LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10164 05.11.2015 Datum des Originals: 05.11.2015/Ausgegeben: 10.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3929 vom 30. September 2015 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/9921 Rumänischer Profi-Einbrecher wieder auf freiem Fuß? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3929 mit Schreiben vom 5. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie das Westfalen-Blatt am 22.09.2015 berichtete, soll die Polizei in Kirchlengern (Kreis Herford) einen rumänischen Einbrecher auf frischer Tat ertappt und festgenommen haben. Gleichwohl habe sie den Mann, der nach Angaben der Polizei Mitglied einer hochprofessionell agierenden Einbrecherbande aus Rumänien sein soll, bereits am gleichen Nachmittag wieder auf freien Fuß gesetzt, weil die Staatsanwaltschaft Bielefeld keinen Haftbefehl gegen den Mann beantragt habe. Es sei davon auszugehen, dass der 29-Jährige sich inzwischen wieder nach Rumänien abgesetzt habe. 1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach den Informationen der Landesregierung im Einzelnen dar? Am 21.9.2015, gegen 01:40 Uhr, informierte ein Zeuge die Polizei in Herford über eine verdächtige Wahrnehmung auf dem Gelände einer Kraftfahrzeugwerkstatt in Kirchlengern. Die unmittelbar entsandten Einsatzkräfte bemerkten auf der Anfahrt - unweit des Einsatzortes - in einem Graben liegende Reifen, Felgen und Arbeitsgeräte. Etwa zeitgleich beobachteten sie zwei Personen, die in Richtung eines nahegelegenen Waldstückes flüchteten. Eine Person konnte nach kurzer Verfolgung gestellt und vorläufig festgenommen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10164 2 werden. Hierbei handelte es sich um einen 29jährigen Mann mit rumänischer und moldawischer Staatsangehörigkeit. Bei der Festnahme und anschließenden Durchsuchung wurden Hebeleisen, eine Sturmhaube und ein Mobiltelefon sichergestellt. Der zweiten Person gelang die Flucht. Im Rahmen der Tatortbefundaufnahme wurde an der Kraftfahrzeugwerkstatt eine aufgehebelte Metalltüre festgestellt. Der Festgenommene konnte anhand mitgeführter Personaldokumente zweifelsfrei identifiziert werden. Als Wohnanschrift gab er eine Adresse in Moldawien an. Zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort in Deutschland machte er keine Angaben. Recherchen in polizeilichen Datensystemen führten zu der Erkenntnis, dass der Festgenommene bereits in zwei Fällen (2013 und 2015) wegen Diebstahls von Dieselkraftstoffen kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten war. Ausweislich einer Mitteilung des Bundeszentralregisters sind Verurteilungen / Vorstrafen zu der Person nicht vermerkt. Die Ermittlungskräfte der Kreispolizeibehörde Herford informierten am 21.9.2015 die Eildezernentin der Staatsanwaltschaft Bielefeld über die Tat, die Festnahme des Tatverdächtigen, die zu der Person vorliegenden kriminalpolizeilichen Erkenntnisse sowie zum objektiven und subjektiven Tatbefund. Auf dieser Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die Beantragung eines Haftbefehls zu verzichten. Entscheidungsleitend waren hierbei insbesondere erhebliche Zweifel hinsichtlich des späteren Nachweises einer Bandenabrede, fehlende Vorstrafen des Festgenommenen sowie der Umstand der insgesamt nur geringen Schadenshöhe. Zum Zeitpunkt der Festnahme waren bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld keine Verfahren gegen den Tatverdächtigen anhängig. Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde der Tatverdächtige letztlich entlassen. Der derzeitige Aufenthalt ist nicht bekannt. Die in der Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Herford gewählte Formulierung, es handele sich bei dem Festgenommenen um ein Mitglied einer „offensichtlich äußerst professionell agierenden Einbrecherbande aus Rumänien“, basiert auf einer ersten kriminalistischen Bewertung des Tatgeschehens und wurde unabhängig von einer späteren rechtlichen Einordnung getroffen. 2. War der Einbrecher bereits vor seiner Festnahme in Kirchlengern polizeibekannt? (Bitte auch den Inhalt des Bundeszentralregisterauszuges des Betroffenen - ggf. in anonymisierter Form - wiedergeben.) Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Laufen bzw. liefen gegen den Betroffenen zum Zeitpunkt seiner Festnahme strafrechtliche Ermittlungen? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10164 3 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes vor? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Aus welchen Gründen hat die Staatsanwaltschaft es unterlassen, gegen den Betroffenen einen Haftbefehl zu beantragen? Siehe Antwort zu Frage 1. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10164