LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10215 13.11.2015 Datum des Originals: 12.11.2015/Ausgegeben: 18.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3949 vom 9. Oktober 2015 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/9955 Unterjährig unbesetzte Stellen in den Kreispolizeibehörden Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3949 mit Schreiben vom 12. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein regulärer Nachersatz nicht besetzter Planstellen bei den Kreispolizeibehörden findet derzeit nur einmal im Jahr statt. Am 1. September 2015 fand in den 47 Kreispolizeibehörden in NRW erneut das sogenannte Nachersatzverfahren statt, d.h. Fachhochschulabsolventen (fertige Polizeianwärter nach erfolgreicher Absolvierung der dreijährigen Ausbildung) sowie Beamte aus anderen Behörden wechseln in eine Kreispolizeibehörde auf eine freie Stelle. Eine Vielzahl der freien Stellen ist nicht erst kurz vor dem Termin unbesetzt, sondern werden unterjährig aufgrund von Pensionierungen, Abordnungen, Wechsel zu Landesoberbehörden (LKA, LAFP, LZPD), Beurlaubungen etc. unterjährig frei. Wird somit heute beispielsweise zum 2.9. eine Beamtin oder ein Beamter abgeordnet, pensioniert etc., so muss die Behörde ein Jahr auf Nachersatz, sprich Neubesetzung der Stelle, warten. Im Laufe des Jahres summieren sich diese personellen Ausfälle in den Behörden durch unbesetzte Stellen beachtlich auf. Diese unbesetzten Stellen sollen durch interne Verschiebungen letztlich überwiegend im Wach- und Wechseldienst landen. Dazu kommen tatsächlich oder faktisch unbesetzte Planstellen, die aufgrund von Schwangerschaft (dann sofort kein Einsatz im Außendienst mehr), Antritt von Mutterschutz und Elternzeit, Reduzierung auf Teilzeit oder Dauerkrankheitsfälle unterjährig entstehen und nicht durch Vertretung/weitere Personalzuweisungen kompensiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10215 2 Hinzu kommen ferner die Ausfälle aufgrund spürbarer Krankheitstage, Nachtdienstbefreiungen und steigender Zahl Verwendungseingeschränkter. Der organisierte Personalmangel kann nicht durch die beträchtliche Mehrarbeit der Kollegen abgefangen werden, zumal derzeit ein Erlass des Innenministers verlautbaren soll, Mehrarbeitsstunden zurückzufahren bzw. abzubauen. Gerade Beamte der Wachdienststellen beklagen, dass die geringe Zahl des dort tatsächlich verfügbaren Personals dazu führe, dass so selbst die Funktionsbesetzungspläne nicht mehr zu gewährleisten seien und unterjährig zur nahezu dauerhaften und in Einzelfällen sehr massiven Unterschreitung der Mindeststärken an besetzten Funkstreifenwagen vor Ort führe. Die Arbeitsgruppe des MIK (Expertenkommission "Bürgernahe Polizei - Den demografischen Wandel gestalten" - Vorlage 16/3023 vom 11.06.2015) fordert deshalb zu Recht einen schnelleren Ausgleich von Vakanzen in den Kreispolizeibehörden, etwa durch regulären Nachersatz nicht besetzter Planstellen zweimal (statt einmal) im Jahr. Sie hat deutlich ausgeführt: „Mit Blick auf die Prognose der Polizeistärke und der temporär zu schließenden Lücke (in der Spitze vierstellig) können Lösungen nicht nur in Gestalt der Erhöhung von Einstellungsermächtigungen zu finden sein, sondern ergänzend