LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10272 20.11.2015 Datum des Originals: 20.11.2015/Ausgegeben: 25.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3985 vom 21. Oktober 2015 der Abgeordneten Marc Lürbke und Ralph Bombis FDP Drucksache 16/10025 Aktuelle und perspektivische Nutzungssituation des ehemaligen Geländes des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW in Linnich Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3985 mit Schreiben vom 20. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Stadt Linnich liegt der Gebäudekomplex des ehemaligen Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW – Bildungszentrum Linnich (LAFP – BZ Linnich). Gegenwärtig werden die Liegenschaften offenbar als Regionales Trainingszentrum von mehreren Polizeipräsidien unter der Leitung der Kreispolizeibehörde Aachen genutzt. Im Haushaltsplanentwurf 2016 – EP 03 erscheint die Liegenschaft „Rurallee 20, 52441 Linnich“ als Mietobjekt des PP Aachen mit 16.615 qm Mietfläche und einem jährlichen Mietpreis von 965.400 Euro. Ergänzend dazu soll in der Vergangenheit eine Nutzung durch die FH Aachen erfolgt sein. Aufgrund des Sanierungsstaus soll dieser Gebäudeteil aber nicht mehr vermietbar sein und daher abgerissen werden (Stand: Januar 2014, siehe Drs. 16/4852). Ebenso soll ein Teil des Gebäudekomplexes von der Fortbildungsakademie Bonn-Bad Godesberg genutzt werden. In der laufenden Legislaturperiode hat es bereits Darlegungen der Landesregierung (vgl. Drs. 16/3619, 16/4852 und 16/5630) zu diesem Areal/Gebäudekomplex in Linnich gegeben. Seither ist einige Zeit vergangen und das Nutzungsverhalten hat sich möglicherweise geändert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10272 2 1. Wie genau wird derzeit das ehemalige Gelände des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW in Linnich genutzt bzw. nicht genutzt (bitte einzeln nach Gebäudeteilen und jeweiliger Nutzung bzw. erfolgtem/möglichem Abriss auflisten; für die Polizei bitte genau auflisten, welche Einrichtungen (z.B. Werkstätten für Fahrzeuge, Waffen sowie Informations- und Kommunikationsmittel, Schießstände etc.) für welche Tätigkeiten sich dort befinden (bitte zudem Angabe, inwieweit dauerhafte oder nur temporäre Inanspruchnahme der einzelner Einrichtungen))? 2. Inwieweit sind Gebäudeteile mit ihren Nutzungsmöglichkeiten gegenwärtig Bestandteil des Aus- und Fortbildungskonzeptes der Polizei NordrheinWestfalen (z.B. Einsatztraining der Polizei NRW gemäß Erlass – bitte nach Gebäudeteil und genauer Art und Umfang – insbesondere Zahl der jährlich teilnehmenden PVB und dort angebotenen Einsatztrainingsmodule – auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Liegenschaft in Linnich wird gegenwärtig von dem Polizeipräsidium Aachen (PP Aachen), dem Zollkriminalamt (ZKA), dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW), dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW), der Kreispolizeibehörde Heinsberg (KPB Heinsberg), der Bezirksregierung Köln (BZR Köln) sowie einem privaten Kantinenpächter genutzt. Die Gebäude 10 (ehemaliges Seminargebäude), 11 (ehemalige Hausmeisterwohnung) und 12 (ehemalige Turnhalle) stehen leer. Die Abrissarbeiten für die Gebäude 10-12 sind in Vorbereitung. Das LAFP NRW nutzt für Veranstaltungen der zentralen