LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10134 03.11.2015 Datum des Originals: 03.11.2015/Ausgegeben: 06.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3955 vom 13. Oktober 2015 der Abgeordneten Henning Höne und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/9976 Wie weit ist die Bund-Länder-Koordination bei der Anerkennung der verpflichtenden Dichtheitsprüfung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3955 mit Schreiben vom 3. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. Januar 2015 entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage, wie beispielsweise die Prüfung der Dichtigkeit von Abwasseranlagen nach dem Landeswassergesetz, eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein kann. Bereits am 5. Februar 2015 wurde die Landesregierung befragt, ob die Finanzverwaltung des Landes NRW durch die Landesregierung angewiesen werde, das o.g. Urteil zugunsten von allen Bürgerinnen und Bürger anzuwenden. In ihrer Antwort wies die Landesregierung jedoch die Verantwortungskompetenz unter Verweis auf das (Bundes-)Einkommensteuergesetz von sich. Demnach könne die Landesregierung die Finanzverwaltung des Landes nicht verpflichtend zur Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes anweisen. Zeitgleich wies die Landesregierung jedoch darauf hin, dass derzeit auf Bund-Länder-Ebene geprüft werde, „ob und wie“ das Urteil des Bundesfinanzhofes über den konkreten Einzelfall hinaus angewendet werden könne. Dabei verwies die Landesregierung explizit auf ein Schreiben des Finanzministeriums an die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 4. Februar 2015 hin, in dem man sich für eine allgemeine Anwendung des Bundesfinanzhofurteils ausgesprochen habe. Die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10134 2 genauen Ergebnisse der Erörterung Bundesebene müssen jedoch abgewartet werden (Vgl. Drs. 16/8014). 1. Wie weit ist die Bund-Länder-Prüfung in dem o.g. Zusammenhang in der Zwischenzeit fortgeschritten? 2. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, diesen Prüfungsprozess zu beschleunigen, sodass die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell die Kosten für die sogenannte Dichtheitsprüfung steuerlich geltend machen können? 3. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Ende des o.g. Prüfungsverfahrens zwischen dem Bund und den Ländern? Die Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene sind abgeschlossen. Das Urteil des Bundesfinanzhofs, nach dem Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen anzuerkennen sind, ist bereits am 12. Juni 2015 im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden. Die Urteilsgrundsätze sind von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden und entsprechende Aufwendungen anzuerkennen. Zusätzlich hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen die Finanzämter am 25. Juni 2015 auf die Anwendung der neuen Rechtslage ausdrücklich hingewiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10134