oder in Kombination derselben auch in flexiblen Alternativen bestehen (Erhöhung der Verfügbarkeit, freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Synergiegewinne). Flankiert werden könnte dies durch einen regulären Nachersatz nicht besetzter Planstellen zweimal (statt einmal) im Jahr, der technisch bedingte Unwuchten in der Personalzuweisung abfedern würde. Diese Verfahrensweise ist, was die Anzahl der Einstellungsermächtigungen pro Jahr angeht, haushaltsneutral. Sofern zum 1.3. eines Jahres keine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern zur Verfügung stünde, wäre ein Ausgleich zum 1.9. möglich (optimale Nutzung der Einstellungsermächtigungen). Ausbildungsverluste aus der Einstellung zum 1.3. könnten bereits zum zweiten Einstellungstermin ausgeglichen werden (und nicht erst in späteren Jahren), da die freiwerdenden Einstellungsermächtigungen im Haushaltsjahr ausgeschöpft werden können. Gleichzeitig ist dadurch ein schneller Ausgleich von Vakanzen (Elternzeit, Teilzeit, Abordnungen) im Nachersatzverfahren möglich (wird nämlich heute beispielsweise zum 2.9. eine Beamtin oder ein Beamter abgeordnet, muss die Behörde ein Jahr auf Nachersatz warten).“ Vorbemerkung der Landesregierung Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff der Stellenbesetzung im allgemeinen und dienstlichen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet wird. Aus haushaltsrechtlicher Sicht bezieht er sich auf die im Stellenplan etatisierten Planstellen und Stellen für die Beschäftigten des Landes. Bezogen auf die Polizei in NRW hat die Landesregierung in der Vergangenheit bereits mehrfach, unter anderem in der Beantwortung der Kleinen Anfragen 3105 und 3242 (LT-Drs. 16/8055 und 16/8440), zu dieser Thematik Stellung genommen. In diesem Zusammenhang ist deutlich gemacht worden, dass bei der Polizei in NRW keine unbesetzten Planstellen im Sinne von frei verfügbaren Planstellen vorhanden sind. Zum 01.09. eines Jahres müssen ausreichend Planstellen im gehobenen Dienst vorhanden sein, um insbesondere die Kommissaranwärterinnen und -anwärter nach Bestehen der II. Fachprüfung übernehmen zu können. In den vergangenen Jahren standen für die Übernahme der geprüften Kommissaranwärterinnen und -anwärter jeweils im Monat September nicht genügend Planstellen zur Verfügung, so dass zusätzliche Planstellen bis LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10215 3 zum Ende des jeweiligen Jahres durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligt werden mussten (im laufenden Haushaltsjahr 2015 beispielsweise 240 zusätzliche Planstellen). Unterjährig frei werdende Planstellen (z. B. durch Zurruhesetzungen) werden somit für die Übernahme der geprüften Kommissaranwärterinnen und -anwärter benötigt. Daneben wird der Begriff der Stellenbesetzung aber auch synonym für die personelle Besetzung von Funktionen in Behörden verwendet. Bezogen auf die Polizei in NRW wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung hinsichtlich der Anzahl und der Besetzung von Funktionen für den gehobenen Dienst unter Berücksichtigung gesetzlicher und ministerieller Vorgaben grundsätzlich den Polizeibehörden selbst obliegt. Denn in erster Linie stehen die Behörden in der Verantwortung, das