LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10264 20.11.2015 Datum des Originals: 19.11.2015/Ausgegeben: 25.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3999 vom 21. Oktober 2015 des Abgeordneten Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/10042 Studienplatzvergabe und unbesetzte Studienplätze in Zeiten von Rekordstudierendenzahlen Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3999 mit Schreiben vom 19. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Technik (MWIF) vom 26. März 2015 wurde angekündigt, dass zum Wintersemester 2015/2016 die nordrheinwestfälischen Hochschulen flächendeckend am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen. Im vergangenen Wintersemester haben bundesweit 62 Hochschulen teilgenommen , acht davon aus Nordrhein-Westfalen (NRW). Das DoSV soll laut MIWF „die Studienplatzvergabe schneller, transparenter und effizienter [machen] – und kann so wesentlich zur Auslastung in den örtlich beschränkten Studiengängen beitragen.“ Als Vorteile des DoSV benennt das MIWF, dass Mehrfachzulassungen und die Zahl unbesetzter Studienplätze verringert würden. Nach Recherchen des ZDF-Magazins „Frontal 21“ für die Sendung am Dienstag, 29. September 2015, konnten im vergangenen Wintersemester deutschlandweit 21.036 Bachelorund Masterstudienplätze nicht vergeben werden. Das Magazin nennt allein für NRW 12.451 freigebliebene Plätze, also mehr als die Hälfte der bundesweit nicht vergebenen Plätze. In Bayern waren es hingegen „nur“ 335, in Baden-Württemberg 892 und in Hessen 676 freigebliebene Plätze. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10264 2 Auch sank die Zahl der unbesetzten Studienplätze nicht, im Gegenteil. Lt. Frontal 21 musste die Kultusministerkonferenz zugeben, dass der Anteil von 4,8 auf 6,3 Prozent im vergangenen Wintersemester gestiegen ist. Das DoSV läuft seit fünf Jahren und hat nach Auskunft des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde rund 40 Millionen Euro gekostet. 1. Womit hängt es zusammen, dass in NRW mit mehr als 12.000 freigebliebenen Studienplätzen derartig viele Plätze unbesetzt blieben? Eine Zulassungsbeschränkung erfolgt, wenn zunächst damit zu rechnen ist, dass die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigen wird. Solche Prognosen haben immer einen Unsicherheitsfaktor, der unter Umständen zu Fehleinschätzungen führen kann. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens für das Wintersemester 2014/15 hat sich, wie in jedem Jahr, gezeigt, dass in einer Anzahl von Studiengängen an bestimmten Orten mehr Studienplätze zu vergeben waren als Bewerbungen vorlagen. Zugleich gibt es Fälle, in denen Nachrückverfahren nicht greifen: Je weiter ein Vergabeverfahren voranschreitet, desto häufiger kommt es erfahrungsgemäß vor, dass sich eine Bewerberin oder ein Bewerber bereits anderweitig entschieden hat, der oder dem im Nachrückverfahren noch ein Studienplatz angeboten wird. Diesem Effekt soll das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) durch seinen Mechanismus des Abgleichens mehrerer Bewerbungen derselben Person entgegenwirken. 2. Wie hoch war der finanzielle Beitrag NRW´s zum DoSV bisher? In den Haushaltsjahren 2012 bis 2015 beträgt der finanzielle Beitrag des Landes zum DoSV insgesamt 6,569 Mio. Euro. 3. Wie hat sich die Zahl der freigebliebenen Studienplätze in NRW bei den teilnehmenden Hochschulen seit Einführung des DoSV entwickelt (bitte absolut und prozentual, nach Semester, teilnehmenden Hochschulen und Studiengängen getrennt darstellen)? Die Angaben zu freigebliebenen Studienplätze im erbetenen Detaillierungsgrad stehen der Landesregierung nicht zur Verfügung. Die Entwicklung frei bleibender Studienplätze - unterteilt nach den oben angegebenen Kriterien - würde die Anforderung und zeitaufwändige Auswertung von Einzelberichten erforderlich machen. Dies wäre innerhalb der gesetzten Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. 4. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Zahl der freibleibenden Plätze im kommenden Wintersemester 2015/2016 deutlich reduzieren wird (bitte begründen )? Je mehr Hochschulen sich bundesweit am DoSV beteiligen und je mehr Studiengänge einbezogen werden, desto eher wird insbesondere in den Nachrückverfahren erkannt werden können, ob jemand bereits einen Studienplatz angenommen hat, der für sie oder ihn höhere LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10264 3 Priorität hat. So lässt sich auch besser regeln, wie viele Zulassungen noch im Nachrückverfahren erteilt werden. Das MIWF hat daher zum Wintersemester 2015/16 die Hochschulen des Landes in den folgenden Fächern zur Teilnahme am DoSV verpflichtet: 1. Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft, Wirtschaft oder Wirtschaftswissenschaften, 2. Rechtswissenschaften, 3. Psychologie, 4. Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurswesen. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Studienplatzvergabe künftig zu verbessern? Die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen weiten die Nutzung des DoSV schrittweise bis zur flächendeckenden Anwendung in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen aus. Die Landesregierung und die Hochschulen sind sich darin einig, dass die Flächendeckende Anwendung des DoSV unverzüglich anzustreben ist. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10264