LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10334 26.11.2015 Datum des Originals: 26.11.2015/Ausgegeben: 01.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4026 vom 3. November 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10149 Ausrüstung der Spezialeinheiten der Polizei in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4026 mit Schreiben vom 26. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits mit meinen Kleinen Anfragen 3206, 3238 und 3351 habe ich hinterfragt, ob die Polizei in NRW ausreichend für Einsätze im Rahmen von terroristischen Anschlägen ausgerüstet ist. In den Antworten verweist Innenminister Ralf Jäger zum Teil (Drucksachen 16/8392 und 8821) auf den Bericht seines Ministeriums in der Sitzung des Innenausschusses am 26.02.2015 über „Konsequenzen für die NRW-Polizei wegen Terrorgefahr“. Demnach seien die Spezialeinheiten in NRW bereit für Einsätze bei Terroranschlägen, sowohl was die Schutzausstattung als auch die Ausstattung und Bewaffnung betreffe. Nach anders lautenden Informationen sind die Spezialeinheiten in NRW aber keineswegs in der Lage, bei Geiselnahmen durch Terroristen gezielt gegen die Täter vorgehen zu können. Schutzwesten und –schilde sollen zudem teilweise veraltet, Panzerfahrzeuge für den Einsatz gegen Terroristen unzureichend geeignet sein. Für Terror-Szenarien, wie bei Charlie Hebdo in Frankreich, seien die SEKs nicht ausgestattet. Die Rheinische Post berichtet in Ihrer Ausgabe vom 03.11.2015 von einem Brandbrief aller 18 SEK-Kommandoführer. Diese haben ihre Forderungen in einem acht Punkte Sofortmaßnahmenpaket zusammengefasst, „um die Handlungsfähigkeit der SEK in NRW wieder herzustellen “. Ein Ministeriumssprecher wird in dem Artikel zitiert, man verbessere fortlaufend die Ausstattung der Spezialeinheiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10334 2 Vorbemerkung der Landesregierung Wie bereits in der Antwort auf die zitierte Kleine Anfrage 3351 (LT-Drs. 16/8821) dargestellt, sind die Spezialeinsatzkommandos (SEK) des Landes NRW auf die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 4026 genannten Einsatzszenarien vorbereitet und einsatzbereit. Dies gilt für die Schutzausstattung ebenso wie für die Ausstattung und Bewaffnung, deren Bedarfe fortlaufend geprüft und angepasst werden. Um die Beamtinnen und Beamten der Spezialeinheiten nicht zu gefährden, können konkrete Ausstattungsdetails zu den Führungs- und Einsatzmitteln nicht veröffentlicht werden. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wird zum Stand der Ausrüstung der Spezialeinheiten in einer Sitzung des Innenausschusses im nichtöffentlichen Teil berichten. 1. Welche konkreten Forderungen der SEK-Kommandoführer wurden bzw. werden durch die Landeregierung tatsächlich umgesetzt? (Bitte alle Forderungen aus dem Kommandoführer-Schreiben auflisten und ergänzend hinzufügen, wann/ob die Maßnahmen umgesetzt werden und welche Summen hierfür bereitgestellt werden.) Siehe Vorbemerkung 2. Ist es richtig, dass die Ausrüstung der Spezialeinheiten in NRW nicht geeignet ist, um bei Geiselnahmen verschlossene oder verbarrikadierte Gebäude zu stürmen ? (Bitte für solche Einsätze vorhandene Einsatzmittel und ihre Funktion detailliert auflisten.) Siehe Vorbemerkung 3. Warum steht den Spezialeinheiten nach wie vor nur Weichkernmunition zur Verfügung , die gegen die heutige Schutzausrüstung von erfahrenen Terroristen nichts ausrichten kann? Siehe Vorbemerkung 4. Wie bewertet die Landesregierung die Ausrüstung der Spezialeinheiten in NRW mit der Mitteldistanzwaffe Scar? (Bitte Anzahl der vorhandenen Waffen, Beschreibung der Waffe und Nutzen im Einsatz angeben.) Siehe Vorbemerkung 5. Ist es wahr, dass die Panzerfahrzeuge der Schutzklasse B7, wie sie von den Spezialeinheiten in NRW verwendet werden, für einen Einsatz gegen Terroristen nicht geeignet sind? (Bitte Eigenschaften der Fahrzeuge wie Art und Umfang der Panzerung, Schussvorrichtung, Funkausstattung angeben.) Siehe Vorbemerkung Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10334