ihnen zugewiesene Personal lageangepasst einzusetzen, um die Aufgaben in ihrem Polizeibezirk zu erfüllen und dabei die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. Gerade in den Polizeibehörden vor Ort kann unter Berücksichtigung der jeweiligen strategischen Zielsetzungen sowie den dortigen Besonderheiten und Umständen die beste Entscheidung im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Unabhängig von der Anzahl der in den Polizeibehörden vorhandenen bzw. geschaffenen Funktionen müssen alle Behörden ihre Aufgaben mit dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Personal erledigen. Sofern eine Funktion beispielsweise aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Krankheit oder Verwendungseinschränkung der Funktionsinhaberin bzw. des Funktionsinhabers tatsächlich nicht besetzt ist oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann, kann die Behörde durch organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise durch Vertretungsregelungen oder Prioritätenentscheidungen einen entsprechenden Ausgleich schaffen1. Die Kleine Anfrage 3949 befasst sich inhaltlich mit den Regelungen zum jährlichen Nachersatz-/Versetzungsverfahren für den gehobenen Dienst der Polizei NRW sowie mit der Personalsituation in den Polizeibehörden. Zu dieser Thematik habe ich auch bereits mit Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes NRW an den Innenausschuss des Landtags NRW vom 18.09.2015 (Vorlage 16/3248) ausführlich Stellung genommen. Konkret bezieht sich der Fragesteller auf einen Vorschlag der Expertenkommission „Bürgernahe Polizei - Den demografischen Wandel gestalten“ (Vorlage 16/3023), flankierend zu weiteren Maßnahmen den Polizeibehörden zweimal statt nur einmal im Jahr regulär Nachersatz zuzuweisen. In diesem Zusammenhang zitiert der Fragesteller ein Beispiel, wonach eine Behörde ein Jahr auf Nachersatz warten müsse, wenn sie eine Beamtin oder einen Beamten zum 02.09. abordnet. Wie bereits in dem zuvor genannten Bericht an den Innenausschuss des Landtags NRW dargelegt, werden bei der Festlegung des Nachersatzbedarfs und der sich anschließenden Zuweisung zum 01.09. an die Polizeibehörden sowohl laufende als auch planbare Personalmaßnahmen bzw. -veränderungen berücksichtigt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass dies auch Fälle betrifft, die sich auf den Zeitraum nach dem 01.09. eines Jahres beziehen. 1 Dem in den Vorbemerkungen zur Kleinen Anfrage vermittelten Eindruck, dass Fälle von Abordnungen, Zurruhesetzungen, Krankheit, Verwendungseinschränkung, Elternzeit etc. ein neuartiges Phänomen wären, ist entgegenzutreten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10215 4 1. Wie viele neue Polizeibeamtinnen und -beamte kamen zu dem Nachersatztermin 01.09.2015 in die 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden? (bitte für jede KPB ausweisen, wie viele davon fertige Fachhochschulabsolventen und wie viele Wechsler aus anderen Behörden sowie Angabe, wie viele Polizeibeamtinnen/be-amte die Behörde zeitgleich zu anderen Behörden verlassen haben) Die Beantwortung der Frage 1 ergibt sich aus der Anlage 1. 