LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10159 05.11.2015 Datum des Originals: 05.11.2015/Ausgegeben: 10.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3931 vom 30. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9930 Fotos von Polizeiaktionen mittels eines Hubschraubers Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3931 mit Schreiben vom 5. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei einer vermeintlichen Fortbildung von Führungskräften des SEK Köln am 22.08.2014 wurden mittels eines Hubschraubers Fotos von den Polizeibeamten geschossen, die sich zu diesem Zeitpunkt auf einem Pfeiler der Severinsbrücke befanden. Wie der Innenminister mir in seiner Antwort (Drucksache 16/9361) mitteilte, ist der Hubschrauber vom Typ BK 117 bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht für Höhentrainings vorgesehen. Er soll vom Polizeipräsidium Köln zur Luftaufklärung und zum Fertigen von Luftaufnahmen verschiedener Objekte im Stadtgebiet Köln angefordert worden sein. Dennoch wurde er auch zum Fertigen des in den Medien verbreiteten Fotos der SEK-Beamten auf dem Pylon genutzt. Möglicherweise sind viel häufiger als angenommen Polizei-Hubschrauber für private Zwecke genutzt worden. Auch für den ehemaligen Direktor des LAFP, D. S., soll ein Foto aus einem Hubschrauber heraus gefertigt worden sein. 1. Wie viele Hubschrauber-Einsätze zu ausschließlich oder teilweise privaten Zwecken hat es bei der Polizei in NRW von 2010 bis 2015 gegeben? (Bitte Datum, Zweck des Einsatzes und Kosten angeben.) Vorbehaltlich der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen/Bewertungen des Kölner Vorfalls führt die Polizeifliegerstaffel Nordrhein-Westfalen Hubschrauberflüge ausschließlich zu dienstlichen Zwecken durch. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10159 2 2. Bitte geben Sie wörtlich alle Dienstvorschriften für den Einsatz und Betrieb von Polizei-Hubschraubern in NRW wieder. Wie bereits in meiner Antwort auf die Frage 4 „Wie lauteten die Dienstvorschriften für die Nutzung des am 22. August 2014 eingesetzten Polizeihubschraubers vom Typ BK 117, der während des Fotoshootings an der Severinsbrücke zugegen war?“ der Kleinen Anfrage 3860 (Drucksache 16/9956) „Welche Sicherheitsvorschriften gelten bei polizeilichen Höhenübungen ?“ ausgeführt, richtet sich der Einsatz der Polizeifliegerstaffel nach dem Runderlass des Innenministeriums v. 08.10.2008 - 41.2. - 60.03.03 - VS-NfD - „Polizeifliegerstaffel des Landes Nordrhein-Westfalen" (SMBI.NRW, Gliederungsnummer 2054). 3. Stimmt es, dass anlässlich der Verabschiedung des ehemaligen Direktors des LAFP, D. S., ebenfalls ein Polizei-Hubschrauber zum Fertigen eines Fotos angefordert wurde? Nein. Ein Polizeihubschrauber wurde im Zusammenhang mit der Verabschiedung des ehemaligen Direktors des LAFP zu keinem Zeitpunkt angefordert oder eingesetzt. Allerdings wurde ihm zum Abschied eine zur Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung 1 gefertigte Luftbildaufnahme als Geschenk überreicht. Im konkreten Fall wurde ein vorgeplanter Hubschraubereinsatz für die Wasserschutzpolizei Duisburg zur Bekämpfung von Umweltdelikten auf dem Datteln-Hamm Kanal genutzt, um im Anschluss die in unmittelbarer Nähe (ca. 2 Kilometer Luftlinie) befindliche Liegenschaft in Selm zu fotografieren. Solche Flüge zur Verhinderung von Umweltdelikten auf Binnenwasserstraßen werden regelmäßig auf den schiffbaren Kanälen und dem Rhein durchgeführt und mit einem zeitlichen Vorlauf von ca. 3- 4 Wochen vorgeplant. Wegen maßgeblicher, baulicher Veränderungen in den letzten Jahren am Standtort Selm (z. B. Neubau von Gebäuden etc.) war die Fertigung von aktuellen Luftbildern erforderlich, da solche Geländeaufnahmen regelmäßig für interne und externe Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden und in Broschüren, Präsentationen und Informationsmappen Verwendung finden. Bei dieser Gelegenheit wurde zusätzlich auch ein Foto von Mitarbeitern der Abteilung 1 auf dem Sportplatz gefertigt. Diese zur Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung 1 gefertigte Luftbildaufnahme der Mitarbeiter wurde u. a. in einem Flyer und für eine Werbepostkarte des LAFP genutzt . 4. Wenn ja: Wie wurde der Einsatz dieses Hubschraubers deklariert? Entfällt 5. Was hat der Einsatz dieses Hubschraubers gekostet? Entfällt Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10159