LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10333 26.11.2015 Datum des Originals: 25.11.2015/Ausgegeben: 01.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3952 vom 12. Oktober 2015 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/9973 Sexuelle Übergriffe und Gewalt in Flüchtlingsunterkünften Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3952 mit Schreiben vom 25. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Deutschlandweit wird von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen in Flüchtlingslagern berichtet, auch von Zwangsprostitution. Vor allem Frauen und Kinder werden offenbar zunehmend Opfer von sexueller Gewalt in Flüchtlingslagern. Die Zahl der Übergriffe steige stetig, berichtet der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. Laut Presse meldeten Wohlfahrtsverbände schon Mitte August zahlreiche Vergewaltigungen. Alleinstehende Frauen trauten sich nicht mehr zu duschen oder nachts Toiletten aufzusuchen. Die Unterbringung in Zelten, Großunterkünften ohne räumliche Trennung, nicht geschlechtergetrennte sanitäre Einrichtungen, nicht abschließbare Räume und fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Frauen und Mädchen oder Homosexuelle vergrößern deren Schutzlosigkeit innerhalb der Flüchtlingseinrichtungen. In Nordrhein-Westfalen rückte die Polizei allein im August 926-mal in Flüchtlingsunterkünfte aus, deutlich öfter als in den Vormonaten. Die Beamten stünden „vor der größten Herausforderung der Nachkriegsgeschichte“, sagt Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft . Bei der Kriminalpolizei heißt es, es sei sehr schwer, eine geflüchtete Frau dazu zu bringen, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen, oft bestünden kulturelle Hemmnisse oder die Angst, ein Übergriff könne sich negativ auf den Asylantrag auswirken. Und doch werden in diesen Tagen immer wieder Übergriffe bekannt. Grundsätzlich muss bei Anwendung von Gewalt in jeglicher Form sofort reagiert werden. Was also geschieht nach einem Übergriff mit Opfer und Täter? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10333 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung will Menschen, die Schutz suchen, auch Schutz gewähren und Gewalt jeglicher Art von ihnen fernhalten. In den Verträgen mit den Betreiberinnen und Betreibern ist festgelegt, dass größtmögliche Rücksicht sowohl auf die familiäre Situation, als auch auf die räumliche Trennung von Alleinreisenden (sowohl Männern, als auch Frauen) zu nehmen ist. Gleichwohl ist zu bedenken, dass in der momentan hochdynamischen und sehr kritischen Unterbringungssituation alle verfügbaren Kapazitäten maximal ausgenutzt werden müssen und die Vorgaben nicht immer optimal umgesetzt werden können. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, eine Gewaltschutzstrategie bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu erarbeiten . Hierfür hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter im Oktober ein Arbeitspapier vorgelegt. 1. Wie viele Frauen und minderjährige Mädchen leben zurzeit in Nordrhein- Westfalens Erstaufnahmen? Bitte nach Unterkünften aufschlüsseln.) Die Aufschlüsselung der täglich stark variierenden Unterbringungszahlen unter dem Aspekt „Geschlecht“ ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. In welchen Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahmen und Folgeunterbringungen) schlafen Männer und Frauen, die nicht in Partnerschaft leben oder verwandt sind, im gleichen Raum und in welchen Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahmen und Folgeunterbringung) gibt es keine separaten sanitären Anlagen für Männer und Frauen (bitte einzeln aufführen)? Zur Frage der Schlafplätze in den Einrichtungen siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1 Dem Ministerium für Inneres und Kommunales ist nicht bekannt, dass Einrichtungen des Landes NRW existieren, die über keine separaten sanitären Anlagen verfügen. 