LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10234 16.11.2015 Datum des Originals: 13.11.2015/Ausgegeben: 19.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3956 vom 12. Oktober 2015 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/9977 Geschäftsführerbezüge und geschäftlicher Erfolg der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG Duisburg – In welcher Weise werden die Publikationspflichten des Transparenzgesetzes erfüllt? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3956 mit Schreiben vom 13. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2009 ist durch den Landtag einstimmig eine Änderung der Landeshaushaltsordnung auf schwarz-gelbe Initiative hin beschlossen worden. Durch das Transparenzgesetz wurde § 65 Landeshaushaltsordnung (LHO) geändert und §§ 65a bis 65c neu in die LHO eingefügt. In der dazugehörigen Gesetzesbegründung heißt es: „Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist es, dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei öffentlichen Unternehmen Rechnung zu tragen. Den Informationsrechten der Öffentlichkeit kommt insbesondere bei solchen Unternehmen ein hoher Stellenwert zu, bei denen letztlich die Allgemeinheit mit finanziellen Mitteln wesentlich zur Unternehmensexistenz beiträgt bzw. die öffentliche Hand das Risiko unternehmerischen Handelns trägt. Dort, wo die unternehmerische Betätigung und das finanzielle Engagement bzw. Risiko einer staatlichen Ebene miteinander verflochten sind, verfolgt die Schaffung von Transparenz im öffentlichen Bereich einen legitimen Zweck. Sie trägt in einer demokratischen Gesellschaft zum Meinungsbildungsprozess bei. Steuer- bzw. Beitragszahler und ganz allgemein die Öffentlichkeit haben einen berechtigten Anspruch darauf, über die Verwendung öffentlicher Gelder gerade im Bereich der Personalkosten informiert zu werden. Die Verbreitung solcher Informationen kann zur öffentlichen Diskussion über Fragen von allgemeinem Interesse beitragen und dient damit dem öffentlichen Interesse. Der Gesetzentwurf statuiert LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10234 2 deshalb eine unmittelbare Verpflichtung bzw. eine Hinwirkungspflicht für das Land und die nordrhein-westfälischen Kommunen zur individualisierten Veröffentlichung von Bezügen und Leistungszusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit der Mitglieder der Leitungs- und Kontrollgremien bei bestehenden Gesellschaften. Ziel des Transparenzgesetzes ist es, dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei öffentlichen Unternehmen Rechnung zu tragen.“ Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat in seinem Jahresbericht 2015 auch die Umsetzung des Transparenzgesetzes bei mehreren öffentlichen Unternehmen überprüft, an welchen das Land unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Der Landesrechnungshof hat in diesem Jahresbericht zusammenfassend festgestellt, dass die besagten Unternehmen laut §65a folgendes zu veröffentlichen haben: Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Bezüge jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung , des Aufsichtsrats, des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie der von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandte oder zurückgestellte Betrag, während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind. Explizit hat der Landesrechnungshof kritisiert, dass einige Unternehmen im indirekten oder direkten Landeseigentum die relevanten Bezüge mit Bezeichnungen wie „fix“, „variabel“ oder „sonstige Bezüge“ veröffentlichen. Diese Begriffe seien mit den gesetzlichen Begriffen keineswegs deckungsgleich, und somit würde von der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgliederung abgewichen. In einer Sachstandsaktualisierung vom 8. September 2015 (Vorlage 16/3193) hat der Landesrechnungshof mitgeteilt, dass das Finanzministerium und die weiteren betroffenen Ministerien bereit seien, den genannten Feststellungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen. Am 6. Oktober 2015 hat