LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10184 10.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 13.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3930 vom 2.Oktober 2015 der Abgeordneten Henning Höne, Kai Abruszat und Marc Lürbke FDP Drucksache 16/9922 Systematische Beobachtung von sozialen Netzwerken - Nimmt die Landesregierung jetzt vermehrt wahr, dass Facebook als Instrument der kommunalen Ordnungsbehörden dient? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3930 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 3930 im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Facebook: Stadt stöbert nach Hundebesitzern“, titelt die Rheinische-Post vom 29. September 2015. Bereits im September 2014 wurde die Landesregierung dazu befragt, wie sie den systematischen Einsatz von sozialen Netzwerken, zum Beispiel Facebook, von kommunalen Ordnungsbehörden bewertet, wenn diese soziale Medien zum Feststellen von Ordnungswidrigkeiten einsetzen. Damals antwortete die Landesregierung, dass ihr „keine Erkenntnisse vor[liegen], dass Kommunen offensichtlich und systematisch soziale Netzwerke durchsuchen, um Ordnungswidrigkeiten festzustellen“. Die Landesregierung teilte überdies unsere Einschätzung, dass insbesondere Bilder in sozialen Netzwerken leicht manipulierbar seien. Ebenso wies sie darauf hin, dass der „Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild bei einzelnen Fotos zu einem Verwertungsverbot führen“ können (Vgl. Drs.16/7014). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10184 2 Nach dem Vorgang in Grevenbroich macht jetzt ein weiterer Vorfall in Leichlingen von sich hören. Dort soll die Facebook-Gruppe „Leichlinger Hunde“ vom Ordnungsamt der Stadt systematisch genutzt werden, um vermeintliche Hundesteuerhinterzieher zu identifizieren. Bei der Facebook-Gruppe „Leichlinger Hunde“ handelt es sich um eine sogenannte „Geschlossene Gruppe“. Informationen und Zutritt zu dieser Gruppe erhalten nur berechtigte Personen. Dass die Stadt diese Beobachtungsmethode systematisch vollziehe, bestätigte der Leiter des Leichlinger Ordnungsamtes Thomas Knabbe: „Keine neue Methode – tägliches Geschäft“ (Rheinische-Post, 29. September 2015). Dass diese Methode nicht besonders treffsicher zur Identifizierung von Hundesteuerhinterziehern dient, macht das in der Rheinischen-Post vom 29. September 2015 skizzierte Beispiel deutlich. Die Stadt habe eine Bürgerin angeschrieben, die offensichtlich in der o.g. Facebook-Gruppe präsent ist. Sie solle die Hundesteuer zahlen. Der in Rede stehende Hund ist der Hund ihres Lebensgefährten, der den Hund ordnungsgemäß angemeldet hat und an einer anderen Anschrift gemeldet ist, als die von der Stadt angeschriebene Bürgerin. Nachdem die Bürgerin das Vorgehen der Stadt in der Gruppe in Frage gestellt habe, sollen sich viele Gruppenmitglieder geäußert haben, dass diese von der Stadt ebenso mit gleichem Schreiben angeschrieben worden seien. 1. Wie bewertet die Landesregierung, dass offensichtlich soziale Netzwerke von Seiten kommunaler Ordnungsbehörden vermehrt genutzt werden, um Ordnungswidrigkeiten bzw. kommunale Steuerhinterziehung festzustellen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass und in welchem Umfang soziale Netzwerke systematisch von Seiten kommunaler Ordnungsbehörden genutzt werden, um Ordnungswidrigkeiten festzustellen. Von daher kann die Landesregierung die erbetene Bewertung nicht vornehmen. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung mittlerweile vor, wie viele Kommunen es in Nordrhein-Westfalen gibt, die systematisch die sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram et cetera durchsuchen, um Ordnungswidrigkeiten bzw. kommunale Steuerhinterziehung festzustellen? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Vorgang in Leichlingen, bei denen die Bürger sich fragen, nach welchen Methoden die Stadt vorgeht und die Bürger in diesem Zusammenhang unter Generalverdacht gestellt werden, Hundesteuer zu hinterziehen? Nach der Sachverhaltsdarstellung des Bürgermeisters der Stadt Leichlingen sieht die Landesregierung keine Veranlassung, der Stadt vorzuhalten, sie stelle die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, Hundesteuer zu hinterziehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10184 3 4. Welche Rechtsgrundlage lässt zu, dass sich vor dem Hintergrund des o.g. Vorgangs Kommunen in den sozialen Netzwerken mit einem offiziellen Account anmelden bzw. das städtische Bedienstete mit ihrem Privataccount dort dienstlich tätig sein dürfen? Die Anmeldung von Kommunen in sozialen Netzwerken erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und bedarf keiner weitergehenden Ermächtigung. Auch städtischen Bediensteten steht als Privatpersonen das Recht zu, sich mit ihrem privaten Account in sozialen Netzwerken anzumelden. Inwieweit die erlangten Kenntnisse und Informationen dienstlich genutzt werden dürfen, richtet sich in jedem Einzelfall nach den entsprechenden verwaltungsverfahrensrechtlichen, strafprozessualen und datenschutzrechtlichen Vorschriften und kann demzufolge in vollem Umfang gerichtlich überprüft werden. 5. Inwiefern steht die Landesregierung mit den Kommunen in Kontakt, um die kommunalen Ordnungsbehörden zu unterstützen und dabei aktiv auf die Chancen und Risiken des Einsatzes von sozialen Netzwerken hinzuweisen? Die Landesregierung hat volles Vertrauen in die ordnungsgemäße Erledigung der den Kommunen übertragenen Aufgaben und die staatlichen Aufsichtsbehörden begleiten die Kommunen in der Aufgabenerledigung situationsangemessen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10184