LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10269 20.11.2015 Datum des Originals: 19.11.2015/Ausgegeben: 25.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4027 vom 3. November 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10151 Der Landesinnenminister will keine Statistik zu Wohnungseinbrüchen für das 3. Quartal 2015 veröffentlichen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4027 mit Schreiben vom 19. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche im ersten Halbjahr 2015 wieder erhöht. Landesweit stiegen die Fallzahlen nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei um rund 15 Prozent, in den Großstädten teilweise um bis zu 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum . Die Aufklärungsquote bewegt sich dort zwischen mageren fünf bis zehn Prozent. Wohnungseinbruch ist in NRW seit Jahren ein risikoloses Verbrechen. Vor diesem Hintergrund sind eine fortlaufende Kontrolle der Fallzahlen und die statistische Auswertung geboten . Der Innenminister beantwortet meine Fragen in der KA 3927 zu aktuellen Zahlen und Entwicklungen nicht und entzieht sich so der parlamentarischen Kontrolle und verweigert seine Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament. Dies lässt befürchten, dass die Einbruchszahlen verheerend sind. Da Halbjahresstatistiken veröffentlicht werden, müssen auch quartalsweise Auswertungen bzw. sogar monatliche Erhebungen möglich sein. Die Polizei selbst präsentiert regelmäßig Tabellen mit monatlichen Auswertungen und Fallzahlen, etwa auf Bürgerinformationsveranstaltungen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10269 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat mit ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen 3740 (LT-Drs. 16/9618) und 3927 (LT-Drs. 16/10115) umfassend und begründet dargelegt, warum eine auf einzelne Quartale bezogene, qualitätsgesichert valide Aufbereitung und Publikation von kriminalstatistischen Daten auch für Delikte des Wohnungseinbruchdiebstahls nicht erfolgt und auch künftig nicht vorgesehen ist. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, von dieser Position abzuweichen. Soweit Kreispolizeibehörden Daten zu Wohnungseinbrüchen auch unterjährig bekannt gegeben haben, sind diese aus den bereits dargestellten Gründen nur eingeschränkt statistisch valide und nur bedingt aussagekräftig. 1. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche in den Monaten Juli, August und September des Jahres 2015 in jedem Landkreis / jeder kreisfreien Stadt in NRW entwickelt? (Bitte absolute Fallzahlen und prozentuale Veränderungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum aufführen)? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch sind die Aufklärungsquoten in den benannten drei Monaten in jedem Landkreis / jeder kreisfreien Stadt in NRW entwickelt? (Bitte absolute Fallzahlen und prozentuale Veränderungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum aufführen.) Siehe Vorbemerkung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10269