LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10181 10.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 13.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3935 vom 2. Oktober 2015 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/9934 Förderung der Dorfentwicklung in Nordrhein-Westfalen – LEADER Förderung Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3935 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meiner Kleinen Anfrage 1721 habe ich mich vor knapp 2 Jahren nach den Bemühung der Landesregierung für die Entwicklung und Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen erkundigt. Die Frage, wie unsere Dörfer zukunftsfähig fortentwickelt werden können, damit sie auch zukünftig noch lebenswert bleiben und die Bevölkerung dort angemessen wohnen, arbeiten und leben kann, stellt sich unverändert. Angemessen auf dieser Herausforderung zu antworten, ist für den ländlichen Raum eine echte Zukunftsaufgabe. Lösungsansätze dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden und dürfen schon gar nicht an bürokratischen Unzulänglichkeiten scheitern. In der Antwort auf die oben genannte Anfrage (Drs. 16/4506) wurde auf die Frage, was der „Schaffung angemessener Übergangsfristen bzw. entsprechender Anpassungen von Förderrichtlinien für laufende Dorfentwicklungsprojekte entgegen [stehe], so dass laufende Projekte begonnen und fortgeführt werden können“, geantwortet, dass „ die Veröffentlichung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10181 2 der Verlängerung der Förderrichtlinie bis zum 31.12.2015 bereits veranlasst ist. Laufende Förderprojekte können wie vorgesehen beendet werden.“ 1. Wie viele Projekte konnten in der ILE-Förderung (Dorfentwicklung) 2014 neu bewillligt werden (bitte nach Anzahl und Fördersumme aufschlüsseln)? 2014 wurden in der Dorfentwicklung keine Projekte neu bewilligt. 2. Wie viele Projekte konnten in der ILE-Förderung (Dorfentwicklung) bis zum heutigen Tag (Stichtag: Eingang dieser Anfrage) im Jahr 2015 neu bewillligt werden (bitte nach Anzahl und Fördersumme aufschlüsseln)? 2015 wurden in der Dorfentwicklung bisher keine Projekte neu bewilligt. 3. Der Beginn der Förderperiode war der 01. Januar 2014. Wann wird die Förderrichtlinie zur Dorferneuerung in Kraft treten? Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Landesrechnungshof und dem Finanzministerium.. 4. Wann wird die Förderrichtlinie für LEADER in Kraft treten? Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER liegt im Entwurf vor und befindet sich derzeit in der Mitzeichnung zur Einleitung der Beteiligung der kommunalen Spitzenverände und Ressorts. Hieran schließt sich die Abstimmung mit dem Landesrechnungshof und dem Finanzministerium an. 5. Inwieweit gedenkt die Landesregierung angesichts der Tatsache, dass bereits fast 2 Jahre der siebenjährigen neuen Förderperiode abgelaufen sind, den Mittelabfluss zu steuern, so z.B. durch Erleichterungen bei der investiven Förderung? Wegen der späten Verabschiedung der ELER-Verordnung und des langwierigen Genehmigungsprozesses der bei der Europäischen Kommission einzureichenden Länderprogramme lagen vor Mitte Dezember 2014 bundesweit keine genehmigten Länderprogramme für die neue Förderperiode vor. Nachdem die ELER-Verordnung, die die rechtliche Grundlage ist für die Erstellung des Landesprogramms, im Dezember 2013 verabschiedet wurde, hat NRW im Juni 2014 als eines der ersten Bundesländer sein Entwicklungsprogramm bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht und Mitte Februar 2015 die Genehmigung erhalten. Erst dann konnte mit der detaillierten Ausarbeitung von Förderrichtlinien begonnen werden. Die Ausfinanzierung der Maßnahmen wird nach derzeitigen Planungen ein Jahr länger als in der vorangegangenen Förderperiode möglich sein und damit bis 2023 reichen. Die Landesregierung führt während der gesamten Programmlaufzeit ein kontinuierliches Monitoring des Mittelabflusses sowie einen Monitoring- und Evaluierungsprozess zur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10181 3 Wirksamkeit der Maßnahmen durch. Sollte sich im weiteren Verlauf der Programmlaufzeit ein Nachsteuerungsbedarf ergeben, wird die Landesregierung auf Basis der Daten dieses Monitoring- und Evaluierungsprozesses geeignete Maßnahmen ergreifen. Dabei wird der Fokus primär darauf liegen, welchen Beitrag die Maßnahmen leisten zur Erreichung der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ formulierten Ziele. Sinnvolle Erleichterungen bei der investiven Förderung wurden bereits bei der Erstellung der Förderrichtlinie geprüft und soweit es unter den gegebenen Rahmenbedingungen (z.B. ELER-Verordnung, GAKFördergrundsatz u.a.) möglich ist, umgesetzt. Eine Änderung der Förderbedingungen ausschließlich zur Optimierung des Mittelabflusses ist aus Sicht der Landesregierung nicht sinnvoll. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10181