Fortbildung „Fahr- und Sicherheitstraining“ im Zusammenhang mit dem Trainingszentrum in Teveren das Gebäude 4. Im laufenden Jahr werden in der Liegenschaft in Linnich vom LAFP NRW insgesamt 78 Veranstaltungen durchgeführt, dabei werden ca. 1.600 Polizeivollzugsbeamte (PVB) beschult. Das Polizeipräsidium Aachen, die Kreispolizeibehörden Heinsberg, Düren, Neuss und RheinErft -Kreis sowie das Polizeipräsidium Mönchen-gladbach nutzen für die Durchführung des Einsatztrainings NRW mit einer Zielgruppengröße von ca. 3.000 Teilnehmern die Gebäude 2, 4, 6, 15b und 21. In den genutzten Gebäuden werden die Einsatztrainingsmodule 1 bis 5 des Einsatztrainings NRW durchgeführt. Eine Auflistung der Gebäude nebst den in den Fragen 1 und 2 erbetenen Angaben ist in der Anlage enthalten. 3. In welchem Zustand befinden sich gegenwärtig die Anlagen in Linnich bzw. gab es seit 2014 oder gibt es aktuell Probleme mit einzelnen von der Polizei genutzten Anlagen (z.B. Schießanlagen, etc.; bei Mängeln/Defekten bitte Einrichtung/Gebäude, Mängel und ggfs. erfolgte Abhilfemaßnahme auflisten)? Der Zustand der genutzten Gebäude ist altersgemäß und für die derzeitigen Nutzungen ausreichend. Für eine neue langfristige Nutzung sind Sanierungsmaßnahmen, in Art und Umfang abhängig von einer geplanten Nutzung, notwendig. Die Situation der von der Polizei NRW genutzten Gebäude in Linnich stellt sich wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10272 3 Gebäude 17: Das Dach der Turnhalle hat einen Sanierungs- bzw. Instandhaltungsbedarf. Nach den Vorgaben des Statikers besteht eine eingeschränkte Nutzbarkeit bei zusätzlicher Belastung. Als Vorsichtmaßnahme ist daher die Nutzung im Winter bei Schneelast untersagt. Gebäude 21: In 2014 und 2015 wurde das Dach der Schießhalle (Schießbahn 1-3) in Teilbereichen saniert bzw. instandgesetzt. Derzeit hat das LZPD NRW die Nutzung der Schießhalle eingestellt, da sich die Anforderungen des Schießsachverständigen des LZPD NRW geändert haben. Im 1. Schritt hat die Polizei NRW den BLB NRW beauftragt in der Halle 1 die abgehängte Deckenkonstruktion durch zusätzliche Deckenabhänger zu verstärken, damit die Halle 1 zeitnah wieder zur Nutzung freigeben werden kann. Gleichzeitig läuft derzeit in Zusammenarbeit mit der Polizei NRW die Planung zur Herrichtung der Schießhallen nach den aktuell gültigen Vorschriften bzw. nach den Vorgaben der Schießsachverständigen des LZPD NRW. 4. Welche perspektivische Nutzung des Gesamtareals, von Teilbereichen bzw. für die Flächen, die durch einen Abriss frei werden (Nachnutzung), wird verfolgt? Neben der grundsätzlichen Fortführung der derzeitigen polizeilichen Nutzungen (z.B. Fahrund Sicherheitstraining) sollen ein neues regionales Trainingszentrums (RTZ) und ein Unterkunftsgebäude für das LAFP NRW errichtet werden. Weitere Einzelheiten können der Anlage entnommen werden. 