LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10339 27.11.2015 Datum des Originals: 26.11.2015/Ausgegeben: 02.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4019 vom 27. Oktober 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10121 Sachstand der Planung der Landesstraße 361n (Ortsumgehung Bergheim) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4019 mit Schreiben vom 26. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Maßnahme Ausbau der Landesstraße 361n, Ortsumgehung Bergheim /Grubenrandstraße, wird seit Jahrzehnten von Politik und Bevölkerung in Bergheim gefordert . Der 4. Teilabschnitt zwischen Parksauna und Martinswerk soll die Ortsdurchfahrt Heerstraße/Kirchstraße vom Verkehr entlasten. Eine Bürgerinitiative macht sich seit Jahren für eine zügige Umsetzung stark. Schließlich ist der Abschnitt in der Landesstraßenbedarfsplanung mit der Priorität „1“ als vorrangig eingestuft. Die Vorentwurfsplanung sollte eigentlich bis Ende 2014 abgeschlossen sein, im Anschluss das etwa zweijährige Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. In einem Gespräch zwischen der Bergheimer Bürgermeisterin Maria Pfordt und dem Landesbetrieb Straßenbau im Januar diesen Jahres wurde jedoch seitens der Landesbehörde 2019 als frühester Planfeststellungsbeschluss prognostiziert, 2020 als frühester Baubeginn angegeben – dies aber in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, sowohl für die Planung als auch für die Baumaßnahme. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung des genannten Teilabschnitts der L 361n? In der Priorisierungsliste des Landes aus 10/2011 ist das Projekt in „grün“ (vorrangig planen) geführt. Der straßentechnische Vorentwurf ist auf Grundlage der Vorzugsvariante 1 A, deren Linie am 17.02.2011 bestimmt wurde, in Bearbeitung. Im Rahmen des ersten Beteiligungstermins zur Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die bisher konzipierte Grünbrücke verzichtbar, allerdings hat sich aufgrund LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10339 2 von Forderungen der Umweltbehörden ergeben, dass wegen potenziell geeigneter Habitate der Haselmaus und der Zauneidechse zusätzliche faunistische Kartierungen durchgeführt werden müssen. Diese erfolgen im Winter 2015/16 sowie im Sommer 2016. 2. Ist bedingt durch die Vielzahl an Landesstraßenbaumaßnahmen mit einer weiteren Verzögerung der Maßnahme zu rechnen? Nein. 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Maßnahme? (Bitte nach Planung und Bau aufgeteilt darstellen.) Nach derzeitigem Stand ist für die Vorzugsvariante 1 A mit Gesamtkosten Höhe von ca. 14,5 Mio. € zu rechnen. Mit Fertigstellung des Vorentwurfes werden im Rahmen einer Kostenberechnung aktualisierte Projektkosten (Bau und Grunderwerb) ermittelt. Eine separate Ausweisung der Planungskosten erfolgt nicht. 4. Wann ist nach heutigem Stand mit dem Baubeginn und dem -abschluss zu rechnen ? Nach Fertigstellung und Genehmigung des Vorentwurfes ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Sobald das Baurecht vorliegt, ist im Benehmen mit dem Landtag über die Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm zu entscheiden. Nach erfolgter Aufnahme in den Landesstraßenbauplan kann das Bauvorhaben in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund verschiedener Unwägbarkeiten – z. B. etwaiger Klagen im Zusammenhang mit der Erlangung des Baurechts - kann ein möglicher Baubeginn zu diesem Zeitpunkt noch nicht belastbar abgeschätzt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10339