2. Wie viele unbesetzte Stellen durch unterjährige Abgänge gab es bei den 47 Kreispolizeibehörden in welchen Direktionen zum 31.09.2015 bzw. wurden zum 01.09.2015 im Wege des Nachersatzes neu besetzt? (bitte ausgewiesen je KPB und je Direktion) 3. Seit wann waren diese Stellen unbesetzt bzw. wie lange sind diese Stellen im Durchschnitt unbesetzt? (bitte Ausweisung insgesamt und für jede KPB sowie Angabe, welche fehlenden Arbeitskraftanteile dadurch entstehen) Die Fragen 2 und 3 werden zusammengefasst beantwortet. Bezogen auf die Besetzung von (Plan-)Stellen in den Polizeibehörden wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung hingewiesen. Demnach sind aus haushaltsrechtlicher Sicht bei der Polizei in NRW keine unbesetzten Planstellen im Sinne von frei verfügbaren Planstellen vorhanden. Dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW liegt keine Übersicht über die Anzahl und Dauer unbesetzter Funktionen für den gehobenen Dienst in den Kreispolizeibehörden vor, da dies - wie in den Vorbemerkungen der Landesregierung dargelegt - in erster Linie den Behörden obliegt. Maßgeblich für die Personalstärken der Polizeibehörden sind in erster Linie die den Behörden für Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stehenden Planstellen. Der Stichtag für die landesweiten Auswertungen zur Personalsituation und damit zur Planstellensituation in den Kreispolizeibehörden ist seit den 90er Jahren der 01.10. eines Jahres. Diese ohnehin sehr umfangreichen Auswertungen mit den so genannten Funktions- und Verwendungsübersichten (Strukturdaten) im Personalinformationssystem der Polizei NRW ziehen aufwendige Plausibilitäts- und Validitätsprüfungen nach sich. Daneben liegt dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW eine weitere Auswertung zum Stichtag 01.04.2015 vor, die für einen Abgleich mit den durch die Kreispolizeibehörden im Rahmen des diesjährigen Nachersatz-/Versetzungsver-fahrens gemeldeten Planstellensituation herangezogen wurde. Um für die Beantwortung eine Entwicklung der den Kreispolizeibehörden zur Verfügung stehenden Planstellen im Laufe eines Jahres abbilden zu können, wurden in der Anlage 2 hilfsweise die vorliegenden Daten zum 01.04.2015 herangezogen und den Daten zum 01.10.2014 gegenübergestellt. Angesichts der Tatsache, dass den Polizeibehörden einmal im Jahr Nachersatz zugewiesen wird, weist der Gesamtpersonalbestand der Polizei NRW zwangsläufig Anfang September den höchsten Wert im Jahr auf und nimmt angesichts altersbedingter und sonstiger Personalabgänge im Laufe eines Jahres kontinuierlich ab. Wie in den Vorbemerkungen der Landesregierung ausgeführt, werden bereits bei der Personalverteilung zum 01.09. eines LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10215 5 Jahres - wie seit vielen Jahren - auch stärkerelevante Entwicklungen (wie beispielsweise Zurruhesetzungen), die sich auf den Zeitraum nach dem 01.09. beziehen, berücksichtigt. 