LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10165 05.11.2015 Datum des Originals: 05.11.2015/Ausgegeben: 10.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3946 vom 8. Oktober 2015 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/9952 NRW den Hehlern im Netz nicht auf der Spur? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3946 mit Schreiben vom 5. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) blieben im Vorjahr mehr als 18 500 gestohlene Autos dauerhaft verschwunden. Den Versicherungen entsteht demnach durch die Autodiebstähle jedes Jahr ein Schaden von mehr als 260 Millionen Euro. Die Aachener Zeitung berichtet am 08.10.2015 in einem Bericht über einen Internetfahnder des BKA. Demnach würden gestohlene Autos immer häufiger ausgeschlachtet und in Einzelteilen im Internet angeboten. Der Internetfahnder geht davon aus, dass etwa die Hälfte der gestohlenen Autos nicht mehr auftaucht, oder wenn, dann nur in Einzelteilen. Die meisten Hehler seien in NRW, Hamburg und Berlin zu finden. Das Ausschlachten sei ein lohnendes Geschäft: „Wird das Diebesgut zerlegt und einzeln verkauft, bringe das Fahrzeug das Zwei- bis Dreifache an Erlös." Etwa 1300 gestohlene Autos habe er seitdem (2009) gefunden, obwohl er als Fahndungsgruppenleiter nur etwa fünf Prozent seiner Arbeitszeit mit der Internetrecherche verbringe. Dabei habe er schon einmal nach einer Stunde intensiver Suche im Internet fünf gestohlene Autos entdeckt. Als Fahnder habe er zudem einen direkten Zugriff auf die Verkäuferdaten bei Ebay. Und brauche er weitere Unterstützung, gewähre das Auktionshaus diese. Habe er einen Verdacht, informiere er die örtliche Polizei. Er sei einer von nur ganz wenigen Internetfahndern in Deutschland, die im weltweiten Netz nach Hehlerware aus Autodiebstählen suchen. Jahrelang sei er nach eigener Aussage in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10165 2 Europa der einzige Internetfahnder gewesen. Inzwischen hätten sich Baden-Württemberg und Niedersachsen angeschlossen. 1. Wie viele Internetfahnder sind bei LKA und Polizei NRW mit welchem tatsächlichen Arbeitszeitanteil mit der Internetrecherche nach Hehlerware aus Autodiebstählen tätig (bitte für LKA und jede KPB einzeln ausweisen unter Angabe, inwieweit diese mit BKA zusammenarbeiten und/oder direkten Zugriff auf die Verkäuferdaten bei Plattformen haben)? Fahndungen im Internet werden anlassabhängig sowie -unabhängig und kriminalitätsübergreifend insbesondere durch die beim Landeskriminalamt speziell dafür eingerichtete Dienststelle „Zentrale Internetrecherche“ (ZIR) durchgeführt. Zudem erfolgen Internetrecherchen durch die Ermittlungsdezernate des Landeskriminalamts und die Fachdienststellen der Kreispolizeibehörden. Die zwölf Bediensteten der ZIR führen Recherchen priorisiert in den Bereichen der politisch motivierten Kriminalität und der Verbreitung von Kinderpornografie durch. Sofern sich bei Recherchen Hinweise auf Diebesgut ergeben, werden Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Kreispolizeibehörden mit der weiteren Ermittlungsführung betraut. Eine Abfrage aller Kreispolizeibehörden zu deren Personaleinsatz in den mit Internetrecherchen betrauten Fachdienststellen war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Jahr 2014 wurden von der regelmäßig stattfindenden bundesweiten Expertentagung „Kraftfahrzeugsachwertdelikte“ Handlungsempfehlungen zur „Auswertung von Verkaufsplattformen im Internet nach entwendeten Gegenständen (Kfz-Teilen)“ erarbeitet. Durch gezielte Auswertungen von Verkaufsplattformen im Internet sollen entwendete Fahrzeugteile durch polizeiliche Experten identifiziert werden. Recherchen dazu konzentrieren sich derzeit auf die am häufigsten durch Straftaten betroffenen Automarken. Die Auswertungen erfolgen nach einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene durch Dienststellen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Etwaige Ermittlungsansätze übermitteln diese Dienststellen über das Bundeskriminalamt an die zuständigen Landeskriminalämter. Bei Angeboten auf Verkaufsplattformen sind in aller Regel Verkäuferdaten vermerkt, sodass weitergehende Ermittlungen möglich sind. Soweit dies nicht der Fall ist, können Kontaktdaten bei den Plattformbetreibern erfragt werden. Entsprechende Anfragen durch die Ermittlungsdienststellen werden in der Regel beantwortet. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des BKA, dass die meisten Hehler u.a. in NRW tätig seien und sich inzwischen nur Baden-Württemberg und Niedersachsen bei der Internetfahndung angeschlossen hätten? Entsprechende Aussagen des Bundeskriminalamts sind der Landesregierung nicht bekannt und wurden auf Nachfrage durch das Bundeskriminalamt auch nicht bestätigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10165 3 3. In welchem Umfang konnte die Polizei NRW im Jahr 2015 bis heute durch eigene Internetfahndung Hehlerware aus Autodiebstählen sicherstellen? Die Sicherstellung von Diebesgut wird in polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht explizit erfasst. Automatisiert recherchierbare Daten liegen insoweit nicht vor. Zur Erhebung der Daten müssten große Teile der Gesamtdatenbestände der polizeilichen Vorgangsbearbeitungssysteme händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Kontrollen bzw. Festnahmen von Hehlern in Zusammenhang mit Hehlerware aus Autodiebstählen kann die Polizei NRW im Jahr 2015 bis heute verzeichnen? Kontrollen und Festnahmen von Hehlern werden in polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen nicht explizit erfasst. Automatisiert recherchierbare Daten liegen insoweit nicht vor. Eine diesbezügliche Abfrage aller Kreispolizeibehörden zu den durch unterschiedliche Dienststellen durchgeführten Kontrollmaßnahmen war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele Internetfahnder sind bei LKA und Polizei NRW mit welchem tatsächlichen Arbeitszeitanteil mit der Internetrecherche nach sonstiger Hehlerware – etwa aus Einbrüchen – mit welchem Erfolg tätig (bitte für LKA und jede KPB einzeln ausweisen unter Angabe, inwieweit diese mit BKA zusammenarbeiten und/oder direkten Zugriff auf die Verkäuferdaten bei Plattformen haben)? Siehe Antwort zu Frage 1. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10165