LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10218 13.11.2015 Datum des Originals: 12.11.2015/Ausgegeben: 18.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3969 vom 15. Oktober 2015 der Abgeordneten Christof Rasche und Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/9995 Was hat die Landesregierung unternommen, um die Landtagsbeschlüsse zum „Eisernen Rhein“ umzusetzen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3969 mit Schreiben vom 12. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Landtag hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit dem Thema der Hinterlandanbindung Nordrhein-Westfalens an den Seehafen Antwerpen über die Schienentrasse des sog. Eisernen Rheins befasst. Für die hiesige Industrie ist eine leistungsstarke Schienenanbindung über den Eisernen Rhein dringend notwendig und seit Jahren überfällig. Es besteht Konsens, dass diese Trasse entlang der A 52/N 280 gebaut werden muss. Die Landesregierung beteuert, das Projekt nach wie vor realisieren zu wollen, und hat es folgerichtig zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Ministerpräsidentin hat seine Notwendigkeit gegenüber der belgischen und niederländischen Regierung wiederholt bekräftigt. Dennoch ergeben sich erhebliche Zweifel sowohl an den Umsetzungschancen als auch an den Bemühungen der Landesregierung, dieses zentrale Infrastrukturprojekt zu verwirklichen. Dies betrifft zum einen die aktuellen Haltungen Belgiens, der Niederlande und der Bundesregierung. So werden plötzlich andere Trassenführungen ins Spiel gebracht. Eine notwendige Priorisierung des ausgereiften Projektes in den Finanzierungsmechanismen des Bundes und der EU erfolgt dagegen nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10218 2 Zum anderen ergeben sich aus dem Rechtsrahmen Zweifel an der Umsetzungsmöglichkeit über 2015 hinaus. Es gibt Hinweise darauf, dass mit Ablauf dieses Jahres der Anspruch Belgiens gegenüber den Niederlanden aus dem im Jahr 2005 ergangenen Urteil des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Den Haag (Arbitration Award) verjährt. Sollte der Rechtsanspruch tatsächlich verjähren, wäre das Projekt gescheitert, da die Niederlande dann weder zu einer Duldung der Inanspruchnahme ihres Staatsgebietes für die Trassenführung noch zu einer finanziellen Beteiligung gezwungen wären. 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie lange die Rechtswirkung des Arbitration Awards anhält? Der parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags Nordrhein-Westfalen weist in seiner Bewertung des Urteils vom 24. Mai 2005 auf keine zeitliche Befristung hin. 2. Liegen der Landesregierung Unterlagen z.B. in Form von Vereinbarungen vor, nach denen der belgische Rechtsanspruch gegenüber den Niederlanden nicht nach zehn Jahren, mithin am 31. Dezember 2015, verjährt? Nein. 3. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die fraktionsübergreifenden Beschlüsse des Landtages vom 7. Dezember 2007 und 28. September 2011 (Drucksachen 14/5579 und 15/2895) gerade auch in Bezug auf die Trassenführung entlang der A 52/N 280 umzusetzen? Die Landesregierung hat sich auf allen Ebenen gegenüber dem Bund und den weiteren am Projekt beteiligten Partnern dafür eingesetzt, dass eine Reaktivierung der historischen Trasse des Eisernen Rheins keine akzeptable und realisierbare Trassenführung darstellt und deshalb die A 52-Trassenführung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Dies geschah vor allem vor dem Hintergrund der in der Landtagsdrucksache 16/1262 im Oktober 2012 geforderten Prüfung von alternativen Projektierungs-, Entwicklungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Realisierung des „Eisernen Rhein“. Zusammenfassend wird darin ausgeführt, dass anhand der Ergebnisse der einzelnen Bewertungen die alternativen Finanzierungsformen erhebliche finanzielle Risiken für das Land NRW bedeuten würden und damit eine Realisierung des Eisernen Rheins außerhalb der konventionellen Finanzierungsform durch den Bund sehr unrealistisch sei. 4. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um rechtlich belastbare Vereinbarungen bezüglich des Eisernen Rheins mit Belgien bzw. den Niederlanden zu erzielen? Es ist Aufgabe der Bundesregierung, rechtlich belastbare Vereinbarungen mit Belgien bzw. den Niederlanden für diese Bedarfsplanmaßnahme in der Finanzierungslast des Bundes zu vereinbaren. Dennoch besteht ein intensiver Austausch mit unseren Partnern in den Niederlanden, Flandern, Wallonie und Belgien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10218 3 5. Wie und mit welchem Ergebnis hat sich die Landesregierung bislang mit den divergierenden Vorstellungen der Bundesregierung in Bezug auf die Realisierung des Eisernen Rheins auseinandergesetzt? Die Landesregierung hat bereits am 25. März 2013 die A 52-Trassenführung des Eisernen Rheins zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Sie unterstützt weiterhin die von der flämischen Landesregierung eingebrachte Machbarkeitsstudie für den sogenannten „Dritten Weg“ (Ausbaustrecke Grenze D/NL – Kaldenkirchen - Viersen/Rheydt - Rheydt-Odenkirchen) im Zuge eines Antrags an die Connecting Europe Facility (CEF). Diese Variante wurde im Frühjahr/Sommer 2013 durch das Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen. Anfang Juli 2015 hat die EU mitgeteilt, dass der flämische Antrag angenommen wurde und die Studie zu 50% aus CEF-Mitteln finanziert wird. Starten soll die Studie am 1. Januar 2016. Die Beendigung ist für Ende Juni 2017 vorgesehen. Grundsätzlich bleiben die Ergebnisse der Prüfung des Bundes für die Trassenführung des „Eisernen Rheins“ im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2015 abzuwarten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10218