4. Welche Erhebungen, Daten und Berechnungen lagen/liegen der o.g. Expertengruppe (und damit auch dem MIK) vor, auf deren Basis der Vorschlag basiert, einen regulären Nachersatz nicht besetzter Planstellen besser zukünftig zweimal im Jahr durchzuführen? (bitte Darstellung insb. festgestellter Umfang unterjährig unbesetzter Stellen und positiver Effekt in Planstellen mehr durch zweiten Nachersatztermin sowie der Grundlage und Gründe, wieso sich die Landesregierung verweigert, durch einen regulären Nachersatz nicht besetzter Planstellen zweimal im Jahr haushaltsneutral diese Problematik anzugehen) Wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3234 (LT-Drs. 16/8360) ausgeführt, war das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW an der inhaltlichen Diskussion und Ergebnisfindung der Expertenkommission nicht beteiligt und kann und wird sich deswegen nicht zu der Frage einlassen, welche Erhebungen, Daten und Berechnungen die Expertenkommission ihrem Vorschlag zugrunde gelegt hat. Das Verfahren zur Aus- und Bewertung der Vorschläge der Expertenkommission läuft derzeit unter Beteiligung externer Stellen. Die Prüfung und Bewertung ist noch nicht abgeschlossen. Nicht zuletzt aufgrund der 2015 nochmaligen Erhöhung der Einstellungsermächtigungen hat sich unabhängig von vorgenannter Bewertung die Polizeiorganisation mit der Frage eines zweiten Einstellungstermins befasst: Die Projektgruppe „Ausbildungskapazitäten“ kommt in ihrem Abschlussbericht u. a. zu dem Ergebnis, dass die Einführung von zwei Einstellungsterminen bei den Bildungsträgern zu kapazitiven Überlastungen führt. Trotz einiger unstreitiger Vorteile geht der künftige Studienverlaufsplan für den Studiengang PVD nach Abwägung aller Vor- und Nachteile derzeit weiterhin von einem Einstellungstermin pro Jahr (01.09.) aus. Der aktuellen Überarbeitung des Studiengangs PVD mit einem flexibilisierten Studienverlaufsplan kommt angesichts der erhöhten Einstellungsermächtigungen eine hohe Priorität zu, damit die Ausbildungsträger in die Lage versetzt werden, die hohen Studierendenzahlen mit gleichbleibender Qualität ausbilden zu können. Darüber hinaus würde eine kurzfristige Umstellung auf zwei Einstellungstermine vermutlich auch in anderen Bereichen zu erheblichen Problemen führen. 5. Wie viele Bedienstete haben im Jahr 2015 bis heute in den 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden eine Schwangerschaft angezeigt bzw. befinden sich aktuell zum Stichtag 01.09.2015 in Mutterschutz oder Elternzeit? (bitte insgesamt und je KPB und LOB ausweisen) Dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW liegt keine Übersicht über die Anzahl der Bediensteten vor, die in diesem Jahr bis heute in den Polizeibehörden eine Schwangerschaft angezeigt haben bzw. die sich zum Stichtag 01.09.2015 in Mutterschutz und Elternzeit befinden. In den Auswertungen mit den Funktions- und Verwendungsübersichten (Strukturdaten) im Personalinformationssystem der Polizei NRW sind zu den Stichtagen 01.10.2014 und 01.04.2015 für Beamtinnen und Beamte die in der Anlage 3 aufgeführten und relativ konstanten Werte enthalten. Personalabgänge Fachhochschule für öffentl. Verwaltung NRW (FHöV NRW) Zugänge aus persönl. und dienstl. Gründen (ohne FHöV NRW) Abgänge aus persönl. und dienstl. Günden (ohne FHöV NRW) Aachen 49 8 19 Bielefeld 10 35 15 Bochum 73 19 41 Bonn 22 18 7 Borken 8 14 6 Coesfeld 11 11 1 Dortmund 101 28 64 Duisburg 59 24 23 Düren 4 5 3 Düsseldorf 158 27 106 Ennepe-Ruhr-Kreis 19 2 9 Essen 92 15 33 Euskirchen 2 2 0 Gelsenkirchen 18 5 13 Gütersloh 11 10 9 Hagen 17 2 5 Hamm 14 6 7 Heinsberg 3 9 0 Herford 3 6 4 Hochsauerlandkreis 11 9 0 Höxter 3 7 0 Kleve 3 3 1 Köln 191 20 88 Krefeld 25 5 19 Lippe 4 10 8 Märkischer Kreis 33 3 11 Mettmann 50 6 36 Minden-Lübbecke 6 7 2 Mönchengladbach 46 8 29 Münster 9 60 18 Oberbergischer Kreis 9 4 2 Oberhausen 28 2 17 Olpe 2 6 1 Paderborn 8 9 7 Recklinghausen 43 27 33 Rhein-Erft-Kreis 2 12 8 Rheinisch-Berg.