LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 30.11.2015 Datum des Originals: 24.11.2015/Ausgegeben: 09.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 16 der Fraktion FDP Drucksache 16/8761 Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles – Ausmaß und Auswirkungen der kontinuierlich anwachsenden Regelungsdichte in Nordrhein Westfalen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie Auswege aus dem Bürokratiedickicht für mehr Freiheit, Effizienz und Wachstum Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Große Anfrage 16 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales , dem Justizminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände, Medien und nicht zuletzt die Bürger beklagen inzwischen seit mehreren Jahrzehnten den immer größer werdenden Wust an Bürokratie , an dem unser Land Nordrhein-Westfalen allmählich zu ersticken droht. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften regeln fast alles bis ins letzte Detail. Unzählbare Einzelvorschriften sorgen dafür, dass bei Bürgern und Unternehmen in vielen Situationen der Überblick gänzlich verlorengeht. Die FDP-Landtagsfraktion ist daher der Auffassung, dass ein entschlossener Abbau von Bürokratie unverzichtbar ist, um unser Land in eine solide Zukunft mit schlanken Strukturen und gesunden Finanzen zu führen. Der Abbau teurer und überflüssiger Bürokratie sollte daher politisch höchste Priorität genießen und auch im Landeskabinett ein starkes Sprachrohr haben . Aktuell ist dies nicht der Fall, hier besteht dringend Handlungsbedarf zur Veränderung. Gleichwohl steht die grundsätzliche Notwendigkeit eines Ordnungsrahmens und der Institutionen , die diesen zur Geltung bringen, auch aus liberaler Sicht nicht in Frage. Eine demokratische Gesellschaft und ein handlungsfähiger Staat leben ebenso wie die Soziale Marktwirtschaft von einem Ordnungsrahmen, der ein faires Miteinander der Menschen und Akteure erst ermöglicht und die Spielregeln für Markt und Wettbewerb vorgibt. Dabei kommt es aber stets auf ein sachgerechtes Verständnis von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit an. Mit den Triebkräften des politischen Wettbewerbs, mit administrativer Eigendynamik, mit nicht-intendierten Effekten von Vorschriften, mit Wechselwirkungen zwischen staatlichen Ebenen und nicht zuletzt mit ideologischer Überfrachtung von Gesetzen, die über den verantwortlichen Regelungsbedarf hinausgehen, ist allerdings ein permanenter Zuwachs von Bürokratie verbunden, welcher das erforderliche und effiziente Niveau bei weitem überschreitet . Diese kontinuierlich anwachsenden übermäßigen Bürokratielasten gehören zweifellos zu den größten Wachstumshemmnissen einer modernen und komplexen Volkswirtschaft. Durch die Überfrachtung mit Regeln, durch unüberschaubare und schwer nachvollziehbare Vorschriften , durch eine Vielzahl von Kontrollinstanzen und durch intransparente Zuordnungen von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nimmt die bürokratische Durchdringung der gesamten Gesellschaft leider stetig zu. Die Bürger werden bevormundet, Unternehmer in ihrer Tatkraft eingeschränkt, Existenzgründungen erschwert, Innovationen verhindert und Privatinitiative abgewürgt. So ist auf Grundlage der systematischen Messung der Bürokratiekosten durch die Bundesregierung im Jahr 2008 allein in Deutschland von jährlichen Bürokratiekosten durch Informationspflichten für die Wirtschaft in Höhe von rund 50 Milliarden Euro auszugehen. Diese Mittel sind also als politisch verursachte Wohlstandsverluste anzusehen und stehen für zukunftsorientierte Forschung und Entwicklung oder Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nicht mehr zur Verfügung. Besonders belastet sind dabei vor allem inhabergeführte, kleine und mittelständische Unternehmen ohne große Stabstellen, bei denen die Bindung von Personal, Zeit und Geld überproportional ins Gewicht fällt. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Folge von Gesetzen und Vorschriften liegt dabei sogar ein Vielfaches über den bereits quantifizierten Kosten durch Informationspflichten . Diese enormen Bürokratiekosten, die über Produkte und Dienstleistungen auch an die Bürger weitergegeben werden, verursachen somit nicht nur Kosten für die Wirtschaft, sondern auch mindestens indirekt bei den Bürgern und Verbrauchern. Es bietet sich daher an, auch durch direkte Befragungen der Betroffenen herauszufinden, welche bürokratischen Belastungen Bürger und Wirtschaft konkret im Alltag spüren, um daraus wirksame Entlas- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 3 tungsmaßnahmen zu entwickeln. Hierbei ist auch die Dichte von staatlichen Kontrollen in Unternehmen in den Blick zu nehmen. Von Betroffenen wird oftmals geklagt, dass entsprechende Kontrollen durch Behörden, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz und Arbeitsschutz , die Unternehmen in besonderer Weise behindern und in ihrer Arbeit beeinträchtigen . Ein zu hoher Aufwand für Bürokratie hat nicht nur negative Auswirkungen für die Handlungsfreiheit jedes einzelnen Menschen, für Vereine und nordrhein-westfälische Unternehmen, sondern insbesondere auch massiv nachteilige Folgen für die dringend notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte im Land und in den einzelnen Kommunen. Jede neue Vorschrift, die der Staat auch ernst meint, zieht einen Kontroll- und Sanktionsaufwand nach sich, der die Einhaltung der Regeln überwacht und Zuwiderhandlungen verfolgt. Ein sinnvoller Bürokratieabbau hat damit auch direkt positive Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben aller Gebietskörperschaften und ermöglicht durch weniger Kosten und damit einhergehender Kreditaufnahme langfristig mehr Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes . Nordrhein-Westfalen braucht dringend bessere Rahmenbedingungen für Generationengerechtigkeit in der Finanzpolitik. Ein schnellstmöglicher Haushaltsausgleich und die Rückführung der Schuldenlast bei Land und Kommunen müssen die vordringlichste politische Aufgabe der laufenden Legislaturperiode sein. Nur so können perspektivisch wieder neue Gestaltungsspielräume geschaffen werden. Eine Politik, die weiterhin auf Verschuldung setzt, ist unsozial, da zukünftigen Generationen immer höhere Zins- und Tilgungslasten aufgebürdet werden. In den Jahren 2005 bis 2010 hat die damalige Landesregierung von FDP und CDU aufgezeigt , wie der Landeshaushalt nach Jahren der ausufernden Verschuldung sinnvoll konsolidiert werden kann und gleichzeitig dringend erforderliche Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche getätigt werden können. Hat die Neuverschuldung im Jahre 2005 noch 6,7 Milliarden Euro betragen, wäre im Haushaltsjahr 2008 erstmals seit Jahrzehnten ein Überschuss für den Schuldenabbau erwirtschaftet worden, wenn nicht unausweichliche Vorsorgemaßnahmen aufgrund der internationalen Staatsschulden- und Finanzmarktkrise plötzlich notwendig geworden wären. Insgesamt wurden rund 3,8 Milliarden Euro mehr in Bildung investiert . Gleichzeitig ist die Neuverschuldung innerhalb der 14. Legislaturperiode um 83 Prozent reduziert worden. Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz fixiert und spätestens ab dem Jahr 2020 auch für das Land Nordrhein-Westfalen bindend. Jüngste Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln belegen, dass die Einhaltung der Schuldenbremse für das Land bei der Fortsetzung des bisherigen rot-grünen Kurses in der Haushaltspolitik äußerst schwierig wird, und auch der Landesrechnungshof verlangt von der Landesregierung öffentlich einen klaren Konsolidierungspfad bis 2020, der bislang nicht ersichtlich ist. Nach den verfassungswidrigen rot-grünen Haushalten in den Jahren 2010, 2011 und 2012 steuert die Landesregierung mit ihren bisherigen Haushaltsgesetzen und der korrespondierenden mittelfristigen Finanzplanung auf einen gut denkbaren Bruch des Grundgesetzes im Jahre 2020 zu. Strukturelle Sparanstrengungen sind dringend notwendig, um den Haushalt zu sanieren und Generationengerechtigkeit herzustellen, aber bei der amtierenden Landesregierung nicht erkennbar. Tatsächlich wirken sich besonders die rot-grünen Wahlgeschenke der Jahre 2010 und 2011 auch auf zukünftige Landeshaushalte strukturell nachteilig aus. Das eingerichtete sogenannte Effizienzteam des Finanzministers zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung – einseitig besetzt mit Mitgliedern der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen – ist in Wahrheit ein Ineffizienzteam, das hohe Kosten produziert, aber bislang echte Sparvorschläge schuldig bleibt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 4 Sachverständige warnen in öffentlichen Anhörungen zu den Haushaltsgesetzen regelmäßig davor, dass bei dieser verantwortungslosen Vorgehensweise ein ausgeglichener Haushalt selbst zum grundgesetzlich spätestmöglichen Termin 2020 ohne eine radikale Kurskorrektur nicht realistisch erscheint. Trotz Rekordsteuereinnahmen und monatelanger Haushaltssperre im Jahr 2014 hat die Landesregierung auch im vergangenen Jahr eine Nettokreditaufnahme von 2,3 Mrd. Euro getätigt. Auch der beschlossene Landeshaushalt für das Jahr 2015 sieht einen weiteren Zuwachs des Schuldenberges vor. Selbst zum Ende der jetzigen Legislaturperiode im Jahr 2017 wollen SPD und Grüne noch zusätzlich 1,38 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen. Insgesamt geht die Landesregierung von einem Schuldenberg im Jahr 2017 von dann über 144 Mrd. Euro aus. Eine solche spekulative Finanzpolitik ist unverantwortlich. Drastische Einschnitte einer künftigen Landesregierung wären ab 2017 notwendig, um die Vorgaben des Grundgesetzes einhalten zu können. Hierzu bedarf es neben einer Ausgabenkritik dringend auch einer umfassenden Aufgabenkritik, deren Ziel eine gründliche Feststellung ist, ob eine Aufgabe von der öffentlichen Verwaltung überhaupt, teilweise oder gar nicht (mehr) wahrgenommen werden sollte und ob die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung sachgerecht und wirtschaftlich ist. Eine systematische und konsequente Aufgabenkritik ist nicht nur theoretisch leicht umsetzbar , sondern vor dem Hintergrund des Dienstaustritts großer Alterskohorten auch ein tatsächlich realistisches wie erfolgversprechendes Mittel zur Qualitätssicherung in der Landesverwaltung . Die Bedeutung einer substantiierten Überprüfung aller Vorschriften, Regeln und Prozesse wird noch in dem Maße zunehmen, wie in unverzichtbaren Kernbereichen der Administration die Qualitätsanforderungen auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern steigen. Eine Aufgabenkritik wird auch im Hinblick auf die Akzeptanz der Beschäftigten für einen notwendigen Stellen- und Personalabbau unverzichtbar sein. Gibt es innerhalb der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung insgesamt eine geringere Anzahl zu erledigender Aufgaben, wird auch weniger Personal für deren Ausführung und Überwachung benötigt. Personalabbau kann auf diese Weise rechtlich und faktisch konfliktfrei über die ohnehin in den nächsten Jahren beträchtlichen altersbedingten Personalabgänge realisiert werden. Fiskalische Zwänge, aber auch ein gewandeltes Verständnis von einer modernen Verwaltung, sollten also zwingend zu Bürokratieabbauinitiativen führen. Das Saarland hat unlängst einen Pakt mit den Beschäftigtenorganisationen geschlossen, einvernehmlich Personalabbau mit einem mittelfristigen Zeithorizont zu realisieren, während SPD und Grüne in Nordrhein- Westfalen statisch in tradierten Denkmustern verharren. Anstatt bürokratischer Überregulierung braucht Nordrhein-Westfalen mehr wirtschaftliche Freiräume zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre in ganz Deutschland muss mit einer marktwirtschaftlichen Offensive auch in Nordrhein-Westfalen ankommen. In Nordrhein-Westfalen sind jedoch in vielen weiteren Bereichen Überstandards vorgeschrieben , die über die Praxis anderer Bundesländer hinausgehen. Das gilt beispielsweise für den überdimensionierten Freistellungsumfang im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ebenso wie für das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG). Weitere Negativbeispiele sind im Umweltrecht oder im Baurecht zu finden. Nordrhein-Westfalen sollte sich stattdessen bei der Umsetzung aller administrativen Vorschriften und Auflagen an der bundesweit üblichen Praxis orientieren und EU-Recht ohne zusätzliche eigene Anforderungen eins-zu-eins umsetzen. Dies verringert den Personalaufwand bei Staat sowie Unternehmen und entlastet öffentliche wie private Haushalte. Ein „Draufsatteln“ durch verschärfte Grenzwerte oder zusätzliche Einspruchsfristen verschlechtert zudem die Wettbewerbssituation der nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 5 westfälischen Wirtschaft. Der Staat muss sich in sämtlichen Bereichen auf seine Kernaufgaben besinnen und diese dann effizient erfüllen. Eine immer stärkere Dimension erreichen auch die sogenannten Folgekosten von Maßnahmen . Dem Verwaltungsvollzug durch Länder und Kommunen wird bei der Ermittlung der Folgekosten von Gesetzgebung jedoch noch zu wenig Beachtung geschenkt. Diese muss zukünftig deutlich systematischer angegangen werden, um den Vollzugsaufwand möglichst niedrig zu halten. Die FDP-Landtagsfraktion hat – neben anderen gesellschaftlichen Akteuren wie beispielsweise dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln – in den vergangenen Jahren immer wieder Vorschläge für umfassende strukturelle Maßnahmen in die politische Beratung eingebracht , die bislang leider an den parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen gescheitert sind. Dazu gehört beispielsweise die Befristung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Die Normenflut in unserem Land führt zu einer undurchsichtigen Regelungsdichte und zu Rechtsunsicherheit für die Bürger. Außerdem schafft sie ein erhebliches Vollzugsdefizit bei der Anwendung von Gesetzen durch die Verwaltung. Grundsätzlich sollten alle Gesetze und die von ihnen ausgehenden Verordnungen befristet werden. Das bedeutet, dass diese Regelungen nach einem vorher festgelegten Zeitraum automatisch außer Kraft treten. Müssen bzw. sollen sie tatsächlich fortbestehen, ist ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen. Ein solches Befristungsmanagement ist von der nordrhein-westfälischen Landesregierung seit dem Jahr 2011 weitgehend ausgesetzt worden. Neue Gesetze werden zumeist nicht mehr mit einem Verfallsdatum versehen, so zum Beispiel auch das Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. Bei vorhandenen Gesetzen hebt die rot/grüne Koalition sogar bestehende Befristungen regelmäßig vollständig auf und verzichtet damit grundsätzlich auf eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit und dauerhaften Erforderlichkeit von Regulierung. Zusätzlich zu einem wirksamen Befristungsmanagement benötigt unser Land einen echten Paradigmenwechsel in der Gesetzgebung: Die Politik sollte stets konkrete und möglichst einfach nachprüfbare Zielvorgaben für Gesetze und deren begleitende Verordnungen benennen . Nähert sich das Verfallsdatum, kann im Falle einer gewünschten Fristverlängerung öffentlich nachvollziehbar überprüft werden, ob proklamierte Ziele tatsächlich erreicht worden sind. Durch eine Befristung und transparente sowie kriteriengeleitete Evaluation ist die Existenz von Gesetzen und Verordnungen regelmäßig zu legitimieren, falls diese weiter bestehen bleiben sollen. Nordrhein-Westfalen braucht daher eine Trendwende in der Denkweise: Nicht die Abschaffung eines überkommenen Gesetzes mit dessen fragwürdigen Auswirkungen ist zu begründen, sondern dessen automatische Fortexistenz. Bestehende Bürokratie würde bei diesem vorgeschlagenen Paradigmenwechsel beständig mit der Realität konfrontiert. Das bisherige Prinzip, dass in der Praxis überflüssige und einschränkende Vorschriften im Zweifel erhalten bleiben, würde umgekehrt. Eine solche Trendumkehr ermöglicht Dynamik und gesellschaftlichen Fortschritt. Und schließlich gehören auch in der Haushaltspolitik sämtliche Subventionen, Fördermittel, Sozialleistungen etc. regelmäßig auf den Prüfstand, anstatt seit Jahren vorhandene Haushaltsansätze automatisch in nachfolgende Haushaltsjahre zu übertragen . Schon im Gesetzgebungsverfahren sind Vorschriften vorab auf möglichst einfache und bürgerfreundliche Durchführbarkeit zu prüfen. Mit einem Bürokratiekosten-TÜV können die administrativen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher transparent ermittelt werden, die aus neuen Gesetzen und Verordnungen resultieren. So dürfte schon von Anfang an eine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 6 Bürokratiefolgekostenabschätzung dazu führen, dass bestimmte Regelungen gar nicht erst beschlossen werden. Die FDP-Landtagsfraktion will Standards und Genehmigungserfordernisse auf den notwendigen Wesensgehalt beschränken, um das Bürokratiedickicht für mehr Freiheit und Demokratie zu lichten. Richtschnur ist dabei das Motto: Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles. Grundsätzlich ist daher beispielsweise einem Anzeigeverfahren der Vorzug vor einem Genehmigungsverfahren zu geben. Erhebt und begründet eine Behörde auf eine Antragstellung hin innerhalb einer vorgegebenen Frist keinen Einwand, gilt ein Begehren dann als genehmigt . Bei der Notwendigkeit von vorab einzuholenden Genehmigungen sollte ferner der Grundsatz einer vollständigen Koordination des Entscheidungsprozesses durch lediglich eine Stelle eingeführt werden. Mehrfachzuständigkeiten und Parallelbürokratien sind abzuschaffen. Notwendig ist eine Abkehr von der Praxis der lückenlosen hoheitlichen Prüfungen und Genehmigungen nahezu aller Lebenssachverhalte. Geeignete Instrumente für eine fortschrittliche und bürgerfreundliche Herangehensweise sind exemplarisch verlängerte Prüfintervalle, Stichprobenprüfungen, freiwillige Selbstbeschränkungen oder Zertifizierungen von Wirtschaftsverbänden, die Ermöglichung privatrechtlicher Gestaltung von Vereinbarungen, Genehmigungsfreistellungen für größere Adressatenkreise, Erfordernis nur von Rahmengenehmigungen oder der weitgehende Verzicht auf eine verpflichtende Genehmigungserteilung für immer mehr der heutigen Regelungsbereiche. E-Government gilt als äußerst effizient und birgt neben einem Potential zur Kostensenkung durch vereinfachte Abläufe innerhalb der Verwaltung auch viele Vorteile für die Bürger, für Vereine und für Unternehmen. E-Government stellt ein wichtiges Instrument zur Verwaltungsmodernisierung dar und ist Fundament einer dienstleistungsorientierten öffentlichen Verwaltung. Mit Hilfe moderner IT-Technik kann die öffentliche Verwaltung sowohl auf Landes - wie auch auf Kommunalebene schneller, kostengünstiger und damit wirtschafts- und bürgerfreundlicher arbeiten. Durch die Informationstechnik kann nicht nur die Kommunikation mit den Nutzern, wie der Wirtschaft oder der Bürger beschleunigt werden, sondern die tägliche Arbeit in der Verwaltung unterstützt werden. Kurze Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten fördern die Attraktivität des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsstandortes und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich. Die vielfältigen Möglichkeiten müssen auch in Nordrhein-Westfalen intensiver genutzt werden. Die meisten administrativen Verfahren und Abläufe sollten klar strukturiert und so vereinfacht werden, dass sie über benutzerfreundliche Plattformen auch internetfähig gehandhabt werden können . Ziel muss eine Kommunikationsplattform sein, die medienbruchfrei ist. Die Möglichkeiten reichen hier von elektronischen Steuererklärungen über Akkreditierungen für Veranstaltungen und Genehmigungsvorgänge jeglicher Art bis hin zu elektronischen Bewerbungsverfahren und der digitalen Unterlageneinreichung bei der Beantragung von Fördermitteln. Es liegt auf der Hand, dass die enormen Kostenreduzierungen nur vollständig erzielt werden können, wenn die entsprechenden Verfahren, Investitionen und Finanzierungen für alle Landesbehörden in abgestimmter und verbindlicher Form definiert werden. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Idee des Verwaltungsbenchmarkings. Es sollte zeitnah auch für die Verwaltungsinstanzen von Land und Kommunen ein Kennzahlensystem entwickelt werden, das es erlaubt, die Leistungen öffentlicher Verwaltungen transparent zu vergleichen. Ein Indikator sollte den Grad an Bürokratie quantitativ vergleichbar machen. Daraus ließen sich Bürokratie-Rankings ableiten. Sie sollten in einem festen Rhythmus veröffentlicht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 7 Besonders bürokratielastig sind seit jeher das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Umweltrecht, das Baurecht sowie das gesamte Feld der Erhebung von Statistiken. Hier gilt es insbesondere, die Prozesse zu vereinfachen oder unnötige bürokratische Regelungen abzubauen. Auch wenn eine umfassende Steuerreform mit einer Senkung von Steuertarifen und einer Reduzierung von Sondertatbeständen im Bund auf den Weg gebracht werden müsste, kann das Land auch hier entsprechende Initiativen in die bundesweite Diskussion einbringen. Ein einfacheres Steuerrecht würde im Vollzug gerade auch die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung entlasten. Im Sozialgesetzbuch ist eine Vielzahl von Meldepflichten des Arbeitgebers an die Einzugsstelle vorgesehen, die oftmals ersatzlos gestrichen werden könnten, um die Betriebe und Unternehmen insbesondere im Mittelstand von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten. Die im Sozialrecht festgelegten Anmeldungs-, Anzeige-, Aufzeichnungs-, Berechnungs-, Erklärungs -, Ermittlungs-, Nachweis- und Abführungspflichten sollten verstärkt über unbürokratische Melde- und Beitragsnachweisverfahren erfolgen können. Das derzeit bestehende Übermaß an Bürokratie in der Pflege bewirkt, dass die eigentliche Zeit der Dienstleistung zugunsten der Menschen für Pflege und soziale Betreuung zu kurz kommt. Einen viel zu großen Anteil ihrer Arbeitszeit verbraucht eine Pflegekraft oft für die Erfüllung administrativer Vorgaben. Völlig überzogene Dokumentationspflichten müssen dringend reduziert werden. Sämtliche pflegerelevanten Vorschriften sollten daher auf Erforderlichkeit und Praxistauglichkeit überprüft werden. Die Anzahl der Statistiken, mit denen sich die Unternehmen zu beschäftigen haben, muss sichtbar reduziert werden. Das Land sollte sämtliche Statistiken, die Private mit Arbeitsaufwand negativ betreffen, daraufhin überprüfen, ob ihr Fortbestand zwingend notwendig ist oder ob sie ganz abgeschafft werden können. Doppelerhebungen sind zu streichen und viele Landesstatistiken von Vollerhebungen in Stichprobenverfahren umzustellen. Etliche Wirtschaftsbereiche trifft die heutige Bürokratielast besonders hart. So ist selbst die landwirtschaftliche Produktion in den letzten Jahren mit einer Vielzahl neuer und überflüssiger Vorschriften überzogen und durch zusätzliche Antrags-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten stark belastet worden. Neben bereits praktizierten Ansätzen, bestehende Bürokratielasten zu reduzieren – beispielsweise durch das erfolgreiche Bürokratieabbauprogramm der CDU/FDP-geführten Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zwischen 2005 und 2010 – sowie die Entstehung neuer Bürokratielasten zu minimieren – auf Bundesebene etwa durch die verpflichtende Prüfung von Gesetzgebungsvorhaben durch den NKR –, existiert von Expertenseite eine Vielzahl von konkreten Vorschlägen, Bürokratiekosten zu senken. So haben unter anderem die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bund der Steuerzahler (BdSt) sowie weitere Institutionen und Vereinigungen wiederholt Möglichkeiten aufgezeigt, Wirtschaft und Verwaltung sinnvoll zu entlasten sowie Bürgern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zu überlassen – mit dem Ziel, Wachstumsund Innovationsimpulse zu schaffen. Dennoch nimmt die Bürokratisierung der Gesellschaft weiter zu: Der Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines NKR weist einen Anstieg des jährlichen Erfüllungsaufwands für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung um deutlich über zwei Milliarden Euro aus. Als bevölkerungsreichstes Bundesland, das gleichzeitig die höchste Arbeitslosenquote aller westdeutschen Flächenländer aufweist und an einem erheblichen Wachstumsdefizit im innerdeutschen Vergleich leidet, sollte Nordrhein-Westfalen ein besonders hohes Interesse an LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 8 der Freilegung und Aktivierung solcher Wachstums- und Innovationsimpulse haben. Die Landesregierung muss daher eine Bestandsaufnahme der zahlreichen und vielfältigen Expertenvorschläge vornehmen und diese bewerten. Erfolgversprechende Maßnahmen müssen daraufhin von der Landesregierung konkret initiiert werden. Da sich die vorliegenden Vorschläge Normen jeweils auf der Ebene sowohl der Europäischen Union und des Bundes als auch der Länder und Kommunen betreffen, sollte die Landesregierung hierzu entweder eigene Vorschläge in Gesetzentwürfen vorlegen oder entsprechende Bundesratsinitiativen ergreifen sowie im Rahmen ihrer Einflussnahme auf die Europäische Gesetzgebung aktiv werden. Bürokratieabbau kann nur mit und nicht gegen die öffentliche Verwaltung gelingen. Leistungsanreize für verwaltungseffizientes Handeln sind daher parallel zu verbessern. Eine stärkere leistungsorientierte Entlohnung und die Einführung moderner Methoden der Personalführung , beispielsweise via Zielvereinbarungen, regelmäßige Leistungsüberprüfungen, flachere Hierarchien und Dienstwege mit größeren Ermessensspielräumen sowie mehr Budget- und Personalverantwortung gehören zu einem konsistenten Systemwechsel mit dazu. Ausgangspunkt sämtlicher Aktivitäten zum Bürokratieabbau muss jedoch eine gründliche, ehrliche und ergebnisoffene Bewertung der aktuellen Ausgangslage sein, die Optimierungspotentiale und dringende Notwendigkeiten der Umsteuerung offenlegt. Auf Seiten der amtierenden Landesregierung fehlt jedoch ein schlüssiges Konzept, das diese Chancen nutzt. Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzliche Feststellungen Bürokratieabbau durch Gesetzes- und Verwaltungsvereinfachung ist bei aller Unterschiedlichkeit der jeweils vorgeschlagenen und umgesetzten Methoden und Instrumente ein gemeinsames Anliegen aller Landesregierungen von NRW seit Gründung des Landes. Die Zahl der Vorschläge, Konzepte und Initiativen zur Erreichung dieses Ziels, die von den jeweiligen Regierungen wie den Oppositionsfraktionen vorgelegt worden sind, ist nahezu unüberschaubar , ihre Einschätzung und Bewertung durch sachverständige Dritte durchaus kontrovers. Alle Vorschläge, Konzepte und Initiativen zu Bürokratieabbau und Normenkontrolle unterliegen zudem in ihrer Ausprägung sowohl den jeweiligen Zeitumständen als auch den unterschiedlichen Zielsetzungen ihrer Urheberinnen und Urheber. Der in gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Ausdruck kommende politische Gestaltungswille steht in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Zielsetzung der Begrenzung bzw. des Abbaus von Bürokratie. Dieses Verhältnis unter den sich verändernden Rahmenbedingungen jeweils neu zu bestimmen, ist eine Aufgabe, der sich alle Regierungen zu stellen haben. Dieser Tatbestand führt aber zu unterschiedlichen Vorverständnissen über die Aufgaben der Begrenzung und des Abbau von Bürokratie bei den jeweiligen Akteuren. In ihrer Vorbemerkung zu der Großen Anfrage machen die Fragesteller deutlich, mit welchem Vorverständnis sie das Thema Bürokratieabbau angehen: Unter der Zielsetzung des Abbaus von Überbürokratisierung wird ein weitgehender Regelungsverzicht gefordert. Im Ergebnis wird so das Problemfeld Entbürokratisierung mit der Kritik an politischen Zielsetzungen und Inhalten der Landesregierung und der sie tragenden Koalition vermischt. Die Fragesteller gestehen zwar zu, dass „die grundsätzliche Notwendigkeit eines Ordnungsrahmens und der Institutionen, die diesen zur Geltung bringen, auch aus liberaler Sicht nicht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 9 in Frage“ stehe. Wenn die Fragesteller dies in abstrakter Form feststellen, bedeutet das noch nicht, dass von ihnen daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen würden. Die Landesregierung sieht gerade in den Bereichen, in denen es um den Schutz wesentlicher Rechtsgüter im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Allgemeinheit geht, hoheitliche Regulierungen als notwendig an. Nach Ansicht der Fragesteller soll eine Politik des weitgehenden Regulierungsverzichts für die Zukunft des Landes handlungsleitend sein. An die Stelle des aus Sicht der Landesregierung erforderlichen Schutzes für die Gemeinschaft wichtiger Rechtsgüter soll weitgehend die ungehinderte Entfaltung der gesellschaftlichen Kräfte treten. Hierin liegt ein grundlegender Unterschied zu der Position der Landesregierung zum Thema Bürokratieabbau: Regelungen, die dem Schutz und Erhalt der sozialen und wirtschaftlichen Existenzgrundlagen der wirtschaftlich schwächeren Teile der Bevölkerung, dem Gesundheitsschutz sowie dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen dienen, sind nach Auffassung der Landesregierung unverzichtbar, auch dann, wenn die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen mit zum Teil nicht unerheblichem Erfüllungsaufwand für die Adressaten der Regelungen sowie für die vollziehende Verwaltung verbunden ist. Im Interesse einer konstruktiven Auseinandersetzung um den Umfang der erforderlichen Bürokratie und den Anteil verzichtbarer Bürokratie hält die Landesregierung pauschalierende , undifferenzierte Begriffe wie „Überstandard“, „Mehrfachzuständigkeiten“ oder „Parallelbürokratien “ für ungeeignet. Die Fragesteller verwenden diese Begriffe jedoch so, als ob damit objektiv feststehende Sachverhalte beschrieben würden, obwohl es sich dabei um politische Wertungen der Fragesteller handelt. Die Frage, ob die Regelung von Sachverhalten etwa im Umweltbereich oder im Be-reich des Arbeitnehmerschutzes angebliche „Überstandards“ verursacht, unterliegt der politischen Bewertung und ist anhand politischer Maßstäbe zu beantworten. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, dass jede Regelung und jeder Standard , der nicht dem politischen Vorverständnis der Fragesteller entspricht, als Ausdruck verfehlter Politik und Überbürokratisierung betrachtet und als „Überstandard“ qualifiziert wird, den es abzubauen gilt. Bei der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben der EU oder des Bundes ist die Landesregierung bestrebt, auf eigenständige Zusatzregelungen überall dort zu verzichten, wo dies ohne Hinnahme von Regelungsdefiziten möglich und vertretbar er-scheint. Deshalb hat die Landesregierung die 1:1-Umsetzung von Vorgaben der EU oder des Bundes als Grundsatz für die Rechtsetzung festgelegt (vgl. Anlage 6 zur GGO). In welchem Umfang die Einhaltung von Vorschriften des Ordnungsrechts der Überwachung bedarf, hängt maßgeblich von dem bei Gesetzesverstößen entstehenden Gefahrenpotential ab. In diesem Zusammenhang sei an die Gesundheitsgefahren erinnert, die im Bereich der Lebensmittelproduktion bei unsachgemäßer Handhabung entstehen können und in der Vergangenheit auch entstanden sind. Naturgemäß sieht etwa ein lebensmittelproduzierendes Unternehmen die Lebensmittelüberwachung als lästig und als unerwünschten Kostenfaktor an. Das kann jedoch einen weitgehenden Verzicht auf die zur Abwehr von Gesundheitsgefahren notwendigen Regelungen und effiziente Überwachungsmaßnahmen - als vermeintliche Überbürokratisierung - nicht rechtfertigen. Selbstverständlich sind Änderungen der Überwachungsrhythmen und -methoden je nach dem im Einzelfall gegebenen Gefahrenpotential möglich; sie finden in der Praxis auch statt. Die Landesregierung stimmt ausdrücklich mit den Fragestellern überein, dass die Folgekosten , die sich aus dem Vollzug gesetzlicher Regelungen für das Land und die Kommunen ergeben, mehr als bisher in den Blick genommen müssen, um unnötige Bürokratiekosten zu vermeiden. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich die Bemühungen von Bundesregierung und NKR, den beim Vollzug von Bundesgesetzen bei den Behörden der Länder entstehenden Erfüllungsaufwand bereits frühzeitig im Gesetzgebungsverfahren zu ermitteln und wo immer möglich, nach kostengünstigeren Lösungen zu suchen, ohne dabei das angestrebte Regelungsziel zu vernachlässigen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 10 Dies hat die Landesregierung bereits in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 31.01.2015 (Vorlage 16/2654) zu dem Antrag „Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entlasten - Nordrhein-Westfalen als Impulsgeber für mutigen und konsequenten Bürokratieabbau“ (Drs. 16/5755) der FDP-Fraktion hinreichend deutlich gemacht. Sie hat auch erläutert, welche Beiträge sie zur Entwicklung eines für die Verwaltungspraxis einfach handhabbaren Instruments zur Ebenen übergreifenden Bürokratiekostenmessung leistet, um die diesbezüglichen Arbeiten der Bundesregierung und des NKR konstruktiv zu unterstützen. Entstehende Bürokratiekosten alleine können aber nicht zum leitenden Maßstab für einen Verzicht auf gesetzliche Regelungen gemacht werden. Zu Recht ist die Tätigkeit des NKR in dieser Hinsicht gesetzlich beschränkt. Die angestrebten Ziele und Zwecke von Regelungen sind nicht Gegenstand der Prüfungen des NKR (vgl. § 1 Abs. 4 NKR-Gesetz). Eine gemeinsame Institution aller 16 Länder („Normenkontrollrat der Länder“) - wie von den Fragestellern offenbar angestrebt - zur Mitwirkung bei der Messung des Erfüllungsaufwandes von Bundes- oder EU-Recht hält die Landesregierung allerdings schon deshalb für fragwürdig , weil der Gesetzesvollzug von Land zu Land unterschiedlich organisiert ist und zum Teil durch Landesbehörden, zum Teil durch Kommunalbehörden erfolgt. Ein zentrales, alle Länder in gleicher Weise betreffendes Messergebnis wäre bereits durch diesen Umstand praktisch ausgeschlossen, ganz abgesehen davon, dass die Länder in dieser Frage keine einheitliche Position vertreten würden und dies im Sinne des föderalen Prinzips auch gar nicht müssen. Auch die Aufgabe der Beratung aller Landesregierungen beim Bürokratieabbau könnte ein gemeinsamer „Normenkontrollrat der Länder“ nicht leisten. Pilotvorhaben zur Messung des Erfüllungsaufwandes Die Implementation eines mit möglichst geringem Aufwand verbundenen Verfahrens der Ebenen übergreifenden Vollzugsaufwandsermittlung ist zudem auch noch nicht abgeschlossen . Eines der bisher nicht zufriedenstellend gelösten Probleme ist die Entwicklung von in der Praxis einfach handhabbaren, jedoch hinreichend genauen Werkzeugen zur Er-hebung des voraussichtlich entstehenden Erfüllungsaufwandes. Die bisher vorliegen-den Hilfen bedürfen weiterer Erprobung durch die vollziehenden Behörden in Ländern und Kommunen. Nach der Zeitplanung des NKR ist dies für das dritte und vierte Quartal 2015 vorgesehen. Mit der Anwendung des so entwickelten Erfassungswerkzeuges in breitem Maßstab soll zu Beginn des kommenden Jahres begonnen werden. Mit einem Pilotvorhaben zur Messung des Erfüllungsaufwandes der Unternehmen hat das Land NRW eine Vorreiterrolle auf diesem Gebiet übernommen. Das Ergebnis des Vorhabens wurde im Juni dem NKR bei seiner Sitzung in Düsseldorf vorgestellt. Im Auftrag des Mittelstandsbeirates der Landesregierung wurde dieser Pilotversuch unter der Verantwortung von MWEIMH und der Clearingstelle Mittelstand durch das Nationale Zentrum für Bürokratieabbau an der Fachhochschule des Mittelstandes durchgeführt und vom Sekretariat des NKR, der Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt sowie destatis und IT. NRW begleitet. Gemessen wurde der Erfüllungsaufwand bei der Umsetzung der Durchführungsverordnung des Bundes zur EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Das Projekt soll im Ergebnis dazu führen, dass eine präzisere Eingrenzung der finanziellen Folgen von Gesetzen und Verordnungen bereits im Vorfeld der Rechtsetzung ermöglicht wird. Dadurch können Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschläge in einem frühen Verfahrensstadium eingebracht und so unnötige Kosten für Unternehmen und Verwaltungen vermieden werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 11 Nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts Entgegen der Aussage der Fragensteller in der Vorbemerkung reduzierte die damalige schwarz/gelbe Landesregierung im Zeitraum von 2005 bis 2010 die planerische Nettoneuverschuldung nicht um 83 v. H., sondern nur um rd. 11 v. H. (7,4 Mrd. EUR im Jahr 2005 auf 6,6 Mrd. EUR in 2010). Die jetzige Landesregierung setzt hingegen mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2016 und der darauf aufbauenden Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 ihren Kurs zum Abbau der Nettoneuverschuldung erfolgreich fort. Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 einschließlich der Ergänzungsvorlage sieht eine Nettoneuverschuldung von 1,8 Mrd. EUR vor (Drs. 16/10150). Damit sinkt die Nettoneuverschuldung im Vergleich zu der für das Jahr 2010 geplanten Nettoneuverschuldung um rd. 4,8 Mrd. EUR. Im Vergleich zum Jahr 2010 sinkt damit die Nettoneuverschuldung um 72,7 v. H. NRW hat inzwischen die niedrigste Kreditfinanzierungsquote (2,9 v. H.) seit den 70er Jahren und die drittniedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben der Länder. Gleichzeitig setzt die Landesregierung mit Investitionen in Bildung, Betreuung, Infrastruktur und einer soliden Finanzausstattung der Kommunen auf eine nachhaltige Konsolidierung, die die Zukunfts- und Wachstumschancen des Landes erhöhen. Der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 erreicht zum Beispiel mit einem Steuerverbund von fast 10,4 Mrd. EUR den höchsten Stand aller Zeiten. Damit erhalten die Kommunen über 700 Mio. EUR mehr als im Jahr 2015, was einer Steigerung von 7,4 v.H. entspricht. Mit dem Beschluss über die Mittelfristige Finanzplanung wird der Abbau der Nettoneuverschuldung konsequent fortgesetzt. Die Nettoneuverschuldung sinkt danach im Jahr 2018 auf rd. 211 Mio. EUR. Für das Jahr 2019 ist gar keine Nettoneuverschuldung mehr eingeplant. Damit wird die Schuldenbremse bereits ein Jahr vor deren verbindlichem Inkrafttreten erreicht . Das Bekenntnis der Landesregierung zur Schuldenbremse ist damit im Zahlenwerk der Mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2019 nochmals nachhaltig dokumentiert. Der erfolgreiche und nachhaltige Konsolidierungskurs der Landesregierung wird auch von unabhängigen Institutionen anerkannt. So verfügt NRW über hervorragende Bonitätsbeurteilungen der großen internationalen Ratingagenturen. Schuldenbremse/Effizienzteam Ziel der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern im Einklang auch mit den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zu sichern. Die Schuldenbremse verpflichtet Bund und Länder, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus neuen Krediten auszugleichen. Ausnahmen sind danach für die Länder nur zur Berücksichtigung konjunktureller Entwicklungen und in außergewöhnlichen Notsituationen, also etwa bei Naturkatastrophen, zulässig, soweit diese Ausnahmeregelungen landesgesetzlich geregelt sind. Die Landesregierung bekennt sich zur Schuldenbremse. Die mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 zeigt, dass bereits im Jahre 2019 die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten und damit skeptische Stimmen widerlegt werden. Damit zeigt sich, dass die Politik der Landesregierung, zielgerichtet zu sparen ohne die Zukunftsinvestitionen zu vernachlässigen, erfolgreich ist und es keinen Anlass für eine Kurskorrektur gibt. Zu diesem erfolgreichen und andauernden Konsolidierungsprozess hat das Effizienzteam mit bereits von der Landesregierung umgesetzten Sparvorschlägen nachhaltig beigetragen und darüber hinaus wertvolle Hinweise zu weiteren möglichen Effizienzsteigerungen gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 12 Aufgabenkritik Durch den Arbeitsstab Aufgabenkritik wurden 1990 bis 2001 alle Einrichtungen der Landesverwaltung NRW organisatorisch überprüft. Die darauf aufbauende Arbeitsgruppe „Aufgabenerhebung NRW“ hatte den Auftrag, sämtliche Landesaufgaben in einer auswertbaren Datenbank zu erheben. Über einen ressortübergreifenden Lenkungsausschuss wurde ein Ergebnisbericht an das Kabinett mit Entscheidungsvorschlägen für aufgabenkritische Folgeprojekte überreicht. Die gewonnenen Erkenntnisse und Vorschläge wurden nach dem Regierungswechsel 2005 von der schwarz/gelben Landesregierung leider nicht umgesetzt. Gerade aufgrund der Notwendigkeit einer effizienten und wirtschaftlichen Verwaltung ist es ein stetiger Auftrag der Verwaltung, die eigenen Aufgaben und Arbeitsabläufe selbstkritisch zu überprüfen . Das Effizienzteam der Landesregierung hat auch hierzu durch verschiedenste Anregungen in seinem Abschlussbericht beigetragen. Im Übrigen führen die Ressorts und die ihnen nachgeordneten Bereiche aufgabenkritische Prüfungen in eigener Zuständigkeit und nach Bedarf durch. Adäquate Stellenausstattung Während einige Fragestellungen der Großen Anfrage es nahe legen, dass die Fragesteller der Durchführung einer Aufgabenkritik großen Wert beimessen, hat die schwarz/gelbe Landesregierung von 2005 bis 2010 in den Landesbehörden Stellen in verschiedenen Behörden und Aufgabenbereichen ohne Durchführung einer Aufgabenkritik bis an den Rand der Funktionsunfähigkeit der Verwaltung abgebaut. Die Aufgaben der Landesverwaltung hingegen werden immer vielfältiger, die Anforderungen an sie immer höher. Die Landesregierung hat daher auch der infolge der Stellenkürzungen hervorgerufene Flucht in befristete (Aushilfs-) Beschäftigungsverhältnisse durch eine verbesserte Stellenausstattung konsequent entgegengesteuert und vereinbart in ihrem Verantwortungsbereich in der Regel kein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn die Möglichkeit für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Sie ist der festen Überzeugung, dass bei aller notwendigen Aufgabenkritik eine adäquate Stellenausstattung für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unumgänglich ist. Nordrhein- Westfalen ist das Land mit der zweitniedrigsten Stellenzahl je 1.000 Einwohner. Zur Abfrage von Erfahrungen anderer Länder oder der Kommunen In der Großen Anfrage wird an verschiedenen Stellen zu unterschiedlichen Themen nach der Rechtslage, der Praxis und den Erfahrungen in anderen Ländern oder in Kommunen gefragt. Die Landesregierung beantwortet diese Fragen, soweit ihr die gewünschten Informationen vorliegen. Eine Erhebung bei Ländern oder Kommunen ist zum Zweck der Beantwortung dieser Großen Anfrage nicht durchgeführt worden. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Auskunftsrecht der Fragesteller nicht die Verpflichtung der Landesregierung zur Durchführung solcher Abfragen umfasst. Umfang der Auskunftspflicht Seitens der Landesregierung besteht nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (z. B. BayVerfGH, BayVBl. 2001, 657, 658) keine Auskunftspflicht bezüglich Informationen , die aus öffentlichen Quellen ohne weiteres zugänglich sind. Daher wird, soweit in dieser Großen Anfrage nach Informationen gefragt wird, die aus öffentlichen Quellen ohne weiteres zugänglich sind, auf diese Quellen verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 13 Erfüllungsaufwand zur Beantwortung der Großen Anfrage 16 Die Landesregierung bedauert, dass für die Messung des Bürokratie- bzw. Erfüllungsaufwandes für die Beantwortung einer Großen Anfrage mit 287 Einzelfragen derzeit noch kein hinreichend präzises Messwerkzeug in der Landesverwaltung flächendeckend zur Verfügung steht. Die Beantwortung der Vielzahl der Fragen und insbesondere die Beantwortung der Fragen, die damit verbundenen umfangreichen Sachdarstellungen und notwendigen Abstimmungen nach statistischen Daten über einen Zeitraum von 45 Jahren haben einen erheblichen Aufwand über mehrere Monate für viele Beschäftigte der Landesregierung sowie nachgeordneter Behörden erfordert. Aufgrund der Erfahrungen mit der Beantwortung lässt sich der Erfüllungsaufwand näherungsweise so bestimmen: Art der Erfüllung* Berechnung Zahl der Stunden Von einem Ressort alleine zu beantwortende Fragen 211 Fragen x 3 Stunden je Frage 633 Von zwei Ressorts zu beantwortende Fragen 2 Ressorts x 27 Fragen x 3 Stunden je Frage 162 Von allen Ressorts zu beantwortende Fragen 12 Ressorts x 44 Fragen x 3 Stunden je Frage 1584 Geschäftsstelle im MIK, Koordination der Beantwortung , Redaktion, Endredaktion 3,5 Kräfte x 23,5 Wochen** x 41 Stunden 3372 Ressortabstimmung 12 Ressorts a 10 Stunden 120 Summe 5871 *) auf eine weitere Differenzierung wurde verzichtet **)für den Zeitraum 27.05.15 bis 06.11.15 werden 23,5 Kalenderwochen zugrunde gelegt MIK 2015 Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass die aufgewendeten Arbeitsstunden jeweils zur Hälfte von Beschäftigten des gD und des hD erbracht wurden. Die Kosten für eine Arbeitsstunde werden für Beschäftigte des gD mit 40,59 EUR (A9 - A13z) und für Beschäftigte des hD mit 79,89 EUR (A13 - B11) angenommen (Quelle: LBV Personalkostendurchschnittssätze 2015 aller Ressorts). Der Erfüllungsaufwand für die Beantwortung liegt danach in der Größenordnung von 350.000 EUR. Sonstige Hinweise Die Präsidentin des Landtags hat der Landesregierung die Große Anfrage Nr. 16 der Fraktion der FDP mit Schreiben vom 26.05.2015 zugeleitet. Soweit in der Großen Anfrage Daten für das Jahr 2015 erfragt werden, ist der Beantwortung dieser Tag als Stichtag zugrunde gelegt worden. In der Großen Anfrage wird an verschiedenen Stellen nach „Ministerien“ und bzw. oder „Ressorts“ gefragt. Soweit in der jeweiligen Antwort nichts Abweichendes erläutert ist, wird unter „Ministerium“ die oberste Landesbehörde im Sinne des LOG NRW ohne den jeweiligen Geschäftsbereich verstanden. Unter Ressort wird in der Regel das Ministerium einschließlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 14 seines Geschäftsbereichs verstanden. Zum Geschäftsbereich gehören alle Behörden, die dem Ministerium nachgeordnet sind. Nicht als Ministerium oder Ressort werden die Verwaltung des Landtags, der Landesrechnungshof und der Landesbeauftragte für den Datenschutz verstanden. Darüber hinaus geht die Beantwortung der Fragen davon aus, dass mit der „Landesverwaltung “ - soweit die jeweilige Frage nicht ausdrücklich anders gestellt ist - die unmittelbare Landesverwaltung im Sinne der §§ 2 bis 14a LOG gemeint ist. Die in der Beantwortung verwendeten Abkürzungen sind in dem Abkürzungsverzeichnis erläutert . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 15 Abkürzungsverzeichnis zur Großen Anfrage Nr. 16: AbfAEV Anzeige- und Erlaubnisverordnung - Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen AbfKlärV Klärschlammverordnung AbfVerbrG Abfallverbringungsgesetz - Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen 1) und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung 2) AbwAG Abwasserabgabengesetz - Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer ADVG NW ADV-Organisationsgesetz - Gesetz über die Organisation der automatisierten Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AEntG Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen AG Amtsgericht AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AG GlüStV NRW Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 3. AG KJHG-KJFöG Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz AgrStatG Agrarstatistikgesetz - Gesetz über Agrarstatistiken AG TierSG TierNebG NRW Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz AHVO Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen AltholzV Altholzverordnung - Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 16 AltPflG NRW Landesaltenpflegegesetz - Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe AO Abgabenordnung AöR Anstalt des öffentlichen Rechts ArbSchG Arbeitsschutzgesetz - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ArbZG Arbeitszeitgesetz ArchivNGO NRW Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein -Westfalen - Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen AusfGFlurbG Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung 1. AVVFStr Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen AVV RÜb Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher , weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (Rahmen -Überwachung) BAFöG Bundesausbildungsförderungsgesetz BARVUS Bargeldloser Einzug von Verwarnungsgeldern und Sicherheitsleistungen BASS Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen BattG Batteriegesetz - Gesetz über das Inverkehrbringen , die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren BauGB Baugesetzbuch BauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen - Landesbauordnung BauPG Bauproduktengesetz - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte BauPrüfVO Verordnung über bautechnische Prüfungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 17 BauPVO EU-Bauproduktenverordnung - Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates BEATE.NRW Beantragung von Betreuungsgeld Online BeurkG Beurkundungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement BHO Bundeshaushaltsordnung BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche , Erschütterungen und ähnliche Vorgänge 11. BImSchV Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissions-schutzgesetzes - Verordnung über Emissionserklärungen 39. BImSchV Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen BioAbfV Bioabfallverordnung - Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich , forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden BKV Belastungsbezogene Kräfteverteilung BLB NRW Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMeldDÜV Bundesdatenübermittlungsverordnung 1. BMeldDÜV Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder 2. BMeldDÜV Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes BMF Bundesministerium der Finanzen BMG Bundesmeldegesetz BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 18 BNotO Bundesnotarordnung BOA Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen BpO Betriebsprüfungsordnung BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung BRITE Business Register Interoperability Throughout Europe BSCW Basic Support for Cooperative Work BStatG Bundesstatistikgesetz - Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke BtR Betreuungsrecht Bürokratieabbaugesetz I Erstes Gesetz zum Bürokratieabbau Bürokratieabbaugesetz II Zweites Gesetz zum Bürokratieabbau Bürokratieabbaugesetz OWL Gesetz zum Bürokratieabbau in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe Bürokratieentlastungsgesetz Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie BVerwG Bundesverwaltungsgericht BVV Beitragsverfahrensverordnung - Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages BWB Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot cc carbon copy CERT Computer Emergency Response Team ChemSysNW Chemikalien Überwachungssystem NW CIO Der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein - Westfalen für Informationstechnik (CIO - Chief Information Officer) Circa-Server Communication and Information Resource Centre Administrator-Server CMS Content Management System (Inhaltsverwaltungssystem ) CW VO Camping- und Wochenendplatzverordnung - Verordnung über Camping- und Wochenendplätze De-Mail(-Dienste) Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform , die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen DepV Deponieverordnung - Verordnung über Deponien und Langzeitlager destatis Statistisches Bundesamt DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 19 DM Deutsche Mark DOI Deutschland-Online Infrastruktur DOMEA® Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang DSchG Denkmalschutzgesetz - Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein -Westfalen DWA Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. e-CODEX e-Justice Communication via Online Data Exchange EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärme-gesetz - Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich EEWärmeG-DG NRW Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen EfbV Entsorgungsfachbetriebeverordnung - Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe EFG Ersatzschulfinanzgesetz - Gesetz über die Finanzierung der Ersatzschulen EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFTA Europäische Freihandelsassoziation EGON.NRW Beantragung von Elterngeld Online EGovG E-Government-Gesetz - Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung EGovG NRW E-Government-Gesetz NRW - Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen EGVP Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Eisenbahnkreuzungsgesetz Kreuzungsgesetz des Bundes - Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen eKIS elektronisches Kabinett-Informationssystem ELStAM Elektronische Lohnsteuerkarte ELSTER Elektronische Steuererklärung EnEV Energieeinsparverordnung - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden EnLAG Energieleitungsausbaugesetz - Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen EnVKG Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchs -relevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 20 EPOS.NRW Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung - Neues Rechnungs- Wesen Ergänzungsgesetz OWL Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Bürokratieabbau in der Modellregion Ostwestfalen -Lippe ERV Elektronischer Rechtsverkehr e-SENS electronic Simple European Networked Services ESF Europäischer Sozialfonds ESS Employee Self Services EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EU Court Database Automated Export of MS Data to European Court Database EUR Euro Euregio Europaregion EVPG Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte EWR Europäischer Wirtschaftsraum FamGKG Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen FamZ.web technisch unterstütztes Förderverfahren für die freiwillige Förderung der Familienzentren FernUSG Fernunterrichtsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht FischEtikettG Fischetikettierungsgesetz - Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen FLAZ Flexible Arbeitszeit FluLärmG Fluglärmschutzgesetz FlurbG Flurbereinigungsgesetz FM Finanzministerium des Landes Nordrhein- Westfalen FördEIRV Bundesgesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten FPStatG Finanz- und Personalstatistikgesetz - Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung FStrG Bundesfernstraßengesetz GAVO NRW Gutachterausschussverordnung NRW - Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 21 GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDI NRW Geschäftsstelle des Interministeriellen Ausschusses GDI Nordrhein-Westfalen (geoportal .nrw) GebG NRW Gebührengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland g. g. A. geschützte geografische Angabe GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter GGO Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein Westfalen GGRZ Gemeinsames Gebietsrechenzentrum GKG Gerichtskostengesetz GKV Gesetzliche Krankenversicherung GlüStV Glücksspielstaatsvertrag GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz - Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare GOLR Geschäftsordnung der Landesregierung GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ g. t. S. garantiert traditionelle Spezialität g. U. geschützte Ursprungsbezeichnung GvKostG Gerichtsvollzieherkostengesetz - Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher GV. NRW. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GwG Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) Haushaltsgesetz 2015 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 HAV Haushaltsaufstellungsverfahren HFG Hochschulfreiheitsgesetz HG Hochschulgesetz - Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz - Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HintG NRW Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen HwO Handwerksordnung - Gesetz zur Ordnung des Handwerks LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 22 HZG NRW Hochschulzukunftsgesetz IdF NRW Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen IED Industrial Emissions Directive (Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU) IFG Informationsfreiheitsgesetz - Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes IFG NRW Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein- Westfalen - Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein -Westfalen IFRS International Financial Reporting Standards IfSG Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IGLU Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung IHK Industrie- und Handelskammer im Lande Nordrhein-Westfalen IHKG Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen IM Innenministerium IMK Innenministerkonferenz - Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ImmoWertV Immobilienwertermittlungsverordnung - Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken InsO Insolvenzordnung InsoBekV Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet ISA Informationssystem Stoffe und Anlagen ITIL IT Infrastructure Library IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen JAGebO Juristenausbildungsgebührenordnung - Gebührenordnung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung JAG NRW Juristenausbildungsgesetz des Landes Nordrhein -Westfalen JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchUV Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz JBeitrO Justizbeitreibungsordnung JM Justizministerium des Landes Nordrhein- Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 23 JMBl Justizministerialblatt für das Land Nordrhein- Westfalen JustG NRW Justizgesetz Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen , Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen , ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten JVKostG Justizverwaltungskostengesetz - Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein -Westfalen KapMuG Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KiBiz Kinderbildungsgesetz - Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - KiBiz.web webbasierte Unterstützung der Antrags- und Bewilligungsvorgänge sowie des Berichtswesens nach dem KiBiz km Kilometer KMU Kleine und mittlere Unternehmen KomNet Beratungs- und Wissensmanagementsystem KonnexAG Konnexitätsausführungsgesetz - Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungsund eines Beteiligungsverfahrens gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen KONSENS Koordinierte Neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung KorruptionsbG Korruptionsbekämpfungsgesetz - Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz - Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz - Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 24 KSVGBeitrÜV KSVG-Beitragsüberwachungs-verordnung - Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz kw künftig wegfallend LAbfG Landesabfallgesetz - Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen LaFin NRW Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen LAFP Landesamte für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Landes-Hafenentsorgungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände für das Land Nordrhein -Westfalen LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW LAV NRW Landesarchiv Nordrhein-Westfalen LBG NRW Landesbeamtengesetz - Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen LBodSchG Landesbodenschutzgesetz - Landesbodenschutz -gesetz für das Land Nordrhein- Westfalen LBV NRW Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW LB WH Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein- Westfalen LDS NRW Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen LFG Lernmittelfreiheitsgesetz LfQ NRW Landesinstitut für Qualifizierung des Landes Nordrhein-Westfalen LG Landgericht LGG Landesgleichstellungsgesetz - Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen LHO NRW Landeshaushaltsordnung LIA.nrw Landesinstitut für Arbeitsgestaltung LImschG Landes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen LKA NRW Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen LMG NRW Landesmediengesetz Nordrhein -Westfalen LOG NRW Landesorganisationsgesetz - Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 25 LRH Landesrechnungshof NRW LuftPersV Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftSiGebV Luftsicherheitsgebührenverordnung LuftVG Luftverkehrsgesetz LuftVO Luftverkehrs-Ordnung LuftVZO Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung LVO Laufbahnverordnung - Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen LWG Landeswassergesetz - Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen LWK Landwirtschaftskammer LZG.NRW Landeszentrum Gesundheit Nordrhein- Westfalen LZPD Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen MBEM Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien MBl. NRW. Ministerialblatt für das Land Nordrhein- Westfalen MBWSV Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen MeldDÜV NRW Meldedatenübermittlungsverordnung NRW MFKJKS Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein- Westfalen MG NRW Meldegesetz Nordrhein-Westfalen MIK NRW Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen MilchFettG Milch- und Fettgesetz - Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten MiLoAufzV Mindestlohnaufzeichnungsverordnung - Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz MiLoDokV Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung -Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den §§ 18 und 19 des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 26 MiLoG Mindestlohngesetz - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns MIWF Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen MIWFT Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein -Westfalen MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 2. ModernG Zweites Modernisierungsgesetz - Zweites Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen MP/MP'in Ministerpräsident/in MRBS Meeting Room Booking System MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung MWEBWV Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen MWEIMH Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein -Westfalen NachwV Nachweisverordnung - Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen N:ESTOR Projekt Nachrichtendienst: Engagiert, Selbstbewusst , Teamorientiert, Objektiv, Rechtsstaatlich NKR Nationaler Normenkontrollrat NKRG Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates NWSIB Straßeninformationsbank Nordrhein- Westfalen OCR Optical Character Recognition ODV Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG NRW Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen ÖPP öffentlich-private Partnerschaft (s. auch PPP) OFD Oberfinanzdirektion OLG Oberlandesgericht OLiVe Projekt „Oberlandesgerichte im Vergleich“ OSiP Online Sicherheitsprüfung OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten PaßG Paßgesetz PassV Passverordnung - Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 27 PAuswG Personalausweisgesetz - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis PAuswV Personalausweisverordnung - Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis PersBB Personalbedarfsberechnung PflSchG Pflanzenschutzgesetz - Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen PISA Programme for International Student Assessment (Programm zur internationalen Schülerbewertung ) POG NRW Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein- Westfalen POG I Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei (POG I) vom 23. Mai 2006 POG II Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei (POG II) vom 29. März 2007 PP Polizeipräsidium PPP Public-private-Partnership (auch ÖPP - öffentlich -private Partnerschaft) ProdSG Produktsicherheitsgesetz - Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt PStG Personenstandsgesetz PsychKG NRW Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten RSB Regulatory Scrutiny Board (Ausschuss zur Regulierungskontrolle) RVO TVgG NRW Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen RZF Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen SchFG Schulfinanzgesetz - Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen SchMG Schulmitwirkungsgesetz - Gesetz über die Mitwirkung im Schulwesen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 28 SchOG Schulordnungsgesetz - Erstes Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Lande Nordrhein -Westfalen SchpflG Schulpflichtgesetz - Gesetz über die Schulpflicht im Lande Nordrhein-Westfalen SchulG NRW Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen SchVG Schulverwaltungsgesetz SchwarzArbG Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung SeilbG NRW Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein- Westfalen SGB Sozialgesetzbuch SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB IV Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung SGB VII Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - Gesetzliche Unfallversicherung SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe SMBl. NRW. Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen SonGebVO Sondernutzungsgebührenverordnung - Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen StaBefrG NRW Standardbefreiungsgesetz NRW - Gesetz zur Befreiung von kommunalbelastenden landesrechtlichen Standards für das Land Nordrhein- Westfalen StAG Staatsangehörigkeitsgesetz StAGebV Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung StK Staatskanzlei des Landes Nordrhein- Westfalen Straßen.NRW. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein -Westfalen SU-BodAV NRW Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten sv.net Sozialversicherung im Internet LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 29 SWB Studentenwohnheimbestimmungen TVgG NRW Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen - Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge UA Unterausschuss UIG Umweltinformationsgesetz UIG NRW Umweltinformationsgesetz Nordrhein- Westfalen Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung über die unverzügliche Anzeige von umweltrelevanten Ereignissen beim Betrieb von Anlagen UrhG Urheberrechtsgesetz - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte UStG Umsatzsteuergesetz UVMG Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VEMAGS Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte VermGebO NRW Vermessungsgebührenordnung - Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen VermKatG NRW Vermessungs- und Katastergesetz - Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster VermWertGebO NRW Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen VerpackV Verpackungsverordnung - Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen VersatzV Versatzverordnung - Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 30 WasEG Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern WDR-Gesetz Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln WDüngNachwV Wirtschaftsdüngernachweisverordnung - Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger Web-GIS-System Internetbasiertes geografisches Informationssystem WE-Meldung Meldung wichtiger Ereignisse WHG Wasserhaushaltsgesetz WoFlV Wohnflächenverordnung - Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche ZFU Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZPO Zivilprozessordnung ZwVollStrÄndG Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 31 Diese Erläuterungen vorausgeschickt, werden die 287 Fragen wie folgt beantwortet: I. Entwicklung seit den 1970er Jahren 1. Wie haben sich die Zuschnitte der Ministerien und Ressorts von 1970 bis heute jeweils im Rhythmus der Wahlperioden des nordrhein-westfälischen Landtags verändert? Die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden können den jeweiligen Bekanntmachungen des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin gemäß § 4 Abs. 2 des LOG NRW im GV.NRW. entnommen werden. Daraus ergibt sich, dass in NRW seit 1970 durch den Organisationserlass des jeweiligen Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin innerhalb der jeweiligen Landesregierung - zu Beginn einer Wahlperiode oder in der laufenden Wahlperiode - folgende Ressorts (Geschäftsbereiche) gebildet wurden: Zweites Kabinett Ministerpräsident Kühn (28.07.1970 bis 28.05.1975) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 21.01.1971 Innenministerium Finanzministerium Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Bundesangelegenheiten Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Forschung Justizministerium Drittes Kabinett Ministerpräsident Kühn (04.06.1975 bis 20.09.1978) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 17.03.1976 Innenministerium Finanzministerium Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Bundesangelegenheiten Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Forschung Justizministerium LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 32 Erstes Kabinett Ministerpräsident Rau (20.09.1978 bis 29.05.1980) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 17.03.1978 Innenministerium Finanzministerium Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Bundesangelegenheiten Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Forschung Justizministerium Zweites Kabinett Ministerpräsident Rau (04.06.1980 bis 30.05.1985) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 22.02.1981 Innenministerium Finanzministerium Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Bundesangelegenheiten Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Forschung Justizministerium Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung Drittes Kabinett Ministerpräsident Rau (05.06.1985 bis 31.05.1990) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 19.03.1986 Innenministerium Justizministerium Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Forschung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Ministerium für Bundesangelegenheiten Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Finanzministerium LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 33 Viertes Kabinett Ministerpräsident Rau (06.06.1990 bis 01.06.1995) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 31.10.1990 Innenministerium Finanzministerium Justizministerium Kultusministerium Ministerium für Wissenschaft und Forschung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr Ministerium für Bauen und Wohnen Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann Fünftes Kabinett Ministerpräsident Rau (06.07.1995 bis 27.05.1998) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i. d. F. der Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 20.01.1996 Finanzministerium Innenministerium Justizministerium Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Schule und Weiterbildung Ministerium für Wissenschaft und Forschung Ministerium für Bauen und Wohnen Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten Erstes Kabinett Ministerpräsident Clement (27.05.1998 bis 02.06.2000) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 08.01.1963 i.d.F. der Bekanntmachungen über Änderungen der Geschäftsbereiche vom 15.09.1998 und 01.03.1999 Finanzministerium Ministerium für Inneres und Justiz (bis 28.02.1999) Innenministerium (ab 01.03.1999) Justizministerium (ab 01.03.1999) Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung Ministerium für Bauen und Wohnen Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 34 Zweites Kabinett Ministerpräsident Clement (02.06.2000 bis 21.10.2002) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 17.12.2000 Finanzministerium Innenministerium Justizministerium Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Erstes Kabinett Ministerpräsident Steinbrück (06.11.2002 bis 08.06.2005) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 27.12.2002 Finanzministerium Innenministerium Justizministerium Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Ministerium für Wissenschaft und Forschung Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Minister für Bundes-, Europaangelegenheiten und Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Erstes Kabinett Ministerpräsident Rüttgers (22.06.2005 bis 08.06.2010) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 17.08.2005 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Finanzministerium Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Innenministerium Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Schule und Weiterbildung Ministerium für Bauen und Verkehr Justizministerium Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 35 Erstes Kabinett Ministerpräsidentin Kraft (14.07.2010 bis 14.03.2012) in der Reihenfolge entspricht der Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 25.03.2011 Ministerium für Schule und Weiterbildung Finanzministerium Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Ministerium für Inneres und Kommunales Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Justizministerium Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin Zweites Kabinett Ministerpräsidentin Kraft (seit 20.06.2012) in der Reihenfolge der Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsbereiche der Obersten Landesbehörden vom 15.05.2014 Ministerium für Schule und Weiterbildung Finanzministerium Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Ministerium für Inneres und Kommunales Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Justizministerium Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 Die für die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 10 erforderlichen Daten stehen in einem informationstechnisch auswertbaren Format erst ab dem Jahr 1985 zur Verfügung. Für die Beantwortung der Fragen 11 und 13 trifft dies erst ab 1993 zu. Grundsätzlich stehen umfangreiche statistische Informationen zu Themenkomplexen der Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 zur Verfügung. Dies gilt für den jährlichen statistischen Bericht „Personal der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen“, der bei IT.NRW zum Download bereit steht (//webshop.it.nrw.de/ssearch.php?kategorie=2600&pre%20fix=L32), sowie für den Dritten Versorgungsbericht des Landes NRW, den die Landesregierung dem Landtag vorgelegt hat (Vorlage 15/1239). Soweit sich aus dem Versorgungsbericht Beschäftigtenzahlen vor den Jahren 1985 und 1993 ergeben, wird darauf hingewiesen, dass diese mangels technischer Unterstützung nicht auswertbar waren und daher nicht für die Beantwortung der Fragen genutzt werden konnten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 36 Die Angaben zu den Beschäftigten beziehen sich jeweils auf den Stichtag 30.06. eines Jahres . Da die Daten zum 30.06.2015 zum Stichtag (auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen) noch nicht vorlagen, sind die Daten vom 30.06.2014 als zu diesem Zeitpunkt aktuellste Daten angegeben worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen zu dem statistischen Bericht von IT.NRW „Personal der öffentlichen Verwaltung 2013“ verwiesen , aus denen sich die Abgrenzungen ergeben, die auch für die hier gegebenen Antworten grundsätzlich gelten. Soweit Angaben zu Ministerien und Ressorts erfragt werden, werden die Daten zu den Ministerien als Behörde und nach den den Ministerien nachgeordneten Bereichen jeweils nach dem entsprechenden Ministerialkapitel bzw. Kapitel im Einzelplan des Haushalts aufgeführt. Alle Angaben beschränken sich auf die unmittelbare Landesverwaltung. Dies ist insbesondere bei den Fragen nach Beschäftigtenzahlen in der „Finanzverwaltung“, dem „Wissenschaftsbetrieb “, der „Lehrerschaft“, dem „Gesundheitswesen“, der „Justiz“ oder der „Umweltverwaltung “ in NRW zu beachten. Die Antworten beziehen sich auf den jeweiligen Einzelplan , dem diese Aufgaben zugeordnet sind. Soweit nach Beschäftigtenzahlen gefragt wird, wird in den folgenden Antworten die Gesamtzahl der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigten angegeben. Die aufgeführten Beschäftigtenzahlen geben also die Zahl der Personen, nicht die Zahl der Stellen oder Vollzeitäquivalente wieder. Da die Landesverwaltung ihren Beschäftigten immer mehr Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet, steigt die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten stetig, so dass selbst bei gleichbleibender Stellenzahl die Zahl der Beschäftigten zunimmt. Insofern ist zu beachten, dass die Anzahl der Beschäftigten kein geeigneter Indikator für die Bewertung einer Personalbestandsentwicklung ist. Daten zur Beschäftigung in Vollzeit und Teilzeit hat die Landesregierung im Übrigen in den jährlichen statistischen Berichten von IT.NRW zum Personal in der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht. Bezüglich der Zeitreihen wird auf Folgendes hingewiesen: Die medizinischen Einrichtungen der Universitäten sind gemäß § 41 HG vom 14.03.2000 durch Verordnung vom 01.12.2000 zum 01.01.2001 in AöR umgewandelt worden. Ihr Personal ist somit nicht mehr dem unmittelbaren, sondern dem mittelbaren öffentlichen Dienst zuzuordnen. Seit 2007 wird aufgrund des HFG das Personal der Universitäten (einschl. der Fachbereiche Medizin) und der Fachhochschulen nicht mehr als Landesbeschäftigte dargestellt . Die Beschäftigten sind nunmehr dem mittelbaren öffentlichen Dienst und dabei den „Rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Form unter Aufsicht des Landes“ zugeordnet. Dies führt ab 2007 zu einem Rückgang im Einzelplan 06. Im Jahr 2010 hatten die Hochschulkliniken rund 38.000 Beschäftigte, im Jahr 2014 waren es sogar gut 43.000 Beschäftigte. Der im Jahr 2001 gegründete BLB NRW wird seitdem mit seinen rund 2.000 Beschäftigten im Einzelplan 12 geführt. Der Rückgang der Beschäftigtenzahlen ist auch auf die Arbeitszeitverlängerung bei den Beamtinnen und Beamten im Jahr 2004 und die daraus resultierenden kw- Vermerke zurückzuführen. Darüber hinaus liegt der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 folgender Umgang mit der Pflicht zur statistischen Geheimhaltung zugrunde: Die Geheimhaltung in der amtlichen Statistik ist in § 16 BStatG geregelt und besagt, dass Einzelangaben über persönliche LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 37 und sächliche Verhältnisse, die für eine Bundesstatistik gemacht werden, von den jeweils durchführenden Stellen geheim zu halten sind, soweit nichts anderes bestimmt ist (Statistikgeheimnis ). In § 16 BStatG sind auch die Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht der Daten dargelegt. Ausnahmen liegen vor, wenn die Befragten deren Veröffentlichung zugestimmt haben, wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, wenn sie mit Einzelangaben anderer Befragter zusammengefasst werden und wenn sie den Befragten oder Betroffenen nicht zugeordnet werden können. Die Grundlagen für die Tabellen in den Antworten wurden von IT.NRW aus den Daten zur Personalstandstatistik und zur Versorgungsempfängerstatistik §§ 6, 7 FPStatG erzeugt. Obwohl § 15 FPStatG die Veröffentlichung von statistischen Ergebnissen zulässt, haben die Regelungen des BStatG Vorrang, da es sich um personenbezogene Daten handelt. Bei den Antworten auf die Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 handelt es sich um personenbezogene Daten, die gemäß BStatG geheim zu halten sind. Hierzu wird das Rundungsverfahren mit der Rundungsbasis „5“ angewendet. Auf die Tabellen bezogen kann die Zahl „0“ in der Realität die Werte von 0 bis 3 wiedergeben, die Zahl „5“ die Werte 4 bis 7, die Zahl „10“ die Werte 8 bis 12 und entsprechend fortlaufend. Probleme beim Rundungsverfahren sind insbesondere bei kleinen Werten die Summenbildung und die Prozentangaben bei Anteilen und Veränderungen. Vorteil dieser Methode ist das leichte Verständnis bei den Nutzern und die leichte mathematische Anwendung. 2. