LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10288 24.11.2015 Datum des Originals: 24.11.2015/Ausgegeben: 27.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4007 vom 26. Oktober 2015 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/10052 Wie genau setzten sich die Einsatzzeiten von Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizeihundertschaften bei der Registrierung von Flüchtlingen in NRW zusammen ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4007 mit Schreiben vom 24. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Wochen wurden Beamtinnen und Beamte der verschiedenen Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) damit beauftragt, die Registrierung von Flüchtlingen durchzuführen. Nach mir vorliegenden Informationen wurden Anfang September Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) Essen für mindestens einen Tag damit beauftragt, in Lippstadt die Registrierung von Flüchtlingen durchzuführen. Der Einsatz habe mit Dienstbeginn und entsprechenden Vorbereitungen in Essen begonnen. Hin- und Rückfahrt nach Lippstadt hätten dann nochmal jeweils zwei Stunden in Anspruch genommen. Vor Ort in Lippstadt habe man dann noch Zeit für Auspacken, Aufbau und später Abbau und Einpacken benötigt. Somit habe die tatsächlich für die Registrierung von Flüchtlingen verwendete Zeit vor Ort nur rund zwei Stunden betragen. Denn Mehrarbeitsstunden seien laut Erlass von Innenminister Jäger zu vermeiden. Eine besondere Verpflegung der Beamtinnen und Beamten vor Ort habe es nicht gegeben. Zudem sollen Beamtinnen und Beamte der BPH am 15. September 2015 in einer Landeseinrichtung für Flüchtlinge mit rund 600 Flüchtlingen in Detmold eingesetzt worden sein, wo hunderte unregistrierte Flüchtlinge seit Wochen auf eine Registrierung warteten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10288 2 In der Antwort Drs. 16/9826 auf meine Kleine Anfrage heißt es: „Als ein wichtiger Teil der Landesverwaltung kann und muss hierzu auch die Polizei beitragen , ohne hierbei ihre originären Aufgaben zu vernachlässigen. Die Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg durch Polizeivollzugsbeamtinnen und-beamte der Bereitschaftspolizei begann am 01.09.2015 und soll, sobald andere Kräfte zur Verfügung stehen, enden. […] Da die Unterstützung in vollem Umfang erst ab 07.09.2015 begonnen hat, lassen sich die aufgeführten Fragestellungen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten. Eine entsprechende Beantwortung wäre erst nach Abschluss der Unterstützungsleistung möglich.“ Im aktuellen Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales vom 21. Oktober 2015 heißt es nun: „Der Einsatz von Polizeikräften im Rahmen der mobilen Registrierung wurde zwischenzeitlich beendet.“ 1. Wie viele Einsätze mit welcher Anzahl von Beamtinnen und Beamten welcher Bereitschaftspolizeihundertschaft hat es bis heute in NRW zur Registrierung von Flüchtlingen gegeben (bitte für jeden Einsatz getrennt ausweisen unter Nennung von Datum, Standort der Hundertschaft, Einsatzort Registrierung, Dienstbeginn und Dienstende, Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten und aufgewandten Dienststunden)? Der nach wie vor hohe Zugang von Asylbewerberinnen und -bewerbern stellt die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen vor große Herausforderungen. Es bedarf der Mobilisierung vieler Kräfte, um in dieser Ausnahmesituation schnelle und effiziente Maßnahmen ergreifen zu können. Als ein wichtiger Teil der Landesverwaltung muss hierzu auch die Polizei ihren Beitrag leisten, ohne hierbei ihre originären Aufgaben zu vernachlässigen. Vor diesem Hintergrund standen zur Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg bei der Registrierung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Zeitraum 01.09.2015 bis 14.10.2015 jeweils 6 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte jeder der 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Dabei fanden im Zeitraum 01.09.2015 bis 04.09.2015 Beschulungsmaßnahmen statt. Darüber hinaus erfolgte im Zeitraum 16.10.2015 bis 30.10.2015 eine Begleitung und Einarbeitung neuer (nichtpolizeilicher) Registrierungsteams durch 6 Beamte der Bereitschaftspolizei . Im Zeitraum 01.09.2015 bis 14.10.2015 erfolgten insgesamt 221 „Registrierungseinsätze“. Insgesamt wurden durch die mobilen Teams der Bereitschaftspolizei 24.234 Flüchtlinge in rund 130 Unterkünften registriert. Von den erbrachten 24.871,20 Stunden (ohne theoretische Beschulung) wurden 17.944,45 Stunden für Registrierungszwecke erbracht; dies entspricht