LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10341 27.11.2015 Datum des Originals: 26.11.2015/Ausgegeben: 02.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3994 vom 22. Oktober 2015 der Abgeordneten Henning Höne und Karlheinz Busen FDP Drucksache 16/10036 Wie groß soll der Biotopverbund nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz tatsächlich werden und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen diese Pläne der Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3994 mit Schreiben vom 26. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach § 20 Bundesnaturschutzgesetz sollen mindestens 10% der Fläche jedes Bundeslandes als Biotopverbund gebildet werden. Am 24. Juni 2015 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz dem Landtag den Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes zugeleitet (Vorlage 16/3043). In der Begründung zum Entwurf heißt es unter anderem, dass als „rechtspolitischer Akzent“ (S. 4) die „Erhöhung der Fläche des Biotopverbunds von 10% auf 15%“ geplant ist (S. 4f). In § 35 des Entwurfs (S. 41) wird das Ziel aus der Begründung insofern erweitert, als dass in NRW „ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen [sei], das mindestens 15 Prozent des Landesfläche umfasst.“ 1. Wie hat die Landesregierung den in der Begründung genannten Flächenanteil des Biotopverbunds in Höhe von 10% berechnet? (Bitte Berechnungsmethode und einbezogene Flächen differenziert aufzeigen.) 2. Strebt die Landesregierung einen Biotopverbund auf „15%“ (S. 4 des Entwurfs) oder „mindestens 15%“ (S. 41 des Entwurfs) der Landesfläche an? 3. Falls mehr als 15% angestrebt werden: Welchen Anteil strebt die Landesregierung aus welchen Gründen genau an? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10341 2 4. Inwiefern kann die Landesregierung wissenschaftlich begründen, dass zur Erreichung der Ziele bei Klima-, Umwelt- und Artenschutz „mindestens 15%“ der Landesfläche als Biotopverbund notwendig sind? 5. Inwiefern sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund des hohen Flächendrucks Potenziale für Klima-, Umwelt- und Artenschutz durch die qualitative Aufwertung bestehender Schutzflächen als Alternative zur rein quantitativen Ausweitung des Verbunds? Fragen 1-5 werden zusammen beantwortet: Die Kleine Anfrage nimmt explizit Bezug auf den Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes, den das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz parallel zur eingeleiteten Verbändeanhörung gemäß der zwischen Landtag und Landesregierung geschlossenen Parlamentsinformationsvereinbarung der Präsidentin des Landtags übersandt hat. Die Zuleitung an den Landtag nach Maßgabe der Parlamentsinformationsvereinbarung dient der frühzeitigen Unterrichtung des Parlaments. Vor diesem Hintergrund ist die Willensbildung der Landesregierung zu dem Entwurf noch nicht abgeschlossen. Dies geschieht mit der Beschlussfassung über die Einbringung des Gesetzentwurfes beim Landtag. Insbesondere hat nicht zuletzt mit Blick auf den beschriebenen Verfahrensstand zu den mit der Kleinen Anfrage formulierten Fragen noch keine formalisierte Willensbildung der Landesregierung als Verfassungsorgan stattgefunden. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den (Detail-)fragen kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10341