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der Landesverwaltung differenziert nach Ministerien und Ressorts seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres- Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird insbesondere bezüglich der Datengrundlage und der Begriffe „Ministerien“, „Ressorts“ und „Beschäftigtenzahlen“ hingewiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten 1985 1985 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 335 1985 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 335 1985 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57610 1985 03 03010 Innenministerium 730 1985 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42285 1985 04 04010 Justizministerium 230 1985 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 172345 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 38 Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten 1985 05 05010 Kultusministerium 355 1985 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl . nachgeordneter Bereich 87335 1985 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 360 1985 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 9140 1985 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 500 1985 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 2090 1985 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 545 1985 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich 45 1985 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 45 1985 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 5775 1985 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 260 1985 11 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 2035 1985 11 11010 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 300 1985 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 36305 1985 12 12010 Finanzministerium 405 1990 1990 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 460 1990 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 445 1990 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 58300 1990 03 03010 Innenministerium 770 1990 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44735 1990 04 04010 Justizministerium 245 1990 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 157605 1990 05 05010 Kultusministerium 360 1990 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl . nachgeordneter Bereich 92795 1990 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 320 1990 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 7460 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 39 Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten 1990 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 455 1990 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 2020 1990 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 460 1990 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich 45 1990 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 45 1990 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 8415 1990 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 415 1990 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 10 1990 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 10 1990 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 36105 1990 12 12010 Finanzministerium 450 1990 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nachgeordneter Bereich 4570 1990 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 165 1990 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 540 1990 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport 325 1995 1995 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 450 1995 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 435 1995 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 60385 1995 03 03010 Innenministerium 825 1995 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 45130 1995 04 04010 Justizministerium 240 1995 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 161935 1995 05 05010 Kultusministerium 360 1995 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl . nachgeordneter Bereich 89450 1995 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 305 1995 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 8165 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 40 Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten 1995 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 445 1995 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 1800 1995 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 440 1995 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich 55 1995 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 55 1995 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 6660 1995 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 405 1995 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 60 1995 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 60 1995 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 35435 1995 12 12010 Finanzministerium 435 1995 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nachgeordneter Bereich 3955 1995 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 260 1995 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich 490 1995 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 295 2000 2000 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 575 2000 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 360 2000 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57255 2000 03 03010 Innenministerium 830 2000 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44550 2000 04 04010 Justizministerium 235 2000 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 259450 2000 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 590 2000 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 1755 2000 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 560 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 41 Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten 2000 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6135 2000 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 410 2000 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich 760 2000 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 265 2000 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33470 2000 12 12010 Finanzministerium 410 2000 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 3205 2000 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 220 2000 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 5085 2000 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie 380 2005 2005 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich 475 2005 02 02010 Ministerpräsident 390 2005 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57450 2005 03 03010 Innenministerium 910 2005 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42655 2005 04 04010 Justizministerium 230 2005 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich 179885 2005 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 315 2005 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl . nachgeordneter Bereich 61830 2005 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 270 2005 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich 7460 2005 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 345 2005 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6150 2005 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 425 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 42 Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten 2005 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich 2945 2005 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 320 2005 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 34855 2005 12 12010 Finanzministerium 430 2005 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 1010 2005 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 325 2005 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl. nachgeordneter Bereich 2145 2005 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 450 2010 2010 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich 735 2010 02 02010 Ministerpräsident 425 2010 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 58810 2010 03 03010 Innenministerium 865 2010 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40650 2010 04 04010 Justizministerium 250 2010 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich 187790 2010 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 400 2010 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 1975 2010 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 285 2010 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich 1075 2010 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 355 2010 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 3280 2010 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 390 2010 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1520 2010 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 440 2010 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be- 33190 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 43 Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten reich 2010 12 12010 Finanzministerium 470 2010 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6750 2010 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr 410 2010 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich 280 2010 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 280 2014 2014 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich 505 2014 02 02010 Ministerpräsidentin 425 2014 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich 60615 2014 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales 835 2014 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40155 2014 04 04010 Justizministerium 255 2014 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich 185865 2014 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 335 2014 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 2370 2014 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 295 2014 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 455 2014 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 245 2014 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6220 2014 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 385 2014 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 3255 2014 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz 455 2014 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1170 2014 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 340 2014 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Be- 33315 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 44 Anzahl der Beschäftigten in den NRW-Ministerien ohne und mit Geschäftsbereich nach Einzelplänen von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Kapitel Ministerium ohne oder mit nachgeordnetem Bereich Zahl der Beschäftigten reich 2014 12 12010 Finanzministerium 495 2014 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich 1040 2014 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 290 2014 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich 475 2014 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 300 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. 3. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird insbesondere bezüglich der Datengrundlage und der Begriffe „Beschäftigtenzahlen“ und „Finanzverwaltung“ hingewiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 45 Anzahl der Beschäftigten im NRW-Finanzministerium einschließlich seiner nachgeordneten Bereiche (Einzelplan 12) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt 1985 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 36.305 1990 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 36.105 1995 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 35.435 2000 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.470 2005 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 34.855 2010 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.190 2014 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.315 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen: Die rund 2.000 Beschäftigten des im Jahr 2001 gegründeten BLB NRW werden seitdem im Einzelplan 12 etatisiert. Die Landesregierung baut dort, wo es sinnvoll ist - wie z. B. bei der Fusion der beiden OFD - Doppelstrukturen ab. Gleichzeitig hat sie aber z. B. die Betriebsprüfung um 200 Stellen verstärkt, um durch eine höhere Prüfungsdichte höhere Steuereinnahmen zu generieren. 4. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb des nordrhein-westfälischen Wissenschaftsbetriebs seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt ? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Wissenschaftsbetrieb“ und „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 46 Anzahl der Beschäftigten im NRW-Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschließlich seiner nachgeordneten Bereiche (Einzelpläne 05 und 06) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt 1985 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 87.335 1990 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 92.795 1995 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 89.450 2000 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl . nachgeordneter Bereich 259.450 2005 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 61.830 2010 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 1.975 2014 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 2.370 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. Auf folgende Besonderheit wird hingewiesen: Im Jahr 2000 waren die Geschäftsbereiche „Wissenschaft und Forschung“ sowie „Schule“ in einem Ministerium angesiedelt. Eine exakte Abgrenzung der Beschäftigtenzahlen ist nicht möglich. Für das Jahr 2000 ist daher die Beschäftigtenzahl des Einzelplans 05 angegeben, der beide Geschäftsbereiche umfasst. 5. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen Lehrerschaft seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Die Zahl der hauptamtlich bzw. hauptberuflich beschäftigen Lehrerinnen und Lehrer in NRW ergibt sich auf der Grundlage amtlicher Schuldaten NRW aus der nachfolgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 47 Beschäftigtenzahl (hauptamtlich/hauptberuflich Beschäftigte) innerhalb der nordrhein-westfälischen Lehrerschaft von 1970 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr Hauptamtliche / hauptberufliche Lehrkräfte 1970 87.591 1975 125.043 1980 160.700 1985 164.677 1990 157.046 1995 163.408 2000 169.013 2005 174.765 2010 181.593 2014 180.755 Quelle: Amtliche Schuldaten NRW Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich das Verhältnis von Lehrkräften zur Schülerzahl von 2010 (2.754.304 Schülerinnen und Schüler zu 181.593 Lehrkräfte =15,17) bis 2014 (2.547.676 Schülerinnen und Schüler zu 180.755 Lehrkräfte = 14,09) deutlich verbessert hat. Mit dem Haushalt 2015 (in der Fassung des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes 2015) wurden 3.653 zusätzliche Lehrerstellen bereitgestellt. 6. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen Umweltverwaltung seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt ? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Umweltverwaltung“ und „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 48 Anzahl der Beschäftigten in den für Umwelt zuständigen NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelplan 10) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt 1985 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 5.775 1990 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 8.415 1995 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 6.660 2000 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.135 2005 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.150 2010 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 3.280 2014 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 3.255 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik, Versorgungsempfängerstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. 7. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrheinwestfälischen Straßenbauverwaltung seit der Gründung des Landesbetriebes Straßen NRW entwickelt (ohne Betriebsdienst)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen . Die Beschäftigten des Betriebsdienstes können in der Personalstandstatistik nicht separiert werden und sind daher in den folgenden Angaben enthalten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 49 Anzahl der Beschäftigten in der NRW-Straßenbauverwaltung getrennt nach dem für Verkehr zuständigen Ministerium und Straßen.NRW (Einzelpläne 08, 09, 14 und Kapitel 08084, 09150, 14150) in den Jahren 2005, 2010 und 2014 Jahr EP Kapitel Bezeichnung Beschäftigte insgesamt 2005 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich 7.460 2005 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung - Straßen- und Brückenbau (Straßen.NRW) 6.750 2010 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6.750 2010 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen- und Brückenbau (Straßen.NRW) 6.180 2014 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6.220 2014 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Straßen .NRW) 5.765 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. 8. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb des staatlichen nordrheinwestfälischen Gesundheitswesens seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres- Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Gesundheitswesen“ und „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 50 Anzahl der Beschäftigten in den für Gesundheit zuständigen NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelpläne 07, 11, 15) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt 1985 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 9.140 1990 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 7.460 1995 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 8.165 2000 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl . nachgeordneter Bereich 760 2005 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl . nachgeordneter Bereich 2.945 2010 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1.520 2014 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich 475 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. 9. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen Justiz seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich der Begriffe „Justiz“ und „Beschäftigtenzahlen “ verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 51 Anzahl der Beschäftigten im NRW-Justizministerium einschließlich seiner nachgeordneten Bereiche (Einzelplan 04) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr EP Bezeichnung Beschäftigte insgesamt 1985 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42.285 1990 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44.735 1995 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 45.130 2000 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44.550 2005 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42.655 2010 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40.650 2014 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40.155 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. 10. Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der nordrhein-westfälischen Polizei seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Beschäftigtenzahlen“ verwiesen . Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 52 Anzahl der Beschäftigten in den für Inneres zuständigen NRW-Ministerien einschließlich ihres nachgeordneten Polizeibereichs (Einzelplan 03 und Kapitel 03 110) von 1985 bis 2014 in Fünfjahresschritten Jahr Kapitel Bezeichnung Beschäftigte insgesamt 1985 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW 47.530 1990 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW 49.305 1995 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW 51.540 2000 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW 49.430 2005 03010+03110 Innenministerium - Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW 48.585 2010 03110+03110 Innenministerium - Polizei 48.945 2014 03110+03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei 50.270 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. Auf folgende Besonderheit wird hingewiesen: Da eine Abgrenzung der Beschäftigten des IM bzw. des MIK mit einem Aufgabenbezug zur Polizei bei der technischen Auswertung nicht möglich war, enthalten die angegebenen Beschäftigtenzahlen alle Beschäftigten des Ministeriums. 11. Wie hat sich das statistische Durchschnittsalter der Landesbeschäftigten differenziert nach Ministerien und Ressorts seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres- Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Landesbeschäftigten“ und der Datengrundlagen verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 53 Durchschnittsalter der Beschäftigten in den NRW-Ministerien und ihren nachgeordneten Behörden nach Einzelplänen und Kapiteln in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Bezeichnung Beschäftigte insgesamt Durchschnitts - alter 1993 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 450 44 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 470 44 03 03010 Innenministerium 800 44 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 59.395 39 04 04010 Justizministerium 245 41 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 43.910 38 05 05010 Kultusministerium 370 46 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 155.530 45 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 315 46 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 93.240 37 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 450 43 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 8.085 42 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 455 44 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 1.930 44 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 50 43 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl . nachgeordneter Bereich 50 43 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 435 46 10 Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 7.405 41 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 65 37 11 Minister für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 65 37 12 12010 Finanzministerium 450 43 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 35.690 38 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 245 44 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nachgeordneter Bereich 4.165 44 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 54 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport 300 44 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 505 42 1995 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 435 45 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 450 45 03 03010 Innenministerium 825 44 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 60.385 39 04 04010 Justizministerium 240 42 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 45.130 38 05 05010 Kultusministerium 360 47 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich 161.935 45 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 305 46 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 89.450 38 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 445 44 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 8.165 42 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 440 44 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 1.800 45 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten 55 43 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl . nachgeordneter Bereich 55 43 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 405 46 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaf einschl. nachgeordneter Bereich 6.660 42 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann 60 39 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich 60 39 12 12010 Finanzministerium 435 44 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 35.435 39 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen 260 44 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl. nachgeordneter Bereich 3.955 45 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 295 44 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 490 42 2000 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 360 45 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 55 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 575 43 03 03010 Innenministerium 830 45 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57.255 41 04 04010 Justizministerium 235 43 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 44.550 39 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 590 47 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 259.450 44 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 560 45 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 1.755 45 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft 410 47 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.135 43 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 265 45 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich 760 44 12 12010 Finanzministerium 410 44 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.470 41 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 220 45 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 3.205 45 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie 380 45 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich 5.085 45 2005 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 390 46 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 475 45 03 03010 Innenministerium 910 45 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 57.450 42 04 04010 Justizministerium 230 44 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 42.660 41 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 315 46 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl . nachgeordneter Bereich 179.885 47 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 56 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 270 48 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 61.830 40 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 345 47 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich 7.460 43 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 430 46 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 6.150 44 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 320 47 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 2.945 46 12 12010 Finanzministerium 430 44 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich * 34.855 44 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 325 46 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 1.010 44 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 450 47 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl. nachgeordneter Bereich 2.145 47 2010 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei 425 47 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 735 45 03 03010 Innenministerium 865 47 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich 58.810 44 04 04010 Justizministerium 250 45 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40.650 43 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 400 49 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl . nachgeordneter Bereich 187.790 46 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 285 48 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung 1.975 47 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 355 49 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich 1.075 49 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 390 48 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich 3.260 45 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 57 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 440 49 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1.520 50 12 12010 Finanzministerium 471 45 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.190 46 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr 410 48 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6.750 45 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 280 47 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich 280 47 2014 02 02010 Ministerpräsidentin und Staatskanzlei 410 49 02 Ministerpräsidentin und Staatskanzlei einschl. nachgeordneter Bereich 505 47 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales 835 48 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl . nachgeordneter Bereich 60.615 45 04 04010 Justizministerium 256 46 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich 40.155 44 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung 335 49 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl . nachgeordneter Bereich 185.865 46 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 300 49 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 2.370 47 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur 245 50 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur einschl. nachgeordneter Bereich 455 48 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 385 50 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich 6.220 47 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft 455 48 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaf einschl. nachgeordneter Bereich 3.255 46 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 340 49 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich 1.170 51 12 12010 Finanzministerium 495 47 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich 33.315 46 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 58 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 290 48 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich 1.040 48 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege 300 49 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich 475 48 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde in der Spalte Beschäftige insgesamt durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. *) ab 2005 wird der im Jahr 2001 gegründete Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW mit seinen rund 2.000 Beschäftigten im Einzelplan 12 (Finanzministerium) etatisiert 12. Wie hat sich das Pensionseintrittsalter der Landesbeschäftigten differenziert nach Ministerien und Ressorts seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres- Rhythmus für Beamte und Angestellte entwickelt? Für die Beantwortung der Frage konnte das LBV NRW nur Daten für das Jahr 2014 elektronisch auswerten. Für den Zeitraum von 1970 bis 2013 bestehen diese technischen Möglichkeiten nicht. Hingewiesen wird darauf, dass für den Zeitraum ab 1975 in den öffentlich zugänglichen Statistiken über das Landespersonal umfangreiche Informationen über die Gründe des Eintritts in den Ruhestand erfasst sind, jedoch nicht das Alter bei Eintritt in den Ruhestand und nicht das jeweilige Ministerium und sein nachgeordneter Bereich. Des Weiteren wird auf die bereits umfangreiche parlamentarische Befassung mit diesem Thema in der Vergangenheit und aktuell etwa auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 3118 Drs. 16/8155 verwiesen. Bei der Auswertung der Daten sind für den Bereich der Beamtinnen und Beamten die besonderen Altersgrenzen für bestimmte Laufbahngruppen (z. B. Polizei- oder Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte) zu berücksichtigen. Danach ergibt sich die Antwort für das Jahr 2014 aus den beiden folgenden Tabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 59 Lebensalter von Beamtinnen und Beamten bei Eintritt in den Ruhestand nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelpläne) im Jahr 2014 Alter in Jahren M P M I K J M M S W M I W F M F K J K S M B W S V M K U L N V M A I S F M M W E I M H M G E P A Summen EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15 31 1 1 32 2 2 4 34 4 2 1 7 35 4 1 3 1 9 36 2 2 2 2 8 37 4 3 7 38 2 4 1 2 9 39 8 3 5 2 18 40 5 2 4 11 41 2 8 3 13 42 3 6 4 2 15 43 4 5 10 19 44 1 4 6 1 12 45 3 4 10 2 19 46 2 2 8 1 13 47 3 5 4 1 1 2 16 48 2 6 8 1 2 19 49 4 8 1 3 16 50 8 5 5 3 22 51 6 5 6 1 18 52 7 2 10 3 22 53 8 9 16 1 6 40 54 10 8 20 1 1 3 43 55 10 5 16 5 36 56 13 10 18 1 6 48 57 11 12 19 8 50 58 11 8 33 2 1 1 4 60 59 11 11 77 1 4 104 60 123 21 209 2 2 1 18 1 377 61 197 19 207 2 1 13 1 441 62 593 113 233 5 3 1 14 963 63 1 114 86 1589 21 1 3 2 88 1 1 1910 64 41 67 1272 13 1 2 1 72 3 1473 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 60 Lebensalter von Beamtinnen und Beamten bei Eintritt in den Ruhestand nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche (Einzelpläne) im Jahr 2014 Alter in Jahren M P M I K J M M S W M I W F M F K J K S M B W S V M K U L N V M A I S F M M W E I M H M G E P A Summen EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15 65 1 78 279 2273 113 1 13 14 6 145 5 6 2937 66 1 20 79 1153 85 1 3 5 1 47 3 1401 67 5 29 17 1 8 60 68 3 4 17 14 1 2 41 69 3 2 5 Summe 3 1305 815 7288 279 4 32 25 11 471 14 7 10267 Quelle: LBV NRW - Personalstandstatistik, Versorgungsempfängerstatistik Lebensalter von Tarifbeschäftigten bei Verrentung nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Behörden (Einzelpläne) im Jahr 2014 Alter M P M I K J M M S W M I W F M F K J K S M B W S V M K U L N V M A I S F M M W E I M H M G E P A Summen EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15 27 1 1 33 1 1 38 1 1 2 39 1 1 41 1 1 44 1 1 2 45 1 2 1 1 5 46 1 1 2 47 1 1 48 1 2 3 49 1 2 3 50 1 1 51 2 1 1 1 5 52 1 2 1 1 1 6 53 1 2 1 4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 61 Lebensalter von Tarifbeschäftigten bei Verrentung nach NRW-Ministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Behörden (Einzelpläne) im Jahr 2014 Alter M P M I K J M M S W M I W F M F K J K S M B W S V M K U L N V M A I S F M M W E I M H M G E P A Summen EP 02 03 04 05 06 07 09 10 11 12 14 15 54 1 5 2 1 1 10 55 3 1 4 8 56 5 3 2 1 2 13 57 2 3 3 1 9 58 4 2 6 1 1 14 59 9 3 6 1 2 1 1 23 60 12 5 7 1 3 1 29 61 4 4 18 1 3 2 7 39 62 23 4 31 1 2 2 11 1 75 63 87 45 94 2 24 12 13 68 6 1 353 64 2 30 25 71 1 2 22 9 4 32 3 201 65 4 159 78 337 2 4 52 33 15 168 9 4 867 66 1 23 12 85 1 10 10 2 21 2 2 169 67 5 5 Summe 7 371 202 671 4 9 114 74 44 323 22 9 1853 Quelle: LBV NRW - Personalstandstatistik, Versorgungsempfängerstatistik 13. Wie hat sich die Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten differenziert nach Ministerien, Ressorts und Besoldungsstufen seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung und auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 wird bezüglich des Begriffs „Beschäftigtenzahlen“ und der Datengrundlagen verwiesen. Im Übrigen ergibt sich die Antwort aus der Tabelle in der Anlage zur Antwort zu Frage 13 sowie in Verbindung damit die Antwort zur Frage 171. 14. Wie haben sich die Ausbildungszahlen im Landesdienst differenziert nach Ministerien und Laufbahnen seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Die Tabellen geben die Ausbildungszahlen der Anwärterinnen- und Anwärterausbildung in der unmittelbaren Landesverwaltung anhand der Einstellungsermächtigungen wieder. Grundlage sind die Ausweisungen in den Einzelplänen des jeweiligen Landeshaushalts. Zum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 62 besseren Verständnis werden die heutigen Ressortbezeichnungen in der Tabelle verwendet. Die Ressortbezeichnungen und -zuschnitte haben sich im Verlauf der Wahlperioden seit 1970 durch die Organisationsverfügungen der Ministerpräsidentin bzw. -präsidenten zum Teil geändert. Die dadurch bedingten Verschiebungen zwischen den Ressorts können im Rahmen dieser Tabellen nicht dargestellt werden. Zahlen liegen der Landesregierung erst ab 1981 flächendeckend vor. Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Einfachen Dienstes nach Ressorts und Jahren** Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 StK/ MBEM 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MSW 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 FM 15 15 15 15 15 15 0 0 0 0 MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MBWSV Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 0 0 0 MIK Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 0 0 0 0 0 0 MKULNV Keine Daten Keine Daten Keine Daten 0 Keine Daten 0 0 0 0 0 MAIS Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 0 0 0 JM 5 5 7 4 4 4 4 4 4 4 MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MFKJKS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MGEPA Keine Daten Keine Daten Keine Daten 0 0 0 0 0 0 0 **) „Keine Daten“: es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Mittleren Dienstes nach Ressorts und Jahren** Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 StK/ MBEM 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MSW 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 FM 650 800 680 371 255 410 75 0 200 380 MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 13 277 38 MBWSV Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 0 0 0 MIK Keine Daten Keine Daten Keine Daten 1040 1213 1045 799 30 78 119 MKULNV Keine Daten Keine Daten Keine Daten 7 Keine Daten 0 0 0 0 0 MAIS Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 8 0 0 JM 640 665 870 538 454 599 210 139 373 408 MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 63 Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Mittleren Dienstes nach Ressorts und Jahren** Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 MFKJKS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MGEPA Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 25 25 0 0 0 0 **) „Keine Daten“: es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Gehobenen Dienstes nach Ressorts und Jahren** Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 StK/ MBEM 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MSW 7010 8220 8100 3159 2408 4310 3550 3900 4500 4250 FM 750 830 437 685 646 452 200 511 420 597 MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 18 0 4 MBWSV Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 3* 5* 2* MIK Keine Daten Keine Daten Keine Daten 112 165 678 1143 566 1134 2223 MKULNV Keine Daten Keine Daten Keine Daten 53 Keine Daten 84 77 39 16 21 MAIS Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 14 0 0 JM 165 183 177 191 130 157 24 52 184 158 MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MFKJKS 4 5 0 8 0 6 3 4 6 0 MGEPA Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 25 33 10 0 0 0 *) Zahlen Straßen.NRW ab Bestehen als Landesbetrieb. Zahlen aus der Zeit der Zugehörigkeit zu den Landschaftsverbänden liegen nicht vor. Die genannten Zahlen sind unabhängig von der erst seit 2012 vorliegenden Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich des MBWSV ermittelt. **) „Keine Daten“: es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Höheren Dienstes nach Ressorts und Jahren** Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 StK/ MBEM 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MSW 2350 4100 5900 3350 2607 3680 3450 3100 3400 4750 FM 50 90 57 12 12 0 0 0 0 7 MWEIMH 0 0 0 0 0 0 0 22 0 0 MBWSV Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 9* 10* 8* MIK Keine Daten Keine Daten Keine Daten 89 71 70 71 89 88 104 MKULNV Keine Keine Keine 28 Keine 137 112 117 97 57 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 64 Ausbildung in der Landesverwaltung NRW für die Laufbahn des Höheren Dienstes nach Ressorts und Jahren** Jahr 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Daten Daten Daten Daten MAIS Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten Keine Daten 11 0 0 JM 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MIWF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MFKJKS 2 5 7 0 0 6 5 0 4 5 MGEPA Keine Daten Keine Daten Keine Daten 0 35 42 0 0 0 0 *) Zahlen Straßen.NRW ab Bestehen als Landesbetrieb. Zahlen aus der Zeit der Zugehörigkeit zu den Landschaftsverbänden liegen nicht vor. Die genannten Zahlen sind unabhängig von der erst seit 2012 vorliegenden Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich des MBWSV ermittelt. **) „Keine Daten“: Es liegen keine Information darüber vor, ob eine Ausbildung durchgeführt wurde 15. Wie haben sich die Fehlzeiten im Landesdienst differenziert nach Ministerien und Ressorts sowie nach Beamten und Angestellten seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Im Zeitraum von 1970 bis 2009 sind die Fehlzeiten der Beschäftigten in der Landesverwaltung nicht flächendeckend erhoben worden. Soweit sie erhoben wurden, lag diesen Erhebungen keine einheitliche Systematik zugrunde. Seit 2010 werden die Fehlzeiten der Beschäftigten in der Landesverwaltung jährlich erhoben und an den Landtag berichtet. Die Berichte unterscheiden die Fehlzeiten nach den Ministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden sowie nach Dauer der Erkrankung und nach Beschäftigtengruppen. Sie enthalten bisher noch nicht die Fehlzeiten im Geschäftsbereich des MSW. Der letzte veröffentlichte Bericht erfasst die Fehlzeiten im Kalenderjahr 2013 (Drs. 16/2655). Der Bericht für das Kalenderjahr 2014 wird dem Landtag voraussichtlich Ende 2015 vorgelegt werden. 16. Wie haben sich die Personalkosten in absoluten Zahlen seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Die Entwicklung der Personalausgaben des Landes NRW seit 1970 stellt sich wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 65 Personalausgaben des Landes NRW von 1970 bis 2015 in Fünfjahresschritten in Mio. EUR Jahr Mio. EUR 1970 * 3.422,6 1975 * 6.758,2 1980 * 9.921,8 1985 * 11.270,6 1990 * 13.287,0 1995 * 17.055,3 2000 * 18.977,6 2005 * 20.260,8 2010 * 20.466,0 2015 ** 24.393,7 *) 1970 bis 2010 - Ist laut Haushaltsrechnungen der Jahre **) 2015: Soll laut 3. Nachtragshaushaltsgesetz 2015 DM-Beträge wurden in EUR-Beträge umgerechnet Der nur geringfügige Anstieg der Personalausgaben von 2005 bis 2010 um 205,2 Mio. EUR beruht im Wesentlichen auf der Ausgliederung der Universitäten und Fachhochschulen mit dem Haushalt 2007. Die Personalausgaben wurden um den auf die Universitäten und Fachhochschulen entfallenden Anteil systemgerecht in der Hauptgruppe 4 des Haushaltsplans reduziert, sind aber in den Titeln der Hauptgruppe 6 des Haushaltsplans als indirekte Personalausgaben im Rahmen der Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Hochschulen weiterhin enthalten. Eine Entlastung des Haushalts war hiermit nicht verbunden. Der Anstieg bei den Personalausgaben von 2010 bis 2015 um rd. 3,9 Mrd. EUR resultiert maßgeblich aus Verbesserungen bei den Beschäftigten (rd. 1,5 Mrd. EUR), gestiegenen Versorgungsausgaben (rd. 1,3 Mrd. EUR), höheren Zuführungen zur Versorgungsrücklage (rd. 0,2 Mrd. EUR), höheren Ausgaben bei der Beihilfe (rd. 0,3 Mrd. EUR) und der Vorsorge im Haushalt 2015 für die linearen Erhöhungen der Bezüge der Beschäftigten und der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger für die Jahre 2013 bis 2015 sowie für Beihilfeleistungen (insgesamt rd. 0,6 Mrd. EUR). 17. Wie haben sich die Personalkosten prozentual am Gesamthaushalt seit 1970 bis heute jeweils im 5-Jahres-Rhythmus entwickelt? Der Anteil der Personalausgaben des Landes NRW an den bereinigten Gesamtausgaben des Landeshaushalts (= Personalausgabenquote) stellt sich seit 1970 wie folgt dar: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 66 Anteil der Personalausgaben des Landes NRW an den bereinigten Gesamtausgaben des Landeshaushalts (Personalausgabenquote) von 1970 bis 2015 in Fünfjahresschritten in Prozent Jahr Prozent 1970 * 37,0 1975 * 37,7 1980 * 37,7 1985 * 39,2 1990 * 38,6 1995 * 39,1 2000 * 41,1 2005 * 40,0 2010 * 38,1 2015 ** 37,4 *) 1970 bis 2010 - Ist-Ergebnis laut Haushaltsrechnungen **) 2015: Soll laut 3. Nachtragshaushaltsgesetz Der Rückgang der Personalausgabenquote von 2005 bis 2010 um 1,9 Prozentpunkte beruht im Wesentlichen auf der Ausgliederung der Universitäten und Fachhochschulen mit dem Haushalt 2007. Die auf die Universitäten und Fachhochschulen entfallenden Personalausgaben bleiben seither bei der Ermittlung der Quote unberücksichtigt. Die Quote reduziert sich hierdurch deutlich, obwohl in den Zuschusstiteln der Hauptgruppe 6 des Haushaltsplans nunmehr indirekte Personalausgaben als Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Hochschulen enthalten sind. 18. Wie viele Gesetze wurden, differenziert nach den jeweils federführenden Ressorts , von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags verabschiedet? Die verabschiedeten Gesetze ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Hierbei sind alle Stammgesetze, nicht aber Änderungsgesetze berücksichtigt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 67 Anzahl der vom Landtag NRW verabschiedeten Gesetze seit 1970 nach federführenden Ressorts der Landesregierung Wahlperiode/Ressort* Anzahl 07. Wahlperiode Ministerpräsident 3 Innenministerium 15 Finanzministerium 3 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1 Justizministerium 1 Landesregierung** 1 08. Wahlperiode Ministerpräsident 4 Innenministerium 11 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 2 Landesregierung** 2 09. Wahlperiode Ministerpräsident 4 Innenministerium 7 Finanzministerium 2 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 1 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2 Kultusministerium 4 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 5 Justizministerium 2 Landesregierung** 4 10. Wahlperiode Ministerpräsident 8 Innenministerium 6 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 4 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 7 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1 Finanzministerium 3 Landesregierung** 5 11. Wahlperiode Ministerpräsident 5 Innenministerium 14 Finanzministerium 4 Justizministerium 3 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 68 Anzahl der vom Landtag NRW verabschiedeten Gesetze seit 1970 nach federführenden Ressorts der Landesregierung Wahlperiode/Ressort* Anzahl Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 4 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 7 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 1 Ministerium für Bauen und Wohnen 2 Landesregierung** 6 12. Wahlperiode Ministerpräsident 2 Finanzministerium 6 Innenministerium 14 Justizministerium 4 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 1 Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport 7 Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung 4 Ministerium für Bauen und Wohnen 2 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 3 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 1 Landesregierung** 12 13. Wahlperiode Ministerpräsident 7 Finanzministerium 12 Innenministerium 32 Justizministerium 3 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 3 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 4 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 2 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 7 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 2 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 1 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 2 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 7 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 1 Landesregierung** 11 14. Wahlperiode Ministerpräsident 2 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 11 Finanzministerium 13 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 4 Innenministerium 19 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 8 Ministerium für Schule und Weiterbildung 2 Ministerium für Bauen und Verkehr 8 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 69 Anzahl der vom Landtag NRW verabschiedeten Gesetze seit 1970 nach federführenden Ressorts der Landesregierung Wahlperiode/Ressort* Anzahl Justizministerium 6 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 7 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 2 Landesregierung** 4 15. Wahlperiode Finanzministerium 3 Ministerium für Inneres und Kommunales 4 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1 Justizministerium 2 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1 Landesregierung** 1 16. Wahlperiode Ministerpräsidentin 5 Ministerium für Schule und Weiterbildung 1 Finanzministerium 13 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 1 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 3 Ministerium für Inneres und Kommunales 7 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 1 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1 Justizministerium 3 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 4 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 3 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 4 Landesregierung** 2 *) Hinsichtlich der Ressortbezeichnungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen Quelle: MIK NRW 19. Wie viele Gesetze wurden, differenziert nach den jeweils federführenden Ressorts , von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags aufgehoben? Die elektronische Auswertung der vom Landtag NRW aufgehobenen Gesetze ist erst ab dem Jahr 2000 möglich. Die Beantwortung der Frage beginnt daher mit der 13. Wahlperiode. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 70 Anzahl der vom Landtag NRW aufgehobenen Gesetze seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts der Landesregierung Wahlperiode/Ressort* Anzahl 13. Wahlperiode Ministerpräsident 2 Finanzministerium 7 Innenministerium 23 Justizministerium 12 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 1 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 3 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 4 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 3 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 2 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 1 Ministerium für Schule, Weiterbildung und Forschung 2 Landesregierung** 20 14. Wahlperiode Ministerpräsident 1 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 5 Finanzministerium 6 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 4 Innenministerium 13 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 5 Ministerium für Schule und Weiterbildung 8 Ministerium für Bauen und Verkehr 9 Justizministerium 8 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 6 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 1 Landesregierung** 3 15. Wahlperiode Ministerpräsidentin 1 Ministerium für Schule und Weiterbildung 1 Finanzministerium 1 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 0 Ministerium für Inneres und Kommunales 8 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz 0 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1 Justizministerium 2 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 0 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 71 Anzahl der vom Landtag NRW aufgehobenen Gesetze seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts der Landesregierung Wahlperiode/Ressort* Anzahl Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 0 16. Wahlperiode Ministerpräsidentin 1 Ministerium für Schule und Weiterbildung 0 Finanzministerium 2 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 0 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 2 Ministerium für Inneres und Kommunales 8 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz 0 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 0 Justizministerium 1 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 3 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 0 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 3 Landesregierung** 1 *) Hinsichtlich der Ressortbezeichnungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen Quelle: MIK NRW 20. Wie viele Verordnungen wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags verabschiedet? Die verabschiedeten Verordnungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Hierbei sind alle Stammverordnungen, nicht aber Änderungsverordnungen berücksichtigt worden. Anzahl der verabschiedeten Verordnungen seit 1970 Wahlperiode/Ressort* Anzahl 07. Wahlperiode Ministerpräsident 3 Innenministerium 36 Finanzministerium 5 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 9 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2 Kultusministerium 1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 72 Anzahl der verabschiedeten Verordnungen seit 1970 Wahlperiode/Ressort* Anzahl Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1 Justizministerium 11 Landesregierung** 4 08. Wahlperiode Ministerpräsident 4 Innenministerium 34 Finanzministerium 22 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 14 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 12 Kultusministerium 8 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 5 Justizministerium 18 Landesregierung** 5 09. Wahlperiode Ministerpräsident 1 Innenministerium 45 Finanzministerium 8 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 8 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 Kultusministerium 14 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 44 Justizministerium 28 Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung 15 Landesregierung** 11 10. Wahlperiode Ministerpräsident 1 Innenministerium 21 Justizministerium 12 Kultusministerium 4 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 6 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 14 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 6 Ministerium für Bundesangelegenheiten 1 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 19 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 2 Finanzministerium 6 Landesregierung** 36 11. Wahlperiode Ministerpräsident 11 Innenministerium 44 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 73 Anzahl der verabschiedeten Verordnungen seit 1970 Wahlperiode/Ressort* Anzahl Finanzministerium 8 Justizministerium 14 Kultusministerium 12 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 23 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 3 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 34 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 5 Ministerium für Bauen und Wohnen 8 Landesregierung** 16 12. Wahlperiode Ministerpräsident 2 Finanzministerium 13 Innenministerium 31 Justizministerium 32 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr 15 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 27 Ministerium für Schule und Weiterbildung 6 Ministerium für Bauen und Wohnen 12 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 31 Ministerium für Inneres und Justiz 18 Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport 6 Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung 15 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 6 Landesregierung** 10 13. Wahlperiode Ministerpräsident 2 Finanzministerium 19 Innenministerium 48 Justizministerium 76 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 10 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie 4 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 19 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 11 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 14 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 40 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 7 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 16 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 9 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 20 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 5 Landesregierung** 12 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 74 Anzahl der verabschiedeten Verordnungen seit 1970 Wahlperiode/Ressort* Anzahl 14. Wahlperiode Ministerpräsident 8 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 16 Finanzministerium 17 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 12 Innenministerium 46 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 38 Ministerium für Schule und Weiterbildung 12 Ministerium für Bauen und Verkehr 23 Justizministerium 50 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 50 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 6 15. Wahlperiode Ministerpräsidentin 1 Ministerium für Schule und Weiterbildung 2 Finanzministerium 5 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 4 Ministerium für Inneres und Kommunales 6 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 7 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 6 Justizministerium 8 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 3 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 2 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 5 Innenministerium 1 16. Wahlperiode Ministerpräsidentin 1 Ministerium für Schule und Weiterbildung 4 Finanzministerium 8 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 7 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 5 Ministerium für Inneres und Kommunales 21 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 18 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 5 Justizministerium 14 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 2 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 4 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 4 *) Hinsichtlich der Bezeichnung der Ressorts wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen Quelle: MIK NRW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 75 21. Wie viele Verordnungen wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags aufgehoben? Eine elektronische Auswertung der aufgehobenen Rechtsverordnungen ist erst ab dem Jahr 2000 möglich; die Beantwortung der Frage beginnt daher mit der 13. Wahlperiode. Anzahl der aufgehobenen Rechtsverordnungen in NRW seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts der Landesregierung Wahlperiode/Ressort* Anzahl 13. Wahlperiode Ministerpräsident 5 Finanzministerium 25 Innenministerium 118 Justizministerium 63 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 26 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 10 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 59 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 19 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 51 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 67 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 13 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie 6 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 7 Ministerium für Schule, Weiterbildung und Forschung 10 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr 7 Landesregierung** 21 14. Wahlperiode Ministerpräsident 6 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 28 Finanzministerium 31 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 42 Innenministerium 87 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 57 Ministerium für Schule und Weiterbildung 23 Ministerium für Bauen und Verkehr 47 Justizministerium 81 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 92 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 14 Landesregierung** 4 15. Wahlperiode Ministerpräsidentin 5 Ministerium für Schule und Weiterbildung 5 Finanzministerium 10 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 76 Anzahl der aufgehobenen Rechtsverordnungen in NRW seit der 13. Wahlperiode nach federführenden Ressorts der Landesregierung Wahlperiode/Ressort* Anzahl Ministerium für Inneres und Kommunales 15 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 4 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 5 Justizministerium 22 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 3 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 2 16. Wahlperiode Ministerpräsidentin 0 Ministerium für Schule und Weiterbildung 7 Finanzministerium 10 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 7 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 5 Ministerium für Inneres und Kommunales 20 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 21 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 3 Justizministerium 10 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 3 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 15 *) Hinsichtlich der Bezeichnung der Ressorts wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen. Quelle: MIK NRW 22. Wie viele Erlasse wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags verkündet und im Ministerialblatt veröffentlicht? Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags Wahlperiode/Ressort* Anzahl 07. Wahlperiode Innenministerium 88 Finanzministerium 40 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 17 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 30 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 77 Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags Wahlperiode/Ressort* Anzahl Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 46 Kultusministerium 4 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1 Justizministerium 2 08. Wahlperiode Ministerpräsident 1 Innenministerium 105 Finanzministerium 40 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 40 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 33 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 39 Kultusministerium 2 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 2 Justizministerium 1 09. Wahlperiode Ministerpräsident 2 Innenministerium 24 Finanzministerium 72 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr 34 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 49 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 31 Kultusministerium 6 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 1 Justizministerium 1 Ministerium für Landes- und Stadtentwicklung 29 10. Wahlperiode Ministerpräsident 3 Innenministerium 57 Justizministerium 3 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 23 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 17 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 73 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 39 Finanzministerium 27 11. Wahlperiode Ministerpräsident 1 Innenministerium 70 Finanzministerium 27 Justizministerium 7 Kultusministerium 2 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 44 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 78 Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags Wahlperiode/Ressort* Anzahl Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie 14 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 77 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr 22 Ministerium für Bauen und Wohnen 23 12. Wahlperiode Ministerpräsident 1 Finanzministerium 35 Innenministerium 106 Justizministerium 5 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr 32 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 21 Ministerium für Bauen und Wohnen 33 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 94 Ministerium für Städtebau, Kultur und Sport 11 Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport 15 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit 18 13. Wahlperiode Ministerpräsident 2 Finanzministerium 67 Innenministerium 128 Justizministerium 5 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand Energie und Verkehr 18 Ministerium für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Technik 12 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 1 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung 1 Ministerium für Frauen Jugend, Familie und Gesundheit 23 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 51 Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 118 Ministerium für Wirtschaft, und Arbeit 8 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 1 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 3 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 27 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 5 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 15 Landesregierung** 1 14. Wahlperiode Ministerpräsident 6 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie 4 Finanzministerium 34 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 6 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 79 Anzahl der verkündeten und im Ministerialblatt veröffentlichten Erlasse 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags Wahlperiode/Ressort* Anzahl Innenministerium 78 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 17 Ministerium für Schule und Weiterbildung 1 Ministerium für Bauen und Verkehr 27 Justizministerium 6 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 61 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration 12 15. Wahlperiode Ministerpräsidentin 1 Finanzministerium 5 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr 9 Ministerium für Inneres und Kommunales 30 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 14 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 7 Justizministerium 1 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 2 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 4 16. Wahlperiode Finanzministerium 15 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 8 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 12 Ministerium für Inneres und Kommunales 39 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 32 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales 10 Justizministerium 4 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 1 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 7 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 8 *) Hinsichtlich der Bezeichnung der Ressorts wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. **) es erfolgt keine Zuordnung: von der gesamten Landesregierung erlassen. Quelle: MIK NRW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 80 23. Wie viele Erlasse wurden differenziert nach Ressorts von 1970 bis heute jeweils pro Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags aufgehoben und im Ministerialblatt veröffentlicht? Der Landesregierung ist eine detaillierte Beantwortung nicht möglich, da es im Gegensatz zur aktuellen SMBl. NRW. keine Recherchemöglichkeit in der Historie nach dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Erlasse gibt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse über die Jahre von 1970 bis zur Erlassbereinigung lassen sich durch eine Sichtung der Ministerialblätter in einem vertretbaren Zeitaufwand nicht erlangen. Die letzte systematische Erlassbereinigung hat 2002 bis 2004 stattgefunden. Die Landesregierung hat damals einen Bestand von ca. 3.300 Erlassen erfasst. Die bis 2004 in die Loseblattsammlung SMBl. NRW. aufgenommenen Verwaltungsvorschriften (Erlasse) der Landesregierung oder der Obersten Landesbehörden traten mit Ablauf des 15.03.2004 außer Kraft, soweit sie nicht in die aktuelle elektronische Version der SMBl. NRW. aufgenommen wurden und nicht schon früher ihre Geltung verloren hatten. Aus der nachfolgenden Tabelle ergeben sich der seinerzeit von den Ressorts gemeldete Erlassbestand sowie die im Zuge der Bereinigung aufgehobenen Erlasse: Ressort Meldezahl der Erlasse davon aufgehoben Staatskanzlei 38 23 Finanzministerium 382 152 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie 317 182 Innenministerium 1.033 454 Justizministerium 68 46 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder 23 10 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport 205 149 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 475 232 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung 243 134 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit 144 105 Ministerium für Wissenschaft und Forschung 35 25 gesamt: 2.963 1.512 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 81 Weitere ca. 300 Erlasse wurden 2004 aufgehoben, da bei diesen eine unmittelbare Zuständigkeit eines Ressorts der Landesregierung nicht mehr gemeldet wurde. Der gemeldete Erlassbestand betrug am 16.03.2004 nach der Erlassbereinigung zur Einführung der elektronischen SMBl. NRW. 1.451 Erlasse. Eine systematisch umfassende Erlassbereinigung hat seit 2004 nicht mehr stattgefunden. Allerdings wird der Erlassbestand im Einzelfall durch die Ressorts auf seine Notwendigkeit hin überprüft. So ist der Erlassbestand seit der Erlassbereinigung 2004 bis zum Stichtag (auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen) um weitere 167 Erlasse reduziert worden. Eine chronologische Sammlung nach Aufhebungsdatum der hierdurch außerkraftgetretenen Erlasse existiert im Gegensatz zu den oben genannten systematischen Erlassbereinigungsmaßnahmen naturgemäß nicht. Die jeweiligen Veränderungen ergeben sich aus den Ministerialblättern seit 2005. II. Gesetze, Verordnungen und Erlasse 24. Wie viele Informationspflichten bestehen ausschließlich auf der Grundlage von Landesrecht gegenüber Bürgern und Unternehmen? (bitte einzeln nach Ressorts aufschlüsseln, vgl. als Vorlage für den Bund: www.spiegel.de/politik/deutschland/buerokratie-welches-ministerium-derwirtschaft -am-meisten-zumutet-a-1022729.html) Die ausschließlich auf Landesrecht beruhenden Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen ergeben sich aus der folgenden tabellarischen Aufstellung: Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Ressort Informationspflicht MBEM Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind nach § 8 Abs. 1 S. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet, das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); Entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Abs. 4 (Änderungsmeldung). In § 8 Abs. 4 und 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind die zu übermittelnden Daten im Einzelnen aufgeführt . MSW Keine. FM Keine. Die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung wird im Auftrag des Bundes tätig und führt somit Bundesrecht aus. MWEIMH Keine. MBWSV Informationspflichten gegenüber Hafenbehörden, Polizei oder Feuerwehr aufgrund der Allgemeinen Hafenverordnung- AHVO zum Zwecke der Gefahrenabwehr . Im Einzelnen: Informationspflichten gem. § 8 Abs. 1 AHVO, § 8 Abs. 2 AHVO, § 9 Abs. 3 AHVO, §§ 10-14 AHVO, § 15 Abs. 2 AHVO, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 82 Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Ressort Informationspflicht § 26 Abs. 6 AHVO, § 29 AHVO, § 30 AHVO, § 36 Abs. 4 AHVO, § 40 AHVO, § 46 Abs. 1 AHVO. Nach § 5 SeilbG NRW hat der Seilbahnunternehmer Änderungen der Anlage , die die Betriebssicherheit berühren, vor ihrer Ausführung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach § 13 Abs. 1 SeilbG NRW hat der Seilbahnunternehmer der Aufsichtsbehörde oder der von ihr beauftragten Stelle alle Vorkommnisse mitzuteilen , die für die Betriebssicherheit von Bedeutung sind. Nach § 33 BOA NRW sind alle Unfälle, bei denen entweder Menschen getötet oder lebensgefährlich verletzt wurden oder der Verdacht vorliegt, dass sie vorsätzlich herbeigeführt wurden oder der öffentliche Straßenverkehr beteiligt ist, unverzüglich der Aufsichtsbehörde und der Polizeibehörde zu melden. Antrag des Grundstückseigentümers auf Erwerb des als Straße in Anspruch genommenen Grundstücks durch den Straßenbaulastträger (§ 11 Absatz 2 StrWG NRW) Antrag auf Ausbau oder aufwändigerer Herstellung einer Straße als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht (§ 16 Abs. 1 und 2 StrWG NRW). Antrag auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes nach Nutzung eines privaten Grundstücks für eine Umleitung (§ 16a Abs. 3 StrWG NRW). Antrag auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (§ 18 Abs. 1 StrWG NRW). Antrag auf Entschädigung, wenn durch Straßenbauarbeiten Zufahrten oder Zugänge für längere Zeit unterbrochen oder ihre Benutzung erheblich erschwert und dadurch die wirtschaftliche Existenz eines Betriebes gefährdet wird (§ 20 Abs. 4 StrWG NRW). Antrag auf straßenrechtliche Genehmigung baulicher Anlagen an Landesoder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, soweit keine Genehmigung nach anderen Vorschriften erforderlich ist (§ 25 Abs. 4 S. 1 StrWG NRW). Antrag auf Entschädigung bei Anbaubeschränkungen aufgrund einer Veränderungssperre (§ 26 Abs. 1 S. 1 StrWG NRW). Antrag auf Genehmigung einer Anlage der Außenwerbung an Landesoder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten (§ 28 Abs.1 S. 3 StrWG NRW. Anzeige des Abschneidens von Wurzeln von Straßenbäumen, welche in ein Anliegergrundstück wachsen (§ 32 Abs. 2 S. 2 StrWG NRW). Antrag auf Entschädigung wegen notwendiger Vorarbeiten (z. B. Vermessungsarbeiten ) auf privaten Grundstücken zur Vorbereitung der Planung von Straßenbauvorhaben (§ 37a Abs. 4 StrWG NRW) Antrag auf Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr (für Sondernutzungen an Bundesfern- und Landesstraßen) mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder wegen nur geringen Ausma- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 83 Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Ressort Informationspflicht ßes der Einwirkung der Sondernutzung auf die Straße (§ 2 Abs. 2 Son- GebVO). Antrag auf Erstattung von im Voraus entrichteten Sondernutzungsgebühren bei Aufgabe der Sondernutzung oder Widerruf der Sondernutzungserlaubnis (§ 7 SonGebVO). Antrag auf Ablösung der jährlich wiederkehrenden Sondernutzungsgebühren durch eine Einmalzahlung (§ 8 SonGebVO). Antrag auf Eintragung eines Objekts auf die Denkmalliste nach § 3 Abs. 2 DSchG. Antrag auf Nutzungsänderung von eingetragenen Denkmälern nach § 8 Abs. 2 DSchG. Antrag auf Erlaubnis von Beseitigung, Änderung, Ortsveränderung oder Nutzungsänderung von eingetragenen Denkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Antrag auf Erlaubnis von Beseitigung, Änderung, Ortsveränderung oder Nutzungsänderung von ortsfesten Bodendenkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Antrag auf Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG . Antrag auf Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von ortsfesten Bodendenkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Antrag auf Beseitigung oder Veränderung von Beweglichen Denkmälern nach § 9 Abs. 1 DSchG. Anzeige von Veräußerung eines eingetragenen Denkmals nach § 10 Abs. 1 DSchG. Anzeige von Ortsveränderungen beweglicher Denkmäler nach § 10 Abs. 2 DSchG. Antrag auf Bergung oder Ausgrabung von Bodendenkmälern nach § 13 Abs. 1 DSchG. Anzeige der Entdeckung eines Bodendenkmals nach § 15 Abs. 1 DSchG. Meldung und Übergabe beweglicher Denkmäler, beweglicher Bodendenkmäler und von Funden von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung nach § 17 Abs. 1 DSchG. Bekanntmachung einschlägiger Planungen sowie deren Änderung bei den für Bodendenkmalpflege zuständigen Fachämtern nach § 19 DSchG. Bereitstellung von Unterlagen und Gewährung von Zugang zu Denkmälern und potentiellen Denkmälern nach § 28 DSchG NRW. Antrag auf Übernahme eines Denkmals nach § 31 DSchG NRW. Meldung des Aufbewahrungsortes von Denkmälern zum Schutz bei Katastrophen nach § 39 Abs. 1 DSchG. Duldung wissenschaftlicher Untersuchungen nach § 39 Abs. 1 DSchG. Insgesamt 79 Informationspflichten im Rahmen einer unter der Schirmherrschaft der Bertelsmann Stiftung im Jahr 2006 von der Firma Ramboll Management durchgeführten Analyse des Landesbaurechts NRW. Nachfolgend 10 beispielhafte Informationspflichten: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - §§ 63 Abs. 1 u. 68 Abs. 1 BauO NRW i. V. m. § 10 BauPrüfVO. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 84 Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Ressort Informationspflicht Baugenehmigungsverfahren (Nichtwohngebäude) - §§ 63 Abs. 1 u. 69 Abs. 1 BauO NRW. Bauzustandsbesichtigung § 82 Abs. 1 u. 2 BauO NRW. Regelmäßige Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen bei bestimmten Sonderbauten - § 2 Abs. 2 TPrüfVO (altes Recht), § 2 PrüfVO (geltendes Recht). Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen - § 67 Abs. 5 BauO NRW. Genehmigung und Vorlagen auf der Baustelle bereithalten - § 75 Abs. 6 BauO NRW. Genehmigung Grundstücksteilung - § 8 Abs. 1 BauO NRW, Bauüberwachung - § 81 Abs. 1 BauO NRW. Baulasten: Erklärung Übernahme - § 83 Abs. 1 u. 2 BauO NRW. Abbruchgenehmigung - §§ 63 Abs. 1 u. 69 Abs. 1 BauO NRW i. V. m. § 15 BauPrüfVO. MIK Übermittlung der Zahl der Spielenden und der Höhe der Einsätze jeweils geordnet nach Spielen zum Zwecke der Evaluierung des Glücksspiels im Internet (§ 4 Nr. 6 GlüStV) Spielersperre auf Antrag und Anschluss an die länderübergreifende Sperrdatei (§§ 8, 20, 21, 22 i. V. m. § 23 GlüStV und § 12 AG GlüStV NRW) Verpflichtung, die nach § 23 GlüStV erhobenen Daten auf Verlangen der Glücksspielaufsichtsbehörde in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen (§ 9 Abs. 2 AG GlüStV NRW) Vorlage- und Unterrichtungspflicht: Unterlagen, die für das Geobasisinformationssystem von Bedeutung sind, auf Anforderung zur unentgeltlichen Auswertung zur Verfügung zu stellen (§ 3 Abs. 1 VermKatG NRW). Pflichten: Eigentümerinnen und Eigentümer werden verpflichtet, der Katasterbehörde auf Anforderung die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters notwendigen Angaben zu machen und erforderliche Vermessungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Hierzu zählt auch die Gebäudeeinmessungspflicht (§ 16 VermKatG NRW). Informationspflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken gegenüber den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte zur Führung der Kaufpreissammlung (§ 8 GAVO NRW i. V. m. § 197 BauGB) Anzeigepflicht für Veranstaltungen (§ 7 Abs. 1 FSHG): Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Meldepflichten der Werkfeuerwehren (§ 21 Abs. 1 FSHG): Der Leitstelle sind alle Einsätze der Feuerwehren, auch der Werkfeuerwehren der Unternehmen , zu melden. Somit unterliegen die Werkfeuerwehren keinen gesonderten Meldeverpflichtungen. Vereinbarungen zwischen Leitstellen und Werkfeuerwehren über den Umfang der Meldepflicht sind möglich. (Informations-)Pflichten der Betreibenden von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen (§ 24 FSHG) Meldepflicht der Bürgerinnen und Bürger (§ 35 FSHG): Wer ein Schadenfeuer , einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 85 Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Ressort Informationspflicht oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. MKULNV Nach § 2 Abs. 1 LBodSchG sind Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung der zuständigen Behörde mitzuteilen . Nach § 2 Abs. 2 LBodSchG sind Materialaufträge auf oder in den Boden mit einer Gesamtmenge von über 800 m³ anzuzeigen. Nach § 8 S. 3 SU-BodAV NRW haben Sachverständige gemäß § 18 BBodSchG die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung gegenüber der Feststellungskörperschaft nachzuweisen. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 6 SU-BodAV NRW haben Untersuchungsstellen nach § 17 BBodSchG wesentliche Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen dem LANUV mitzuteilen. Nach § 10 Abs. 4 LBodSchG sind Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer über die Aufnahme eines belasteten Grundstücks in ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu informieren; daneben bestehen Informationspflichten nach UIG und IFG. Nach § 25 LAbfG haben die Betreibenden einer Abfallbeseitigungsanlage die Unterlagen über die Selbstüberwachung der zuständigen Überwachungsbehörde und dem LANUV auf Verlangen vorzulegen. Teilweise überschneiden sich diese Pflichten mit denen nach § 41 KrWG, § 13 i. V. m. Anhang V Nr. 2 DepV. Nach § 27 Abs. 1 LAbfG haben Betreibende von Abfallentsorgungsanlagen Störungen des Anlagenbetriebs der zuständigen Überwachungsbehörde anzuzeigen. Teilweise überschneiden sich diese Pflichten mit denen nach § 12 Abs. 4, § 13 Abs. 4 DepV; bei IED-Anlagen nach § 31 Abs. 4 BIm- SchG. Gemäß § 12 Abs. 6 S. 2 und 3 VAwS haben Betreibende den Sachverständigen vor einer Prüfung die für die Prüfung der Anlage notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Sachverständigen haben über jede durchgeführte Prüfung einen Prüfbericht sowohl dem Betreibenden als auch der zuständigen Behörde vorzulegen. Nach § 3 Abs. 2 WasEG haben die Entgeltpflichtigen der zuständigen Behörde einmal im Jahr eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die zum Nachweis dieser Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Gemäß § 26a LWG ist die Rechtsnachfolge bei einer Zulassung über eine nach dem AbwAG zu veranlagende Einleitung von Abwasser oder eine Entnahme von Wasser mit mehr als 3.000 Kubikmetern im Jahr anzuzeigen . Gemäß § 41 Abs. 4 S. 2 LWG haben die Stauberechtigten und diejenigen, die den Stau betreiben, jede Beschädigung und Änderung der Staumarke und Festpunkte der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen und bei amtlichen Prüfungen unentgeltlich Arbeitshilfe zu stellen. Gemäß § 49 LWG ist die Planung zur Errichtung oder wesentlichen Veränderung einer Aufbereitungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversor- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 86 Ausschließlich auf Landesrecht beruhende Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Ressort Informationspflicht gung von den Betreibenden unverzüglich nach Aufstellung des Planes der zuständigen Behörde anzuzeigen. Nach § 50 Abs. 1 LWG sind Unternehmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung verpflichtet, auf ihre Kosten die Beschaffenheit des Rohwassers durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse der zuständigen Behörde vorzulegen. Werden im Rahmen der Untersuchungen nach Satz 1 Feststellungen zu nachteiligen Auswirkungen der Wasserentnahme auf das Gewässer bekannt, sind diese der zuständigen Behörde mitzuteilen. Nach § 58 Abs. 1 LWG sind die Planung zur Erstellung, die wesentliche Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen u. a. für die private /gewerbliche Abwasserbeseitigung von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für bestehende Kanalisationsnetze haben die Betreibenden Pläne über Bestand und Betrieb der Abwasseranlagen aufzustellen, fortzuschreiben und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 58 Abs. 4 LWG sind für genehmigungspflichtige Anlagen bei Baubeginn der zuständigen Behörde ein Nachweis über den Schallschutz sowie ein Nachweis über die Standsicherheit vorzulegen. Gemäß § 59a Abs. 1 LWG sind Einleitungen in private Abwasseranlagen für die Abwasserbeseitigung von befestigten Flächen, die drei Hektar und weniger betragen, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Gemäß § 59a Abs. 2 LWG haben die Betreibenden eines Kanalisationsnetzes nach § 59a Abs. 1 S. 1 LWG der zuständigen Behörde den Wechsel eines Nutzungsberechtigten eines an das Kanalisationsnetz angeschlossenen Grundstücks oder einer angeschlossenen Betriebseinrichtung anzuzeigen, wenn sich die Art, die Menge oder die stoffliche Zusammensetzung des Abwassers wesentlich ändern. § 59a LWG begründet eine Informationspflicht, soweit nicht bereits nach § 58 WHG eine Genehmigungspflicht besteht. Teilweise kann die zuständige Behörde im Einzelfall auf die Nachweiserbringung verzichten. Nach dem LImschG müssen ruhestörende Tätigkeiten zur Nachtzeit genehmigt werden und sind Feuerwerke anzuzeigen. Nach der Umwelt- Schadensanzeige-Verordnung sind gravierende Schadensereignisse anzuzeigen . Jährliche Meldung aller Abgaben von Wirtschaftsdünger für das vorangegangene Jahr an den Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragten (WDüngNachwV seit 4/2012) MAIS Keine Erkenntnisse JM Keine. MIWF Keine. MFKJKS Keine. MGEPA Keine. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 87 25. In welcher Höhe folgen aus diesen ausschließlich auf Landesrecht beruhenden Informationspflichten Bürokratiekosten? (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Ressorts angeben) Die Landesregierung erhebt die Kosten, die in Folge der auf Landesrecht beruhenden Informationspflichten entstehen, nicht. Nach den §§ 38, 39 und Anlage 6 der GGO sind allerdings im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung die durch einen Gesetzentwurf voraussichtlich anfallenden Kosten zu ermitteln. Diese Angaben sind in dem jeweiligen Vorblatt zu jedem Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten. 26. Was konkret spricht aus Sicht der Landesregierung gegen die grundsätzliche Befristung von Gesetzen? Die Befristung von Gesetzentwürfen der Landesregierung regelt § 39 GGO. Die Regelung macht deutlich, dass die Landesregierung eine differenzierte Position vertritt. Die Landesregierung erachtet nur die Befristung neuer Gesetze für sinnvoll, wobei die seit 2004 geltenden und in § 39 Abs. 3 GGO verankerten Ausnahmen von der Befristung weiterhin Bestand haben . Die Landesregierung hatte am 20.12.2011 entschieden, das Instrument der Befristung von Gesetzen und Rechtsverordnungen mit folgenden Maßgaben beizubehalten: Die zum 01.01.2012 in Kraft befindlichen Stammgesetze erscheinen als zwingend notwendig. In zukünftigen Änderungsgesetzentwürfen der Landesregierung soll vorgeschlagen werden, die in diesen Stammgesetzen enthaltenen Befristungsregelungen (Verfallklauseln oder Berichtspflichten) zu streichen. Das gleiche gilt für zum 01.01.2012 in Kraft befindliche Verordnungen. In Entwürfen der Landesregierung zu neuen Stammgesetzen und neuen Verordnungen soll grundsätzlich eine Befristung vorgesehen werden. Dazu soll in Zukunft der Zeitrahmen der Befristung zwischen mindestens 5 und höchstens 10 Jahren flexibel gestaltet werden können. In der vorhergegangenen Evaluierung wurde festgestellt, dass Landtag und Landesregierung die Zahl der Gesetze und Verordnungen durch die Befristungsgesetzgebung und die Normprüfung von 1.700 im Jahr 2003 auf 1.097 im Dezember 2010 reduziert haben. § 39 GGO gibt vor, dass neue Stammgesetze und Verordnungen grundsätzlich mit einer Befristungsregelung versehen werden sollen. Dies kann in Form eines Verfallsdatums oder einer Berichtspflicht erfolgen. Ausnahmen sind nur möglich bei Fundamentalrecht und bei der Bekanntmachung von Staatsverträgen und Delegationsvorschriften, soweit sie bundesgesetzlich vorgeschrieben sind. Die Entscheidung trifft das federführende Ministerium, die Gründe sind in der Gesetzesbegründung darzulegen. Die Befristungsgesetzgebung verfolgte von Anfang an zwei Ziele: Erstens sollte eine Rechtsbereinigung durchgeführt werden, in deren Folge alle obsolet gewordenen Vorschriften aufgehoben werden sollten. Zweitens sollte durch die regelmäßige Kontrolle ein „Ausufern “ der Normgebung zurückgedrängt werden. Das Ziel der Rechtsbereinigung kann nach den 5 Befristungsgesetzen als erfüllt angesehen werden. Alle überflüssigen Normen wurden im Rahmen dieser Befristungsgesetze aufgehoben und es verblieben nur noch die Gesetze, die sich in der Praxis als notwendig erwiesen hatten. Aus diesem Grund konnten auch alle zum 01.01.2012 in Kraft befindlichen Stammgesetze entfristet werden. Um das 2. Ziel auch weiterhin zu verfolgen, genügt es, nur noch die neuen Gesetze zu befristen. Eine Befristung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 88 bewährter Normen würde zu einem unnötigen Bürokratieaufwand führen. Darüber hinaus liegt es auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, durch den Verzicht auf die Befristung bewährter Normen Rechtssicherheit herzustellen. Ausnahmen von der Befristung bestehen aus naheliegenden Gründen bereits seit 2004 in den Fällen des heutigen § 39 Abs. 3 GGO, da insbesondere bei Gesetzen, die auf bundesgesetzlichen Vorgaben beruhen, oder bei Fundamentalrecht kein Spielraum für einen Verzicht auf diese Regelungen besteht und eine Befristung mithin sinnlos wäre und dem Ziel des Bürokratieabbaus zuwider liefe. Gemäß Art. 122 des 5. Befristungsgesetzes berichtet die Landesregierung dem Landtag jährlich über die in den jeweils nächsten 2 Jahren anstehenden Befristungen. 