LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10212 13.11.2015 Datum des Originals: 12.11.2015/Ausgegeben: 18.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4020 vom 29. Oktober 2015 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/10122 Geplante Schließung der Wasserschutzpolizei / Neubau der WasserschutzpolizeiFlotte Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4020 mit Schreiben vom 12. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein Konzept der Behördenleitung des Polizeipräsidiums Duisburg sieht eine Umgestaltung der Wasserschutzpolizei NRW (WSP NRW) vor. Darin wird unter anderem beabsichtigt, im Kanalbereich die Liegenschaften Dorsten, Bergeshövede und Bramsche zu schließen. Demnach werden nur noch die Wachen in Minden und Münster mit jeweils einem Boot und die Wachen in Essen und Datteln mit jeweils zwei Booten besetzt sein. Es würden somit nur noch sechs Boote, anstatt derzeit elf Boote fahren. Dieses geht aus diversen Medienberichten hervor. Sollte die Wache Bergeshövede mit der Dienstgruppe in Bramsche tatsächlich aufgelöst werden, würde zwischen den Wachen Münster am Dortmund-Ems-Kanal und Minden am Mittellandkanal etwa 150 km Wasserstraße nicht mehr mit einem Streifenboot bestreift werden können. Schifffahrtspolizeiliche Aufgaben könnten damit nur noch eingeschränkt mit dem Streifenwagen oder mit erheblichem zeitlichen Verzug (bis zu 4 Stunden) mit dem Streifenboot erfüllt werden. Die Beamten in Bramsche erfüllen auf Grund eines Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern NRW und Niedersachsen ihre wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auch auf niedersächsischem Gebiet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10212 2 1. Wurde das Verwaltungsabkommen mit dem Land Niedersachsen gekündigt oder gibt es dahingehende Überlegungen? Nein. Mit dem Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu dem von der CDUFraktion beantragten Tagesordnungspunkt "Standort-schließungen bei der Wasserschutzpolizei“ der Sitzung des Innen-ausschusses am 27.08.2015 (Vorlage 16/3138) wurde der derzeitige Sachstand zur organisatorischen Neugestaltung der Direktion Wasserschutzpolizei dargestellt. 2. Wie plant die Landesregierung das Verwaltungsabkommen mit Niedersachsen zu erfüllen, wenn im betroffenen Streckenbereich in Niedersachsen zur Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben kein Streifenboot und keine Wache mehr besteht? Unabhängig von den derzeitigen Überlegungen zur Neuorganisation der Wasserschutzpolizei NRW werden die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auch zukünftig wahrgenommen werden. 3. Wird es bei der möglichen Erneuerung der Boote auch Einzelfallentscheidungen geben, um evtl. noch in gutem Zustand befindliche Boote kostengünstig zu sanieren oder sollen alle Boote neu angeschafft werden? 4. Werden im MIK NRW alternative Möglichkeiten in Betracht gezogen, z. B. kleinere Dienststellen mit kleineren Booten (Mehrzweckboote, trailerbare Boote) kostengünstig auszustatten? Zu den Fragen 3. und 4. siehe Ausführungen zu Frage 1. 5. Waren bei der Erstellung des Konzeptes zur Neugestaltung der WSP NRW auch die örtlichen Wachleitungen involviert, um örtliche Besonderheiten und Strukturen zu be-rücksichtigen (Die WSP NRW ist eine Flächenbehörde mit vielen Besonderheiten, die es zu beachten gilt)? Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10212