einem Anteil von 72,15% an der Gesamtarbeitszeit. Dabei ist festzustellen, dass die eingesetzten Beamten ihre Aufgabe mit hohem Engagement bewältigt haben. Vor diesem Hintergrund leisteten die Beamten in vielen Fällen Mehrarbeit, um möglichst viele Registrierungen vornehmen zu können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10288 3 2. Wie viele Dienststunden konnten dabei jeweils durch die eingesetzten Polizeibeamten rein für die Registrierung von Flüchtlingen vor Ort verwendet werden (bitte für jeden Einsatz getrennt ausweisen unter Nennung von Datum, Standort der Hundertschaft, Einsatzort Registrierung, Dienstbeginn und Dienstende, Zahl der eingesetzten Beamten, Zahl der für die Registrierung sowie für sonstige Tätigkeiten wie An- und Abreise, Auf- und Abbau, etc. aufgewandten Dienststunden, Zahl der zu diesem Zeitpunkt in der Einrichtung untergebrachten Flüchtlinge insgesamt sowie Anzahl der un-registrierten Flüchtlinge, Zahl der von den Beamtinnen und Beamten jeweils am Einsatztag registrierten Flüchtlinge)? Es ist festzustellen, dass durch die Beamten angestrebt wurde, alle am Einsatztag in der jeweiligen Einrichtung untergebrachten und nicht erfassten Flüchtlinge bzw. Asylbewerber zu registrieren. Die Anzahl der jeweils am Einsatztag nicht registrierten Personen liegt auf Landesebene nicht vor. 3. Wie viele Flüchtlinge sind vom 1. September 2015 bis heute in diesen Einrichtungen durch andere Personen als solche der BPH registriert worden (bitte unter Angabe , wie viele dort aktuell unregistriert sind)? Zwischen dem 01.09.2015 und dem 27.10.2015 wurden 78.805 Registrierungen vorgenommen . Davon entfallen 24.234 auf die Registrierungsteams der Bereitschaftspolizei. Regelmäßige Statusmeldungen, die Auskunft über die Zahl der nicht registrierten Asylbewerber /Flüchtlinge geben, sind in den vergangenen Monaten vor dem Hintergrund der drastisch angestiegenen Zugänge nicht erfolgt. Ein webbasiertes Meldeverfahren befindet sich derzeit im Aufbau. Nach Implementierung können tagesaktuelle Daten abgerufen werden. 4. Wie viele Straftaten, insbesondere Einbrüche, sind an den jeweiligen Einsatztagen der jeweiligen Hundertschaften zur Registrierung von Flüchtlingen auf dem Gebiet der eigenen Kreispolizeibehörde, begangen bzw. angezeigt worden? Die Fragestellung suggeriert, dass die Unterstützung der Polizeibehörden, insbesondere bei der Kriminalitätsbekämpfung im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen als vorrangige Aufgabe der Bereitschaftspolizei anzusehen sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Aufgabenwahrnehmung ist gemäß dem für die Bereitschaftspolizei grundlegenden Erlass vom 09.03.2012 priorisiert. Einsätze aus besonderem Anlass und die Fortbildung hierfür haben Vorrang vor dem einsatzbedingten Mehrarbeitsausgleich und der Unterstützung der Polizeibehörden im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen (Präsenzkonzeptionen und Projekte). Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Einheiten der Bereitschaftspolizei nicht vornehmlich in der Kreispolizeibehörde ihres Standortes sondern landesweit eingesetzt werden. Zur Kriminalitätsentwicklung im Zeitraum 01.09.2015 bis 16.10.2015 an den Standorten der Bereitschaftspolizei macht die Landesregierung keine Angaben. Die Landesregierung hat bereits mit ihren Antworten auf andere Kleine Anfragen (z. B. Kleine Anfrage 3740; Lt-Drs. 16/9618) umfassend und begründet dargelegt, warum die unterjährige Veröffentlichung, qualitätsgesichert valide Aufbereitung und Publikation von kriminalstatistischen Daten nicht erfolgt und auch künftig nicht vorgesehen ist. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, von dieser Position abzuweichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10288 4 5. Hält die Landesregierung solche Einsätze angesichts der für die Registrierung aufgewandten nur sehr überschaubaren Dienststunden und andererseits hoher Kriminalität in den NRW-Städten, u.a. auch in Essen, und dringend notwendiger vermehrter Schwerpunkteinsätze dagegen für sachgerecht? Der für Registrierungszwecke aufgebrachte Personalstundenansatz ist entgegen der Annahme des Fragestellers nicht als „überschaubar“ anzusehen. Dies zeigt der Anteil der Wirkleistung mit 72,15% sehr deutlich. Die Landesregierung hält den abgeschlossenen, zeitlich begrenzten Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei für Zwecke der Registrierung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auch weiterhin für sachgerecht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10288