3. Wie viele Fälle von Gewaltausübung an Frauen, minderjährigen Mädchen oder Homosexuellen in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt und sind sexuelle Übergriffe auf Männer und minderjährige Jungen bekannt? (Bitte jährlich auflisten von 2010 bis heute nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand .) Statistische Daten zu sexuell motivierten Gewaltdelikten in Flüchtlingsunterkünften werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht explizit abgebildet. Zur Unterstützung des Informationsaustausches in Flüchtlingsangelegenheiten hat die Landesregierung im November des Jahres 2014 bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Verbindungsstelle der Polizei eingerichtet. Seit dem 01.01.2015 werden von der Verbindungsstelle zu den unter Landesaufsicht stehenden Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), Zentralen Unterbringungs -einrichtungen (ZUE) und Notunterkünften (NU) u. a. Daten zu Straftaten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem recherchiert. Die nachfolgende Tabelle basiert auf dieser Datengrundlage. Entsprechende Daten für die unter Landesaufsicht stehenden Einrichtungen stehen für die Vorjahre automatisiert recherchierbar nicht zur Verfügung. Zur sexuellen Orientierung von Personen werden keine spezifischen Daten durch die Polizei erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10333 3 Sexuell motivierte Gewaltdelikte Tatzeit Tatort Delikt Opfergeschlecht und -alter Sexualdelikte zum Nachteil von Erwachsenen (weiblich) 15.01.2015 ZUE Burbach Versuchte sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung w/ 31 26.01.2015 ZUE Burbach Versuchte Vergewaltigung w/ 37 05.02.2015 ZUE Wickede Versuchte sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung w/ 28 29.07.2015 ZUE Wickede Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung w/ 26 09.08.2015 ZUE Detmold Sexuelle Nötigung/Versuchte Vergewaltigung w/ 25 19.09.2015 NU Wuppertal III Exhibitionismus diverse 21.09.2015 NU Wesel II Beleidigung auf sexueller Grundlage w/ 20 Sexualdelikte zum Nachteil von Erwachsenen (männlich) 25.07.2015 ZUE Detmold Versuchte sexuelle Nötigung/Vergewaltigung m/ 26 m/ 24 Sexualdelikte zum Nachteil von Minderjährigen (weiblich) 13.03.2015 NU Beelen Sexueller Missbrauch von Kindern w/ 13 16.06.2015 ZUE Detmold Vergewaltigung (eines Kindes) w/ 13 06.07.2015 ZUE Borgentreich Exhibitionismus (vor Kindern) w/ 11 23.07.2015 NU Recklinghausen Beleidigung auf sexueller Grundlage (von Jugendlichen ) w/ 16 27.07.2015 ZUE Borgentreich Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern w/ 5 27.07.2015 ZUE Borgentreich Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern w/ 6 04.08.2015 NU Bad Salzuflen Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung (von Jugendlichen ) w/ 15 16.09.2015 NU Kleve II Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern w/ 7 30.09.2015 NU Köln- Chorweiler Beleidigung auf sexueller Grundlage (von Jugendlichen ) w/ 14 Sexualdelikte zum Nachteil von Minderjährigen (männlich) 22.09.2015 NU Bottrop II Versuchter sexueller Missbrauch von Jugendlichen m/ 14 Zu den aktuell mehr als 2000 unter kommunaler Aufsicht stehenden Flüchtlingsunterkünften liegen der Landesregierung keine automatisiert recherchierbaren Daten vor. Zur Erhebung der nachgefragten Daten müsste der Gesamtdatenbestand des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? (Bitte jährlich auflisten von 2010 bis heute und nach Straftatbestand.) Statistische Daten zu Verurteilungen wegen der in Frage 3 genannten Straftaten in Flüchtlingsunterkünften liegen dem Justizministerium nicht vor. Die Strafverfolgungsstatistik enthält lediglich Angaben zu den demographischen Merkmalen der Abgeurteilten (Alter zur Tatzeit, Geschlecht, Staatsangehörigkeit), der Art der Straftat, der Art der Entscheidung, der Art der Sanktion, den Vorstrafen und zur Untersuchungshaft. Der Hintergrund der Taten wird nicht erfasst. Eine Sonderauswertung der im genannten Zeitraum geführten Strafverfahren durch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10333 4 die einzelnen Staatsanwaltschaften, die von Hand vorzunehmen wäre, ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um in Flüchtlingseinrichtungen Tatbestände gemäß §§174-179, 180a, 181a, 182, 184f, 184g, 240 StGB zu verhindern? Bereits heute werden nach den Gegebenheiten vor Ort Schutzräume für den angesprochen Personenkreis geboten. Darüber hinaus prüft die Landesregierung auf der Basis eines Arbeitspapiers zur Erarbeitung einer Gewaltschutzstrategie des Landes NRW bei der Unterbringung von Flüchtlingen Mindestanforderungen an ein zu entwickelndes Gewaltschutzkonzept . Darüber hinaus liegt bereits allen Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen ein vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) entwickeltes Notfallplakat vor, das in verschiedenen Sprachen (deutsch, englisch, französisch und arabisch ) auf den Notruf der Polizei hinweist. Durch die Veröffentlichung des Plakates in Flüchtlingsunterkünften soll die Anzeigebereitschaft von Opfern erhöht und eine frühzeitige polizeiliche Intervention ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10333