LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10187 10.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 13.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3954 vom 12. Oktober 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9975 Wie viele Asylbewerber sind und bleiben tatsächlich im Land? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3954 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Durchführung der Asylverfahren soll beschleunigt werden. Die bestehenden Verwaltungsstrukturen werden derzeit optimiert, weil die steigende Anzahl an Asylanträgen nicht mehr durch das vorhandene Personal effektiv bearbeitet werden kann. 1. Wie viele Asylanträge wurden in Nordrhein-Westfalen seit 2010 gestellt? (Bitte auflisten nach Jahr, Regierungsbezirk, Kreis/-freie Stadt, Gemeinde, Gesamtanzahl, Geschlecht, darunter Anzahl Minderjähriger und Herkunftsland der Antragsteller.) 2. Wie viele Asylanträge wurden jeweils anerkannt? (Bitte auflisten nach Jahr, Regierungsbezirk, Kreis/-freie Stadt, Gemeinde, Gesamtanzahl, Geschlecht, darunter Anzahl Minderjähriger und Herkunftsland der Antragsteller.) 3. Wie viele Asylanträge wurden jeweils abgelehnt? (Bitte auflisten nach Jahr, Regierungsbezirk, Kreis/-freie Stadt, Gemeinde, Gesamtanzahl, Geschlecht, darunter Anzahl Minderjähriger und Herkunftsland der Antragsteller.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10187 2 Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs wie folgt zusammen beantwortet: Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, für die nicht die Landesregierung, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig ist. Das BAMF hat am 22.10.2015 auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass es keinen Beitrag zur Verfügung stellen kann. Als Bundesbehörde unterliegt es nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen. 4. Wie viele Antragssteller haben unser Land wieder verlassen? (Bitte auflisten nach Jahr, Regierungsbezirk, Kreis/-freie Stadt, Gemeinde, Gesamtanzahl, Geschlecht, darunter Anzahl Minderjähriger, Abschiebung oder freiwillige Ausreise und Ausreise-/Heimatland.) Über die Anzahl der Asylantragsteller, die das Bundesgebiet wieder verlassen haben, liegen der Landesregierung keine Daten vor. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird Bezug genommen. 5. Bei wie vielen Antragsstellern ist der Verbleib unbekannt? (Bitte auflisten nach Jahr, Regierungsbezirk, Kreis/-freie Stadt, Gemeinde, Gesamtanzahl, Geschlecht, darunter Anzahl Minderjähriger, ggf. Ergebnis des Asylverfahrens und Herkunftsland der Antragsteller.) Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird Bezug genommen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10187