LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10183 10.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 13.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3933 vom 5. Oktober 2015 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/9932 Ist die Benennung des Beirats der „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ (JVA Büren) belanglos für die Landesregierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3933 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Verbindung mit dem „Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW“ setzte das Ministerium für Inneres und Kommunales am 7. Mai 2015 die „Verordnung für den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft. Diese von der Landesregierung für den Übergang hin zu einem vollwertigen Abschiebungshaftvollzugsgesetz verabschiedete Abschiebungshaftvollzugsverordnung besagt laut § 23, dass ein Beirat Abschiebungshaft eingerichtet wird. Der Beirat soll sich zusammensetzen aus jeweils einem Mitglied der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der Stadt Büren, jeweils zwei Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und der anerkannten Hilfs- und Unterstützungsorganisationen der Flüchtlingshilfe sowie aus jeweils einem von den Landtagsfraktionen entsendeten Mitglied. Dieser Beirat hat die Aufgabe, bei der Gestaltung des Abschiebehaftvollzuges und bei der Betreuung der „Untergebrachten“ mitzuwirken. Zudem sollen sich „Untergebrachte“ mit Anregungen, Wünschen und Beanstandungen unmittelbar an den Beirat Abschiebungshaft wenden können, der sich für ihre Interessen einsetzt. Die Untergebrachten sind in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass sie sich mit Wünschen, Anregungen und Beanstandungen an den Beirat wenden können. So sieht es die Verordnung vor. Bis zum 18. August waren die einzelnen Fraktionen des Landtags von der Landesregierung gebeten, ein Beiratsmitglied zu benennen. Der Beirat wurde bislang jedoch noch nicht benannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10183 2 1. „Wann gedenkt das Innenministerium die Benennung des Beirates Büren für die „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ Büren vorzunehmen? (Bitte mit Begründung) Die konstituierende Sitzung des Beirates fand gemäß Einladung vom 5. Oktober 2015 am 15. Oktober 2015 statt. In diesem Rahmen erfolgte auch die Benennung der Mitglieder des Beirates. 2. „An welche Stellen, die sich für ihre Belange einsetzt, können sich die „Untergebrachten“ aktuell wenden?“ Die Untergebrachten können sich mit ihren Belangen jederzeit an den Leiter der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige -UfA- (Dezernent 29 der Bezirksregierung Detmold) sowie an die Fach- und Dienstaufsicht bei der Bezirksregierung Detmold wenden. Darüber hinaus können sie sich mit ihren Belangen auch jederzeit an die Abteilungsbediensteten der UfA und insbesondere auch an die psychosoziale Hafthausbetreuung von European Homecare und Nadeschda, die Seelsorger und den Imam wenden. Darüber hinaus kann sich jeder Untergebrachte auch dem Anstaltsarzt anvertrauen. Ferner besteht die Möglichkeit für die Untergebrachten sich mit ihren Belangen jederzeit an den Beirat und darüber hinaus generell an jede gewünschten Stelle (z. Bsp. den Petitionsausschuss des Landtags, Rechtsanwalt, Hilfsorganisationen u. a) zu wenden. 3. „Wie wurden die „Untergebrachten“ darüber aufgeklärt, dass sie sich direkt mit ihren Anregungen, Wünschen und Beanstandungen an diese Stellen bzw. den Beirat wenden können?“ Die Untergebrachten werden durch die Hausordnung, die in zahlreichen Übersetzungen (arabisch, chinesisch, englisch, französisch, georgisch, russisch, tamil) ausgehändigt wurde, darüber aufgeklärt, dass sie sich mit ihren Anregungen, Wünschen und Beanstandungen direkt an Stellen innerhalb und außerhalb der Unterbringungseinrichtung sowie an den Beirat wenden können. Zusätzlich wurden an den schwarzen Brettern in den Wohnbereichen Aushänge angebracht, die auf die Möglichkeiten, sich an den Beirat und den Verein Hilfe für Menschen in Abschiebungshaft zu wenden, hinweisen sowie auf die kostenlose Inanspruchnahme einer anwaltlichen Rechtsberatung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. 4. „ Welche Anregungen, Wünsche und Beanstandungen wurden bisher seitens der „Untergebrachten“ gegenüber welchen Stellen in der „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ Büren vorgebracht? (Bitte um Auflistung nach annehmender Stelle, zB. auch Wachpersonal usw.)“ Schriftliche Eingaben von Untergebrachten an interne Stellen hat es seit der Inbetriebnahme der UfA am 15.05.2015 nicht gegeben, ebenso sind Eingaben an externe Stellen nicht bekannt geworden. Über mündlich in der Sprechstunde des Dezernatsleiters oder dem Abteilungspersonal vorgetragene Anregungen, Wünsche und Beschwerden werden keine Unterlagen geführt. Vereinzelte Wünsche von drogenabhängigen Untergebrachten nach einer stärkeren Medikation sind an den Arzt weitergegeben worden, Beschwerden über zu wenig Frischobst LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10183 3 zum Essen wurde abgeholfen und Fragen nach einer zügigeren Abschiebung mit der zuständigen Ausländerbehörde erörtert. 5. „Wie wird das Ministerium für Inneres und Kommunales zur Vorbereitung allgemeiner Richtlinien für die Vollzugsgestaltung insbesondere in Bezug auf das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz über Abschiebungshaftvollzug“ beraten, wenn der Beirat, dessen Aufgabe dies nach § 23 Abs. 1 AhaftVollzVO ist, gar nicht existiert?“ Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10183