die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG Duisburg ihren Konzernabschluss für das Jahr 2014 veröffentlicht. Darin ausgewiesen sind die Bezüge der Geschäftsführer der GmbH & Co. KG. Insgesamt 398.000 Euro sind an die beiden Geschäftsführer geflossen. Weitere 58.000 Euro wurden der NRW.BANK für Pensionsrückstellung und Beihilfeverpflichtungen in Rechnung gestellt. Die Bezüge der Geschäftsführer sind unter Namensnennung aufgestellt, jedoch unterteilt in die Bezeichnungen „Festvergütung“, „variable Vergütung“ und „sonstige Bezüge“. Mit diesem Umstand ist auch nach Aussagen des Landesrechnungshofes nicht nachvollziehbar und eher fraglich, ob alle Angaben korrekt entsprechend §65a LHO veröffentlicht worden sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10234 3 1. Wie teilen sich jeweils einzeln für die Jahre 2010 bis 2014 die Bezüge der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG Duisburg in "erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung" gemäß § 65a auf? Die Geschäftsführung der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG obliegt der Komplementär -GmbH, der Westdeutsche Spielbanken GmbH. Die Geschäftsführungsgehälter der Westdeutsche Spielbanken GmbH setzen sich zusammen aus erfolgsunabhängigen fixen Bezügen und erfolgsbezogenen variablen Bezügen. Über die Vergütung entscheidet die NRW.BANK als Gesellschafterin. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gibt es in den Geschäftsführungsgehältern nicht. Die Bezüge der einzelnen aktiven Geschäftsführer in den Jahren 2010-2014 stellen sich wie folgt dar: Herr Wieding (bis 30.06.2011) erfolgsunabhängige Bezüge erfolgsbezogene Bezüge 2010 211.000,00 70.000,00 2011 112.000,00 70.000,00 2012 0,00 0,00 2013 0,00 0,00 2014 0,00 0,00 Herr Jann (bis 31.08.2010) erfolgsunabhängige Bezüge erfolgsbezogene Bezüge 2010 133.000,00 50.000,00 2011 0,00 0,00 2012 0,00 0,00 2013 0,00 0,00 2014 0,00 0,00 Herr Mahlmann (01.10.2010- 31.07.2013) erfolgsunabhängige Bezüge erfolgsbezogene Bezüge 2010 41.000,00 0,00 2011 150.000,00 45.000,00 2012 150.000,00 40.000,00 2013 88.000,00 14.000,00 2014 0,00 0,00 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10234 4 Herr Holthaus (01.10.2010- 30.09.2013) erfolgsunabhängige Bezüge erfolgsbezogene Bezüge 2010 36.000,00 0,00 2011 130.000,00 45.000,00 2012 130.000,00 40.000,00 2013 98.000,00 10.000,00 2014 0,00 0,00 Herr Dunkel (ab 01.08.2013) erfolgsunabhängige Bezüge erfolgsbezogene Bezüge 2010 0,00 0,00 2011 0,00 0,00 2012 0,00 0,00 2013 78.000,00 0,00 2014 188.000,00 16.500,00 Herr Stumpf (ab 01.10.2013) erfolgsunabhängige Bezüge erfolgsbezogene Bezüge 2010 0,00 0,00 2011 0,00 0,00 2012 0,00 0,00 2013 39.000,00 0,00 2014 155.000,00 10.000,00 2. Welche konkreten Leistungen sind den Mitgliedern der Geschäftsführung einerseits für den Fall einer regulären bzw. andererseits einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden? (bitte unter Angabe der jeweiligen Barwerte) Diese Frage ist nicht für alle Mitglieder der Geschäftsführung gleichermaßen zu beantworten, da Herr Wieding, Herr Jann und Herr Dunkel für die Zeit ihrer Geschäftsführertätigkeit von der NRW.BANK zur Westdeutsche Spielbanken GmbH entsandt wurden. Ihnen wurde vor Entsendung von der NRW.BANK eine Versorgungszusage erteilt. Für den Zeitraum der Entsendung hat die NRW.BANK der Westdeutsche Spielbanken GmbH die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Diese stellen sich für den Zeitraum 2010 bis 2014 wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10234 5 Name 2010 2011 2012 2013 2014 Herr Wieding 70.190 € 48.000 € (anteilig für 2011) --- --- --- Herr Jann 27.706 € (anteilig für 2010) --- --- --- --- Herr Dunkel --- --- --- 24.076 € (anteilig für 2013) 57.567 € Die Herren Wieding und Jann befinden sich mittlerweile im Ruhestand. Ab dem Zeitpunkt der Pensionierung waren von der Westdeutsche Spielbanken GmbH keine Zahlungen mehr zu tätigen. Mit Beendigung der Entsendung von Herrn Dunkel, unabhängig vom Grund, werden der Westdeutsche Spielbanken GmbH von der NRW.BANK keine Zahlungen mehr in Rechnung gestellt. Die