LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10271 20.11.2015 Datum des Originals: 20.11.2015/Ausgegeben: 25.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3992 vom 20. Oktober 2015 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/10034 Klärung der Eigentumsverhältnisse an der ehemaligen Fachhochschulfläche in Jülich dauert zu lange. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3992 mit Schreiben vom 20. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die ehemalige Fläche der Fachhochschule Aachen am Standort Jülich wird seit dem Einzug in den benachbarten Neubau nicht mehr genutzt. Mittlerweile sind sämtliche Bauten abgerissen, das Gelände ist eingezäunt aber die Erschließung eines von der Stadt Jülich angedachten Wohngebietes ist derzeit nicht erkennbar. Der Grund hierfür sind die offenbar unklaren Eigentumsverhältnisse. Teile der Fläche sollen im Eigentum der Stadt Jülich liegen andere wiederum im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes. Für die Stadt Jülich ist die Entwicklung dieser Fläche von enormer Bedeutung. Die bereits bis heute entstandenen Verzögerungen sind daher vor allem aus städtischer Sicht äußerst ärgerlich. In Jülich ist der Bedarf an innenstadtnahem Wohnraum groß. Mittlerweile kann die Stadt Jülich diese Bedarfe nicht mehr decken. Eine zügige Klärung der Eigentumsverhältnisse ist deswegen unerlässlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10271 2 1. Wieso dauert es so lange, die Eigentumsverhältnisse für die o.g. Fläche zwischen der Stadt Jülich und dem Land Nordrhein-Westfalen zu klären? 2. Was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerungen bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse? 3. Kann die Landesregierung einen konkreten Termin benennen, bis zu dem der Sachverhalt endgültig geklärt ist? 4. Was soll aus Sicht der Landesregierung auf dem Teil der Fläche entstehen, der Eigentum des Landes ist? 5. Was unternimmt die Landesregierung um die Entwicklung des vorbezeichneten Areals zu beschleunigen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Eigentumsverhältnisse sind nicht unklar. Die Stadt Jülich und das Land sind gemäß notarieller Urkunde vom 26.07.2007 Miteigentümer. Wirtschaftlicher Eigentümer ist seitens des Landes der BLB NRW. Im November 2010 wurden die Neubauten der Fachhochschule Aachen am Standort in Jülich übergeben. Im Jahr 2011 gab es Überlegungen, Teile der Altfläche wieder mit Fachhochschulgebäuden zu bebauen. Nachdem sich die Fachhochschule Aachen im Jahr 2012 gegen eine Bebauung der Altfläche ausgesprochen hatte, haben der BLB NRW und die Stadt Jülich verschiedene Möglichkeiten für eine Entwicklung und Vermarktung des Geländes untersucht. Hierzu wurden und werden immer noch regelmäßig Abstimmungsgespräche zwischen dem BLB NRW und der Stadt Jülich geführt. Da eine gemeinsame Entwicklung und Vermarktung im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgrund der damit verbundenen uneingeschränkten Haftung des Landes haushaltsrechtlich nicht möglich ist, haben die Stadt Jülich und der BLB NRW die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft und die Zuweisung konkreter Grundstücksflächen an die Miteigentümer beschlossen. Ein entsprechender Vertrag wird aktuell vorbereitet. Für die nach der Aufteilung im Alleineigentum des Landes stehenden Grundstücksflächen hat das Land gegenwärtig keinen Bedarf. Die Flächen sollen verkauft werden. Die Stadt Jülich beabsichtigt nach bisherigem Kenntnisstand, das gesamte Grundstück als Wohnbaufläche auszuweisen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10271