LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10170 09.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 12.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3950 vom 12. Oktober 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/9959 525 Euro oder 670 Euro – welche Summe pro Flüchtling und Monat will die Landesregierung den Kommunen zukommen lassen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3950 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zuweisung von Flüchtlingen stellt für die Kommunen unter anderem auch eine erhebliche finanzielle beziehungsweise haushalterische Herausforderung dar. Beim „Flüchtlingsgipfel“ in Berlin war Medienberichten zu Folge vereinbart worden, dass mindestens 670 Euro pro Flüchtling und Monat den Kommunen zufließen soll. Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Eckhard Rutemeyer, wird in einem Interview mit der Westfalen Post wörtlich wie folgt zitiert: „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft will den Kommunen von diesem Betrag nur 525 Euro geben.“ Unstreitig dürfte sein, dass auch die nach den Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels ab Januar 2016 zu zahlende Summe in einer Größenordnung von 670 Euro monatlich für die Kommunen nicht kostendeckend ist. Sollte diese Messlatte sogar noch unterschritten werden, würde die finanzielle Dramatik der Städte und Gemeinden vor Ort noch zunehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10170 2 1. Ist es zutreffend, dass es seitens der Landesregierung Überlegungen gibt, weniger als die beim Flüchtlingsgipfel in Berlin vereinbarten Zahlungen den Kommunen in NRW zukommen zu lassen? 2. Inwieweit kann die Landesregierung erklären, dass der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW – wie aus dem in der Vorbemerkung genannten Interview hervorgeht – davon ausgeht, dass den Kommunen lediglich 525 Euro pro Flüchtling und Monat zufließen sollen? 3. Welche konkrete Summe hält die Landesregierung unabhängig von den Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels in Berlin für kostendeckend? 4. Wann können die Kommunen in NRW konkret mit einer gesicherten Planungsgröße, die für die Finanzierung vor Ort unerlässlich ist, rechnen? 5. Sofern die Landesregierung beabsichtigt, weniger als die beim Flüchtlingsgipfel in Berlin vereinbarten 670 Euro pro Flüchtling und Monat den Kommunen zuweisen zu wollen: Welche konkreten Kriterien legt die Landesregierung bei ihrer Bemessung zu Grunde? Das Land ist sich darüber bewusst, dass die Kommunen eine große Last bei der Unterbringung der Flüchtlinge und ihrer Integration tragen. Das Land will die Kommunen bei den Kosten nachhaltig entlasten. In den Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden haben sich Land und Kommunale Spitzenverbände über eine auskömmliche Pauschale für das Jahr 2016 in Höhe von 10.000 Euro pro Flüchtling einschließlich Geduldeter verständigen können, dies aber einvernehmlich unter den Vorbehalt der weiteren Verhandlungen zu einer grundsätzlichen Systemumstellung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ab dem Jahr 2017 gestellt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10170