Herren Mahlmann, Holthaus und Stumpf sind bzw. waren originär bei der Westdeutsche Spielbanken GmbH beschäftigt. Herr Mahlmann erhält seit dem 01.02.2015 Ruhestandbezüge, diese betrugen im Zeitraum 01.02.2015 bis 31.12.2015 50.119,00 €. Der Barwert seiner Ruhestandbezüge beträgt aktuell 1.023.360 €. Herr Holthaus schied per 30.09.2013 per Aufhebungsvertrag aus der Gesellschaft aus, der Barwert seiner Rente betrug zum 31.12.2014 32.395 €. Herr Holthaus hat einen unverfallbaren Ruhestandsanspruch und erhält mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze Ruhestandsbezüge von der Gesellschaft. Für Herrn Stumpf wurde mit Abschluss des Vertrages eine Lebensversicherung in Höhe von 5% der Grundvergütung p.a. ab 01.10.2013 abgeschlossen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Geschäftsführertätigkeit durch die Gesellschaft müsste der bis zum 30.09.2018 geschlossene Vertrag seitens der Gesellschaft erfüllt werden (Ausnahme: fristlose Kündigung ). 3. Wie haben sich jeweils jährlich seit dem Jahr 2010 an den einzelnen Standorten die Bruttospielerträge und Einnahmen der Spielbankabgabe entwickelt? (bitte jeweils unter Angabe von Planansätzen und IST-Werten) Die unten stehenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Bruttospielerträge und der Spielbankabgaben einschließlich der zusätzlichen Leistung ab dem Jahr 2010. Die Angaben erfolgen in Mio. €. Die Planwerte der Spielbankabgaben sind der Haushaltsplanung entnommen . Im Jahr 2010 wurde eine Abgabensenkung gewährt, die in den Planwerten nicht berücksichtigt ist. Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankgesetzes am 01.12.2012 sind die Abgabensätze verändert worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10234 6 2010 Bruttospielerträge Spielbankabgaben Plan Ist Plan Ist Aachen 8,1 7,4 4,6 2,2 Bad Oeynhausen 12,9 10,6 8,5 3,6 Dortmund 37,4 28,7 22,8 10,7 Duisburg 48,2 43,0 28,0 23,4 Gesamt 106,7 89,7 63,9 39,9 2011 Bruttospielerträge Spielbankabgaben Plan Ist Plan Ist Aachen 7,7 7,5 2,0 1,9 Bad Oeynhausen 9,9 9,3 2,8 2,6 Dortmund 30,6 28,7 11,0 9,0 Duisburg 42,0 45,8 23,8 25,4 Gesamt 90,3 91,2 39,6 38,9 2012 Bruttospielerträge Spielbankabgaben Plan Ist Plan Ist Aachen 7,2 7,5 1,9 2,3 Bad Oeynhausen 10,1 8,4 2,7 2,7 Dortmund 31,0 26,2 10,1 9,5 Duisburg 43,0 46,0 24,9 26,6 Gesamt 91,3 88,1 39,6 41,1 2013 Bruttospielerträge Spielbankabgaben Plan Ist Plan Ist Aachen 7,3 5,7 1,8 2,2 Bad Oeynhausen 8,3 8,5 3,1 3,2 Dortmund 31,3 24,4 10,6 9,5 Duisburg 41,5 38,4 24,8 14,0 Gesamt 88,4 76,9 40,3 28,9 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10234 7 2014 Bruttospielerträge Spielbankabgaben Plan Ist Plan Ist Aachen 5,6 5,8 2,2 2,3 Bad Oeynhausen 8,6 8,1 2,6 2,9 Dortmund 24,2 24,4 8,7 10,1 Duisburg 39,9 34,5 15,7 12,7 Gesamt 78,2 72,9 29,2 28,0 4. Welchen IST-Wert haben die Bruttospielerträge und die Spielbankabgabe an den jeweiligen Standorten bereits unterjährig zum 1. Oktober 2015 erreicht? Die unten stehende Tabelle zeigt die Bruttospielerträge und Spielbankabgaben (in Mio. €) bis zum 30. September, wobei die Planwerte der Spielbankabgaben einschließlich der zusätzlichen Leistung der Haushaltsplanung für das Gesamtjahr entnommen sind: Bruttospielerträge Spielbankabgaben Plan zum 30.09. Ist zum 30.09. Plan zum 31.12. Ist zum 30.09. Aachen 4,8 4,9 2,7 1,8 Bad Oeynhausen 6,7 6,4 3,4 2,2 Hohensyburg 19,2 18,3 10,5 6,7 Duisburg 27,0 29,3 15,0 10,9 WestSpiel NRW 57,8 58,9 31,6 21,6 5. Aus welchen haftungs-, steuerlichen oder sonstigen Gründen ist die Westdeutsche Spielbanken GmbH der Komplementär der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG Duisburg? Spielbanken werden anders als andere Unternehmen mit den Spielbankabgaben auf Basis ihrer Bruttospielerträge besteuert. Die getroffene Rechtsformwahl verhindert eine Doppelbesteuerung der aus dem Spielbetrieb resultierenden Einkünfte auch auf Ebene der Gesellschafterin . Eine zusätzliche und damit doppelte Besteuerung dieser Einkünfte mit der regulären Ertragssteuer wäre nicht sachgemäß. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10234