LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10180 10.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 13.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3958 vom 13. Oktober 2015 der Abgeordneten Christof Rasche und Karlheinz Busen FDP Drucksache 16/9979 Wie steht die Landesregierung – vor allem auch im Lichte der aktuellen Entwicklungen - zum Wisent-Auswilderungsprojekt im südlichen Westfalen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleinen Anfrage 3958 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2013 wurde auf Initiative von Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg eine Wisent-Herde ausgewildert. Der Prinz stellte den Tieren dafür eigens mehrere Tausend Hektar seines fürstlichen Waldgebietes zur Verfügung. Mittlerweile haben die Tiere aber das bisherige für sie vorgesehene Areal verlassen und im Hochsauerlandkreis Schälschäden in einem wohl nicht unerheblichen Maße verursacht. Vor allem Rotbuchen seien betroffen. Im Vorfeld einer in diesen Zusammenhang einzuordnenden Gerichtsverhandlung am 16. Oktober 2015 in Arnsberg hatte der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein unlängst zu einer Pressekonferenz eingeladen. Auf dieser wurde die Botschaft verbreitet, man tue alles, um Schäden durch die Wisente zu verhindern oder einzudämmen. Zu diesem Zweck wurde mit Unterstützung der NRW-Landesregierung auch ein Schadenfonds eingerichtet. Durch Wisente verursachte Schälschäden werden nunmehr vom Trägerverein Wisent-WeltWittgenstein , der Wittgenstein-Berleburg‘schen Rentkammer, dem Kreis SiegenWittgenstein , dem WWF und dem Land gemeinsam getragen. Dafür stünden jährlich bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Auf der Pressekonferenz musste gleichwohl eingeräumt werden, dass noch nicht alle Fragen, die sich im Rahmen der Auswilderung gestellt haben und nach wie vor stellen würden, beantwortet seien. Außerdem kündigte der Ideengeber Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg an, das Projekt sei „gestorben“, falls ein Ergebnis der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10180 2 Gerichtsverhandlung am 16. Oktober nicht die Feststellung sei, die Wisente seien nunmehr herrenlos. 1. Mit welchen finanziellen Mitteln wird das Projekt „Wisent-Welt-Wittgenstein“ aktuell gefördert (bitte nach Förderern und entsprechender Förderhöhe aufgeschlüsselt darstellen.) Für das Jahr 2015 ist eine Förderung in Höhe von 75.754,57 Euro durch den Bund und von 50.000 Euro durch das Land bewilligt worden. Ferner beteiligt sich das Land vorerst von 2015 bis 2017 mit bis zu 25.000 Euro (50%) jährlich an der Regulierung von Wildschäden. 2. Wie hoch sind die Schälschäden bei den Forsten der öffentlichen Hand sowie bei privaten Waldbesitzern, die durch die auf freien Fuß gesetzte Wisentpopulation verursacht wurden? (Bitte detailliert nach Kosten, Anzahl der geschädigten Bäume, Ort, Anzahl der Geschädigten etc. angeben.) Durch Wisente verursachte Schälschäden an Bäumen: 2013 Stück 2013 Euro 2014 Stück 2014 Euro Privatwald 397 9.982,51 275 10.401,70 Berleburg`sche Rentkammer 680 13.563,95 294 8.252,77 Staatswald 1.201 21.958,00 3146 35.781,00 In den Jahren 2013 und 2014 waren neben dem Staatswald und der Rentkammer 9 bzw. 10 private Waldbesitzer betroffen. 3. Auf welche Art können etwaig geschädigte Waldbauern eine Entschädigung beantragen und erhalten? Der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. begleicht nach Vorlage des Gutachtens eines anerkannten und unabhängigen Wildschadensschätzers die ermittelten Beträge an die betroffenen Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten sowie die Kosten der Wildschadensschätzung. 4. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, das Wisent-projekt in einem umzäunten Großgehege fortzusetzen, um die Tiere besser zu kontrollieren und etwaige Schäden einzudämmen? Ziel des Projektes ist weiterhin die dauerhafte Etablierung einer frei laufenden Wisentherde im Rothaargebirge. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10180 3 5. Vor welche Konsequenzen sieht sich die Landesregierung bzw. das Projekt gestellt, falls am 16. Oktober 2015 im Rahmen der Gerichtsverhandlung festgestellt würde, die Wisente seien nicht herrenlos? Als Konsequenz aus dem jedoch noch nicht rechtskräftigen Urteil ist durch den Trägerverein zu prüfen, mit welchen geeigneten Maßnahmen die Wisente aus den privaten Wäldern ferngehalten werden können. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10180