LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10135 03.11.2015 Datum des Originals: 03.11.2015/Ausgegeben: 06.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3923 vom 28. September 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/9906 Kommunale Zuweisungen des Bundes Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3923 mit Schreiben vom 3. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben den Zuweisungen des Landes über das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitere Zuwendungen durch das Land über eine Vielzahl weiterer Gesetze (Ausgleichsgesetze) sowie von Förderprogrammen. Dadurch unterstützt aber lenkt das Land auch das haushaltswirtschaftliche Handeln der Kommunen. Bei einem genaueren Blick auf das Themenfeld Kommunalfinanzen zeigt sich, dass die Mittel, die den Kommunen zur Erfüllung ihrer freiwilligen und pflichtigen Aufgaben zur Verfügung stehen, aus den unterschiedlichsten Quellen stammen. Neben Steuereinnahmen und dem kommunalen Finanzausgleich sind dies zum Beispiel Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes oder staatlicher Kreditinstitute. Zudem muss beispielsweise das Land NRW den Kommunen Mittel für die Erledigung konnexitätsrelevanter übertragener Aufgaben zur Verfügung stellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10135 2 1. Wie hoch waren die staatlichen bzw. staatlich veranlassten Finanzmittelbezüge der NRW-Kommunen ohne kommunalen Finanzausgleich (GFG), Steuereinnahmen und Darlehen im Jahr 2015 insgesamt (bitte differenziert nach EU, Bundes- und Landesmitteln)? 3. Wie hoch waren die durch Bundesmittel veranlassten Finanzmittelbezüge der NRW-Kommunen im Jahr 2015 insgesamt? Die Fragen 1 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten nach Maßgabe des Landeshaushaltes für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung des Dritten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 691) außerhalb des Gemeindefinanzierungsgesetzes Mittel in Höhe von insgesamt 10.983.490.000 Euro. Von diesem Betrag entfallen auf Landesmittel 6.316.813.700 Euro, auf Bundesmittel 4.488.136.300 Euro und auf EU-Mittel 178.540.000 Euro. 2. Wie hoch werden die Finanzmittelbezüge der NRW-Kommunen abseits des GFG im Haushaltsjahr 2016 sein? Nach dem Entwurf zum Landeshaushalt 2016 betragen die Zuweisungen nach Maßgabe des Landeshaushalts rd. 11,14 Mrd. Euro. 4. Wie entwickelte sich der Anteil von bundesrechtlich veranlassten Finanzmittelbezügen an den Gesamtfinanzmittelbezügen der NRW-Kommunen (absolut und prozentual) seit dem Jahr 2010? Der Anteil der bundesrechtlich veranlassten Finanzmittelbezüge stieg von 2.807.224.000 Euro (46,85 % an den Gesamtfinanzmittelbezügen) im Jahr 2010 um 1.680.912.300 Euro auf 4.488.136.300 Euro (40,86 % an den Gesamtfinanzmittelbezügen) im Jahr 2015 an. 5. Nach der Übernahme der Grundsicherung im Alter, der sog. Sofort-Hilfe von 1 Milliarde ab dem Jahr 2015, dem kommunalen Investitionspaket erklärte sich der Bund auch dazu bereit, 1 Milliarde für die Flüchtlingskosten als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen. Welche konkreten Bundesmittel erhalten die NRWKommunen seit dem Jahr 2010 über landesgesetzliche Regelungen? Eine unmittelbare Zuweisung von Finanzmitteln durch den Bund an Kommunen findet nicht statt. Die NRW-Kommunen erhalten sämtliche Bundesmittel über landesgesetzgeberische Regelungen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10135