LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10270 20.11.2015 Datum des Originals: 20.11.2015/Ausgegeben: 25.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3982 vom 16. Oktober 2015 des Abgeordneten Jens-Peter Nettekoven CDU Drucksache 16/10018 Umsetzung von Baumaßnahmen in Liegenschaften der Bundeswehr in Nordrhein- Westfalen durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3982 mit Schreiben vom 20. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleine Anfrage Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen für die Bundeswehr an Standorten in unserem Land durch den hierfür zuständigen landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) kommt es aufgrund personeller Kapazitätsprobleme zu zeitlichen Verzögerungen. Hierbei ist u. a. der Standort Aachen zu nennen. Die mangelhafte Infrastruktursituation dieser Dienststelle ist bereits dem Bundesministerium der Verteidigung mitgeteilt worden. Als Ursache für das schleppende Fortkommen der Infrastrukturmaßnahmen wurde dabei insbesondere die kritische Personalsituation beim BLB NRW Niederlassung Aachen benannt. Die Soldatinnen und Soldaten unserer Streitkräfte sollten allerdings durch unser Land bestmöglich bei der Ausübung Ihrer herausfordernden hoheitlichen Aufgaben für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10270 2 1. Welches Investitionsvolumen wird für die Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen für die Bundeswehr durch den BLB NRW im Rahmen der Organleihe für den Bund mittelfristig (in den nächsten fünf Jahren) im Vergleich zum Anteil des Landesbaus NRW umgesetzt? Insgesamt hat der Bundesbau im BLB NRW neben den Baumaßnahmen für die Bundeswehr in den vergangenen Jahren ein jährliches Volumen von durchschnittlich etwa 170-200 Mio. € bewältigt. Das Volumen des Landesbaus beträgt etwa das Vierfache. Die Prognosen zeigen allerdings ein in den nächsten Jahren stark steigendes Investitionsvolumen des Bundes an, das durch zahlreiche Planungsaufträge untermauert wird. Das Bauvolumen für die Bundeswehr, das in der Vergangenheit ein Volumen von etwa 100 Mio. jährlich hatte, würde hiernach in den nächsten drei Jahren jährlich auf mehr als das Doppelte ansteigen. 2. Bei wie vielen Baumaßnahmen kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des BLB NRW liegen, d. h. konkret - aufgegliedert nach den acht Niederlassungen und Standorten der Bundeswehr - können fest vereinbarte Überlassungstermine zur Übergabe fertiggestellter Infrastruktur definitiv nicht eingehalten werden? Bei insgesamt 577 Baumaßnahmen konnte nur bei 3 Maßnahmen der fest vereinbarte Übergabetermin aus Gründen nicht eingehalten werden, die in den Verantwortungsbereich des BLB NRW fallen. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Köln (Standort Bonn) und um zwei Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Münster (Standort Münster). Dass es im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung von Baumaßnahmen kommen kann, hat eine Ursache oft in nachträglichen Planungsänderungen. 3. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass es bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen für die Bundeswehr im landeseigenen Verantwortungsbereich Probleme gibt (welche Maßnehmen wurden bisher eingeleitet, um diese Missstände zu beseitigen?)? Mit dem Haushaltsplan 2015 wurden für den Bundesbaubereich 49 Stellen zusätzlich geschaffen. Darüber hinaus wird auf 51 kw-Vermerke verzichtet. Durch das zusätzliche Personal werden sich die Kapazitäten und damit auch das Umsatzvolumen für den Bereich Bundesbau zukünftig erhöhen. Ferner ist ein enger Austausch zwischen Bundesministerium der Verteidigung und den beteiligten Organisationen des Landes (Finanzministerium, Oberfinanzdirektion sowie dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) vereinbart, um auf strukturelle Anforderungen und Einzelmaßnahmen schneller Einfluss nehmen zu können. Insofern arbeiten der BLB NRW, die Bundeswehrverwaltung und die OFD NRW in engem Schulterschluss zusammen, um alle Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10270 3 4. Kann die Landesregierung sicherstellen bzw. gewährleisten, dass das durch die Bundeswehr eingestellte Investitionsvolumen für die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen an den Standorten in NRW so zeitgerecht umgesetzt werden kann, dass die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) für eine haushaltsmäßige Anerkennung (Dauer drei Jahre) eingehalten werden? Das Land NRW ist nur für einen Teil der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr organisatorisch verantwortlich. Weitere Rollen übernehmen die beteiligten Dienststellen des Bundes und der Bundeswehr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, beauftragte Architekten und Ingenieure sowie die bauausführenden Firmen. In diesem Rahmen schafft die Landesregierung geeignete Bedingungen, um die Maßnahmen möglichst zeitgerecht umzusetzen. Hier ist keine Infrastrukturmaßnahme bekannt, die ihre haushaltmäßige Anerkennung als Folge einer mehr als drei Jahre zurückliegenden Entscheidungsunterlage-Bau verlor. 5. Wie hoch ist der Anteil der Haushaltsmittel des Bundes, der aufgrund von Kapazitätsproblemen des BLB NRW nicht umgesetzt werden kann (und damit auch nicht der Bauwirtschaft unseres Landes als wirtschaftliches Auftragsvolumen zur Verfügung steht)? Falls es im Einzelfall zu Verzögerung von Baumaßnahmen kommt, werden Haushaltsmittel zu einem späteren Zeitpunkt ausgegeben. Die Verschiebungen führen nicht dazu, dass Bauprojekte der Bundeswehr nicht mehr durchgeführt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10270