-Kreis 16 7 9 Rhein-Kreis Neuss 45 4 30 Rhein-Sieg-Kreis 2 6 3 Siegen-Wittgenstein 16 3 3 Soest 13 10 7 Steinfurt 9 16 4 Unna 8 8 3 Viersen 3 6 2 Warendorf 8 12 8 Wesel 15 8 15 Wuppertal 73 10 35 ALLE KPB 1355 534 764 MIK NRW 0 17 2 LAFP (LOB) 1 104 75 LKA (LOB) 0 191 27 LZPD (LOB) 0 29 7 ALLE LOB 1 341 111 GESAMT 1356 875 875 KPB Personalab- und -zugänge anhand der Versetzungslisten des LAFP NRW zum Stichtag 01.09.2015 Personalzugänge Kleine Anfrage 3949 Anlage zur Frage 1 Kleine Anfrage 3949 Anlage zur Frage 2 KPB Differenz 01.10.2014 vs 01.04.2015 Differenz in % Differenz 01.10.2014 vs 01.04.2015 Differenz in % Aachen -20,06 -1,59% -5,68 -0,86% Bielefeld -13,06 -1,17% -7,74 -1,31% Bochum -16,70 -1,00% -8,28 -0,81% Bonn -7,73 -0,64% -18,48 -2,65% Borken -11,66 -2,15% -6,46 -2,09% Coesfeld -4,77 -1,62% -5,44 -3,29% Dortmund -20,89 -0,89% -11,09 -0,89% Duisburg -27,77 -1,89% -8,66 -1,22% Düren -2,20 -0,53% -4,33 -1,93% Düsseldorf -26,17 -1,01% -11,44 -0,86% Ennepe-Ruhr-Kreis -3,85 -1,22% -3,50 -1,84% Essen -24,40 -1,37% -17,69 -1,57% Euskirchen -2,72 -1,08% -2,72 -1,80% Gelsenkirchen -5,67 -0,82% -8,72 -2,11% Gütersloh -7,66 -1,60% -9,61 -3,31% Hagen -7,12 -1,56% -9,02 -4,23% Hamm -7,35 -2,20% -2,84 -1,51% Heinsberg -10,33 -2,83% -7,50 -3,58% Herford -4,76 -1,47% -2,28 -1,17% Hochsauerlandkreis -7,64 -2,11% -3,88 -1,66% Höxter -0,39 -0,19% 0,00 0,00% Kleve -6,85 -1,46% -9,84 -3,41% Köln -45,41 -1,14% -26,42 -1,20% Krefeld -7,71 -1,42% 4,82 1,86% Lippe 0,78 0,20% 0,78 0,33% Märkischer Kreis -11,39 -1,82% -11,00 -2,89% Mettmann -14,21 -2,07% -5,88 -1,44% Minden-Lübbecke -3,11 -0,78% -2,91 -1,23% Mönchengladbach -9,02 -1,36% 2,03 0,52% Münster -21,04 -1,77% -5,05 -0,90% Oberbergischer Kreis -4,22 -1,28% -3,89 -1,91% Oberhausen -6,37 -1,45% -10,15 -4,49% Olpe -2,77 -1,44% -1,77 -1,45% Paderborn 4,44 0,98% -4,15 -1,44% Recklinghausen -24,74 -1,69% -18,58 -2,16% Rhein-Erft-Kreis -6,05 -0,85% -7,09 -1,67% Rheinisch-Berg. Kreis -0,18 -0,05% -0,18 -0,09% Rhein-Kreis Neuss -5,79 -0,92% -5,46 -1,50% Rhein-Sieg-Kreis -6,17 -1,28% -6,57 -2,35% Siegen-Wittgenstein -8,78 -2,11% -6,89 -2,65% Soest -8,35 -2,11% -9,06 -3,62% Steinfurt -17,19 -2,87% -8,53 -2,31% Unna -11,88 -2,58% -6,71 -2,60% Viersen -3,85 -0,91% 3,45 1,40% Warendorf -5,68 -1,55% -6,36 -2,80% Wesel -6,95 -0,97% -3,55 -0,87% Wuppertal -24,74 -1,68% -14,07 -1,49% ALLE KPB -490,11 -1,31% -318,40 -1,50% KPB GESAMT DIREKTION GE Quelle: Funktions- und Verwendungsübersichten Kleine Anfrage 3949 Anlage zur Frage 2 KPB Differenz 01.10.2014 vs 01.04.2015 Differenz in % Differenz 01.10.2014 vs 01.04.2015 Differenz in % Aachen -9,76 -2,58% -4,67 -5,29% Bielefeld -4,59 -1,73% -1,05 -0,55% Bochum -0,54 -0,15% -3,90 -2,81% Bonn -1,68 -0,52% -1,36 -1,77% Borken -2,21 -1,53% -3,00 -5,77% Coesfeld -2,49 -3,18% 1,07 3,53% Dortmund -8,05 -1,51% -4,89 -1,17% Duisburg 1,06 0,34% -4,15 -5,00% Düren -2,49 -2,12% 0,00 