LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10182 10.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 13.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3941 vom 7. Oktober 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/9946 Bearbeitungsstau bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen in NRW Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3941 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Während der Plenardebatte zur aktuellen Flüchtlingspolitik erklärte die nordrheinwestfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Erwerbsarbeit ist der Königsweg der Integration.“ Dagegen steht der eklatante Bearbeitungsstau bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausschlüssen in Nordrhein-Westfalen. In einer Sitzung des Integrationsausschusses musste der zuständige Minister Schneider einräumen, dass im vergangen Jahr nicht mal die Hälfte der Anträge in der von Bund und Ländern vereinbarten 3-Monatsfrist beschieden werden konnten. Ende 2014 waren noch 1338 Fälle in Bearbeitung. Das Ministerium schiebt damit eine große Zahl von Anträgen vor sich her, wobei der Druck durch die deutlich erhöhte Zuwanderung im Jahr 2015 nochmals angestiegen ist. Wenn Erwerbsarbeit der Königsweg der Integration ist, dann muss auch ein besonderes Augenmerk auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen gelegt werden. 1. Wie steht Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfahrensdauer bei Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen da? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Verfahrensdauern nach Bundesländern) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10182 2 Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Verfahrensdauer in anderen Bundesländern. Zentrale Daten werden beim Statistischen Bundesamt (DESTATIS) gesammelt. Allerdings sind die Zahlen zur Verfahrensdauer derzeit noch nicht durch DESTATIS ausgewertet worden, so dass bislang keine Erkenntnisse zur Verfahrensdauer vorliegen. In 2014 benötigten die zuständigen Stellen in NRW durchschnittlich 116,9 Tage für die abschließende Bearbeitung eines Anerkennungs-verfahrens und lagen damit über der gesetzlichen Regelhöchstdauer von drei Monaten. Der Fristlauf beginnt aber erst, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Sobald die Frist läuft, kann sie in begründeten Fällen angemessen verlängert werden, wenn die Besonderheit des Falles dies rechtfertigt. Diese Fälle, in denen die Frist noch nicht begonnen hat oder in denen die Frist berechtigt verlängert worden ist, werden in der Statistik aber nicht weiter kenntlich gemacht und werden mit der tatsächlichen Dauer in der Statistik erfasst, obwohl die gesetzliche Frist noch nicht läuft oder nicht überschritten wurde. 2. Welche organisatorischen oder sonstigen Gründe haben dazu geführt, dass die dem MAIS zugeordneten Stellen nur 2.106 von 4.839 Anträgen, damit unter 50 %, innerhalb der von Bund und Ländern vereinbarten Frist von bis zu 3 Monaten bescheiden konnten? Dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales oder seinem nachgeordneten Bereich war im Jahre 2014 lediglich die Zuständigkeit für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen bei Sozialversicherungsfachangestellten zugeordnet. Für diesen Beruf wurde im Jahre 2014 kein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation gestellt. Siehe außerdem Antwort zur 1. Frage. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10182 3 3. Welche Auswirkungen hat der Rückstau von über 1300 Anträgen aus dem Jahr 2014 für die Verfahrensdauer in diesem Jahr, in dem nochmal deutlich mehr Menschen nach NRW kamen? Laut Daten von IT.NRW waren zum Jahresende 2014 von 4.839 Anträgen 1.338 Anträge noch nicht entschieden. Der Status „nicht entschieden“ muss nicht zwangsläufig dem Status „nicht bearbeitet“ entsprechen. Vielmehr bedarf es im Rahmen komplexer Anerkennungsverfahren vielfach der Einholung externer Expertise. Daneben hat sich die Landesregierung auch an der Schaffung von 16 zusätzlichen Stellen bei der länderübergreifenden Gutachtenstelle - der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - beteiligt. 4. Wie gedenkt die Landesregierung den Beschluss von Bund und Ländern zum Thema Anerkennung von Abschlüssen umzusetzen: „Die Länder statten die für Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen und die von den Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen angemessen aus, um die zu erwartende Steigerung von Anträgen auf Anerkennung von Bildungsabschlüssen zügig und kompetent zu bearbeiten. Sie verpflichten sich, 16 zusätzliche Stellen bei der länder-übergreifenden Gutachtenstelle der ZAB zu schaffen und zu finanzieren“? Die Landesregierung hat der Schaffung der zusätzlichen Stellen zugestimmt und die anteilige Finanzierung übernommen. 5. Werden die Kosten für die Anerkennungsverfahren komplett von Dritten übernommen, wie den Arbeitsagenturen oder müssen betroffenen Personen, insbesondere Flüchtlinge, die Kosten selbst aufbringen? Die zuständigen Stellen in NRW führen keine Statistik darüber, wie und durch wen die Verfahren finanziert werden. Deshalb gibt es keine Erkenntnisse darüber, in welchem Maße die BA oder Jobcenter Verfahren finanzieren. Grundsätzlich gilt aber, dass es für Kunden in den Rechtskreisen SGB II und SGB III die Möglichkeit gibt, die Kosten zu übernehmen. Auch Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete, die sich bereits seit 3 Monaten im Bundesgebiet aufhalten, können nach den allgemeinen Grundsätzen des SGB II und SGB III gefördert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10182 4 Sollten die Regelungen nicht einschlägig sein, kommen für alle antrag-stellenden Personen noch der Sonderfonds Qualifikationsanalyse (BMBF-Projekt Prototyping) und das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) infrage. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10182