5. Inwieweit wird ein Teil des Gebäudekomplexes gegenwärtig für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt? Ein Teil des Gebäudekomplexes wird als Notunterkunft für die Unterbringung von bis zu 500 Flüchtlingen genutzt. Anlage zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 der Kleinen Anfrage 3985 Gebäude Nr. Bezeichnung Stelle / Behörde Gebäude 1 / 1a Pforte / Schranken PP Aachen Nutzung als Pförtnergebäude. Gebäude 2 ehemaliges Büro-/ Verwaltungsgebäude PP Aachen Wird als Einsatztrainingshaus zur Durchführung von AMOK-Training mit FX Munition (FX = Übungsmunition mit Farbprojektilen) genutzt. Gebäude 3 Büro-/ IT-Lager/ Technikknotenpunkt der Liegenschaft PP Aachen Beherbergt u.a. die polizeitechnische Kommunikationstechnik (Server, Anschluss Telefonnetz, etc.) auf der Liegenschaft. Nutzung für Assessment Center für die Neugewinnung von Kommissar-Anwärtern. Gebäude 4 Unterkunfts- und Seminargebäude PP Aachen (Nutzung durch LAFD NRW) Fahr- und Sicherheitstraining, Fortbildungen, Trainingsflächen für Einsatztrainings aller Kooperationsbehörden. Gebäude 5 Unterkunfts- und Seminargebäude über BIMA an ZKA vermietet Gebäude 6 Wirtschaftsgebäude (u.a. Mensa, Großküche und Cafeteria) PP Aachen und privater Pächter Fortbildungs- und Trainingsflächen für Einsatztrainigs aller Kooperationsbehörden. Der Cafeteria-Bereich inkl. Nebenräume ist an einen Kantinenpächter vermietet. Gebäude 7, 8, 9 Unterkunfts- und Seminargebäude BZR Köln Vermietet an die BZR Köln für die kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen. Derzeit läuft die Planung und Umsetzung zur Herrichtung einer langfristigen Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen. Gebäude 10, 11, 12 ehemaliges Seminargebäude, ehemalige Hausmeisterwohnung, ehemalige Turnhalle Leerstand Abgängige Gebäude, Abriss geplant. Die Fläche wurde der BZR für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften angeboten. Sollte es nicht zu einer Vermietung an die BZR kommen, wird das Grundstück der Verwertung zugeführt. Gebäude 13 Heizhaus/ Schreinerei/ Werkstatt PP Aachen In dem Gebäude befinden sich neben der Heizungszentrale die Hauswerkstätten, Möbellager und Büros für das technische Personal des PP Aachen. Gebäude 14 KFZ- und Waffenwerkstatt LZPD Im Gebäude sind die KFZ-, Waffen- und Fernmeldewerkstatt sowie die Verwaltung der LZPD untergebracht. Gebäude 15a Garagengebäude LZPD In dem Gebäude sind KFZ-Abstellplätze und KFZ Pflegebereiche abgebildet. Gebäude 15b Garagengebäude LZPD In dem Gebäude sind KFZ-Abstellplätze und KFZ-Werkstattbereiche, sowie Übungseinsatzbereiche abgebildet. Fortbildungs- und Trainingsflächen für Einsatztrainigs aller Kooperationsbehörden. Das Gebäude wird zusätzlich für die Gefangenensammelstelle (GeSa) des PP Aachen genutz. Das Gebäude steht zudem für Fortbildungs- und Trainingszwecke als Einsatzstraße zur Verfügung. Gebäude 17 Sporthalle (Turnhalle und Fitnessraum) PP Aachen Fortbildungs- und Trainingsflächen für Einsatztrainigs aller Kooperationsbehörden. Gebäude 18 ehemaliges Schießkino und Kegelbahn PP Aachen In dem Gebäude sind Lagerflächen untergebracht. Gebäude 21 Schießhallen 1-4 PP Aachen Die drei Kurzbahnen (Schießhallen 1-3) werden derzeit überarbeitet, damit eine zukünftige Nutzung als Trainigsfläche der Kooperationsbehörden gesichert ist. Die Schießhalle 4 (Langbahn) ist nicht mehr in Nutzung und soll auf Dauer zurückgebaut werden. Gebäude 22 ehemaliger Munitionsbunker / Lagerfläche KPB Heinsberg Bis zum 31.12.2015 an die KPB Heinsberg als Lagerstätte vermietet. Folgenutzung als Kompensationsfläche (Natur- und Tierschutz; „Fledermäuse“) für die zurückzubauenden Gebäude 10, 11 und 12. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10272