LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10213 13.11.2015 Datum des Originals: 12.11.2015/Ausgegeben: 18.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3987 vom 20. Oktober 2015 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/10029 Gefangenentransporte durch die Polizei Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3987 mit Schreiben vom 12. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die seit 2002 bundesweit geltende Gefangenentransportvorschrift (GTV) regelt den Transport von Strafgefangenen, soweit es sich nicht um Ausführungen, um Überstellungen am selben Ort, um Transporte zwischen Teilen einer Justizvollzugseinrichtung oder um Fahrten zu Arbeitsstellen handelt. Als Transportbehörden kommen gemäß Ziff. 3 GTV die Justizvollzugseinrichtungen oder Polizeidienststellen in Betracht. Gemäß Ziff. 13 Abs. 3 GTV hat die Transportbegleitung besondere Vorkommnisse während des Gefangenentransports – namentlich Erkrankungen, Entweichungen, Entweichungsversuche, Selbstmordversuche, Widersetzlichkeiten, Unfälle – der Transportbehörde zu melden. 1. Wie viele Gefangenentransporte haben die Polizeidienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01.2010 jährlich durchgeführt? (Bitte jeweils nach Kreispolizei-behörden getrennt, untergliedert in Einzel-, Sammel- und Sondertransporte einzeln auflisten.) Auf Landesebene liegen die erbetenen Daten für den genannten Zeitraum nicht automatisiert abrufbar vor. Eine Erhebung dieser Daten - auch für einzelne Kreispolizeibehörden - ist nur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10213 2 händisch und mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. 2. Welche besonderen Vorkommnisse hat es bei Gefangenentransporten durch die Polizeidienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01.2010 gegeben? (Bitte in chronologischer Reihenfolge unter Angabe der Transportbehörde sowie der in Ziff. 13 Abs. 3 GTV bezeichneten Vorkommnisse – Erkrankungen, Entweichungen, Entweichungsversuche, Selbstmordversuche, Widersetzlichkeiten, Unfälle – jeweils einzeln auflisten.) Siehe Ausführungen zu Frage 1. 3. Welche Fahrzeuge stehen den Polizeidienststellen des Landes NordrheinWestfalen für die Durchführung von Gefangenentransporten zur Verfügung? (Bitte jeweils nach Kreispolizeibehörden getrennt Anzahl, Fahrzeugtypen und - modelle inkl. Baujahr einzeln auflisten.) Für die Durchführung von Gefangenentransporten steht grundsätzlich der gesamte mit Funk ausgestattete Fuhrpark - mit Ausnahme von Funkkrädern und Spezialfahrzeugen - aller Direktionen der Kreispolizeibehörden zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10213