0,00% Düsseldorf -18,09 -3,51% 0,40 0,07% Ennepe-Ruhr-Kreis -0,35 -0,54% -1,00 -2,59% Essen -9,30 -2,27% 0,90 0,76% Euskirchen -1,00 -1,91% -1,00 -2,92% Gelsenkirchen 4,87 3,21% 0,00 0,00% Gütersloh 3,27 2,76% -2,76 -5,26% Hagen 3,10 2,00% 1,00 2,78% Hamm -2,82 -3,52% -1,80 -5,70% Heinsberg -1,00 -1,11% -1,61 -3,67% Herford -0,22 -0,33% 1,24 3,12% Hochsauerlandkreis -1,18 -1,66% -0,50 -1,28% Höxter -0,39 -0,96% 0,00 0,00% Kleve 4,73 4,55% 0,93 1,91% Köln -10,84 -1,21% -4,26 -0,74% Krefeld -7,76 -4,67% 1,32 2,49% Lippe 1,00 1,14% -1,00 -2,46% Märkischer Kreis -1,27 -0,86% -0,61 -0,81% Mettmann -9,13 -5,28% 0,40 0,59% Minden-Lübbecke -1,20 -1,39% -1,00 -2,06% Mönchengladbach -6,02 -3,89% -2,80 -5,17% Münster -9,58 -3,45% -7,79 -3,06% Oberbergischer Kreis -0,25 -0,37% -1,10 -2,84% Oberhausen 1,19 0,90% -1,20 -2,76% Olpe -1,00 -2,79% 0,00 0,00% Paderborn 9,06 9,82% 0,54 1,06% Recklinghausen -0,97 -0,26% -1,22 -1,00% Rhein-Erft-Kreis -3,20 -1,70% 1,74 2,61% Rheinisch-Berg. Kreis 1,00 1,25% -1,00 -2,41% Rhein-Kreis Neuss -0,63 -0,41% -1,22 -1,72% Rhein-Sieg-Kreis 2,02 1,65% 0,00 0,00% Siegen-Wittgenstein -1,89 -1,95% 0,00 0,00% Soest 0,60 0,65% -1,71 -4,18% Steinfurt -2,22 -1,57% -5,50 -9,17% Unna -6,59 -5,28% 0,65 1,32% Viersen -3,33 -3,16% -1,95 -4,80% Warendorf 3,00 3,79% -3,51 -8,55% Wesel -3,40 -1,74% 0,00 0,00% Wuppertal -9,59 -3,13% 4,27 3,74% ALLE KPB -110,12 -1,25% -53,09 -1,21% DIREKTION K DIREKTION V Quelle: Funktions- und Verwendungsübersichten Kleine Anfrage 3949 Anlage zur Frage 2 KPB Differenz 01.10.2014 vs 01.04.2015 Differenz in % Differenz 01.10.2014 vs 01.04.2015 Differenz in % Aachen -1,96 -1,77% 2,00 11,10% Bielefeld 0,82 1,30% -0,50 -2,61% Bochum -1,11 -1,08% -2,88 -9,15% Bonn 12,79 14,07% 1,00 6,67% Borken -1,00 -4,00% 1,00 8,57% Coesfeld 2,09 15,39% 0,00 0,00% Dortmund 2,13 1,64% 1,00 3,63% Duisburg -3,82 -4,00% -12,20 -4,50% Düren 4,12 20,71% 0,50 5,19% Düsseldorf 3,36 2,21% -0,41 -1,85% Ennepe-Ruhr-Kreis 1,00 7,95% 0,00 0,00% Essen -0,44 -0,40% 2,13 10,94% Euskirchen 2,00 23,81% 0,00 0,09% Gelsenkirchen -1,82 -3,05% 0,00 0,00% Gütersloh 1,23 17,11% 0,21 1,96% Hagen -2,00 -5,05% -0,20 -1,61% Hamm 0,11 0,39% 0,00 0,00% Heinsberg -0,22 -1,69% 0,00 0,00% Herford -2,50 -16,46% -1,00 -11,61% Hochsauerlandkreis -1,00 -8,97% -1,07 -15,36% Höxter 0,00 0,00% 0,00 0,00% Kleve -1,77 -9,19% -0,90 -7,84% Köln -4,93 -1,81% 1,05 2,94% Krefeld -4,80 -9,21% -1,29 -10,30% Lippe -0,05 -0,45% 0,05 0,60% Märkischer Kreis 1,00 8,07% 0,49 5,77% Mettmann 1,35 6,21% -0,94 -5,63% Minden-Lübbecke 1,00 6,37% 1,00 11,25% Mönchengladbach -2,85 -6,07% 0,62 3,63% Münster 1,79 2,40% -0,40 -2,09% Oberbergischer Kreis 1,12 11,80% -0,10 -1,17% Oberhausen 3,78 13,99% 0,00 0,00% Olpe 0,00 0,00% 0,00 0,00% Paderborn -0,01 -0,09% -1,00 -10,64% Recklinghausen -1,44 -1,62% -2,53 -8,93% Rhein-Erft-Kreis 2,60 14,42% -0,10 -0,80% Rheinisch-Berg. Kreis 0,00 0,00% 0,00 0,00% Rhein-Kreis Neuss 1,51 4,85% 0,02 0,15% Rhein-Sieg-Kreis -1,91 -8,96% 0,28 2,40% Siegen-Wittgenstein 0,00 0,00% 0,00 0,00% Soest 0,09 1,22% 1,74 21,70% Steinfurt -1,00 -6,33% 0,06 0,49% Unna 1,00 5,69% -0,23 -1,72% Viersen -1,00 -6,25% -1,02 -7,27% Warendorf 0,00 0,00% 1,20 15,30% Wesel -0,10 -0,36% 0,10 0,72% Wuppertal -5,12 -5,79% -0,23 -1,22% ALLE KPB 4,04 0,20% -12,54 -1,43% SONSTIGE* *Leitungsstab, Pressestelle, Wasserschutzpolizei etc. DIREKTION ZA Quelle: Funktions- und Verwendungsübersichten Kleine Anfrage 3949 Anlage zur Frage 5 Behörde Gesamt 01.10.2014 Gesamt 01.04.2015 Differenz KPB Gesamt 01.10.2014 Gesamt 01.04.2015 Differenz Aachen 11,39 14,00 2,61 Aachen 3,00 7,00 4,00 Bielefeld 11,87 8,18 -3,68 Bielefeld 1,00 1,00 0,00 Bochum 14,98 11,32 -3,66 Bochum 5,00 5,30 0,30 Bonn 6,34 5,48 -0,87 Bonn 0,00 1,00 1,00 Borken 4,68 7,68 3,00 Borken 2,00 1,39 -0,61 Coesfeld 1,50 0,37 -1,13 Coesfeld 0,00 3,93 3,93 Dortmund 30,94 29,33 -1,61 Dortmund 9,00 8,73 -0,27 Duisburg 11,87 7,43 -4,44 Duisburg 2,00 3,00 1,00 Düren 1,49 2,00 0,51 Düren 1,50 0,00 -1,50 Düsseldorf 28,11 18,59 -9,53 Düsseldorf 6,71 8,25 1,54 Ennepe-Ruhr-Kreis 2,00 1,00 -1,00 Ennepe-Ruhr-Kreis 0,00 0,00 0,00 Essen 9,31 17,13 7,82 Essen 4,63 4,40 -0,23 Euskirchen 1,39 1,90 0,51 Euskirchen 0,51 0,00 -0,51 Gelsenkirchen 1,50 3,00 1,50 Gelsenkirchen 1,00 0,00 -1,00 Gütersloh 2,37 1,37 -1,00 Gütersloh 3,00 1,00 -2,00 Hagen 6,48 6,28 -0,20 Hagen 0,00 0,00 0,00 Hamm 0,00 4,59 4,59 Hamm 0,00 0,00 0,00 Heinsberg 2,40 1,40 -1,00 Heinsberg 0,00 0,00 0,00 Herford 1,29 3,02 1,73 Herford 0,00 1,00 1,00 Hochsauerlandkreis 1,09 1,00 -0,09 Hochsauerlandkreis 0,00 1,00 1,00 Höxter 1,00 2,00 1,00 Höxter 1,00 0,00 -1,00 Kleve 1,00 0,50 -0,50 Kleve 1,50 3,00 1,50 Köln 27,00 23,51 -3,49 Köln 16,50 14,00 -2,50 Krefeld 2,50 6,50 4,00 Krefeld 3,00 0,00 -3,00 Lippe 2,00 2,00 0,00 Lippe 1,00 0,00 -1,00 Märkischer Kreis 2,00 0,00 -2,00 Märkischer Kreis 2,60 2,63 0,03 Mettmann 7,29 2,12 -5,17 Mettmann 0,00 3,67 3,67 Minden-Lübbecke 2,39 4,39 2,00 Minden-Lübbecke 1,00 1,00 0,00 Mönchengladbach 5,00 4,50 -0,50 Mönchengladbach 2,00 0,00 -2,00 Münster 7,00 10,51 3,51 Münster 5,00 5,00 0,00 Oberbergischer Kreis 3,00 4,00 1,00 Oberbergischer Kreis 0,00 0,00 0,00 Oberhausen 1,99 2,66 0,67 Oberhausen 1,27 1,00 -0,27 Olpe 1,14 3,14 2,00 Olpe 2,00 0,00 -2,00 Paderborn 5,73 6,00 0,27 Paderborn 1,00 1,00 0,00 Recklinghausen 11,39 11,73 0,34 Recklinghausen 5,73 3,73 -2,00 Rhein-Erft-Kreis 6,00 5,68 -0,32 Rhein-Erft-Kreis 3,00 0,00 -3,00 Rheinisch-Berg.-Kreis 7,10 8,20 1,10 Rheinisch-Berg.-Kreis 2,00 1,00 -1,00 Rhein-Kreis Neuss 11,76 12,63 0,88 Rhein-Kreis Neuss 1,00 4,12 3,12 Rhein-Sieg-Kreis 2,51 3,73 1,22 Rhein-Sieg-Kreis 2,00 0,00 -2,00 Siegen-Wittgenstein 6,23 6,23 0,00 Siegen-Wittgenstein 0,00 0,00 0,00 Soest 1,00 0,00 -1,00 Soest 1,00 0,00 -1,00 Steinfurt 3,78 1,78 -2,00 Steinfurt 0,00 0,00 0,00 Unna 8,59 4,59 -4,00 Unna 1,00 0,00 -1,00 Viersen 1,50 1,50 0,00 Viersen 0,00 0,00 0,00 Warendorf 1,00 4,00 3,00 Warendorf 3,00 1,76 -1,24 Wesel 3,00 4,59 1,59 Wesel 1,59 1,00 -0,59 Wuppertal 17,73 17,59 -0,15 Wuppertal 3,00 2,00 -1,00 KPB 301,61 299,14 -2,47 ALLE KPB 100,54 91,92 -8,62 LAFP (LOB) 16,06 19,09 3,02 LAFP (LOB) 5,00 7,23 2,23 LKA (LOB) 9,50 11,17 1,67 LKA (LOB) 3,00 2,00 -1,00 LZPD (LOB) 1,00 0,00 -1,00 LZPD (LOB) 1,00 0,00 -1,00 LOB 26,56 30,26 3,70 LOB 9,00 9,23 0,23 GESAMT 328,18 329,40 1,22 GESAMT 109,54 101,15 -8,39 Beamte ohne Dienstbezüge* und Suspendierte MUTTERSCHUTZ * Elternzeit; Beurlaubung Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10215