LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1035 02.10.2012 Datum des Originals: 02.10.2012/Ausgegeben: 05.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 378 vom 28. August 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/760 Neue Schulden durch Kultur als Pflichtaufgabe für Kommunen? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 378 mit Schreiben vom 2. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Interview der Rheinischen Post vom 24. August 2012 spricht die nordrheinwestfälische Kulturministerin, Frau Ute Schäfer, davon, dass trotz Stärkungspakt und erforderlichen Sparanstrengungen der Kommunen Investitionen in Kultur möglich sein sollen. Dabei wird im Rahmen des geplanten Kulturfördergesetzes geprüft, ob auch für Kommunen in finanziell schwieriger Situation ein Grenzwert für die Kulturförderung gesichert werden kann und ob kommunale Kulturförderung rechtlich verbindlich gestaltet werden muss. Bislang gehören Aufgaben der Kulturförderung zu den freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde, die im Falle eines Haushaltssicherungskonzeptes oder im Rahmen des Nothaushaltsrechts strengeren Regeln unterliegen. Für den Fall, dass das Land Nordrhein-Westfalen Kultur zur Pflichtaufgabe machen will, könnte dies konnexitätswirksam sein. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge der Kulturministerin vor dem Hintergrund der kommunalen Finanzkrise und nachhaltiger kommunaler Finanzpolitik ? Die Kulturministerin hat in ihrem Interview mit der Rheinischen Post vom 24. August 2012 lediglich einen Prüfauftrag sinngemäß wiedergegeben, den die Landesregierung durch Beschluss des Landtages in der vergangenen Legislaturperiode erhalten hat: Sie hat zum Aus- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1035 2 druck gebracht, dass die Landesregierung sich mit der aufgeworfenen Fragestellung nach wie vor befasst. Der Prüfauftrag des Landtags ergibt sich aus der LT-Drs. 15/2365, Seite 4. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der Planungen, Kultur als „Pflichtaufgabe“ für Kommunen einzuordnen? Es gibt keine Planungen, Kultur als gesetzliche „Pflichtaufgabe“ der Kommunen im Sinne des § 3 GO NW zu definieren. 3. Dem Vernehmen nach hat die Landesregierung zu diesen Fragen ein Rechtsgut- achten erstellen lassen. Wie lautet der Gutachtenauftrag? Der Gutachtenauftrag lautet: „Der Auftragnehmer erstattet ein unparteiisches Gutachten zu den verfassungs- und kommunalrechtlichen Grundlagen der Kulturförderung und Kulturtätigkeit der Kommunen in Nordrhein -Westfalen und insbesondere zu der Frage, ob und wie sichergestellt werden kann, dass auch Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten oder im Nothaushalt ein gewisses Mindestmaß an Kulturförderung und Kulturangebot als freiwillige Aufgabe vorhalten, weiterleisten oder entwickeln können, ohne dass ihnen dieses kommunalaufsichtlich untersagt werden kann.“ 4. Was ist das Ergebnis des Gutachtens? Das Gutachten ist noch nicht abschließend fertig gestellt, so dass derzeit noch keine Aussagen zu dessen Ergebnissen gemacht werden können. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die „Verordnung“ von mehr Kultur in den Kommunen vor dem Hintergrund der Sparanstrengungen in den Kommunen und den immer größer werdenden Belastungen für die Bürger durch Erhöhung von Grundsteuer, kommunalen Steuern und Gebühren und Abgaben? Die Landesregierung hat nicht die Absicht, mehr Kultur zu verordnen. Es geht vielmehr darum , in Zukunft das Spannungsverhältnis zwischen den unbestreitbar erforderlichen Sparanstrengungen aller öffentlichen Haushalte auf der einen Seite und der Ermöglichung längerfristiger Perspektiven für die Kulturarbeit auf der anderen Seite zu regeln.