LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10276 20.11.2015 Datum des Originals: 20.11.2015/Ausgegeben: 25.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3938 vom 6. Oktober 2015 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/9943 Starke Einnahmesteigerung bei der Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3938 mit Schreiben vom 20. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß dem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung mit einer Verordnung (Vorlage 16/2176) die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken dem Landesamt für Natur,- Umwelt,- und Verbraucherschutz (LANUV) zugewiesen. Dieses wurde gegen die klaren Wünsche der betroffenen Akteure und der CDU-Fraktion vorgenommen. Mit dieser Maßnahme waren enorme Kostensteigerungen und Personalaufstockungen verbunden . Allein im Haushaltsjahr 2015 wurden dafür sechs neue Planstellen geschaffen, die im aktuellen Haushaltsentwurf durch weitere vier ergänzt werden sollen. Von diesen insgesamt zehn Stellen sollen neun vollständig über die massiv gesteigerten Gebühren finanziert werden. Der 6. Tierärztetag wiederholte die Kritik an der enormen Gebührensteigerung – für Kontrollen können nun bis zu 12.000 € erhoben werden, die gänzlich von den Tierarztpraxen getragen werden müssen. Gegenüber dem vorherigen Maximum von 2000€ stellt dies eine massive Mehrbelastung dar, die in den übrigen Bundesländern ihresgleichen sucht. Im Kapitel 10 des Haushaltsplanentwurfs für 2016 wird unter Haushaltsposten 111 55 mit Mehreinnahmen von 310 700 € kalkuliert. Das entspricht fast einer Verdopplung der Einnahmesteigerung gegenüber dem vorherigen Haushaltsplan. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10276 2 Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 10. Februar 2015 (GV.NRW. 2015 S. 210) wurde die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zum 1. Oktober 2015 von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) übertragen. Diese für das LANUV neue Aufgabe erfordert entsprechende personal- und haushaltswirtschaftliche Maßnahmen. Der Haushalt 2015 und der Haushaltsplanentwurf 2016 weisen die erforderlichen Stellen und die zu erwartenden Einnahmen aus den Überwachungsgebühren aus. 1. Begründet sich die enorme kalkulierte Einnahmensteigerung ausschließlich auf der Steigerung der Gebühren? Die neuen Planstellen zur Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken sind im Haushalt 2015 unter der Bedingung eingerichtet worden, dass sie durch Gebühreneinnahmen gegenfinanziert werden. Hierfür sind im Haushalt 2015 für sechs gebührenfinanzierte Planstellen Gebühreneinnahmen i. H. v. 379.000 EUR veranschlagt worden. Im Haushaltsentwurf 2016 ist die Einrichtung weiterer drei gebührenfinanzierte Planstellen vorgesehen. Dementsprechend ist im Haushaltsentwurf 2016 eine Erhöhung der Einnahmen um 310.700 EUR auf 689.700 EUR veranschlagt worden. 2. Wie viele Kontrollen wurden zum Stichtag 31.08.2015 durchgeführt (inwieweit unterscheidet sich die Anzahl der durchgeführten Kontrollen von der des Vorjahreszeitpunkts )? Im Jahr 2014 wurden von den Kreisordnungsbehörden 707 Kontrollen in tierärztlichen Hausapotheken durchgeführt. Zahlen für 2015 liegen der Landesregierung noch nicht vor. 3. Wie viele der angesetzten neuen Planstellen beim LANUV wurden schlussendlich besetzt? Von den im Haushalt 2015 verfügbaren Stellen für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken sind derzeit zwei besetzt. Ab dem 01.12.2015 stehen eine weitere Tierärztin in Teilzeit und ab dem 01.01.2016 eine weitere Tierärztin in Vollzeit für die Bearbeitung der genannten Aufgabe zur Verfügung. Für die Besetzung weiterer 2 Stellen findet noch in diesem Jahr ein Auswahltermin statt. Darüber hinaus sollen Anfang des Jahres 2016 drei weitere Tierarztstellen und eine Juristenstelle durch neuerliches Auswahlverfahren besetzt werden. 4. Welche Qualifikation und die damit verbundene Berufserfahrung besitzen die bisher eingestellten Personen, die für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken zu-ständig sind? Die für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken erforderliche Qualifikation ergibt sich aus § 8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMGVwV). Die darin genannten Voraussetzungen werden von den für die Stellenbesetzung ausgewählten Personen erfüllt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10276 3 5. Wieviel Gebühren zahlen kleinere, mittlere und größere Tierarztpraxen nach der Zentralisierung der Kontrollen durchschnittlich? Da die Zuständigkeit für die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken erst am 1. Oktober 2015 auf das LANUV übergegangen ist, können dazu noch keine Angaben gemacht werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10276