LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10217 13.11.2015 Datum des Originals: 09.11.2015/Ausgegeben: 18.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3932 vom 30. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9931 Inspektion des Diensthundewesens durch das Teildezernat 45.1 des LZPD Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3932 mit Schreiben vom 9. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach den massiven Mobbingvorwürfen im Diensthundewesen der Polizei in NordrheinWestfalen hat der Abteilungsleiter Polizei im MIK, W.D., Ende 2014 eine vollständige Inspektion des Diensthundewesens angeordnet, dies durch das Teildezernat 45.1 des LZPD. Die Ergebnisse dieser Inspektion sollen dem MIK seit dem 30.06.2015 vorliegen. 1. Wie lauten die vollständigen Ergebnisse der Inspektion des Teildezernates 45.1 LZPD bzw. der vollständige Bericht des Abteilungsleiters der Polizei, W. D., gegenüber dem MIK? Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste wurde mit Erlass vom 14.01.2015 mit der Inspektion beauftragt. Die Inspektionsziele sowie Teilziele wurden mit Erlass vom 11.02.2015, der vom Abteilungsleiter 4 des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) unterzeichnet wurde, festgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10217 2 Diese waren im Einzelnen: Inspektionsziele „Die Inspektion erhebt Schwachstellen und Verbesserungspotenziale bei Standards, Vorgaben und dezentralen Verfahren zur Gewährleistung der Einsatzfähigkeit und Sozialverträglichkeit der Diensthunde unter Berücksichtigung der Rolle der Diensthundführerinnen/-führer. Schwerpunktthemen liegen in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Training (intern und extern), Beschaffung, Auswahl und Einsatz.“ Teilziele Die Aus- und Fortbildung der Diensthundführerinnen/-führer und Diensthunde ist erhoben und insbesondere vor dem Hintergrund von Standards und Vorgaben überprüft. Die Teilnahme von Diensthundführerinnen/-führern und Diensthunden an dienstlichen und privaten Wettbewerben sowie vergleichbaren Veranstaltungen ist insbesondere im Hinblick auf die entscheidungserheblichen Kriterien erhoben und vor dem Hintergrund von Standards und Vorgaben überprüft. Die (dezentrale) Beschaffung von Diensthunden sowie die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Haltung von bzw. das Trainieren von Diensthunden ist erhoben und vor dem Hintergrund von Standards und Vorgaben überprüft. Das Inspektionsergebnis liegt dem MIK zwischenzeitlich vor und wird derzeit bewertet. Nach Abschluss der Bewertung durch das MIK werden gegebenenfalls gewonnene Erkenntnisse in das noch zu erstellende Handbuch „Diensthundwesen“ einfließen. Nach Abstimmung mit der Personalvertretung wird das Handbuch „Diensthundwesen“ den nachgeordneten Behörden zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Als Zeitziel ist Frühjahr 2016 vorgesehen. Einen Bericht des Abteilungsleiters 4 des MIK gibt es nicht. 2. Wie wird mit den Ergebnissen der Inspektion verfahren? (Bitte zeitlichen Ablauf angeben.) Siehe Ausführungen zu Frage 1. 3. Sollte die Auswertung der Inspektionsergebnisse zeigen, dass sich Polizeibeamte in den überprüften Behörden nicht richtig verhalten haben – welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Dies war nicht Gegenstand der Inspektion. Ansonsten siehe Ausführungen zu Frage 1. 4. Wird der Innenausschuss im Landtag NRW über die Ergebnisse informiert? Es ist nicht beabsichtigt, den Innenausschuss im Landtag NRW über die Inspektionsergebnisse zu informieren. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10217