LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10325 25.11.2015 Datum des Originals: 25.11.2015/Ausgegeben: 30.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4009 vom 27. Oktober 2015 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/10054 Wie viele zusätzliche Erzieherstellen wurden mit plusKita- und Sprachfördermitteln tatsächlich geschaffen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 4009 mit Schreiben vom 25. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Paragraph 16b des Kinderbildungsgesetzes schreibt vor, dass die Kindertageseinrichtungen, die Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, in ihrem Team eine sozialpädagogische Fachkraft beschäftigen müssen, die über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt. Außerdem müssen die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden, also mindestens über den 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu Paragraph 19 Absatz 1 hinausgehen. Des Weiteren sollen diese Fachkräfte regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Wie die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2940 der FDP-Landtagsfraktion (Drs. 16/7686) gezeigt hat, ist es unter Umständen möglich, dass Sprachfördermittel oder analog auch plusKita-Mittel nicht zwingend zu mehr Personal führen müssen, sofern in den Kindertageseinrichtungen zuvor Fachkräfte über dem 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu Paragraph 19 Absatz 1 beschäftigt wurden. Zur Bewertung der Effektivität der zusätzlichen Fördermittel muss die Landesregierung also darlegen können, wie sich die Zahl der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, die Sprachförder- und bzw. oder plusKita-Mittel erhalten, entwickelt hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10325 2 1. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/2015 Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz, aber keine plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit Sprachfördermitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen )? 2. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/2015 plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz, aber keine Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz, erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit Sprachfördermitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen )? 3. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/2015 sowohl Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz als auch plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der mit Sprachfördermitteln finanzierten Fachkraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen)? 4. Wie viele Fachkraftstunden (FKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 KiBiz in den letzten beiden Kindergartenjahren in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/2015 weder Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz noch plusKITA-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Fachkraftstunden gegenüberstellen )? Nach § 20 Absatz 4 Satz 2 KiBiz erklärt der Träger der Einrichtung gegenüber dem Jugendamt die entsprechende Mittelverwendung und legt diese durch einen vereinfachten Verwendungsnachweis bis zum 28. Februar des auf das Ende des Kindergartenjahres folgenden Kalenderjahres dar. Zum Stand 2. November 2015 sind 5.281 Verwendungsnachweise bearbeitet, damit liegen bezogen auf die Gesamtzahl der Kindertageseinrichtungen noch keine aussagekräftigen Daten zum Personaleinsatz vor. Die Verwendungsnachweise für das Kindergartenjahr 2014/2015 sind erst zum 28. Februar 2016 vorzulegen. Auswertbare Daten zum Personaleinsatz sind daher noch nicht vorhanden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10325 3 5. Wie viele Kinder in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen wurden in Nordrhein-Westfalen im Kindergartenjahr 2014/2015 nachweislich betreut (bitte analog zur Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 3252 [Drs. 16/8577] nach U3-Kindern gemäß des Stichtags 1. November sowie entsprechenden Ü3- Kindern aufschlüsseln)? Vor dem Hintergrund, dass Kinder den Platz in einer Einrichtung auch nur für einen Teil des Jahres in Anspruch nehmen können, erfolgt die Dokumentation der tatsächlichen Inanspruchnahme nach Monaten. Die Auswertung der Daten entsprechend der Fragestellung auf der Basis des Altersstichtages 1. November für das Kindergartenjahr 2014/2015 ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Anlage 1 Auswertung nach Monatsdaten und Altersstrukturen, Kindergartenjahr 2014/2015, Stand 02.11.2015 August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli Durchschnittliche Jahresbelegung / einbezogene Einrichtungen nach Monatsdaten Anzahl der Kindpauschalen nach Zuschussantrag (Anmeldung 15. März Abweichung 2014/2015 In die Auswertung einbezogene Anzahl 9.457 9.458 9.459 9.460 9.461 9.461 9.461 9.461 9.463 9.463 9.460 9.441 9.459 9.468 99,90% u3 96.921 100.652 102.931 105.563 107.416 110.818 112.865 114.720 116.266 117.558 118.285 118.369 110.197 114.367 96,35% ü3 428.518 432.238 434.017 434.872 435.226 435.767 436.135 436.480 436.458 436.339 435.982 433.752 434.649 450.951 96,38% Summe 525.439 532.890 536.948 540.435 542.642 546.585 549.000 551.200 552.724 553.897 554.267 552.121 544.846 565.318 96,38% Quelle: KiBiz.web Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10325