27. Aus welchen einzelnen Gründen ist die amtierende Landesregierung vom seit 2003 bewährten Prinzip der grundsätzlichen Befristung von Landesgesetzen abgerückt? Die Landesregierung ist von dem Prinzip der grundsätzlichen Befristung nicht abgerückt. Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 28. Welche namentlich einzelnen Gesetzentwürfe hat die Landesregierung in der 15. Wahlperiode eingebracht? (bitte chronologisch auflisten) 29. Welche namentlich einzelnen Gesetzentwürfe hat die Landesregierung in der 16. Wahlperiode bislang eingebracht? (bitte chronologisch auflisten) 30. Wie viele davon beinhalteten eine Befristung oder behielten eine bestehende Befristung des entsprechenden Gesetzes bei bzw. verlängerten diese? 31. Wie viele davon beinhalteten keine Befristung oder hoben eine bestehende Befristung auf? Die Fragen 28 bis 31 werden zusammen beantwortet. Die von der Landesregierung in der 15. und 16. Wahlperiode eingebrachten Gesetzentwürfe sind den öffentlich zugänglichen Drucksachen des Landtags NRW zu entnehmen. Zu verweisen ist insbesondere auch auf das im Internet veröffentlichte Gesetzgebungsportal des Landtags NRW („Gesetzesdokumentation“) und auf die in der Parlamentsdatenbank veröffentlichten Plenarprotokolle. Daraus lassen sich auch die Antworten auf die Fragen entnehmen , ob eine Befristung vorgesehen bzw. verlängert wurde oder ob keine Befristung vorgesehen bzw. eine bestehende Befristung aufgehoben wurde. Zum grundsätzlichen Umgang der Landesregierung mit Befristungen seit dem Jahr 2011 wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Zum Umfang der Auskunftspflicht der Landesregierung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 32. Welche namentlich einzelnen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien hat die Landesregierung in der 15. Wahlperiode verabschiedet? (bitte chronologisch auflisten) Die Landesregierung hat in der 15. Legislaturperiode 43 Stammverordnungen verkündet. Änderungsverordnungen sind in dieser Zahl nicht enthalten, da sie mit technischen Mitteln LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 89 nicht erfasst werden können. Sie sind den jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblättern zu entnehmen (www.recht.nrw.de). Datum Stammverordnungen der 15. Wahlperiode 05.07.2010 Gebührenordnung für Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-WissM NRW) 05.07.2010 Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MP – BeamtDiszZustVO MP) 27.08.2010 Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums 01.10.2010 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhD-Agr) 14.10.2010 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst Land - VAPmD) 26.10.2010 Verordnung über die Ausbildung und Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen (VAPhD StAV) 14.11.2010 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren technischen Dienstes in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmtD StAV) 22.11.2010 Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen 23.11.2010 Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein- Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) 07.12.2010 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krankheitsfällen an Tarifbeschäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW) 10.12.2010 Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Lande Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschussmitglieder- Entschädigungsgesetz (AMEG) fallen 16.12.2010 Hebammengebührenordnung Nordrhein-Westfalen (HebGO NRW) 03.01.2011 Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung - AltPflAusglVO) 10.01.2011 Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter - ThUG (Zuständigkeitsverordnung Therapieunterbringungsgesetz - ZustVO ThUG) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 90 Datum Stammverordnungen der 15. Wahlperiode 12.01.2011 Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) 24.03.2011 Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein -Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung NRW 2010 – KapVO NRW 2010) 10.04.2011 Verordnung zum Studiumsqualitätsgesetz (Studiumsqualitätsverordnung) 21.04.2011 Verordnung über besondere Zuständigkeiten in der Schulaufsicht (Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht – ZustVOSchAuf) 24.05.2011 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) 24.05.2011 Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung - CW VO) 30.05.2011 Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündigungssperrfristverordnung – KSpVO NRW) 17.06.2011 Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit (Fn 2) 06.07.2011 Verordnung über die Zuweisung von Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster -, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen 19.07.2011 Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (Fn 2) 20.07.2011 Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz 19.08.2011 Verordnung über Mitteilungen in Nachlasssachen 30.08.2011 Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene , in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen 30.08.2011 Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Paßgesetz und dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis zuständigen Verwaltungsbehörden 30.08.2011 Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren 13.09.2011 Verordnung über die Zuständigkeit zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik 25.10.2011 Verordnung über Zuständigkeiten des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Münster im Bereich des Lastenausgleichs 30.11.2011 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 91 Datum Stammverordnungen der 15. Wahlperiode 07.12.2011 Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO) 16.12.2011 Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW) 10.01.2012 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformationstechnologie - APO GeoInfoTech) 10.01.2012 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Selbstüberwachung von oberirdischen Deponien (Deponieselbstüberwachungsverordnung - DepSüVO -) 10.01.2012 Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (Versicherungsaufsichtsverordnung - VersAufsVO NRW) 22.01.2012 Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland (Dauergrünlanderhaltungsverordnung - DGL-VO NRW) 23.01.2012 Verordnung über den finanziellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen und zur Anpassung des Belastungsausgleichs 24.01.2012 Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 15.02.2012 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Düsseldorf (Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf - FluLärmDüsseld V) 13.03.2012 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV) 13.03.2012 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück (Fluglärmschutzverordnung Münster/Osnabrück - FluLärmMünsterV) Die Landesregierung hat auf der Grundlage einer technischen Auswertung der SMBl.NRW in der 15. Wahlperiode 73 Erlasse und Richtlinien verkündet. Diese Zahl berücksichtigt nicht die Änderungserlasse. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 92 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 15. Wahlperiode 15.06.2010 Benachrichtigung in Nachlasssachen AV d. Justizministeriums - 3804 - I. 5 - u. RdErl. d. Innenministeriums - 14-38.01.04-1.1 - v.15.6.2010 09.07.2010 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Bereich der Polizei (BRL Pol) RdErl. d. Innenministeriums - 45.2-26.00.05 - v. 9.7.2010 14.07.2010 Anforderungen an Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Rücknahme von Verkaufsverpackungen, der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung sowie zur Prüfung der Mengenstromnachweise durch Sachverständige nach den §§ 6, 10 u. Anh. I der Verpackungsverordnung - LAGA-Mitteilung 37 RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 14.7.2010 26.07.2010 Durchführung des Gesetzes zur Verteilung der Versorgungslasten (Versorgungslastenverteilungsgesetz - VLVG) vom 18.11.2008 RdErl. d. Finanzministeriums - B 3000 - 26 - IV C 1 - v. 26.7.2010 16.08.2010 Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsrecht RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 14 – 40.00 – 6.1 - v. 16.8.2010 20.09.2010 Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73 - 52.03.04 / 73 - 52.08 – vom 20.9.2010 23.09.2010 Orientierungsdaten 2011 - 2014 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein- Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 33- 46.05.01-264/10 vom 23.9.2010 29.09.2010 Anmietung von Liegenschaften für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 55 - 23.00.02 - v. 29.9.2010 05.10.2010 Ausführungshinweise zur Durchführung der Schweinehaltungshygieneverordnung in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen - VI-5-2600-4000 - v. 5.10.2010 02.11.2010 Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.8 - 57.04.16 - v. 2.11.2010 02.11.2010 Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 43.8 – 57.04.16 - v. 2.11.2010 05.11.2010 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 170 - v. 5.11.2010 19.11.2010 Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines IT- Systems (EVB-IT System) und die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferung ) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen aller Landesministerien - 55-22.00.05 - v. 19.11.2010 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 93 19.11.2010 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen , insbesondere Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) - 24 – 1.39.51 – 1/09 - v. 19.11.2010 24.11.2010 Behördlicher Umgang mit ausländischen Opfern von Menschenhandel RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15 -39.12.06 -1- 10-075(260) v. 24.11.2010 29.11.2010 Sportgruppen der Polizei RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 29.11.2010 07.12.2010 Landtagswahl 2010 Erstattung der Wahlkosten RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 12 -35.09.14 - v. 7.12.2010 09.12.2010 Durchführungshinweise zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs -Staatsvertrag) RdErl. d. Finanzministeriums - B 3010 – 107b - IV C 1 - v. 9.12.2010 21.12.2010 Organisation der Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 43.1 - 58.08.01 - v. 21.12.2010 29.12.2010 Durchführung der Jägerprüfung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-6 - 71-10-00.20 v. 29.12.2010 01.01.2011 Parkerleichterungen für die Ärzteschaft zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen , Wohnen und Verkehr - VII B 3 - 78-12/7 - v. 1.1.2011 10.01.2011 Korruptionsverdacht bei polnischer Auslandsvertretung RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15 -39.07.01 -2- (260) v. 10.1.2011 01.03.2011 Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung und der Ausländerbehörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung Ausgestaltung des Leitfadens über die Grundsätze der Zusammenarbeit der FKS der Zollverwaltung mit den Ausländerbehörden in den Ländern RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15 - 39.07.08-1-10-339(260) v. 1.3.2011 07.03.2011 Genehmigung von Dienstreisen der Leiterinnen und Leiter von Behörden und Einrichtungen und ihrer Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - I B 3 – n.B. 102.01 – v. 7.3.2011 17.03.2011 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 141.01 – v. 17.3.2011 22.03.2011 Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales u. d. Finanzministeriums v. 22.3.2011 06.04.2011 Zusammenarbeit der Katasterbehörden, der Grundbuchämter und der Finanzämter mit den Flurbereinigungsbehörden anlässlich von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (ZusArbErl FlurbG) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II-7 – 851.12.04 – , d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32- 51.13.05 – , d. Justizministeriums – 3850 - I. 42 (Arb.Gr.FLLGB) – u. d. Finanzministeriums – S 4500 - 18 - V A 6 / S 3300 - 85 - V A 6 – v. 6.4.2011 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 94 06.04.2011 Zusammenarbeit der Katasterbehörden, der Grundbuchämter und der Finanzämter mit den Flurbereinigungsbehörden anlässlich von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (ZusArbErl FlurbG) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II-7 - 851.12.04 -, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32- 51.13.05 -, d. Justizministeriums - 3850 - I. 42 (Arb.Gr.FLLGB) - u. d. Finanzministeriums - S 4500 - 18 - V A 6 / S 3300 - 85 - V A 6 - v. 6.4.2011 11.04.2011 Obdachlosenerhebung Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 78.31.05.01 - v. 11.4.2011 10.05.2011 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V 1 .- 5610.1 v. 10.5.2011 31.05.2011 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie) RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – Az.: II 1 – 2602.11 032 – v. 31.5.2011 01.07.2011 Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen vom 1.7.2011 Erläuterungen zur Tabelle: RdErl.: Runderlass Gem.RdErl.: gemeinsamer Runderlass 33. Welche namentlich einzelnen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien hat die Landesregierung in der 16. Wahlperiode bereits verabschiedet? (bitte chronologisch auflisten) Die Landesregierung hat in der 16. Legislaturperiode bis zum Stichtag zur Beantwortung der Großen Anfrage 105 Stammverordnungen verkündet. Änderungsverordnungen sind in dieser Zahl nicht enthalten, da sie mit technischen Mitteln nicht erfasst werden können. Sie sind den jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblättern zu entnehmen (www.recht.nrw.de). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 95 Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden 30.06.2012 Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes 24.08.2012 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) 11.09.2012 Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MBWSV – ZustVO MBWSV) 12.09.2012 Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MFKJKS – BeamtDiszZustVO MFKJKS) 24.09.2012 Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MWEIMH - ZustVO MWEIMH) 26.09.2012 Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Finanzministeriums (Beamtenzuständigkeitsverordnung Finanzministerium – BeamtZustV FM) 28.09.2012 Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein -Westfalen 10.10.2012 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) 25.10.2012 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein -Westfalen (Ausbildungsordnung allgemeiner Vollzugsdienst - APOaVollzD) 31.10.2012 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Werkdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Werkdienst - APOWD) 02.11.2012 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPmD-Gem) 07.11.2012 Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw) 07.11.2012 Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen (Verordnung prüfungserleichterter Aufstieg Steuer – VOprfgserl AgDSt) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 96 Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden 07.11.2012 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPgD- Feu) 16.11.2012 Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu) 27.11.2012 Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV) 11.12.2012 Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollziehervergütungsverordnung – GVVergVO) 18.12.2012 Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare 20.12.2012 Verordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei (Lehrverpflichtungsverordnung DHPol - DHPol LVVO) 31.01.2013 Verordnung über Zuständigkeiten für die Festlegungen von Einzugsgebieten von Notrufabfragestellen und deren Unterteilungen nach der Verordnung über Notrufverbindungen (Zuständigkeitsverordnung Notrufverbindungen - NRVerbZustVO) 31.01.2013 Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO) 15.02.2013 Verordnung über weitere polizeiliche Aufgaben des Landeskriminalamts bei der Gefahrenabwehr sowie der Erforschung und Verfolgung von Straftaten (Aufgabenverordnung LKA - LKAAufgVO) 05.03.2013 Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (Meldedatenübermittlungsverordnung NRW - MeldDÜV NRW) 12.03.2013 Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Verordnung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz- Ausführungsgesetz - AG SchKG VO) 20.03.2013 Verordnung über die Gewährung der Pauschale zur Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern (AltPflSchulkoVO) 23.04.2013 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hygienekontrolleurinnen und - kontrolleure (APO-Hyg.-Kontr.) 25.04.2013 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten (APO-SMA) 02.05.2013 Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt und für Öffentliches Gesundheitswesen (WPrZÖGW-VO) 08.05.2013 Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 97 Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden 14.05.2013 Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen , -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, - pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl) 19.05.2013 Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinR-DVO NRW) 04.06.2013 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.) 04.06.2013 Verordnung über die Aufwandsentschädigung, die Reisekostenpauschale und den Ersatz von Verdienstausfall der Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister) 11.06.2013 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) 11.06.2013 Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung - BAHZVO) 17.06.2013 Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen 11.07.2013 Verordnung über die für den Erlass von Rahmenvorgaben im Hochschulbereich geltenden Grundsätze (Rahmenvorgabengrundsätzeverordnung – RVGrVO) 17.07.2013 Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentralund Nordeuropa mit Sitz in Nürnberg im Wege der Zweitverleihung 22.08.2013 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I) 26.08.2013 Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) 20.09.2013 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) 15.10.2013 Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO) 15.10.2013 Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung) 15.10.2013 Verordnung über den sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) 16.10.2013 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Übertragungsverordnung – DIBt-ÜtVO) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 98 Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden 17.10.2013 Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO) 20.11.2013 Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzVO NRW) 25.11.2013 Verordnung über die Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen (Beiräteverordnung) 25.11.2013 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsund technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz - ZustVO ArbtG) 07.12.2013 Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) 12.12.2013 Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW 28.01.2014 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach § 123 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen 25.02.2014 Verordnung zur Bestimmung des zentralen Vollstreckungsgerichts 25.03.2014 Verordnung über die Konzentration der Verfahren nach § 32b der Zivilprozessordnung und nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten 25.03.2014 Verordnung über die Form der den Amtsgerichten nach dem Insolvenzstatistikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikverordnung - Ins- StatVO) 05.05.2014 Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Registerverordnung Amtsgerichte - RegisterVO) 06.05.2014 Verordnung zur Übertragung richterlicher Aufgaben in der Arbeitsgerichtsbarkeit 20.05.2014 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG)1 23.05.2014 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO SG)1 05.06.2014 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO ArbG) (Fn 2) 11.06.2014 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten in Beschwerdeverfahren gemäß § 335a Handelsgesetzbuch (ERVVO EHUG)1 08.07.2014 Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach wirtschaftsrechtlichen Vorschriften zuständigen Verwaltungsbehörden 10.07.2014 Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in Angelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO RHSt) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 99 Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden 01.08.2014 Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren und über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110 Absatz 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, § 100 Absatz 4 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 67 Absatz 4 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Einzelheiten- und DelegationsVO - § 110 StVollzG NRW, § 100 JStVollzG NRW und § 67 UVollzG NRW) 09.09.2014 Verordnung für den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsverordnung - AHaftVollzVO) 09.09.2014 Verordnung über die Ermächtigung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Finanzverwaltung (Delegationsverordnung FM) 20.10.2014 Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein- Westfalen 21.10.2014 Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter (Finanzamtszuständigkeitsverordnung – FA-ZVO) 22.10.2014 Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015, 2016 und 2017) 23.10.2014 Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV) 31.10.2014 Verordnung über die Einrichtung und Zuständigkeit der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Zuständigkeitsverordnung Nachprüfungsverfahren - ZuStVO NpV NRW) 04.11.2014 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 04.11.2014 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 17.11.2014 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen 19.11.2014 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 25.11.2014 Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten - AvArWahlVO) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 100 Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden 02.12.2014 Verordnung über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein- Westfalen 03.12.2014 Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge VO - RepTVVO) 09.12.2014 Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen - RVO TVgG - NRW) 16.12.2014 Verordnung zur Anpassung des Mindeststundenentgelts (Vergabe- Mindestentgelt-Verordnung - VgMinVO) 16.12.2014 Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz (MFGVO) 18.12.2014 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge, staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder staatlich anerkannte Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge und Sozialarbeiter“ 19.12.2014 Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellten /zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein -Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsfachangestellte) 19.12.2014 Verordnung über die Durchführung und die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Kauffrau für Büromanagement/zum Kaufmann für Büromanagement im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanagement ) 15.01.2015 Verordnung über Zuständigkeiten im Mess- und Eichwesen (Eichzuständigkeitsverordnung - EichZustVO) 03.02.2015 Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (DVOzÖbVIG NRW) 03.02.2015 Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes an öffentliche Stellen (Untergrund- Datenübermittlungsverordnung NRW – UntergrundDÜVO NRW) 03.02.2015 Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 17.02.2015 Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw 19.02.2015 Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 101 Datum Stammverordnungen der 16. Wahlperioden 27.02.2015 Verordnung über die Anerkennung von Betrieben für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung - PfSchGer KVO) 27.02.2015 Verordnung zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach der Bundes- Tierärzteordnung (Zuständigkeitsverordnung Bundes-Tierärzte-ordnung – BTOZustVO) 03.03.2015 Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW) 05.03.2015 Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW) 13.03.2015 Verordnung zur Zulassung privater Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Spezialitäten für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Land Nordrhein- Westfalen (Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW - KtrStZulVO) 17.03.2015 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf Gebieten des Verbraucherschutzes (Zuständigkeitsverordnung Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen – ZustVOVS NRW) 20.03.2015 Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Forstrechts (Zuständigkeitsverordnung Forst – ZustVO Forst) 24.03.2015 Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein- Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) 14.04.2015 Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung - WTG DVO) 14.04.2015 Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV- Pauschalen-Verordnung – ÖPNVP-VO) 14.04.2015 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dortmund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund - FluLärm- DortmundV) 14.04.2015 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Paderborn/Lippstadt (Fluglärmschutzverordnung Paderborn /Lippstadt - FluLärmPadV) 16.04.2015 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) 28.04.2015 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) 07.05.2015 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein (Fluglärmschutzverordnung Niederrhein - FluLärmNiederrheinV) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 102 Die Landesregierung hat nach technischer Auswertung des SMBl. NRW in der 16. Wahlperiode bis zum Stichtag der Beantwortung der Großen Anfrage 136 Erlasse und Richtlinien verkündet. Diese Zahl berücksichtigt nicht die Änderungserlasse. Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 15.06.2012 Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 422-03.0 v. 30.12.2014 18.06.2012 Amtliche Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion RdErl. d Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 26.11.2012 25.06.2012 Änderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28 ÜBesG NRW RdErl. d. Finanzministeriums - B 2100-136.1-IV 1 v. 10.1.2014 04.07.2012 Anforderungsprofile für die Besetzung von Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D. und entsprechender Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.26.04.13 v. 6.8.2013 13.07.2012 Anpassung der Mietobergrenzen ab dem 1. Januar 2014 gemäß § 32 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein -Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.3-4147 v. 20.9.2013 03.08.2012 Anweisung für das Anordnungs-, Kassen- und Rechnungswesen der Teilnehmergemeinschaften in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (Flurbereinigungskassenanweisung - FlurbkassenAnw) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 28.7.2014 03.08.2012 Anweisungen über die Verwaltung und Organisation des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) - AnwVOBLB - RdErl. d. Finanzministeriums v. 11.5.2015 VV 4430 - 6 - VI A 4 03.08.2012 Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (PDV 300) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS) 03.08.2012 Aufgaben des Instituts der Feuerwehr NRW als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Absatz 2 FSHG RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 18.09.01 - v. 27.11.2013 03.08.2012 Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und Abführung der Gewerbesteuerumlage sowie Verrechnung der Solidaritätsumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-46.04.05-23/15 - u. d. Finanzministeriums - KomF 3150-15-IV B 3 - v. 20.2.2015 27.08.2012 Aus- und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheiten (PDV 201 VS- NFD) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS) 03.09.2012 Ausführungsvorschrift nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern (Lehrgang B III) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 28.10.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 103 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 04.09.2012 Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 zur Feuerwehrdienstvorschrift 2; Gruppenführer−Ausbildung und Truppmann−/Truppführer−Aus- und Fortbildung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 18.12.2012 11.09.2012 Begleitung der fachpraktischen Ausbildung der Studierenden in den Polizeibehörden im Rahmen der Praxisteile des Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugsdienst (Tutoren- und Multiplikatorenkonzept) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 12.5.2014 19.09.2012 Beirat für Zoonosen in der Lebensmittelkette RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-3 - 44.17.05 - v. 12.6.2014 20.09.2012 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Minister für Sicherheit und Justiz der Niederlande und dem Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz vom 23.5.2014 20.09.2012 Benennung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2043 - v. 31.7.2014 24.09.2012 Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung RdErl. d. Finanzministeriums - B 2020 - 3.5.1 - IV 1 v. 22.4.2014 08.10.2012 Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten - GeoBasisBNErl NRW - RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 37 - 51.01.01 - v. 3.1.2013 08.10.2012 Beschleunigte Bearbeitung von Privatklagedelikten Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 422 - 62.18.05 u. d. Justizministeriums - 4130 - III. 4 - v. 22.5.2015 25.10.2012 Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Betriebswirtin /zum Betriebswirt im Gesundheitswesen der Zahnärztekammer Westfalen- Lippe vom 16.11.2012 12.11.2012 Bestimmung der zuständigen Behörde für den Gewässerausbau und das Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung einer Umflut der Pader um den Padersee RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-8 – 611/5 - 100 60 - v. 24.9.2012 16.11.2012 Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung des Zulassungsverfahrens für den Bau und Betrieb einer Fernwärmeleitung der STEAG Fernwärme GmbH zwischen Duisburg-Walsum und Bottrop-Welheim RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 8 - 50 31 30.3 - v. 20.1.2015 16.11.2012 Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung der Maßnahme „Entflechtung und Umgestaltung des Gewässers Graben am Emsring“ RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-8 - 611/5- 100 60 vom 11.4.2013 16.11.2012 Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung zum Hochwasserschutz an der Glenne RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-8 - 611/5 - 100 60 - v. 19.9.2012 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 104 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 16.11.2012 Bestimmung der zuständigen Behörde für die Rohrfernleitungsanlage FG 38 zum Befördern von Propylen der Westgas GmbH zwischen Köln-Worringen und Marl RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz - IV - 8 - 50 31 30.3- v. 6.11.2014 20.11.2012 Bestimmung der zuständigen Behörde für die Rohrfernleitungsanlage LNR 1 +7 DN 80 - 800 zum Befördern von Kokereigas zwischen Bottrop und Dortmund der E.ON Ruhrgas AG RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz - IV - 8 - 50 31 30.3 - v. 25.10.2012 20.11.2012 Bestimmung der zuständigen Behörde für die Rohrfernleitungsanlage zum Befördern von Sauerstoff der Air Liquide Deutschland GmbH zwischen Grevenbroich -Neukirchen und Dortmund RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 8 - 50 31.30.3 - vom 26.8.2013 23.11.2012 Bestimmungen über die Ausbildung von Bergbaubeflissenen und Beflissenen des Markscheidefachs RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - Az. I B 3 – 31.10.10 v. 13.11.2014 23.11.2012 Bestimmungen über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums (Vertretungsordnung FM NRW) RdErl. d. Finanzministeriums v. 6.5.2015 26.11.2012 Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (BWB) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2 - 2210 - 145/15 v. 27.3.2015 05.12.2012 Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brandschutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012 05.12.2012 Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brandschutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012 06.12.2012 Betriebssatzung für den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (BS LBME NRW) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk v. 25.3.2015 06.12.2012 Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. Justizministeriums vom 26.11.2012 - 1518 - I. 193 (JMBl. NRW S. 318) und Gem. RdErl. d Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.06.18. - und d. Finanzministeriums - H 2090 - 2/13 - II B 3 - vom 23.11.2012 06.12.2012 Dienstkleidungsordnung der Polizei des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405 / 401 - 63.01.01 v. 21.1.2014 11.12.2012 Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014 18.12.2012 Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 105 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 03.01.2013 Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014 07.01.2013 Durchführung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Anwendung des § 4 Absatz 1 Satz 2 RdErl. d. Finanzministeriums - B 3010 - 4.1 - IV C 1 v. 2.10.2014 31.01.2013 Durchführung des Landespersonalvertretungsgesetzes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 25-42.05.05 v. 14.3.2013 19.02.2013 Durchführung und Umsetzung forstvermehrungsrechtlicher Vorschriften in NRW (Saat 2014) RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz - III-2 031.63.00.01 - v. 23.6.2014 20.02.2013 Dynamisierung der Einkommensgrenzen gemäß § 13 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2010-709/12 - v. 23.11.2012 21.02.2013 Einsatz der Polizei bei Staatsbesuchen und sonstigen Besuchen (PDV 130) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS) 25.02.2013 Einstellung und Ausbildung der Regierungsvermessungsreferendarinnen und der Regierungsvermessungsreferendare RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 27.18.03 - 2123 v. 20.11.2012 07.03.2013 Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts - und Privatwaldes (Entgeltordnung ’15) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-3 - 20- 64-00.01 - v. 1.1.2015 08.03.2013 Ergänzende Regelung zur Vorschrift „Schießtraining in der Aus-und Fortbildung “ (PDV 211, Nr. 7, 8) zur Fortbildung von Spezialeinheiten und Spezialkräften . (KOPFERLASS) 14.03.2013 Erlass für die Verpflegungswirtschaft der Polizeiküchen des Landes Nordrhein- Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405 - 60.26 v. 7.3.2013 (KOPFERLASS) 15.03.2013 Fachpraktische Ausbildungszeit im Rahmen der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 31.10.2013 01.04.2013 Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.35), d. Justizministeriums (4103 - III. 29), d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (III B 2-21-34/34) u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (232 - 1.09.14.03) v. 27.4.2015 01.04.2013 Feuerschutz und Hilfeleistung Erstattung der von privaten Arbeitgebern an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Helfer fortgewährten Leistungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.01.03 - 5.12.2012 11.04.2013 Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 73-52.06.04 - v.11.9.2012 29.04.2013 Förderrichtlinie Bodendenkmalpflege des MBWSV 2014 RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 6.8.2014 03.05.2013 Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) durch Sport in der Polizei RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 412 - 58.27.02 v. 18.6.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 106 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 18.06.2013 Freie Heilfürsorge der Polizei NRW Sonderkuren für Wechselschichtdienstleistende RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.63.22.07 - v. 4.9.2012 27.06.2013 Führen von Amtsbezeichnungen im Bereich der Polizei RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 401 - 42.01.15 - v. 3.9.2012 28.06.2013 Führung und Einsatz der Polizei“ (PDV 100 VS-NfD) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS) 07.07.2013 Genehmigung von Dienstreisen der Beschäftigten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2522 - v. 30.7.2014 19.07.2013 Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht RdErl. d. Finanzministeriums B 3100 - 3.1.6.2.A - IV A 4 v. 16.11.2012 29.07.2013 Gewässerabschnitte zum Schutz der Äsche RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III-6-765.21.10 v. 13.11.2014 31.07.2013 Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - III 2-8012 - v. 19.2.2015 06.08.2013 Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405-63.13.03 v. 21.3.2014 09.08.2013 Handlungsanleitung "Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht " (1. überarbeitete Auflage) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - III 3- 8231.6 , d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402-57.04.08 u. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VII B 2-40-09/9 v. 27.8.2012 20.08.2013 Handlungsanleitung „Bußgeldkataloge zum Arbeitszeit-, zum Jugendarbeitsschutz - und zum Mutterschutzrecht“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - III 2 - 8012 - v. 30.10.2014 22.08.2013 Haushaltsmäßige Abwicklung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 213 - 6029 v. 18.11.2013 26.08.2013 Hinweis zur Anwendung von § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG - NRW bei Dienstleistungserbringung durch Personen im EU-Ausland RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - I A 1-81-00/3-13 - v. 13.10.2014 20.09.2013 Hinweise zur Auslegung von § 4a Absatz. 1 Nummer 1 des Bestattungsgesetzes (Länderliste) RdErl. der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien - 232 - 0265 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales v. 18.3.2015 04.10.2013 Hospitation von Studierenden ausländischer Polizeien in den Polizeibehörden des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.11.02 v.12.9.2014 28.10.2013 Jahresberichte der Vermessungs- und Katasterbehörden RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 36 - 51.00 - 1725 v. 15.3.2013*) (KOPF- ERLASS) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 107 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 31.10.2013 Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen) 18.11.2013 Kosten des Feuerschutzes Ersatz von Aufwendungen bei Teilnahme von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sowie Kreisbrandmeistern und deren Stellvertretern an Lehrgängen des Instituts der Feuerwehr NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 2012 - 74-52.01.03 - v. 5.12.2012 27.11.2013 Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 18.12.2013 Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großschadensereignissen, Krisen und Katastrophen RdErl d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 4.10.2013 08.01.2014 LAGA-Mitteilung 38 - Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-3-931.17 - v. 6.12.2012 10.01.2014 Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - V-5 8800.4.11 - und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI.1 - 850 v. 11.12.2014 20.01.2014 Medizinische Versorgung bei Einsätzen aus besonderem Anlass und notfallmedizinische Versorgung bei Einsätzen der Spezialeinheiten mit hohem Gefährdungsgrad RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413/403 - 60/63.23.10 VS-NfD v. 9.9.2014 *) (KOPFERLASS) 21.01.2014 Notifizierung von Untersuchungsstellen nach Klärschlamm-, Bioabfall-, Altholzund Altölverordnung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz - IV-3-958.02 v. 8.10.2012 28.01.2014 Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2020 und 2023 in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz - II A-5 - 2302.2.1 - v. 28.1.2014 30.01.2014 Orientierungsdaten 2013 - 2016 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein- Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales Az. 34- 46.05.01-264/12 vom 13.7.2012 17.02.2014 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe v. 16.11.2012 17.02.2014 Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 im Land Nordrhein -Westfalen (EFRE-Rahmenrichtlinie - EFRE RRL) Gem. RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, der Staatskanzlei, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien vom 14.11.2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 108 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 18.03.2014 Regelmäßige Kontrollen nach Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 (2012/21/EU) zur Vermeidung von Überkompensationen bei der Gewährung von Ausgleichszahlungen an bestimmte Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 35-49.02.01-75.8-1266/14 v. 20.1.2014 21.03.2014 Richtlinie für die Einführung neuer Polizeiärztinnen und Polizeiärzte in den Polizeiärztlichen Dienst des Landes RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.26.01.01 - v. 29.7.2013 11.04.2014 Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.6.2012 22.04.2014 Richtlinie für Eignungsnachweise durch Präqualifikation bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben (Präqualifikationsrichtlinie) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Inneres und Kommunales , des Finanzministeriums und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 28.5.2014 12.05.2014 Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) Gem.RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI B 2 - B 1046 - 502.2 - u. d. Finanzministeriums - B 1046 -3- VI 2 - v. 15.5.2014 12.05.2014 Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau[1] (Industriebaurichtlinie – IndBauR NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – VI.1 - 190 v. 4.2.2015 15.05.2014 Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.Investitionskapital RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - IV A 3 - 31 - 00 v. 7.7.2013 23.05.2014 Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.KWK-Investitionskredit RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 6.12.2012 28.05.2014 Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.12.05 v. 18.2.2015 30.05.2014 Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.12.06 vom 18.2.2015 02.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres .nrw - Programmbereich Innovation“ (progres.nrw - Innovation) Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 15.4.2015 03.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres .nrw) – Programmbereich Markteinführung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –VII – 4 – 43.00– v. 20.2.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 109 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 12.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres .nrw) – Programmbereich Wärme- und Kältenetze“ RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VII-5 - 38-10 v. 7.11.2014 12.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen progres .nrw-Programmbereich KWK (Förderung von KWK-Anlagen und KWK bezogenen Maßnahmen) RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VII 5 - 37.60 v. 15.3.2015 13.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 25.3.2015 13.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - INT.9540 - v. 8.1.2014 16.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 21.1.2015 23.06.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI 5 - 4201 - 5685 - v. 28.6.2013 09.07.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsprojekten im Rahmen des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales II A 4 – 3260.44.12 v. 19.2.2013 25.07.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen , die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020) RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - Az.: II 1 - 2602.5 v. 23.12.2014 28.07.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 6 - 2450.03 - v. 17.3.2015 30.07.2014 Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales 31.07.2014 Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 112 (BdH) - 14-01-01 - v. 1.4.2013 06.08.2014 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen RdErl. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 20.8.2013 20.08.2014 Richtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V B 2-4440.25/4440.25.4 v. 31.7.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 110 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 22.08.2014 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten (Beamtinnen und Beamten) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (BRL MWEIMH 2014) 02.09.2014 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen, insbesondere Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - I-7 - 2.17 - v. 4.7.2012 09.09.2014 Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) Bek. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 4.12.2014 12.09.2014 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser) RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter EMA-7231.1 v. 18.12.2014 15.09.2014 Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) RdErl. d. Finanzministeriums - B 3115 - 0.3 - IV A 2 v. 15.1.2015 02.10.2014 Richtlinien über die Abwicklung von Erbschaften des Landes RdErl. d. Finanzministeriums – VV 1260 – 1 – VI 3 v. 27.6.2013 13.10.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Justizministeriums (4400 - IV. 444) v. 26.11.2014 14.10.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zur Haftverkürzung bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein- Westfalen RdErl. d. Justizministeriums (4454 - IV B. 4) v. 7.1.2013 30.10.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III 6 - 71-60-00.03 v. 8.3.2013 06.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes *1) (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien – BAfrl) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 551.01 v. 13.1.2015 07.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) 13.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter - 401 - 0427 v. 15.2.2015 13.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 - 6704.1 vom 17.2.2014 14.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - INT - 5.9400.2 - v. 20.11.2012 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 111 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 17.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien ) RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 52 - 8712 Nr. 12/2014 v. 30.1.2014 17.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen - Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V A 1 3928.7 v. 19.7.2013 17.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein“ RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 51. - 8440 Nr. 117/14 v. 9.7.2014 26.11.2014 Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi- Nah) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 2-86.19-4.3 v. 1.12.2014 01.12.2014 Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II A 4- 62.71.20 v. 13.4.2015 04.12.2014 Richtlinien zur Förderung der Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz II A 2 – 2406.11 v. 24.2.2015 10.12.2014 Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 4 - 87-02/1 v. 30.5.2014 11.12.2014 Richtlinien zur Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 4-62.71.10 v. 27.3.2015 16.12.2014 Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - vom 2.9.2014 18.12.2014 Runderlass zur Durchführung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes RdErl. d. Finanzministeriums - B 3003 - 25 - IV C 1 v. 9.8.2013 23.12.2014 Satzung der Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ (ZFMK) vom 10.12.2014 30.12.2014 Studentenwohnheimbestimmungen (SWB) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.2-2010-63/13 - vom 21.2.2013 01.01.2015 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durch die Polizei des Landes Nordrhein -Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 423- 62.13.09 v. 29.4.2013 06.01.2015 Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405 - 25.02.06 - v. 18.12.2013 06.01.2015 Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen für die Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes sowie zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz - IV-4 - 551.01 v. 13.1.2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 112 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 13.01.2015 Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrundsätze) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.07.01/01-169/12 - v. 6.12.2012 13.01.2015 Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Bereich der Polizei RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.01.63 - v. 25.2.2013 15.01.2015 Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 - v. 20.8.2014 20.01.2015 Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung, während einer Beurlaubung oder während einer Zuweisung in der Sozialversicherung RdErl. d. Finanzministeriums - B 6028 - 3.4 IV - v. 16.11.2012 21.01.2015 Verwaltungsvorschrift zum Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI-Erlass) RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 36 - 51.01.01 - 2410 v. 14.10.2014 04.02.2015 Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (VV zum DSchG) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 11.4.2014 15.02.2015 Verwaltungsvorschriften für Grundstücksverkäufe nach § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz (VV zu § 15 Abs. 3 HHG) RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2-0064-2.1 v. 16.6.2014 18.02.2015 Verwaltungsvorschriften über Dienstwohnungen (DWVV) RdErl. d. Finanzministeriums - B 2732 - 0.5 – IV A 2 - v. 15.6.2012 18.02.2015 Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (VVzBVO) RdErl. d. Finanzministeriums - B 3100 - 0.7 - IV A 4 v. 15.9.2014 19.02.2015 Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein- Westfalen (VV-HS) hier: Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 14 Abs. 2 LHO RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2 - 0014 - 2.1 v. 8.10.2012 20.02.2015 Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein- Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO 24.02.2015 Verwendung von Recyclingpapier im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 55.22.00.03 - v. 12.11.2012 15.03.2015 Vorschrift „Einsatz bei Gefahren auf dem Wasser“ (PDV 135 VS-NfD) RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26-PDV 135 VS-NfD v. 13.6.2014 *) (KOPFERLASS) 17.03.2015 Vorschrift „Schießtraining in der Aus- und Fortbildung" (PDV 211) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 413 - 60.26 - v. 6.1.2015 *) (KOPF- ERLASS) 18.03.2015 Vorschrift „Übungen" (PDV 230) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales , 413 - 60.26 - v. 6.1.2015 *) (KOPFERLASS) 25.03.2015 Vorschrift „Versorgung der Polizei im Einsatz“ (LF 150) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 413 - 60.26 v. 3.8.2012*) (KOPFERLASS) 25.03.2015 Vorschrift Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ VS-NfD - Teil D „Psychosoziale Unterstützung bei der Polizei NRW" (LT NRW zur PDV 100 VS-NfD - Teil D -) (KOPFERLASS) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 113 Datum Erlasse und Richtlinien (Stammerlasse) der 16. Wahlperiode 27.03.2015 Vorschrift Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ VS-NfD -Teil K Einsatz der Polizei aus Anlass von Verfolgungsfahrten RdErl. d. Ministeriums Inneres und Kommunales 413 - 60.26 - LT NRW zur PDV 10 VS-NfD - Teil K - v. 18.3.2014*) (KOPFERLASS) 27.03.2015 Vorschrift Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 129 VS-NfD „Personenund Objektschutz (LT NRW zur PDV 129 VS-NfD) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 41 - 60.26 - LT NRW zur PDV 129 VS-NfD v. 1.4.2013*) (KOPFERLASS) 13.04.2015 Zentrale Einführungsfortbildung für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.29.06 v. 17.2.2014 15.04.2015 Zinssenkungsverfahren gemäß den §§ 35 Absatz 1, 36 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - IV.3-4147-444/14 - v. 3.6.2014 27.04.2015 Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 424 - 62.19.02 -, d. Justizministeriums - 4210 - III. 94 -, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter - 214 - 0390.5.2. -, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313 - 6004.1.9 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 622. 6.08.08.04 - 50724 - v. 22.8.2014 06.05.2015 Zusammenarbeit zwischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern beziehungsweise Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten und der Polizei Gem.RdErl. d. Justizministeriums - 2344 - Z. 221 -, d. Finanzministeriums - Az. S 0500 - 74/5 - VA3 - u. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.01.48 - v. 12.5.2014 11.05.2015 Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - I.3 vom 31.1.2013 22.05.2015 Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk v. 22.8.2013 Erläuterungen zur Tabelle: RdErl.: Runderlass Gem.RdErl.: gemeinsamer Runderlass JMBl.: Justizministerialblatt BdH: Beauftragte des Haushalts 34. Welche namentlich einzelnen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien wurden in der 15. und 16. Wahlperiode jeweils befristet oder mit einer Evaluierungsfrist versehen? Die Verordnungen, Erlasse und Richtlinien nach Auswertung des GV. NRW und SMBl. NRW ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Angegeben werden aktuelle Befristungen, entfristete Vorschriften werden statistisch nicht erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 114 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend , Kultur und Sport - 422-03.0 v. 30.12.2014 Amtliche Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenbewerberinnen und -bewerbern mit einer HIV-Infektion RdErl. d Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 26.11.2012 Anforderungsprofile für die Besetzung von Funktionen der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 g. D. und entsprechender Beförderungsentscheidungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 403.26.04.13 v. 6.8.2013 Anmietung von Liegenschaften für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 55 - 23.00.02 - v. 29.9.2010 Aufgaben des Instituts der Feuerwehr NRW als technische Einrichtung zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung gemäß § 3 Absatz 2 FSHG RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 18.09.01 - v. 27.11.2013 Ausführungserlass zum Staatsangehörigkeitsrecht RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 14 – 40.00 – 6.1 - v. 16.8.2010 Ausführungsvorschrift nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern (Lehrgang B III) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 28.10.2013 Ausführungsvorschrift nach § 33 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 zur Feuerwehrdienstvorschrift 2; Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann-/Truppführer-Aus- und Fortbildung RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74 - 27.19.01 - v. 18.12.2012 Beirat für Zoonosen in der Lebensmittelkette RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI-3 - 44.17.05 - v. 12.6.2014 Benennung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2043 - v. 31.7.2014 Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten - GeoBasisBNErl NRW - RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 37 - 51.01.01 - v. 3.1.2013 Bestimmungen über die Ausbildung von Bergbaubeflissenen und Beflissenen des Markscheidefachs RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - Az. I B 3 – 31.10.10 v. 13.11.2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 115 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brandschutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012 Betrieblicher Brandschutz und Notfallvorsorge in den Dienststellen der Polizei NRW (Brandschutzerlass Polizei) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - Az. 401 - 58.02.06 - v. 20.9.2012 Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus dem und zu dem zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. Justizministeriums vom 26.11.2012 - 1518 - I. 193 (JMBl. NRW S. 318) und Gem. RdErl. d Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.06.18. - und d. Finanzministeriums - H 2090 - 2/13 - II B 3 - vom 23.11.2012 Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014 Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014 Durchführung der Bundesärzteordnung, der Bundes-Apothekerordnung und des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 232 - 0400.3.0/0402.1/ 0430.2 - v. 17.11.2014 Einstellung und Ausbildung der Regierungsvermessungsreferendarinnen und der Regierungsvermessungsreferendare RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 27.18.03 - 2123 v. 20.11.2012 Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Körperschafts- und Privatwaldes (Entgeltordnung ’15) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz - III-3 - 20-64-00.01 - v. 1.1.2015 Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 14-38.01.01-1.2.4 - v. 26.10.2011 Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.35), d. Justizministeriums (4103 - III. 29), d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (III B 2-21-34/34) u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (232 - 1.09.14.03) v. 27.4.2015 Feuerschutz und Hilfeleistung Erstattung der von privaten Arbeitgebern an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Helfer fortgewährten Leistungen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.01.03 - 5.12.2012 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 116 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 73-52.06.04 - v.11.9.2012 Förderrichtlinie Bodendenkmalpflege des MBWSV 2014 RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 6.8.2014 Genehmigung von Dienstreisen der Beschäftigten von Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - I B 1 - 2522 - v. 30.7.2014 Haushaltsmäßige Abwicklung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 213 - 6029 v. 18.11.2013 Hochwasserkrisenmanagement in Nordrhein-Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 28.10.2011 Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen) Kosten des Feuerschutzes Ersatz von Aufwendungen bei Teilnahme von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr sowie Kreisbrandmeistern und deren Stellvertretern an Lehrgängen des Instituts der Feuerwehr NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 2012 - 74-52.01.03 - v. 5.12.2012 Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014 Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großschadensereignissen , Krisen und Katastrophen RdErl d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 4.10.2013 Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 73 - 52.03.04 / 73 - 52.08 – vom 20.9.2010 Notifizierung von Untersuchungsstellen nach Klärschlamm-, Bioabfall-, Altholz- und Altölverordnung RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-3-958.02 v. 8.10.2012 Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25.6.2012 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 117 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Richtlinie für Eignungsnachweise durch Präqualifikation bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Freihändigen Vergaben (Präqualifikationsrichtlinie) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr v. 28.5.2014 Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) Gem.RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI B 2 - B 1046 - 502.2 - u. d. Finanzministeriums - B 1046 -3- VI 2 - v. 15.5.2014 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 170 - v. 5.11.2010 Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau[1] (Industriebaurichtlinie – Ind- BauR NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – VI.1 - 190 v. 4.2.2015 Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.Investitionskapital RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk - IV A 3 - 31 - 00 v. 7.7.2013 Richtlinie über die Dotation des Fonds NRW/EU.KWK-Investitionskredit RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 6.12.2012 Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404- 27.12.05 v. 18.2.2015 Richtlinie über die Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.12.06 vom 18.2.2015 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung , regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Innovation“ (progres.nrw - Innovation) Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt , Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 15.4.2015 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung , Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz –VII – 4 – 43.00– v. 20.2.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 118 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm Rationelle Energieverwendung , Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Programmbereich Wärme- und Kältenetze“ RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz VII-5 - 38-10 v. 7.11.2014 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm Rationelle Energieverwendung , Regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw-Programmbereich KWK (Förderung von KWK-Anlagen und KWK bezogenen Maßnahmen) RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VII 5 - 37.60 v. 15.3.2015 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein -Westfalen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 25.3.2015 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen in der Gesundheitswirtschaft Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 21.1.2015 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - VI 5 - 4201 - 5685 - v. 28.6.2013 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsprojekten im Rahmen des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales II A 4 – 3260.44.12 v. 19.2.2013 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie) RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – Az.: II 1 – 2602.11 032 – v. 31.5.2011 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung - EFRE-Förderrichtlinie Landesinitiative Fachkräftesicherung RdErl d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - Az.: II A 3 - v. 3.4.2012 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 - 2020) RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - Az.: II 1 - 2602.5 v. 23.12.2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 119 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 6 - 2450.03 - v. 17.3.2015 Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 112 (BdH) - 14-01-01 - v. 1.4.2013 Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Az. 112 (BdH) 10-40 v. 17.2.2012 Richtlinie zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 148 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V B 3 - 4421.43 v. 20.1.2012 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen RdErl. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung v. 20.8.2013 Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW) Bek. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 4.12.2014 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser) RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter EMA-7231.1 v. 18.12.2014 Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW- Initiative „Kurve kriegen“) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - PPJ - 20.28.04 - v. 12.10.2011 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter- Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein- Westfalen RdErl. d. Justizministeriums (4400 - IV. 444) v. 26.11.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zur Haftverkürzung bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Justizministeriums (4454 - IV B. 4) v. 7.1.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 120 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III 6 - 71-60-00.03 v. 8.3.2013 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes *1) (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien – BAfrl) RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz - IV - 4 - 551.01 v. 13.1.2015 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“; RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz - IV-7-025 088 0010 - v. 1.1.2012 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - VI B 3 - 49 - 99 - v. 12.7.2011 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Altenpflegehilfe und Familienpflege RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 401 - 0427 v. 15.2.2015 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales - V 1 .- 5610.1 v. 10.5.2011 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 212 - 6704.1 vom 17.2.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 313 - 7232.1, 7254 u. 7233.1 v. 14 .10.2011 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Arbeit , Integration und Soziales - INT - 5.9400.2 - v. 20.11.2012 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 121 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinien) RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 52 - 8712 Nr. 12/2014 v. 30.1.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein“ RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 51. - 8440 Nr. 117/14 v. 9.7.2014 Richtlinien zur Förderung der Allgemeinmedizin in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann (Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte) RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit , Emanzipation, Pflege und Alter - 232-0400.5.6 - v. 24.11.2011 Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 2-86.19-4.3 v. 1.12.2014 Richtlinien zur Förderung der Sommerweidehaltung RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – II A 4-62.71.20 v. 13.4.2015 Richtlinien zur Förderung der Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II A 2 – 2406.11 v. 24.2.2015 Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 4 - 87-02/1 v. 30.5.2014 Richtlinien zur Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II A 4-62.71.10 v. 27.3.2015 Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 405 - 25.02.06 - v. 18.12.2013 Verfahren für die Überprüfung der finanziellen Verhältnisse der Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landesverwaltung NRW RdErl. d. Finanzministeriums - B 1110 - 102.10.3 - IV C 2 - v. 2.3.2012 Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrundsätze) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 34-48.07.01/01-169/12 - v. 6.12.2012 Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Bereich der Polizei RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 402 - 57.01.63 - v. 25.2.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 122 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung, während einer Beurlaubung oder während einer Zuweisung in der Sozialversicherung RdErl. d. Finanzministeriums - B 6028 - 3.4 IV - v. 16.11.2012 Verwaltungsvorschriften über Dienstwohnungen (DWVV) RdErl. d. Finanzministeriums - B 2732 - 0.5 – IV A 2 - v. 15.6.2012 Verwendung von Recyclingpapier im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 55.22.00.03 - v. 12.11.2012 Vollzug des Sprengstoffrechts Gem.RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales – III 3 - 8240.5 – und des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 71-38.05.01 – v. 19.10.2011 Vorschriften über Dienstwohnungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen (Dienstwohnungsvorschriften für Tarifbeschäftigte – DWVT –) RdErl. d. Finanzministeriums - B 2731 – 0.1.2 – IV A 2 - v. 29.5.2012 Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 424 - 62.19.02 -, d. Justizministeriums - 4210 - III. 94 -, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter - 214 - 0390.5.2. -, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313 - 6004.1.9 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 622. 6.08.08.04 - 50724 - v. 22.8.2014 Zusammenarbeit der Forstbehörden mit Feuerwehr und Behörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr - ZFG 2012 - Gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 73- 52.03.03 - u. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - III 2/037.30.00.00 - v. 13.2.2012 Zusammenarbeit der Katasterbehörden, der Grundbuchämter und der Finanzämter mit den Flurbereinigungsbehörden anlässlich von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (ZusArbErl FlurbG) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - II-7 - 851.12.04 -, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales – 32-51.13.05 -, d. Justizministeriums - 3850 - I. 42 (Arb.Gr.FLLGB) - u. d. Finanzministeriums - S 4500 - 18 - V A 6 / S 3300 - 85 - V A 6 - v. 6.4.2011 Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - I.3 vom 31.1.2013 Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter v. 24.4.2012 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 123 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Gebührenordnung für Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-WissM NRW) Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MP – BeamtDiszZustVO MP) Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein -Westfalen (Zuständigkeitsverordnung MGEPA – ZustVO MGEPA) Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MBWSV – ZustVO MBWSV) Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MFKJKS – BeamtDiszZustVO MFKJKS) Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Beamten - und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MWEIMH - ZustVO MWEIMH) Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung allgemeiner Vollzugsdienst - APOaVollzD) Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Werkdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Werkdienst - APOWD) Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhD-Agr) Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw) Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung prüfungserleichterter Aufstieg Steuer – VOprfgserlAgDSt) Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPgD-Feu) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 124 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krankheitsfällen an Tarifbeschäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW) Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Dienstwohnungsverordnung – DWVO) Verordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei (Lehrverpflichtungsverordnung DHPol - DHPol LVVO) Verordnung über Zuständigkeiten für die Festlegungen von Einzugsgebieten von Notrufabfragestellen und deren Unterteilungen nach der Verordnung über Notrufverbindungen (Zuständigkeitsverordnung Notrufverbindungen - NRVerbZustVO) Verordnung über die Gewährung der Pauschale zur Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern (AltPflSchulkoVO) Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung - AltPflAusgl- VO) Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, - pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl) Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (Weinrechtsdurchführungsverordnung - WeinR-DVO NRW) Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter - ThUG (Zuständigkeitsverordnung Therapieunterbringungsgesetz - ZustVO ThUG) Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung NRW 2010 – KapVO NRW 2010) Verordnung zum Studiumsqualitätsgesetz (Studiumsqualitätsverordnung) Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung - BAHZVO) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 125 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen Verordnung über die für den Erlass von Rahmenvorgaben im Hochschulbereich geltenden Grundsätze (Rahmenvorgabengrundsätzeverordnung – RVGrVO) Verordnung über besondere Zuständigkeiten in der Schulaufsicht (Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht – ZustVOSchAuf) Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs - und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I) Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Mindestgrößen VO) Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung) Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt- Übertragungsverordnung – DIBt-ÜtVO) Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO) Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündigungssperrfristverordnung – KSpVO NRW) Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzVO NRW) Verordnung über das Verfahren über die Gewährung von Integrationspauschalen nach § 14 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein- Westfalen (Integrationspauschalen-Verordnung) Verordnung über die Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen (Beiräteverordnung ) Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz - ZustVO ArbtG) Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach § 123 des Justizgesetzes Nordrhein- Westfalen Verordnung über die Zuweisung von Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster -, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 126 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz (Fn 2) Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz Verordnung über Mitteilungen in Nachlasssachen Verordnung zur Bestimmung des zentralen Vollstreckungsgerichts Verordnung über die Konzentration der Verfahren nach § 32b der Zivilprozessordnung und nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten Verordnung über die Form der den Amtsgerichten nach dem Insolvenzstatistikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikverordnung - InsStatVO) Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Registerverordnung Amtsgerichte - RegisterVO) Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen Verordnung zur Übertragung richterlicher Aufgaben in der Arbeitsgerichtsbarkeit Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG)1 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein -Westfalen (ERVVO SG)1 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten im Lande Nordrhein -Westfalen (ERVVO ArbG) (Fn 2) Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten in Beschwerdeverfahren gemäß § 335a Handelsgesetzbuch (ERVVO EHUG)1 Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Paßgesetz und dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis zuständigen Verwaltungsbehörden Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren Verordnung über die Zuständigkeit zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungsund Abrufverfahren und über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110 Absatz 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, § 100 Absatz 4 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 67 Absatz 4 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Einzelheiten- und DelegationsVO - § 110 StVollzG NRW, § 100 JStVollzG NRW und § 67 UVollzG NRW) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 127 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Verordnung für den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsverordnung - AHaftVollzVO) Verordnung zur Neuorganisation der Oberfinanzdirektionen in Nordrhein-Westfalen Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015, 2016 und 2017) Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV) Verordnung über Zuständigkeiten des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Münster im Bereich des Lastenausgleichs Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 Tariftreue - und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss- Verordnung - VgTarifFAVO) Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe -Mindestentgelt-ausschuss-Verordnung - VgMinAVO) Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative TarifverträgeVO - RepTVVO) Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz (MFGVO) Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO) Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für das Berufsbild „staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialpädagoge, staatlich anerkannte Sozialarbeiterin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder staatlich anerkannte Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin oder staatlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 128 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie anerkannter Sozialpädagoge und Sozialarbeiter“ Verordnung über Zuständigkeiten im Mess- und Eichwesen (Eichzuständigkeitsverordnung - EichZustVO) Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformationstechnologie - APO GeoInfoTech) Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (DVOzÖbVIG NRW) Ordnungsbehördliche Verordnung über die Selbstüberwachung von oberirdischen Deponien (Deponieselbstüberwachungsverordnung - DepSüVO -) Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes an öffentliche Stellen (Untergrund-Datenübermittlungsverordnung NRW – UntergrundDÜVO NRW) Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (Versicherungsaufsichtsverordnung - Vers- AufsVO NRW) Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger (Wirtschaftsdüngernachweisverordnung - WDüngNachwV) Verordnung über die Anerkennung von Betrieben für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung - PfSchGerKVO) Verordnung zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach der Bundes-Tierärzteordnung (Zuständigkeitsverordnung Bundes-Tierärzteordnung – BTOZustVO) Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW) Verordnung zur Zulassung privater Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Spezialitäten für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Land Nordrhein-Westfalen (Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW - KtrStZulVO) Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Forstrechts (Zuständigkeitsverordnung Forst – ZustVO Forst) Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW) Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz- Durchführungsverordnung - WTG DVO) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 129 Übersicht der in der 15. und 16. Wahlperiode befristeten oder mit einer Evaluierungsfrist versehenen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien Verordnung / Erlass / Richtlinie Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Pauschalen-Verordnung – ÖPNVP-VO) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Düsseldorf (Fluglärmschutzverordnung Düsseldorf - FluLärmDüsseldV) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Münster /Osnabrück (Fluglärmschutzverordnung Münster/Osnabrück - FluLärmMünsterV) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dortmund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund - FluLärmDortmundV) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Paderborn /Lippstadt (Fluglärmschutzverordnung Paderborn/Lippstadt - FluLärmPadV) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Niederrhein (Fluglärmschutzverordnung Niederrhein - FluLärmNiederrheinV) Erläuterungen zur Tabelle: RdErl.: Runderlass Gem.RdErl.: gemeinsamer Runderlass JMBl.: Justizministerialblatt 35. Namentlich welche der derzeit in Nordrhein-Westfalen gültigen Gesetze und Rechtsverordnungen sind nur befristet gültig? 36. Zu welchem Zeitpunkt laufen diese befristeten Rechtsvorschriften jeweils aus? Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 130 Gesetz Verfallsdatum Gesetz über die Stiftung von Feuerwehr- und Katastrophenschutz- Ehrenzeichen (Feuerwehr- und Katastrophenschutz- Ehrenzeichengesetz - FwKatsEG - NRW) 31.12.2016 Gesetz zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW - InvföG) 31.12.2022 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) 31.12.2015 Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein -Westfalen - VKZVKG - 31.12.2015 Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein -Westfalen 31.12.2016 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2011/2012 im Land Nordrhein-Westfalen (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 Nordrhein-Westfalen – BesVersAnpG 2011/2012 NRW) 31.12.2016 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG - 31.12.2017 Gesetz über die Zulassung von Zentren und über die Einrichtung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik in Nordrhein- Westfalen (Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen - PIDG NRW) 31.12.2019 Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD -) 31.12.2019 Gesetz zur Errichtung der Fachhochschule Hamm-Lippstadt, der Fachhochschule Rhein-Waal und der Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet und zum Ausbau weiterer Fachhochschulen (Fachhochschulerrichtungsgesetz 2009) 31.12.2015 Gesetz zur Errichtung der Fachhochschule für Gesundheitsberufe (Gesundheitsfachhochschulerrichtungsgesetz ) 31.12.2015 Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Nordrhein- Westfalen (Pflichtexemplargesetz Nordrhein-Westfalen) 31.12.2022 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) 31.12.2018 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) 31.12.2023 Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 (Zensusgesetz 2011-Ausführungsgesetz NRW - ZensG 2011 AG NRW) 31.12.2018 Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (JVollzSVG NRW) 31.12.2016 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 131 Gesetz Verfallsdatum Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen - AHaftVollzG NRW) 31.12.2015 Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit (Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW - ELAG) (Fn 2) 31.12.2021 Gesetz zur Errichtung eines Fonds des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktfondsgesetz) 31.12.2021 Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW) 31.12.2019 Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein- Westfalen (IHKG) 31.12.2016 Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz ) 29.12.2017 Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse 31.12.2015 Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und - ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW) 31.12.2018 Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz ) 31.12.2016 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AusfGFlurbG) 31.12.2015 Gesetz über Kosten- und Abgabenfreiheit in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz , in Siedlungsverfahren sowie im Kleingartenwesen 31.12.2015 Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten 31.12.2015 Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG NRW) 31.12.2017 Gesetz zur Entbürokratisierung der Beitreibung von Gebühren- und Auslagenrückständen bei der Zulassung von Fahrzeugen (Beitreibungserleichterungsgesetz /Kfz-Zulassung - BEG NRW) 31.12.2016 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein- Westfalen - ÖPNVG NRW - 31.12.2016 Gesetz über Rentengüter 31.12.2022 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 132 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung gem. § 4 Abs. 11 des Gesetzes zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts (KommunalisierungsfolgenVO – KFVO Umwelt) 31.12.2016 Verordnung zur Regelung der Abnahme von Leistungen des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durch Dienststellen der Landesverwaltung (LeistungsabnahmeVO IT.NRW) (Fn 4) 31.12.2019 Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW) 31.12.2019 Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes 31.12.2023 Gebührenordnung für Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (GebO-WissM NRW) 31.01.2016 Verordnung zur Bestimmung der Ämter auf Probe gemäß § 22 LBG bei den Hochschulen (VO Ämter auf Probe bei Hochschulen) 31.12.2016 Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin (Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung MP – BeamtDiszZustVO MP) 31.12.2015 Verordnung über beamten- und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums 31.12.2017 Verordnung zur Regelung der Dienstverhältnisse der Lektoren an den wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Lektorenordnung - LektO) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes Landespflege des Landes Nordrhein- Westfalen (VAPhöhDL) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein- Westfalen (Ausbildungsverordnung höherer bautechnischer Verwaltungsdienst - VAPhbD) (Fn 3) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung allgemeiner Vollzugsdienst - APOaVollzD) 30.06.2018 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Werkdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein- Westfalen (Ausbildungsordnung Werkdienst - APOWD) 30.06.2018 Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung der Polizei – LVOPol) 31.12.2017 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst - VAPgD) 31.12.2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 133 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhD-Agr) 30.09.2016 Verordnung über den Aufstieg durch Qualifizierung in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (Qualifizierungsverordnung - QualiVO hD allg Verw) 31.12.2019 Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein -Westfalen (Verordnung prüfungserleichterter Aufstieg Steuer – VOprfgserlAgDSt) 31.12.2024 Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zur Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister 31.12.2016 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (VAPmD-Feu) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein- Westfalen (VAPgD-Feu) 31.12.2018 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP gbaut.D-Gem.) 31.12.2019 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Staatlichen Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen/ Fachrichtung Umwelttechnik /Umweltschutz, Fachgebiet Umwelttechnik (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung höherer Dienst in der Umweltverwaltung - VAPhDU) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (AusbildungsVO höherer vermessungstechnischer Dienst - VAPhvD) 31.12.2019 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein- Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst - VAPgvD) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Gestütdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP-GD) 31.12.2015 Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (AZVOPol) 31.12.2015 Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) 31.12.2016 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krankheitsfällen an Tarifbeschäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW) 31.12.2016 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 134 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen für Professorinnen und Professoren der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV- Leistungsbezügeverordnung – FHöVLeistBVO NRW) 31.12.2015 Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein -Westfalen (FHR-Leistungsbezügeverordnung – FHRLeistBVO) 30.09.2016 Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Dienstwohnungsverordnung – DWVO) 31.12.2016 Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer 31.12.2015 Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) 31.12.2017 Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von der Polizei an ausländische Polizeibehörden (Polizeidatenübermittlungsverordnung - PolDÜV) 31.12.2023 Verordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei (Lehrverpflichtungsverordnung DHPol - DHPol LVVO) 31.12.2017 Verordnung über Zuständigkeiten für die Festlegungen von Einzugsgebieten von Notrufabfragestellen und deren Unterteilungen nach der Verordnung über Notrufverbindungen (Zuständigkeitsverordnung Notrufverbindungen - NRVerbZustVO) 31.12.2018 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch unbemannte Fluglaternen (Fluglaternenverordnung) 31.12.2019 Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (DVO MG NRW) 31.12.2015 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung NRW - PStVO NRW) 31.12.2018 Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen 31.12.2015 Verordnung zur Durchführung des Krankenpflegegesetzes (DVO- KrPflG NRW) 31.12.2017 Verordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung - AltPflAusglVO) 31.12.2016 Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen , -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen , -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (Weiterbildungsverordnung Hygienefachkraft - WeiVHygPfl) 31.12.2016 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Kontrollassistentin und zum amtlichen Kontrollassistenten (APVOKontrAss NRW) 31.12.2016 Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an die Zentralen Stellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (MeldDÜV ZStKV NRW) 31.12.2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 135 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein -Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung) 31.12.2019 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) 31.12.2016 Verordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich und zur Umsetzung der Studienstrukturreform (StudienstrukturreformVO) 31.10.2016 Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) 31.12.2015 Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens (Kapazitätsverordnung NRW 2010 – KapVO NRW 2010) 31.12.2017 Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung - BAHZVO) 30.06.2018 Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen 31.12.2024 Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (Bestimmungsverfahrensverordnung – BestVerfVO) 31.12.2016 Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz (VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) 31.12.2015 Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) 15.02.2018 Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten- Verordnung) 31.12.2020 Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landesplanungsgesetz DVO- LPIG DVO) 31.12.2015 Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Umwandlungsverordnung – UmwandVO) 27.03.2020 Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Wohngelddatenabgleichsverordnung - WoGDVO - ) 31.12.2015 Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündigungssperrfristverordnung – KSpVO NRW) 31.12.2021 Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung - KappGrenzVO NRW) 31.05.2019 Verordnung über das Verfahren über die Gewährung von Integrationspauschalen nach § 14 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Integrationspauschalen -Verordnung) 31.12.2017 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 136 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung über die Beiräte für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen (Beiräteverordnung) 31.12.2019 Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Durchführungsvorschriften zum Gesetz der Militärregierung Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz ) 31.12.2016 Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung durch Asylbewerber 30.06.2019 Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes und zur Regelung des Verfahrens (Härtefallkommissionsverordnung – HFKVO -) 31.12.2015 Verordnung über den finanziellen Ausgleich nach § 15 Zensusgesetz 2011 - Ausführungsgesetz NRW 31.12.2015 Verordnung über die Bildung auswärtiger Strafkammern (VO auswärtige Strafkammern) 31.12.2018 Verordnung über Mitteilungen in Nachlasssachen 31.12.2017 Verordnung über die Konzentration der Verfahren nach § 32b der Zivilprozessordnung und nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten 31.12.2017 Verordnung über die Form der den Amtsgerichten nach dem Insolvenzstatistikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikverordnung - InsStatVO) 31.12.2018 Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Registerverordnung Amtsgerichte - RegisterVO) 31.12.2018 Verordnung über die Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für gerichtliche Verfahren nach dem Personenstandsgesetz (Zuständigkeits VO PStG) 31.12.2018 Verordnung zur Bildung gemeinsamer Amtsgerichte für Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungssachen (Konzentrations VO ZVG) 31.12.2018 Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte 31.12.2015 Verordnung zur Übertragung richterlicher Aufgaben in der Arbeitsgerichtsbarkeit 31.12.2019 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Amtsgericht Olpe (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Amtsgericht Olpe - ERVVOAGOlpe) 31.12.2017 Börsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Börsenverordnung NRW – BörsVO NRW) 31.12.2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 137 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren und über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110 Absatz 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, § 100 Absatz 4 des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 67 Absatz 4 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein- Westfalen (Einzelheiten- und DelegationsVO - § 110 StVollzG NRW, § 100 JStVollzG NRW und § 67 UVollzG NRW) 31.12.2018 Verordnung für den Vollzug von Abschiebungshaft in Nordrhein- Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsverordnung - AHaftVollzVO) 31.12.2015 Landesfamilienkassenverordnung Nordrhein-Westfalen 31.12.2015 Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015, 2016 und 2017) 31.01.2018 Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV) 31.01.2018 Verordnung über Zuständigkeiten des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Münster im Bereich des Lastenausgleichs 31.12.2016 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales 31.12.2015 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter 31.12.2016 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr 31.12.2017 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 31.12.2017 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen 31.12.2018 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 58 und 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 31.12.2019 Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss-Verordnung - VgTarifFAVO) 30.04.2017 Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe -Mindestentgeltausschuss-Verordnung - VgMinAVO) 30.04.2017 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 138 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative Tarifverträge VO - RepTVVO) 30.04.2017 Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz (MFGVO) 29.12.2017 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) 31.12.2023 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Schwimmeistergehilfe vom 1. 9. 1984 31.01.2017 Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO) 31.12.2015 Glücksspielverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Glücksspiel- VO NRW - GlüSpVO NRW) 31.12.2022 Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen (ZÜSV NRW) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungstechniker-APO VermT) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kartograph-APO Kart) 31.12.2015 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformationstechnologie - APO GeoInfoTech) 31.12.2016 Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (DVOzÖbVIG NRW) 31.12.2019 Verordnung über die Übermittlung von Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes an öffentliche Stellen (Untergrund- Datenübermittlungsverordnung NRW – UntergrundDÜVO NRW) 31.12.2018 Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen (Versicherungsaufsichtsverordnung - VersAufsVO NRW) 31.12.2015 Rechtsverordnung über die Freistellung von Abwasserbehandlungsanlagen von der Genehmigungspflicht (FreistVO) 31.12.2015 Verordnung über den Nachweis des Verbleibs von Wirtschaftsdünger (Wirtschaftsdüngernachweisverordnung - WDüngNachwV) 31.12.2017 Verordnung über die Anerkennung von Betrieben für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung - PfSchGerKVO) 31.12.2024 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 139 Rechtsverordnung Verfallsdatum Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO NRW) 31.12.2019 Verordnung zur Zulassung privater Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionellen Spezialitäten für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Land Nordrhein-Westfalen (Kontrollstellen-Zulassungsverordnung NRW - KtrStZulVO) 30.04.2024 Verordnung über die Beratung der Landesforstverwaltung (Beratungsverordnung – BeratVO) 31.12.2015 Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung - LFischVO) 31.12.2017 Verordnung über die Hegepläne - Hegeplanverordnung (HegeplanVO) 31.12.2016 Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) 31.12.2015 Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung - SonGebVO) 30.04.2019 Verordnung zur Festlegung der Pauschalen nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNV-Pauschalen-Verordnung – ÖPNVP-VO) 31.12.2017 37. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, Gesetze mit konkreten und messbaren Zielvorgaben zu versehen, deren Erreichung im Zuge von Fristverlängerungen bzw. Evaluierungen überprüft werden können (sog. Gesetzes-TÜV oder generelles Bürokratieentlastungsgesetz für Landesnormen)? 38. Wie könnte ein solcher Gesetzes-TÜV oder ein Bürokratieentlastungsgesetz aus Sicht der Landesregierung im Einzelnen ausgestaltet werden? 39. Aus welchen einzelnen Gründen wird so ein Gesetzes-TÜV nicht bereits praktiziert ? Die Fragen 37 bis 39 werden zusammen beantwortet. Die in einem Gesetz angestrebten Ziele lassen sich grundsätzlich nur auf eine unbestimmte Vielzahl von Anwendungsfällen bezogen, generell-abstrakt, formulieren. Dies erschwert es, konkret messbare und im Zuge von Evaluierungen überprüfbare Vorgaben festzulegen. Grundsätzlich sieht die Landesregierung in dem Vorschlag, geeignete Gesetze mit konkreten und messbaren Zielvorgaben zu versehen, um die Zielerreichung im Rahmen der Evaluierung überprüfen zu können, eine denkbare Möglichkeit zur Reduzierung von Bürokratie. Die Landesregierung konzentriert sich auf eine Verbesserung der Gesetzesfolgenabschätzung . Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Sie sieht derzeit keinen Anlass, darüber hinaus Gesetze mit konkreten und messbaren Zielvorgaben auszugestalten . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 140 40. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Abschaffung der EU- Richtlinie 2001/113/EG "über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung"? Die Landesregierung sieht für eine Bewertung keine Veranlassung. Die Richtlinie 2001/113/EG beschreibt Anforderungen an die Zusammensetzung und Qualität der darin aufgeführten Erzeugnisse. Diese Regelungen sind in der Konfitürenverordnung vom 23.08.2003 in deutsches Recht umgesetzt worden. 41. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Abschaffung der EU- Richtlinie 2001/110/EG "über Honig"? Die Landesregierung sieht für eine Neubewertung keine Veranlassung. Die Richtlinie 2001/110/EG beschreibt die Anforderungen an Honig. Diese Regelungen sind in der Honigverordnung vom 16.01.2004 in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie 2001/110/EG wurde zuletzt durch die Richtlinie 2014/63/EU geändert, welche durch die mit der am 08.07.2015 im BGBI. I S. 1090 erschienenen Verordnung zur Änderung der Honigverordnung in nationales Recht umgesetzt worden ist. 42. Welchen konkreten Mehrwert für die Bürger sieht die Landesregierung in der EU-Verordnung Nr. 97/2010 „zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten [Pizza Napoletana (g.t.S.)]“? 3 EU-Gütezeichen bürgen für die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel und sorgen für den angemessenen Schutz folgender Produktbezeichnungen: g. U. g. g. A. g. t. S. Mit diesen Gütezeichen sollen die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert , Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden. Der Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht darin, dass ihnen mit der erwarteten Produktbezeichnung eine definierte Rezeptur garantiert wird. 43. Welche einzelnen Gründe sprechen seitens der Landesregierung dagegen, die Bauabzugsteuer (§§ 48, 48a, 48b EStG) abzuschaffen? Für die Beibehaltung der Bauabzugsteuer sprechen die folgenden Gründe: Bekämpfung der Schwarzarbeit Die Bauabzugsteuer trägt zur Reduzierung der Schwarzarbeit bei und fördert damit den Abbau von Wettbewerbsverzerrungen. Sicherung des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs Der Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug ist zu versagen, wenn die Empfängerinnen und Empfänger der Zahlungen nicht benannt werden können. Durch die Einführung der Bauabzugsteuer besteht jedoch bei Bauleistungen eine erhöhte Rechtssicherheit, die Betriebsausgaben und Werbungskosten geltend LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 141 machen zu können, da entweder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt und damit die Gläubiger der Leistungen benannt werden können oder die Besteuerung die Gläubiger durch die einbehaltene Bauabzugsteuer sichergestellt ist. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass Bauleistungen nachfragende Unternehmen verstärkt auf Anbietende zurückgreifen, die eine solche Freistellungsbescheinigung vorlegen können. Deren Marktposition wird somit gestärkt, sodass der im Rahmen des Zumutbaren bleibende bürokratische Aufwand im Hinblick auf die Intention des Gesetzes, seriöse Anbietende von Bauleistungen zu schützen , hinnehmbar erscheint. Sicherung von Steuereinnahmen ausländischer Unternehmen Die Besteuerung ausländischer Unternehmen, die unter Umständen nur kurzfristig (projektbezogen) in Deutschland tätig werden, wird durch das System der Bauabzugsteuer sichergestellt. Im Falle der Abschaffung der Bauabzugsteuer ergäben sich in diesem Bereich zusätzliche administrative Schwierigkeiten, die Besteuerung im Inland zu sichern. III. Standardsetzung und Standardbefreiungsgesetz 44. Welche Anzeigen zur Standardbefreiung wurden von den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen seit Oktober 2006 an die jeweils zuständigen Landesministerien gerichtet? (bitte unter Angabe der Stadt, des Datums der Anzeige, der Beschreibung des Befreiungstatbestandes und der Zulässigkeit der Befreiung) 45. Welche Anzeigen zur Standardbefreiung wurden von den kreisangehörenden Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seit Oktober 2006 an die jeweils zuständigen Landesministerien gerichtet? (unter Angabe der Stadt, des Datums der Anzeige, der Beschreibung des Befreiungstatbestandes und der Zulässigkeit der Befreiung) Die Fragen 44 und 45 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat zu diesen Fragen bereits in der Antwort zu der Kleinen Anfrage 939 (Drs. 15/2769) Stellung genommen. Daraus ergibt sich: Nr. Anzeigende kreisfreie Stadt, anzeigende kreisangehörige Gemeinde, anzeigender Kreis Befreiung angezeigt am Beschreibung des Befreiungstatbestandes Zulässigkeit der Befreiung 1 Stadt Altena 27.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 2 Stadt Balve 22.08.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 3 Stadt Hemer 12.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 4 Gemeinde Herscheid 26.07.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 5 Stadt Iserlohn 18.12.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 142 Nr. Anzeigende kreisfreie Stadt, anzeigende kreisangehörige Gemeinde, anzeigender Kreis Befreiung angezeigt am Beschreibung des Befreiungstatbestandes Zulässigkeit der Befreiung 6 Märkischer Kreis 19.12.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 7 Stadt Lüdenscheid 30.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 8 Stadt Meinerzhagen 20.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 9 Stadt Menden 16.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 10 Stadt Neuenrade 16.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 11 Stadt Plettenberg 25.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 12 Stadt Olpe 01.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 13 Kreis Olpe 13.12.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 14 Stadt Soest 24.05.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 15 Kreis Unna 15.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 16 Kreis Gütersloh 03.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 17 Stadt Bünde 14.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 18 Gemeinde Hiddenhausen 12.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 19 Stadt Bad Oeynhausen 31.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 20 Gemeinde Hüllhorst 23.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 21 Kreis Lippe 02.07.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 22 Stadt Lübbecke 06.12.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 23 Kreis Minden- Lübbecke 02.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 24 Stadt Espelkamp 09.01.2009 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 25 Gemeinde Stemwede 20.12.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 26 Gemeinde Grefrath 18.06.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 27 Stadt Kempen 27.08.2008 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 28 Kreis Mettmann 26.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 143 Nr. Anzeigende kreisfreie Stadt, anzeigende kreisangehörige Gemeinde, anzeigender Kreis Befreiung angezeigt am Beschreibung des Befreiungstatbestandes Zulässigkeit der Befreiung 29 Rhein-Kreis Neuss 22.08.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 30 Kreis Viersen 23.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 31 Gemeinde Schwalmtal 22.05.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 32 Kreis Aachen 17.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 33 Gemeinde Aldenhoven 20.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 34 Kreis Düren 08.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 35 Stadt Düren 12.12.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 36 Gemeinde Eitorf 04.10.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 37 Stadt Eschweiler 24.10.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 38 Gemeinde Langerwehe 26.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 39 Stadt Heimbach 16.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 40 Gemeinde Hürtgenwald 26.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 41 Stadt Linnich 19.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 42 Gemeinde Niederzier 21.03.2006 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 43 Stadt Lohmar 04.09.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 44 Stadt Nideggen 16.03.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 45 Gemeinde Titz 10.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 46 Kreis Euskirchen 12.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 47 Gemeinde Kall 22.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 48 Stadt Niederkassel 17.10.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 49 Oberbergischer Kreis 22.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 50 Rhein-Erft-Kreis 12.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 51 Stadt Sankt Augustin 09.11.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 144 Nr. Anzeigende kreisfreie Stadt, anzeigende kreisangehörige Gemeinde, anzeigender Kreis Befreiung angezeigt am Beschreibung des Befreiungstatbestandes Zulässigkeit der Befreiung 52 Stadt Troisdorf 29.10.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 53 Kreis Coesfeld 12.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 54 Gemeinde Altenberge 17.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 55 Gemeinde Hopsten 19.04.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 56 Gemeinde Horstmar 27.06.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 57 Gemeinde Ladbergen 23.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 58 Gemeinde Laer 16.05.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 59 Gemeinde Lienen 26.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 60 Stadt Ibbenbüren 05.02.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 61 Gemeinde Nordwalde 23.05.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 62 Stadt Ochtrup 31.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 63 Gemeinde Saerbeck 13.06.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 64 Stadt Steinfurt 22.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 65 Kreis Steinfurt 09.01.2007 Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG Ja 66 Stadt Neuss 21.12.2006 Ausführung von Liegenschaftsvermessungen durch eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung (§ 2 Abs. 4 VermKatG) nein 67 Kreis Gütersloh 23.11.2006 Leitung durch geeignete Personen außerhalb des Beamtenverhältnisses (§ 24 Abs. 1 S. 2 VermKatG) nein 68 Kreis Coesfeld 12.02.2008 Wahrnehmung der Aufgabe einer Brandschutzdienststelle (§ 5 FSHG) Nein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 145 Nr. Anzeigende kreisfreie Stadt, anzeigende kreisangehörige Gemeinde, anzeigender Kreis Befreiung angezeigt am Beschreibung des Befreiungstatbestandes Zulässigkeit der Befreiung 69 Stadt Bielefeld 12.07.2007 Mittelstandsverträglichkeitsprüfung (§ 5 Mittelstandsgesetz) Ja Anmerkung: Das Gesetz zur Förderung und Stärkung des Mittelstandes ist am 28. Juli 2008 außer Kraft getreten. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 46. Welche praktischen Auswirkungen hatte jede einzelne der angezeigten Befreiungen für die jeweilige Kommune? Soweit in den in der Antwort zu den Fragen 44 und 45 genannten Fällen die Befreiung vom Vieraugenprinzip nach § 20 KorruptionsbG erfolgt ist, wurde das kommunale Rechnungsprüfungsamt bzw. der kommunale Rechnungsprüfungsausschuss gebeten, Auftragsvergaben durch besondere Stichproben auf die Sachgerechtigkeit zu überprüfen und im Bericht über den Jahresabschluss auf die Auswirkungen einzugehen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse zu praktischen Auswirkungen der angezeigten Befreiungen liegen der Landesregierung nicht vor. 47. Welche praktischen Auswirkungen hatte jede einzelne der angezeigten Befreiungen für das Land? Keine. 48. Welche praktischen Auswirkungen hatte jede einzelne der angezeigten Befreiungen für die übrigen nordrhein-westfälischen Kommunen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wurde das KorruptionsbG durch Gesetz vom 19.12.2013 geändert. Danach findet das Vieraugenprinzip nur noch bei der Vergabe von Aufträgen über 500 EUR Anwendung. 49. Zu welchen Kosteneinsparungen für die betroffenen Kommunen hat jede einzelne Standardbefreiung geführt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 146 50. Zu welchen Kosteneinsparungen für das Land hat jede einzelne Standardbefreiung geführt? Durch die angezeigten Befreiungen von Standards haben sich für das Land keine Kosteneinsparungen ergeben. 51. Welche weiteren Vorteile haben sich durch jede einzelne Standardbefreiung für die betroffenen Kommunen ergeben? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 52. Welche weiteren Vorteile haben sich durch jede einzelne Standardbefreiung für das Land ergeben? Keine. 53. Aus welchen konkreten Gründen hat sich die Landesregierung entschieden, das von der ehemaligen Landesregierung aus FDP und CDU verabschiedete Gesetz zur Befreiung von kommunalbelastenden Standards für das Land Nordrhein -Westfalen nicht zu verlängern? Mit Gesetz vom 16.11.2010 wurde die Laufzeit um ein Jahr verlängert. Die Kommunen haben nur in geringem Umfang von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch gemacht. Von den 69 Anzeigen nach dem StaBefrG NRW bezogen sich zudem 65 auf das Absehen vom Vieraugenprinzip bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Auftragswert von unter 500 EUR) nach dem KorruptionsbG. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66: Die Landesregierung orientiert sich bei der Beantwortung der Fragen 54 bis 66 im Hinblick auf den Begriff Standard am Standardbefreiungsgesetz. Danach sind Standards Vorgaben, die Art und Weise der Aufgabenerfüllung bestimmen. Die Antwort berücksichtigt Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen. Über die einzelnen Standards auf der Grundlage von Bundes- und EU-Recht und ihre organisatorischen und finanziellen Wirkungen für das Land und die Kommunen gibt es keine Aufstellung im Sinne der Fragestellungen. In den Antworten werden daher nur Beispiele benannt . Insbesondere bei den Fragen 56, 60 und 61 ist zu berücksichtigen, dass die EU bei der Umsetzung der Strukturfondsförderung die Schaffung besonderer Verwaltungsstrukturen verlangt . Insoweit wird auf die Art. 59 ff. VO (EG) Nr. 1083/2006 vom 11.07.2006 für die Förderphase 2007 bis 2013 sowie die Art. 123 ff. VO (EG) Nr. 1303/2013 vom 27.12.2013 für die Förderphase 2014 bis 2020 hingewiesen. Die daraus resultierenden Ausgaben sind für den Bereich des EFRE im Einzelplan des MWEIMH und für den Bereich des ESF im Einzelplan des MAIS etatisiert. Im Übrigen werden die finanziellen Auswirkungen nicht statistisch erhoben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 147 54. An welche konkreten Standards ist das Land jeweils in den einzelnen Ressortbereichen gebunden, die das Bundesrecht vorgibt? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe) Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: Gemäß § 25 Abs. 4 S. 1 Haushaltsgesetz 2015 wird in den Budgeteinheiten das Rechnungswesen nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung gemäß § 7a HGrG gestaltet. Die dort definierten grundsätzlichen Strukturen, Regeln und Verfahren bedürfen jedoch weiterer Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen . Das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a HGrG hat dazu die „Standards staatlicher Doppik“ sowie den Standard zum „Verwaltungskontenrahmen“ überprüft und beschlossen. Als Standard für den Produkthaushalt wurde der „Integrierte Produktrahmen“ überprüft und beschlossen. Das Land ist durch das HGrG verpflichtet, diese Standards umzusetzen. Die vorstehenden Standards können unter folgenden Links heruntergeladen werden: www.epos.nrw.de/konzepte-infos-neu/weitere-dokumente oder www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE / Standardartikel/Themen / Oeffentliche _Finanzen / Standards_fuer _Haushalte / standardisierung - rechnungswesen .html. Für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswert-ermittlung gibt das BeurkG die Ausgestaltung der Vermessungsrisse und Grenzniederschriften sowie der Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an den Grundstücken vor. Für die amtliche Grundstückswertermittlung aufgrund des BauGB gibt die ImmoWertV einschließlich der zugehörigen Richtlinien die Verfahren und Modelle zur Ableitung von für die Wertermittlung erforderlichen Daten und für die Durchführung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an den Grundstücken vor. § 48b SGB II verpflichtet die Landesverwaltung zum Abschluss von jährlichen Zielvereinbarungen mit den Jobcentern. GWB BHO in Form der VOB, der VOL und der VOF Herstellung des Einvernehmens mit der Bundesregierung für die Bestellung der Leiter der Mittelbehörden im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (Art. 85 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 90 GG) sowie hinsichtlich der Berichtspflicht gegenüber dem BMVI in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (§ 12 1. AVVFStr) FStrG Eisenbahnkreuzungsgesetz Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte BauPVO BauGB BauPG WoFlVEnEV LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 148 GGBefG LuftVG LuftVO LuftVZO LuftPersV 55. An welche konkreten Standards sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gebunden, die das Bundesrecht vorgibt? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe) Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: Das BeurkG gibt für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung die Ausgestaltung der Vermessungsrisse und Grenzniederschriften sowie der Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an den Grundstücken vor. § 121 ff. SGB XII erlegt den Kommunen die Erhebungspflicht für die amtliche Sozialhilfestatistik auf. § 48b SGB II verpflichtet die Kommunen zum Abschluss von jährlichen Zielvereinbarungen mit den Jobcentern. 56. An welche konkreten Standards ist das Land gebunden, die das EU-Recht vorgibt ? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe) Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 („IMI-Verordnung“) sieht für den Informationsaustausch zwischen den Anerkennungsbehörden der Mitgliedstaaten die Verwendung des Binnenmarktinformationssystems vor. Die Richtlinie 2005/36/EG regelt die berufliche Anerkennung im Bereich der sog. reglementierten Berufe. Anerkennungssuchende, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG fallen, haben die Möglichkeit, ggf. bestehende wesentliche Ausbildungsunterschiede durch Teilnahme an sogenannten Ausgleichsmaßnahmen im Aufnahmemitgliedstaat auszugleichen. Richtlinie 2007/2/EG: INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) - EU-Vorhaben für eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 09.12.1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates: Artikel 2 der Richtlinie enthält Anforderungen an die Kontrollsysteme der Länder; z. B. Überprüfung 3 v.H. aller Fahrerarbeitstage in Deutschland, davon 50 v.H. der Kontrollen in den Betrieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 149 ESF: Die Bestimmungen für die Förderphase 2014 bis 2020 ergeben sich aus den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1304/2013. Die Verordnungen gelten für die umsetzenden Stellen unmittelbar und setzen damit auch in Verbindung mit dazu erlassenen Durchführungsverordnungen und Leitlinien der Europäischen Kommission die Standards. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Standards der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013: o Erstellung und Steuerung eines Operationellen Programms (Art. 26 ff.) o Programmbegleitung durch einen Begleitausschuss (Art. 47 ff., Art. 110), der durch die Verwaltungsbehörde zu unterstützen ist (Art. 125 Abs. 2 a)) o Erstellung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems (Art. 72 ff.) Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 setzt im Art. 18 organisatorische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten für die Marktüberwachung, die in Deutschland bei den Ländern liegt. Diese gelten auch für die Marktüberwachung nach dem EVPG und dem EnVKG. Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG) EU-Bauproduktenverordnung, EU-Gebäuderichtlinie, EU-Dienstleistungsrichtlinie und EU-Berufsqualifikationsrichtlinie Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt Verordnung (EU) Nr. 965/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb Verordnung (EU) Nr. 73/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der qualitativen Anforderungen an Luftfahrtdaten und Luftfahrtinformationen für einen einheitlichen europäischen Luftraum 57. An welche konkreten Standards sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gebunden, die das EU-Recht vorgibt? (detaillierte Nennung jeder einzelnen Vorgabe) Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG: EU-Vorhaben für eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa Kommunen sind an die Standards der ESF Förderung nur gebunden, wenn sie Zuwendungsempfänger sind. 58. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das Bundesrecht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 150 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen der Standards staatlicher Doppik, des Standards zum Verwaltungskontenrahmen und des Standards zum Integrierten Produktrahmen lassen sich seriös nicht beziffern. Die Entscheidung des „Ob“ der Einführung der Doppik obliegt alleine dem Land und ist durch § 25 Haushaltsgesetz 2015 getroffen worden. Erst infolge dieser Entscheidung regeln die Standards staatlicher Doppik die Ausführung des doppischen Rechnungswesens („Wie“). Nach § 44 JArbSchG sind die Kosten der ärztlichen Untersuchungen vom Land zu tragen, die im Einzelnen nicht beziffert werden können. Der Abschluss von jährlichen Zielvereinbarungen mit den Jobcentern gemäß § 48b SGB II erfordert Sachkosten und Personaleinsatz, die nicht beziffert werden können. Die Luftverkehrsverwaltung findet als Bundesauftragsverwaltung durch das Land NRW statt. Das Land führt die Verwaltung in eigener Zuständigkeit durch und trägt somit auch die erheblichen Kosten (größer als 1 Mio. EUR) für Personal und Sachmittel der Luftfahrtbehörden. 59. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das Bundesrecht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: Amtliche Grundstückswertermittlung: Bildung von 76 Gutachterausschüssen und einem Oberen Gutachterausschuss mit Geschäftsstellen und Aufsichtsbehörden 60. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das EU-Recht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: Es entstehen Kosten für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen (Richtlinie 2005/36/EG) sowie für die Schulung des Personals, das mit dem IMI-System arbeitet (Verordnung (EU) Nr. 1024/2012). INSPIRE-Umsetzung: Es entstehen Kosten für das Geoportal (Investitionskosten 135.000 EUR + Betriebskosten jährlich 95.000 EUR), die Umstellung der Geodatendienste auf die europäischen Vorgaben (Kosten wurden nicht erhoben) und die Beteiligung an der GDI.DE (circa 95.000 EUR). Im Aufgabenbereich ESF können die anfallenden Personal- und Sachkosten nicht beziffert werden. Jedoch können bis zu 4 v.H. eines Strukturfondsprogramms als sog. Technische Hilfe zur Unterstützung der administrativen Umsetzung des ESF- Programms eingesetzt werden. Die durch die Verordnung (EU) Nr. 765/2008 gesetzten Standards haben finanzielle Auswirkungen durch Personalaufwand und Prüfkosten. Das EU-Recht im Bereich der Luftfahrtverwaltung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf das Land. Das Personal ist landesweit um ca. 33 Stellen des gD und hD aufgestockt worden, die Behörden haben ein (Sicherheits-)Managementsystem entwickelt und es müssen Sachmittel bereitgestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 151 61. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für das Land, die das EU-Recht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Beispielhaft wird hingewiesen auf: Ausgleichsmaßnahmen sind einzelfallbezogen von der Anerkennungsbehörde festzulegen und zu organisieren (Richtlinie 2005/36/EG). Die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit ist vom Postweg auf den elektronischen Weg zu verlagern (Verordnung (EU) Nr. 1024/2012). Im Rahmen der INSPIRE-Umsetzung erfordern die Standards nach EU-Recht eine Koordination durch die GDI NRW Geschäftsstelle. Für die Umsetzung des ESF gilt: Die sich in der zur Antwort zu Frage 56 genannten Standards ergebenden Anforderungen liegen i. d. R. höher als die landeseigenen Anforderungen und erfordern den Einsatz eigener Organisationseinheiten und zusätzlichen Personals. Die Anforderungen an die Planungs- und Steuerungsprozesse im Kontext der Erstellung und Steuerung des operationellen EU-Programms ESF liegen deutlich über denen für ein reines Landesprogramm. Für die Umsetzung des ESF-Programms musste der ESF Begleitausschuss eingerichtet werden und löste den früheren Landesbeirat zur Arbeitsmarktpolitik ab. Damit einher ging eine deutliche Formalisierung der betreffenden Abstimmungsprozesse. Dafür und für die direkte Berichterstattung an die Europäische Kommission sind umfassende Systeme zur Datenerhebung (Verordnung (EU) Nr. 480/2014, Anhang III, Verordnung (EU) Nr. 1304/2013, Art. 5 und Anhang I) und zur Datenspeicherung einzurichten und vorzuhalten (Art. 125 Abs. 2d) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Aus diesen ergeben sich weitere zusätzliche Anforderungen z. B. des Datenschutzes und der IT-Sicherheit mit den entsprechenden anspruchsvolleren Verfahren. Vorgaben zur ESF Programmevaluation (Art. 56 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) Anforderungen zur Öffentlichkeitsarbeit zum ESF (Art. 115 ebenda) Das Land muss zur Umsetzung des ESF gemäß den oben genannten Verordnungen Strukturen schaffen, die das LOG in dieser Form nicht vorsieht: Verwaltungsbehörde ESF (MAIS) (Art. 125 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013), Bescheinigungsbehörde ESF (MAIS) (Art. 126 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) und Prüfbehörde ESF (FM) (Art. 127 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Daneben sind die Bezirksregierungen als sog. zwischengeschaltete Stellen für das Bewilligungsgeschäft zuständig. Zu dieser Struktur sind detailliert Verfahrenswege und Prüfwege der Programmabwicklung zu definieren . Die Einhaltung dieser ist zu kontrollieren und sicherzustellen. Teil des Verwaltungs - und Kontrollsystems sind in der Förderperiode 2014 bis 2020 auch die Förderdatenbank und die Datenerhebungen zur Programmbegleitung, die aus Landessicht allenfalls mittelbar mit der Abrechnung der Förderprojekte zusammen hängen. Dieses strukturfondsspezifische System führt zu einem erhöhten Dokumentationsaufwand und zu einer permanenten Überprüfung aller Beteiligten durch die EU. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Strukturen organisatorisch und personell so auszustatten , dass das Fehlerrisiko minimiert werden kann, um finanzielle Sanktionen für das Land durch die Europäische Kommission auszuschließen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 152 Die EU-Verordnungen zum Luftverkehr greifen tief in die Verwaltungsstrukturen des Landes ein. Insbesondere werden erweiterte Anforderungen an die Personal- und Sachausstattung sowie die Ablauforganisation gestellt. Es sind (Qualitäts-)Managementverfahren zu etablieren, das Personal muss in ausreichender Zahl und entsprechend qualifiziert vorgehalten und regelmäßig fortgebildet werden. 62. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die das Bundesrecht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 63. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die das Bundesrecht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 64. Welche finanziellen Auswirkungen haben die Standards für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die das EU-Recht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 65. Welche organisatorischen Auswirkungen haben die Standards für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die das EU-Recht vorgibt? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 54 bis 66 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 66. Welche anderen Bundesländer haben oder hatten ein Standardbefreiungsgesetz ? Eine gesetzliche Regelung zur Standardbefreiung gibt es in den Ländern Brandenburg (bis 31.08.2016), Mecklenburg-Vorpommern (bis 31.12.2015), Rheinland-Pfalz (unbefristet) und Saarland (bis 31.12.2017). Eine gesetzliche Regelung gab es in Baden-Württemberg (bis 31.12.2009), Bayern (bis 31.12.2011) und Niedersachsen (bis 31.12.2012). In den übrigen Ländern bestanden und bestehen keine gesetzlichen Regelungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 153 IV. Bürokratieabbau und Optimierung von Geschäftsprozessen 67. Welche Maßnahmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen sind in NRW differenziert nach Ministerien und Ressorts jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 unternommen worden? Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Maßnahmen der Aufsicht dienen zur Strukturierung und Optimierung von Geschäftsprozessen. Maßnahmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen zählen zu den klassischen Instrumenten der Organisation. Geschäftsprozessanalyse und -optimierung sind als Daueraufgabe kontinuierlich zu leisten und finden unabhängig von Jährlichkeiten in jeder Verwaltung statt. Änderungen im rechtlichen sowie aufbau- oder ablauforganisatorischen Umfeld wirken sich auf die Geschäftsprozesse ebenso aus wie Änderungen bei den zur Verfügung stehenden personellen oder technischen Ressourcen. Die Landesverwaltung passt ihre Geschäftsprozesse deshalb kontinuierlich mit dem Ziel an, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ihre Aufgaben möglichst optimal zu erledigen . Dabei sind alle Beschäftigten gleichermaßen gefragt. Die Überprüfung bestehender Strukturen und Verfahren innerhalb der Ministerien und Geschäftsbereiche zur Optimierung der Leistungsqualität und der Kosten wird als permanente Aufgabe verstanden und behandelt. Änderungen der Aufbau- und/oder der Ablauforganisation können die Folge sein. Der Gesetzentwurf zum EGovG NRW sieht in § 12 EGovG NRW eine Optimierung der Verwaltungsabläufe und die systematische Entwicklung einer elektronischen Vorgangsbearbeitung vor. In § 12 Abs. 2 EGovG NRW des Entwurfs heißt es wörtlich: „Vor Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung sollen Behörden des Landes Verwaltungsabläufe unter Nutzung einer landeseinheitlichen Methode dokumentieren, analysieren und optimieren.“ Damit wird die Optimierung von Geschäftsprozessen eine gesetzliche Pflicht. Die von der Landesregierung im Januar 2015 vorgestellte Gesamtstrategie zum digitalen Wandel (Regierungserklärung der Ministerpräsidentin vom 29.01.2015) zielt darauf ab, Wachstumschancen in der Informations- und Kommunikationstechnologie zu realisieren sowie mehr Servicequalität für die Bürgerin und den Bürger bei Behördenkontakten in Bezug auf elektronische Kommunikation zu bieten. Bei allen anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen stehen dabei gleichermaßen Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger im alltäglichen Umgang mit den Behörden sowie Vereinfachungen für die Arbeit der Verwaltung im Fokus. Statistiken über die Maßnahmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen in den Ministerien des Landes und in deren nachgeordneten Behörden werden nicht geführt und werden von der Landesregierung für nicht erforderlich gehalten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 68-70, 75, 77 und 136 verwiesen. Die dort genannten Beispiele setzen Maßnahmen zur Optimierung der mit der Aufgabenerledigung zusammenhängenden Geschäftsprozesse voraus. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Hauserlass Festlegung „Geschäftsablauf“ in Staatskanzlei und MBEM vom 26.09.2013 Hauserlass „Kabinett- und Landtagsangelegenheiten mit prozessleitenden Anlagen“ inkl. Prozessbeschreibungen für den Umgang mit Kabinett-, Landtags-, Bundes- und EU-Angelegenheiten vom 26.09.2013 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 154 Hauserlass „Registratur- und Aktenordnung“ vom 27.09.2013 Hauserlass „Genehmigung von Dienstreisen“ vom 13.09.2011 Hauserlass „Regelungen für den Umgang mit elektronischen Nachrichten (E-Mail, SMS u. ä.) vom 17.07.2013 Hauserlass „Handhabung des Vergaberechts“ vom 07.07.2014 Ministerium für Schule und Weiterbildung Maßnahmen zur Geschäftsprozessoptimierung werden anlassbezogen und unter jeweiliger Betrachtung der Kosten-Nutzen-Relationen auch schon lange vor 2005 durchgeführt. Diese werden als kontinuierliche Verbesserungsprozesse durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelebt. Bei dem Verfahren zur Schulbuchgenehmigung wurde nicht nur eine höhere Effizienz durch den Einsatz eines vollelektronischen Verwaltungssystems erreicht, sondern der gesamte Geschäftsprozess wurde im Vorfeld der Einführung des Systems verschlankt und optimiert. 2013 wurden strukturell vereinheitlichte und vereinfachte Leitungsvorlagen fest vorgesehenen Beteiligungs- und Verfahrens-Mustern eingeführt. 2015 wurden die administrativen Ablaufprozesse bei Antragsverfahren im Bereich der Fortbildungsangelegenheiten der Beschäftigten optimiert und weiterentwickelt und vereinfacht (bezogen auf interne und externe Maßnahmen). 2011 wurde ein einheitliches Antragsverfahren zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten im Zusammenhang mit dienstlich veranlassten Fortbildungsmaßnahmen eingeführt. Innerhalb des vom MSW aufgezeigten Rahmens sind seit 2013 in allen Schulabteilungen der Bezirksregierungen zwischen den schulfachlichen Gleichstellungsbeauftragten und den Dezernaten 47 Verfahrensvereinbarungen zur gleichstellungsrechtlichen Beteiligung bei personellen Maßnahmen abgeschlossen worden. Diese tragen deutlich zur Verfahrensbeschleunigung und Verwaltungsentlastung bei häufig wiederkehrenden Personalmaßnahmen bei. Finanzministerium Digitalisierung im Bereich der Finanzverwaltung NRW hat bereits jetzt eine moderne und effiziente Finanzverwaltung, die in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle einnimmt. o ELSTER ELSTER bildet einen zentralen Baustein des modernen, digitalisierten Besteuerungsverfahrens . Sie ermöglicht eine zeitgemäße, schnelle Kommunikation mit den Steuerpflichtigen und vereinfacht das Ausfüllen und Übermitteln der Steuererklärung. Außerdem ist sie Voraussetzung für eine durchgängige automationsgestützte Fallbearbeitung und den effizienten Einsatz von ITgestützten Risikomanagementsystemen. Insgesamt trägt sie zu einer schnelleren Bearbeitung durch die Steuerverwaltung bei. Durch weitere Verbesserung der Servicequalität von ELSTER, z.B. eine verbesserte Verständlichkeit der Programmhinweise und die Vereinfachung der elektronischen Authentifizierung, sollen zukünftig noch mehr Bürgerinnen und Bürger für den Einstieg in die elektronische Kommunikation über ELSTER gewonnen werden. Geplant ist auch, dass der Steuererklärung demnächst keine Papierbelege mehr beigefügt werden müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 155 o Vorausgefüllte Steuererklärung Allen Bürgerinnen und Bürgern wird für die Erstellung der Einkommensteuererklärung über ELSTER eine Ausfüllhilfe in Form der Vorausgefüllten Steuererklärung angeboten. Hierbei können sie einige der der Steuerverwaltung vorliegenden Daten elektronisch abrufen und unmittelbar in die elektronische Steuererklärung übernehmen . Die Vorausgefüllte Steuererklärung wird im sog. ElsterOnlinePortal angeboten . Mit diesem Portal stellt die Steuerverwaltung eine betriebssystemunabhängige Möglichkeit bereit, die z.B. die Abgabe der elektronischen Steuererklärung und andere Online-Services der Steuerverwaltung für weitere Nutzergruppen öffnet und damit einen modernen elektronischen Zugang ermöglicht. o Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale Die elektronische Lohnsteuerkarte erspart den Bürgerinnen und Bürgern die bisherige jährliche Abgabe der Papierlohnsteuerkarte. Seit 2014 wird das Verfahren flächendeckend von allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern genutzt. Sie erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge, nunmehr direkt elektronisch von der Finanzverwaltung. Steuerlich bedeutsame Änderungen werden nach ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zudem das Antragsverfahren vereinfacht und vereinheitlicht worden. Lenkungskreis Finanzverwaltung der Zukunft Der Finanzminister hat den Lenkungskreis Finanzverwaltung der Zukunft unter der Leitung des Staatssekretärs eingerichtet, um sich mit den wesentlichen Fragen des künftigen Steuervollzugs und des dafür erforderlichen Verwaltungsaufbaus in NRW zu beschäftigen. Dabei finden die Erwartungen von Bürgerinnen, Bürgern und Beschäftigten sowie absehbare demografische, technologische und steuerrechtliche Entwicklungen Berücksichtigung. Der Lenkungskreis entwickelt unter Berücksichtigung dieser verschiedenen Aspekte strategische Ansätze zur zukunftssicheren Ausrichtung der Finanzverwaltung. itPlus Die Einführung eines IT-Service-Managements erfolgt in der Landesfinanzverwaltung seit dem Jahr 2009 zur Optimierung von Geschäftsprozessen auf der Grundlage des international anerkannten Standards der IT Infrastructure Library. Ziel der Einführung der IT Infrastructure Library-Grundsätze im IT-Service-Management in der Landesfinanzverwaltung ist, die von den Anwenderinnen und Anwendern zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigten Dienste angemessen, gleichmäßig und störungsfrei unter dem Gebot des wirtschaftlichen Handelns verfügbar zu machen. Zentrale Rechnungsbearbeitung beim BLB NRW Beim BLB NRW wird seit 2010 die elektronische Rechnungsbearbeitung eingesetzt. Im Jahr 2014 waren hiervon rund 145.000 Belege betroffen. Die Rechnungen werden gescannt und in digitaler Form über eine sichere Datenverbindung an den BLB NRW übermittelt. Konnten alle relevanten Informationen ausgelesen werden, liegen die Belege bereits am Tag des Rechnungseingangs den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vor. Nach der Freigabe wird die Buchung der Rechnungsdaten im SAP-System vorgenommen. Bereits parallel zum Durchlaufen der Texterkennung erfolgt die Archivierung der Rechnungen in das verbundene Archiv. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 156 Durch die elektronische Bearbeitung ist der aktuelle Bearbeitungsstand einer Rechnung jederzeit nachvollziehbar und dokumentiert. Hierfür wurde ein elektronischer WorkFlow eingerichtet, der die Bearbeitungszeiten im Gegensatz zur Papierbearbeitung vereinfacht und verkürzt hat. Außerdem sind Schritte wie Kopieren und Abheften entfallen. Fusion der Oberfinanzdirektionen und von Finanzämtern o Fusion der OFD NRW Die Landesregierung verfolgt ausdrücklich das Ziel, Doppelstrukturen abzubauen und Aufgaben, die im Kern dem gleichen Zweck oder derselben Zielgruppe dienen, in einer Behörde zu konzentrieren. Unter diesem Aspekt wurden auch die Strukturen der Steuerverwaltung untersucht. Eine eigens eingesetzte Lenkungsgruppe hat den Vorschlag der Zusammenlegung der OFD Rheinland und OFD Münster zu einer gemeinsamen OFD NRW operationalisiert , so dass die Fusion der beiden OFD zum 01.07.2013 umgesetzt werden konnte. Bei der Zusammenlegung der beiden OFD konnte das im Vorfeld geschätzte Einsparziel von rund 100 Stellen und jährlich 10 Mio. EUR erreicht werden. Durch die Fusion hat eine Verschlankung der Verwaltung stattgefunden , was eine Steigerung der Effizienz und die Stärkung der Einheitlichkeit in der Steuerverwaltung bewirkt hat. Die neue Organisationsstruktur wurde so aufgestellt, dass weiterhin ein hoher Standard an Service und Qualität gewährleistet ist. Der Stellenabbau wird sozialverträglich umgesetzt, das heißt, es gibt keine Entlassungen und die Umsetzung notwendiger Personalmaßnahmen wird auch in zeitlicher Hinsicht situationsangemessen erfolgen. Die strukturelle Einsparung von jährlich 10 Mio. EUR wird in voller Höhe ab dem Jahr 2016 erreicht. Für das Jahr 2014 sind bereits rund 6 Mio. EUR und für das Jahr 2015 rund 7,2 Mio. EUR eingespart worden. Die Realisierung des Stellenabbaus hat mit dem Zeitpunkt der Fusion zum 01.07.2013 begonnen und wird im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Die Auswirkungen der Fusion und die Entwicklung der neuen OFD NRW werden weiterhin durch das FM begleitet . Die bisherigen Erfahrungen haben bereits gezeigt, dass die Fusion die angestrebten Ziele erreicht hat und eine effiziente, leistungsstarke und einheitliche OFD NRW entstanden ist. o Fusionen von Finanzämtern Seit 2005 wurden 7 Finanzamtsfusionen abgeschlossen (Aachen-Innenstadt / Aachen-Außenstadt (2007), Essen-Ost / Essen-Nord und Essen-Süd zu 2 Ämtern (2007), Marl / Gladbeck (2007), Herne-Ost / Herne-West (2008), Mönchengladbach -Mitte / Mönchengladbach-Rheydt (2009), Neuss I / Neuss II / Grevenbroich zu 2 Ämtern (2011), Solingen-Ost / Solingen-West (2013), Gelsenkirchen -Nord / Gelsenkirchen-Süd (2015)), Bei den Fusionsüberlegungen liegt ein wesentliches Augenmerk auf den Zielen der Verwaltungsstraffung, Ablaufoptimierung und der Effizienzsteigerung. Zwingende Voraussetzungen sind u.a. die Wirtschaftlichkeit und die Bürginnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterorientierung. Besonders bei der Zusammenfassung kleinerer Finanzämter zu größeren Einheiten unter einem Dach lassen sich wesentliche Verbesserungen der Arbeitsabläufe erreichen. So ist bei einem größeren Personalkörper der Personaleinsatz effektiver und flexibler planbar, Krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle sind effizienter zu kompensieren und Arbeitsspitzen sind leichter auszugleichen. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gleichermaßen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 157 Landesamt für Finanzen - Kassenzentralisierung In den zurückliegenden Jahren wurde die Zentralisierung der Kassenaufgaben an einem Standort betrieben, um in Verbindung mit der fortschreitenden IT-Technik eine schlankere und effizientere Kassenorganisation zu erzielen. Dazu wurden zuletzt die Landeskassen bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster, sowie die Oberjustizkasse Hamm aufgelöst und deren Aufgaben in der Landeskasse Düsseldorf zentralisiert. Die Landeskasse Düsseldorf hatte in der Organisation der Bezirksregierung einen Sonderstatus durch die Besonderheit, dass dem FM neben der normalen Fachaufsicht auch das Organisationsrecht gem. § 79 LHO für die Kasse zustand. Hierbei entstand regelmäßig ein erheblicher Abstimmungsaufwand mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem für die Organisation der Bezirksregierungen zuständigen MIK. Es erfolgte eine Zusammenführung von Dienst- und Fachaufsicht unter dem Dach des Finanzministeriums. Gleichzeitig wurde mit der Verlagerung die Zusammenarbeit mit dem Programm EPOS.NRW sowohl für den Rollout, als auch für die Entwicklung weiterer Programmleistungen verbessert, soweit sie den Zahlungsverkehr betreffen (Stichwort „kurze Wege“). Scannen und Erkennen Alle beihilfeberechtigten Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes reichen seit April 2010 ihre Anträge auf Beihilfen zu den Kosten im Krankheitsfall und die dazu gehörenden Belege in Kopie bei der Bezirksregierung Detmold ein. Die dort eingerichtete zentrale Scanstelle scannt alle Unterlagen (z. B. Rechnungen, Rezepte, Schriftverkehr). Beim Scanprozess werden die für die weitere Bearbeitung wesentlichen Inhalte der Rechnungen und Rezepte (z. B. behandelte Person, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag) automatisch ausgelesen und den zuständigen Beihilfefestsetzungsstellen in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt. Für die Sachbearbeiterin und den Sachbearbeiter entfällt damit der Eingabeaufwand; die Bearbeitung erfolgt papierlos. Die von den Beihilfeberechtigten in Kopie eingereichten Belege werden nach drei Monaten vernichtet. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Die Optimierung von Geschäftsprozessen ist Standardaufgabe der Organisationsreferate. Erteilung einer pauschalen Dienstreisegenehmigung für Reisen mit dem ÖPNV innerhalb von NRW Umstrukturierungen zur Schnittstellenreduzierung und zur Vermeidung von Doppelarbeiten Verbesserung der internen Kommunikation oder die Nutzung der elektronischen Möglichkeiten zur Beschleunigung von Geschäftsprozessen Ministerium für Inneres und Kommunales Seit 2008 konkrete Vorgaben mit Bearbeitungsgrundsätzen in Petitionsangelegenheiten mit einem zu beachtenden Vordruck für Bezirksregierungen und Ausländerbehörden Jährliche Strategieklausuren bzw. Zielvereinbarungen für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung mit bedarfsweise aufgabenbezogener Modellierung von Geschäftsprozessen In der Zeit vom 01.08.2011 bis 31.03.2013 wurden durch einen Lenkungskreis Steuerungsinstrumente für eine interne Betriebssteuerung mit der Bezeichnung „Programm IT.NRW“ eingeführt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 158 Modellierung und Einrichtung einer webbasierten Zentralen Kaufpreissammlung und eines webbasierten Grundstücksmarktinformationssystems (BORIS), um Effektivität und Effizienz bei der Erbringung und Bereitstellung der Leistungen der amtlichen Grundstückswertermittlung zu erhöhen. Im Rahmen des von April 2007 bis Ende Juni 2009 laufenden Projekts N:ESTOR wurde die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes optimiert. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Hausinterne Serviceleistungen des Inneren Dienstes (insbesondere Pforte, Botendienst und Hausdruckerei) mit anschließender Neuorganisation und Optimierung der Arbeitsabläufe Überprüfung, Optimierung und vollständige Neufassung der Sammlung der Hausverfügungen , insbesondere im Hinblick auf eine Vereinfachung der Arbeitsabläufe für stets wiederkehrende Aufgaben Zusammenlegung der abteilungsweise getrennten Registraturen zu einer Zentralregistratur Bündelung der ESF-Referate (ESF-Finanzkontrolle, ESF-Programmsteuerung und ESF-Bescheinigungsbehörde) in der Abteilung Arbeit zur Reduzierung von Schnittstellen und zur Nutzung von Synergiepotentialen Neuorganisation der Zentralabteilung zur Reduzierung von Schnittstellen und zur Bündelung von zusammenhängenden internen Dienstleistungsfunktionen Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle und einer Innenrevision im Ministerium LIA.nrw o Die Aufgabe Kompetenzcenter „KomNet“ wurde als Ergebnis einer Organisationsuntersuchung mit aufgabenanalytischer Betrachtung von den Bezirksregierungen Detmold und Köln auf das LIA.nrw übertragen. o Zentrale Aufgaben des Strahlenschutzes wurden als Ergebnis einer Organisationsuntersuchung mit aufgabenanalytischer Betrachtung von der Bezirksregierung Düsseldorf auf das LIA.nrw übertragen. Justizministerium Delegation der Staatsaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare Durch Verordnung zur Ausführung der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 22. 04.2008 sind alle mit der personellen Ausstattung des bei dem OLG Hamm eingerichteten Anwaltsgerichtshofs anfallenden Aufgaben auf die Präsidentin oder den Präsidenten des OLG Hamm delegiert worden. Gleichermaßen wurden den Präsidentinnen und Präsidenten der OLG sowohl die personelle Ausstattung der am Sitz des jeweiligen OLG eingerichteten Anwaltsgerichte als auch die Bearbeitung der Eingaben, in denen Beschwerde über die Rechtsanwaltskammer im Bezirk des jeweiligen OLG geführt wird, zur Wahrnehmung der Staatsaufsicht nach § 62 Abs. 2 BRAO übertragen . Schon mit der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Bundesnotarordnung sind die nach der BNotO der Landesregierung obliegenden und durch Verordnung zur Ausführung der Bundesnotarordnung durch die Landesregierung auf das JM delegierten Verwaltungsaufgaben im Hinblick auf die Bestellung, die Amtsführung , die sonstigen Pflichten sowie das Erlöschen des Amtes von Notarinnen und Notaren auf die Präsidentinnen und Präsidenten der OLG für den Bezirk ihres OLG übertragen worden. Die Regelungen sind jeweils durch die 1. sowie 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Bundes- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 159 notarordnung vom 03.08.2007 und vom 03.11.2010 ergänzt worden, womit sodann auch disziplinarische Befugnisse der höheren Dienstvorgesetzten und der obersten Dienstbehörde auf die Präsidentinnen und Präsidenten der OLG übertragen sind. Zusätzlich wurden Aufgaben, die der Dienstaufsicht unterfallen, auf die die Dienstaufsicht führenden Präsidentinnen und Präsidenten der LG delegiert. Mit diesen Maßnahmen sind Arbeitsprozesse bei den fachlich zuständigen Mittelbehörden konzentriert worden, wodurch Entscheidungswege zeitlich abgekürzt und qualitativ optimiert werden konnten. Dienstliche Beurteilungen Wesentliche Neuerung der Allgemeinverfügung des JM „Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten“ ist die Einführung eines Regelbeurteilungssystems für alle Laufbahngruppen, d. h. erstmals auch für den eD und mD Beförderungsentscheidungen werden nunmehr grundsätzlich auf Grundlage von Regelbeurteilungen getroffen werden, die in einem dreijährigen Turnus erstellt werden. Damit sind gesonderte Beurteilungen, die z. B. aus Anlass einer Bewerbung um ein Beförderungsamt erstellt werden mussten, regelmäßig entbehrlich geworden. Die Beurteilung erfolgt anhand eines Beurteilungsvordrucks nach einheitlichen Kriterien. Dienstliche Leistungen werden nach 4 Leistungsmerkmalen durch Vergabe einer Punktzahl unter Zugrundelegung des 18-Punkte-Modells nach dem JAG NRW mit den Noten „sehr gut“ bis „ungenügend“ bewertet. Die Bewertung der Befähigung erfolgt nach 4 Merkmalen in 4 Ausprägungsgraden („stark ausgeprägt“ bis „weniger ausgeprägt“). Mit der Umstellung von der Textbeurteilung (mit Gesamtnote) auf das Punktesystem ist neben der Verwaltungsvereinfachung bei der Erstellung der Beurteilung zugleich die Transparenz und Akzeptanz von Beförderungsentscheidungen erhöht worden. Zentralisierung der Vollstreckung von Justizforderungen Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nach § 2 JBeitrO werden in NRW bisher an 3 Standorten wahrgenommen: o für den Bezirk des OLG Düsseldorf von der Gerichtskasse Düsseldorf, o für den Bezirk des OLG Hamm von der (ehemaligen) Oberjustizkasse Hamm, o für den Bezirk des OLG Köln von der Gerichtskasse Köln. Die Bearbeitung erfolgt mit Unterstützung der Software AVVISO in standorteigenen Datenbanken. Zur Effizienzsteigerung und verstärkter Bürgerfreundlichkeit aufgrund einheitlicher, verlässlicher Sachbehandlung wird die bisherige dezentrale Vollstreckung von Justizforderungen - unter Aufgabe der Standorte Düsseldorf und Köln - technisch und organisatorisch am Standort Hamm konzentriert. Die wesentlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen sind eingeleitet oder bereits umgesetzt. Im Verlauf eines mehrjährigen Prozesses wird die Sachbearbeitung von fast 300.000 neuen Vollstreckungsfällen pro Jahr durch die sukzessive Übernahme von Neufällen, einhergehend mit einer sozialverträglichen Verlagerung der Personalkapazitäten, in Hamm zentralisiert. Einführung der Zweistufigkeit im Justizvollzug Mit Ablauf des Jahres 2007 ist das Landesjustizvollzugsamt NRW nach einer umfassenden aufgabenkritischen Prüfung aufgelöst und der bis zu diesem Zeitpunkt gegebene dreistufige Behördenaufbau aufgegeben worden. Damit konnten den Justizvollzugseinrichtungen nicht nur wesentliche Aufgabenbereiche , die bis zu diesem Zeitpunkt durch das Landesjustizvollzugsamt NRW als Mittelbehörde wahrgenommen wurden, übertragen, sondern zudem nahezu 2/3 der seinerzeitigen Personalkapazitäten des Amtes zur Verfügung gestellt werden. So konnten 2 angestrebte wichtige Ziele, nämlich eine Stärkung der Eigenverantwortung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 160 Anstalten und die Erschließung von Personalressourcen für allgemeine vollzugliche Zwecke, erreicht werden. Durch eine Aufgabenbündelung in Zentralstellen konnten zudem fachliche Kompetenzen landesweit gebündelt und die Geschäftsprozesse aufgabenorientiert vereinheitlicht werden. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Seit 2012 wird mit 2 Arbeitsgruppen untersucht, wie die organisatorischen Arbeitsabläufe im Ministerium optimiert werden können und Maßnahmenvorschläge dazu erarbeitet , die sich zum Teil noch in der Umsetzung befinden. 2013 erfolgte die Pilotierung des in den Ministerbüros geführten Tagebuchs mit DOMEA®. Zur Optimierung der Geschäftsprozesse im LB WH (2005 gegründet) wurde dieser nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), 14001 (Umweltmanagement), und OHSAS (Arbeitssicherheit) zertifiziert, parallel dazu ist der LB WH nach PEFC und FSC zertifiziert, wodurch hohe Qualitätsstandards bei der Prozessgestaltung und Optimierung sowie der Waldbewirtschaftung für den Betrieb festgelegt wurden. Insofern wurden im LB WH die neuen Steuerungsmodelle sehr weitgehend umgesetzt. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Die Geschäftsprozesse und Aufgaben von Straßen.NRW werden laufend untersucht und optimiert. Dieser hat seit seiner Gründung im Jahr 2001 über 20 v. H. seines Personals abgebaut ; dennoch konnte der Bauumsatz deutlich (zeitweise um fast 50 v. H.) gesteigert werden . Beispielhaft wird auf folgende Optimierungsmaßnahmen hingewiesen: 2005 Einführung eines Multiprojektmanagementsystems: Die Bereiche Planung und Bau von Straßen.NRW arbeiten in Projektorganisation. Wegen der Vielzahl der Straßenbauprojekte braucht diese Organisationsform ein einheitliches Projekt- und Multiprojektmanagementsystem für die Planung und Ausführung der Bauvorhaben. Mit dem Multiprojektmanagement sind landesweit homogene Arbeitsgrundsätze im Projektgeschäft eingeführt worden. Hierfür wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Projektmanagementsoftware zur Verfügung gestellt, die auf die besonderen Belange des Landesbetriebes zugeschnitten ist, und mit der die Abhängigkeiten zwischen Terminsteuerung, Ressourcensteuerung und Finanzsteuerung für Drittmittel dargestellt werden. 2006 ESS: Mit dem System können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Personaldaten selbst aktualisieren und ausgewählte Daten für alle bereitstellen. Standardprozesse , wie z. B. die Urlaubsbeantragung, können damit elektronisch erledigt werden . Außerdem dient ESS dazu, Informationen über Servicethemen bereitzustellen. 2007 Strukturoptimierung: Bisher 19 Niederlassungen wurden zu 8 Flächenniederlassungen , 2 Autobahnniederlassungen sowie einem Planungs- und Baucenter Ruhr zusammengeführt. Der Betriebssitz in Gelsenkirchen wurde neu organisiert. Es wurde ein Wechsel von einem sechsköpfigen Vorstand auf eine dreiköpfige Geschäftsführung vollzogen. 2008 Optimierung der internen Vorschriften bei Straßen.NRW: Interne Vorschriften, Rundverfügungen und Dienstanweisungen regeln die möglichst einheitliche Aufgabenerledigung . Diese wurden auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis konnten ca. 25 v. H. der internen Vorschriften aufgehoben werden. 2012 Einrichtung der Verkehrszentrale NRW: In der Verkehrszentrale bei Straßen .NRW bündeln sich Entwicklung und Durchführung von Verkehrsmanagementmaßnahmen beim landesweit größten Betreiber von Verkehrsanlagen. Die Daten aus LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 161 der Verkehrserfassung werden unmittelbar für die Verbesserung des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit genutzt. Die aktuelle Verkehrslage, Infrastrukturdaten und Baustelleninformation werden zusammengeführt und in verkehrsleitende Maßnahmen und Serviceinformationen für die Verkehrsteilnehmenden umgesetzt. Die Aufgaben der regionalen Verkehrsleitzentralen bei den Bezirksregierungen in Köln und Arnsberg sind damit auf die neue Einrichtung in Leverkusen-Opladen übergegangen. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung 2008 wurde im damaligen MIWFT ein Change Management-Prozess (Veränderungsprozess zu einem neuen Selbstverständnis) durchgeführt. Auf der Grundlage hausweiter Workshops wurde eine Ist-Soll-Analyse der Arbeitskultur und des Rollenverständnisses entsprechend der Zieldefinition der Hausleitung erstellt. Im Ergebnis kam es zu Handlungsempfehlungen der externen Beratungsfirma zu den Feldern: Delegation von Entscheidungskompetenz, Ausbau einer konstruktiven Diskussionskultur, Identifikation über Begegnung und Wissenstransfer, Projektmanagement, Optimierte Vorgangsverfolgung und Systematisierung des Personalmanagements. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Raumbuchungssystem MRBS (2015) Zentralisierung der Buchhaltung (2014) Erteilung einer generellen Dienstreisegenehmigung für die Beschäftigten des MFKJKS für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von NRW sowie für Beschäftigte des LAV für Dienstreisen zu den anderen Standorten des LAV sowie zum MFKJKS (2010) Umzug des LAV von 7 Standorten an den Standort Duisburg nach vorheriger Neuorganisation des LAV. Dabei wurden u.a. die bestehenden 7 Abteilungen zu 4 Abteilungen und dem Fachbereich Grundsätze zusammengefasst. Durch diese Maßnahme und die neu formulierte Geschäftsordnung wurden die internen Arbeitsabläufe vereinheitlicht, gestrafft und somit effektiver. Durch die Zentralisierung wurden Bearbeitungswege wesentlich verkürzt und die Zusammenarbeit der Abteilungen Zentrale Dienste, Rheinland und des Fachbereichs Grundsätze wesentlich effektiver (Abschluss 2014). EGON.NRW (Beantragung von Elterngeld Online, schnell, barrierefrei, anwenderfreundlich , sicher, 2007) sowie BEATE.NRW (Beantragung von Betreuungsgeld Online , 2013) KiBiz.web (2008) Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Errichtung einer zentralen Vergabestelle Für die Abwicklung des Vergabe- und Zuschlagsverfahrens wurde eine Zentrale Vergabestelle eingerichtet. Sie ist für die Abwicklung aller Vergabeverfahren mit einem Auftragsvolumen über 10.000 EUR federführend zuständig und wirkt mit bei allen Vergaben über 1.500 EUR bis 10.000 EUR. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 162 Einrichtung einer Internen Revision: Die Interne Revision nimmt eine unabhängige Prüf- und Kontrollfunktion im Auftrag der Behördenleitung wahr. Sie unterstützt die Behördenleitung insbesondere bei: o der Wahrnehmung ihrer Kontroll- und Überwachungsaufgaben o der Sicherstellung von Qualität, Innovation, Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns o der Einhaltung der Vorschriften und Regelungen Organisationsberatung für den Inneren Dienst Zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Inneren Dienstes wurden die bestehenden Verwaltungsabläufe analysiert und in Folge der Untersuchung neu strukturiert. Im Zuge der Umsetzung folgender IT-Verfahren wurden Geschäftsprozesse analysiert und optimiert (MGEPA: e FLAZ-Online; LZG NRW: Modulare Weiterentwicklung des Formularservers; Anforderung Reisekostenservice; Beschaffungsantrag; Einführung elektronischer Arztmeldungen; Implementierung einer grundlegend erweiterten Meldesoftware zur Übermittlung der Infektionsmeldungen an das Robert-Koch- Institut; Datenbasis Gesundheit; schrittweise kontinuierliche Implementierung und Weiterentwicklung des hausinternen MUSTANG Data Warehouse mit allen für die Arbeit im LZG.NRW verfügbaren und relevanten Gesundheitsdaten; Schrittweise kontinuierliche Implementierung und Weiterentwicklung der automatisierten Bereitstellung von Daten zur Gesundheitsberichterstattung im Internetportal des LZG.NRW; Automatisierte Erstellung eines Teils der NRWGesundheitsindikatoren mit speziellen Routinen, die im Data Warehouse implementiert wurden; Elektronische Erfassung der Unterbringungen nach PsychKG NRW und Betreuungsrecht für die Kreise und kreisfreien Städte in NRW und automatisierte Zusammenführung der Daten am LZG.NRW; Automatisierung der kommunalen Reports zu den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchungen NRW; Erstellung von digitalen Reports; Ausbau der elektronischen Übermittlung von Daten) 2008 wurde das Berufsanerkennungsverfahren für die Gesundheitsfachberufe (Ausnahme Altenpflegeberufe und Familienpflege) beim Landesprüfungsamt zentralisiert. 68. In welcher Weise ist im Land NRW differenziert nach Ministerien und Ressorts jeweils jährlich seit dem Jahr 2005 eine systematische Aufgabenkritik erfolgt? Alle Landesregierungen haben es in den vergangenen Jahrzehnten als ständig bestehende Notwendigkeit angesehen, sämtliche Aufgaben der Landesverwaltung daraufhin zu überprüfen , ob es überhaupt erforderlich ist, sie wahrzunehmen (Zweckkritik), die Verfahren und Prozesse zur Aufgabenwahrnehmung richtig ausgestaltet sind (Vollzugskritik), Anforderungen an ihre Wahrnehmung gestellt werden, die rechtlich und in der Sache nicht zwingend sind (Standardabbau), und die Art und Weise der Durchführung vermeidbaren Aufwand für die Verwaltung, die Wirtschaft oder die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt (Bürokratieabbau). Es bestehen vielfältige Bezüge zu Aspekten, die an anderer Stelle dieser Großen Anfrage erfragt werden. Insoweit wird insbesondere auf die Antworten zu den Fragen in den Abschnitten III, IV und V verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 163 Nicht nur die Prüfung aller vorhandenen Aufgaben, sondern auch die Prüfung entstehender Aufgaben daraufhin, ob sie überflüssige Bürokratie oder andere Standards enthalten, wird seit Langem als permanente Aufgabe betrachtet. Typischerweise werden diese Aspekte bei der Überprüfung von Aufgaben zusammen untersucht, allerdings nur, soweit das sinnvoll ist. So sind beispielsweise Prüfungen auf Landesebene in der Regel überflüssig, sofern sich die Vorgaben für die Wahrnehmung der betreffenden Aufgabe und ihrer Durchführung zwingend aus dem Europa- oder Bundesrecht ergeben. Aufgabenüberprüfungen dienen zwar einem Ziel, das unumstritten ist, sie erzeugen allerdings teilweise ihrerseits erheblichen Aufwand. Das gilt besonders für spezielle Projekte, bei denen es um eine Vielzahl von Aufgaben geht, die systematisch und mit Beteiligung der Praktiker untersucht werden. Angesichts der Dauerprüfung, der die Aufgaben der Landesverwaltung ohnehin unterzogen werden, sind derartige Projekte nur in größeren Zeitabständen sinnvoll. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sie Aufwand regelmäßig nur rechtfertigen , wenn ihnen ein konkreter Handlungsbedarf zugrunde liegt. In den 1990er Jahren hat der Arbeitsstab Aufgabenkritik in allen Bereichen der Landesverwaltung Organisationsuntersuchungen mit Hilfe externer Beratungsunternehmen durchgeführt , um die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung zu fördern. Die letzte systematische Untersuchung nahezu sämtlicher Aufgaben der Landesverwaltung unter Federführung der - beim Parlamentarischen Staatssekretär für Verwaltungsstrukturreform und Sport im damaligen IM angesiedelten - Steuerungsgruppe Verwaltungsstrukturreform wurde in den Jahren 2006 und 2007 durchgeführt. Sämtliche Aufgaben wurden - aufgeteilt nach Ressorts - in Excel-Listen einzeln aufgelistet und beschrieben. Anschließend wurden sie in Arbeitsgruppen zusammen mit den Praktikern beraten und bewertet. Ein Schwerpunkt lag bei den Aufgaben der Bezirksregierungen. Auf die folgenden aufgabenkritischen Untersuchungen wird ergänzend beispielhaft hingewiesen : Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien 2005 wurde für den gesamten Geschäftsbereich der MPin in einem bottomup- Prozess ein umfangreiches Verfahren zur Aufgabenkritik eingeleitet. Für den Zeitraum 2005 bis 2010 sind beispielhaft die Änderungen bei der Kulturförderung zu nennen. Von 2008 bis 2012 wurde das Verfahren zur Verleihung von Bundesorden (BVO- Verfahren) in einem Pilotprojekt evaluiert und optimiert. Im Bereich des MBEM ist aus Anlass der Neubildung der Landesregierung 2010 das Aufgabengebiet Eine-Welt-Politik, Zivile Konfliktbearbeitung in den Geschäftsbereich der MPin übergegangen und organisatorisch dem Geschäftsbereich des MBEM zugeordnet worden. Dieser neue „Ressortzuschnitt“ hatte eine aufgabenkritische Neuordnung der Abteilung (z. B. Neuverortung von Aufgaben und Tätigkeiten) zur Folge. Ministerium für Schule und Weiterbildung Aufgabenkritik wird wie auch der Bereich der Geschäftsprozessoptimierung, der nichts anderes als ein Teil des Ergebnisses der aufgabenkritischen Untersuchung eines Aufgabenbereiches sein kann, im MSW als Daueraufgabe verstanden, die einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Relationen durchgeführt wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 164 Ausgliederung Telefonzentrale MSW; Outsourcing auf externen Dienstleister NRW- Direkt, dadurch Möglichkeit des Einsatzes des bisherigen Personals in anderen Arbeitsbereichen Versand von Broschüren und Materialien; Outsourcing auf externen Dienstleister GWN Gemeinnützige Werkstätten Neuss GmbH Ministerium für Inneres und Kommunales Eine systematische Aufgabenkritik erfolgt im Rahmen der Strategieklausuren für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung auf Basis eines jährlichen IST/SOLL- Arbeitsplans. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu der Frage 67 wird verwiesen. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales In den letzten Jahren sind in mehreren Abteilungen Zielvereinbarungsmodelle im Rahmen einer jährlichen Arbeits- und Aufgabenplanung erprobt worden. Im Jahr 2015 ist auf Grundlage der damit gesammelten Erfahrungen erstmals eine hausweite, verbindliche Arbeits- und Aufgabenplanung mit aufgabenkritischer Zielsetzung erfolgt. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, im Zuge der Aufgabenkritik vor- und nachrangige Aufgaben zu identifizieren, damit die Bearbeitung der vordringlichen und wichtigen Schwerpunktthemen trotz zunehmender Aufgabenfülle gesichert werden kann. Justizministerium Aufgabenkritik ist und bleibt in der Justiz Daueraufgabe. Auf die beispielhafte Darstellung in der Antwort zu Frage 67 wird verwiesen. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Beim LB WH wird die systematische Aufgabenkritik als Daueraufgabe des Qualitätsmanagements durchgeführt. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Im Rahmen der Konsolidierungsziele der Landesregierung zum Landeshaushalt (Effizienzteam ) wurden 2011 eine systematische Aufgabenkritik und eine kritische Bestandsaufnahme der Förderprogramme durchgeführt. 69. Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch differenziert nach Ministerien und Ressorts in NRW erzielt werden? 70. Welche dieser Maßnahmen sind durch namentlich welche externen Berater begleitet worden? Die Fragen 69 und 70 werden zusammen beantwortet. Verbesserungen, die durch die von den Ministerien und den nachgeordneten Bereichen als Daueraufgabe wahrgenommene kritische Überprüfung des Aufgabenbestandes konkret erzielt wurden, werden nicht statistisch erfasst und sind daher nicht bezifferbar. Die aufgabenkritischen Prozesse tragen u. a. dazu bei, die Zuweisung neuer Aufgaben abfedern oder den Personalabbau auffangen zu können. Wichtige Ergebnisse der Aufgabenkritik in den Jahren 2006 und 2007 waren u. a. das „Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts“, mit dem seinerzeit Zuständigkeiten neu geregelt und das sog. Zaunprinzip realisiert wurde sowie das „Gesetz zur Einglie- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 165 derung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen“ (Drs. 15/2381, 15/2382), mit dem eine weitgehende Kommunalisierung der bis dahin bei den Versorgungsämtern erbrachten Aufgabenbereichen erfolgte. Insbesondere der Belastungsausgleich beider Gesetze ist evaluiert worden (Vorlagen 15/768, 15/ 769). Im Übrigen wird auf den vom LRH angestoßenen Kostenvergleich der Steuerungs- und Unterstützungsleistungen bei den Ministerien NRW in den Jahren 2004/2005 hingewiesen, der zu verschiedenen Optimierungen bei den Querschnittsaufgaben in einzelnen Ministerien geführt hat. Beispielhaft wird auf folgende Verbesserungen hingewiesen (auf Begleitung durch externe Berater wird im Einzelfall hingewiesen): Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Aufgabenkritische Vorschläge sind auf ihre Umsetzbarkeit hin bewertet und dementsprechend umgesetzt worden. Dabei konnten z. B. durch Aufgabenverlagerungen Synergien genutzt werden, abgehendes Personal musste nicht nachbesetzt werden und Abläufe wurden vereinfacht. Im Bereich der Kulturförderung sind Zuwendungsverfahren vereinfacht worden. Im Verfahren zur Verleihung von Bundesorden konnten die Bearbeitungszeiten durch Prozessoptimierungen wesentlich verkürzt werden. In der Folge des aufgabenkritischen Prozesses entstanden nachhaltig angelegte Strukturen innerhalb des MBEM-Bereichs. Die jetzige Abteilung IV „Europa, internationale Angelegenheiten und Medien“ ist in 3 Gruppen gegliedert, bestehend aus annähernd gleich großen Referaten und den Schwerpunktsetzungen folgenden klar abgrenzbaren Aufgabenbereichen. Diese Umstrukturierungsmaßnahmen tragen zu einer gleichmäßigeren Aufgabenverteilung und klareren Struktur bei. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Unter Einbeziehung der Beschäftigten wurden Schwachstellen aufgedeckt und notwendige Änderungen in Verwaltungsabläufen identifiziert und umgesetzt. Durch die Einbeziehung der Beschäftigten wurde nicht zuletzt auch die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt. Ministerium für Inneres und Kommunales Die vom MIK bereits seit Jahren beschriebenen Kernprozesse (u. a. KPR, Bundesrat) werden kontinuierlich aktualisiert und verbessert. Sie tragen zu einer Beschleunigung der Verwaltungsabläufe bei und erleichtern neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine schnellere Einarbeitung. Unter Einbeziehung der Beschäftigten wurde aufgabenkritisches Potential identifiziert und auf seine Umsetzbarkeit geprüft. Dabei konnten Schnittstellen bereinigt und Arbeitsabläufe vereinfacht bzw. standardisiert werden. Durch das „Programm IT.NRW“ konnte eine Optimierung interner Geschäftsprozesse bei IT.NRW zur Umsetzung der zum 01.07.2010 erfolgten Neuorganisation, die im Anschluss an die Zusammenführung der GGRZ Hagen, Köln und Münster mit dem LDS NRW zum 01.01.2009 erfolgte, erreicht werden. Das „Programm IT.NRW“ wurde von der Kienbaum Consultants International GmbH begleitet. Durch das Projekt N:ESTOR wurden wesentliche Geschäftsprozesse der Abteilung 6 vereinheitlicht und gestrafft sowie der Einsatz moderner Datenverarbeitungstechnik ausgeweitet. Das Projekt wurde durch das Management Institut Bochum begleitet. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales In den Bereichen Pforte, Botendienst, Registratur und Hausdruckerei des Ministeriums konnte der Personaleinsatz reduziert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 166 Im Bereich der Hausdruckerei konnten zudem Einsparungen bei den Sachkosten erzielt werden. Insgesamt konnten im MAIS und im LIA.nrw insbesondere Arbeitsprozesse verkürzt und effizienter gestaltet werden, so dass zusätzliche personelle Kapazitäten für die inhaltliche Arbeit nutzbar geworden sind. Ferner konnte die Qualität der internen Dienstleistungen gesteigert werden. Die Steuerungsmöglichkeiten wurden verbessert. Die Optimierungsmaßnahmen bei den hausinternen Serviceleistungen des Inneren Dienstes wurden durch die MICUS Management Consulting GmbH begleitet. Die Personalbedarfsberechnung für die Arbeitsschutzverwaltung NRW wurde durch die PROGNOS AG begleitet. Die Organisationsuntersuchungen zum Kompetenzcenter „KomNet“ und zu zentralen Aufgaben des Strahlenschutzes wurden durch die PROGNOS AG begleitet. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Effizienzgewinne lassen sich nicht ganzheitlich darstellen, da die Geschäftsprozesse eines Ministeriums sehr heterogen sind. Nachhaltige Effizienzgewinne sind beispielsweise im Botendienst durch eine Umstellung auf zentrale Postfächer und im Beschaffungswesen durch die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle und die Nutzung zentraler Stellen des Landes (Sukzessivleistungsverträge) erzielt worden. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Hinsichtlich der Optimierungsmaßnahmen und Verbesserungen wird auf die Antwort zur Frage 67 verwiesen. Der Einrichtung der Verkehrszentrale NRW wurde eine Machbarkeitsstudie durch die Rambøll Management Consulting GmbH vorgeschaltet. 71. Welche Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie sind in Nordrhein-Westfalen differenziert nach Ministerien und Ressorts seit dem Jahr 2005 jeweils jährlich unternommen worden? 72. Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch in Nordrhein-Westfalen erzielt werden? Die Fragen 71 und 72 werden zusammen beantwortet. Es gehört zu den Daueraufgaben von Legislative und Exekutive, bei Setzung von Recht sowie beim Verwaltungsvollzug darauf zu achten, dass kein überflüssiger Aufwand entsteht. Die Landesregierungen und der Landtag haben in der Vergangenheit hierbei unterschiedliche politische Schwerpunkte gesetzt und unterschiedliche Instrumente verwendet. Welche Maßnahmen als geeignet angesehen werden, zum Abbau von Bürokratie beizutragen, lässt sich nicht objektivieren. Bereits in der 13. Legislaturperiode hat der Landtag auf Vorschlag der damaligen Landesregierung Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie unternommen, und zwar durch das Bürokratieabbaugesetz OWL vom 16.03.2004 (Drs. 13/4586) sowie das Ergänzungsgesetz OWL vom 03.05.2005 (Drs. 13/6477). In der 14. Legislaturperiode wurde daran angeknüpft mit dem Bürokratieabbaugesetz I vom 13.03.2007 (Drs. 14/2242) und dem Bürokratieabbaugesetz II vom 9.10.2007 (Drs. 14/4199). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 167 Außerdem wurden dem Landtag in den Jahren 2005 bis 2008 ein Zwischenbericht zur Verwaltungsmodernisierung (Vorlage 14/517) sowie 2 Sachstandsberichte zum Bürokratieabbau (Vorlagen 14/1089, 14/1879) vorgelegt. In der laufenden Legislaturperiode hat der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung nach einer Analyse der Auswirkungen der weitgehenden Aussetzung des Widerspruchsverfahrens aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes II die gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen durch das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nordrhein -Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 09.12.2014 (Drs. 16/6089). Die Führung von Statistiken über jährliche „Bürokratieabbaumaßnahmen“ und deren konkrete Auswirkungen hält die Landesregierung nicht für erforderlich. Sie betrachtet es als Beitrag zum Bürokratieabbau, auf überflüssige Statistiken zu verzichten. Daher können keine Angaben über jährliche Maßnahmen und deren Wirkungen gemacht werden. Bezüglich der dauerhaften Befristung von Gesetzen und Verordnungen als Maßnahme zum Bürokratieabbau wird auf die Antwort zu Frage 26 und im Übrigen auf die Stellungnahme der Landesregierung vom 31.01.2015 (Vorlage 16/2645) verwiesen. Im Rahmen des Befristungsmanagements ist in den Evaluierungsberichten ausdrücklich mit der Zielrichtung Bürokratieabbau nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen eine Norm ganz oder teilweise aufrechterhalten werden soll (§ 39 Abs. 4 GGO). Im Übrigen sieht die GGO eine Vielzahl von Instrumenten zur Vermeidung von Bürokratie in Gesetzentwürfen und Verwaltungsvorschriften der Landesregierung vor, die die ständige Praxis der obersten Landesbehörden steuern und prägen. Der Abbau von Bürokratie kann aber sowohl hinsichtlich der verschiedenen Handlungsfelder (Abbau von bürger- und wirtschaftsbezogenen Berichts- und Informationspflichten, Verbesserung von Strukturen insbesondere zur Vermeidung von Doppelbefassungen, Deregulierung ) als auch mit Bezug auf die möglichen Vorgehensweisen und konkreten Ansätze immer nur im Kontext der spezifischen Aufgabenstellungen, Politikziele und betroffenen Adressaten des jeweiligen Ressorts gesehen und beurteilt werden. Dem entspricht - nicht zuletzt mit Blick auf einen effizienten Ressourceneinsatz - eine ressortbezogene, flexible Herangehensweise zum Abbau von „Bürokratie“, die insbesondere an konkrete fachpolitische Maßnahmen und Vorhaben anknüpft. Vor diesem Hintergrund werden darüber hinaus beispielhaft folgende Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie genannt: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Umstellung des Verfahrens zur Durchführung des Schülerwettbewerbs „EuroVisions“: Zur Optimierung des Verfahrens wurde die bestehende Kooperation mit der Bezirksregierung Münster vertieft. Weitere technische Aufgaben (u. a. Vergabe von Druckaufträgen und die Auszahlung der Preisgelder an die Gewinnerinnen und Gewinner) wurden an die Bezirksregierung übertragen. Dank hoher struktureller Parallelen mit dem Schülerwettbewerb „Begegnungen mit Osteuropa“ konnte der Effizienzgewinn weiter gesteigert werden. Umstellung des Verfahrens zur Durchführung der jährlichen „Europawoche“: Das gesamte Verfahren wurde vom Zuwendungs- auf ein Wettbewerbsverfahren umgestellt, indem die bisherige Gewährung von Kleinzuwendungen für Projekte im Rahmen der Europawoche abgelöst wurde durch die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens mit anschließender Prämierung von Projekten. Die Vereinfachung führte zu einem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 168 deutlichen Bürokratieabbau für Verwaltung sowie Empfängerinnen und Empfänger. Im weiteren Verlauf sollen Aufgabenbereiche der „Europawoche“ auf die Bezirksregierung Münster übertragen werden. Hierdurch werden Synergieeffekte erwartet, da die Bezirksregierung Münster auch den Wettbewerb „EuroVisions“ begleitet (gleiche Ansprechpartner, Vorlagen schon vorhanden, Erfahrung in der Arbeit mit den Ansprechpartnern des MBEM-Bereichs). Arbeitszeit-Korrekturbelege werden seit 2012 nur noch per Mail an die zuständige Stelle versandt; die Dienstvorgesetzten werden „cc“ gesetzt; auf Ausdruck, Mitzeichnung auf Papier und Botenwege wird verzichtet. Ministerium für Schule und Weiterbildung Grundsätzlich ist zu beachten, dass Entbürokratisierungsansätze im Schulbereich überwiegend im Binnenverhältnis, das heißt gegenüber den Schulen als Teil des öffentlichen Sektors wirken, und der Geschäftsbereich im Übrigen auf Grund seiner spezifischen Aufgabenstellung (etwa Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern) ebenfalls nur begrenzt „klassischen Verwaltungsbehörden“ entspricht. Bürokratieabbau im Geschäftsbereich unterliegt damit spezifischen Rahmenbedingungen. Deregulierung: Ein zentraler und kontinuierlich verfolgter Ansatz ist nach wie vor die kritische Prüfung, die Straffung von rechtlichen Regelungen und die Eröffnung von eigenverantwortlichen Handlungsräumen durch den Verzicht auf Detailregelungen. Dies setzt bereits im Vorfeld des Erlasses entsprechender Regelungen an, ist aber auch mit der BASS, bei der alle Schulvorschriften in einem geregelten Verfahren einmal jährlich betrachtet werden, fest institutionalisiert. Insofern verfügt hier das MSW über eine langjährige Tradition und dies auch nicht erst seit 2005. Anstelle einzelner Deregulierungsmaßnahmen soll an dieser Stelle nur einmal die Entwicklung des Gesamtvolumens schulrechtlicher Vorschriften in den letzten Jahren skizziert werden. Jahr Schulvorschriften 1983/1984 (1. BASS) 800 2003/2004 450 2004/2005 398 2005/2006 381 2006/2007 380 2007/2008 374 2008/2009 368 2009/2010 381 2010/2011 377 2011/2012 371 2012/2013 372 2013/2014 367 2014/2015 371 2015/2016 361 Deregulierung Schulgesetz: Das SchulG NRW vom 15.02.2005 trat an die Stelle von sieben Schulgesetzen aus den Jahren 1952 bis 1977: o SchOG o SchVG LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 169 o SchFG o EFG o SchpflG o LFG o SchMG. Damit wurde der bereits vorher begonnene Weg zu Entbürokratisierung, Transparenz und Selbstständigkeit der Schulen fortgesetzt. Die genannten Gesetze und 3 Rechtsverordnungen wurden zu einem einheitlichen und übersichtlichen Schulgesetz zusammengefasst . Auf überflüssige Regelungen und Verfahren wurde verzichtet, erforderliche wurden zusammengefasst. Rechtsverordnungen zu den früheren Schulgesetzen wurden soweit wie möglich aufgehoben. Strukturverbesserungen: Das mit Wirkung vom 15.02.2014 errichtete Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen vereint die beiden bisherigen Landesprüfungsämter für Erste und Zweite Staatsprüfungen. Zu den Aufgaben gehören neben den Staatsprüfungen u. a. die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Lehrkräfteausbildung sowie Leistungen im Rahmen der Anerkennung von außerhalb NRW erworbenen inländischen oder ausländischen Lehramtsqualifikationen und die Mitwirkung an der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung der Studiengänge in der Lehrerausbildung . Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Durchführung von Sondermaßnahmen und Qualifikationserweiterungen zur Lehrkräftegewinnung. Die Zusammenlegung der beiden bisherigen Landesprüfungsämter ist Folge der Lehrkräfteausbildungsreform, gleichermaßen wurden die Verwaltungsstrukturen verbessert, dies beinhaltet auch die Reduzierung von Außenstellen. Der Umstrukturierungsprozess ist noch nicht vollständig abgeschlossen, da für einen Übergangszeitraum noch erste Staatsprüfungen durchzuführen sind. Einzelne Außenstellen wurden bereits aufgegeben und erste kw- Vermerke bereits realisiert. Zusammenarbeit mit dem nachgeordneten Bereich bei der Entwicklung und dem Betrieb von Internetangeboten: Das bereits im 2. Sachstandsbericht des IM zum Bürokratieabbau in NRW (Vorlage 14/1879) benannte Projekt mit dem Landesprüfungsamt sowie den 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen. Durch die Zusammenarbeit wurden die Internetauftritte des nachgeordneten Bereichs auf breiter Basis strukturell, insbesondere bezüglich Design und Navigationslogik, an das Internetportal angepasst und in das eingesetzte CMS überführt bzw. eingebunden. Hierdurch werden die nachgeordneten Einrichtungen bei der Bereitstellung und nachhaltigen Pflege eines qualifizierten Internetangebots unterstützt . Insbesondere werden Doppelarbeiten und Redundanzen vermieden und Synergieeffekte erschlossen, zugleich werden Prozesse im Sinne eines stringenten Bürokratieabbaus auch durch ein effizientes Wissensmanagement optimiert. Das Angebot und die Zusammenarbeit werden entsprechend den Anforderungen weiterentwickelt . Übernahme der gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem Vorbereitungsdienst in das Lehrkräfteeinstellungsverfahren: Seit 2010 können Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, die sie üblicherweise bereits für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst angegeben und teilweise auch nachgewiesen haben, für das Lehrkräfteeinstellungsverfahren erklären. Damit ist die Bewerbung für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erheblich vereinfacht worden, da auf die erneute Angabe der persönlichen Daten im Lehrkräfteeinstellungsverfahren verzichtet werden kann. Auch entfällt die Vorlage von Kopien (z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Zeugnis 1. Staatsprüfung) bei den Bezirksregierungen, die bisher zum Teil in beglaubigter Form LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 170 vorzulegen waren. Üblicherweise erklären ca. 7.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihr Einverständnis und nehmen an diesem vereinfachten Bewerbungsverfahren teil. Da die Nachweise bereits bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst von den Bezirksregierungen geprüft wurden, entfällt die bis zur Einführung des Verfahrens erforderliche Überprüfung der Nachweise für das Lehrereinstellungsverfahren (Vermeidung von Doppelarbeit). Finanzministerium Die nordrhein-westfälische Steuerverwaltung wird im Rahmen der Auftragsverwaltung tätig und führt somit Bundesrecht aus. Auf Bund-Länder-Ebene initiiert NRW zahlreiche Projekte, die u. a. den Abbau von Bürokratie zum Ziel haben, und treibt diese voran. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Die moderne Informations- und Kommunikationstechnik hat in unserer Gesellschaft in der jüngeren Vergangenheit zu großen Veränderungen geführt. So ist die Nutzung des Internets und der vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation für viele Bürgerinnen und Bürger und in fast allen Bereichen der Wirtschaft eine Selbstverständlichkeit geworden. Es ist erforderlich, das Besteuerungsverfahren an diese Entwicklung anzupassen. Zu diesem Zweck hat sich im Laufe des Jahres 2014 - unter Mitfederführung von NRW - eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Frage befasst, auf welche Weise das Besteuerungsverfahren modernisiert und zukunftsfest gestaltet werden kann. Ziel ist es, insbesondere die Kommunikations- und Verwaltungsprozesse neu zu strukturieren. Ein verstärkter IT-Einsatz soll das steuerliche Massenverfahren optimieren und eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung gewährleisten. Von den Verbesserungen sollen alle Beteiligten - also Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung - gleichermaßen profitieren. Dabei setzt sich die Landesregierung insbesondere ein für o eine Verbesserung der Servicefreundlichkeit von ELSTER o den Ausbau des Serviceangebots im Rahmen der „Vorausgefüllten Steuererklärung “ o eine Reduzierung der verpflichtenden Vorlage von Belegen. Elektronischer Datenaustausch: Zudem wirkt die Landesregierung auf Bund-Länder- Ebene im Vorhaben KONSENS maßgeblich u. a. an der Entwicklung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER), der elektronischen Bereitstellung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), der elektronischen Bilanz und der Übermittlung von elektronischen Mitteilungen wie Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen und Krankenversicherungsmitteilungen und deren Bereitstellung in der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ mit. Bürgerfreundlicher Steuerbescheid: Des Weiteren hat die Landesregierung einen konkreten Vorschlag zur bürgerfreundlichen Gestaltung von Einkommensteuerbescheiden auf Bund-Länder-Ebene eingebracht, für dessen bundesweite Realisierung sie sich einsetzen wird. Mit der Entwicklung des Vorschlags wurde der Kritik der Bürgerinnen und Bürger in NRW Rechnung getragen, die sie im Rahmen der alle 2 Jahre stattfindenden landesweiten Bürgerbefragung wiederholt geäußert haben. Diesem Feedback zufolge sind die Steuerbescheide schwer verständlich und unübersichtlich. Insbesondere wurde kritisiert, dass Abweichungen von der Steuererklärung nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Mit dem Entwurf eines übersichtlichen, leicht verständlichen und damit bürgerfreundlichen Steuerbescheids trägt die nordrheinwestfälische Steuerverwaltung maßgeblich zum Bürokratieabbau bei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 171 Service- und Informationsstellen: Darüber hinaus wurden ab dem Jahr 2000 in den nordrhein-westfälischen Festsetzungsfinanzämtern sogenannte Service- und Informationsstellen eingerichtet, um auf Fragen und Anliegen von Besucherinnen und Besuchern sowie Anruferinnen und Anrufern sofort einzugehen. Bestimmte, dort vorgelegte Anträge können unmittelbar auf ihre Vollständigkeit überprüft werden. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Die einschlägigen Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung, insbesondere im Rahmen von E-Government, wurden unternommen. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Durch Änderung der BauO NRW im Jahr 2008 wurden folgende Erleichterungen geschaffen: In § 65 Abs. 1 wurden Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5,0 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und des § 201 BauGB dienen, genehmigungsfrei gestellt. In § 65 Abs. 1 wurden Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m genehmigungsfrei gestellt. Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Grundfläche von bis zu 5.000 m², die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen, wurden dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterworfen . Es wurde bestimmt, dass für Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5,0 m und nicht mehr als 1.600 m² Grundfläche im vereinfachten Genehmigungsverfahren der Bauaufsichtsbehörde keine bautechnischen Nachweise vorgelegt werden müssen. In § 70 Abs. 2 wurden weitere unbedeutende Gebäude aufgenommen, für deren Planung keine bauvorlageberechtigte Person beschäftigt werden muss. Seit 2015 wird auf die Einkommensprüfung und Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen bei Förderung von vollstationären Pflegeplätzen oder nach BWB bzw. SWB verzichtet. Mit dem Bürokratieabbaugesetz I vom 13. März 2007 wurden folgende Regelungen zum Bürokratieabbau probeweise eingeführt: Verkürzung der Fristen in § 25 Abs. 1 und 4 StrWG NRW zum Eintritt der Zustimmungs - oder Genehmigungsfiktion bei Anträgen auf Anbauten oder Erschließungen an oder zu Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten von 2 Monaten auf jeweils 1 Monat Einschränkung des Ermessens bei der Entscheidung über Anträge auf Zulassung bestimmter Hinweiszeichen und Werbeanlagen an Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten gemäß § 28 Abs. 1 StrWG NRW (von einer Kann- auf eine Soll-Vorschrift) Mit dem Gesetz zur Änderung des StrWG des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bürokratieabbaugesetzes I wurde die Verkürzung der Frist zum Eintritt der Fiktion einer eigenständigen Genehmigung der Straßenbaubehörde bei baugenehmigungsfreien Anbauten oder Erschließungen an oder zu Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten gemäß § 25 Abs. 4 StrWG NRW auf 1 Monat sowie die Ermessensbeschränkung bei der Entscheidung über die Zulassung von Werbeanlagen an Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten dauerhaft in das StrWG NRW übernommen, weil insoweit die Erprobung durch das Bürokratieabbaugesetz I eine echte Verfahrensbeschleunigung bzw. eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens gezeigt hatte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 172 Mit der zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des ÖPNVG NRW wurden die Förderungen weitestgehend pauschaliert (Pauschalen nach § 11, pauschalierte Investitionsförderung nach § 12). Der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand bei den beteiligten Behörden, Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen konnte deutlich verringert werden. Konkrete Zahlen liegen nicht vor. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Im Jahr 2005 wurde durch Allgemeinverfügung Straßen.NRW sowie den Kommunen als Träger der Straßenbaulast die Genehmigung zur Bekämpfung der Herkulesstaude (und seit 2010 auch des Staudenknöterichs) im Straßenbegleitgrün durch Pflanzenschutzmittel erteilt. Hierdurch konnten aufwändige, wiederkehrende Genehmigungen nach § 6 Abs. 3 PflSchG (alt) in sehr vielen Einzelfällen vermieden werden. Die Allgemeinverfügung wurde 2010 für weitere 5 Jahre verlängert. Im Rahmen der Umsetzung des Bürokratieabbaugesetzes II hat sich die Anzahl der eingelegten Widersprüche gegen Prämien-Bescheide der EU-Zahlstelle NRW erheblich verringert. Legten - bezogen auf die Betriebsprämie - im Jahr 2008 noch über 300 Antragstellende (bei ca. 49.000 Antragstellerinnen und Antragstellern landwirtschaftlicher Beihilfen) einen Widerspruch im Bereich der Betriebsprämie ein, lag die Zahl der bei den Verwaltungsgerichten eingereichten Klagen im Folgejahr bei etwa 40 Antragstellenden (bei ca. 47.000 Antragstellerinnen und Antragstellern). Im Jahre 2008 wurden die getrennt geregelten landesgesetzlichen Ausführungsvorschriften zur Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte rechtsystematisch sinnvoll zusammengeführt. Es erfolgte eine Straffung durch Aufhebung entbehrlicher Vorschriften. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Auflösung des LfQ NRW Auflösung des Landesversicherungsamtes Auflösung der staatlichen Versorgungsverwaltung unter weitgehender Kommunalisierung der Aufgaben Auflösung der staatlichen Arbeitsschutzämter und Integration in die Bezirksregierungen Auf Ebene des Landes wurden Personal- und Sachkosten gespart, insbesondere durch den Wegfall von Verwaltungs-Overhead. Im Bereich der Versorgungsverwaltung ist zu berücksichtigen , dass den kommunalen Aufgabenträgern nach Maßgabe der Landesverfassung und des KonnexAG dauerhaft ein finanzieller Belastungsausgleich zu zahlen ist, der regelmäßigen Anpassungen unterliegt. In den kommunalisierten Bereichen der Versorgungsverwaltung mit Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte (Elterngeld und Schwerbehindertenrecht ) wurde die Bürgernähe gestärkt. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Einführung von EGON.NRW (Beantragung von Elterngeld Online, 2007) sowie Einführung von BEATE.NRW (Beantragung von Betreuungsgeld Online, 2013) Umstellung der finanziellen Förderung für Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen ) sowie webbasierte Unterstützung der Antrags- und Bewilligungsvorgänge sowie des Berichtswesens (KiBiz.web, 2008) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 173 Einführung fachbezogener Pauschalen für die infrastrukturelle Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans (2008) Erteilung einer generellen Dienstreisegenehmigung für die Beschäftigten für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von NRW sowie für Beschäftigte des LAV für Dienstreisen zu den anderen Standorten des LAV sowie zum MFKJKS (2010). Zentralisierung der Buchhaltung (2014) Diese Maßnahmen trugen zu schnelleren und einfacheren Verwaltungsverfahren, mehr Rechtssicherheit, besserer Servicequalität, Kosten- und Zeitersparnis, erhöhter Bürgerfreundlichkeit und mehr Flexibilität bei. 73. Welche Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie sind jeweils in den anderen Bundesländern seit dem Jahr 2005 unternommen worden? Die Einzelmaßnahmen der Länder zum Bürokratieabbau werden in ihrer Gesamtheit nicht erhoben. Dies ist auch nicht Aufgabe der Landesregierung. Hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung der Landesregierung zu Erfahrungen und zum Vorgehen anderer Länder wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 74. Welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch jeweils in den anderen Bundesländern erzielt werden? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 73 wird verwiesen. 75. Welche verwaltungsinternen Abläufe und Prozesse sind über alle Ressorts hinweg standardisiert? Die Standardisierung von verwaltungsinternen Abläufen und Prozessen ist ein klassisches Instrument in der Verwaltungsarbeit, das fortwährend zur Arbeitsvereinfachung und Zeitersparnis genutzt wird. Durch die Vereinheitlichung oder zumindest weitgehende Vereinheitlichung von Produkten, Verfahren und Prozessen, Ausgestaltung als E-Government Dienste sowie Festlegung von Mustern, Vorlagen, Vordrucken, Formularen und einheitlichen Vorgaben werden zudem Qualitätsstandards gesetzt und Doppelarbeiten vermieden. Dabei werden verwaltungsinterne Abläufe regelmäßig sowohl ressortübergreifend als auch ressortintern standardisiert. Die Grundsätze der Organisation und des Geschäftsablaufs sind für alle Ressorts verbindlich in der GGO geregelt. Sie beinhaltet u. a. Regelungen zu: Vorgangsbearbeitung , Schriftverkehr, Zeichnung von Schriftstücken, Zusammenarbeit der Ressorts , Zusammenarbeit mit dem Landtag, Normsetzung. GOLR Nach einer Pilotphase ist seit Mitte des Jahres 2015 ein verschlüsselter elektronischer Postaustausch mit der Landesverwaltung in Petitionsangelegenheiten als Regelverfahren eingeführt worden. Beihilfeanträge aller Landesbediensteten an das LBV erfolgen nach einheitlichen Standards und Vordrucken. Scannen und Erkennen (auf die Antwort zu Frage 67 wird verwiesen) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 174 Im Rahmen des Programms EPOS.NRW wird in der Landesverwaltung die Integrierte Verbundrechnung mit den Komponenten Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Finanzrechnung als Basis einer produktorientierten Haushaltssteuerung eingeführt (§ 25 Haushaltsgesetz 2015). Hinsichtlich der Komponenten Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ist das Rechnungswesen weitgehend standardisiert. Bezüglich der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Budgetierung sind durch das Steuerungskonzept EPOS.NRW für Phase II Mindeststandards definiert worden. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Modellen als alternativer Beschaffungsvariante anhand des Leitfadens „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP- Projekten“ Leitlinien zum NRW-Design CERT Lagezentrum der Landesregierung Im Rahmen des Ideenmanagements können alle aktiven und im Ruhestand befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ideen und Vorstellungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Landesverwaltung einbringen. Die Verfahrensschritte sind in einer Geschäftsordnung nach Nr. 5.6 der Richtlinien für das Ideenmanagement NRW standardisiert. Eine Vielzahl der Verfahren der Bezirksregierungen erfolgt bezirksübergreifend nach einheitlichen Standards. Folgende verwaltungsinterne Abläufe und Prozesse werden mit Hilfe von ressortübergreifend eingeführten IT-Verfahren standardisiert bearbeitet: o EKIS: ressortübergreifendes Dokumentenmanagement bei der Bearbeitung von Kabinettangelegenheiten o Bibliotheksverbund der Landesbehörden: die Bibliotheksbestände der angeschlossenen Landesbehörden werden nachgewiesen und online zur Verfügung gestellt o eVergabe: Vergabemarktplatz NRW (Veröffentlichungs- und Kommunikationsplattform ), Vergabekatalog (Abwicklungen von Bestellungen aufgrund der im Rahmen der zentralen Beschaffung vergebenen Rahmenverträge) o eBundesrat: die ressortübergreifende Umsetzung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in allen Bundesratsangelegenheiten ist in Vorbereitung o Fortbildung: die Anmeldung an der Fortbildungsakademie des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Mont-Cenis, in Herne oder bei IT.NRW wird über ein zentrales elektronisches System abgeschlossen; die Anmeldeverfahren sind standardisiert und folgen einheitlichen Kriterien o PersNRW: für die Personalverwaltung und Stellenbewirtschaftung wird ein landesweit einheitliches IT-gestütztes Verfahren in den Behörden und Einrichtungen des Landes eingesetzt o HKR-Verfahren: das IT-Verfahren für die Erledigung der Aufgaben im Rahmen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen dient der Ausführung des Landeshaushalts und besteht aus den Modulen HKR-MV (Mittelverteilung ), HKR-TV (Haushaltsüberwachung und Erteilung von Kassenanordnungen ) und HKR-Kasse (Erledigung der Kassenaufgaben) o HAV: ist ein IT-unterstütztes Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans mit Zugriff aller beteiligten Ressorts auf einen zentralen Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 175 76. In welchen Ministerien und Ressorts und seit wann wird das elektronische Beschaffungswesen und E-Procurement angewendet, und welche Erfahrungen konnten bisher hiermit gesammelt werden? Durch eine Kombination der Module Vergabemarktplatz, Vergabemanagementsystem und Vergabekatalog ist der gesamte E-Procurement Prozess abgebildet. Seit dem Jahr 2000 wird den Beschaffungsstellen des Landes, der Kommunen sowie den Unternehmen das Portal zur öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt (www.vergabe.nrw.de). Das Portal enthält zielgruppenorientierte Inhalte und diente zunächst in erster Linie der Aufbereitung vergaberechtlicher Informationen. Das Portal wurde sukzessive ausgebaut und um zahlreiche Module erweitert, die die Vergabestellen bei den Beschaffungsprozessen unterstützen. Der Vergabemarktplatz NRW wurde als Kommunikationsmodul verpflichtend für alle Landesbehörden eingeführt. Es stellt den Unternehmen sämtliche Veröffentlichungen für Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe zur Verfügung, die Vergabeunterlagen werden elektronisch zum Download bereitgestellt, elektronische Angebote können abgegeben werden und die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt zwischen Vergabestelle und Unternehmen ausschließlich elektronisch. Als wesentliche Vorteile ergaben sich damit auf Seiten der Vergabestellen das Entfallen des Drucks und Versands von Vergabeunterlagen (einschließlich des aufwändigen Prozesses der Vereinnahmung der von den Bewerbern zu zahlenden Kosten für die Vergabeunterlagen), die Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation mit den Bietern und eine durch die Steigerung der Publizität deutliche Erhöhung des Wettbewerbs. Die Unternehmen profitieren von der erhöhten Transparenz und der Möglichkeit, Unterlagen elektronisch auszufüllen. Jedoch ist bis heute die Zahl der elektronischen Angebote nicht signifikant angestiegen und liegt momentan bei 4-5 v. H. Dies entspricht auch dem Bundesdurchschnitt. Eine deutliche Steigerung wird durch die Umsetzung der X-Vergabe Standardisierung in der zweiten Jahreshälfte 2015 und der verpflichtenden Abgabe von elektronischen Angeboten oberhalb des sog. EU- Schwellenwertes ab 2018 erwartet. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind für die Landesverwaltung bereits geschaffen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden erstmals Produkte in dem sog. Lead-Buyer-Modell landesweit zentral beschafft. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 139 wird verwiesen. Die von den Lead-Buyern ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen werden in einen elektronischen Vergabekatalog eingestellt . Der elektronische Vergabekatalog bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, alle darin enthaltenen Produkte direkt elektronisch beim Unternehmen zu bestellen. Damit entfallen der bisherige Prozess zur Erstellung eines Auftragsschreibens und der Versand mit der Post. Soweit ressortspezifische Produkte beschafft werden müssen, verbleibt die Beschaffungshoheit beim jeweiligen Ressort. Aber auch für die Bestellung dieses Spezialbedarfs kann der Katalog genutzt werden. Die Software ermöglicht, dass die Nutzer nur die Produkte sehen, für die auch eine Bestellberechtigung besteht. Ein weiteres Modul ist das sog. Vergabemanagementsystem . Hiermit soll die Rechtssicherheit erhöht, das Verfahren elektronisch dokumentiert und die getroffenen Entscheidungen im Vergabeverfahren transparent gemacht werden. Jedoch eignet sich dieses Modul nicht zum Einsatz in allen Vergabestellen, insbesondere nicht in solchen, die nur freihändige Vergaben oder Kleinstbeschaffungen durchführen . Die Entscheidung über die Einführung des Vergabemanagementsystems steht daher den Ressorts unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erwägungen frei. In der Regel kommt das Vergabemanagementsystem in den zentralen Beschaffungsstellen der Ressorts und deren nachgeordneten Geschäftsbereiches zum Einsatz. Das Vergabemanagementsystem ist noch in der Einführungsphase. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 176 77. Welche verwaltungsinternen Abläufe und Prozesse sind in den jeweiligen Ressorts standardisiert? Hinsichtlich der ressortübergreifenden Standardisierung von Abläufen und Prozessen wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen. Beispielhaft wird auf standardisierte verwaltungsinterne Abläufe und Prozesse hingewiesen, die in einem oder mehreren Ressorts im Einsatz sind: Beispielhafte Aufstellung standardisierter Abläufe und Prozesse in Ministerien und nachgeordneten Bereichen Ablauf und Prozess Ministerium Ergänzende Bestimmungen zur GGO FM MIK MAIS JM MGEPA MSW Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten sowie Bundesratsverfahren MIK MAIS JM MSW MKULNV Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften MSW MAIS JM Beschwerdemanagement MAIS Zielvereinbarungen MAIS MKULNV Dienst- und Verfahrensanweisungen, Leitungsvorlagen / Terminvorbereitungen , Leitfäden, WE-Meldungen, Registrierung, Nachverfolgung und Dokumentation von Vorgängen der Leitungsebene, Öffentlichkeitsarbeit /Kommunikation MSW MIK MAIS JM MGEPA MKULNV Regelungen im Personalbereich (Abwicklung von Dienstreisen und Fortbildungsveranstaltungen , Standardisierung im Gesundheitsmanagement, Sicherheitsüberprüfungen, Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten, Verfahren nach LPVG, Personalveränderungen, Bewerbungs-, Auswahlund Einstellungsverfahren FM MWEIMH MIK MAIS JM MBWSV MFKJKS MGEPA MSW MKULNV Regelungen und Vereinbarungen zur Verfahrensabwicklung bei internen Serviceleistungen (wie Dienstvereinbarung, variable Arbeitszeit, Telearbeit, Dienstreisegenehmigungen, Mitteilungen über Personalveränderungen, Arbeitszeitkorrekturbelege, Raumbuchungssystem, Verwaltung von Software ) StK MIK MAIS JM MBWSV MGEPA MFKJKS MBEM MSW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 177 MKULNV IT-gestützte Kommunikation beteiligter Organisationseinheiten bei Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Umsetzungen, Abordnungen, Raumzuweisung, Umzügen, Zentrale Bearbeitung der Anfragen von Beschäftigten zur IT-Unterstützung/IT-Hotline (Softwareberatung, Störungsbeseitigung , Hardwarebereitstellung) MFKJKS MGEPA MAIS MSW MKULNV Vergabe von Lieferungen und Leistungen, Beschaffungen Alle Ressorts Verfahren im Rahmen der Bergaufsicht MWEIMH Überprüfungen nach dem TVgG MWEIMH Kartellverfahren nach GWB und EU-Recht MWEIMH eKonto JM eHaushalt JM Verfahrensregeln zur Projektförderung und institutionellen Förderung MIWF Förderprogrammabwicklung FM Ablauf und Prozess Nachgeordneter Bereich Ersatzschulfinanzierung und Verwendungsnachweisprüfung: Anmeldung zur Jahresrechnung der Ersatzschulen in NRW (JADE NRW) MSW Schulinformations- und Planungssystem MSW Verfahren zu Versetzungen im Schuldienst: Online Lehrerversetzung NRW (OLIVER) MSW Verfahren zur Einstellung in den Schuldienst: Internetbasierte Eingabe von Stellenangeboten (INES) / Lehrereinstellung Online.NRW (LEO) MSW Technischen Rundschreiben, Fachnormen, Erlassen sowie Handlungsleitfäden in den Bereichen Planen, Bauen und Betreiben MBWSV Straßen.NRW systemgestützte Prozessabwicklung, z. B. im Vertragswesen oder in der Bauabrechnung (ARRIBA) MBWSV Straßen.NRW internes und externes Rechnungswesen im SAP-System MBWSV Straßen.NRW Zeiterfassungs- und Genehmigungssystem MBWSV Straßen.NRW Archivierungsprozess: Überlieferungsbildung, Erschließung, Digitalisierung, Bestandserhaltung, Nutzung MFKJKS LAV NRW Meldeverfahren nach dem IfSG MGEPA Bearbeitung infektiologischer Notfälle nach Seuchenalarmplan MGEPA Durchführung von Arzneimitteluntersuchungen MGEPA datenbezogene Abläufe in der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit MGEPA Erarbeitung der Gesundheitsberichterstattung MGEPA Erstellung der NRW Gesundheitsindikatoren in der Metadatenbank INDIKA MGEPA Aufbereitung der NRW-Gesundheitsindikatoren als Online-Angebot im LZG.NRW-Internetportal MGEPA Aufbereitung und Bereitstellung der im LZG.NRW genutzten Gesundheitsdaten MGEPA Erfassung und Aufbereitung der Daten der Schuleingangsuntersuchungen MGEPA Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der aufbereiteten Daten im Rahmen der jährlichen Unterbringungsmaßnahmen nach PsychKG und BtR MGEPA Vorschriften der Landesjustizverwaltungen wie Aktenordnung, Aufbewahrungsbestimmungen und statistische Erfassung der Geschäftsergebnisse im Rahmen bundesweit vereinheitlichter justizieller Abläufe JM LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 178 78. In welcher Weise überprüft die Landesverwaltung differenziert nach Ressorts die Qualität ihrer Leistungen? Die Landesregierung stellt durch die Verwaltungsbehörden bindende Vorschriften (Verwaltungsvorschriften , Richtlinien etc.) und im Wege der Dienst- und Fachaufsicht mit den Instrumenten nach § 13 Abs. 3 LOG NRW den gleichmäßigen und gesetzeskonformen Verwaltungsvollzug sicher. Soweit dies im Einzelfall angezeigt ist, können die Aufsichtsbefugnisse auch im Wege von Geschäftsprüfungen bei nachgeordneten Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung ausgeübt werden. Innerhalb der Behörden stellt die Ausübung des Direktionsrechts sicher, dass die Verwaltungsleistungen den Qualitätsanforderungen entsprechen. Neben den klassischen Instrumenten der Qualitätssicherung von Verwaltungs-tätigkeiten wird durch Zielvereinbarungen, Kennzahlen, Befragungen, Benchmarking und Evaluierungen die Qualität der Verwaltungsleistungen überprüft. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Die Staatskanzlei verfügt über keinen nachgeordneten Bereich und besitzt aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung nur in ausgewählten Bereichen eine Erstzuständigkeit. Deshalb werden vor allen Dingen interne Leistungen überprüft. Dies erfolgt im Regelfall durch Evaluation der Leistung z.B. durch die Befragung der betroffenen Beschäftigten. Auf die Ergebnisse wird regelmäßig mit einer Anpassung der Leistung reagiert. Evaluation der Dienstvereinbarung Alternierende Telearbeit durch eine Online- Mitarbeiterbefragung 2012 Online-Befragung Mitarbeitergespräche (3-Jahres-Turnus zuletzt 2014) Evaluation der Angebote im Bereich Gesundheitsmanagement durch Teilnehmerbefragungen 2015 Im Bereich MBEM: Externe Evaluierung im Jahr 2014 des Promotorenprogramms, mit dem das Land die Arbeit der zahlreichen im Land tätigen Eine-Welt Engagierten unterstützt Ministerium für Schule und Weiterbildung Im Ressort werden regelmäßige Dienstbesprechungen mit den Schulabteilungsleitungen der Bezirksregierungen sowie den Schulämtern, Dezernentenkonferenzen, Ziel- und Programmgespräche , Evaluationen usw. als Mittel der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung eingesetzt. Dabei ist insbesondere für den Schulbereich, die mit klassischen Verwaltungen oder etwa Unternehmen, die u.a. Standardqualitätsmanagementsysteme einsetzen, die nicht vergleichbare besondere Aufgabenstellung und das komplexe Wirkungsgefüge zu beachten. Für die Qualitätssicherung und -entwicklung im Schulbereich bedarf es daher spezifischer Instrumente , die gleichermaßen interne und externe Ansätze und Methoden bereitstellen. Für die Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulen wie für die Schulentwicklung generell wurden daher verschiedene Verfahren und Instrumente entwickelt und implementiert. Dies sind z.B. die zentralen Prüfungen. Zu nennen sind auch die neuausgerichtete Qualitätsanalyse, die mit ihrem neuen Design einerseits Bürokratieabbau, andererseits aber die Stärkung der eigenständigen Vorgehensweise der Schule und eine Verzahnung mit den Selbstevaluationsprozessen vorsieht sowie der Referenzrahmen Schulqualität NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 179 Das standardisierte Verfahren der Qualitätsanalyse schließt mit der schriftlichen Aufforderung der Schulen ab, die Arbeit des Qualitätsteams der Dezernate 4Q in den Bezirksregierungen abschließend in einem Evaluationsbogen zu bewerten. Nach jeder durchgeführten Qualitätsanalyse werden die Ergebnisse sowohl den Dezernaten 4 Q als auch dem Ministerium zurückgemeldet. Die Auswertung erfolgt bezirksintern und auf Ministeriumsebene. Der Evaluationsbogen ist erhältlich unter: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Qualitaetsanalyse/ Stichworte /index.html Im Bereich des Landesprüfungsamtes erfolgt beispielsweise über die herkömmlichen Überprüfungsansätze hinaus eine systematische Überprüfung der Arbeitsqualität im Zusammenhang mit der Implementation neuer Rechtsverordnungen durch Auswertung strukturierter Rückmeldungen beteiligter Personengruppen (Prüflinge, Prüferinnen und Prüfer). Finanzministerium Basierend auf den strategischen Verwaltungszielen Aufgabenerfüllung, Wirtschaftlichkeit, Bürger- und Mitarbeiterorientierung wurde in der Steuerverwaltung ein kennzahlenbasiertes Controlling-System entwickelt. Zur Steuerung der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung wurden für nahezu alle Arbeitsbereiche Kennzahlen konzipiert, die gleichermaßen Quantität und Qualität der Arbeitserledigung abbilden. Ziel ist es, die Arbeitsmenge mit hoher Qualität in angemessener Zeit zu erledigen. Zu den Kennzahlen werden vor Beginn eines Kalenderjahres Zielvereinbarungen zwischen der Mittelbehörde (Oberfinanzdirektion) und den Dienststellen (Finanzämter) getroffen. Sämtliche Dienststellen erhalten Auswertungen mit Informationen zur Zielerreichung und zum aktuellen Arbeitsstand. Damit können sie Zielabweichungen frühzeitig erkennen und eventuell erforderliche Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Erledigung der Aufgaben unter Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards, wird demnach durch das etablierte Controlling-System mit Zielvereinbarungen und sich anschließenden Soll-Ist-Vergleichen gesteuert. Das strategische Ziel der Bürgerorientierung setzt die Steuerverwaltung insbesondere durch die stetige Anpassung der Serviceangebote in den Finanzämtern und den Ausbau der digitalen Angebote im Internet usw. um. Erkenntnisse darüber, ob die Maßnahmen dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger entsprechen und ob sie damit zufrieden sind, liefert die im 2-Jahres-Turnus durchgeführte, landesweite Bürgerbefragung. Sie ist ein geeignetes Instrument zur Bestimmung der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbesserungspotential und sie dient als Gradmesser für den Erfolg bereits umgesetzter Maßnahmen. Ministerium für Inneres und Kommunales Fach- und Dienstaufsicht Dienstbesprechungen Berichtsanforderungen Erlasse Evaluierung Innenrevision Zertifizierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 180 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Abfragen Evaluierungen Dienstbesprechungen Erlasse Zielvereinbarungen Überprüfung der Jahresabschlüsse Kontrolle im Rahmen von Qualitätsmanagement Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Der jährlich aus der Kosten- und Leistungsrechnung abgeleitete Landesbericht für die Bereiche der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung (Dezernate 33 Bezirksregierungen) enthält produktspezifische Kennzahlen, die Gegenstand von jährlichen Geschäftsbesprechungen sind und zu Vereinbarungen von Jahresarbeitsprogrammen führen. Beim LB WH ist die Überprüfung Teil des Rezertifizierungsprozesses im Qualitätsmanagement . Für den nachgeordneten Bereich wird auf die Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 der Labore des LANUV hingewiesen: Wasser: www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltanalytik/akkreditierung-nach-norm-din-en-isoiec- 17025/ Luft: www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/luftueberwachung/akkrehtm/ Daneben nutzt MKULNV, wie andere Ressorts auch, die Instrumente der Innenrevision, Fachaufsicht, Zielvereinbarungen und Dienstbesprechungen. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Die Qualitätssicherung wird im Ressortbereich durch folgende Instrumente wahrgenommen: Fachaufsicht Evaluation Berichtspflicht Zielvereinbarung mit Ergebnisüberprüfung Controlling Innenrevision Justizministerium Innenrevision: Durch die Innenrevision soll im Wesentlichen festgestellt werden, ob in korruptionsgefährdeten Aufgabengebieten die maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Dienstanweisungen (Hausverfügungen) und die sonstigen Anweisungen beachtet werden. Mit dieser Form der besonderen Ordnungsmäßigkeitsprüfung findet zugleich auch eine Qualitätsprüfung in der Justiz statt. Geschäftsprüfungen: Die Justiz hat ein umfassendes System der internen Geschäftsprüfung geregelt. Geschäftsprüfungen stellen ein wichtiges Element der Überprüfung des Verwaltungshandelns und der Förderung der Organisationsentwicklung dar. Die regelmäßig durchzuführenden Geschäftsprüfungen vor Ort vermitteln den Aufsichtsbehörden unter Einbeziehung einer Vielzahl statistischer Kennzahlen den notwendigen Überblick über die personelle und organisatorische Situation im jeweili- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 181 gen Geschäftsbereich. Sie tragen damit nicht nur zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgabenerledigung bei, sondern gewährleisten zugleich auch die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben. Darüber hinaus haben sie durch ihren perspektivischen Ansatz aber auch immer beratenden und unterstützenden Charakter. So stellt die Justiz sicher, dass Verbesserungen in die Ablauforganisation der Justiz einfließen können. Auf diese Weise wird in einem strukturierten Verfahren fortlaufend Qualitätsüberprüfung und -sicherung betrieben. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Für einige Förderbereiche sind standardisierte Verfahren eingeführt worden. Dabei wird der Sachbericht des Verwendungsnachweises ersetzt durch ein standardisiertes Datenblatt, in das die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Daten zur Leistungserbringung eintragen, die dann für ein Förderprogramm insgesamt ausgewertet werden können. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Hierfür geeignete Förderungen werden kontinuierlich durch ein Fördercontrolling begleitet. Die hierdurch gewonnenen Informationen werden auch für die Evaluierung der Förderbereiche genutzt. Folgende Förderungen werden derzeit durch ein Fördercontrolling begleitet: Frauenberatungsstellen/ -initiativen gegen sexuelle Gewalt Frauenhäuser Psychosoziale Beratungsstellen für Lesben und Schwule und deren Angehörige Kompetenzzentren Frau und Beruf. Die Qualität der Leistungen wird im Übrigen durch interne und externe Audits sowie durch Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips geprüft und notwendige Korrekturmaßnahmen werden ergriffen. Neben dem Fördercontrolling als wichtigstem Element der Qualitätsüberprüfung erfolgt die Qualitätsprüfung der geförderten Projekte anhand der Sachberichte, die im Rahmen des Verwendungsnachweises vorgelegt werden. Darüber hinaus erfolgt die Qualitätsüberprüfung im Bereich der Abteilung Emanzipation durch: Evaluierung bei Vergaben und Förderungen Zielvereinbarungen im Rahmen von turnusmäßigen Gesprächen mit Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern, z. B. mit dem Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen NRW NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo- und Transphobie (Bilanz des Aktionsplans überprüft den Stand der geplanten Maßnahmen) Berichterstattung zum LGG nach § 22 LGG (Überprüfung des Standes der Umsetzung des LGG in der unmittelbaren Landesverwaltung). Im Bereich des IT-Supports besteht die Möglichkeit zur Abgabe eines Feedbacks bei der Bearbeitung von Anfragen an die IT-Hotline mit dem Ziel einer weiteren Qualitätsoptimierung . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 182 79. Welches Verbesserungspotential sieht die Landesregierung für das Zusammenwirken der einzelnen Stellen zum Bürokratieabbau untereinander sowie für ihre Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Einrichtungen im Land? 80. Wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? Die Fragen 79 und 80 werden zusammen beantwortet. Die Zusammenarbeit der obersten Landesbehörden wird durch die GGO geregelt. Hieraus ergibt sich z.B. auch, wann und wie etwa die Clearingstelle Mittelstand, Verbände oder Träger öffentlicher Belange zu Gesetzgebungsvorhaben oder Verwaltungsvorschriften zu beteiligen sind. Insbesondere der Leitfaden „Rechtsetzung in NRW“ (Anlage 6 zu § 38 GGO), aber auch die Normprüfbögen für Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (Anlagen 7 und 8 zu § 40 GGO) dienen dazu, die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen zu optimieren. Ziel der GGO-Regelungen ist es, alle Belange im Rahmen einer zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen, zu bewerten und eine abgewogene Entscheidung zu treffen . Die Landesregierung hält die bestehenden Regelungen für angemessen und ausreichend. Sie sieht derzeit darüber hinaus keinen weiteren Regelungsbedarf. 81. Welche Leistungsvergleiche wurden seit 2010 zwischen Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen durchgeführt? 82. Welche Ergebnisse wurden bei den seit 2010 durchgeführten Leistungsvergleichen festgestellt, und welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung hieraus gezogen? Die Fragen 81 und 82 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat 2006 beschlossen, dass Ergebnisse von Modernisierungsmaßnahmen auch im Wege von Vergleichen gemessen werden. Die Ministerien und ihre Geschäftsbereiche haben sich in der Folgezeit damit in unterschiedlicher Weise beschäftigt. Während einzelne Verwaltungsbereiche keinen Gebrauch von diesem Instrument machen, findet sich in mehreren Geschäftsbereichen eine entsprechende Praxis. Finanzministerium Das in der Antwort zu Frage 78 beschriebene Controlling-System umfasst keine direkten Leistungsvergleiche zwischen den Dienststellen des Landes, sondern Orientierungshilfen. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen, strukturellen und sonstigen Rahmenbedingungen sowie ihrer unterschiedlichen Größe lassen sich die Arbeitsleistungen nur sehr eingeschränkt miteinander vergleichen. Die Zielvereinbarungen werden deshalb individuell für jede Dienststelle, unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen, getroffen. Dieses Controlling-System ist akzeptiert und hat sich bewährt. Die Erledigung der Gesamtaufgabe , die richtige sowie zeitnahe Festsetzung und Erhebung der Steuern, ist sichergestellt . Es wird zudem fortlaufend überprüft und - falls erforderlich - an veränderte Rahmenund Arbeitsbedingungen angepasst. Ministerium für Inneres und Kommunales Im Mai 2010 wurden erstmals Vergleichsgruppen für Kreispolizeibehörden gebildet, in denen Ergebnisse und Prozesse strukturell ähnlicher Behörden miteinander verglichen werden. Der Vergleich steuerungsrelevanter Daten zwischen Kreispolizeibehörden erleichtert strategisch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 183 ausgerichtete Analysen und unterstützt einen zielgerichteten Erfahrungsaustausch der Behörden untereinander. Die Daten innerhalb der Vergleichsgruppen werden fortlaufend abgeglichen und fließen daraufhin in die weiteren Strategie- und Maßnahmenplanungen ein. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Seit dem 01.01.2008 werden die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach den §§ 69 und 145 SGB IX, die zuvor von der landeseigenen Versorgungsverwaltung durchgeführt wurden, durch die Kreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Im Mai 2012 wurde ein Konzept für ein Benchmark der kommunalen Aufgabenträger im Bereich des SGB IX erstellt. Das Benchmarking dient dem Vergleich der betrachteten Kommunen und der Darstellung von Leistungsdifferenzen. Ziel ist es, durch den Vergleich und die Auswertung von Kennzahlen Anreize für die ständige Arbeitsoptimierung zu schaffen und insbesondere gleiche Standards, z. B. durch die Betrachtung von Arbeitsergebnissen und Verfahrensabläufen, für die Aufgabenerfüllung zu definieren. Es soll eine einheitliche Rechtsanwendung eingehalten werden, um eine Gleichbehandlung des zu betreuenden Personenkreises zu gewährleisten. Des Weiteren können durch die Optimierung von Arbeitsabläufen die Kosten des Verfahrens möglichst gering gehalten werden. Hierfür werden verschiedene, festgelegte Kennzahlen der einzelnen Kommunen für die Jahre ab 2010 ermittelt und analysiert. Es ergeben sich zum Teil erhebliche Abweichungen bei den kommunalen Aufgabenträgern vom Landesdurchschnitt, z. B. bei den Bearbeitungszeiten und bei der Feststellung von Merkzeichen. Merkzeichen begründen unmittelbar Rechtsansprüche, wie z. B. die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Hier wird nach den Ursachen geforscht und nach dem Prinzip „Best Practice“ werden den Kommunen Konsequenzen und Lösungsansätze aufgezeigt. Im Rahmen einer ersten kleineren Vergleichsgruppe von 5 kommunalen Aufgabenträgern wurden Kennzahlen kommunenspezifisch ausgewertet und untereinander verglichen. In gemeinsamen Sitzungen mit den kommunalen Aufgabenträgern werden die Auffälligkeiten analysiert und Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Justizministerium Unterschiedliche Gerichte aus den verschiedenen Gerichtsbarkeiten nehmen in eigener Zuständigkeit an sog. Vergleichsringen teil, die allerdings weder der Kontrolle noch der Koordination der Landesregierung unterliegen. Ein Beispiel hierfür ist der bundesweite Vergleichsring ausgewählter OLG aus verschiedenen Ländern. Das Projekt heißt „OLiVe“ - Oberlandesgerichte im Vergleich. Grundlage für das Vergleichsverfahren sind u. a. nicht nur standardisierte anonyme Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OLG, sondern auch der bei den OLG tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Ziel des Vergleichsrings ist die Sicherung qualitativ hochwertiger Justizdienstleistungen in den Tagen knapper werdender Ressourcen. Der Vergleichsring soll in Anbetracht der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen den Dialog über unterschiedliche Vorgehensweisen anstoßen . Das Projekt hat sich seit seinem Start im Jahr 2007 insgesamt als ein wichtiges Element zur Qualitätssicherung und -steigerung herausgestellt. 83. Welche Leistungsvergleiche zwischen Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens und denen anderer Bundesländer wurden seit 2010 durchgeführt? Einmal jährlich werden Daten zur Arbeits- und Personallage der Steuerverwaltungen an das BMF übermittelt. Die Daten zur Arbeitslage bilden ab, wie der Stand der Arbeitserledigung zum Stichtag ist. Beispielsweise wird die Anzahl der vorhandenen Steuerfälle den bis dahin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 184 erledigten Steuererklärungen gegenüber gestellt. Die Daten zur Personallage geben Auskunft darüber, wie viel Personal zum Stichtag eingesetzt ist. Zusätzlich werden von den einzelnen Arbeitsbereichen (z.B. der Betriebsprüfung) jährlich Daten zur Erstellung von Bundesstatistiken übermittelt. Die Auswertungen ermöglichen jedem Land eine Orientierung, wie seine Werte im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt - auch in der Zeitreihenentwicklung - ausfallen. Ein Leistungsvergleich Behördliches Gesundheitsmanagement auf Bund-Länder-Ebene fand unter Begleitung der KGSt in den Innenressorts der beteiligten Länder und des Bundes (ohne Geschäftsbereiche) statt. Der Auftrag kam aus der IMK bzw. deren Arbeitskreis VI. Im Rahmen des Leistungsvergleichs gab es 2 Datenerhebungen in 2012 und 2013. Der Abschlussbericht des Leistungsvergleichs wurde inzwischen der IMK vorgelegt. Leistungsvergleich Landesfeuerwehrschulen (2012-2014) im Hinblick auf: Freistellung von Kursteilnehmern aufgrund landesrechtlicher Regelungen Anmeldeverfahren für den Lehrgang „Gruppenführer in einer Freiwilligen Feuerwehr“. Seit Anfang 2013 gibt es einen Vergleichsring „Schwerbehindertenrecht“, dem neben den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen auch NRW angehört. Schwerpunkt des Vergleichs sind Leistungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX. Hierzu wurde ein steuerungsrelevantes Kennzahlensystem entwickelt und angewendet. Es werden Kennzahlen für die Jahre ab 2010 ermittelt und analysiert. Aufgrund der Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz und der Agrarministerkonferenz hat das Plenum der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung seinen Arbeitskreis „Grundsatzangelegenheiten“ 2012 beauftragt, einen Vorschlag für einen Leistungsvergleich gem. Art. 91d GG zu erarbeiten. Dieser hat vorgeschlagen, den Aufgabenbereich Flurbereinigung am Beispiel des Projektes „Wertschöpfungsanalyse der Waldflurbereinigung “ für einen Leistungsvergleich zu nutzen. Flurbereinigungsverfahren werden in allen Ländern auf der gleichen gesetzlichen Grundlage durchgeführt. Da die Organisation der Flurbereinigungsverwaltung in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist diese sehr unterschiedlich . Es wird betont, dass die Ergebnisse des Leistungsvergleichs keinen Vergleich der Tätigkeit der Flurbereinigungsbehörden wiedergeben, sondern einen Vergleich der einzelnen Verfahren ermöglichen. Das Testbetriebsnetz der Forstverwaltungen ermöglicht einen bundesweiten betriebswirtschaftlichen Vergleich auf Kennzahlenebene für die Waldbesitzarten. 84. Welche Ergebnisse wurden im Hinblick auf die relative Effizienz der geprüften Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens gegenüber den Vergleichsinstitutionen seit 2010 festgestellt, und welche Schlussfolgerungen hat die Landesregierung daraus gezogen? Die Durchführung von Leistungsvergleichen hat sich als sehr aufwändig und hinsichtlich der Datengrundlagen als schwierig erwiesen. Die Daten zur Arbeits- und Personallage zeigen, dass NRW gemessen an den Durchschnittszahlen des Bundes ein leistungsstarkes Land ist, sein Personal effizient einsetzt und den Personaleinsatz am konkreten Bedarf ausrichtet. So hat die Landesregierung beispielsweise mit dem Haushaltsjahr 2011 die Prüfungsdienste mit zusätzlichen 200 Stellen ausge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 185 stattet. In diesem Bereich werden seit Jahren im Ländervergleich Höchstwerte erreicht, so dass NRW 2014 mit 5,7 Mrd. EUR fast 1/3 der Mehrergebnisse im gesamten Bundesgebiet erzielt hat und mit einer konsequenten Betriebsprüfung im Land zu mehr Steuergerechtigkeit beiträgt. Der Vergleich löst darüber hinaus bis dato keinen Handlungsbedarf aus. Das MIK lag bei den Krankendaten im oberen Drittel der Vergleichswerte. Im Vergleich des Behördlichen Gesundheitsmanagements lag das MIK bezüglich BGM-Strukturen, Personalausstattung , Arbeitsschutzmaßnahmen und gesundheitsförderlichen Angeboten mit den anderen beteiligten Behörden gleichauf. Die am Leistungsvergleich beteiligten Länder, der Bund sowie die KGSt hielten angesichts der eingeschränkten Vergleichbarkeit und des kleinen Kreises der Beteiligten eine Fortführung des Vergleichs nicht für sinnvoll. Die beteiligten Länder und der Bund haben stattdessen einen informellen Erfahrungsaustausch vereinbart. Im Vergleich der Landesfeuerwehrschulen schnitt das IdF NRW gut ab. Das Anmeldeverfahren wird in NRW durch die Einführung eines Onlinetools optimiert. Die Vergleichbarkeit der Länder im Bereich des SGB IX hat sich aufgrund der unterschiedlichen Größe (Flächenstaat bzw. Stadtstaat) und dem Grad der Kommunalisierung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht als schwierig erwiesen. Die Auswertung der Ergebnisse ist nicht abgeschlossen. Der LB WH belegt im bundesweiten Ranking der Flächenländer eine sehr gute Position, die die Effizienz der Rationalisierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre bestätigt. 85. Welche dauerhaften und welche projektbezogenen Zusammenarbeiten finden aktuell zwischen Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern in den Bereichen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung statt? Auf Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, der Amtschefinnen und Amtschefs sowie der Ministerinnen und Minister findet eine Erörterung der Themen aus den genannten Bereichen nicht im Rahmen einer gesondert hierfür vorgesehenen Organisationsform statt, wie dies beispielsweise für Rundfunkthemen dauerhaft und verstetigt in der Rundfunkkommission geschieht. Die Ziele des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsmodernisierung werden im Länderkreis hingegen immer wieder anlass- oder themenbezogen aufgegriffen und fließen dementsprechend in die Verhandlungen und deren Ergebnisse ein. Darüber hinaus werden beispielhaft folgende dauerhafte und projektbezogene Formen der Zusammenarbeit genannt: Im Rahmen der Ministerkonferenz für Raumordnung besteht eine AG „E- Government“ (projektbezogen), die sich auch mit den Themen aus den genannten Bereichen befasst. Das Vorhaben KONSENS der Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes hat das Ziel, das IT-gestützte Besteuerungsverfahren zu modernisieren, zu vereinheitlichen und gemeinsam fortzuentwickeln. Das Projekt Scannen und Erkennen der Beihilfeunterlagen wird von NRW in einer Kooperationsgemeinschaft mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz betrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 67 verwiesen. In der Regel findet zweimal im Jahr ein bundesweiter Erfahrungsaustausch im Rahmen einer Bundesarbeitsgemeinschaft Wissensmanagement statt, um sich über die gegenseitigen Projekte und Maßnahmen im eigenen Land auszutauschen. Zudem stellt NRW den übrigen Ländern bereits umfangreiche Fachtexte für steuerliche The- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 186 men u.a. über das sog. Praxishandbuch NRW und das Fachinformationssystem BP (juris-Fachportal Steuerrecht) zur Verfügung. Projekt zur Sammlung und Auswertung von Statistikdaten zur Arbeits- und Personallage in den Steuerverwaltungen der Länder. Auf die Antwort zu der Fragen 84 wird verwiesen. Das Föderale ÖPP-Kompetenznetzwerk ist ein Zusammenschluss der ÖPP- Kompetenzzentren aller Bundesländer zum Zwecke des „ÖPP- Erfahrungsaustausches“ (zweimal jährliche Tagungen). Die Landesregierung arbeitet eng mit dem NKR und dem Bundeskanzleramt in der Frage der Ermittlung des Erfüllungsaufwands, der durch Regelungen der EU, des Bundes und des Landes in Unternehmen einerseits und im Verwaltungsvollzug auf der Ebene des Landes und der Kommunen andererseits entsteht, zusammen. Hierzu wurde durch NRW ein bisher bundesweit einmaliges Modellvorhaben auf den Weg gebracht. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern findet im Rahmen eines Bund-Länder-Gesprächskreises beim NKR statt. Auf der Grundlage des IT-Staatsvertrages arbeitet NRW bei verschiedenen Vorhaben des IT-Planungsrats mit dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung mit dem Bund und anderen Ländern zusammen. Hierzu gehört die dauerhafte Zusammenarbeit o im Bereich der Informationssicherheit; o bei der Festlegung von IT-Standards, die für einen reibungslosen länderübergreifenden Datenaustausch von Bedeutung sind; o beim Betrieb und der Weiterentwicklung des Verbindungsnetzes zwischen Bund und Ländern einschließlich der notwendigen Kommunikationsdienste wie beispielsweise dem Verzeichnisdienst sowie o bei der Standardisierung der Bezeichnungen von Verwaltungsleistungen und ihrer Beschreibungen (LeiKa - Leistungskatalog) sowie der Standardisierung von Formularen und Verwaltungsprozessen. o bei der Umsetzung einer Gesamtstrategie für den Einsatz elektronischer Identifizierungs - und Signaturverfahren im E-Government o bei der Förderung des Open-Government o bei der Einheitlichen Behördenrufnummer 115. Die Landesregierung arbeitet dauerhaft mit verschiedenen Ländern bei der informationstechnischen Unterstützung von personenbezogenen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen zusammen. In Zusammenarbeit mit allen Ländern wird der XÖV-Standard ‚XPersonenstand‘ betrieben . Im Bereich der Polizei findet im Rahmen der IMK im Arbeitskreis II, in den UA AG Kripo, UA Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA Recht und Verwaltung sowie im UA Projektleitung Polizeiliche Kriminalprävention eine gremienbezogene Zusammenarbeit von Bund und Ländern statt. Der Arbeitskreis VI „Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal“ sowie der UA „Allgemeine Verwaltungsorganisation“ der IMK tauschen unter anderem auch Erfahrungen über Themen des Bürokratiebaus und der Verwaltungsmodernisierung aus und stimmen sich bei Bedarf ab. Im Verbund der Verfassungsschutzbehörden wird das bereits bestehende Nachrichtendienstliche Informationssystem weiter etabliert, so dass mit diesem ein modernes und für Bund und Länder einheitliches Datenbanksystem zur Verfügung steht. Mit der Einrichtung der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz wurde bereits im Jahre 1969 eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den Ländern begonnen. Aufgabe der Bund-Länder-Kommission ist insbesondere, die Bedürfnisse LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 187 und Interessen der Länder und des Bundes in Fragen des Einsatzes von moderner Kommunikations- und Informationstechnologie zusammenzuführen und zu koordinieren . Aus wirtschaftlichen Gründen und im Hinblick auf die organisatorischen Konsequenzen des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten erfolgt eine länderübergreifende Zusammenarbeit. So arbeiten alle Länder mit Blick auf die Fortentwicklung des Handelsregisters und des Grundbuchs zur Erstellung der jeweiligen Fachmodule zusammen. Zudem hat sich NRW mit den Ländern Bremen, Niedersachsen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt zu einem Entwicklerverbund mit dem Ziel der Erarbeitung gemeinsam zu nutzender Softwaremodule zusammengeschlossen. Entwickelt werden in diesem Verbund Module für die elektronische Akte, die elektronische Texterzeugung, den elektronischen Posteingang und -ausgang sowie für elektronische Fachanwendungen. Zu den Arbeitsergebnissen zwei Beispiele: o Die Bund-Länder‐Kommission für Informationstechnik in der Justiz hat organisatorisch -technische Leitlinien für den ERV erarbeitet. Diese sollen gewährleisten , dass die Verfahrensbeteiligten und die Justizbehörden auf der Grundlage verlässlicher, transparenter, einheitlicher und möglichst produktunabhängiger Standards elektronisch kommunizieren. Darüber hinaus soll das Vertrauen in die rechtssichere und vertrauliche Kommunikation und Bearbeitung auch im Rahmen des ERV sichergestellt werden. Die organisatorisch‐ technischen Leitlinien sollen ferner eine Orientierungshilfe für Beschaffungen und Verfahrensentwicklungen bieten. o Die Arbeitsgruppe der Bund-Länder‐Kommission für Informationstechnik in der Justiz "Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" hat entsprechend der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Gesetzesnovellierung ein bundesweites zentrales Vollstreckungsportal entwickelt. Über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet kann der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses eingesehen werden. Gleichzeitig wurde eine einheitliche programmtechnische Unterstützung der Aufgaben der zentralen Vollstreckungsgerichte entwickelt. Eine dauerhafte Zusammenarbeit von Vertretern aller Länder findet u. a. in der Fachkommission Bauaufsicht statt. Die Fachkommission erarbeitet Mustervorschriften (z.B. Musterbauordnung), die es den Ländern ermöglichen, auf Landesebene Anforderungen im Bereich des Bauordnungsrechts zu konkretisieren bzw. ländereinheitlich zu regeln. Wichtige Bestandteile der Diskussionen in diesen Arbeitsprozessen sind die Reduzierung von Vorschriften und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren . Eine dauerhafte Zusammenarbeit findet in den Fachkommissionen Städtebau und Bautechnik statt. Eine projektbezogene Zusammenarbeit wird in der Projektgruppe zur Novellierung des Bauproduktenrechts der Landesbauordnungen in Folge des EuGH-Urteils C- 100/13 praktiziert. Der Landesbetrieb Straßenbau war beim Aufbau von VEMAGS involviert. VEMAGS ist das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren der Länder und des Bundes für Großraum- und Schwertransporte. Es ersetzt seit 2007 das bisherige, technisch und organisatorisch überholte Telefax-Verfahren und bildet sämtliche Schritte von der Antragstellung bis zur Bescheid-Zustellung transparent in Echtzeit und komplett elektronisch über eine zentrale Datenbank ab, auf die über das Internet zugegriffen wird. VEMAGS bildet die in den Ländern bestehenden Zuständigkeiten für die Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte ab. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 188 86. Welche dauerhaften und welche projektbezogenen Zusammenarbeiten finden aktuell zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und den Kommunen in den Bereichen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung statt? 87. Welche Ergebnisse haben solche Projekte der Zusammenarbeit seit 2010 erzielt ? 88. In jeweils welchem Umfang konnten direkte und indirekte Bürokratiekosten auf der Grundlage dieser Ergebnisse verringert werden? Die Fragen 86 bis 88 werden zusammen beantwortet. Für dauerhafte und projektbezogene Formen der Zusammenarbeit, deren Ergebnisse sowie die damit eingesparten Kosten werden folgende Beispiele genannt: Die Städte Köln und Düsseldorf nutzen seit 2012 für die Beihilfefestsetzung ebenso wie die Landesverwaltung das Verfahren BeihilfeNRWplus, welches von IT.NRW entwickelt und betrieben wird. Es ist vorgesehen, die Nutzung des Verfahrens auch den übrigen Kommunen des Landes anzubieten, die selber die Beihilfe festsetzen. Durch das zentrale Scannen in der Zentralen Scanstelle in Detmold sowie eine vollelektronische Bearbeitung bis zu einem künftigen zentralen Druck kommen die Kommunen in den Genuss einer modernen und leistungsfähigen Gesamtlösung. Eine monetäre Bewertung der Verringerung von Bürokratiekosten aufgrund dieser Maßnahme kann nicht vorgenommen werden. MWEIMH arbeitet zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und im Zusammenhang mit der elektronischen Gewerbeanmeldung mit den Kommunen zusammen. Diese Zusammenarbeit trug dazu bei, dass EU- und bundesrechtliche Vorgaben zielund zeitgerecht umgesetzt werden konnten. Eine Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen findet durch das Projekt d-NRW der Landesregierung statt. Durch d-NRW werden die interkommunale und die kommunal-staatliche Kooperation der Verwaltungsebenen in NRW durch den gezielten Einsatz von E-Government gefördert. Dadurch wird der Geschäftsverkehr zwischen verschiedensten Verwaltungseinrichtungen, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft wesentlich erleichtert. Seit 2010 sind folgende Einzelprojekte von d-NRW entwickelt und in Betrieb genommen worden: o Ein Meldeportal für Behörden wurde eingerichtet. Der elektronische Service von d-NRW bündelt den Zugriff auf die einzelnen kommunalen Melderegister. Dadurch können von den Meldebehörden in kürzester Zeit sichere Meldeauskünfte automatisiert eingeholt und weitergeleitet werden. o Das E-Government in NRW in den Bereichen Standardisierung kommunaler Prozesse, Virtuelle Poststelle und XFinanz konnte weiterentwickelt werden. Durch die Standardisierungen kann die öffentliche Leistungserbringung effizienter und kostengünstiger gestaltet werden. Bezogen auf die genannten Einzelprojekte konnten direkte und indirekte Bürokratiekosten durch die Maßnahmen zur verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit vermieden werden. Im Einzelnen wurden Prozesse durch den Wegfall entsprechender schriftlicher Behördenanfragen erheblich beschleunigt und den abrufenden Stellen regelmäßig eine unmittelbare Weiterbearbeitung der Verwaltungsangelegenheiten ermöglicht. Durch die gemeinsame Aufgabenerledigung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der „Vernetzten Verwaltung“ werden zudem Büro- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 189 kratiekosten durch den Wegfall von Redundanzen verringert. Gemeinsame Servicestellen für mehrere Kommunen ermöglichen durch eine Spezialisierung der Tätigkeitsbereiche einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfach eine effizientere Aufgabenwahrnehmung. Zahlen wurden nicht erhoben. Aufgrund der Kommunalisierung des Liegenschaftskatasters (Kreise und kreisfreie Städte sind zuständig) ist eine zentrale Bereitstellung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters erforderlich. Dafür wurde beim Land ein Geodatenzentrum eingerichtet . Diese Aufgabe dient insbesondere auch unter dem Aspekt der Datenbereitstellung über das Internet sowohl der Verwaltungsmodernisierung als auch der Entlastung der Katasterbehörden. Bis 2015 basierte die Zusammenarbeit auf 53 Einzelverträgen , ab April 2015 ist diese Zusammenarbeit durch Änderung des VermKatG NRW auf eine gesetzliche Basis gestellt. Auf dem Dienstleistungsportal des Landes sind für das Wohnungswesen rechtliche Regelungen, Erlasse, Statistiken, Formulare und sonstige Informationen von den Kommunen abrufbar. Zum Fachinformationssystem „Altlasten/schädliche Bodenveränderungen“ prüft derzeit eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte Möglichkeiten zur Reduzierung des Datenumfangs. 89. Welche wirksamen Maßnahmen könnten ergriffen werden, um Entscheidungsstrukturen in Behörden zu vereinfachen? Die Vereinfachung der Entscheidungsstrukturen ist eine Daueraufgabe im Rahmen der Organisation der öffentlichen Verwaltung. Dabei kann in geeigneten Fällen der Verzicht auf einzelne Hierarchieebenen grundsätzlich ein denkbares Instrument sein, Entscheidungsstrukturen innerhalb der Behörden zu vereinfachen. Die Möglichkeiten zur Abschaffung von Hierarchieebenen innerhalb der Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind jedoch weitgehend ausgeschöpft, so dass ein nennenswertes Vereinfachungspotential insoweit nicht besteht. 90. Welche Hierarchien sind in den vergangenen Jahren bei den Bezirksregierungen und staatlichen Sonderbehörden jeweils abgeschafft worden? 91. Welchen behördlichen Einheiten sind dadurch welche genauen Kompetenzen neu zugewiesen worden? Die Fragen 90 und 91 werden zusammen beantwortet. Den Begriff „Sonderbehörden“ kennt das LOG NRW nicht. Nach diesem Gesetz gibt es im Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung folgende Verwaltungseinheiten: Oberste Landesbehörden , Landesoberbehörden, Landesmittelbehörden, Untere Landesbehörden, Einrichtungen und Landesbetriebe. Durch das Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren Landesbehörden in die Bezirksregierungen bzw. dem Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (Art. 1 bzw. 2 des 2. ModernG vom 09.05.2000) wurden Landesoberbehörden und Untere Landesbehörden in die Bezirksregierungen eingegliedert. Einzelheiten zu den Aufgabenveränderungen ergeben sich aus dem genannten Gesetz sowie aus den öffentlich zugänglichen Organisationsplänen der Bezirksregierungen . Nach § 8 Abs. 3 LOG NRW sind die Bezirksregierungen für alle Aufgaben der Landesverwaltung zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Behörden übertragen sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 190 Darüber hinaus wurden mit den Gesetzen zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei die Polizeidezernate aus den Bezirksregierungen herausgelöst und damit die Hierarchieebene der Bezirksregierungen als polizeiliche Mittelinstanz abgeschafft. Die Zuständigkeiten der Landesoberbehörden LKA, LZPD sowie des LAFP ergeben sich aus den §§ 13, 13a und 13b POG NRW. Im Zuge von POG I wurden die Autobahnpolizeien von den 5 Bezirksregierungen zu den PP Bielefeld, Münster, Dortmund, Düsseldorf und Köln verlagert. Gleichzeitig wurden die PP Essen und Mülheim an der Ruhr, Köln und Leverkusen sowie Duisburg und die Wasserschutzpolizei zusammengeführt. Die noch verbliebenen Aufgaben der Bezirksregierungen wurden in einem weiteren Schritt (Umsetzung von POG II) auf die Kreispolizeibehörden, die drei Landesoberbehörden sowie in geringem Umfang auf das damalige IM übertragen. Im Ergebnis wurde damit durch die Bündelung von Zuständigkeiten vorher selbstständiger Behörden bei den Bezirksregierungen ein Beitrag zur Vereinfachung der Behördenstrukturen geleistet. Der innere organisatorische Aufbau der Bezirksregierungen ist durch eine flache, dreistufige Hierarchiestruktur geprägt: Behördenleitung, Abteilungen, Dezernate. Die Strukturierung in Abteilungen und Dezernate ist durch § 8 Abs. 4 S. 1 LOG NRW geregelt. Die für die Dienstaufsicht über die Bezirksregierungen zuständigen Innenminister haben seit vielen Jahren keinen Anlass gesehen, an dieser Struktur Änderungen vorzunehmen. Aus organisatorischer Sicht kann auf keine der 3 Ebenen verzichtet werden. Seit 2010 sind den Bezirksregierungen über 130 Aufgaben neu übertragen worden. Dem stehen lediglich 13 weggefallene Aufgaben gegenüber. Beispiele für neue Aufgaben sind: Kontrolle der Einhaltung von Pflichten für den gewerblichen Sektor nach dem GwG Marktüberwachung in verschiedenen Produktbereichen (u. a. ortsbewegliche Druckgeräte , harmonisierte Bauprodukte) Übertragung von Fachaufsichtsaufgaben im Rahmen der Umsetzung der neu eingeführten Bundesauftragsverwaltung im Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Übertragung von Befugnissen zur Planfeststellung und Genehmigung von Bundesfernstraßen Städtebauförderung NRW EU Ziel 2-Mittel Zuständigkeiten nach dem EnLAG Aufgaben nach dem FluLärmG Übertragung verschiedener Aufgaben im Glücksspielbereich Meldekopfaufgaben Landesweite Koordinierungsstelle für kommunale Integrationszentren Durchführung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; sog. Industrieemissionsrichtlinie) Durchführung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie In der Regel nehmen alle 5 Bezirksregierungen die Aufgaben in ihrem Bezirk wahr. In Ausnahmefällen kann das die Dienstaufsicht führende MIK oder in Einzelfällen aufgrund spezialgesetzlicher Regelung ein Fachressort regeln, dass eine Bezirksregierung eine Auf- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 191 gabe für eine oder mehrere andere Bezirksregierungen übernimmt. Von dieser Möglichkeit wird nach Bedarf Gebrauch gemacht. 92. Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten für staatliche Wirtschaftsförderprogramme im Verhältnis zu den ausgegebenen Mitteln in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Landesregierung? Nach den Europäischen Bestimmungen können in Rahmen des Operationellen Programms EFRE maximal 4 v.H. der EFRE-Mittel für die Programmumsetzung eingesetzt werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass sie diesen Ansatz voll ausschöpfen wird. Der Anteil der Verwaltungskosten im Verhältnis zu den verausgabten Mitteln liegt für die Umsetzung der GRW-Förderung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft auf demselben Niveau . Für den Bereich der Infrastrukturförderung aus GRW-Mitteln liegen keine Zahlen zu den Verwaltungskosten vor. 93. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung eines "Normenkontrollrates der Länder" nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates? Die Landesregierung hat sich bereits in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung entlasten - Nordrhein-Westfalen als Impulsgeber für mutigen und konsequenten Bürokratieabbau“ - Drs. 16/5755 (Vorlage 16/2645) zu dem Vorschlag, einen „Normenkontrollrat der Länder“ einzurichten, geäußert. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Ein „Normenkontrollrat der Länder“ würde sich von dem NKR auf Bundesebene in vielfacher Hinsicht unterscheiden. Es ist daher zweifelhaft, inwieweit dieser als „Vorbild“ für eine solche Institution dienen könnte. Der NKR hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Nach dem NKRG prüft dieser insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit sowie die Darstellung der sonstigen Kosten der Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen. Ein gemeinsamer Normenkontrollrat der 16 Länder würde sich hiervon ganz wesentlich unterscheiden . Als Beratungsinstitution für die Länderregierungen in ihrer Gesamtheit könnte sich seine Tätigkeit nur auf Fragen der Länderbeteiligung an der Rechtsetzung des Bundes beziehen. Eine gemeinsame Länderposition in Fragen der Bundesgesetzgebung durch einen „Normenkontrollrat der Länder“ herbeizuführen, wäre im Übrigen verfassungsrechtlich auch nicht unproblematisch. Des Weiteren träte der „Normenkontrollrat der Länder“ bei vergleichbaren Aufgaben wie der NKR zu diesem in Konkurrenz, ohne dass seine Prüfungen insoweit einen besonderen Mehrwert erzielen würden. Sofern mit dem Vorschlag eines länderübergreifend tätig werdenden Normenkontrollrates gemeint sein sollte, ein Instrument zur Ebenen übergreifenden Erfüllungsaufwandsermittlung zu schaffen, würde dies gegenüber einer unmittelbaren Beteiligung der gesetzesvollziehenden Behörden in den Ländern an der Ermittlung des Vollzugs- bzw. des Erfüllungsaufwandes eher zu zusätzlichem Aufwand führen. Die Landesregierung hält den vom NKR gewählten Ansatz, die Vollzugsbehörden in Ländern und Kommunen mit der Messung des Vollzugsbzw . Erfüllungsaufwandes zu befassen, für den richtigen Weg. Dieser findet die Unterstützung der Landesregierung. Sollte ein „Normenkontrollrat der Länder“ dagegen im Bereich der Gesetzgebung eines Landes im Auftrag dieses Landes tätig werden, würde ihn dies bei der Zahl der Länder und dem Umfang ihrer Rechtssetzungsmaßnahmen überfordern. Sofern er allerdings die Maßnahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 192 zum Bürokratieabbau sowie Gesetzgebungsvorhaben der Länder in gleichem Sinne prüft wie der NKR die des Bundes, würde sich die Frage nach dem Sinn einer alle Länderregierungen beratenden Institution, die hiermit sicherlich die Grenzen ihrer Möglichkeiten überschreiten würde, stellen. 94. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung eines "Europäischen Normenkontrollrates " nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates? Auf europäischer Ebene gibt es bereits Instrumente zur Folgenabschätzung. Dabei handelt es sich zum einen um das bei der Kommission angesiedelte RSB, welches zum 19.05.2015 seine Arbeit aufgenommen hat und den bis dahin existierenden Ausschuss für Folgenabschätzung der Kommission abgelöst hat. Zum anderen hat das Europäische Parlament in der Generaldirektion „Interne Politikbereiche“ eine eigene Direktion für Folgenabschätzung und Europäischen Mehrwert eingerichtet, um selbst Folgenabschätzungen zu erstellen und die der EU-Kommission zu überprüfen. Eine Verbesserung der Folgenabschätzung auf europäischer Ebene durch ein weiteres Gremium ist aus Sicht der Landesregierung nicht zu erkennen. Vielmehr ist zu befürchten, dass ein solches Gremium eine Quelle zusätzlichen Verwaltungsaufwandes werden könnte. 95. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, einen automatischen Bürokratieabbaumechanismus einzuführen, nach dem die Landesregierung jährlich eine bestimmte Anzahl von Vorschlägen zum Abbau von Bürokratie – beispielsweise im Rahmen behördeninterner Ideenwettbewerbe – identifizieren und ins parlamentarische Verfahren einbringen muss? Bürokratie im Wege einer numerisch bestimmten „Automatik“ abbauen zu wollen, unterwirft die Begrenzung von Vorschriften dem Zufall. Die Sachverständigenanhörung zum Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 16/5755) im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 25.02.2015 hat deutlich gemacht, dass ausschließlich zahlenmäßige Vorgaben wenig geeignet sind, einen qualifizierten Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Das vorgeschlagene Instrument behördeninterner Wettbewerbe kann zudem nicht sicherstellen, dass jeweils eine genügende Anzahl geeigneter Vorschläge zur Umsetzung zur Verfügung steht, um die Quote der ins parlamentarische Verfahren einzubringenden Bürokratieabbaumaßnahmen zu erfüllen. 96. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, analog zur Quantifizierung der Kosten für die Wirtschaft durch Informationspflichten durch den Nationalen Normenkontrollrat auch eine Quantifizierung der Kosten für den gesamten durch Vorschriften und Gesetze entstehenden Erfüllungsaufwand auf Bundessowie auf Landesebene vorzunehmen? Die Weiterentwicklung der Messung des Aufwandes für die Erfüllung von Informationspflichten zu einer Messung des gesamten Erfüllungsaufwandes von Vorschriften wird gegenwärtig durch den NKR unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vorgenommen . Ebenso wie auf Bundesebene die Bestimmung des Erfüllungsaufwandes für den gesamten Vorschriftenbestand bisher nicht geleistet werden konnte, wird dies auch auf Landesebene bis auf weiteres nicht möglich sein. Hinsichtlich der Rechtsetzung in NRW, ist die Landesregierung allerdings bestrebt, den Erfüllungsaufwand der von ihr verantworteten Entwürfe für Gesetze und Verordnungen so gering LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 193 wie möglich zu halten, ohne dass dabei allerdings Abstriche bei der inhaltlichen Zielsetzung bzw. dem Zweck der Regelungsvorhaben hingenommen werden. Die Landesregierung hat deshalb großes Interesse an der Herstellung größtmöglicher Transparenz hinsichtlich des Erfüllungsaufwandes der Vorhaben. Im Rahmen neuer Regelungsvorhaben wird sichergestellt , dass der Erfüllungsaufwand in diesem Rahmen begrenzt bleibt. 97. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, analog zum Vorgehen des Nationalen Normenkontrollrates ein prozentuales Abbauziel für den gesamten Erfüllungsaufwand auf Bundes- sowie auf Landesebene zu benennen? Das Ziel eines prozentualen Abbaus des Erfüllungsaufwandes kann erst definiert werden, wenn der Gesamterfüllungsaufwand mit hinreichender Genauigkeit feststeht. Hierzu bedarf es eines in der Praxis verwendbaren Instrumentes. Ein solches Instrument wird derzeit für den Ebenen übergreifenden Erfüllungsaufwand durch den NKR erprobt. Sofern diese Erprobungen erfolgreich abgeschlossen sind, wird die Landesregierung prüfen, inwieweit dieses Instrument als Vorbild für entsprechende Initiativen im Bereich des Landesrechtes dienen kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 98. In welcher Weise bewertet die Landesregierung bei Gesetzesentscheidungen die Folgekosten? Die Ermittlung von Gesetzesfolgen erfolgt gemäß § 38 GGO durch eine Gesetzesfolgenabschätzung , die insbesondere die Prüfung der finanziellen und sonstigen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen umfasst. Um die Arbeit der Ministerien zu unterstützen und zu vereinheitlichen, ist eine Sammlung von Rechtsquellen, Grundlagen und Methoden zur Gesetzes - und Finanzfolgenabschätzung in dem Leitfaden „Rechtsetzung in NRW“ (Anlage 6 zur GGO) zusammengeführt. Im Geltungsbereich des KonnexAG erfolgt die Kostenfolgeabschätzung entsprechend § 3 dieses Gesetzes. 99. In welcher Weise erfolgen seitens der Landesregierung in der Folgezeit Überprüfungen der Folgekosten? Im Rahmen der Befristung werden Gesetze und Verordnungen gemäß § 39 GGO regelmäßig auf ihren Fortbestand überprüft. Prüfungsmaßstab sind die allgemein für die Gesetzgebung gültigen Kriterien, also u. a. auch die finanziellen Auswirkungen. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 98 verwiesen. Die Evaluierungsberichte der federführenden Ministerien stellen nachvollziehbar dar, aus welchen Gründen die Normen ganz oder teilweise aufrechterhalten werden sollen. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die kommunalen Folgekosten gemäß § 4 Abs. 5 Konnex AG die Kostenfolgeabschätzung spätestens vor Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 194 100. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren der EU auf eine bestimmte Anzahl zu begrenzen, um so ein höheres Bewusstsein für die Notwendigkeit der Überprüfung der tatsächlichen Notwendigkeit zu schaffen, ob ein Verfahren tatsächlich sinnvoll und erforderlich ist? Eine Überprüfung der tatsächlichen Notwendigkeit eines Gesetzgebungs- oder Regulierungsverfahrens findet bereits statt und ist die Grundlage für jede zweckmäßige Gesetzgebungstätigkeit . Eine Begrenzung auf eine absolute Anzahl von Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren ist dagegen abzulehnen. Eine Deckelung der Anzahl der Regulierungsverfahren führt zu einer verfassungstheoretisch fragwürdigen Einschränkung der Rechte des Gesetzgebers im System der europäischen Gewaltenteilung, die im Ergebnis zu gesetzgeberischem Stillstand führen könnte. Auch bestünde die Gefahr der Streichung von Normen allein im Interesse der Quotenerfüllung. Dient eine Norm aber nach wie vor einem nützlichen Zweck, sollte sie nicht gestrichen werden, allein weil in einem anderen Bereich eine neue Norm notwendig wäre. Die Zahl der verfügbaren politischen Instrumente zur Bewältigung neuer und ungelöster Probleme würde dadurch zudem unnötig verringert. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass gerade durch EU-Maßnahmen in vielen Fällen 28 einzelstaatliche Maßnahmen durch eine einzige Gemeinschaftsnorm ersetzt werden. Auch die durch EU- Gesetzgebung angestrebte Harmonisierung der Herangehensweise zur Bewältigung gemeinsamer Problemfelder in den EU-Mitgliedstaaten trägt aktiv zum Abbau von Bürokratie bei. 101. Wie bewertet die Landesregierung Überlegungen auf EU-Ebene, alle Mitgliedstaaten zu einer Senkung der Bürokratiekosten um insgesamt 10 Prozent binnen zwei Jahren zu verpflichten? 102. Welche Sachbereiche kämen aus Sicht der Landesregierung vorrangig für eine Senkung der Bürokratiekosten um 10 Prozent in Nordrhein-Westfalen in Betracht ? Die Fragen 101 und 102 werden zusammen beantwortet. Auch durch die willkürliche Grenze von 10 v.H. würde das Handlungsinstrumentarium der Politik ohne Not eingeschränkt. Es scheint äußerst unwahrscheinlich, schon im Voraus und ohne unterstützende Nachweise feststellen zu können, welcher Anteil der Regulierungskosten gestrichen werden soll, und in welchen Bereichen diese Quote konkret zu erbringen wäre . Konkrete Sachbereiche sind daher auch nicht zu benennen. 103. In welcher Form können Ideen und Vorstellungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität durch Beschäftigte im Landesdienst eingebracht werden? Das Ideenmanagement bildet das Forum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Ideen und Vorstellungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der Landesverwaltung einzubringen . Dazu können jederzeit Vorschläge von allen aktiven Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Lande eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind auch ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ruhestand. Darüber hinaus führt die beim MIK eingerichtete Zentrale für das Ideenmanagement regelmäßig Wettbewerbe zu bestimmten Modernisierungsthemen durch. Näheres regeln die Richtlinien für das Ideenmanagement NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 195 104. Welche Ideen und Vorschläge zur Steigerung der Effizienz sowie der Effektivität sind seit 2005 von Beschäftigten eingebracht und wie viele davon umgesetzt worden? Seit 2005 sind 4.885 Vorschläge eingereicht worden, 659 davon wurden prämiert. Diese Prämie betrug bei 20 herausragenden Vorschlägen mehr als 2.500 EUR. Die prämierten Vorschläge werden im MBl. NRW veröffentlicht. Angenommene Vorschläge sind in angemessener Zeit umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Ressortprinzips. Eine zentrale Erfassung der Umsetzungen erfolgt nicht. 105. In welcher Form sind die entsprechenden Beschäftigten honoriert worden? Die Beschäftigten erhalten eine Urkunde und eine zu versteuernde Geldprämie. Dazu wird der prämierte Vorschlag im MBl. NRW sowie in der Datenbank des Ideenmanagements NRW veröffentlicht; der Vorschlagsverfasser kann jedoch der Nennung von Namen und/oder Prämienhöhe widersprechen. Außerdem wird auf Wunsch ein Vermerk zur Personalakte genommen. 106. Die Straßenbauverwaltungen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen -Lippe wurden 2001 zur Leistungs- und Strukturoptimierung modellhaft zum Landesbetrieb Straßenbau NRW zusammengefasst. Wie bewertet die Landesregierung Erfolg, Entwicklung, und Effizienz des zentral gesteuerten Modells anhand der zu benennenden Daten (Übersicht) für Planungs- und Bauleistungen sowie für Personaleinsatz und Personalkosten im Erfahrungszeitraum bis 2015. Das Gesetz zur Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung wurde im Jahr 2009 evaluiert. Der Bericht der Landesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Überleitung der bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Straßenbauverwaltung vom 09.05.2000 liegt dem Landtag vor (Vorlage14/3111). Die Gründung von Straßen.NRW wird im Evaluationsbericht als Erfolg bewertet. Die Anzahl der Stellen verringerte sich zwischen 2001 und 2008 von 7.075 auf 6.347 Planstellen und Stellen; gleichzeitig stieg das realisierte Bauvolumen von 658 Mio. EUR in 2001 auf 957 Mio. EUR in 2008. Die beschriebenen Entwicklungen haben sich weiter fortgesetzt bzw. stabilisiert. Während der Landesbetrieb auch in den vergangenen Jahren weiter durchschnittliche Bauumsätze von jährlich 900 Mio. EUR realisierte, verringerte sich die Anzahl der (Plan)Stellen kontinuierlich weiter. Im Jahr 2014 wurde ein investives Straßenbauvolumen in Höhe von 952 Mio. EUR realisiert. Über die Entwicklung der Bundesfernstraßenmittel in den Jahren 1991 bis 2014 wurde dem Landtag berichtet (Vorlage 16/2638). Der Wirtschaftsplan weist für 2015 nunmehr 5.808 Planstellen und Stellen aus. Die Landesregierung bewertet die Entwicklung des Landesbetriebes auf Grundlage dieser Daten als Erfolg. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 196 107. Welche Gründe sind Anlass für die Landesregierung, die Managementorganisation jetzt erneut in Frage zu stellen, und können dabei neue Wege zur bürokratischen Entfesselung gegangen werden? Über Anlass und Gründe der aktuellen Umstrukturierung wurde dem Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen berichtet (Vorlage 16/2598). Der „bürokratische“ Rahmen wird durch die für die Straßenbaubehörden geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse vorgegeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nahezu 84 v. H. des investiven Bauumsatzes von Straßen.NRW im Bereich der Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung erzielt wird. Vorgaben werden hier durch den Bund getroffen. Der Einfluss eines Landes auf diese Vorgaben ist gering. V. Konkrete Möglichkeiten zur Entfesselung im Land und den Kommunen a) Umweltzonen 108. In welchen Kommunen in Nordrhein-Westfalen gelten Bestimmungen von sogenannten Umweltzonen im Verkehrsbereich? Zum Schutz der menschlichen Gesundheit benennt die 39. BImSchV Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Nach dem BImSchG müssen bei einer Überschreitung der Werte Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die konkrete Maßnahmen enthalten. Auf der Grundlage der 39. BImSchV sind in den folgenden nordrhein-westfälischen Kommunen Umweltzonen eingerichtet worden: Bochum, Bonn, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen , Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Herne, Herten, Köln, Krefeld, Langenfeld, Mönchengladbach , Mülheim/Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Remscheid, Siegen und Wuppertal. 109. Wie hat sich die Luftqualität in diesen Kommunen durch Einrichtung von Umweltzonen im Vergleich zu Kommunen ohne Umweltzonen verändert, und welche entsprechenden Messungen belegen dies zuverlässig? Die Luftqualität hat sich seit der Einführung der Umweltzonen generell verbessert. Dies zeigt ein Vergleich der Feinstaub- und Stickstoffdioxidjahreswerte der Jahre 2010 (Einführung von Umweltzonen in der Mehrzahl der Kommunen mit Einfahrterlaubnis für Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette) und 2014 (in den Umweltzonen überwiegend ab 01.07.2014 nur noch Einfahrterlaubnis für Fahrzeuge mit grüner Plakette) in den Umweltzonenkommunen. Der Rückgang der Schadstoffbelastung der Luft ist auf die Umweltzonen sowie auf weitere Luftreinhalte- und sonstige relevante Maßnahmen zurückzuführen. Die Messungen zur Luftqualität in NRW erfolgen nach den Anforderungen der 39. BImSchV durch das LANUV. Ein Vergleich von Luftreinhalteplänen mit und ohne Umweltzonen ist zum Nachweis der Wirksamkeit von Umweltzonen nicht zielführend. Dieser Vergleich wäre nur dann aussagekräftig, wenn in den Plänen ohne Umweltzonen keine verkehrsbezogenen Maßnahmen enthalten wären. Tatsächlich aber sehen alle Pläne die im Einzelfall als geeignet beurteilten verkehrsbezogenen Maßnahmen - wie etwa LKW-Durchfahrverbote - vor. Ein erforderlicher Minderungsbeitrag , der durch den Verzicht auf eine Umweltzone nicht erbracht wird, muss durch verstärkte andere und in der Regel verkehrsbeschränkende Maßnahmen erreicht werden. Als besonders wirksam haben sich Umweltzonen bei der Minderung der verkehrsbedingten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 197 Feinstaubbelastung erwiesen. Insbesondere durch die in den Umweltzonen geforderten Partikelfilter der Fahrzeuge konnten erstmals im Jahr 2014 an allen Messstellen in NRW die Feinstaubgrenzwerte eingehalten werden. Mit den bestehenden Umweltzonenregelungen und weiteren im Rahmen von Luftreinhalteplänen und auf Ebene von Bund und EU getroffenen Minderungsmaßnahmen konnte allerdings die Stickstoffdioxidbelastung noch nicht in ausreichendem Maße gesenkt werden. Hier ist aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission für 11 Gebiete in NRW eingeleitet worden. Insoweit müssen hier weitere Maßnahmen erfolgen. Die folgenden Tabellen zeigen den Vergleich der Feinstaub-Jahresmittelwerte (JM), Feinstaub -Überschreitungstage (ÜT) und Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte der Jahre 2010 und 2014. Kommunen mit Umweltzone Feinstaub-Jahresmittelwerte (JM), Feinstaub-Überschreitungstage (ÜT) und Stickstoffdioxid -Jahresmittelwerte an den jeweiligen Messstationen Kommune Messstation 2010 2014 Feinstaub Stickstoffdioxid Feinstaub Stickstoffdioxid JM [µg/m³] ÜT JM [µg/m³] JM [µg/m³] ÜT JM [µg/m³] Bochum BOST 26 14 --- 20 8 --- Bonn BOBO --- --- 48 --- --- 44 BORE --- --- 62 --- --- 53 BONN 26 18 30 20 11 28 Bottrop BOTT 28 24 29 22 14 27 Castrop- Rauxel Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messungen vor. Dinslaken DHUE --- --- 49 --- --- 45 Dortmund DOB12 --- --- 57 --- --- 48 DOB11 --- --- 49 --- --- 44 VDOM 32 27 62 26 22 52 VDOR 29 22 48 22 12 39 DMD2 26 16 33 20 10 28 Duisburg DUUM 29 23 --- 23 10 --- VDUR2 --- --- 45 --- --- 40 VDUI 29 31 43 22 10 37 DUM2 35 50 --- 28 19 --- BUCH 24 15 --- 18 4 --- WALS 27 21 29 21 8 26 Düsseldorf DDCS 35 48 67 25 15 60 DBIL --- --- 65 --- --- 60 LOER 25 12 30 19 6 27 Essen EMAL --- --- 58 --- --- 54 EWER --- --- 48 --- --- 44 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 198 VEAE 31 30 54 26 21 45 VEFD3 --- --- 60 --- --- 56 VEAE3 --- --- 33 --- --- 30 EKRS --- --- 52 --- --- 46 EFRO --- --- 58 --- --- 52 VESN 25 6 43 23 12 37 ELAN --- --- 38 --- --- 31 EVOG 27 15 33 22 10 28 Gelsenkirchen GELS 26 19 30 21 10 27 Hagen HAES --- --- 45 --- --- 36 VHAM 31 21 63 29 23 53 VHAG2 --- --- 65 --- --- 52 VHAW --- --- 55 --- --- 35 Herne Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messungen vor. Herten Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messungen vor. Köln VKCL 30 14 65 29 23 63 KJUS --- --- 60 --- --- 55 VKTU 28 22 53 21 12 47 KNEU --- --- 61 --- --- 56 CHOR 23 13 30 18 8 26 KJJB --- --- 45 --- --- 37 KJSH --- --- 45 --- --- 38 RODE 22 8 35 20 7 30 KWEI --- --- 61 --- --- 57 Krefeld KRHA 32 38 35 24 20 31 KRKS --- --- 46 --- --- 41 KROR --- --- 43 --- --- 43 KREF 23 9 --- 16 5 --- KRES 28 23 --- 17 5 --- Langenfeld LASS --- --- 52 --- --- 45 Mönchengladbach MGHO --- --- 45 --- --- 44 VMGR 25 24 27 20 6 23 VMGF --- --- 51 25 16 36 Mülheim VMHA 31 22 50 --- --- 46 STYR 24 16 33 20 8 27 Münster VMSB --- --- 54 --- --- 46 VMSS2 --- --- 44 --- --- 38 VMS2 31 22 47 25 18 39 MSGE 21 7 24 19 10 20 Neuss VNEB --- --- 55 --- --- 48 VNEM2 --- --- 53 --- --- 46 Oberhau- VOBM2 --- --- 58 --- --- 51 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 199 Kommunen ohne Umweltzone Feinstaub-Jahresmittelwerte (JM), Feinstaub-Überschreitungstage (ÜT) und Stickstoffdioxid -Jahresmittelwerte an den jeweiligen Messstationen Kommune Messstation 2010 2014 Feinstaub Stickstoffdioxid Feinstaub Stickstoffdioxid JM [µg/m³] ÜT JM [µg/m³] JM [µg/m³] ÜT JM [µg/m³] Aachen AAST --- --- 52 --- --- 48 VACW 32 32 56 27 21 50 AABU 20 13 18 15 3 13 Bielefeld BISH2 --- --- 47 --- --- 43 VBIS 24 12 39 24 13 37 BIEL 23 20 27 19 8 22 Bönen BOEN --- --- 40 --- --- 43 Düren DNES --- --- 74 --- --- 64 Erwitte VERW2 --- --- 47 --- --- 40 Halle (Westfalen) VHAL --- --- 58 --- --- 48 Hamm HAMS --- --- 47 --- --- 41 Hürth HUE2 28 14 27 15 5 22 VHUE2 --- --- 54 --- --- 48 Mettmann VMEB2 --- --- 49 --- --- 44 Overath OVHS --- --- 53 --- --- 46 Paderborn PABA --- --- 56 --- --- 50 PAFR --- --- 56 --- --- 50 Schwerte SHW2 23 10 26 18 6 22 Warstein WAST 25 20 16 21 16 12 --- = Keine Messung. Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessungen jeweils nur nach Erforderlichkeit und im Rahmen der 39. BImSchV. sen VOBM 33 32 62 27 18 55 Recklinghausen Es liegen keine miteinander vergleichbaren Messwerte vor. Remscheid REMF --- --- 48 --- --- 45 Siegen Umweltzone ab 2015 Wuppertal VWEL 30 24 57 23 8 51 WULA 22 7 --- 21 4 24 --- = Keine Messung. Feinstaub- und Stickstoffdioxidmessungen jeweils nur nach Erforderlichkeit und im Rahmen der 39. BImSchV. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 200 110. Wie schätzt die Landesregierung die Höhe des Erfüllungsaufwands zur Überwachung der Umweltzonen ein? Die Kreispolizeibehörden unterstützen die Einführungsphase der im Zusammenhang mit Luftreinhaltebestimmungen ausgewiesenen Umweltzonen im Rahmen geplanter Verkehrskontrollen (z. B. Geschwindigkeit, Alkohol/Drogen, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes etc.). Danach erfolgt eine themenbezogene polizeiliche Verkehrsüberwachung im Rahmen der Streife. Bei all diesen Aktivitäten schreitet die Polizei auch bei allen anderen erkannten Verkehrsverstößen konsequent ein. Landesdaten aus der polizeilichen Verkehrsüberwachung in Umweltzonen werden nicht erhoben . Der Aufwand dieser Überwachung wird als gering eingeschätzt. Der Landesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. 111. Wie oft wurden seit der Einführung Verstöße gegen die Umweltzonen durch die Ordnungsbehörden festgestellt? (bitte jährlich aufgeschlüsselt für die jeweiligen Umweltzonen) Zahlen über festgestellte Verstöße liegen für die Jahre 2013 und 2014 vor. Die Zahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Verstöße gegen Umweltzonen Umweltzone 2013 2014 Bochum 1073 3368 Bonn 1693 4345 Bottrop 2827 2753 Castrop-Rauxel 142 397 Dinslaken 415 276 Dortmund 2752 3192 Düsseldorf 5911 11735 Duisburg 3217 6548 Essen 3214 8080 Gelsenkirchen 2631 3662 Gladbeck 12 175 Hagen 1034 1691 Herne 1491 2392 Herten 107 553 Köln 5182 28078 Krefeld 7086 7922 Langenfeld nicht statistisch erfasst 4 Mönchengladbach 4319 1878 Mülheim/Ruhr 155 358 Münster 619 494 Neuss 1642 1677 Oberhausen 1335 1267 Recklinghausen 329 1372 Remscheid 3051 2168 Siegen Umweltzone ab 2015 Wuppertal 1768 4108 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 201 b) Rauchverbotsgesetzgebung 112. Wie schätzt die Landesregierung die Höhe des Erfüllungsaufwands zur Überwachung des sogenannten Nichtraucherschutzgesetzes NRW ein? 113. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des sog. Nichtraucherschutzgesetzes NRW wurden seit dem 1. Mai 2013 jeweils jährlich differenziert nach den einzelnen Kommunen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt? 114. Wieviel bzw. welches Personal der öffentlichen Verwaltung ist für die Kontrolle zur Einhaltung des sog. Nichtraucherschutzgesetzes NRW vorgesehen? 115. Wie viele Arbeitsstunden verbringt dieses Personal durchschnittlich mit der Kontrolle zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW pro Person im Jahr? Die Fragen 112 bis 115 werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. Aus der Tatsache, dass die Häufigkeit der schriftlichen und auch telefonischen Anfragen seitens der Bürgerinnen und Bürger und der Ordnungsämter zu Auswirkungen und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen seit 01.05.2013 deutlich abgenommen hat, kann geschlossen werden, dass die Umsetzung mittlerweile unproblematisch und somit eine regelmäßige Überwachung mit hohem Erfüllungsaufwand nicht notwendig ist. 116. Welche Normen existieren in den anderen Bundesländern, die der Rigorosität des sog. Nichtraucherschutzgesetzes NRW entsprechen? 117. Inwieweit weichen entsprechende Gesetze anderer Bundesländer von der nordrhein -westfälischen Regelung ab? Die Fragen 116 und 117 werden zusammen beantwortet. Die 16 Ländergesetze zum Nichtraucherschutz enthalten für den öffentlichen Bereich in Teilbereichen nahezu identische Regelungen. Sowohl das bayrische als auch das saarländische Nichtraucherschutzgesetz entsprechen auch hinsichtlich der Regelungen für gastronomische Einrichtungen der nordrhein-westfälischen Regelung. Auch hier gilt ein umfassendes Rauchverbot , Ausnahmen sind nicht mehr möglich. Lediglich in sog. Geschlossenen Gesellschaften darf unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen zugelassen werden (Gesetz zum Schutz der Gesundheit, Bayern (Volksbegehren - in Kraft seit 01.08.2010); Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, Saarland - in Kraft seit 01.07.2010). Für den gastronomischen Bereich gibt es dagegen teilweise beträchtliche Unterschiede. Mit Ausnahme der genannten Länder - Bayern, Saarland, NRW - ist in allen übrigen 13 Ländern das Rauchen in Einraumkneipen unter 75 qm zugelassen. In größeren Gastbetrieben und Spielhallen , teilweise auch in Zelten, dürfen Raucherräume eingerichtet werden. Teilweise dürfen Raucherräume in Diskotheken eingerichtet werden, wenn diese keine Tanzfläche haben. Die genannten Ausnahmeregelungen gelten jeweils unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Größe der Räumlichkeiten, Alter der Personen, die Zugang haben, Dauer des Betriebs ) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 202 c) Dichtheitsprüfung 118. Welchen konkreten Mehrwert für die Bürger sieht die Landesregierung in den Regelungen des Landeswassergesetzes und den darauf beruhenden Verordnungen zur Dichtheitsprüfung privater häuslicher Abwasserkanäle, wonach Anlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten einer durch Landesrecht gesetzten Frist unterliegen, Anlagen außerhalb aber dem Fristsetzungsrecht der Kommunen unterstehen? Die Forderung, dass private Abwasserleitungen dicht sein müssen, und die Verpflichtung, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen, ergeben sich aus dem WHG. Mit diesen Anforderungen wird auch dem Schutz der Gewässer Rechnung getragen. Eine besondere Bedeutung haben Abwasserleitungen in Gebieten, in denen Grund- oder Oberflächenwasser zu Trinkwasserzwecken genutzt wird. Denn Exfiltrationen können dort zu einer Beeinträchtigung des Roh- und damit letztlich auch des Trinkwassers führen. Undichte Abwasserleitungen können auch zu einer Infiltration von Grundwasser führen. Mit diesem Fremdwasser wird das öffentliche Abwassersystem unnötig belastet. Das kann zu vermehrten Abschlägen aus der Kanalisation in die Gewässer und zu einer Verringerung der Reinigungsleistung der Kläranlage führen und führt gegebenenfalls auch zu erhöhten Kosten für die Abwasserreinigung. Unabhängig davon liegen die Zustands- und Funktionsprüfung und gegebenenfalls auch die Sanierung privater Abwasserleitungen auch im unmittelbaren Interesse der einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Denn es können frühzeitig Schäden festgestellt werden, die in der Folge z. B. zu Verstopfungen oder zu Einbrüchen im Straßenraum führen können und dann mit erhöhtem Kostenaufwand saniert werden müssen. 119. Wie schätzt die Landesregierung die Höhe des Erfüllungsaufwands im Rahmen der Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle bei Ausschöpfung der kommunalen Satzungsermächtigungen ein? Im Falle des Ausschöpfens der kommunalen Satzungsermächtigungen wären in NRW die Abwasserleitungen von ca. 3,9 Mio. Wohngebäuden betroffen. Hinzu kommen gewerblich und industriell genutzte Anlagen und Gebäude, die in ihrer Anzahl nicht abgeschätzt werden können. Geht man bei den Wohngebäuden von einem durchschnittlichen Aufwand für die Prüfung von ca. 400 EUR aus, so ergibt sich für diese ein Erfüllungsaufwand von ca. 1,56 Mrd. EUR. Von diesem Aufwand sind die Fälle abzuziehen, in denen bereits auf früherer Rechtsgrundlage eine Prüfung vorgenommen wurde. 120. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Dichtheit und zu den Kosten der Sanierung kommunaler Netze (mit industriellem Abwasser) vor? Nach einer Erhebung der DWA aus dem Jahr 2009 sind bundesweit ca. 17 v. H. der öffentlichen Kanäle kurz- oder mittelfristig sanierungsbedürftig. Geht man für NRW von ca. 70.000 km öffentlicher Kanalisation aus, so liegt der Anteil sanierungsbedürftiger Kanäle hochgerechnet bei ca. 12.000 km. Die Sanierungskosten schwanken in Abhängigkeit von den jeweiligen Rohrdurchmessern, den Rohrmaterialien und der Art des anzuwendenden Sanierungsverfahrens erheblich. Die DWA geht von mittleren Sanierungskosten von 729 EUR/m aus. Daraus ergeben sich für NRW rechnerisch Sanierungskosten, die kurz- oder mittelfristig anfallen , in einer Größenordnung von 8,75 Mrd. EUR. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 203 121. Welche Entlastungen (unter Berücksichtigung der Regelungen anderer Bundesländer ) sind aus Sicht der Landesregierung für die Dichtheitsprüfung privater Kanäle mit häuslichem Abwasser möglich? Die Regelungen der Länder sind nicht miteinander vergleichbar. Berücksichtigt werden muss, dass die Vorgaben für Dichtheitsprüfungen zum Teil auf Landesrecht, zum Teil auf kommunalem Satzungsrecht beruhen. Teilweise werden in kommunalen Satzungen anderer Länder weitergehende Regelungen getroffen, als das in NRW der Fall ist. Eine Möglichkeit zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wird nicht gesehen. 122. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die bisherige Umsetzung der Dichtheitsprüfung bürgerfreundlicher und unbürokratischer gestaltet werden? Die bestehende Regelung zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasser-leitungen ist bürgerfreundlich und unbürokratisch. Die Pflicht zur Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt im Wesentlichen in Eigenverantwortung der Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer. Einer Erlaubnis oder Genehmigung bedarf es hierzu grundsätzlich nicht. d) Tariftreue- und Vergabegesetz 123. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Belastung von Kommunen durch das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verringert werden? Die Landesregierung hat das TVgG NRW durch die Kienbaum Management Consultants GmbH evaluieren lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die allgemeinpolitische Verfolgung ökologischer und sozialer Ziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung auf große und breite Akzeptanz trifft. Um zu gewährleisten, dass diese Ziele im nordrhein-westfälischen Beschaffungswesen tatsächlich erreicht werden, bedarf es einer Zielvorgabe und einer entsprechenden Steuerung der Vergabeverfahren. Dies wiederum bringt die notwendigen administrativen Umsetzungsschritte im Rahmen der Vergabeverfahren mit sich. Im Rahmen der geplanten Novelle des TVgG NRW wird es beispielsweise durch die Einführung eines Bestbietendenprinzips möglich sein, den administrativen Aufwand sowohl für Vergabestellen als auch für die Unternehmen zu verringern. Die Vergabestellen werden davon entlastet, die aufgrund des TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen bei sämtlichen Bietenden zu prüfen, mit Ausnahme der Bestbietenden. Auf Seiten der Unternehmen müssen nur noch die Bestbietenden die Erklärungen und Nachweise vorlegen, die übrigen Bietenden sind davon befreit. So wird die Zielerreichung des Gesetzes gewährleistet, und Vergabestellen und Bietende werden gleichzeitig entlastet. Die angestrebte Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit dem Mindestlohngesetz wird ebenfalls eine Entlastung von Kommunen und Unternehmen bewirken. Zudem wird mit Vornahme sprachlicher und struktureller Anpassungen in Gesetz und Rechtsverordnung eine Forderung aus dem Evaluierungsprozess umgesetzt, die ebenfalls zu Erleichterungen führt. Zusätzlich werden durch die Landesregierung initiierte erweiterte Servicetätigkeiten den Umgang mit dem Gesetz vereinfachen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 124 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 204 124. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Belastung des Mittelstandes durch das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verringert werden? Die in der Antwort zu Frage 123 dargestellten Erleichterungen und Entlastungen betreffen sowohl die Vergabestellen als auch alle Unternehmen, die sich am Wettbewerb um öffentliche Aufträge in NRW beteiligen, somit auch die mittelständische Wirtschaft. Aufgrund des Bestbietendenprinzips werden bei einer durchschnittlichen Zahl von zehn Bietenden pro Vergabeverfahren 90 v. H. der Unternehmen von der Pflicht zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise gemäß TVgG NRW befreit. Nach der Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit dem MiLoG besteht keine über die aufgrund von Bundesrecht ohnehin bestehende Rechtslage hinausgehende Pflicht. Auch die Seite der Bietenden wird von den sprachlichen und strukturellen Anpassungen profitieren. Die ebenfalls in der Antwort zu Frage 123 genannten erweiterten Servicetätigkeiten sollen für alle Beteiligten verfügbar sein, so dass auch mittelständische Unternehmen diese in Anspruch nehmen können und somit einen erleichterten Zugang zum Gesetz erhalten. 125. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW "Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" von Unternehmen abgegeben ? 126. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW von Unternehmen abgegebene "Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie " auf ihre Richtigkeit hin überprüft? 127. Welche Kosten entstehen jeweils dem Land und den Kommunen durch die Verwaltung und Überprüfung der "Verpflichtungserklärungen nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie "? 128. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW "Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen" von Unternehmen abgegeben? 129. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW von Unternehmen abgegebene "Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen" auf ihre Richtigkeit hin überprüft ? 130. Welche Kosten entstehen jeweils dem Land und den Kommunen durch die Verwaltung und Überprüfung der abgegebenen "Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen"? 131. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW "Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstund Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" von Unternehmen abgegeben? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 205 132. Wie oft wurden seit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW von Unternehmen abgegebene "Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" auf ihre Richtigkeit hin überprüft? 133. Welche Kosten entstehen jeweils dem Land und den Kommunen durch die Verwaltung und Überprüfung der abgegebenen "Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen"? Die Fragen 125, 126, 128, 129, 131 und 132 werden zusammen beantwortet. Eine statistische Erfassung der Anzahl der Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW erfolgt nicht. Die Fragen 127, 130 und 133 werden zusammen beantwortet. Das Verfahren nach dem KonnexAG zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden ist derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt hierzu noch keine Daten verfügbar sind. 134. Welche Dokumentationspflichten können Unternehmen durch das TVgG NRW entstehen? (bitte genaue Darstellung der festzuhaltenden Informationen und der Dokumentationsart) § 20 der RVO TVgG enthält eine Dokumentationspflicht im Rahmen der Maßnahmen zur Frauenförderung bzw. Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; wegen der Einzelheiten wird auf den Wortlaut des § 20 RVO TVgG verwiesen. 135. Welche einzelnen Sanktionen sind bisher aufgrund konkret welcher Verstöße gegen das TVgG NRW gegen Unternehmen verhängt worden? Eine statistische Erfassung der Verstöße gegen das TVgG NRW erfolgt nicht. Der Landesregierung ist kein Fall einer Sanktion bekannt. e) E-Government 136. Welche einzelnen Möglichkeiten des E-Government nutzt das Land Nordrhein- Westfalen differenziert nach den einzelnen Ressorts? Unter E-Government wird nach der gängigsten Definition die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien verstanden. Seit vielen Jahren nutzt die Landesverwaltung umfassend und flächendeckend Informationstechnik sowohl bei der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und anderen Verwaltungen als auch im internen Verwaltungshandeln. Moderne Bürokommunikationssoftware und E- Mail sind zentraler Bestandteil eines Großteils der Arbeitsplätze in der Landesverwaltung. Daneben werden zahlreiche Fachverfahren in der Landesverwaltung eingesetzt, die wesent- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 206 lich zu Effizienzsteigerungen in den vergangenen Jahren bei der Kommunikation mit Externen und innerhalb der Landesverwaltung beigetragen haben. Beispielhaft wird auf folgende Verfahren hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien eKIS - elektronisches Kabinett-Informationssystem elektronisches Freigabeverfahren für Kleine Anfragen (wird gerade umgesetzt) elektronische Abstimmung von Kabinettvorlagen Siedlungsflächenmonitoring insbesondere für die Erhebung der Siedlungsflächen bzw. deren Inanspruchnahme durch die Regionalplanungsbehörden gemeinsam mit den Kommunen mit Hilfe eines Web-GIS-Systems zum Teil Beteiligung online - bei der Erarbeitung von Raumordnungsplänen können Interessierte im Internet die Planunterlagen einsehen und online ihre Stellungnahme abgeben www.land.nrw/de/thema/landesplanung Durchführung einer Online-Konsultation im Jahr 2011 im Rahmen der Erstellung der Eine-Welt-Strategie, aus der sich wertvolle Impulse für die Strategie ergaben Durchführung von Online-Konsultationen anlässlich der Novellierung des Landesmediengesetzes im Jahr 2013 sowie aktuell anlässlich der anstehenden Novellierung des WDR-Gesetzes mit jeweils mehreren tausend Besuchen auf den Konsultationsseiten und vielfältigen Kommentaren und Vorschlägen zu den Gesetzgebungsvorhaben . Ministerium für Schule und Weiterbildung Es wird eine Vielzahl von E-Government-Diensten in Form von Formulardiensten, Online- Abfragen, Suchmaschinen, Informationsportalen und Kommunikationslösungen (Dialog- und Partizipationsmöglichkeiten) anbegoten. Beispielhaft sind hier folgende Dienste zu nennen: Eckdaten-Onlineerfassung zur Anschlussvereinbarung (EckO) www.schulministerium.nrw.de/BiPo/EckO_Eingabe/online Die Seite ist 2014 eingerichtet worden und Teil der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW“. Die Schülerinnen und Schüler halten im Rahmen des systematischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses in ihrer Anschlussvereinbarung schriftlich fest, welche Entscheidungen sie für ihren Übergang von der Schule in ein Studium bzw. eine Berufsausbildung getroffen haben und welche weiteren Schritte sie unternehmen werden. Zudem können die Jugendlichen in den Schulen über die Seite EckO freiwillig ihren nächsten geplanten Schritt auf dem Weg zu ihrem Berufsziel eingeben. So können die kommunalen Koordinierungsstellen auf der Grundlage dieser anonymisierten Daten die Anschlussangebote planen. Lernmittelzulassungsverfahren online www.schulministerium.nrw.de/BP/LMZV Zur weiteren Verwaltungsvereinfachung wurde das Lernmittelzulassungsverfahren im Jahr 2013 durch ein IT-Verfahren abgelöst. Die Schulbuchverlage können Zulassungsanträge über das Internet stellen. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Zulassung erfolgt ebenfalls auf elektronischem Weg. Gleichfalls können auch die Interessensbekundungen der Gutachterinnen und Gutachter online gestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 207 E-Partizipationsverfahren zum Referenzrahmen Schulqualität www.schulentwicklung.nrw.de/referenzrahmen/beteiligungsverfahren/index.html Das MSW führt in vielen Fällen Abfragungen und Erhebungen IT-gestützt und online durch. Im März/April 2013 wurde darüber hinaus ein umfängliches Beteiligungsverfahren zum Referenzrahmen Schulqualität NRW durchgeführt. Ziel war es, einen möglichst breit getragenen Konsens über Kriterien, was unter guter Schulqualität zu verstehen ist, zu erhalten. Hierbei konnten Bewertungen und schriftliche Kommentierungen unter anderem über ein Portal im Internet abgegeben werden. Eignung für den Lehrerberuf in Schule erproben (ELISE) www.schulministerium.nrw.de/BP/ELISEAngebote In NRW ermöglicht das Eignungspraktikum allen Personen, die ein Interesse an einem Lehramtsstudium haben, eine strukturierte Erstbegegnung mit der Schule als Arbeitsplatz. Seit 2010 bietet die Anwendung ELISE einen Überblick über ausgeschriebene Praktikumsstellen und weitere Informationen zum Eignungspraktikum. Einen Praktikumsplatz können Bewerberinnen und Bewerber direkt online buchen. Lehrereinstellung Online.NRW (LEO)/Internetbasierte Stellenausschreibung (INES) www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote LEO ist ein bewährtes E-Government-Gemeinschaftsprojekt der Bezirksregierungen und des MSW. Ausschreibungen für Stellen für den Schuldienst werden online bereitgestellt , angehende Lehrerinnen und Lehrer können sich über das Internet bewerben . Mit INES können Schulen Stellenausschreibungen erstellen und über das Internet an die Einstellungsbüros der Bezirksregierungen versenden. Die Stellenausschreibungen werden angehenden Lehrerinnen und Lehrern in LEO, dem Online- Bewerbungsverfahren, angezeigt, in das DV-gestützte Lehrereinstellungsverfahren der Bezirksregierungen übernommen und dort weiter verarbeitet. Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg (LOIS) www.schulministerium.nrw.de/BP/LOISAngebote. LOIS wendet sich an Interessentinnen und Interessenten für den Lehrerberuf, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen. Das Portal LOIS bietet aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung. Online Lehrerversetzung NRW (OLIVER) www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/ Nordrhein-westfälische Lehrerinnen und Lehrer können Versetzungsanträge über das Internet stellen. OLIVER ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bezirksregierungen und des MSW. Bildungssuchmaschine learn:line NRW www.learnline.schulministerium.nrw.de/ Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hat die Medienberatung NRW als Serviceangebot für Lehrerinnen und Lehrer die zentrale Bildungssuchmaschine learn:line NRW im Jahr 2010 neu entwickelt. Dort können rund 25.000 Lernund Bildungsmedien ausgesuchter Anbieter für alle Schulstufen recherchiert werden. Es finden sich Materialien zu aktuellen Themen ebenso wie zu den Inhalten des Lehrplans der verschiedenen Fächer. Erhebung der Fachrichtungen an Berufskollegs Online-Erfassung der Fachrichtungen an den Berufskollegs durch die Berufskollegs zur Steuerung des Praxissemesters. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 208 Fortbildungssuchmaschine für Lehrerinnen und Lehrer in NRW (Suche .Fortbildung.NRW) www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/search/start Über die Fortbildungssuchmaschine können Lehrkräfte nach staatlichen und privaten Fortbildungsangeboten recherchieren und sich online anmelden. Finanzministerium ELSTER Das ELSTER-Verfahren (genauer das ElsterOnline-Portal und ElsterFormular) deckt die gesamte Kommunikationsbandbreite zwischen Fiskus und Steuerzahlenden ab. Hier werden umfassende Möglichkeiten zur Einreichung von Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Bilanzen, Einsprüchen usw. geboten. vergabe.nrw Das Vergabeportal des Landes dient mit seinem Modul Vergabemarktplatz der Kommunikation zwischen Vergabestellen und Unternehmen und mit dem Vergabekatalog der Abwicklung von Bestellprozessen. Außerdem stellt das Portal vielfältige nützliche Informationen zum öffentlichen Auftragswesen für Vergabestellen und Unternehmen zur Verfügung. Stellenmarkt NRW Das LaFin NRW betreibt einen IT-gestützten zentralen Stellenmarkt für die gesamte Landesverwaltung, um das Land als Arbeitgeber darzustellen sowie Stellenangebote für interne und externe Bewerberinnen und Bewerber zu veröffentlichen. Die Internet- Plattform steht auch den Kommunen zur Veröffentlichung ihrer öffentlich ausgeschriebenen Stellen offen. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk E-Broschürenservice DOMEA® E-Verbandsbuch Informationssystem Außenhandel Erdbebenalarmsystem Geofachdaten-Informationsportal Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW Ministerium für Inneres und Kommunales Anzeige online: Online-Anzeigen an die Polizei Geo-Info-Systeme: Bereitstellung und Nutzung der Geo-Daten-Infrastruktur NRW Einstellung-Polizei: Einstellungsverfahren online für die Polizei BARVUS: Bußgeld-Einzug und Verrechnung mit mobilen EC-Terminals Rechtsportal: Recht.NRW www.recht.nrw.de Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Diverse Antragsvorgänge im Zusammenhang mit dem ESF Nutzung sozialer Medien (z. B. kommentierbarer Blog des Ministers, Livestream von ausgewählten Veranstaltungen) Arbeitszeiterfassung (u. a. für Teleheimarbeitende) via Web-Portal Unterstützung von Rechnungswesen und Haushaltsbewirtschaftung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 209 Elektronische Geschäftsprozesse von der Antragstellung über die Bearbeitung in der Fachsoftware und Kopplung an ein Dokumentenmanagementsystem (z. B. bei Anträge Online (@nton) im Bereich Digitale Kontrollgerätkarten Arbeitsschutzportal der Arbeitsschutzverwaltung bietet Expertenrat im System Kom- Net (z. B. zum Thema „Gesunde Arbeit“) Datenbanksystem ChemSysNW als Informationssystem für die Überwachungsbehörden des Chemikalienrechts Fachverfahren, die den Kommunen/Landschaftsverbänden zur Bearbeitung des SGB IX/Soziales Entschädigungsrecht zu Verfügung gestellt werden: Online-Antragstellung und elektronische Akte im Schwerbehindertenrecht IT-gestütztes Verfahren zur Bearbeitung von Verwaltungsverfahren im Sozialen Entschädigungsrecht Elektronische Akte im Sozialen Entschädigungsrecht (in der Pilotierungsphase) Einholung von gutachterlichen Stellungnahmen bei Vertragsärzten im Schwerbehindertenrecht online Bereitstellung elektronischer Akten für die Bezirksregierung zur automatischen Einnahmeverarbeitung bei der Regressierung nach dem Opferentschädigungsgesetz Online-Verfahren, die außerhalb der Landesverwaltung stehenden Dritten zur Umsetzung von ESF-Förderprogrammen zur Verfügung gestellt werden: Bei der Umsetzung der ESF-Förderprogramme „Bildungsscheck“, „Potentialberatung“ und „Erwerbslosenberatungsstellen“ kommen Online-Systeme zur Scheckausgabe und zur Datenübermittlung der Beratungsstellen zum Einsatz. Justizministerium Die Justiz deckt die Bereiche des Zusammenwirkens und die Beziehung der Verwaltung nach außen, also zu den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen, nahezu vollständig mit ihren E-Justice-Angeboten ab. Dazu wird auf die Antwort zu den Fragen 188 und 189 verwiesen. Lediglich in geringem Umfang ist die Justiz auch für Bereiche zuständig, die dem E-Government unterfallen. Zu nennen ist hier etwa die Dienst- und Rechtsaufsicht über die Notarinnen und Notare und hier beispielhaft: Elektronische Notarvertreterbestellung (elektronische Bestellung einer Notarvertreterin oder eines Notarvertreters) o Die Bundesnotarkammer hat in enger Abstimmung mit dem JM ein Verfahren entwickelt, das es ermöglicht, die Bestellung einer Notarvertreterin oder eines Notarvertreters vollständig elektronisch abzuwickeln. Hierfür sollen zukünftig auch die Notarvertreterinnen und Notarvertreter in das Notarverzeichnis (www.notar.de/) aufgenommen werden. o Mithilfe des Verfahrens können nicht nur die Notarinnen und Notare ihre Anträge auf Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters elektronisch stellen . Auch können die Präsidentinnen und Präsidenten der LG diese Anträge - vollständig - elektronisch bescheiden und bereits erfolgte Notarvertreterbestellungen elektronisch widerrufen. Die Einführung des Verfahrens zur elektronischen Notarvertreterbestellung soll in NRW zunächst pilotweise erfolgen, und zwar bei den LG Bochum und Bonn. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 210 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Die E-Government-Verfahren sind in der Regel rein fachlicher Natur. Die Verfahren werden im eigenen Geschäftsbereich, bei den Bezirksregierungen und im Kommunalbereich eingesetzt bzw. betrieben. Die Verfahren ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Verfahren E-Government-Verfahren MKULNV ABANDA Abfallanalysendatenbank (DOI) ABILA Siedlungsabfallbilanz (DOI) ABK Abwasserbeseitigungskonzepte (DOI) AIDA Abfall-Informations-Datendrehscheibe (DOI) ASYS-DV Verbund "Abfallüberwachungssystem in den Kreisen und kreisfreien Städten" (DOI) ELWAS Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem (DOI) FISAlBo Fachinformationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen NRW (DOI) FISStoBo Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung NRW (Internet ) Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung NRW (Internet) ForstGISWaldbrandabwehr ForstGIS Waldbrandabwehr (DOI) HYGRIS-C Hydrologisches Grundlagen- Informationssystem Grundwasser (Grundwasserdatenbank) (DOI) IGS Informationssystem gefährliche Stoffe (DOI) IDV Integrierte Datenverarbeitung Verbraucherschutz (DOI) ILM Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung (DOI) Informationsportal technischer Umweltschutz Informationsportal technischer Umweltschutz (DOI) ISA Informationssystem Stoffe und Anlagen (DOI) KABAS Kartographische Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach StörfallVO (DOI) Korrekturtool Lärmdatenmonitoring NRW (DOI) LANUV-Intranet Zugriff auf die Intranet-Seiten des LA- NUV NRW (DOI) Leitstellentool Leitstellentool LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 211 LHG-NRW Landeshundegesetz NRW - Zentrale Erfassung registrierter Hunde (DOI) QUER-DB Querbauwerke und Stauanlagen (DOI) TriwIS Trinkwasserinformationssystem (DOI) TSN Tierseuchennachrichtensystem (Internet ) ULP Umgebungslärmportal NRW (Internet) Umweltalarmpläne Umweltalarmpläne (DOI) VTU Vorschriftensammlung technischer Umweltschutz (DOI) Wasserbuch Wasserbuch DOI_ Deutschland-Online Infrastruktur Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr VEMAGS Wohngeld-Rechner NRW Wohngeld Online Antragstellung das Anhörungsverfahren zur Novellierung der Landesbauordnung wird per E-Mail durchgeführt. Um den Wünschen von über 400 Kommunen gerecht zu werden, bietet Straßen.NRW seit Januar 2007 ein in ganz NRW einheitliches Verfahren zum Austausch von Antragsunterlagen und Stellungnahmen auf elektronischem Weg. Beteiligung von Straßen.NRW als Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren Beteiligungen an Baugenehmigungsverfahren nach § 9 FStrG und § 25 StrWG NRW. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Das MIWF nutzt IT-Anwendungen wie elektronische Verfahren und Dokumente sowie die elektronische Kommunikation. Daneben sind Informationen in öffentlichen Netzen zugänglich . Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport KiBiz.web: webbasierte Unterstützung der Antrags- und Bewilligungsvorgänge sowie des Berichtswesens nach dem KiBiz Landeszentrale für politische Bildung-Fachverfahren: Intranet gestützte Fachanwendung der Landeszentrale für politische Bildung zur Abwicklung von Online- Bestellungen der Publikationen und für Online-Anmeldungen zu Veranstaltungen mit Anbindung an die Homepage Portal archive.nrw.de: Online-Information über vorhandene Bestände und Findmittel, übergreifende Recherche in den historischen Dokumenten, direkte Nutzung digitalisierter Archivalien und Vorreservierung zur Nutzung in den Lesesälen des LAV. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Eine Vielzahl von Prozessen zwischen Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern werden durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 212 Zentrale Stelle Gesunde Kindheit: Erfassung der Früherkennungsuntersuchungen U5 - U9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren) Erstellung von wöchentlichen Infektionsberichten Erteilung der Approbation als Medizinerin oder Mediziner, Apothekerin oder Apotheker, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut und Zahnmedizinerin oder Zahnmediziner Abwicklung der Ausbildungsumlage für Pflegeeinrichtungen gemäß AltPflG NRW Abwicklung der Investitionskostenförderung stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen . 137. In konkret welchen Bereichen sieht die Landesregierung Potential, auf Landesebene das E-Government auszubauen? Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung wird das E-Government auf Landesebene überall dort weiter ausgebaut werden, wo bei der Abwicklung geschäftlicher Prozesse über elektronische Medien mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien Vorteile erwartet werden. Insofern ist in allen in Frage kommenden Bereichen ein Verbesserungspotenzial zu erwarten, jedoch abhängig von den gegebenen Rahmenbedingungen in unterschiedlichem Umfang. Wesentliche Einflussgrößen sind die Zahl der Geschäftsvorfälle sowie die rechtlichen und organisatorischen Erfordernisse. Fachverfahren mit elektronischer Aktenführung und hohen Fallzahlen gehören daher zu den prioritären Bereichen . Zu denken ist hier vor allem an die Bereiche, in denen Antragsverfahren elektronisch erfolgen können und ein medienbruchfreier Verfahrensablauf nach außen und vor allem auch intern möglich ist. Besondere Rationalisierungseffekte sind beispielsweise in den Verwaltungsbereichen für Finanzen, Gewerbe, Statistik, Arbeitsschutz, Umwelt, Ausbildungsförderung und Verkehrswesen wie auch im Rechtsbereich zu erwarten. Eine detailliertere Darstellung wird sich im Rahmen der Umsetzungsplanung des geplanten EGovG NRW ergeben. Rationalisierungseffekte ergeben sich bei Dritten außerhalb der Landesverwaltung vor allem durch Zeit- und Kostenersparnisse beim Versand und im Rücklauf von Schriftverkehr sowie durch eventuell wegfallende Fahrzeiten. Für wachsende Teile der Gesellschaft und der Wirtschaft können Antrags- und Genehmigungsverfahren durch E-Government schließlich so abgewickelt werden, wie sie es bei Internetbuchungen und -einkäufen oder geschäftlichen Beziehungen bereits gewohnt sind. Auch der Automatisierungsgrad kann in geeigneten Fällen zunehmen. 138. Welche Aufgaben erfüllt der seit 2013 bestehende CIO, und welche Maßnahmen des E-Government und Verwaltungsstrukturreformmaßnahmen sind bisher durch den CIO auf den Weg gebracht worden? Zum 01.11.2013 wurde die Stelle des CIO eingerichtet und beim MIK NRW angesiedelt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören: die strategische Steuerung der Informationstechnik in der Landesverwaltung auf der Grundlage einer gemeinsam mit den Ressorts entwickelten IT-Strategie sowie die Fortführung der IT-Neustrukturierung; der Ausbau des E-Government, also insbesondere das Angebot einer leistungsfähigen E-Government Infrastruktur, die den Ressorts eine umfassende Bereitstellung von Online-Diensten für Wirtschaft und Bürger ermöglicht; LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 213 die Verbesserung der Transparenz und der Ausbau elektronischer Beteiligungsverfahren (Open Government); die Festlegung landesweiter verbindlicher Regelungen zur IT-Sicherheit und der Aufbau einer wirkungsvollen Sicherheitsinfrastruktur der Landesverwaltung sowie die aktive Unterstützung bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Sicherheitsverbundes Bund, Länder und Kommunen; die Steuerung des zentralen Dienstleisters IT.NRW; die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Kommunalbereich und der Ausbau föderaler Kooperationen insbesondere im Rahmen der Aktivitäten des IT- Planungsrats, in dem der CIO das Land vertritt. Wichtige Maßnahmen zur Erreichung der mit diesen Aufgaben verbundenen Ziele hat der CIO bereits auf den Weg gebracht. Hierzu gehört insbesondere der Gesetzentwurf zum EGovG NRW. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, eine vollelektronische Arbeitsweise mit und innerhalb der Landesverwaltung zu ermöglichen. Mit dem Gesetz sollen bestehende rechtliche Hindernisse beseitigt und der elektronische Zugang zur Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtert werden sowie die internen Verwaltungsabläufe u. a. durch elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung weitestgehend elektronisch erfolgen. Darüber hinaus sollen die Verwaltungsprozesse zukünftig mittels einer einheitlichen Methodik bezüglich der Anforderungen einer medienbruchfreien elektronischen Abwicklung optimiert werden. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird es Aufgabe des CIO sein, die Umsetzung in der Landesverwaltung zu koordinieren. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz die IT-Organisationsstrukturen und Regelungen zur IT-Koordinierung des über 30 Jahre alten ADVG NW den technischen Entwicklungen angepasst. In diesem Zusammenhang wird auch die Zusammenarbeit mit dem Kommunalbereich neu geregelt und diese - unter Beachtung kommunaler Selbstverwaltung - weiter intensiviert. Hierzu dient u.a. die vorgesehene Einrichtung eines Kooperationsrates aus Vertretern des Landes- und Kommunalbereichs. Parallel zur Formulierung des E-Government Gesetzes koordiniert der CIO die Erstellung eines E-Government Konzeptes, welches einen Rahmen für die weitere Entwicklung des E- Governments in der Landesverwaltung darstellt. In einem dynamischen und ganzheitlichen Modernisierungsansatz werden hierbei elektronische Verwaltungsdienstleistungen, Organisation , Informationstechnik und Öffentlichkeitsarbeit stärker miteinander verzahnt und auf aktuelle Rahmenbedingungen und Entwicklungen ausgerichtet. Das Land hat sich bereits seit vielen Jahren den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft für eine elektronische Zusammenarbeit geöffnet. Alle Fachressorts bieten heute elektronische Bürger- und Unternehmensdienste an (Auf die Antwort zu Frage 136 wird verwiesen .). Der CIO unterstützt und forciert diese Entwicklung durch die vorgesehene gesetzliche Verpflichtung, Fachverfahren künftig online anzubieten. Um E-Government in NRW zum umfassenden Durchbruch zu verhelfen, sollen die Behörden durch das EGovG NRW darüber hinaus verpflichtet werden, einfache Zugangsmöglichkeiten sowie neue elektronische Identifikationsverfahren , wie z. B. auf der Grundlage des neuen Personalausweises oder durch De-Mail, anzubieten. Die hierzu notwendigen Basis-Infrastrukturdienste (zentraler De-Mail- Zugang, zentraler Dienst für elektronische Identitätsnachweise, zentrales elektronisches Bezahlverfahren, zentraler Dienst für E-Akte und Vorgangsbearbeitung einschl. Akteneinsicht und Aktenaustausch zwischen Behörden) wird der CIO in Abstimmung mit den Ressorts entwickeln und aufbauen. Als zentraler Baustein wurde hierbei die elektronische Akte identifiziert, deren Einführung als Grundvoraussetzung für effizientes E-Government gesehen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 214 Die im Rahmen der IT-Neustrukturierung begonnene Bündelung des Betriebs von IT- Verfahren der Landesverwaltung auf den zentralen IT-Dienstleister IT.NRW ist inzwischen weit fortgeschritten. Dieser Prozess wird fortgesetzt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielfältige elektronische Dienstleistungen und weltweite Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung; diese werden weiter ausgebaut, um weitere Fachaufgaben elektronisch zu unterstützen und neue mobile Arbeitsformen zu ermöglichen. Ergänzt wird das E-Government Konzept durch eine Open-Government Strategie des Landes , in der die ressortübergreifenden Ziele eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandels konkret beschrieben wurden. Dieses Konzept wird derzeit vom CIO gemeinsam mit allen Ressorts umgesetzt. Erste sichtbare Ergebnisse sind das Open-Government Portal des Landes, das im März 2015 vom CIO für die Öffentlichkeit freigeschaltet wurde. Als ein Partizipationsprojekt im Rahmen von Open-Government wurde z. B. allen interessierten Kreisen die Möglichkeit gegeben, über das Internet zum Entwurf des EGovG NRW Stellung zu nehmen . E-Government findet bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen nur Akzeptanz, wenn die Sicherheit von Daten und Übertragungswegen gewährleistet ist. Die bereits vorhandenen organisatorischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen werden auch deshalb regelmäßig den ständig wachsenden Gefährdungen angepasst und weiter ausgebaut. Auf Vorschlag des CIO hat die Landesregierung im Juni 2015 die Informationssicherheitsleitlinie NRW sowie zahlreiche weitere Maßnahmen beschlossen, mit denen die Landesverwaltung ihr hohes Maß an IT-Sicherheit weiter verbessern wird. Die notwendigen Ressourcen wurden in den Haushaltsentwurf 2016 übernommen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern in Fragen der Informationssicherheit konnte durch den Aufbau des Verwaltungs CERT-Verbundes deutlich verbessert werden. Der CIO vertritt das Land im IT-Planungsrat. In den Arbeitsgruppen des IT-Planungsrates arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CIO-Stabsstelle bei zahlreichen länderübergreifenden Projekten aktiv mit. Dies gilt u. a. bei der Erstellung und Festlegung länderübergreifender IT-Standards, der Entwicklung bundesweit einheitlicher elektronischer Identifikationsmethoden , einheitlicher Bezeichnungen und Beschreibungen von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung oder beim Aufbau der bundesweiten Behördenrufnummer 115. Damit stellt der CIO den notwendigen Einfluss des Landes auf die Entwicklung bundesweiter Standards sicher, wie z.B. bei der Entwicklung des einheitlichen Zeichensatzes für die gesamte öffentliche Verwaltung oder auch bei der Festlegung verbindlicher Standards für die technische Zusammenarbeit unterschiedlicher Vergabesysteme in der Bundesrepublik. Er verfolgt dabei auch das Ziel, geeignete NRW-Lösungen länderübergreifend zum Einsatz zu bringen, wie es z. B. mit der OSiP gelungen ist. 139. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit Shared Service gesammelt, und zu welchem Verbesserungspotential (bitte Angabe in %) ist es bei der Anwendung von Shared Service innerhalb der Landesverwaltung gekommen? Dem Ansatz von Shared Services liegt die Intention zugrunde, durch Bündelung von Fachkompetenz und durch Nutzung von Skaleneffekten interne Dienstleistungen qualitativ zu optimieren und zugleich wirtschaftlicher zu erbringen. In der Landesverwaltung kommen so verstandene Shared Services sowohl ressortübergreifend als auch ressortspezifisch zum Einsatz. Unter den ressortübergreifenden Shared Services kommen LBV, BLB und IT.NRW eine besondere Bedeutung zu: Der BLB hat bei seiner Gründung als teilrechtsfähiges Sondervermögen im Jahr 2001 die im Eigentum des Landes stehenden Liegenschaften - mit Ausnahme einiger Sonderliegenschaften - übertragen bekommen. Sein Auftrag ist es, die (übertragenen) Grundstücke für Zwecke des Landes zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten. Gegenüber LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 215 den Behörden und Einrichtungen des Landes tritt er als Vermieter auf. Zugleich umfassen seine Leistungen das gesamte Portfolio des Immobilienmanagements, von der Standortsuche und der Projektentwicklung für neue Gebäude über die Planung und Realisierung, Instandhaltung und Instandsetzung bis hin zur Verwertung nicht mehr benötigter Immobilien. Dem LBV obliegt die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Landesbedienstete, die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge und der Beihilfen für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte des Landes sowie deren Hinterbliebenen, die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften an Familiengerichte und - als Familienkasse - die Zahlung des Kindergeldes an die Bediensteten des Landes. IT.NRW ist - neben seiner Aufgabe als Statistisches Landesamt - der zentrale IT- Dienstleister für die Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung. Das Portfolio umfasst das Angebot von Softwareentwicklung und -betrieb, Rechenzentrumsleistungen, IT- Services wie z. B. Anwenderbetreuung, die Durchführung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren , Druck und Versand, IT-Beratung sowie IT-Ausbildung und -Fortbildung. Daneben betreibt, optimiert und überwacht IT.NRW wesentliche Bereiche der landesweiten IT- Infrastruktur wie z. B. das Landesverwaltungsnetz mit dem bei IT.NRW eingerichteten zentralen Übergang zum Internet. Im Bibliotheksverbund werden die Bestände der angeschlossenen Bibliotheken nachgewiesen und online zur Verfügung gestellt. Das Verfahren wird von IT.NRW zentral betreut. Zurzeit nehmen 75 Bibliotheken der obersten Landesbehörden, Landesoberbehörden, Landesmittelbehörden und Gerichte am Verbund teil. Der Verbundpool, der täglich aktualisiert wird, enthält ca. 1.200.000 Medien. Mit dem Verbund sind u.a. Arbeitsabläufe wie Erwerb und Medienerschließung vereinheitlicht, einheitliche Erfassungsstandards geschaffen worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden erstmals Produkte in dem sog. Lead-Buyer- Modell landesweit zentral beschafft. Die von den Lead-Buyern ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen werden in einen elektronischen Vergabekatalog eingestellt. Der elektronische Vergabekatalog bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, alle darin enthaltenen Produkte direkt elektronisch beim Unternehmen zu bestellen. Damit entfallen der bisherige Prozess zur Erstellung eines Auftragsschreibens und der Versand mit der Post. Soweit ressortspezifische Produkte beschafft werden müssen, verbleibt die Beschaffungshoheit beim jeweiligen Ressort. Aber auch für die Bestellung dieses Spezialbedarfs kann der Katalog genutzt werden. Die Software ermöglicht, dass die Nutzer nur die Produkte sehen, für die auch eine Bestellberechtigung besteht. Aus Sicht der Landesregierung hat sich der bei den genannten Einrichtungen verwirklichte Gedanke einer Bündelung von Fachkompetenz bewährt. Diese grundsätzlich positive Einschätzung verkennt nicht, dass es im Einzelfall aus Sicht der internen „Kunden“ Kritik an der Qualität der jeweiligen Dienstleistung gibt. Insgesamt überwiegen die Vorteile: Zum einen werden die Behörden und Einrichtungen des Landes von Querschnittsaufgaben entlastet und können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Zum anderen führt die mit der Bündelung von Fachkompetenz einhergehende Standardisierung von internen Prozessen zu einer wirtschaftlicheren Aufgabenwahrnehmung. Allerdings lässt sich das Verbesserungspotenzial nicht - wie in der Frage erbeten - prozentual quantifizieren. Neben den für die Landesverwaltung insgesamt eingerichteten Shared Service Centern gibt es eine Reihe von ressortspezifischen Lösungen. Diese werden nachfolgend bespielhaft beschrieben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 216 Ministerium für Schule und Weiterbildung Shared Service MSW und Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (Qualitätsagentur) MSW nimmt im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft (Shared Services) geeignete administrative Querschnittsaufgaben mit der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule gemeinsam wahr. Grundgedanke der Shared Services ist, dass bestimmte Querschnittsleistungen von den zuständigen Querschnittseinheiten als Shared Service sowohl für das MSW als auch für die Qualitätsagentur gebündelt wahrgenommen werden. Damit können vorhandene Ressourcen im Rahmen einer abgestimmten Steuerung mit schlanken Strukturen gebündelt und optimal eingesetzt werden. Im Rahmen des stufenweisen Auf- und Ausbaus der Qualitätsagentur wurden folgende Shared Services eingerichtet, dabei werden der genaue Gegenstand, das Leistungsspektrum sowie die Leistungstiefe einvernehmlich festgelegt und entsprechend der Entwicklung fortgeschrieben. Insofern stellen die nachfolgenden Beschreibungen nur eine grobe Übersicht der Ausgestaltung dar. Shared Service Neues Haushalts- und Rechnungswesen umfasst u. a. die Zuständigkeit für alle Grundsatzangelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie die Begleitung der Projektphase und des späteren Dauerbetriebs von EPOS.NRW (u. a. geplante gemeinsame Budgeteinheit). Shared Service für den Bereich IT umfasst den Betrieb des internen Verwaltungsnetzwerks , der daran angeschlossenen Computer und den Betrieb der auf diesen betriebenen Software sowie des Tagungsnetzes am Standort Soest. Shared Service Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit übernimmt u. a. Aufträge für Druck, Produktion, Programmierung und Versand von administrativen und curricularen Vorgaben wie Richtlinien und (Kern-) Lehrplänen, diesbezügliche Materialien, Handreichungen, Broschüren und Flyer und unterstützt die intensive Zusammenarbeit von MSW und Qualitätsagentur im Bereich der Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit ebenso wie er die Qualitätsagentur bei der Planung und Vorbereitung von eigenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit berät. Gegenstand des Shared Service Beschaffung sind grundsätzlich Beschaffungen, die herkömmlicherweise in das Aufgabengebiet des Inneren Dienstes einer Behörde oder einer Einrichtung fallen. Dabei konzentriert sich der Shared Service auf den Bereich größerer Beschaffungen (Stichwort Vergaberecht) und auf die ggf. mögliche Bündelung von Bedarfen, zur Erzielung verbesserter Konditionen und zur optimalen Ausnutzung von bestehenden Rahmenbezugsverträgen. Konkrete Angaben zum Verbesserungspotential lassen sich auf Grund der relativ jungen Entwicklung noch nicht machen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein wesentlicher Aspekt der Einrichtung der Shared Services darin lag, zusätzliche Personalbedarfe, wie sie bei einer klassischen Vollorganisation einer Einrichtung entstanden wären, zu vermeiden. Auch wenn die Evaluation noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich jedoch die Vorteile der gebündelten Wahrnehmung verwaltungsinterner Dienstleistungen bereits jetzt aufzeigen. Die Qualitätsagentur kann sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Die Dienstleistungsergebnisse werden durch Know-how-Bündelung und Spezialisierung sowie einheitliche Qualitätsstandards optimiert. Zugleich werden die Voraussetzungen für eine preiswertere Erbringung der Leistungen unter den bestehenden Rahmenbedingungen verbessert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 217 Ministerium für Schule und Weiterbildung und Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung MSW und MIWF bieten bei getrennten Zuständigkeiten für Räumlichkeiten, Ausstattung, Personal und Etat einen Shared Service im Bereich der Hausbibliotheken an. Die Kooperation wird begünstigt durch die räumliche Nähe auf dem Behördengelände der Völklinger Straße . So ist bei den für beide Ministerien gleichermaßen relevanten Themengebieten eine gemeinsame Nutzung von Buch- und Zeitschriftenbeständen und damit die weitgehende Vermeidung von Doppel-Anschaffungen in diesen Bereichen möglich. Vor allem werden aber personelle Synergien erreicht, indem alle Dienstleistungen (Beratung, Katalog, Bibliotheksintranet , Newsdienste, Zeitschriftenumläufe u .a.) unabhängig von der Zugehörigkeit des Bibliothekspersonals hausübergreifend und arbeitsteilig auch für die Beschäftigten des jeweils anderen Hauses erbracht werden. Eine prozentuale Bezifferung ist nicht möglich. Finanzministerium Das LaFin NRW hat die Aufgabe, die obersten Landesbehörden und die diesen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen bei der landesweiten und länderübergreifenden Vermittlung von Beschäftigten zu unterstützen. Neben dem in der Antwort zu Frage 136 dargestellten Betrieb des zentralen Stellenmarkt.NRW unterstützt das LaFin NRW die obersten Landesbehörden und die diesen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen bei ressortübergreifenden Zurruhesetzungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit, indem es diese berät und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten für die betroffenen Beamtinnen und Beamten prüft. Justizministerium Der Begriff Shared Service findet in der Justizverwaltung keine ausdrückliche Verwendung. Der damit verbundene Gedanke einer Zentralisierung von Dienstleistungsprozessen gleichwohl . So sind in der Justiz für die Erledigung etwa der lT-Angelegenheiten derzeit landesweit noch vier zentrale Betriebseinrichtungen zuständig. Diesen zentralen Betriebseinrichtungen sind Aufgaben des IT-Betriebs übertragen worden, die zuvor bei den Gerichten dezentral erledigt werden mussten. Durch die Einrichtung der zentralen Betriebseinrichtungen konnten die entsprechenden Geschäftsprozesse standardisiert und vereinfacht werden. Die nötige Fachkompetenz wurde in den einzelnen Betriebseinrichtungen aufgebaut, gebündelt und vertieft: Das Beratungstelefon Informationstechnik ist die zentrale Anlaufstelle für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz NRW bei allen Störungen an ihrem IT- Arbeitsplatz. Soweit dies unmittelbar möglich ist, werden Störfälle sofort behoben oder bis zu deren Behebung durch andere Stellen begleitet. Das Technische Betriebszentrum überwacht alle zentralen IT-Betriebs- und IT- Bereitstellungsprozesse der Justiz im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz, erhebt die dazu notwendigen Betriebsdaten und wertet diese aus. Als weitere Aufgabe führt es die Administration und Überwachung der lokalen Netze und Systeme sowie die Meldung, Dokumentation und Behebung von Betriebsstörungen durch. Eine besondere Rolle kommt ihm in Notfallsituationen zu, etwa beim Eintritt akuter Sicherheitsbedrohungen : In Abstimmung mit dem Validierungszentrum entscheidet es über die Durchführung besonderer Maßnahmen und kontrolliert landesweit deren Durchführung . Das Validierungszentrum ist u. a. für die Prüfung eingesetzter oder für den Einsatz vorgesehener Hard- und Softwareprodukte sowie für die Erklärung technischer Verträglichkeit zuständig. Für den zukünftigen Einsatz von Hard- und Software werden Marktanalysen vorgenommen. Weiterhin entwickelt es Pakete zur schnelleren Verteilung von Software auf den Arbeitsplätzen in der Justiz und stellt diese zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 218 Der Zentralen IT-Beschaffungsstelle obliegen die Durchführung und Abwicklung der Vergabeverfahren für alle im IT-Bereich benötigten Lieferungen und Leistungen sowie die spätere Vertragspflege. Die Hauptaufgaben orientieren sich dabei an dem Beschaffungsprozess von der Initiierung des Vergabeverfahrens über Ausschreibung, Vertragsschluss, Umsetzung bis zur Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen. Dabei bilden die Beschaffungsvorschriften genauso wie die geltenden landesweiten, nationalen und internationalen IT-Richtlinien, technischen Normen und Arbeitsplatzrichtlinien die Grundlagen. Sie führt durchschnittlich 25 umfängliche Vergaben im Jahr durch. Daneben werden ca. 4.800 Abrufe aus bestehenden Verträgen sowie durchschnittlich 500 Einzelbeschaffungen im Jahr durchgeführt. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Im Dienstgebäude des Ministeriums sind auch der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug sowie die Stiftung Wohlfahrtspflege untergebracht. MGEPA stellt diesen Einrichtungen die komplette IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Betreuung der IT-Nutzer/innen) gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Die zentrale Bereitstellung entsprechender Ressourcen führt zu einer sehr viel effizienteren Aufgabenerledigung als eine kleinteilige Installation in den einzelnen Einheiten. Weiterhin nutzen MGEPA und der nachgeordnete Bereich den zentralen Einkauf von IT-Komponenten (Hardware, Software, Dienstleistungen) sowie die zentralen Servicedienstleistungen von IT.NRW. Eine konkrete Bezifferung des Verbesserungspotentials ist nicht möglich. Sie liegt schätzungsweise in beiden genannten Bereichen bei 20 - 30 v. H. Das MGEPA leistet darüber hinaus Shared Service im Bereich der Hausdruckerei für die Stiftung Wohlfahrtspflege und den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug, bei der Beschaffung von Büromaterial und Büromöbeln sowie durch die Haustechnik für die Stiftung Wohlfahrtspflege und den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug , bei der Bereitstellung von Sitzungsräumen für andere Ministerien im Regierungsviertel am Rhein. Das Verbesserungspotential kann nicht angegeben werden. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Die Dienstleistungen der Hausdruckerei werden von der Staatskanzlei mitgenutzt. Durch die gemeinsame Nutzung sind Synergieeffekte eingetreten, die im Einzelnen nicht beziffert werden können. NRW direkt - das Service Center der Landesregierung - übernimmt seit 2014 zeitweise (Krankheits- und Urlaubsvertretung) die Telefonzentrale des MAIS. Die Übernahme des Service funktioniert reibungslos. Damit entfällt eine Ressourcenbindung durch eine hausinterne Vertretungslösung. Eine Quantifizierung des Verbesserungspotenzials ist nicht möglich. Derzeit werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit IT.NRW das MAIS im sog. Firstlevel-IT-Service (IT-Hotline) unterstützen kann. Eine Quantifizierung von Verbesserungspotenzial ist nicht möglich. 140. Welche elektronischen Zahlungsmöglichkeiten bei Verwaltungsgebühren sind in Nordrhein-Westfalen zulässig und werden auch praktiziert? Gemäß LHO (Nr. 2.1 VV zu § 79 LHO) sind Zahlungen durch Überweisung, im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens, mittels Kartenzahlverkehr (z. B. Geldkarte, Debitkarte, Kreditkarte ), mittels elektronischer Zahlungssysteme (z. B. Bezahlverfahren bei E-Government) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 219 oder im Wege der Verrechnung anzunehmen oder zu leisten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahlung bar, durch Zahlungsanweisung oder durch Scheck angenommen oder geleistet werden. Die Gebührenerhebung durch die Landesbehörden findet überwiegend über einen Gebührenbescheid in Papierform statt. Die Zahlungen werden durch Überweisungen oder im Wege der Verrechnung angenommen. In einzelnen Bereichen wird auch das Lastschrifteinzugsverfahren eingesetzt oder auch die Zahlung in bar angenommen. Sofern in den Ressorts neue IT-gestützte Verfahren zur Zahlung eingeführt werden sollen, bedarf es der vorherigen Einwilligung des Finanzministeriums. So wurde z. B. im Bereich der Polizei in die Zahlung mit electronic cash, electronic cash mit Chip, ec-Karten und verschiedene Kreditkarten bei der Begleichung von Verwaltungsgebühren eingewilligt. Darüber hinaus kann die Bürgerin oder der Bürger jederzeit ihren bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land per Online-Banking nachkommen. Die Erarbeitung von Standards für weitere elektronische Zahlungsmöglichkeiten erfolgt zurzeit im Rahmen des Gesetzentwurfs zum EGovG NRW. Elektronische Zahlungssysteme werden in einzelnen Kommunen nach eigener Entscheidung und im Rahmen der eigenen Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung eingesetzt. Die Landesregierung strebt jedoch an, dass die Behörden des Landes und der Kommunen als Bestandteil des E-Government den Bürgerinnen und Bürgern ab 2017 die Möglichkeit einer sicheren und im elektronischen Geschäftsverkehr üblichen Bezahlmöglichkeit anbieten. 141. Welche elektronischen Zahlungsmöglichkeiten bei der Bußgeldbegleichung sind in Nordrhein-Westfalen zulässig und werden auch praktiziert? Bußgelder sind das Ergebnis eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Sie können mittels Online -Banking bezahlt werden. Bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei besteht die Möglichkeit, dass Betroffene Verwarnungsgelder bargeldlos durch das Verfahren „BARVUS“ bezahlen. Im Bußgeldverfahren ist dies der Polizei zur Sicherung des Verfolgungsanspruchs des Staates in Form von Sicherheitsleistungen nur bei Personen möglich, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben. Dazu wird gleichfalls das Verfahren „BARVUS“ genutzt. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 70 PStG obliegt den Standesämtern. Ob in einzelnen Kommunen elektronische Zahlungsmöglichkeiten zulässig sind und ggf. auch praktiziert werden, ist nicht bekannt. Von der ZFU, einer länderübergreifenden Einrichtung aller 16 Länder mit Sitz in NRW, werden Bußgelder nach § 21 FernUSG erhoben. Der Einzug der Bußgelder der ZFU erfolgt durch die Landeskasse. Hierzu wird ein Bußgeldbescheid mit der Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße an die Landeskasse erstellt. Hinsichtlich des Glücksspielwesens ist Folgendes festzuhalten: Gemäß OWiG wird ein Gebührenbescheid mit der Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße an die zuständige Kasse erstellt. Eine Sonderregelung für das Glücksspielrecht liegt nicht vor. Ob einzelne örtliche Ordnungsbehörden unmittelbar elektronische Zahlungsmöglichkeiten anbieten, ist nicht bekannt .142. Welche meldebehördlichen Angelegenheiten können die Bürger in den Kommunen Nordrhein-Westfalens digital beantragen? Die Organisation der Aufgabenerledigung im Bereich des Meldewesens obliegt den Kommunen in eigener Zuständigkeit. Das seit dem 01.11.2015 geltende BMG eröffnet die nachstehend genannten rechtlichen Möglichkeiten der digitalen Antragstellung. Diese werden durch die Kommunen in unterschiedlichem Umfang durch Angebot entsprechender Dienste im Internet genutzt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 220 Beantragung einer Melderegisterauskunft - § 49 Abs. 2 ff. BMG Beantragung der sog. Selbstauskunft als Meldepflichtiger - § 10 Abs. 2 ff. BMG Beantragung der Anmeldung am neuen Wohnort - § 23 Abs. 2 BMG. 143. Welche meldebehördlichen Angelegenheiten werden im Gesamtprozess ausschließlich digital bearbeitet? 144. Welche meldebehördlichen Verfahren haben sich seit 2007 in welcher Form vereinfacht? Die Fragen 143 und 144 werden zusammen beantwortet. Im Bereich des Meldewesens hat sich seit Jahren ein hoher Grad der Automatisierung auch in Form der elektronischen Abbildung von Geschäftsprozessen etabliert. Durchgängig nutzen die kommunalen Meldebehörden Software von verschiedenen im Meldewesen tätigen Fachverfahrensherstellern . Folgende Prozesse werden weitestgehend digital abgebildet: Führung des Melderegisters Anmeldung von Personen, soweit der sog. Vorausgefüllte Meldeschein genutzt werden kann (= elektronischer Abruf und Übernahme der Meldedaten von der bisher zuständigen Meldebehörde) Abwicklung des sog. Rückmeldeverfahrens gemäß der 1. BMeldDÜV (= Datenabgleich zw. aktuell und bisher zuständigen Meldebehörde - Eine Abmeldung ist bei Umzug im Inland nicht mehr erforderlich) Regelmäßige Datenübermittlungen gemäß der 2. BMeldDÜV an diverse Stellen des Bundes Regelmäßige Datenübermittlungen u. a. gemäß der MeldDÜV NRW an diverse Stellen des Landes Elektronischer Abruf von Meldedaten über das Meldeportal für den Geschäftsbereich des MIK (zur Zeit im Pilotbetrieb) Beantragung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister Erteilung von Melderegisterauskünften an Private, insbesondere an gewerblich tätige Adressermittlungsunternehmen. 145. Welche konkreten Auswirkungen haben meldebehördliche Verfahrensvereinfachungen bislang für die Kommunen? Die Vereinfachung von meldebehördlichen Vorgängen führt sowohl zu Zeiteinsparungen bei der Vorgangsbearbeitung als auch zu direkten Kosteneinsparungen. Kosteneinsparungen können zusätzlich durch Einsparungen im Personalbereich erzielt werden. Die Realisierung obliegt ausschließlich den Kommunen in eigener Zuständigkeit. Verfahrensvereinfachungen durch einen höheren Grad an Automatisierung können zu einer zumindest teilweisen Kostenverlagerung in den technischen Bereich führen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 221 146. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen mit der elektronischen Lohnsteuerkarte? Die Erfahrungen sind positiv. Durch die erfolgreiche Einführung der Elektronischen Lohnsteuerkarte wurde die seit 1925 geltende Lohnsteuerkarte durch ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren ersetzt. ELStAM modernisiert den Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Städte und Gemeinden bis zur Übergabe an die Beschäftigten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Mit ELStAM erfolgte damit ein weiterer wesentlicher Schritt, die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Finanzverwaltung individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Die im Jahr 2013 begonnene stufenweise Einführung von ELStAM konnte in 2014 abgeschlossen werden. ELStAM wird bundesweit flächendeckend eingesetzt. 147. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen mit der elektronischen Steuererklärung? 148. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen durch elektronische Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen? Die Fragen 147 und 148 werden zusammen beantwortet. Die Erfahrungen sind positiv: Mit ELSTER verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwändig zu gestalten. Hintergrund ist zum einen die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung einer Reihe von Steuererklärungen , insbesondere der Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen und der Einkommensteuererklärungen für Gewerbetreibende, Selbstständige und Landwirte. Viele Steuerbürger wollen aber zum anderen - auch ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein - im Zuge der zunehmenden Digitalisierung ihre Steuerangelegenheiten ebenso elektronisch abwickeln können wie z. B. ihre Bankgeschäfte. Das ELSTEROnline-Portal ermöglicht es allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, z.B. die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuer -Voranmeldung, die Lohnsteuer-Anmeldung und vieles mehr online im Internet auszufüllen und abzugeben. Alle Formulare, die online abgegeben werden können, findet man im ELSTEROnline-Portal. Für die Steuerverwaltung vermindert sich durch die elektronische Datenübermittlung der Aufwand für die Datenerfassung und damit senken sich die Kosten. Davon profitieren letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger. Da eine Datenerfassung nicht mehr erforderlich ist, wird die Bearbeitungszeit verkürzt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich sicher sein, dass ihre Angaben zutreffend als Eingabewerte übernommen werden, da Fehler, die bei der Datenerfassung anhand einer Papiererklärung unterlaufen können, ausgeschlossen werden. Die Steuerbürgerin oder der Steuerbürger und ihr/ihre/sein/seine Steuerberaterin /Steuerberater können sich für die sog. Bescheiddatenübermittlung entscheiden. Dann versendet das Finanzamt nicht nur einen Steuerbescheid in Papierform, sondern es werden auch die Daten des Steuerbescheides elektronisch zur Abholung bereitgestellt. So lässt sich sofort feststellen, ob das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 222 149. Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen mit der elektronischen Meldung zu den Sozialversicherungen? Die Landesregierung bewertet das elektronische Meldeverfahren als einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungserleichterung (Stichwort „papierlose Verwaltung“), begrüßt die Bereitstellung kostenfreier Ausfüllhilfen und wertet das Verfahren angesichts der geringen Quote der durch die Annahmestellen abgewiesenen Meldungen positiv. Seit dem 01.01.2006 haben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung mittels systemgeprüfter Programme oder geprüfter Ausfüllhilfen zu erstellen und über die Datenannahmestellen einzureichen. Insbesondere für KMU wurde als Alternative zu kostenpflichtigen Programmen die Ausfüllhilfe sv.net entwickelt. 150. In welchem Umfang werden Unterlagen in den Landesbehörden ausschließlich digital archiviert? (differenzierte Darstellung nach Behörde bzw. Ressort) Eine elektronische Akte ist eine logische Zusammenfassung sachlich zusammengehöriger oder verfahrensgleicher Vorgänge und/oder Dokumente, die alle bearbeitungs- und aktenrelevanten E-Mails, sonstigen elektronisch erstellten Unterlagen sowie gescannte Papierdokumente umfasst und so eine vollständige Information über die Geschäftsvorfälle eines Sachverhalts ermöglicht. Derzeit gibt es nur in wenigen, gesetzlich zugelassenen Fällen die Möglichkeit einer ausschließlichen elektronischen Aktenführung. Die Schaffung einer umfassenden gesetzlichen Grundlage ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfes zum EGovG NRW. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende beispielhafte Anwendungsbereiche in den Ministerien und ihren Geschäftsbereichen: Alle Beihilfestellen der Landesverwaltung legen die Beihilfeakten digital ab (Beihilfe NRWPlus) Bezirksregierung Köln bearbeitet das BAFöG-Programm mit Vorortzuständigkeit für das ganze Land durchgehend digital. IT.NRW nimmt im Rechtsbereich der Statistik, in der Aufbereitung des Mikrozensus sowie im Workflow-Managementsystem ausschließlich eine digitale Speicherung der elektronischen Akten vor. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtaktenbestand von ca. 4 v. H. Straßen.NRW führt die Personalakten flächendeckend digital. Seit 2012 werden die Eingangsrechungen bei Straßen.NRW im Bereich der Eigenmittel digitalisiert und stehen einer vollständig digitalen Rechnungslegung zur Verfügung . Auf Basis der aktuellen Gesetzeslage werden in Papierform eingereichte Rechnungen bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist analog aufbewahrt, elektronische Rechnungen werden nur digital vorgehalten. Die Oberfinanzdirektion NRW führt ausschließlich elektronische Akten. Aus rechtlichen Gründen dürfen jedoch zur Zeit noch nicht alle Papierdokumente vernichtet werden, Papierakten werden aber nicht mehr geführt. Mit Inkrafttreten des EGovG NRW, voraussichtlich Anfang 2016, wird nur noch die elektronische Akte geführt. Ebenso verfährt das Finanzministerium in acht Referaten, in denen die elektronische Akte zur Zeit pilotiert wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 223 151. In welchem Umfang werden Unterlagen in den Landesbehörden sowohl digital als auch in Papierform archiviert? (differenzierte Darstellung nach Behörde bzw. Ressort) Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die „doppelte“ Ablage von Unterlagen, also vollständigen Akten, sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form gemeint ist. Die Papierakte ist bis zur flächendeckenden und verbindlichen Einführung der E-Akte in allen Landesbehörden die grundsätzlich führende Akte. Eine zusätzliche digitale Akte wird allenfalls als Zweitakte geführt. In ihr werden aus Gründen der Arbeitserleichterung u.a. elektronisch eingegangene, erzeugte oder versandte Dokumente gespeichert. Der Umfang der parallelen Archivierung variiert in den Landesbehörden von unter 1 v. H. bis ca. 60 v. H. 152. Wie bewertet die Landesregierung die Vorteile der digitalen Archivierung in puncto Zeitersparnis bei Datenzugriff und Weiterverarbeitung, Platzersparnis, Zugriffsmöglichkeit von verschiedenen Orten oder Materialersparnis? Die Umstellung der Landesverwaltung auf elektronische Aktenführung und elektronische Vorgangsbearbeitung ermöglicht den Verzicht auf Büroflächen für die Zwischenlagerung und Archivierung von Papierdokumenten. Dies wird sich allerdings in der Regel nur mittel- bis langfristig in Einsparungen bei Mietausgaben niederschlagen. Zum Ersten sind mindestens die Aufbewahrungsfristen und die Zeiten der Langzeitarchivierung für die meisten Unterlagen , die bisher in Papierform existieren, ausschlaggebend, und zum Zweiten wird es in der Regel nicht möglich sein, einzelne Räume - etwa für Registraturen - während der Laufzeit eines bestehenden Mietvertrages „abzumieten“. Im Einzelfall kann vielleicht schon kurzfristig auf ansonsten erforderlichen zusätzlichen Büroraum verzichtet werden, aber mit einer spürbaren Entlastung ist erst in einem Zeitraum von 5 bis 15 Jahren nach der Umstellung auf digitale Verwaltungsverfahren zu rechnen. Die Landesverwaltung verfügt nicht über umfassende und präzise Daten über den Anteil der Flächen für die Archivierung von Akten an der angemieteten Bürofläche insgesamt. Dies ist auch darin begründet, dass es nicht ausschließlich um ausgewiesene Flächen für Registraturen geht, sondern in vielen Fällen Akten auch in den Büros der sachbearbeitenden Beschäftigten aufbewahrt werden. Eine Schätzung der Entlastungspotenziale bei den Mietausgaben ist deshalb auf plausible, aber grobe Annahmen angewiesen. Für die gesamte Landesverwaltung kann auf der Basis der Mietausgaben 2015 ein mögliches Einsparpotenzial ab 2023 in Höhe von rund 37 Mio. EUR/Jahr abgeschätzt werden. Zu betonen ist aber, dass die Schätzung des Entlastungspotenzials bei Mieten nicht auf praktische Erfahrungswerte zurückgreifen kann, sondern sich auf plausible, aber im Einzelfall widerlegbare Annahmen stützt. Neben den Mietkosten spielen Einsparpotenziale bei anderen Sachausgaben eine Rolle. Zu nennen sind hier insbesondere Kosten für Porto, Papier, Aktenordner, daneben aber auch Betriebs- und Wartungskosten für Drucker. Auch hier liegen keine belastbaren Zahlen zur Ist-Situation vor. Eine Schätzung des Einsparpotenzials für die genannten Kostenpositionen prognostiziert eine Größenordnung von jährlich rund 10 Mio. EUR, die schrittweise mit der Digitalisierung erreicht wird und ab 2030 in vollem Umfang zum Tragen kommen kann. Die Langzeitarchivierung von Unterlagen aus der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, ist im Sinne von §§ 2-3 ArchivG NRW Aufgabe des LAV. In dieser Hinsicht treffen ähnliche Aussagen wie oben auch für das LAV zu. Bei der Reduzierung des Raumbedarfs ist hier jedoch zu berücksichtigen, dass das LAV gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 ArchivG NRW grund- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 224 sätzlich verpflichtet ist, Unterlagen in ihrer Entstehungsform zu archivieren. Daher stellen die analoge und die digitale Archivierung keine Alternativen dar. Vielmehr ergänzen sie sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Schriftgutform der anbietenden Stellen. Als letztes Glied der Aufbewahrungs- und Archivierungskette wird das LAV zudem erst sehr spät von der Platzersparnis profitieren. Die Archivierung analogen Verwaltungsschriftgutes von den Landesbehörden wird für mindestens 30 Jahre kaum vermindert anhalten. Neben dem Aspekt Raumbedarf ergeben sich insbesondere im Bereich der Bestandserhaltung langfristig Einsparpotentiale: Dies betrifft beispielsweise die Kosten für Verpackung (Kartons, Mappen), aber auch für die Bereitstellung (Transport aus Außenmagazinen in die Lesesäle). Die Einsparungen lassen sich auf etwa 80.000 EUR/Jahr abschätzen. Die Entlastungswirkung für die externen Nutzenden des LAV kann nicht seriös quantifiziert werden, da die Einflussfaktoren nicht ausreichend bekannt sind. Die Perspektive, von verschiedenen Orten auf das Archivgut zugreifen zu können, ist differenziert zu betrachten. Die Nutzung digitalen Archivguts im Sinne von § 6 ArchivG NRW wird ebenso wie die Nutzung analogen Archivguts grundsätzlich in den Lesesälen des LAV stattfinden, im Gegensatz zu den analogen Unterlagen hier aber lesesaalübergreifend an den verschiedenen Standorten. Eine Ausnahme bilden im Einklang mit den Rechtsvorschriften als veröffentlichungsfähig geltende Digitalisate, die vom LAV im Internet zur Nutzung bereitgestellt werden. Diese sind über das Archivportal NRW dann weltweit frei zugänglich. 153. Welche Dokumente müssen durch landesgesetzliche Vorschrift bei Bürgern oder Unternehmen für behördliche Überprüfungen im Original vorgehalten werden und nicht ausschließlich in digitaler bzw. digital archivierter Form? Aus der nachfolgenden Auflistung ergeben sich beispielhaft Verfahren, bei denen Vorhaltepflichten für Bürgerinnen und Bürger und/oder Unternehmen bestehen: Bei Verfahren für Zuwendungen zur institutionellen Förderung sowie für Zuwendungen zur Projektförderung hat die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren , sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Nach § 2 Abs. 3 EEWärmeG-DG NRW müssen die nach EEWärmeG Verpflichteten die überprüften Nachweise und Bestätigungsvermerke vorhalten und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen, aus denen hervorgeht, dass ihr Gebäude den Anforderungen des EEWärmeG entspricht. Nach dem SeilbG NRW sind z. B. Genehmigungen und Sicherheitsgutachten im Original vorzuhalten. Nach der BOA NRW sind Aufschreibungen über Abnahme und Sicherheitsprüfungen der Bahnanlagen und Fahrzeuge im Original vorzuhalten. Baugenehmigungen und Bauvorlagen müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen (§ 75 Abs. 6 S. 2 BauO NRW). Die Regelung verlangt nicht, dass Originale bereitzuhalten sind. Es genügen Fotokopien oder die digitale Form (z. B. PDF-Scan), sofern zweifelsfrei zu erkennen ist, dass sie mit den Originalen übereinstimmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 225 154. Wie bewertet die Landesregierung die Einsparmöglichkeiten für das Land, wenn beispielsweise für Betriebsprüfungen sämtliche Unterlagen der Unternehmen digital verfügbar wären? Die Landesregierung hat mit den bisherigen Maßnahmen zur Digitalisierung der Steuerverfahren bereits positive Wirkungen erzielt. Insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 146 bis 148 verwiesen. Bei allen Digitalisierungsmaßnahmen stehen gleichermaßen Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den Behörden sowie Vereinfachungen für die Verwaltung im Fokus. Um den sich ständig ändernden Ansprüchen im Bereich der Digitalisierung der Finanzverwaltung gerecht zu werden, hat der Finanzminister 2014 eine Kommission zur „Finanzverwaltung der Zukunft“ eingesetzt. Zu den beispielhaft in der Fragestellung genannten Betriebsprüfungen ist festzustellen, dass die Vorschriften zur Dauer und Form der Aufbewahrung von Belegen und Unterlagen für Betriebsprüfungszwecke bundeseinheitlich geregelt sind (z. B. AO, HGB, EStG, UStG). Einzelheiten regeln bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften, die das BMF in Abstimmung mit den Ländern herausgibt. Im Abstimmungsprozess auf Bund-Länder-Ebene hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung für Fortschritte bei der Digitalisierung eingesetzt und wird das auch in Zukunft weiter tun. 155. Ist eine flächendeckende Einführung von E-Government angesichts der unverändert in etlichen Landesteilen bestehenden Engpässe bei der Breitbandversorgung derzeit technisch überhaupt sinnvoll umsetzbar? Aufgrund der nahezu flächendeckenden Breitband-Grundversorgung bestehen keine Bedenken hinsichtlich der sinnvollen Umsetzbarkeit von E-Government. 156. Wie plant die Landesregierung die digitale Verwaltung innerhalb der Ministerien und Ressorts sowie in Kooperation mit den Kommunen künftig voranzubringen ? Mit der im November 2013 geschaffenen Funktion eines CIO hat die Landesregierung die Weichen für eine bessere Koordinierung der Informationstechnik im Land gestellt. Der Gesetzentwurf zum EGovG NRW enthält die Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Zusammenarbeit und strategische Abstimmung innerhalb der Landesverwaltung: Zur operativen Umsetzung soll ein IT-Beirat mit Vertretungen aus allen Ressorts eingerichtet werden. Mit Blick auf die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen kommt dem im Gesetzentwurf vorgesehenen IT-Kooperationsrat besondere Bedeutung zu. Er wird die seit vielen Jahren erprobte und bewährte Zusammenarbeit weiter intensivieren. Die Kommunen des Landes sind in vielen Fällen erste Anlaufstation für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft. Ihnen kommt somit eine herausragende Rolle im E-Government zu. Eine verbesserte Abstimmung der elektronischen Dienstleistungsangebote wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft im Land zugutekommen, aber auch die Zusammenarbeit der Kommunen untereinander und mit dem Land erleichtern. 157. Welche Entwicklung ist durch das E-Government-Gesetz des Bundes auf der Landes- und Kommunalebene erfolgt? Das EGovG Bund gilt für die Verwaltungen der Länder nur, wenn sie Bundesrecht ausführen. Diese Verpflichtungen sind vom Umfang her nicht sehr weitreichend, zumal viele das Land LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 226 berührende Vorschriften nur „Kann“-Charakter haben. Von den wenigen verpflichtenden Anforderungen waren einige sogar schon vor Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt. Ein Beispiel ist die Bereitstellung von Informationen über die Behörde und ihre nach außen wirkende öffentlich -rechtliche Tätigkeit für den Bund. Bei einigen Entwicklungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes sind auch Randbedingungen zu sehen in der Interoperabilität und hinsichtlich der Standardisierung, so dass hier in Abstimmung mit dem Bund agiert werden muss und sich daraus das Entwicklungstempo bestimmt. Für die Kommunalverwaltungen gilt das Gesetz wegen des im GG verankerten Verbots bundesgesetzlicher Aufgabenübertagung auf die Kommunen nur, wenn sie Bundesrecht ausführen und ihnen Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind. Auch für die Kommunen sind nur sehr wenige verpflichtende Regelungen gegeben, die zudem mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden können. Aufgrund der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden und Gemeindeverbände kann die Landesregierung keine Aussagen zu den Entwicklungen auf kommunaler Ebene machen. Zudem hat sich gezeigt, dass u. a. zur Vereinheitlichung der Verwaltungsabläufe, auch über föderale Ebenen hinweg, die Notwendigkeit besteht, eine Regelung zum E-Government in das Landesrecht aufzunehmen. Der Gesetzentwurf zum EGovG NRW enthält Regelungen, die in gleicher Weise im Bundesgesetz enthalten sind und zukünftig einheitlich für alle Aufgaben nach Landes- und Bundesrecht angewendet werden sollen, und setzt darüber hinaus deutliche eigene Akzente, die das E-Government in NRW stärken und fördern sollen. 158. Welche konkreten Strategien bestehen seitens der Landesregierung für ein medienbruchfreies Land Nordrhein-Westfalen? Die Landesregierung sieht E-Government als wichtiges Instrument zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung an. Verbunden mit Optimierung von Geschäftsprozessen führt die elektronische Abwicklung - intern wie extern - zu schlankeren und effizienteren Verfahren und trägt dazu bei, Kosten zu reduzieren. Der Entwurf des EGovG NRW sieht daher vor, dass sämtliche Verwaltungsabläufe auf elektronischem Wege angeboten, abgewickelt und entsprechend gestaltet werden sollen. Die Abläufe sollen dabei vor der Einführung einer elektronischen Vorgangsbearbeitung nach einer landeseinheitlichen Methodik dokumentiert, analysiert und optimiert werden. Die Standards hierfür werden vom CIO im Einvernehmen mit den Ressorts festgelegt. Das Gesetz sieht weiterhin die verbindliche Einführung der elektronischen Akte in der Landesverwaltung vor. Sie ist ein wesentliches Element für durchgängige, medienbruchfreie Verfahren. Zugleich erweitert das Gesetz die Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, über das Internet auch rechtsverbindlich mit den Verwaltungen zu kommunizieren. Die für die elektronische Gestaltung von Verwaltungsabläufen notwendigen Infrastrukturkomponenten werden zentral unter Koordinierung des CIO auf- und ausgebaut und den Ressorts zur Verfügung gestellt. f) Steuern und Abgaben 159. Welche Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beiträge werden durch nordrheinwestfälische Landesbehörden direkt erhoben? Steuern Die Finanzämter verwalten als örtliche Landesbehörden gem. Art. 108 GG grundsätzlich im Auftrag des Bundes die Besitz- und Verkehrssteuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen , sowie die Landessteuern und bestimmte Gemeindesteuern, soweit die Länder die Verwaltung nicht den Gemeinden übertragen haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 227 Gebühren Aufgrund des GebG NRW und der AVerwGebO NRW werden von Landesbehörden Verwaltungsgebühren erhoben, soweit sie gebührenpflichtige Amtshandlungen oder sonstige dem Gebührenschuldner zurechenbare gebührenpflichtige Leistungen erbringen, die in den Tarifstellen der Anlage zur AVerwGebO NRW aufgeführt sind. Dies können Amtshandlungen bzw. gebührenpflichtige Leistungen sein, die auf Grund von bundes- wie landesrechtlichen Vorschriften erbracht werden. Welche der in den Tarifstellen genannten Gebühren durch Behörden des Landes erhoben werden, ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung, die für die jeweilige gebührenpflichtige Amtshandlung oder sonstige zurechenbare Leistung einschlägig ist. Daneben stellt die VermWertGebO NRW eine weitere landesrechtliche Gebührenordnung dar, aufgrund derer von Landesbehörden Gebühren erhoben werden. Die Bezirksregierung Köln erhebt gemäß dieser Gebührenordnung Gebühren für den Verkauf von Geobasisdaten, der Obere Gutachterausschuss der Bezirksregierung Düsseldorf erhebt Gebühren für Obergutachten sowie aus Daten der Grundstückswerteermittlung und die Bezirksregierung Köln erhebt Gebühren für Entscheidungen über die Zulassung von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren . Weiterhin erhebt das LAV auf der Grundlage der ArchivNGO NRW Verwaltungs- und Nutzungsgebühren für die von ihm erbrachten Leistungen, insbesondere für die Anfertigung von analogen und digitalen Kopien, Beglaubigungen, arbeitsaufwändige Auskünfte aus Archivgut und für Arbeitsaufwände zur Begleitung von Ton- und Filmaufnahmen, Ausleihung von Archivalien zu Ausstellungszwecken oder Archivalienversand. Von Straßen.NRW werden auf der Grundlage des § 8 FernStrG bzw. des § 19a Abs. 2 StrWG NRW i. V. m. der SonGebVO vom 15.04.2009 Sondernutzungsgebühren für die Benutzung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen über den Gemeingebrauch hinaus erhoben . Nach den §§ 105 ff. OWiG werden von MWEIMH als Landeskartellbehörde Gebühren erhoben . Landesbehörden erheben Gebühren nach der LuftSiGebV des Bundes. Aufgrund der StAGebV erheben die Bezirksregierungen nach § 1 Abs. 1 S. 1 StAGebV Gebühren für die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit sowie nach § 1 Abs. 1 S. 2 StAGebV Gebühren für die Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 2 StAG, für den Widerruf oder die Rücknahme einer Entlassung oder die Genehmigung zur Beibehaltung, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat, für die Ablehnung oder die Rücknahme eines Antrages auf Vornahme einer Entlassung oder Genehmigung zur Beibehaltung sowie für die Zurückweisung des Widerspruchs oder die Rücknahme des Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung. Das Land erhebt Gebühren und Auslagen für die Tätigkeit der Gerichte, der Behörden der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung sowie für die Tätigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Wesentlichen nach den Bestimmungen der Gerichtskostengesetze bzw. nach den nur für den Justizbereich anzuwendenden besonderen bundesrechtlichen Bestimmungen. Daneben werden Gebühren und Auslagen nach Landesrecht erhoben: Nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses zu § 124 Abs. 2 Just G NRW. Nach §§ 33 bis 35 des HintG NRW und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis. Für Amtshandlungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung werden Gebühren nach der JAGebO erhoben o für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zweck der Notenverbesserung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 228 o im Widerspruchsverfahren gegen eine Prüfungsentscheidung, der eine Beurteilung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, soweit das Widerspruchsverfahren erfolglos geblieben ist oder bei Rücknahme des Widerspruchs soweit die Prüfer bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden. o für eine Zweitausfertigung des Zeugnisses der zweiten juristischen Staatsprüfung . Abgaben, Beiträge Durch das LANUV werden die Abwasserabgabe nach dem AbwAbgG und das Wasserentnahmeentgelt nach dem WasEG erhoben. Im Übrigen wird ebenfalls durch das LANUV die Milchumlage nach § 22 MilchFettG auf der Grundlage der Verordnung über Umlagen zur Förderung der Milchwirtschaft erhoben. 160. Welche Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beiträge werden einheitlich seitens aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhoben? Die Erhebung von Abgaben, Gebühren, Beiträgen und kommunalen Aufwandssteuern nach dem KAG NRW durch die nordrhein-westfälischen Kommunen unterliegt der Satzungshoheit und erfolgt dementsprechend nicht einheitlich. Abgesehen von den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) wird von den kommunalen Aufwandssteuern nach § 3 Abs. 1 KAG NRW lediglich die Hundesteuer von allen Kommunen in NRW erhoben. Die Katasterbehörden führen das Liegenschaftskataster als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Landesbehörden, deren Geschäftsstellen bei den Kommunen angesiedelt sind und von diesen finanziert werden. Die Katasterbehörden und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erheben einheitlich Gebühren nach den Vorgaben der VermWertGebO NRW. 161. Welche spezifischen Unterschiede bei der Erhebung von Steuern, Abgaben, Gebühren oder Beiträgen gibt es zwischen den einzelnen Kommunen in Nordrhein -Westfalen? (bitte Spezifika auflisten differenziert nach Kommunen) Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 162. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Erbschaftsteuer im Land Nordrhein-Westfalen? Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine bedeutende Landessteuer, aus der NRW im Jahr 2014 ein Aufkommen von rd. 1,3 Mrd. EUR erzielt hat. Die Bearbeitung der Erbschaftund Schenkungsteuererklärungen ist zentralisiert in 9 der 105 Finanzämter. Der Verwaltungsaufwand steht damit auch insoweit in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einnahmen . 163. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Feuerschutzsteuer im Land Nordrhein-Westfalen? Zum Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in NRW kann mangels Zuständigkeit des Landes bei der Erhebung und Verwaltung der Feuerschutzsteuer keine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 229 Aussage getroffen werden. Da die Feuerschutzsteuer zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird, sind organisatorische Belange der Landesfinanzverwaltung nicht berührt. Ein Verwaltungsaufwand entsteht insoweit allein auf Seiten des Bundes. 164. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer im Land Nordrhein-Westfalen? Es handelt sich um eine bedeutende Landessteuer, aus der NRW im Jahr 2014 ein Aufkommen von rd. 1,9 Mrd. EUR erzielt hat. Der Verwaltungsaufwand tritt demgegenüber in den Hintergrund. 165. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Rennwett- und Lotteriesteuer (ohne Sportwettsteuer) im Land Nordrhein-Westfalen? 166. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Sportwettsteuer im Land Nordrhein-Westfalen? Die Fragen 165 und 166 werden zusammen beantwortet. Der Verwaltungsaufwand tritt gegenüber dem Aufkommen aus den genannten Steuern in den Hintergrund. Es handelt sich um Landessteuern, aus denen NRW im Jahr 2014 ein Aufkommen von rd. 313 Mio. EUR Lotteriesteuer und von rd. 2,3 Mio. EUR Sportwettsteuer (vor Clearing aus anderen Ländern) erzielt hat. 167. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung zu den Einnahmen durch die Biersteuer im Land Nordrhein-Westfalen? Über den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in NRW liegen der Landesregierung mangels Zuständigkeit des Landes für die Erhebung und Verwaltung der Biersteuer keine Erkenntnisse vor. Da die Biersteuer durch Bundesfinanzbehörden (Zoll) verwaltet wird, sind organisatorische Belange der Landesfinanzverwaltung nicht berührt. Ein Verwaltungsaufwand entsteht insoweit allein auf Seiten des Bundes. 168. Welcher bürokratische Aufwand ist für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung seit der letztmaligen Erhebung im Jahr 1996 durch die Vermögensteuer entstanden? 169. Wie viele Vermögensteuervorgänge waren und sind in Nordrhein-Westfalen seit 1996 bis 2014 noch pro Jahr anhängig? Die Fragen 168 und 169 werden zusammen beantwortet. Eine Statistik zur Anhängigkeit von Vermögensteuerfällen wird nicht geführt. Daher erfolgte eine Abfrage der durchgeführten Veranlagungen der Vermögensteuer zum Stichtag LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 230 01.01.1996. Veranlagungen betreffen hier sowohl Erst- als auch Änderungsveranlagungen. Die Fälle aus jüngeren Jahren sind auf Änderungsveranlagungen in langjährigen Rechtsbehelfsverfahren zurückzuführen. In den Jahren 1996 bis 2014 sind vom RZF folgende Fallzahlen ermittelt worden: Seit dem letztmaligen Erhebungszeitraum für die Vermögensteuer in 1996 werden nur noch Altfälle bearbeitet. 170. In welchem Verhältnis steht der bürokratische Aufwand zu den Einnahmen durch die diversen kommunal erhobenen Steuern und Abgaben im Land Nordrhein -Westfalen? Der Verwaltungsaufwand wird nicht erhoben. Veranlagungen der Vermögensteuer in NRW in den Jahren 1996 bis 2014 Jahr Anzahl 1996 6.870 1997 23.602 1998 13.431 1999 10.555 2000 8.537 2001 5.645 2002 3.922 2003 2.526 2004 1.731 2005 770 2006 349 2007 187 2008 121 2009 229 2010 32 2011 31 2012 25 2013 9 2014 9 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 231 g) Landespersonal 171. Wie stellen sich die Beschäftigtenzahlen innerhalb der Landesverwaltung differenziert nach Ressorts, Besoldungsstufe sowie Geschlecht aktuell dar? Auf die Vorbemerkung zu den Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 13 und auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 172. Welche Aufgaben, die derzeit von Landesbediensteten erledigt werden, könnten rein rechtlich auch extern ausgeschrieben und von Fremdpersonal ausgeführt werden? Rein rechtlich können grundsätzlich Aufgaben, die nicht hoheitlicher Art sind, auch von „Fremdpersonal“ ausgeführt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Frage, was rechtlich dem sogenannten „engen hoheitlichen Bereich“ zuzuordnen ist, umstritten ist. Eine stellenscharfe Zuordnung der Arbeitsplätze nach hoheitlich oder nicht hoheitlich gibt es für den Bereich der Landesverwaltung nicht. 173. Wie viele Beschäftigte wären von Fremdvergaben jeweils konkret betroffen, wenn die entsprechenden Aufgaben an externe Dritte vergeben würden? Auf die Antwort zu Frage 172 wird verwiesen. Sollte überdies die Fragestellung die Privatisierung des gesamten nicht hoheitlichen Bereiches der Landesverwaltung implizieren, so ist dies nicht Ziel der Landesregierung. 174. Welche Entwicklung im Personalbereich ist für die kommenden 20 Jahre durch Personalbedarfsberechnungen prognostiziert? Zur Entwicklung im Personalbereich wird auf Folgendes hingewiesen: Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Aus der Altersstrukturanalyse für die Staatskanzlei ergibt sich, dass in den kommenden 20 Jahren insgesamt eine ruhestandsbedingte Personalfluktuation von 305 Personen zu erwarten ist. Das entspricht einem Wechsel von 64,5 v. H. der heutigen Belegschaft. Analysen der tatsächlichen Fluktuation haben ergeben, dass diese in erheblichem Umfang von verschiedenen weiteren Faktoren beeinflusst werden. Insbesondere sind hier Abordnungen in den Zuständigkeitsbereich der MPin (Staatskanzlei in Düsseldorf und Landesvertretungen in Berlin und Brüssel) und Wechsel von Beschäftigten in andere Behörden zu benennen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des Umstands, dass in der Regel berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber für einzelne spezifische Arbeitsplätze rekrutiert werden, erfolgt die Personalplanung regelmäßig mit Blick auf die nächsten fünf Jahre. Ministerium für Schule und Weiterbildung Die Landesregierung analysiert seit vielen Jahren die Entwicklungen am Lehrerarbeitsmarkt und veröffentlicht die Ergebnisse. Unter dem Titel „Die Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen - Einstellungschancen für Lehrkräfte bis 2030“ wurde zuletzt im Jahr 2011 eine entsprechende Analyse veröffentlicht und im Bildungsportal bereitgestellt. Der Lehrkräftebedarf hängt von vielen Faktoren ab, die sich vor allem für einen längeren Zeitraum nur schwer exakt vorhersehen lassen. Der ursprünglich angenommene Rückgang LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 232 bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler fällt durch die Zuwanderung junger Menschen deutlich weniger stark aus, als noch im Jahr 2011 angenommen. Gerade die künftige Entwicklung des Wanderungssaldos unterliegt erheblichen Unsicherheiten. Daneben haben auch bildungspolitische Entscheidungen einen maßgeblichen Einfluss auf den Lehrkräftebedarf. Diese Effekte werden oftmals durch das Schulwahlverhalten der Eltern , welches ebenfalls Veränderungen unterworfen ist, noch verstärkt. Die jeweiligen Schulentwicklungsplanungen der Kommunen und die damit einhergehenden Veränderungen wirken sich ebenso auf die Bedarfsentwicklung aus wie der Trend zu höheren Bildungsabschlüssen und der Ausbau des Ganztages. Bei den berufsbildenden Schulen hängt der Lehrkräftebedarf zudem auch stark von der konjunkturellen Entwicklung ab. Die Vorausberechnung aus dem Jahr 2011 geht ab dem Jahr 2016 bis zum Jahr 2029 für den Lehrkräftebedarf in NRW von einem Bedarfsrückgang in Höhe von ca. 10.000 Lehrkräften aus. Mit Blick auf die zwischenzeitlich getroffenen schulpolitischen Entscheidungen und die zuletzt deutlich gestiegene Zuwanderung erscheint ein Rückgang in dieser Höhe aus heutiger Sicht jedoch fraglich. Der Personalbedarf im MSW selbst wird im Rahmen der durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren berechnet. Dabei werden in erster Linie die Altersabgänge berücksichtigt und bei gleichbleibendem Stellenstand entsprechend nachbesetzt. Zudem werden Aufgabenveränderungen eingeplant und ggf. durch Umsteuerung von Personalressourcen kompensiert. Finanzministerium In der Finanzverwaltung wird der Personalbedarf jährlich im Rahmen einer PersBB ermittelt. Durch die regelmäßige Aktualisierung kann sie einen Bedarf, der z. B. durch neue gesetzliche Regelungen oder organisatorische Veränderungen entsteht, zeitnah verdeutlichen und damit Planungsgrundlagen liefern. In den letzten Jahren wurden Erkenntnisse aus der Pers BB teilweise auch dazu genutzt, die Auswirkungen von beabsichtigten Gesetzesänderungen auf den Personalbedarf abschätzen zu können. Die PersBB ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Personalverteilung. Sie zeigt Veränderungen des Arbeitsumfangs zwischen den Stichtagen auf und ist deshalb Grundlage für die Stellenverteilung. Wegen der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen (Steuergesetzgebung, IT- Ausstattung, organisatorische Regelungen etc.) können die Berechnungen zur PersBB nur eine Prognose für einen relativ kurzen Zeitraum sein (maximal bis zu 3 Jahren). Vorhersagen zur Entwicklung bezogen auf die nächsten 20 Jahre sind nicht möglich. Demografische Entwicklungen im Personalbestand dagegen werden zur Ermittlung der zukünftigen Einstellungsbedarfe unter Berücksichtigung der Abgangszahlen (Altersabgänge, außerordentliche Abgänge und sonstige Veränderungen im Personalbestand) langfristig jeweils für die nächsten 15 Jahre mit in den Blick genommen, um den Erhalt des Personalbestands sicherzustellen. Auch diese Berechnungen werden jährlich aktualisiert. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Eine langfristige Prognose für den Personalbedarf ist nicht möglich, da sich insbesondere aus dem politischen Raum stetig neue oder wechselnde Anforderungen ergeben, die heute nicht vorhersehbar sind. Sicher ist, dass in den nächsten 15 Jahren etwa ein Drittel der Beschäftigten in den Ruhestand bzw. in Rente gehen wird. Es ist davon auszugehen, dass mindestens dieselbe Anzahl an Personal neu eingestellt werden wird. Erhöhte Anforderungen im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung können zusätzlichen Personalbedarf erzeugen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 233 Ministerium für Inneres und Kommunales Die Entwicklung im Personalbereich wird, wie in allen Bereichen der Arbeitswelt, auch in der Innenverwaltung in den kommenden 20 Jahren maßgeblich und zunehmend geprägt sein von den Herausforderungen, die der demografische Wandel mit sich bringt. Zentrales Instrument zur Einschätzung des zukünftigen Personalbedarfs muss daher eine strategische Personalbedarfsplanung sein. Diese ermöglicht auf der Grundlage einer Altersstrukturanalyse zusammen mit den erwarteten Entwicklungen eine Abschätzung des zukünftigen Nachwuchsbedarfs. Für den Bereich der Innenverwaltung ist eine verlässliche Prognose der Zahl der innerhalb der nächsten 20 Jahre ausscheidenden Beschäftigten allerdings nicht ohne weiteres möglich . Durch vorzeitige Verrentung oder Zurruhesetzung, Kündigungen oder Entlassungen, die Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze oder eines vorzeitigen Ausscheidens auf Antrag ergeben sich in hohem Maße nicht planbare Vakanzen. Die strategische Personalbedarfsplanung der Innenverwaltung berücksichtigt hinsichtlich der Einstellungszahlen gleichwohl - soweit mit Blick auf die vorherigen Ausführungen möglich - die bereits eingetretenen und in den nächsten Jahren zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandels. Sie orientiert sich dabei unter Einbeziehung der prognostischen Zahlen von Abgängen am durchschnittlichen Bedarf der nächsten Jahre. Das ermöglicht eine kontinuierliche Anpassung der Einstellungsbedarfe. Die sich daraus ergebenden Zahlen werden jährlich im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angepasst und aktualisiert. Eine dezidierte, arbeitsplatzbezogene PersBB für die Polizei NRW als Ganzes liegt nicht vor. Die Entwicklung der Polizeistärke, welche als Zahl nicht nur in der Öffentlichkeit mit der Wirksamkeit der Polizei verbunden wird, ist im Rahmen der Arbeit der Expertenkommission (Vorlage 16/3023) in Form eines gutachterlich prognostizierten Entwicklungsverlaufs für die Jahre 2011 bis 2031 dargestellt. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Personalbedarfsberechnungen erfolgen einerseits mit dem Ziel, planmäßig ausscheidende Beschäftigte zeitnah zu ersetzten. Gleichzeitig wird durch kontinuierliche Aufgabenkritik und Prozessoptimierung dem aktuellen Bedarf in den jeweiligen Arbeitsfeldern Rechnung getragen . Vor dem Hintergrund der sich ständig verändernden Anforderungen ist eine konkrete Prognose über einen so langen Zeitraum nicht möglich. Justizministerium Die umfassende PersBB in der Justiz basiert auf einer Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise der Geschäftsentwicklung, der Entwicklung der Gefangenenzahlen sowie den Parametern des PersBBsystems PEBB§Y bzw. PEBB§Y-Fach, das von nahezu allen Landesjustizverwaltungen zur Berechnung des Personalbedarfs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und auch in allen Fachgerichtsbarkeiten eingesetzt wird. Die Zusammenschau all dieser Faktoren, die z. B. durch demografische, rechts- und gesellschaftspolitische sowie wirtschaftliche Entwicklungen in vielfältiger, zum Teil auch gegenläufiger Weise beeinflusst werden, ermöglichen es der Justiz, selbst kurzfristig eintretende Entwicklungen zu erfassen, um den Personalbedarf sowohl kurz- als auch mittelfristig abbilden zu können. Dies mündet z. B. in einer vorausschauenden Planung des Personalbedarfs im Zuge der Haushaltsaufstellungsverfahren, insbesondere bei der Ausbringung der Einstellungsermächtigungen für die einzelnen Laufbahngruppen. Eine Einschätzung dessen, wie sich die einzelnen, unterschiedlich zu gewichtenden Faktoren auf den Personalbedarf der Justiz und die einzelnen Laufbahngruppen im Jahr 2035 ausgewirkt haben werden, verbietet sich indes aus methodischen Gründen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 234 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Eine verlässliche Prognose über den Personalbedarf für den gesamten Geschäftsbereich in den nächsten 20 Jahren liegt nicht vor. Für den LB WH ist für die forstlichen Laufbahnen eine Prognose erstellt worden. Diese kommt zum Ergebnis, dass im höheren Forstdienst zwischen 2017 und 2023 überproportional viele Abgänge zu verzeichnen sind, so dass in diesem Zeitraum ungefähr 2/3 des höheren Forstdienstes ausscheidet. Im gehobenen Forstdienst werden überproportionale Abgänge zwischen 2021 und 2026 erwartet. Durch die Erhöhung der Einstellungsermächtigungen in die Vorbereitungsdienste und die Schaffung von zusätzlichen Stellen mit dem Haushalt 2015, die 2022 wieder abgebaut werden, wird dieser Entwicklung entgegengesteuert. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Die PersBB ergibt sich aus einem laufenden Prozess der Aufgabenkritik. Notwendige Anpassungen des Personalkörpers werden mindestens jährlich in den Haushalten angemeldet und umgesetzt. Längerfristige Bedarfsberechnungen ergeben sich aus entsprechend lang im Vorfeld bekannten Gesetzesänderungen und bekannten zeitlichen Umsetzungspflichten. Diese Anpassungsprozesse werden durch längerfristige ressortübergreifende Bedarfsberechnungen und den sich daraus ergebenden Kw-Vermerken sowie dem Rhythmus von Legislaturperioden und Umressortierungen begleitet. Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Aus der Nachbesetzung von Stellen, die durch die planbare Altersfluktuation (gesetzlicher Ruhestand) vakant werden, ergäbe sich insoweit für die nächsten 20 Jahre in den einzelnen Laufbahnen folgender Personalbedarf: hD 34, gD 27, mD/eD 20. Eine allein auf diese Zahlen gegründete Prognose ist aber erfahrungsgemäß nicht realistisch. Zum einen ergibt sich weiterer nicht vorhersehbarer Nachbesetzungsbedarf in nicht unerheblichem Umfang durch Fluktuation anderer Art (vorzeitige Zurruhesetzungen und Verrentungen, Kündigungen und Entlassungen, langfristige Beurlaubungen, Versetzung). Zum anderen hängt der Personalbedarf in den Ministerien von den in der Politik gesetzten Schwerpunkten ab und wird insbesondere durch Neu- und Umressortierungen in den einzelnen Legislaturperioden beeinflusst. Vor diesem Hintergrund findet eine Personalbedarfsplanung allenfalls auf Jahresbasis statt. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Eine auf Jahrzehnte ausgerichtete seriöse Analyse und verlässliche Prognose des Personalbedarfs ist weder möglich noch für die Bedürfnisse der Personalpraxis hilfreich. Denn der Personalbedarf wird durch etliche – zum Teil nicht vorhersehbare – Umstände beeinflusst, angefangen von planbaren Altersabgängen (Ruhestand), dem Wechsel in andere Dienststellen und Verlassen des Landesdienstes bis hin zu neuen politischen Schwerpunkten und Aufgabenstellungen . Darüber hinaus wird die Personalpraxis maßgeblich bestimmt durch den Umfang der seitens des Haushaltsgesetzgebers zur Verfügung gestellten Ressourcen in Form von besetzbaren Planstellen und Stellen. Vor diesem Hintergrund ist die Personalplanung darauf ausgerichtet, regelmäßig und alljährlich die sich abzeichnenden Vakanzen unter Berücksichtigung der prioritären Aufgaben bestmöglich bedarfs- und zeigerecht zu besetzen. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Es ist aufgrund der Aufgabenverdichtung in den Handlungsfeldern des MGEPA angesichts der demografischen Entwicklung in NRW insgesamt und der Altersstruktur des MGEPA ein steigender Bedarf an hoch qualifiziertem Personal zu erwarten. Ein das Personalmanagement bestimmender Faktor ist dementsprechend die Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 235 175. In welcher Weise wird differenziert nach Ressorts ein systematisches Personalmanagement betrieben? Ein landesweites Personalentwicklungsmanagement gibt es auf Grund der Ressorthoheit nicht. Personalentwicklungsmaßnahmen in den Ressorts werden an den jeweiligen spezifischen Bedarfen und Besonderheiten ausgerichtet, wobei auch die unterschiedliche demografische Personalsituation Berücksichtigung findet. Staatskanzlei und Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Das Personalmanagement erfolgt IT-gestützt (PersNRW) und unter Nutzung der Möglichkeiten der Personalausgaben-Budgetierung. Der Ansatz ist ganzheitlich und systematisch. Er umfasst - auch unter dem Blickwinkel des Betrieblichen Gesundheitsmanagements - Personalrekrutierung (Nutzung von Stellenmarkt.nrw.de, standardisierte und anforderungsbasierte Personalauswahl) und Personalentwicklung (Einführungskonzept, zielgruppenspezifische Entwicklungspfade und Förderung, leistungsbezogenes Beurteilungssystem, Rotationsregelungen , Fortbildungskonzept). Ministerium für Schule und Weiterbildung Das Personalmanagement ist darauf ausgerichtet, den stetig wachsenden Anforderungen, die an die Landesverwaltung gestellt werden, durch Instrumente der Personalplanung und - entwicklung gerecht zu werden. Personalentwicklung geht dabei über die allgemeine Auslegung, hierunter rein monetäre Elemente wie Beförderungen oder Höhergruppierungen im Sinne des beruflichen Fortkommens zu fassen, hinaus. Denn gerade der technologische Wandel, die demografische Entwicklung , das Erfordernis des lebenslangen Lernens sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, haben Auswirkungen auf die individuellen Arbeitsbereiche und stehen in einem engen Kontext mit beruflichen Perspektiven. Die einzelnen Instrumente sind vielfältig und die ressortspezifischen Personalentwicklungskonzepte bauen modular aufeinander auf. Dabei fließen dienstrechtliche und tarifliche Aspekte sowie weitere Faktoren wie der Frauenförderplan oder die Erprobung von Personalrekrutierungsinstrumenten (Mentoringverfahren) im Sinne von gestaltenden Rahmenbedingungen in die Konzepte ein. Die verschiedenen Instrumente folgen danach einer systematischen Struktur und nehmen neue und kreative Ansätze auf, die die Basis dafür sind, dass das MSW in quantitativer und qualitativer Hinsicht den vielfältigen Aufgabenstellungen gerecht werden kann. Auf folgende schulspezifische Entwicklungsmaßnahmen soll besonders hingewiesen werden : Eigenverantwortliche Auswahl der Lehrkräfte durch die Schulen: Seit Jahren werden fast alle in der Lehrereinstellung zur Verfügung stehenden Stellen über Ausschreibungsverfahren besetzt. Die Ausschreibungen sowie die Auswahl erfolgen eigenverantwortlich durch die Schulen. Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen: Der Schulentwicklungsprozess des Auslaufens und der Neuerrichtung von Schulen löst vor Ort spezifische Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei den von schulorganisatorischen Veränderungen betroffenen Schulleitungen und Lehrkräften aus. Der transparenten Begleitung und Unterstützung der Veränderungsprozesse durch die Schulaufsicht kommt deshalb eine große Bedeutung zu. In den seit dem Schuljahr 2013/14 für alle Schulformen geltenden „Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen“ hat das MSW deshalb Verfahrenshinweise und Grundsätze zusammengestellt, die bei schulorganisatorischen Veränderungs- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 236 prozessen zu beachten sind. Damit wurden auf der Basis der geltenden rechtlichen Regelungen landesweit gleiche Anwendungsbedingungen und ein Orientierungsrahmen für die betroffenen Lehrkräfte geschaffen, der eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungsprozesses gewährleisten soll. Personalmanagement im MSW (Ministerium): Es sind verschiedene Instrumente der Personalentwicklung implementiert, um allen Beschäftigten persönliche und berufliche Entwicklungsperspektiven anzubieten. Beispielhaft hierfür sind die Bereiche Fortbildung, berufliche Weiterqualifizierung, Rotation, Telearbeit, Gleitende Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nennen. Hierbei bestehen insbesondere mit den ressortspezifischen Instrumenten , wie das Rahmenfortbildungsprofil für die Beschäftigten des hD „Verantwortung in Führung“, das Personalentwicklungskonzept „Büroarbeitsplatz der Zukunft“ für die Beschäftigten im Bereich der Teamassistenz, Angebote, die eine Entwicklungsperspektive in beruflicher wie auch persönlicher Hinsicht darstellen. Im Bereich Duale Ausbildung ist im Zuge der Landesinitiative „Mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst - Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung“ das Anonymisierte Bewerbungsverfahren als operative Maßnahme für die Personalverwaltung definiert. Dabei wird das Anonymisierte Bewerbungsverfahren als Unterstützungsinstrument zur Steigerung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst betrachtet. Dementsprechend werden im Verlauf der Einstellungsverfahren für Auszubildende im Ministerium selbst, aber auch für Lehrerstellen der Laufbahnen des gD und hD an Schulen des Landes im Zuge eines zweistufigen Bewerbungsverfahren besetzt, das den Kriterien des Anonymisierten Bewerbungsverfahrens Rechnung trägt. Nicht zuletzt durch Instrumente wie den Kooperations- und Mitarbeitergesprächen werden wichtige Erkenntnisse zur Weiterentwicklung und Evaluation der Personalmanagement -Module gewonnen. Finanzministerium Zu den wichtigsten Elementen des Personalmanagements zählt im Finanzressort neben der systematischen Personalbedarfsanalyse und -planung und der gezielten Personalgewinnung die transparente Personalentwicklung. Es existieren seit Jahren sowohl für den hD als auch gD Personalentwicklungskonzepte, die in regelmäßigen Abständen evaluiert werden. Sie zeigen auf, welche Erwartungen an die Beamtinnen und Beamten gestellt werden, machen die verschiedenen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in der Finanz- und Steuerverwaltung transparent und sollen die Eigenverantwortung der Beschäftigten stärken. Die Personalentwicklungskonzepte enthalten als wichtige Grundlage für eine systematische Personalentwicklung Anforderungsprofile von der Sachbearbeitung über die mittlere Führungsebene bis hin zur Dienststellenleitung. Für alle Beschäftigten des gD und hD der Steuerverwaltung sind darüber hinaus Werdegangsziele definiert. Zur Personalentwicklung für Führungskräfte und Optimierung der Zusammenarbeit ist das Führungsfeedback eingeführt. Den Beschäftigten werden regelmäßige Mitarbeiter- bzw. Werdegangsberatungsgespräche angeboten. Eng verknüpft mit dem Thema Personalentwicklung sind transparente Beurteilungs- und Beförderungsregelungen sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot für die Beschäftigten. Zum Personalmanagement im weiteren Sinne gehört zudem, dass ein einheitliches BGM eingeführt wurde und stetig weiterentwickelt wird. Aktuell wird eine Qualifizierung von Ansprechpersonen für BGM in allen Dienststellen und eine landesweite Gesundheitsbefragung mit dienststellenbezogenen Rückmeldeberichten eingeführt. Ziel ist es, landesweit Informationen zur arbeitsbedingten Belastung und Beanspruchung in verschiedenen Arbeitsgebieten und bei bestimmten Beschäftigtengruppen (z. B. Vollzeit-/Teilzeit-Beschäftigten) zu erlangen und die gesundheitsförderliche Führung zu stärken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 237 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Im Ministerium wird seit einigen Jahren auf der Grundlage der voraussichtlichen Personalabgänge , der frei werdenden Stellen und der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Elternzeit oder Beurlaubung eine Personaljahresplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde ein Leitfaden Wissensmanagement entwickelt, welcher eine Anleitung zum Umgang mit der Ressource Wissen in der täglichen Arbeit, beim Wissenstransfer und im Übergangsmanagement gibt. Ferner werden sämtliche Instrumente der Personalentwicklung eingesetzt (z. B. Konzepte im Bereich der Fortbildungen, der Förderung der Führungsnachwuchskräfte, des formalisierten Mitarbeitergesprächs, des betrieblichen Gesundheitsmanagements, des Beurteilungswesens ). Ministerium für Inneres und Kommunales Im Ministerium und seinem Geschäftsbereich werden seit vielen Jahren systematisch Personalentwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Seit etwa 10 Jahren liegt ein Gesamtkonzept zur Personalentwicklung vor. Hierin enthalten sind eine Reihe von bereits seit Jahren gelebten Instrumenten wie Mitarbeiterbefragungen und Mitarbeitergespräche, Rotation und Führungsfeedback . Darüber hinaus liegen definierte Rahmenanforderungsprofile für alle Laufbahnen vor, die eine systematische Personalentwicklung und Aufstiegsverfahren ermöglichen. So sind für verschiedene Laufbahnen und Personengruppen Anforderungen definiert, die in Fortbildungen , am Arbeitsplatz oder durch einen Arbeitsplatzwechsel erworben werden können. Ein umfassendes Fortbildungsangebot steht den Beschäftigten unterstützend zur Verfügung. Für den hD im Geschäftsbereich existiert eine Rahmenrichtlinie zur Personalentwicklung. Sie legt Personalentwicklungsinstrumente fest, die behördenübergreifend eingesetzt werden, u. a. ein Verfahren zur Personalbedarfsplanung, ein einheitliches Rekrutierungsverfahren für Nachwuchskräfte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, eine systematische Einführungszeit mit Stationen in verschiedenen Dienststellen, Mindestverpflichtungen für die Teilnahme an Führungsfortbildungen und Grundsätze zur dienststellenübergreifenden Rotation. Ergänzend haben die Dienststellen im Geschäftsbereich jeweils für ihre Beschäftigten Personalentwicklungskonzepte entwickelt und bieten behördenspezifische Maßnahmen an. Die landesweite Verteilung des Personals auf die Kreispolizeibehörden erfolgt jährlich auf der Grundlage der BKV und des sich hieran anschließenden Nachersatz- /Versetzungsverfahrens. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo aufgrund des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens landesweit die größten Anforderungen bestehen . Maßgeblich ist hierfür die Entwicklung in allen Kreispolizeibehörden. Zur Systematik der BKV verweise ich auf den Bericht des MIK (Vorlage 15/148). Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Grundlage des Personalmanagements im MAIS ist ein in Abstimmung mit den Beschäftigten entwickeltes Konzept, das die zentralen Ziele der Personalentwicklung enthält. Neben dem grundsätzlichen Verständnis von Personalentwicklung werden dort z. B. Instrumente für eine zielgerichtete Personalauswahl, individuelle und fachliche Entwicklung der Beschäftigten, Personalführung und -zusammenarbeit sowie Organisationsentwicklung dargestellt. Das Konzept bzw. einzelne Bausteine werden kontinuierlich durch Diskussion auf der Führungsebene und in Beschäftigtenversammlungen fortentwickelt. Justizministerium Für das Ministerium und seinen Geschäftsbereich ist ein systematisches Personalmanagement selbstverständlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 238 Das JM hat in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich für die Gerichte, Staatsanwaltschaften , Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie für den Justizvollzug Rahmenkonzepte zur Personalentwicklung erarbeitet und diese im Jahr 2013 in Kraft gesetzt. Diese Konzepte bilden den Rahmen und die Grundlage für die Erstellung und Ausgestaltung zielgerichteter Personalentwicklungsmaßnahmen in den einzelnen Gerichten und Behörden. Dabei stehen insbesondere folgende Themen im Fokus: Den Folgen des demografischen Wandels wird u. a. mit einer effektiven Nachwuchsgewinnung sowie mit der Sicherstellung des Wissenstransfers zwischen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und den jüngeren Justizangehörigen, z. B. durch Qualitätszirkel, begegnet. Dabei steht im Rahmen des Personalmarketings die Ansprache und Gewinnung des „richtigen Personals“ im Vordergrund. Eine bestmögliche Ausbildung sowie eine spezifische Förderung der persönlichen und fachlichen Fähigkeiten der Beschäftigten - vor allem durch eine gezielte Fortbildung - dienen dazu, die Qualifikationen und Kompetenzen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, zu erhalten und zu fördern. Durch Maßnahmen wie Rotation oder Hospitation wird zudem die Einsatzbreite gefördert. Von besonderer Wichtigkeit sind ferner angewandte Kommunikationsstrukturen, die sich u. a. in Instrumenten wie dem jährlichen Mitarbeitergespräch oder dem Interessensbekundungsverfahren niederschlagen. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein zentrales Thema der Justiz. Eine familienbewusste Personalführung fördert im Rahmen des dienstlich Möglichen familienorientierte Arbeitsbedingungen, wie z. B. die Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder des Arbeitsortes sowie die Ermöglichung von Teilzeitbeschäftigungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dauerhaft erleichtern sollen. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Seit dem Jahr 2005 ist der „Handlungsrahmen für Personalentwicklung“ eingeführt, auf dessen Grundlage die Dienststellen des Geschäftsbereichs Personalentwicklungskonzepte erstellt haben und deren Instrumente in der Personalarbeit anwenden. Der LB WH hat ein aktuelles Personalentwicklungskonzept, das den demografischen Wandel berücksichtigt und - nach 5-Jahres-Kohorten geordnet - die Personalentwicklung zur Grundlage hat. Die Personalbewirtschaftung ist als Prozess im Qualitätsmanagementsystem hinterlegt . Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Das Personalmanagement des Ministeriums und des Geschäftsbereichs bezieht sich auf die Kernpunkte (Dienstliche Beurteilung, Mitarbeitergespräch, Dienstliche Fortbildung, Erstellung von Rahmenanforderungsprofilen im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben, Rotationsgrundsätze , Vereinbarkeit von Familie und Beruf). Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Das Ministerium hat ein Personalentwicklungskonzept mit mehreren Bausteinen aufgelegt, das beständig weiterentwickelt und den sich ändernden Bedürfnissen einer modernen Verwaltung angepasst wird. Zu diesen Bausteinen zählen u. a.: Leitlinien zur Beförderung und Höhergruppierung, ein bedarfsorientiertes Fortbildungskonzept, ein Konzept zur systematischen Nachwuchsförderung , ein Leitfaden zu Mitarbeitergesprächen, Konzepte zum Aufstieg von gD in den hD sowie ein Konzept zur beruflichen Weiterentwicklung der Beschäftigten im Vorzimmer sowie der Teamassistenzkräfte. MIWF setzt sich bewusst für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander ein, daher gibt es eine Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Schikane am Arbeitsplatz. Darüber hinaus ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein fester Bestandteil des Personalmanagements . In diesem Bereich werden folgende Angebote gemacht: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 239 individuelle Teilzeitregelungen flexible Arbeitszeiten alternierende Telearbeitsplätze 5 reservierte Plätze in einer Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren zu städtischen Konditionen und Beitragssätzen 1 Eltern-Kind-Büro für Notfälle Kooperation mit einer Agentur, die Eltern Dienstleistungen im Bereich der Kinderbetreuung anbietet sowie Beschäftigte unterstützt, die in Pflegeverantwortung stehen. Diese Dienstleistungen stehen den Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Das Ministerium stellt sich den aktuellen Anforderungen einer modernen Personalpraxis. Beispielhaft wendet es die folgenden Instrumentarien eines modernen Personalmanagements an: Maßnahmen der operativen Personalentwicklung einschließlich eines gezielten Fortbildungsangebots systematisierte und strukturierte Vorgehensweise bei der Personaleinsatzplanung und Ressourcenverteilung sowie der Personalauswahl-und -einstellungsprozesse umfangreiches Angebot an Maßnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich der Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber Maßnahmen und Angebote im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge umfangreiches Angebot zur zeitlich wie örtlich flexiblen Arbeitserledigung (Telearbeit und Homeoffice, 1 Eltern-Kind-Büro sowie künftig auch Angebote zur Tagesbetreuung von Kindern Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Personalplanung geschieht unter Berücksichtigung der Lebensphasen der Beschäftigten, d. h. umfangreiche Flexibilisierungen und Unterstützungsangebote ebenso wie das Betriebliche Gesundheitsmanagement sollen die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Beschäftigten langfristig sichern. Hinzu kommen umfassende Fortbildungsmöglichkeiten und die Mitwirkung der Beschäftigten an den gestaltbaren Rahmenbedingungen wie z. B. der Arbeitszeit über Mitarbeiterbefragungen. Beispielhaft zu nennen sind daneben die Planung von Einsätzen außerhalb des Ministeriums für zukünftige Führungskräfte entsprechend den Vorgaben zur Verwendungsbreite in § 42 LVO einschließlich der Sicherung von Ersatzkräften oder die Durchführung von Assessment Center, die für einen Aufstieg in den hD qualifizieren. Zur Nachwuchsgewinnung werden Stellen über den zentralen Stellenmarkt der Landesverwaltung und ein bundesweites Portal für den öffentlichen Dienst veröffentlicht. Ggf. werden Spezialistinnen und Spezialisten über einschlägige Fachmagazine angesprochen. Wie in anderen Ressorts auch soll im Rahmen der Landesinitiative der Landesregierung „Mehr Migrantinnen und Migranten in den öffentlichen Dienst" verstärkt die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund für die Landesverwaltung in den Blick genommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 240 h) Justiz 176. Wie lange dauern zivilgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich ? 177. Wie lange dauern finanzgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich ? 178. Wie lange dauern verwaltungsgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich? 179. Wie lange dauern arbeitsgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich ? 180. Wie lange dauern sozialgerichtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich ? 181. Wie hat sich die Dauer dieser Verfahren jeweils jährlich seit 2010 entwickelt? Die Fragen 176 bis 181 werden zusammen beantwortet. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren (Berichtsjahr 2014) in Monaten sowie deren Entwicklung seit dem Jahr 2010 ergeben sich für die jeweiligen Gerichtsbarkeiten und Instanzen aus den folgenden Tabellen: Zivilgerichtliche Verfahren 2010 2011 2012 2013 2014 Amtsgerichte 5,0 4,9 4,8 4,8 4,9 Landgerichte - I. Instanz 7,9 7,9 8,2 8,6 9,1 Landgerichte - II. Instanz 6,0 5,9 6,0 6,1 6,1 Oberlandesgerichte 8,0 8,3 8,5 8,4 8,9 Finanzgerichtliche Verfahren Finanzgerichte 2010 2011 2012 2013 2014 Klageverfahren 16,9 16,3 16,1 15,6 15,9 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 2,6 2,5 2,4 2,4 2,3 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 241 Verwaltungsgerichtliche Verfahren Verwaltungsgerichte 2010 2011 2012 2013 2014 Hauptverfahren 8,9 9,1 8,8 7,3 9,1 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 2,0 2,1 1,8 1,6 1,4 Oberverwaltungsgericht 2010 2011 2012 2013 2014 erstinstanzliche Hauptverfahren 15,2 16,2 15,0 17,0 18,1 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung , Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Disziplinarund Personalvertretungssachen 12,7 9,8 9,2 8,6 9,6 Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz/ Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 2,4 2,0 1,8 2,2 2,2 Arbeitsgerichtliche Verfahren Arbeitsgerichte 2010 2011 2012 2013 2014 Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 3,3 3,1 3 2,9 3,1 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 4,0 3,7 3,4 3,1 3,8 Landesarbeitsgerichte 2010 2011 2012 2013 2014 Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 5,4 5,5 6,4 5,7 5,0 Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 4,5 4,2 4,8 4,4 4,4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 242 Sozialgerichtliche Verfahren Sozialgerichte 2010 2011 2012 2013 2014 Klageverfahren 12,1 12,4 12,8 12,8 12,7 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz nach § 86b SGG 1,2 1,1 1,1 1,1 1,1 Landessozialgericht 2010 2011 2012 2013 2014 Berufungsverfahren 12,0 12,4 13,2 13,4 13,6 Beschwerden gegen Entscheidungen über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 2,4 2,4 2,6 2,2 2,1 sonstige Beschwerdeverfahren 3,8 4,2 4,0 6,0 4,2 erstinstanzliche Klageverfahren nach § 29 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3, Abs. 3 und 4 SGG 5,1 12,5 8,0 9,3 11,2 182. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2010 getroffen, um die Dauer der Verfahren in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten zu verkürzen? Seit 2010 sind eine Vielzahl von Maßnahmen organisatorischer, informationstechnischer und haushaltswirtschaftlicher Art getroffen worden, um eine, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, angemessene, möglichst zügige Dauer der Verfahren in den Gerichtsbarkeiten auch unter Nutzung neuer, elektronischer Möglichkeiten zu gewährleisten. Hierzu zählen der Ausbau der E-Justice-Angebote, wegen derer im Übrigen auf die Antwort zu Frage 188 Bezug genommen wird, die Steigerung und Förderung der Kompetenz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch passgenaue Fort- und Weiterbildungen bezüglich fachlicher und informationstechnischer Fragen, der Einsatz einer justizeigenen Organisationsberatung ebenso wie die Ausweitung der Erhebung statistischer Daten, wie etwa der Kanzleierledigungszeiten, welche insgesamt die effiziente Organisation der Gerichte durch die Behördenleitungen und deren schnelle Reaktion bei dem Auftreten von Fragestellungen erleichtern und die Grundlage für die im Geschäftsbereich gebildeten Vergleichsringe bieten. Das Fortbildungsangebot der Justiz berücksichtigt die Notwendigkeit, auf eine effiziente und zügige Verfahrensführung hinzuwirken. So werden beispielhaft in Seminaren zum Umgang mit Umfangsverfahren Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung vermittelt. Ferner hat der Haushaltsgesetzgeber auf Vorschlag der Landesregierung seit dem Jahr 2010 die Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften zusätzlich personell verstärkt, um einer Verlängerung der Verfahrenslaufzeiten entgegen zu wirken. So wurden bei den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichtsbarkeiten insgesamt 85 Planstellen des richterlichen, 15 des staatsanwaltlichen, 50 des amtsanwaltlichen und 15 des mittleren und Schreibdienstes eingerichtet und 137 Planstellen und Stellen durch Streichung von kw-Vermerken erhalten, obwohl deren Abbau vorgesehen war. Diese haushaltswirtschaftlichen Entscheidungen werden regelmäßig durch weitere justizinterne Maßnahmen des besonderen Belastungsausgleichs zwischen den Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften ergänzt. Darüber hinaus werden aus planmäßigen umfassenden Betrachtungen sowie punktuellen Untersuchungsaufträgen dauerhafte, neue Instrumente der Qualitätssicherung und - steigerung entwickelt, um Verfahrensabläufe zu optimieren und damit auch eine Verkürzung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 243 der Verfahrenslaufzeiten zu erreichen. Beispielhaft ist hierfür der Qualitätszirkel „Sachverständigenwesen “ zu nennen: Als Konsequenz aus der durch die 62. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs in Nürnberg 2010 initiierten Studie zu „langdauernden Zivilverfahren“ wurde der Qualitätszirkel „Sachverständigenwesen “ gegründet. Der Qualitätszirkel hat das Ziel, den Sachverständigenbeweis an der Schnittstelle der Zusammenarbeit von Gerichten und Sachverständigen zu verbessern und so dazu beizutragen, dass gerichtliche Gutachtenaufträge möglichst zügig und qualitativ hochwertig erstattet werden. Damit stellt der Qualitätszirkel über die Bearbeitung der durch die Studie „Langdauernde Zivilverfahren“ aufgezeigten Handlungsfelder hinaus eine dauerhafte interdisziplinäre Zusammenarbeit zur stetigen Verbesserung des Zusammenwirkens von Gerichten und Sachverständigen dar. Neben Vertretern des Justizministeriums, der drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte, der Justizakademie, des Instituts für Sachverständigenwesen sowie der Bestellungskörperschaften aus NRW nahmen erstmals in diesem Jahr auch Vertreter der Ärztekammern sowie der Psychotherapeutenkammer NRW an der jährlichen Sitzung des Qualitätszirkels teil. Themen waren in diesem Jahr neben der Fortentwicklung und weiteren Umsetzung der bisherigen Arbeitsergebnisse insbesondere die Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte für gerichtlich bestellte Sachverständige und Sachverständigeninstitutionen sowie der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts. Im Jahr 2015 widmet sich ein Arbeitskreis des Qualitätszirkels den Besonderheiten der aktuell in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten familienpsychologischer Sachverständigengutachten . 183. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zukünftig, um die Dauer der Verfahren in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten zu verkürzen? Die Landesregierung sah und sieht in der Gewährleistung einer angemessenen Verfahrenslaufzeit eine Daueraufgabe, der im Hinblick auf den durch das GG verbürgten Rechtsgewährungsanspruch eine hohe Bedeutung zukommt. Sie wird, wie in der Vergangenheit, auch zukünftig hierzu Maßnahmen organisatorischer, informationstechnischer und haushaltswirtschaftlicher Art prüfen und ergreifen. So ist als eine herausragende Umsetzung die Einführung der e-Akte im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zu sehen. Dies wird zu einer wahrnehmbaren Verbesserung der Bearbeitungsmöglichkeiten führen, indem die Verfahrensakte jederzeit und von jedem Ort dem Zugriff der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt. Darüber hinaus runden die elektronische Akteneinsicht durch die Prozess- und Verfahrensbevollmächtigten sowie Annotations- und Strukturierungswerkzeuge dieses Bild ab. Gleichzeitig erfordert die Einführung der elektronischen Verfahrensakte wegen der weitreichenden Änderung der konkreten Arbeitsweise eine umfassende organisatorische Begleitung. Welcher Art diese Maßnahmen sein werden, hängt allerdings von der zukünftigen Entwicklung ab. Hierbei beobachtet und begleitet die Landesregierung die demografischen, technischen und rechtlichen Entwicklungen , um nach gründlichen Auswertungen geeignete Maßnahmen zu entwickeln. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 244 184. Wie viele Widerspruchsverfahren gab es jeweils in den Jahren 2001 bis 2005 jährlich in den nachfolgend genannten einzelnen Rechtsgebieten, in denen das Widerspruchsverfahren durch das „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften - Drucksache 16/6089 -“ nach weitgehender Aussetzung durch das Bürokratieabbaugesetz II wieder eingeführt wurde 1. bei Verwaltungsakten der Vollstreckungsbehörden nach § 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (§ 110 Abs. 2 Nr. 5 JustG NRW); 2. bei Realsteuern (§ 110 Abs. 2 Nr. 6 JustG NRW); 3. im Bereich des Kommunalabgabenrechts und Straßenreinigungsrechts (§ 110 Abs. 2 Nr. 7 JustG NRW); 4. im Bereich des Unterhaltsvorschussrechts (§ 110 Abs. 2 Nr. 8 JustG NRW); 5. im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts (§ 110 Abs. 2 Nr. 9 JustG NRW); 6. im Bereich des Pflegewohngeldes (§ 110 Abs. 2 Nr. 10 JustG NRW); 7. im Bereich des Wohngeldrechts(§ 110 Abs. 2 Nr. 11 JustG NRW ); 8. im Bereich Soziale Wohnraumförderung (§ 110 Abs. 2 Nr. 12 JustG NRW); 9. in den in § 110 Abs. 2 Nr. 13 JustG NRW genannten Bereichen a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, b) Verbraucherinformationsgesetz, c) Tiergesundheitsgesetz, d) Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, e) Tierschutzgesetz? 185. Wie lange haben die Vorverfahren in den jeweiligen Rechtsgebieten durchschnittlich gedauert? 186. Wie vielen Widersprüchen wurde abgeholfen? 187. Wie hoch lag der Anteil an Klagen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren? Die Fragen 184 bis 187 werden zusammen beantwortet. Im Bereich des Wohngeldrechts (Frage 184.7) gab es im Jahr 2004 1.277 und im Jahr 2005 1.672 Widerspruchsverfahren. Im Bereich Soziale Wohnraumförderung (Frage 184.8) gab es in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt 312 Widerspruchsverfahren. Der Landesregierung liegen darüber hinaus zu den erfragten Sachverhalten und Zeiträumen keine Erkenntnisse vor. Die Landesregierung hat bereits in der Begründung des Gesetzes zur Änderung des LBG NRW und des JustG NRW und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 16/6089), in der parlamentarischen Beratung dieses Gesetzentwurfs sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2353 (Drs. 16/6287) zum Ausdruck gebracht, dass die Zahl der Widerspruchsverfahren in den Jahren 2001 bis 2005 nicht der Beweggrund für die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens in den betreffenden Rechtsgebieten war. Die dem Gesetzentwurf vorgeschaltete Analyse hat ergeben, dass die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens nur zum Teil zu einem Abbau von Bürokratie und unnötigen Verfahrensschritten geführt hat. Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren hat sich jedoch insbesondere in denjenigen Bereichen als korrekturbedürftig erwiesen, in denen den Bürgerinnen und Bürgern durch Wegfall dieses Rechtsbehelfs ein einfaches und preiswertes Instrument zur Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen genommen wurde. Es handelt sich dabei überwiegend um Verwaltungsbereiche mit sozialer Prägung, in denen der unmittelbare Gang zum Gericht für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schon allein wegen des Kostenrisi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 245 kos eine hohe Hemmschwelle darstellt. Der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens kommt hier eine bedeutende Befriedungsfunktion zu: Das Widerspruchsverfahren als niedrigschwellige Konfliktlösung ist der Landesregierung hier aus sozialpolitischen Gründen wichtig . 188. Welche E-Justice-Angebote werden in Nordrhein-Westfalen genutzt? E-Justice ist der Oberbegriff für die elektronische Durchführung von Verfahren innerhalb der Justiz und mit außerhalb der Justiz stehenden Personen. Hierunter ist der Einsatz von IT- Verfahren innerhalb der Justiz und zwischen Organisationseinheiten der Justiz, der öffentlichen Verwaltung, Rechtspraktikern (z. B. Rechtsanwälten/-innen, Notaren/-innen), Unternehmen und Privatpersonen zu verstehen. Dazu zählt auch der elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden auf der einen Seite sowie Rechtspraktikern, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite. Die Einführung des ERV und der eAkte stellen ein zentrales Thema der Justiz in NRW dar und sind Gegenstand einer umfassenden Umsetzungsstrategie. Neben der elektronischen Kommunikation innerhalb der Justiz und der Justiz vor allem mit Rechtspraktikern werden auch elektronische Auskünfte auf der Grundlage von Portalen sowie der Zugriff auf elektronische Daten von der Begrifflichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs erfasst. NRW setzt verschiedene Lösungen zur Unterstützung der e-Justice Aktivtäten ein. Hierzu gehören u.a. die Fachverfahren für die Rechtsanwender, Portale für die Rechtssuchenden und Projekte zur Entwicklung künftiger Lösungen. Elektronischer Rechtsverkehr: Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen besteht in vielen Bereichen bereits heute die Möglichkeit, am ERV teilzunehmen . So können z. B. bei allen Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten in NRW Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze elektronisch eingereicht werden. Ferner ist der ERV im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei dem LG Köln in Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG und bei dem LG Bonn in Beschwerdeverfahren gemäß § 335a HGB eröffnet. Der ERV findet außerdem bei sämtlichen Registergerichten in NRW statt. Ferner besteht die Möglichkeit, bei den zentralen Mahnabteilungen der AG Euskirchen und Hagen Mahn- und Vollstreckungsbescheide unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zu beantragen. Die Bereitschaft, dieses Angebot der Justiz anzunehmen, zeigt sich daran, dass im Jahre 2014 in NRW bereits ca. 2,41 Mio. Eingänge elektronisch über das EGVP eingereicht wurden . Justizportal/EU-Justizportal: Mit dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) bieten das BMJV und die Landesjustizverwaltungen einen einfachen und einheitlichen Zugang zu ihren E-Justice-Diensten und Informationsangeboten an. Es ist mit dem EU-Justizportal (//ejustice .europa.eu/) verknüpft, an welchem sich das JM koordinierend für den Bund und die anderen Länder beteiligt. Dieses Portal enthält Informationen über die verschiedenen Justizsysteme in 23 Sprachen und soll den Bürgerinnen und Bürgern ganz allgemein den Zugang zum Recht in der EU erleichtern. Im Einzelnen besteht das Onlineangebot des Justizportals aus folgenden Diensten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 246 Gemeinsames Registerportal der Länder (www.handelsregister.de): Mit dem Gemeinsamen Registerportal der Länder bietet die deutsche Justiz die Möglichkeit, via Internet Einsicht in das von den Registergerichten in Verantwortung der Länder geführte Handelsregister zu nehmen. Neben dem Handelsregister werden auch Daten aus den Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zum Teil aus den Vereinsregistern angeboten. Im Jahr 2014 wurden ca. 136 Mio. Abrufe getätigt. Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Für den Zugriff auf den nicht kostenfreien Teil des Angebots haben sich über 270.000 Nutzende beim Gemeinsamen Registerportal der Länder in NRW registriert. Handelsregisterbekanntmachungen (www.handelsregisterbekanntmachungen.de): Auf dieser Internetseite veröffentlichen die Registergerichte der Länder die Bekanntmachungen gemäß § 10 HGB und die sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB. Auf die Handelsregisterbekanntmachungen erfolgten im Jahr 2014 ca. 154 Mio. Zugriffe. Internet Grundbucheinsicht (www.grundbuch.nrw.de): Die Einsichtnahme in das Grundbuch auf elektronischem Wege ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft. Mahnverfahren (www.mahngerichte.de): Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können online erfasst und dem Gericht über das Internet übermittelt werden. Insolvenzregister (www.insolvenzbekanntmachungen.de): Veröffentlichungen in Insolvenzsachen erfolgen gemäß § 9 Abs. 2 InsO im Insolvenzportal. Die jeweilige Dauer der Veröffentlichung ist durch die InsoBekV geregelt. Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de): In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Mit diesem Portal erfüllen die Landesjustizverwaltungen die Verpflichtung aus dem ZwVoll- StrÄndG. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zwangsversteigerungstermine (www.zvg-portal.de): Mit diesem Portal haben die Länder eine Plattform zur Information über Zwangsversteigerungsverfahren geschaffen . Darüber hinaus werden von nordrhein-westfälischen AG auch Gutachten, Exposees und Fotos zum Herunterladen bereitgehalten. Sonstige Informationsangebote: o Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (www.gerichts-dolmetscher.de) o Finanzsanktionsliste (www.finanz-sanktionsliste.de) o Gerichtsvollzieherverzeichnis (www.gerichtsvollzieher.nrw.de) o Informationssystem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (www.kapitalanlegermusterverfahren.de). Neben diesen überwiegend bundesweit angebotenen Services gibt es auch besondere Angebote der Justiz NRW. Hierzu gehören: Justizportal NRW (www.justiz.nrw.de): Im Online-Auftritt der Justiz stehen Formulare, Merkblätter, Erläuterungen zu (rechtlichen) Lebenslagen und Informationen zum Verbraucherschutz in einem eigenen Bereich „Bürgerservice“ jederzeit zum Abruf bereit. In der Bibliothek des Justizportals steht u. a. die Rechtsprechungsdatenbank mit Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Volltext zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 247 Mobile Anwendungen: JM stellt einige Angebote als App zur Verfügung: o News u. a. mit aktuellen Meldungen aus der NRW-Justiz und Terminen o Gerichtstermine - mit Sitzungsterminen der Gerichte in NRW o Zwangsversteigerungstermine - mit Infos über Versteigerungsobjekte aus NRW o Justiz-Auktion - Gebote auf einen Auktionsartikel abgeben Europäisches e-Justice: Der - auf Basis der Ergebnisse aus dem von 2007 bis 2009 durchgeführten EU-Förderprojekt BRITE (Business Register Interoperability Throughout Europe), an dem NRW stellvertretend für die Länder beteiligt war - entwickelte Service zum Datenaustausch (Registry Massaging System) unterstützt prototypisch die Arbeit der registerführenden Stellen bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen, Verschmelzungen sowie bei Änderungen im Bereich von Haupt- und Zweigniederlassungen. Der Prototyp findet derzeit bei den Registergerichten der Bundesrepublik Deutschland und dem Companies House in Cardiff Einsatz und stellt einen Vorläufer für die künftige verpflichtende Vernetzung der Register in Europa dar. 189. Welche E-Justice-Angebote sollen zukünftig in Nordrhein-Westfalen noch eingeführt werden? Elektronischer Rechtsverkehr: Im Einklang mit den Vorgaben des FördEIRV sollen der ERV und die eAkte bis zum Jahr 2022 bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt werden. Bereits ab dem 01.01.2018 besteht für alle rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in NRW flächendeckend die Möglichkeit, Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze in elektronischer Form einzureichen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden oder juristische Personen wird die Nutzung des elektronischen Zugangsweges zur Justiz ab dem 01.01.2022 verpflichtend sein. Für den zurzeit von der Einführung des ERV noch ausgenommenen Bereich des Strafverfahrens hat das BMJV angekündigt, einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung der eAkte in Strafsachen zum Gegenstand hat. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte stellen die zentralen Herausforderungen für die Justiz in den kommenden Jahren dar. Das Vorgehen und die Wirkungen haben dabei zugleich auch für das Land Nordrhein-Westfalen als Wirtschaftsstandort herausragende Bedeutung. Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben ist auch für die Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen die Entscheidung für die Einführung des ERV und der elektronischen Akte (eAkte) nicht mehr eine Frage des „Ob“, sondern nur noch eine Frage des „Wie“. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen bereitet sich auch aus wirtschaftlichen Gründen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern auf die anstehenden Veränderungen in informationstechnischer und organisatorischer Hinsicht vor. Die gesetzlichen Vorgaben erfordern eine Abkehr von der papiergebundenen hin zur elektronischen Vorgangsbearbeitung in einer elektronischen Akte in Rechtssachen. Dies bedeutet insbesondere auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine tiefgreifende Umstellung und stellt deshalb große innerorganisatorische Anforderungen an den Umstellungsprozess. In informationstechnischer Hinsicht besteht die Herausforderung darin, einerseits den laufenden IT-Betrieb für die Gerichte und Staatsanwaltschaften bis zum Abschluss dieses LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 248 Großprojekts sicherzustellen und andererseits den zurzeit noch ganz überwiegend dezentralen Betrieb weiterhin auf technisch hohem Niveau zu gewährleisten. Um dies in den nächsten Jahren sicherstellen zu können, ist es erforderlich, die vorhandene dezentrale IT- Infrastruktur sowohl im Hinblick auf die verwendete Hardware als auch mit Blick auf moderne Büro- und Kommunikationstechnik dem fortschreitenden Stand der Technik anzupassen. Mit der bereits eingeleiteten Zentralisierung der IT in der Justiz, die auch auf Empfehlungen des LRH zurückgeht, ist in einem wichtigen Umsetzungsschritt die Übertragung der gesamten IT- Organisation einschließlich aller zentralen Betriebseinrichtungen von den Gerichten und Behörden auf einen justizinternen IT-Dienstleister bei dem Präsidenten des OLG Köln verbunden . Gleichzeitig verlangt die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte aus Gründen der Datensicherheit eine zentralen IT-Struktur. Die Arbeit mit elektronischen Akten erfordert zum einen die elektronische Abbildung der bisher in und mit Papier abgewickelten Aufgaben, zum anderen die Zuführung von elektronischen Dokumenten und die Weiterverarbeitung in einem technischen Umfeld. Dabei sind die landesweiten Entwicklungen im Bereich der elektronischen Aktenführung – insbesondere Standards zur Übermittlung elektronischer Akten – im Interesse weitgehender Kompatibilität im Blick zu behalten. Die Justiz hat bereits in der Vergangenheit entscheidende Schritte unternommen, um auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte vorbereitet zu sein. Ausgangspunkt war die Entwicklung eines Prototypen einer ergonomischen eAkte. Damit konnte die Basis geschaffen werden, die eine durchgreifende und nutzerbezogene Bearbeitung ermöglicht. Dieser Prototyp ist nun zur Einsatzreife fortzuentwickeln und zu erweitern. Fortbildung in e-Justice: Auf die flächendeckende Einführung des ERV und der eAkte müssen die Justizangehörigen rechtzeitig vorbereitet werden. So findet seit Beginn des Jahres 2014 neben einer Vielzahl landesinterner Maßnahmen zugleich auch eine länderübergreifende Fortbildungsreihe „Fit für e-Justice“ statt, die insbesondere die Themen ERV und das zukünftige Arbeiten mit eAkten behandelt. Justizportal Für die Zukunft ist ein weiterer Ausbau der bereits bestehenden e-Justice Angebote in Aussicht genommen. Hierzu sind auf der Ebene der Portale folgende Online-Angebote geplant: Online-Formulare Justizspezifische Online-Formulare sollen deutschlandweit einheitlich im Justizportal an zentraler Stelle bereitgestellt werden („Formularladentheke“). Gegenwärtig erfolgen die notwendigen Vorbereitungen in Zusammenarbeit mit der hessischen Justiz und IT.NRW. Ziel ist es, die innerhalb der Justiz eingesetzten hierfür geeigneten Formulare möglichst in einem dialoggestützten Verfahren, alternativ als ausfüllbares PDF-Formular, anzubieten. Dialoggestützte Formulare ermöglichen ein einfaches Ausfüllen am Bildschirm und geben gleichzeitig den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern während der Eingabe die Möglichkeit einer Unterstützung durch Hilfetexte. Je nach Formular ist eine elektronische Signatur möglich. Als weiterer Schritt soll dann eine Übertragung des Formulars auf elektronischem Weg an das zuständige Gericht erfolgen. Dort können bestimmte , vorab bundesweit definierte Daten (XJustiz-Fachdatensätze) aus dem Formular direkt in die jeweiligen Fachverfahren der Gerichte eingelesen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 249 Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügungen. Mit ihnen will der mögliche Antragsgegner erreichen, dass der Antrag zurückgewiesen wird, wenigstens aber verhindern, dass dem Antrag ohne mündliche Verhandlung entsprochen wird. Die Schutzschrift muss derzeit bei jedem Gericht eingereicht werden, bei dem ein Antrag auf Arrest oder einstweilige Verfügung zu erwarten ist, da die Einreichung der Schutzschrift nur Wirkung für dieses Gericht hat. Sind potenziell mehrere Gerichte zuständig, kann die Einreichung der Schutzschriften einen erheblichen Arbeits - und Sachaufwand bei Antragsgegnern und Rechtsanwälten und auch bei den Gerichten verursachen. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sieht deshalb vor, dass die Länder ein zentrales länderübergreifendes Schutzschriftenregister errichten . Eine in diesem Register eingestellte Schutzschrift genügt, um alle Zivilund Arbeitsgerichte zu erreichen. Die zentral hinterlegten Schutzschriften werden von den Gerichten elektronisch abgerufen. Die Einrichtung des zentralen elektronischen Schutzschriftenregisters soll bis zum 01.01.2016 erfolgen. Elektronische Gerichtstafel Mit der Elektronischen Gerichtstafel sollen die über den Aushang an der Grichtstafel erfolgenden Bekanntmachungen durch ein elektronisches Informationssystem ersetzt werden. Diese ist im Gericht öffentlich zugänglich und kann im Internet über das Justizportal des Bundes und der Länder eingesehen werden. Europäisches e-Justice: Zur Unterstützung des ERV im europäischen Kontext beteiligt sich die Justiz des Landes federführend für die anderen Länder und den Bund an grenzüberschreitenden Pilotprojekten, die von der EU gefördert werden. Hierzu gehören die folgenden Projekte: e-CODEX NRW hat 2010 in Abstimmung mit Bund und Ländern die Projektleitung des von der EU kofinanzierten , auf sechs Jahre angelegten Pilotprojektes e-CODEX übernommen. Ziel dieses ausschließlich auf den Justizbereich begrenzten Projektes ist es, den grenzüberschreitenden elektronischen Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Europa zu verbessern sowie die elektronische Zusammenarbeit von Einrichtungen der Justiz innerhalb von Europa zu fördern. Durch die Schaffung europaweit anerkannter einheitlicher Standards soll zwischen bestehenden, technisch unterschiedlich ausgestalteten nationalstaatlichen IT-Lösungen nachhaltig eine Interoperabilität hergestellt werden. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit ist im strafrechtlichen Bereich auf Initiative der Justizminister aus NRW, Belgien und der Niederlande ein Pilotverfahren für Rechtshilfeersuchen eingebracht worden. Ziel ist die Intensivierung der bereits guten und bewährten Zusammenarbeit zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein und der Euregio Rhein- Maas-Nord. Dafür soll der Rechtshilfeverkehr der sog. Euregio- Staatsanwaltschaften/Gerichte auf Basis eines gesicherten elektronischen Datenaustauschs abgewickelt werden. Der Betrieb wird in den Pilotbehörden in NRW, den Staatsanwaltschaften Aachen und Düsseldorf, aufgenommen. e-SENS NRW ist im großen Maße an dem von der EU kofinanzierten Pilotprojekt e-SENS beteiligt. Ziel dieses Projekts ist es, den grenzüberschreitenden Zugang von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu öffentlichen Dienstleistungen zu erleichtern. Die Projektergebnisse sollen in ganz Deutschland und auch in NRW umgesetzt werden. JM hat für das gesamte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 250 Projekt europaweit die Projektleitung übernommen und ist darüber hinaus im Rahmen eines nationalen deutschen Konsortiums beteiligt. Insgesamt sind 20 nationale Konsortien und weitere supranationale Organisationen - mit insgesamt ca. 100 Parteien - beteiligt. Weitere Staaten beabsichtigen aktuell, diesem Projekt beizutreten. Projektbeginn war der 01.04.2013, die Laufzeit ist zunächst für die Dauer von drei Jahren vorgesehen. Es werden in diesem Projekt technische Lösungen entwickelt, die einen sicheren Online-Zugang zu Behörden und Gerichten innerhalb der beteiligten Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Das Projekt ist sehr breit angelegt und in vier große Bereiche eingeteilt, in denen es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung und Gerichten ermöglicht werden soll, auf elektronischem Weg sicher und rechtsgültig grenzüberschreitende Transaktionen durchzuführen. Neben der e-Justice Domäne werden die Bereiche e-Procurement, e- Health und Business Life-Cycle entwickelt. Das Ziel der e-Justice Domäne ist es, den Zugang zu grenzüberschreitenden Rechtsverfahren und Rechtsmittel für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu vereinfachen. Sie ist nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet beschränkt und soll sich über das Zivil- und das Strafrecht hinaus erstrecken. Es ist vorgesehen , dass die Ergebnisse des bereits länger laufenden und ebenfalls von der EU geförderten e-CODEX-Projekts übernommen und weiterentwickelt werden. Pilotbereiche im vorliegenden Verfahren sind bereits jetzt im Familienrecht und im Zwangsvollstreckungsrecht angelegt. Zugrunde liegen hier die Verordnungen (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen. Die Einführung dieser e-Justice Angebote im laufenden Echtbetrieb bietet den Beteiligten einen großen Mehrwert. Es kann hiermit im Falle einer Kindesentführung ins Ausland durch einen Elternteil schneller Rechtsschutz gewährleistet werden. Außerdem können Gläubiger europaweit Forderungen durch eine schnelle grenzüberschreitende Kontenpfändung sichern. EU Court Database NRW ist an dem von der EU kofinanzierten und unter österreichischer Leitung stehenden Projekt „Automated Export of MS Data to European Court Database“ beteiligt. Ziel ist es, vorhandene oder zu erstellende nationale Verzeichnisse für gerichtliche Zuständigkeiten an das europäische Justizportal anzubinden. Damit soll für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine zentrale Stelle geschaffen werden, an der diese Informationen bereitstehen. Die Aufnahme eines Pilotbetriebes ist vorgesehen. In einem weiteren Schritt soll auch das nationale Orts- und Gerichtsverzeichnis um Zuständigkeiten in grenzüberschreitenden europäischen Verfahren ergänzt werden. Durch die Anbindung der national administrierten Datenbanken wird es möglich sein, auf deren aktuellen Datenbestand zuzugreifen und eine redundante Vorhaltung der Daten auf Seiten der Europäischen Kommission als auch auf Seiten des jeweiligen Mitgliedsstaates zu vermeiden. So können sowohl über das europäische Justizportal als auch im nationalen Orts- und Gerichtsverzeichnis zukünftig die zuständigen Gerichte in nationalen und europäischen grenzüberschreitenden Verfahren einfach und schnell ermittelt werden. Registervernetzung gemäß Richtlinie 2012/17/EU Die Richtlinie 2012/17/EU statuiert eine Vernetzung der Registerbehörden der Mitgliedstaaten . Die Mitgliedstaaten der EU und die EFTA-Staaten sind demgemäß verpflichtet, bis Juli 2017 ein System zur Vernetzung der handelsregisterführenden Stellen aufzubauen. Darüber hinaus muss über das Europäische Justizportal ein Zugang zu den Registerinformationen der Staaten geschaffen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 251 i) Weitere Gesetze und Vorgaben 190. Welche berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Satzungen muss der öffentliche Sektor in Nordrhein-Westfalen beachten? (bitte vollständige Übersicht ) Mit dem UVMG wurde die Rechtsetzungskompetenz der Unfallversicherungsträger nach § 15 SGB VII eingeschränkt. Unfallverhütungsvorschriften können nur noch eng begrenzt unter ganz bestimmten Umständen erlassen und genehmigt werden. Im Rahmen der GDA nach § 20a ArbSchG erfolgt derzeit eine Neuordnung des Vorschriften- und Regelungswerkes, wonach das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger den Vorrang des staatlichen Rechts berücksichtigt. Für die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW sind folgende Vorschriften in Kraft: DGUV Vorschrift 1 (GUV-VA 1): Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 4 (GUV-VA 3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 12 (GUV-VB 2): Laserstrahlung DGUV Vorschrift 18 (GUV-VC 1): Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung DGUV Vorschrift 22 (GUV-VC 5): Abwassertechnische Anlagen DGUV Vorschrift 26 (GUV-VC 9): Kassen DGUV Vorschrift 39 (GUV-VC 22): Bauarbeiten DGUV Vorschrift 44 (GUV-VC 27): Müllbeseitigung DGUV Vorschrift 48 (GUV-VC 52): Straßenreinigung DGUV Vorschrift 49 (GUV-VC 53): Feuerwehren DGUV Vorschrift 53 (GUV-VD 6): Krane DGUV Vorschrift 55 (GUV-VD 8): Winden, Hub- und Zuggeräte DGUV Vorschrift 57 (GUV-VD 9): Arbeiten mit Schussapparaten DGUV Vorschrift 69 (GUV-VD 27.1): Flurförderzeuge DGUV Vorschrift 71 (GUV-VD 29): Fahrzeuge DGUV Vorschrift 80 (GUV-VD 34): Verwendung von Flüssiggas DGUV Vorschrift 81 (GUV-VS 1): Schulen DGUV Vorschrift 82 (GUV-VS 2): Kindertageseinrichtungen DGUV Vorschrift 7 (GUV-VA 4): Arbeitsmedizinische Vorsorge (Vorschrift befindet sich im Außerkraftsetzungsverfahren) 191. Zu welchem Kosten- und Zeitaufwand führen die berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Satzungen jeweils für den öffentlichen Sektor? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 252 192. Welche Vorgänge, die derzeit in Nordrhein-Westfalen durch Behörden erledigt werden, könnten auf die Handwerkskammern übertragen werden? Die Handwerkskammern sind bundesrechtlich als Interessenvertretende Selbstverwaltungskörperschaften verfasst und haben eine feste Aufgabenzuweisung erfahren, §§ 90 Abs. 1, 91 HwO. Es besteht die Möglichkeit nach § 124b HwO, Zuständigkeiten nach den §§ 7a, 7b, 8 und 9 HwO auf die Handwerkskammern zu übertragen. Von dieser Möglichkeit wurde bereits Gebrauch gemacht, § 1 Abs. 2 Verordnung über die Zuständigkeiten nach der HwO und der EU/EWR-Handwerk-Verordnung. Weitere Vorgänge, die von den Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung auf die Kammern übertragen werden könnten, sind derzeit nicht ersichtlich . 193. Welche Vorgänge, die derzeit in Nordrhein-Westfalen durch Behörden erledigt werden, könnten auf die Industrie- und Handelskammern übertragen werden? Vorgänge, die von den Behörden auf die Kammern übertragen werden könnten, sind derzeit nicht ersichtlich. Die IHK sind bundesrechtlich als interessenvertretende Selbstverwaltungskörperschaften verfasst und haben insoweit auch eine Aufgabenzuweisung erfahren, § 1 IHKG. Nach § 1 Abs. 4 IHKG können den Kammern weitere Aufgaben durch Gesetz und Rechtsverordnung übertragen werden. In der Folge ist eine breite Palette von wirtschaftsrelevanten Aufgaben in die Zuständigkeit der Kammern übergegangen. Zuletzt wurde von der Übertragungsnorm bundesrechtlich im Rahmen gewerberechtlicher Zuständigkeiten Gebrauch gemacht. 194. Inwieweit sieht die Landesregierung im Bereich des Planungs- und Genehmigungsverfahrens Handlungsbedarf und Möglichkeiten, diese so zu beschleunigen , dass Planfeststellungsbeschlüsse schneller und unbürokratischer abgeschlossen werden können? Mit dem am 26.03.2015 vom Bundestag verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des FStrG wurde auf Drängen der Landesregierung zur Planungsbeschleunigung der Projekte „A 1 Köln-Niehl - Kreuz Leverkusen“ (Rheinbrücke Leverkusen) und „A 40 AS Duisburg /Homberg - AS Duisburg/Hafen“ (Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp) der Rechtsweg verkürzt und die erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG festgeschrieben. Eine Rechtswegverkürzung für weitere Vorhaben soll erfolgen, sobald entsprechend der Entschließung des Bundestages in der BT-Drs. 16/3158 der Fortbestand bzw. die Weiterentwicklung des Kriterienkataloges des § 17e Abs. 1 FStrG sowie die Vorhabenliste in der Anlage zu § 17e Abs. 1 FStrG im Zusammenhang mit der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 überprüft werden. Die Landesregierung sieht darüber hinaus derzeit weder Handlungsbedarf noch Möglichkeiten , Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen. Dies gilt auch für die Feststellung von Plänen über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) nach § 41 Abs. 3 FlurbG, da alle Möglichkeiten zur Beschleunigung im gesetzlichen Rahmen ausgeschöpft werden. Im Übrigen sind bereits mit dem am 28.05.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des VwVfG und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (Drs. 16/5230) verallgemeinerungsfähige und verfahrensbeschleunigende Regelungen aus dem VwVfG des Bundes, die ihrerseits auf das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.2006 zurückgehen, in das VwVfG NRW aufgenommen worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 253 Darüber hinaus wurde eine Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem VwVfG des Bundes in das VwVfG NRW übertragen. Diese Regelung soll bereits im Vorfeld des eigentlichen Verwaltungsverfahrens dem Interesse der Öffentlichkeit an einer frühzeitigen Information über Ziele, Mittel und Auswirkungen von Großvorhaben Rechnung tragen, Transparenz schaffen und auf diese Weise die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen erhöhen. Hierdurch soll das eigentliche Planfeststellungs- oder - genehmigungsverfahren nicht nur mit einer stärkeren Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern auch insgesamt zügiger realisiert werden können. Es liegen noch keine repräsentativen praktischen Erfahrungen in der Anwendung dieser Vorschrift vor. Deshalb können gegenwärtig noch keine Schlussfolgerungen gezogen werden. Im Übrigen hat die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren immer wieder auf die Bedeutung der Übereinstimmung der Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern hingewiesen. 195. Welche Maßnahmen sind seit 2005 jeweils jährlich in den einzelnen Ministerien und Ressorts ergriffen worden, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen ? Ministerium für Inneres und Kommunales Mit dem Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und gebührenrechtlicher Regelungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das Landesrecht von NRW und weiterer Anpassungen vom 12.05.2009 wurde mit dem neuen § 42a VwVfG NRW die Genehmigungsfiktion eingeführt. Nach der Legaldefinition des § 42a Abs. 1 S. 1 VwVfG NRW gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Im Jahr 2007 wurde das Handbuch zur Aufstellung von Plänen nach § 41 FlurbG im Rahmen der Fachaufsicht überarbeitet. Die wichtigen Genehmigungsverfahren sind als Prozesse im Qualitätsmanagementsystem des LB WH implementiert und werden regelmäßig evaluiert und verbessert. Dies dient auch der Effizienzsteigerung. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Um die Effizienz der Planfeststellungsverfahren zu steigern, hat die Landesregierung in den Jahren 2006 bzw. 2007 bis 2011 die Zusammenlegung von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bereich der Bundesfernstraßen bei der Bezirksregierung Detmold für den Regierungsbezirk Detmold und bei Straßen.NRW für den Regierungsbezirk Düsseldorf erprobt. Daneben wurden seit 2006 zunächst Beschäftigte der Bezirksregierungen Arnsberg und Köln, später auch der Bezirksregierung Münster an das seinerzeit für die Planfeststellung von Bundesfernstraßen zuständige MWEBWV abgeordnet. In zeitlicher Hinsicht wurden mit diesen Maßnahmen erhebliche Synergieeffekte erreicht . Insbesondere flossen die Ergebnisse und Erfahrungen des Anhörungsverfahrens unmittelbar in die Erwägungen zum Planfeststellungsbeschluss ein. Die abschließende Abwägungsentscheidung konnte damit deutlich zeitnäher getroffen werden . Die bereits im Rahmen der Anhörung mit dem Verfahren betrauten Bearbeiter mussten sich nicht, wie dies bisher der Fall war, für die Fertigung des Planfeststellungsbeschlusses in das Verfahren neu einarbeiten. Daher wurde im Frühjahr 2011 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 254 mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Straßenrecht und Eisenbahnkreuzungsrecht allen Bezirksregierungen die Zuständigkeit zur Planfeststellung von Bundesfernstraßen übertragen und - wie im Bereich der Landesstraßen bereits praktiziert - die Funktionen von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auch im Bereich der Bundesfernstraßen zusammengelegt. 196. Welche konkreten Erfahrungen liegen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen vor, Verfahren mittels einer sogenannten Genehmigungsfiktion zu beschleunigen ? § 25 StrWG NRW enthält seit 1983 eine Fiktion der verwaltungsinternen Zustimmung der Straßenbaubehörde gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu Anbauten oder Erschließungen an oder zu Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten sowie eine Fiktion der Genehmigung der Straßenbaubehörde in den Fällen, in denen keine Baugenehmigung oder Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Die Frist für den Eintritt der Zustimmungs- bzw. Genehmigungsfiktion betrug zunächst jeweils 2 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Zunächst mit dem Bürokratieabbaugesetz OWL vom 16.03.2004 und dann mit dem Bürokratieabbaugesetz I vom 13.03.2007 wurde die Einhaltung einer jeweils auf 1 Monat verkürzten Frist erprobt. Mit dem Gesetz zur Änderung des StrWG NRW und des Bürokratieabbaugesetzes I vom 22.12.2011 ist die Verkürzung der Frist für den Eintritt der Fiktion der eigenständigen Genehmigung der Straßenbaubehörde bei baugenehmigungsfreien Vorhaben auf 1 Monat dauerhaft in das StrWG übernommen worden, weil sie sich im Sinne der Verfahrensbeschleunigung bewährt hatte. Die Verkürzung der Frist für den Eintritt der Zustimmungsfiktion gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf 1 Monat hatte hingegen zu keiner nennenswerten Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren geführt, weil neben der straßenrechtlichen Zustimmung auch das Vorliegen weiterer Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen ist, für die keine gesetzlichen Fristen gelten. Insoweit bleibt es nach geltender Rechtslage bei einem Eintritt der Zustimmungsfiktion nach Ablauf von 2 Monaten nach Eingang der prüffähigen Antragsunterlagen . 197. Welche konkreten Maßnahmen sind der Landesregierung aus den Kommunen bekannt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen? Keine. 198. Welche dem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz NRW entsprechenden Normen existieren in den anderen Bundesländern, und wie weichen diese von der nordrhein-westfälischen Regelung ab? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 199. Welchen konkreten Mehrwert für die Bürger sieht die Landesregierung im Camping- und Wochenendplatzverordnung NRW, und was wären die Konsequenzen der Abschaffung dieses Gesetzes? Die CW VO enthält gerade für Wochenendhäuser im Vergleich zur BauO NRW erhebliche Erleichterungen. Mit Abschaffung der Verordnung wären die höheren Anforderungen der BauO NRW zu beachten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 255 200. Welche der Camping- und Wochenendplatzverordnung NRW entsprechenden Normen existieren in den anderen Bundesländern, und wie weichen diese von der nordrhein-westfälischen Regelung ab? 8 Länder haben eine CW VO, 1 Land eine Campingplatzverordnung. Die Inhalte der Verordnung sind nahezu identisch, 2 Länder, darunter NRW, lassen größere Grundflächen für Wochenendhäuser zu (50 m² statt 40 m²). 201. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung in der Entbürokratisierung der Landesbauordnung und darauf aufbauender Gemeindesatzungen im Hinblick auf Bauanträge für Werbeschilder? Nach § 65 Abs. 1 BauO NRW können folgende Werbeanlagen genehmigungsfrei errichtet werden: Werbeanlagen und Hinweiszeichen nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 bis zu einer Größe von 1 m², Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung, an und auf Flugplätzen, Sportanlagen, an und in abgegrenzten Versammlungsstätten sowie auf Ausstellungsund Messegeländen, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken, Werbeanlagen im Geltungsbereich einer Satzung nach § 86 Abs. 1 Nr. 1, wenn die Satzung Festsetzungen über Art, Größe und Anbringungsort der Werbeanlagen enthält und die Werbeanlagen diesen Festsetzungen entsprechen, Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen, insbesondere für Ausverkäufe und Schlussverkäufe an der Stätte der Leistung, jedoch nur für die Dauer der Veranstaltung , und Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt sind, soweit sie nicht fest mit dem Boden oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind. Gemäß § 65 Abs. 4 BauO NRW müssen auch die genehmigungsfreien baulichen Anlagen das geltende öffentliche Recht einhalten; u. a. dürfen sie nicht gegen § 13 BauO NRW verstoßen . Angesichts des umfangreichen Katalogs genehmigungsfrei zu errichtender Werbeanlagen sieht die Landesregierung keinen Anlass und keine Notwendigkeit, darüber hinaus vereinfachende Regelungen zu ergreifen. 202. Welche konkreten Veränderungen ergeben sich durch die beabsichtigte Neuordnung der Lebensmittelkontrollen in Nordrhein-Westfalen? Mit verschiedenen Instrumenten sollen die Effizienz der Kontrollsysteme in der Lebensmittelüberwachung gesteigert und die Kommunen entlastet werden. Neben der Einführung kostendeckender Gebühren für Kontrollen soll es z. B. eine für alle beteiligten Behörden nutzund bedienbare einheitliche Datenbank zur Einspeisung von Arbeitsergebnissen geben. Im Einzelnen wird hierzu auf den Beschluss des Landtages vom 19.02.2014 (Drs. 16/5058, 16/3429) verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 256 203. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die komplizierte Erhebung sowie der Einzug des Rundfunkbeitrages vereinfacht werden? Durch die Umstellung des geräteorientierten Gebührenmodells auf das wohnungs- bzw. betriebsbezogene Beitragsmodell ist der Einzug des Rundfunkbeitrags bereits vereinfacht worden . Im Rahmen der Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages werden weitere Erleichterungen für die Beitragszahlenden diskutiert. 204. Wie kann eine deutliche Entbürokratisierung für Schulen und Träger erreicht werden, sodass zukünftig Schulen in eigener Verantwortung ohne zusätzliche Verpflichtungen entscheiden, ob sie einen Schulsozialarbeiter auf eine Lehrerstelle einstellen, wenn es im Rahmen der Stundentafel möglich ist? Schulen in NRW können bereits zum jetzigen Zeitpunkt in eigener Verantwortung und ohne zusätzliche Verpflichtung entscheiden, ob sie eine Fachkraft für Schulsozialarbeit einstellen. Die durch § 13 SGB VIII und in § 7 Abs. 3 3. AG KJHG - KJFöG geregelte Verpflichtung der Kommunen, nach der die Schulsozialarbeit zum gesetzlichen Auftrag der Kommunen gehört, ist davon nicht berührt. Korrespondierend dazu bestimmt § 80 SchulG NRW, dass Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen sind. Um die im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit der örtlichen Träger der Kinderund Jugendhilfe bereits angebotenen Maßnahmen und die bereits bestehenden Angebote der Kommunen im Bereich der Schulsozialarbeit im Bedarfsfall noch zu verstärken, hat das MSW den Schulen mit Erlass vom 23.01.2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ die Möglichkeit eröffnet, Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf Lehrerstellen befristet oder unbefristet zu beschäftigen. Unter den in dem Erlass genannten Voraussetzungen können Schulen je nach Schulgröße bis zu 2 Lehrerstellen mit Fachkräften für Schulsozialarbeit besetzen, sofern der Schulträger in gleichem Umfang wie das Land zusätzliches Personal für Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt (= Matching-System). Die Einstellung einer zusätzlichen Fachkraft für Schulsozialarbeit im Landesdienst dient der Unterstützung und Verstärkung des Angebotes der schulbezogenen Jugendarbeit der örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. 205. Im Bericht des sog. „Effizienzteams“ wird auch die Frage von Effizienz, Aufgabenwahrnehmung und Rollenklärung der Schulaufsicht angesprochen und ein entsprechendes Gutachten empfohlen: Wo sieht die Landesregierung gegenwärtig Effizienzpotentiale bei der Schulaufsicht etwa durch Verringerung von Aufgaben sowie Einsparpotentiale bei Personal und/oder Standorten? Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Neuordnung der Schullandschaft als Folge des Schulkonsenses und der inklusiven Bildung stellt sich auch die Frage nach der Weiterentwicklung der Schulaufsicht in NRW. Hierbei werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten sein. Nach Art. 7 Abs. 1 des GG steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Art. 8 Abs. 3 der Verfassung des Landes bestimmt darüber hinaus, dass die Schulaufsicht durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamtinnen und Beamte ausgeübt wird. Der Begriff der Aufsicht umfasst die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht und darüber hinaus ein „Vollrecht“ des Staates über die Schulen, d. h. alle schulrelevanten legislativen und exekutiven Hoheitsbefugnis- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 257 se zur inhaltlichen Ausrichtung, Organisation, Planung, Finanzierung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens einschließlich der beamtenrechtlichen Regelungen und der Dienstaufsicht über die Lehrkräfte. Bei der Weiterentwicklung der Schulaufsicht müssen die bestehenden Strukturen ergebnisoffen geprüft und geeignete Lösungsansätze entwickelt werden. Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 206. Im Bericht des sog. „Effizienzteams“ werden die Ersatzschulfinanzierung und eine Angleichung der Finanzierungsbestandteile für Ersatzschulen beim Mieterund Eigentümermodell angesprochen. Es sollen neue Bewertungsparameter entwickelt werden, um die Finanzierung zu vereinheitlichen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Welche Maßnahmen strebt die Landesregierung an, um den „Verwaltungsaufwand zu verringern“? Welche finanziellen Folgen hätten „neue Bedarfsparameter“ für zukünftig neu zu gründende Ersatzschulen ? Der LRH und der Ausschuss für Haushaltskontrolle haben festgestellt, dass die Vereinheitlichung der Landeszuschüsse unabhängig von den Eigentumsverhältnissen unabdingbar sei. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich dafür ausgesprochen, dass diese Vereinheitlichung unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes für bestehende Ersatzschulen erfolgen soll. Insofern strebt die Landesregierung Maßnahmen an, die diese Vorgabe umsetzen. Sie prüft verschiedene Lösungsansätze sowie neue Bewertungsparameter auf ihre Machbarkeit hin. Im Rahmen der aus Vertreterinnen und Vertretern des MSW, der Bezirksregierungen und der Ersatzschulträger bestehenden Arbeitsgruppe „Verwaltungsvereinfachung“ wurden Simulationsrechnungen mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Abrechnung von privaten Mieter- und Eigentümerschulden vereinbart. Ein EDV-Tool, das für die Modellrechnungen zur Folgenschätzung erforderlich ist, steht bereit. Die notwendige valide Kostenfolgenabschätzung ist noch nicht möglich, weil es hierzu einer umfangreichen Erhebung von Grunddaten und verschiedener Modellrechnungen bedarf. Die Veränderungen sollen den Status quo des Finanzvolumens wahren und in einem intensiven Dialog mit den Ersatzschulträgern entwickelt und diskutiert werden. 207. Die Landesregierung lehnt eine bürokratische Entlastung der Schulen durch den vermehrten Einsatz von Schulverwaltungsassistenten ab. Warum sieht die Landesregierung z. B. auf der Basis der Mehr- und Minderungsstunden – siehe exemplarisch etwa „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2013/14“ – keinerlei Spielraum, durch Umstrukturierungen bürokratische Entlastungen der Schulen zu ermöglichen? Die Landesregierung hat das Pilotprojekt Schulverwaltungsassistenz 2010 von der vorherigen Landesregierung übernommen und im September 2013 mit einer Erlassregelung in den Regelbetrieb überführt. Die damaligen Rahmenbedingungen zu Beginn des Pilotbetriebes im Jahr 2007 sind auf die heutige Situation jedoch nicht mehr übertragbar. Die Arbeit der Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten wird hingegen von allen Beteiligten positiv eingeschätzt und führt zu einer Entlastung der Schulleitungen und Lehrkräfte bei ihrer Verwaltungstätigkeit. Ein Ausbau der Schulverwaltungsassistenz ist unter den jetzt gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich. Ein Ausbringen zusätzlicher Stellen für neue Schulverwaltungsassistenzen ist vor dem Hintergrund der Reduzierung der Neuverschuldung nicht realisierbar. Eine Finanzierung über Lehrerstellen führt außerdem zu einer Verschlechterung der Unterrichts- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 258 versorgung, da mit Schulverwaltungsassistenzen keine zusätzlichen Stundenkontingente für Unterricht gewonnen werden können. Schulverwaltungsassistenzen können im Gegensatz zu Lehrkräften keinen Vertretungsunterricht erteilen, womit negative Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung zu befürchten sind. Eine Finanzierung über Mehr- und Minderungsstunden für nicht unterrichtliche Tätigkeiten verkennt, dass nicht unterrichtliche Tätigkeiten nicht mit Verwaltungstätigkeiten gleichgesetzt werden können. Die dort genannte Vielzahl pädagogischer und beratender Tätigkeiten kann nicht von Schulverwaltungsassistenzen erbracht werden. 208. Welche alternativen Maßnahmen strebt die Landesregierung an, um Schulen von bürokratischem Aufwand zu entlasten? Der Bürokratieabbau im Schulbereich unterliegt besonderen Rahmenbedingungen. Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 71 und 72 verwiesen. Verwaltungsaufwand in Schulen lässt sich realistisch nicht völlig vermeiden. Hier gilt es, die bereits bestehenden Ansätze - sei es der klassischen Deregulierung, der verstärkten Unterstützung von Schulen durch entsprechende Schulsoftware Angebote ebenso wie die ständige Verbesserung von Verfahren und der Zusammenarbeit von Schulen und Schulverwaltung - weiter zu entwickeln. Darüber hinaus wird die Datenerfassung an Schulen auf das Notwendigste beschränkt, um die damit verbundenen Aufwände für Schulen zu minimieren. Wichtig ist aber auch, dass Schulen in ihrer Arbeit durch Unterstützungsstrukturen, Beratungsangebote und Netzwerke zusätzlich unterstützt und entlastet werden. Ziel ist also ein ganzheitlicher Ansatz zur Unterstützung und Entlastung von Schulen. Beispielhaft genannt werden kann an dieser Stelle die Einrichtung der Regionalen Bildungsnetzwerke. 209. Welche Vorschriften gelten in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Arbeitssicherheit im öffentlichen Sektor? 211. Welche Vorschriften gelten in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Arbeitssicherheit in der privaten Wirtschaft? Die Fragen 209 und 211 werden zusammen beantwortet. Die Vorschriften sind dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2013 (BT-Drs. 18/3474) zu entnehmen. Diese Vorschriften gelten auch für den öffentlichen Sektor. 210. Welche Arten von Unfällen müssen seitens öffentlicher Behörden dem Amt für Arbeitsschutz übermittelt werden? 212. Welche Arten von Unfällen müssen seitens der Unternehmen dem Amt für Arbeitsschutz übermittelt werden? Die Fragen 210 und 212 werden zusammen beantwortet. Für Unternehmen und Behörden besteht nach § 193 SGB VII eine Meldepflicht bei tödlichen Unfällen bzw. bei Unfällen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen führen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 259 Nach § 193 Abs. 7 SGB VII müssen Unternehmen und Behörden, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, eine Durchschrift der Unfallanzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde übersenden. 213. Wie hoch ist die Anzahl von übermittelten Unfallanzeigen seit dem Jahr 2000 jeweils monatlich differenziert nach Art des Unfalls? Der Landesregierung liegen keine Daten entsprechend der Fragestellung vor. Daten zum Unfallgeschehen können dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2013 (BT-Drs. 18/3474) entnommen werden. 214. Welchen zusätzlichen bürokratischen Aufwand müssen die staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen durch das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz leisten? 215. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Personalkosten für die staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein, die sich aus der Umsetzung des sogenannten Hochschulzukunftsgesetzes ergeben? Die Fragen 214 und 215 werden zusammen beantwortet. Ein wesentlicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Hochschulen entsteht durch das HZG NRW nicht, lediglich die Verfahrensbeteiligten haben sich in einigen Fällen geändert. Ob überhaupt ein personeller oder organisatorischer und somit auch finanzieller Mehraufwand an den Hochschulen des Landes verursacht wird, kann aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte derzeit nicht beantwortet werden. Dies wurde auch von den Hochschulen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2016 (Januar bis März 2015) bestätigt, da diesbezüglich keine belastbaren Zahlen vorgelegt werden konnten. 216. Wie viele Grund-, Wahl-, Fakultäts- bzw. Fachbereichs- und Prüfungsordnungen an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mussten bzw. müssen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen durch das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz abgeändert werden? Aufgrund des HZG NRW müssen die Grundordnungen aller öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen des Landes geändert werden (14 öffentlich-rechtliche Universitäten, 16 öffentlich-rechtliche Fachhochschulen und 7 staatliche Kunst- und Musikhochschulen). Die übrigen genannten Ordnungen unterliegen einem ständigen Wandlungsprozess, so dass eine gesetzliche Änderung zwar alleiniger Grund der Änderung einer solchen Ordnung sein kann, eine Änderung aber genauso gut aus anderen Gründen geboten oder sinnvoll erscheinen kann. Aufgrund der Vielzahl denkbarer Fallgestaltungen ist kaum feststellbar, welche anderen Ordnungen (nur) aufgrund des HZG NRW geändert werden mussten oder müssen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 260 217. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in Technik und Verwaltung an den staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen seit 2000 jährlich entwickelt? Die Zahl des Verwaltungspersonals an öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen einschließlich Verwaltungshochschulen und Medizinische Einrichtungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Ausgewiesen werden das technische Personal und Verwaltungspersonal im engeren Sinne und das gesamte Verwaltungspersonal inklusive u. a. „Sonstiges Personal“, „Pflegekräfte“, „Auszubildende“. Personal an den öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen einschließlich Verwaltungshochschulen und Medizinische Einrichtungen in den Jahren 2000 bis 2013 (Quelle: IT.NRW amtliche Personal- und Stellenstatistik) Jahr Technisches Personal und Verwaltungspersonal (im engeren Sinne) Verwaltungspersonal Gesamt 2000 18.924 51.724 2001 18.223 50.411 2002 18.438 50.938 2003 18.417 49.819 2004 18.175 49.528 2005 19.149 48.625 2006 18.878 47.608 2007 19.869 47.064 2008 21.084 48.351 2009 21.556 48.880 2010 22.675 50.836 2011 23.292 52.857 2012 23.699 53.544 2013 24.745 55.346 2014 26.382 57.126 218. Wie viele Rahmenvorgaben will die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 erlassen? Es ist derzeit beabsichtigt, noch 4 Rahmenvorgaben bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode zu erlassen. 219. Welchen Dokumentationspflichten müssen nordrhein-westfälische Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf die Anforderungen des Kinderbildungsgesetzes konkret nachkommen? Durch das KiBiz sind folgende Dokumentationspflichten für Kindertageseinrichtungen vorgegeben : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 261 Als Teil der pädagogischen Tätigkeit erfolgt die Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungs- und Bildungsprozesses einschließlich der sprachlichen Entwicklung des Kindes (§§ 13b und 13c KiBiz). Als Verwaltungsaufgabe ist die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtung in KiBiz.web zu erfassen (§ 19 Abs. 1 KiBiz). 220. Wie hoch schätzt die Landesregierung den durchschnittlichen Anteil der Arbeitszeit ein, den Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen für Verwaltungsaufgaben wie Dokumentationspflichten aufwenden müssen? 221. Wie hoch schätzt die Landesregierung den durchschnittlichen Anteil der Arbeitszeit ein, den Leiterinnen und Leiter in Kindertageseinrichtungen für Verwaltungsaufgaben wie Dokumentationspflichten aufwenden müssen? Die Fragen 220 und 221 werden zusammen beantwortet. Wesentliche Dokumentationspflichten sind Bestandteil der pädagogischen Aufgaben zur Förderung der Kinder und nicht Verwaltungstätigkeiten zuzuordnen. Die erforderlichen Zeiten für Verwaltungsarbeiten richten sich nach der individuellen Situation der jeweiligen Einrichtung und z. B. auch danach, inwieweit Verwaltungsaufgaben vom Träger zentral erledigt werden. Die Antwort gilt entsprechend für die Leitung von Kindertageseinrichtungen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Land mit dem System KiBiz.web und seinen Modulen zur Abwicklung der Förderung und dem Modul FamZ.web Instrumente zur Verfügung gestellt hat und weiterentwickelt, die auch darauf abzielen und geeignet sind, den trägereigenen Verwaltungsaufwand in Kindertageseinrichtungen zu verringern. 222. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der Verwendungsnachweise ein, die für die Gewährung von Fördermitteln nach dem Kinderbildungsgesetz insgesamt jährlich erstellt werden müssen? Im Kindergartenjahr 2014/2015 sind im System KiBiz.web insgesamt 9.468 Kindertageseinrichtungen erfasst. Für jede Kindertageseinrichtung ist jährlich nach Ablauf des Kindergartenjahres vom Träger ein vereinfachter Verwendungsnachweis über die im Rahmen des KiBiz gezahlten Mittel einschließlich des Trägeranteils zu erstellen (§ 20 Abs. 4 KiBiz). 223. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den Bürokratieaufwand ein, der im Zuge des Kinderbildungsgesetzes insgesamt jährlich entsteht? Die Erledigung der notwendigen Verwaltungsaufgaben erfolgt vor Ort in unterschiedlicher Ausgestaltung. Eine landeseinheitliche, aussagekräftige Einschätzung der Kosten für die Verwaltung von Kindertageseinrichtungen ist deshalb nicht möglich. Auf die Antworten zu Fragen 220 und 221 wird verwiesen. Allerdings wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nach den Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege vom 18.06.2008 eine Verwaltungskostenpauschale von 2 v.H. anerkannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 262 224. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den Bürokratieaufwand ein, der im Zuge der Gewährung von Fördermitteln nach dem Kinder- und Jugendförderplan insgesamt jährlich entsteht? Die Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan richtet sich an die Strukturen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit und soll diese bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen . Eine Förderung der Strukturen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erfolgt überwiegend über die fachbezogene Pauschale. Die Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit im Sinne von veränderten Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sowie die Stärkung spezieller Vorhaben erfolgt durch Projektanträge der Träger und wird fachlich begleitet durch die Fachberaterinnen und Fachberater der Landesjugendämter. Die Personalkosten der Landesjugendämter für die Bearbeitung der Förderanträge (Antragsprüfung, Bewilligungen, Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfung und Beratung durch die Fachberater) im Bereich des Kinder- und Jugendförderplans liegen bei ca. 1 Mio. EUR für 2014 und damit bei ca. 1 v. H. bezogen auf die zur Bewilligung bereitstehenden Mittel. VI. Möglichkeiten zur Entfesselung der Wirtschaft 225. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Arbeitnehmer nach Krankenkassen sortieren, getrennt abführen und unterschiedliche Beitragsnachweise erstellen müssen, obwohl die GKV-Beiträge von den unterschiedlichen Einzugsstellen gebündelt an den Gesundheitsfonds weitergeleitet werden? Die Krankenkassen sind nach bundesgesetzlichen Vorgaben Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag . Dieser umfasst die Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Zuständige Einzugsstelle ist nach § 28i SGB IV die Krankenkasse , von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, ergeben sich für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber automatisch unterschiedliche Einzugsstellen. Die Tatsache, dass der Krankenversicherungsbeitrag anschließend an den Gesundheitsfonds abzuführen ist, ändert daran nichts. 226. Wie ist aus Sicht der Landesregierung die Ausgestaltung eines diesbezüglich unbürokratischeren Verfahrens denkbar? Die Landesregierung sieht für eine Bewertung keine Veranlassung. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesgesetzgeber. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 263 227. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Ermöglichung einer einheitlichen Bilanzierung von Betriebsrentenverpflichtungen vor dem Hintergrund , dass für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen andere Vorgaben als für die steuerrechtliche Bewertung gelten und – durch das Auseinanderfallen von handels- und steuerrechtlicher Bewertung der Pensionsverpflichtungen – Unternehmen gezwungen werden, zwei statt lediglich ein Aktuarsgutachten für die Bewertung ihrer Pensionsverpflichtungen erstellen zu lassen? Nach der Gesetzesbegründung des BilMoG zieht die Bewertung von Pensionsrückstellungen - neben dem für steuerliche Zwecke zu erstellenden Pensionsgutachten - eine ergänzende Berechnung für handelsrechtliche Zwecke nach sich. Da auf die bereits für steuerliche Zwecke ermittelten und geprüften Rahmenbedingungen aufgesetzt werden kann, teilweise nur ein anderer als der steuerliche Abzinsungszinssatz angewandt werden muss oder zum Teil die für Zwecke der IFRS ermittelten Zahlen zugrunde gelegt werden können, hält sich der aus der unterschiedlichen Bewertung ergebende Aufwand der Unternehmen in vertretbaren Grenzen (BR-Drs. 344/08). Im Übrigen kann die Landesregierung - ungeachtet weiterer steuerfachlicher Bedenken - schon aus fiskalpolitischen Gründen den Vorschlag nicht befürworten. 228. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die lohnsteuerrechtliche Erleichterung , nach der es Unternehmen möglich ist, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritte mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal zu übernehmen und an das Finanzamt abzuführen, auch im Sozialversicherungsrecht abzubilden? Die Landesregierung befürwortet den Vorschlag nicht. Eine Übertragung der - im Übrigen auch im Steuerrecht für eine ganze Reihe von Sondertatbeständen ausgeschlossenen - Pauschalierung von Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 37b Abs. 2 EStG würde zu Beitragsausfällen führen, die durch höhere Beitragssätze auf die verbliebenen Beitragsbemessungsgrundlagen kompensiert werden müssten. 229. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Beitragsfälligkeit in der Sozialversicherung mit der Fälligkeit der Lohnsteuer zu harmonisieren oder wieder auf den 15. des Folgemonats zu legen? Die Landesregierung ist der Ansicht, dass es bei den derzeit für die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Regelungen bleiben sollte, da eine Verlegung des Fälligkeitstermins auf den Folgemonat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Sozialversicherungsträger hätte. Dabei ist es unerheblich, ob der Fälligkeitstermin wie bei der Lohnsteuer auf den 10. des Folgemonats oder auf das Ende des Folgemonats gelegt wird. Zudem sieht die Landesregierung auch keinen ausreichenden Grund für eine Neuregelung der Fälligkeitstermine. Die derzeit geltenden Regelungen haben sich etabliert und tragen durch vereinfachende Sonderregelungen auch den besonderen Bedürfnissen der Unternehmen mit monatlich schwankenden Arbeitsentgelten Rechnung. Ergänzend wird auf das Protokoll der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 04.02.2015 (APr 16/816) verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 264 230. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung für Existenzgründer wieder abzuschaffen? Der Vorschlag wird von der Landesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges nicht befürwortet. Insbesondere bei Unternehmensneugründungen besteht die Gefahr von umsatzsteuerlichen Betrugsgestaltungen. Deshalb ist das Unternehmen, das seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, nach § 18 Abs. 2 S. 4 UStG im Jahr der Gründung und im Folgejahr zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet. Die Finanzämter erhalten so frühzeitig Informationen über Unternehmen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen. Diese Regelung hat sich bewährt: Sie ist nach übereinstimmender Auffassung des Bundes und der Länder eine unverzichtbare Maßnahme zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Nur das schnelle Erkennen von Betrugsauffälligkeiten ermöglicht eine rechtzeitige Reaktion der Finanzverwaltung . Hierdurch kann frühzeitig die Auszahlung von unberechtigten Vorsteuerüberschüssen und die verzögerte Erklärung und Versteuerung von Umsätzen verhindert werden. Zudem können Steuerschäden in einem erheblichen Umfang verhindert werden. Aus diesen Gründen wurde zum 01.01.2015 die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auch auf Vorratsgesellschaften und Unternehmen, die einen Firmenmantel übernehmen, ausgeweitet (§ 18 Abs. 2 S. 5 UStG). 231. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Grenze für die Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO sowie analog die Gewinngrenze in § 241a HGB für Existenzgründer anzuheben, und welche Grenze hält sie ggf. für angemessen? Die Landesregierung hält die Erhöhung für sachgerecht und hat der Änderung am 10.07.2015 im Bundesrat zugestimmt. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz des Bundes werden die derzeitigen Buchführungspflichtgrenzen in § 241a HGB und § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO von 500.000 EUR Umsatz bzw. 50.000 EUR Gewinn zum 01.01.2016 jeweils auf 600.000 EUR Umsatz bzw. 60.000 EUR Gewinn angehoben. 232. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die steuerliche Betriebsprüfung zeitlich zu straffen und näher am Veranlagungsjahr (spätestens nach fünf Jahren) durchzuführen, und analog dazu die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen dementsprechend auf fünf Jahre zu reduzieren? Eine pauschale Verkürzung der abgabenrechtlichen Festsetzungs- und Aufbewahrungsfristen ist aus Sicht der Landesregierung nicht sachgerecht. Die steuerrechtlichen Vorgaben hierzu sind kein Selbstzweck, sondern erforderlich, damit die Finanzverwaltung ihrem gesetzlichen Auftrag zur gleichmäßigen Festsetzung der Steuern nachkommen kann (Verifikationsprinzip ). Die Prüfung sehr lange zurückliegender Jahre ist unbestritten für alle Beteiligten ein mühsamer Prozess, da die Aufklärung der steuerrelevanten Sachverhalte allein durch Zeitablauf erheblich erschwert wird. Daher hat die nordrhein-westfälische Betriebsprüfung schon vor vielen Jahren Methoden zu zeitnäheren Prüfungen entwickelt. Seit 2011 ist das Institut der „Zeitnahen BP“ in der BpO verankert. Eine Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von 10 auf 5 Jahre würde nicht nur die erfolgreiche Arbeit der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung gefährden, sondern hätte neben zusätzlichem Personalbedarf nach Schätzungen aus dem Jahr 2012 bundesweit auch Steuerausfälle in Höhe von mindestens 3 Mrd. EUR zur Folge. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 265 233. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Verordnung über Emissionserklärungen dahingehend zu novellieren, dass Anlagenbetreiber, die aufgrund der Industrieemissionsrichtlinie nach BImSchG berichtspflichtig sind, von der zusätzlichen Pflicht zur Emissionserklärung befreit werden, sodass mehrfache Erklärungen entfallen können? Für Einzeldaten besteht keine mehrfache Berichtspflicht. Anlagenbetreiber, die aufgrund der europäischen Industrieemissionsrichtlinie berichtspflichtig sind, müssen nach § 31 Abs. 1 BImSchG der zuständigen Behörde jährlich Informationen über die Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie sonstige Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen vorlegen. Ausgenommen davon sind Informationen, die der Behörde bereits aufgrund anderer Vorschriften vorzulegen sind. Dies betrifft u.a. die Emissionserklärung nach 11. BImSchV. 234. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Erarbeitung von Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie transparenter und legitimer zu gestalten? Keine. Die Ergreifung solcher Maßnahmen, liegt in der Zuständigkeit der Bundesregierung. 235. Welche Formulare werden durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der statistischen Berichtspflicht an kleine und mittlere Unternehmen versandt? (differenzierte Angaben nach Branche, Anzahl und Art der Erhebungen im Jahr) Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 236. Welche Notwendigkeit ist jeweils für jede einzelne dieser Erhebung gegeben? (differenzierte Begründung) Auf die Antwort zu Frage 235 wird verwiesen. 237. Welche Formulare werden durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der statistischen Berichtspflicht an landwirtschaftliche Betriebe versandt ? (differenzierte Darstellung nach Anzahl und Art der Erhebungen im Jahr) Rechtsgrundlage für die Erhebungspflicht ist das AgrStatG des Bundes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 266 Agrarstatistisches Erhebungsprogramm Erhebungen mit Direktbefragung der landwirtschaftlichen Betriebe durch IT.NRW Bezeichnung Auskunftspflichtig sind Betriebe mit … Erhebungsart Periodizität letzte Durchführung Landwirtschaftszählung mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie Betriebe mit pflanzlichen (Mindestanbauflächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbestände ) Mindesterzeugungseinheiten Totalerhebung etwa alle 10 Jahre 2010 Agrarstrukturerhebung mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie Betriebe mit pflanzlichen (Mindestanbauflächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbestände ) Mindesterzeugungseinheiten im Wechsel Totalerhe - bung/Repräsent ativerhebung (in Jahren einer Landwirtschaftszählung Bestandteil dieser Erhebung) alle 3 Jahre 2013 Bodennutzungshaupterhebung mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie Betriebe mit pflanzlichen (Mindestanbauflächen für Sonderkulturen) oder tierischen (Mindesttierbestände ) Mindesterzeugungseinheiten im Wechsel Totalerhebung (alle 6 Jahre )/Repräsentati verhebung (in Jahren einer Agrarstrukturerhebung Bestandteil dieser Erhebung) jährlich 2015 Viehbestandserhebung Schweine mindestens 10 Zuchtsauen oder mindestens 50 Schweine Repräsentativerhebung halbjährlich Mai 2015 Viehbestandser- mindestens 20 Repräsentati- jährlich 2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 267 hebung Schafe Schafe verhebung Zierpflanzenerhebung mindestens 0,3 ha Anbaufläche für Zierpflanzen im Freiland oder mindestens 0,1 ha Anbaufläche für Zierpflanzen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen Totalerhebung 4-jährlich ab 2017 2012 Erhebung über Speisepilze mindestens 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze Totalerhebung jährlich 2014 Gemüseerhebung mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 ha unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen , auf denen Gemüse oder Erdbeeren angebaut werden Vorwegerhe - bung über Spargel und Erdbeeren Repräsentativerhebung jährlich 2015 Gemüsehaupt - erhebung im Wechsel Totalerhebung (alle 4 Jahre) / Repräsentativerhe - bung jährlich 2014 Baumschulerhebung mindestens 0,5 ha Baumschulfläche Totalerhebung 4-jährlich ab 2017 2012 Baumobstanbauerhebung mindestens 0,5 ha Baumobstfläche Totalerhebung 5-jährlich 2012 Erhebung über Strauchbeeren mindestens 0,5 ha Anbaufläche für Strauchbeeren im Freiland oder mindestens 0,1 ha Anbaufläche für Strauchbeeren unter hohen begehba- Totalerhebung jährlich 2014 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 268 238. Welche Notwendigkeit ist für jede einzelne dieser Erhebung gegeben? Die Landesregierung sieht keine Veranlassung diese bundesgesetzlichen Regelungen zu bewerten. 239. Welcher finanzielle Aufwand entsteht den Unternehmen durch die Erfüllung der Statistikpflichten? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 240. Welchen Statistikpflichten kann bereits heute mittels eines Online-Verfahrens nachgekommen werden? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 241. Welche berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Satzungen müssen kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beachten? (vollständige Übersicht erbeten) 242. Zu welchem Kosten- und Zeitaufwand führen die berufsgenossenschaftlichen Regelungen und Satzungen für kleine und mittelständische Unternehmen? Die Fragen 241 und 242 werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die KMU in NRW sind überwiegend bei den bundesweit zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaften versichert. 243. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung konkret, diesen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen zukünftig zu verringern? Auf die Antworten zu Frage 240 und Frage 242 wird verwiesen. ren Schutzabdeckungen Geflügelstatistik - Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätze Totalerhebung monatlich September 2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 269 244. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch schwer verständliche und komplizierte Formulare ein? Der Landesregierung sind solche Formulare nicht bekannt. Die Landesregierung stellt sicher, dass Formulare, die in ihren Verantwortungsbereich fallen, klar, verständlich und leicht nachvollziehbar gestaltet und formuliert werden. Außerdem halten die Förderberatung der NRW BANK, die 77 zertifizierten Startercenter NRW, die Wirtschaftsförderungseinrichtungen im Land und nicht zuletzt die Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft eine Fülle von Beratungs - und Unterstützungsangeboten für die Unternehmen bereit. 245. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch umständliche Modalitäten für die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln ein? Der Aufwand steht nach Auffassung der Landesregierung in einem angemessenen Verhältnis zur intendierten Förderung (Zuschüsse). In den Antragsformularen werden lediglich die aufgrund der Bundes-/EU-Vorgaben der Förderprogramme sowie die aus haushalts- und EU-beihilfenrechtlichen Gründen erforderlichen Angaben abgefragt. Im Rahmen der Förderung mit dem Operationellen Programm EFRE verringern die Einführung von Pauschalen für Personal- und Gemeinausgaben und die geringere Anzahl der bewilligenden Stellen (von 108 auf 9) den Bürokratieaufwand im Vergleich zur Förderperiode 2007 bis 2013. Mit den eingeführten Pauschalen wird die Abrechnung entsprechender Ausgaben beschleunigt und zugleich vereinfacht. Die geringere Anzahl der bewilligenden Stellen erhöht die Transparenz über die Förderstruktur. 246. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch Überschneidung von Zuständigkeiten wie zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren ein? Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. 247. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch schwer verständliche Orientierung innerhalb der Verwaltung ein? Orientierungsschwierigkeiten sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen schätzen Unternehmen die NRW.BANK als kompetenten Ansprechpartner für Förderfragen bezüglich aller Förderprogramme. 248. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch unnötig komplizierte Regelungen im Baurecht ein? Der Landesregierung sind keine unnötig komplizierten Regelungen im Baurecht bekannt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 270 249. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Bürokratiekosten durch unnötig komplizierte Regelungen im Umweltrecht ein? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 250. Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung zu den jeweiligen Punkten aus den vorherigen sechs Fragen? Auf die Antworten zu den Fragen 244 bis 249 wird verwiesen. 251. Durch welche konkreten Maßnahmen kann der administrative Aufwand bei Betriebsgründungen verringert werden? Mangels konkret vorliegender Daten und Informationen zum administrativen Aufwand bei Betriebsgründungen können auch keine konkreten Maßnahmen zu dessen Verringerung aufgezeigt werden. 252. Wie viele und namentlich welche verschiedenen Möglichkeiten haben kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, bei Forschung und Entwicklung vonseiten des Landes, des Bundes und der EU gefördert zu werden? Die Förderung der Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation bildet einen gewichtigen Schwerpunkt im Operationellen Programm des EFRE. KMU sind dabei eine zentrale Zielgruppe der Förderung. 253. Wie können aus Sicht der Landesregierung die Bürokratiepflichten bei der staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen reduziert werden? Die Förderung erfolgt aus EFRE-Mitteln, so dass die Vorgaben der EU für derartige Förderungen neben den Vorgaben der LHO einzuhalten sind. 254. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine Befragung von Unternehmern und Wirtschaftsvertretern dazu durchzuführen, welche bürokratischen Belastungen sie im Alltag konkret spüren? Aus Sicht der Landesregierung erübrigt sich eine solche Umfrage. Die Landesregierung ist in einem ständigen Austausch mit Unternehmen, Unternehmensverbänden bzw. den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft und kann sich dadurch ein sehr konkretes Bild von der Lage der Unternehmen in NRW machen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass seit Mai 2013 jedes mittelstandsrelevante Verordnungs- und Gesetzesvorhaben der Landesregierung durch die neutrale Clearingstelle Mittelstand bei der IHK auf seine Mittelstandsverträglichkeit hin überprüft wird. Zu dieser Prüfung gehören regelmäßig auch Vorschläge, wie zusätzlicher bürokratischer Aufwand in KMU vermieden werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 271 255. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch die Einhaltung von Compliance-Pflichten ein? Compliance-Regeln geben sich Unternehmen regelmäßig im eigenen Interesse. Welcher Aufwand mit der Einhaltung von Compliance-Pflichten verbunden ist, wird von der Landesregierung nicht erhoben. 256. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung der nordrhein-westfälischen Unternehmen durch Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten durch den Mindestlohn ein? 257. Welche konkreten Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten sind durch die Einführung des Mindestlohns für die nordrhein-westfälischen Unternehmen insgesamt hinzugekommen? 258. Welche konkreten Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten ergeben sich durch die Einführung des Mindestlohns insbesondere für nordrheinwestfälische Unternehmen aus den Branchen Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport - und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft , Gebäudereinigungsgewerbe, Messe- und Ausstellungsbau sowie Fleischwirtschaft? 259. Wie schätzt die Landesregierung die Belastung jener nordrhein-westfälischen Unternehmen durch den Mindestlohn ein, die Mini-Jobber beschäftigen? Die Fragen 256 bis 259 werden zusammen beantwortet. Da es bereits vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015 durch das MiLoG umfangreiche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gab, hält die Landesregierung den tatsächlichen Mehraufwand bei der Aufzeichnung und Dokumentation von Beginn , Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach dem MiLoG für überschaubar. Dies gilt auch für die Beschäftigung von Minijobbern. Das MiLoG legt einen Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde fest. An der Einhaltung des Gesetzes haben nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein großes Interesse , sondern auch die Sozialversicherungsträger, die Träger der Grundsicherung und auch diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich gesetzestreu verhalten. Eine Kontrolle , ob der Mindestlohn gezahlt wird, ist aber nur dann möglich, wenn die Arbeitszeit korrekt festgehalten wird. Daher legt das MiLoG Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Entleihern in bestimmten Wirtschaftszweigen oder -branchen oder bei geringfügiger Beschäftigung außerhalb von Privathaushalten bestimmte Aufzeichnungspflichten auf. Das MiLoG sieht die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages und die Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen für mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt vor. Eine Anschaffung elektronischer Geräte zur Arbeitszeiterfassung oder die Einhaltung einer bestimmten Form ist nicht erforderlich. Das BMAS hat zwischenzeitlich eine kostenlose App für mobile Geräte („einfach erfasst“) veröffentlicht , mit der die Beschäftigten die benötigten Daten durch einfachen Tastendruck bei Beginn und Ende der Arbeits- und Pausenzeiten erfassen und anschließend an ihren Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin übermitteln können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 272 Diese Pflichten gelten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 1 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung außerhalb von Privathaushalten ) oder in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen. Gleiches gilt für Entleiher, denen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweige überlassen werden. § 2a SchwarzArbG umfasst folgende Wirtschaftszweige: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe , Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe , Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft. Das AEntG sah bereits vor Inkrafttreten des MiLoG ebensolche Aufzeichnungspflichten für alle gewerblichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Entleiher in den - auch in § 2a SchwarzArbG genannten - Branchen Baugewerbe, Gebäudereinigung, Schlachten und Fleischverarbeitung vor. Das heißt, dass durch das MiLoG die oben genannten Pflichten nur für die übrigen in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen (Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe , Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Unternehmen , die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen) sowie für nichtgewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Branchen Baugewerbe, Gebäudereinigung sowie Schlachten und Fleischverarbeitung neu hinzugekommen sind. Weitere Aufzeichnungspflichten ergeben sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem SGB. Die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber sind gemäß § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV i.V.m. § 8 BVV zur Führung von Entgeltunterlagen verpflichtet. Hierzu gehören insbesondere Angaben und Unterlagen über das monatliche Arbeitsentgelt, die Beschäftigungsdauer, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Darüber hinaus sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 ArbZG verpflichtet , jede über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (§ 3 Satz 1 ArbZG) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Mit Blick auf die bereits vor Inkrafttreten des MiLoG bestehenden gesetzlichen Aufzeichnungspflichten nach AEntG, ArbZG und SGB IV dürften daher nur wenige neue Aufzeichnungs - und Dokumentationspflichten durch das MiLoG hinzugekommen sein. Darüber hinaus haben die BMAS und BMF auf dem Verordnungswege Einschränkungen bei den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten festgelegt: Die MiLoAufzV beschränkt die Aufzeichnungspflichten, wenn die Beschäftigten ausschließlich mobile Tätigkeiten ausführen, dabei keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) unterliegen und sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen : hier muss nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Nach der MiLoDokV entfallen die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2.958 EUR überschreitet und für die der Arbeitgeber seine nach § 16 Abs. 2 ArbZG bestehenden Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen tatsächlich erfüllt. Seit dem 01.08.2015 ist diese Einkommensschwelle unter der Voraussetzung abgesenkt, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000 EUR brutto beträgt und das sich hieraus ergebende Nettoentgelt jeweils für die letzten abgerechneten 12 Monate tatsächlich regelmäßig ausgezahlt worden ist. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Einkommensschwelle von 2.958 EUR. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 273 260. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen von 10 auf 5 Jahre zu reduzieren? Auf die Antwort zu Frage 232 wird verwiesen. 261. Wie bewertet die Landesregierung Überlegungen, das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift von Belegen abzuschaffen und zukünftig auch elektronische Möglichkeiten zuzulassen? Die erleichternde Erbringung von elektronischen Nachweisen und Belegen in Verwaltungsverfahren ist ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil zur Einführung und Umsetzung des E-Governments. In einem ersten Schritt sind die Regelungen zur Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren bereits durch Änderung des VwVfG in das Landesrecht übernommen worden. Der Gesetzentwurf zum EGovG NRW enthält darüber hinaus Regelungen u. a. zur verpflichtenden Einführung von IT-Infrastrukturen, die grundsätzlich die Möglichkeit eröffnen, vorzulegende Nachweise elektronisch bei der Verwaltung einzureichen. Neben der verpflichtenden Einführung von IT-Infrastrukturen hängt der Erfolg von E- Government in entscheidendem Maße von der Beseitigung bestehender rechtlicher Hindernisse und der E-Government konformen Ausgestaltung von zukünftigen Normen ab. Daher ist im Gesetzentwurf zum EGovG NRW vorgesehen, dass Vorschriften des Landes auf die Erforderlichkeit von bestehenden Schriftformerfordernissen überprüft werden sollen. 262. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Gewerbesteuerveranlagung und -zahlung bei Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden (§14a GewStG) für die Unternehmen zu vereinfachen? Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, so ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die einzelnen Gemeinden zu zerlegen. Das ist erforderlich, damit die jeweils hebeberechtigte Gemeinde die Steuer auf Grund des von ihr bestimmten Hebesatzes festsetzen und erheben kann. Eine Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer auf die Finanzämter durch Änderung des Landesrechts hätte nicht vertretbaren Verwaltungsmehraufwand für das Land zur Folge, weil die Finanzämter für die Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung von vielen Konzernunternehmen mit zahlreichen Betriebsstätten im gesamten Bundesgebiet zuständig sind. 263. Welchen konkreten Dokumentationspflichten müssen nordrhein-westfälische Unternehmen im Bewerbungsprozess bei Neueinstellungen nachkommen, beispielsweise zur Exkulpation von Diskriminierungsvorwürfen seitens abgelehnter Bewerber? Die maßgeblichen Regelungen zur Vermeidung von Diskriminierungen - u. a. bei Neueinstellungen durch Unternehmen - befinden sich im AGG des Bundes, mit denen europarechtliche Vorgaben umgesetzt wurden. Konkrete Pflichten der Arbeitgeberinnen und der Arbeitsgeber ergeben sich im Wesentlichen aus § 12 AGG, wonach Vorsorge gegen die in § 1 AGG genannten Benachteiligungen - u. a. auch bei der Einstellung neuer Beschäftigter - zu treffen ist. Dabei kann es im Einzelfall sinnvoll und/ oder erforderlich sein, dass die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber eine getroffene Auswahlentscheidung dokumentieren und entsprechende Unterlagen, wie die Bewerbungsunterlagen von einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern, aufbewahren. Ob und wie- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 274 weit eine Dokumentation angezeigt ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Für die vom einstellenden Unternehmen zu treffende Entscheidung über die Dokumentation und Aufbewahrung von Unterlagen wird es maßgeblich auf die Anzahl und die Art der vorliegenden Bewerbungen ankommen. Dabei ist die Beweislastregel des § 22 AGG zu berücksichtigen, wonach bei Indizien für eine Diskriminierung die Beweislast für das Nichtvorliegen eines Verstoßes auf die andere Seite (hier: den Arbeitgeberinnen/ der Arbeitgeber) übergeht. Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren oder zu dokumentieren sind, spielt die Vorschrift des § 15 Abs. 4 AGG eine Rolle, die vorsieht, dass ein Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 AGG grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 Monaten geltend zu machen ist. 264. Welchen Dokumentationspflichten müssen nordrhein-westfälische Unternehmen im Hinblick auf Fragen des Datenschutzes konkret nachkommen? Der Landesregierung liegen hierzu - ungeachtet im Einzelfall bestehender Dokumentationspflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz - keine Erkenntnisse vor. 265. Welche Belastungen ergeben sich für nordrhein-westfälische Unternehmen durch die Stellplatzpflicht? Die Verfügbarkeit von Stellplätzen liegt regelmäßig auch im Interesse der Unternehmen. Die Landesregierung erhebt nicht, welcher Aufwand mit der Stellplatzpflicht verbunden ist. 266. Welcher konkrete Mehraufwand ergibt sich für Beherbergungsbetriebe durch die Einführung von kommunalen Kulturförderabgaben („Bettensteuer“)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 267. Welcher konkrete Mehraufwand ergibt sich für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen durch die Lebensmittelinformations- Verordnung? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 268. Welche Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten ergeben sich für nordrhein-westfälische Unternehmen durch die Künstlersozialabgabe? Die Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten ergeben sich aus den §§ 27 bis 29 und 32 KSVG sowie aus der KSVGBeitrÜV. Danach sind die Abgabepflichtigen u. a. nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres verpflichtet, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 KSVG ergebenden Beiträge zu melden. Für die Meldung ist ein Vordruck der Künstlersozialkasse zu verwenden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 KSVG). Nach §§ 27 und 28 KSVG haben die zur Abgabe Verpflichteten fortlaufende Aufzeichnungen zu führen und nachprüfbare Unterlagen vorzuhalten; auf Anforderung der Künstlersozialkasse oder der Träger der Rentenversicherung müssen die abgabepflichtigen Entgelte listen- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 275 mäßig zusammengeführt werden können. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entgelte fällig geworden sind, aufzubewahren. Die zur Abgabe Verpflichteten haben nach § 29 KSVG der Künstlersozialkasse oder den Trägern der Rentenversicherung auf Verlangen über alle für die Feststellung der Abgabepflicht , der Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der Versicherungspflicht und der Höhe der Beiträge und Beitragszuschüsse erforderlichen Tatsachen Auskunft zu geben und Unterlagen vorzulegen, aus denen diese Tatsachen hervorgehen. 269. Welche konkreten Spielräume haben die Länder jeweils bei der Kontrolle der einzelnen bundesrechtlichen Vorgaben? Die bestehenden Spielräume ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. 270. In jeweils welchem Umfang und in welcher Weise setzt das Land Nordrhein- Westfalen die Vorgaben des Bundes in den einzelnen Fachbereichen um? Die Landesregierung handelt bei der Umsetzung von Vorgaben des Bundesrechts in Landesrecht immer im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben und im Rahmen des geltenden Rechts. Die Anwendung und Ausgestaltung des Bundesrechts erfolgt dabei - je nach Art der bundesrechtlichen Vorgaben - auf unterschiedliche Weise. In Betracht kommen z.B. die Vorlage eines Entwurfs eines Ausführungsgesetzes, die Festlegung von Zuständigkeiten in der Regel durch eine Zuständigkeitsverordnung und bei Bedarf die Ausfüllung von sonstigen Verordnungsermächtigungen durch Verordnung. Durch § 40 GGO hat die Landesregierung für alle Landesgesetze und Landesverordnungen die Durchführung einer Normprüfung vorgeschrieben . Diese Normprüfung beinhaltet unter anderem, Fragen nach der grundsätzlichen Notwendigkeit der Norm, nach den Erfahrungen in anderen Ländern und nach dem Vollzugsaufwand (Gesetzesfolgenabschätzung) zu beantworten. Mit der Novellierung der GGO im Dezember 2014 sind insbesondere die Hinweise zur Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung grundlegend überarbeitet worden. Die Umsetzung von Bundesrecht kann auch erforderlich werden zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe und durch Verwaltungsvorschriften zur Ausübung des Ermessens, um ein einheitliches Verwaltungshandeln im Land zu gewährleisten. Schließlich wird Bundesrecht durch die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht gemäß §§ 12, 13 LOG umgesetzt. Welche der in § 13 Abs. 3 LOG NRW genannten Mittel der Fachaufsicht in Betracht kommen, ist im Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich dient der in Art. 83 GG vorgesehene Vorrang der Landesverwaltung bei der Durchführung von Bundesgesetzen dazu, dass die Länder je nach ihren Gegebenheiten auch eigene politische Akzente setzen können. Hiervon macht die Landesregierung maßvoll Gebrauch. 271. Wie stellen sich die Kontrollintervalle Nordrhein-Westfalens im Vergleich mit denen der anderen Bundesländer dar? Die Kontrollintervalle der Lebensmittelüberwachung richten sich in allen Ländern nach der AVV RÜb. Im Übrigen liegen der Landesregierung zu Kontrollintervallen in Nordrhein-Westfalen zwar Erkenntnisse aus einer Abfrage aus dem Jahr 2011 vor. Allerdings ist ein Vergleich zu anderen Ländern hieraus nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 276 272. Konkret welche jeweiligen Behörden suchen Unternehmen in Nordrhein- Westfalen auf, um die Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben zu kontrollieren? Neben den Bezirksregierungen und den Ordnungsbehörden suchen die folgenden beispielhaft genannten Behörden Unternehmen auf: Handwerkskammer Zollverwaltung unterstützende Stellen des Landes Landeskartellbehörden mit richterlicher Anordnung LANUV LB WH Direktor der LWK als Landesbeauftragter MBWSV 273. Wie viele Beschäftigte in den Überwachungsbehörden sind jeweils im Außendienst tätig? Die Landesregierung erfasst die Zahl der im Außendienst Beschäftigten dieser Behörden, die bundesrechtliche Vorgaben kontrollieren, nicht umfassend. Beispielhaft werden Zahlen für folgende Bereiche genannt: In den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen sind 484 Beschäftigte auch mit Aufgaben im Außendienst betraut. Im Geschäftsbereich des MKULNV sind 823 Beschäftigte auch mit Aufgaben im Außendienst betraut (Bezirksregierungen: 513; LB WH: 16; LWK: 114; LANUV: 121). Im MBWSV sowie in der Luftfahrtverwaltung NRW sind insgesamt 74 Beschäftigte auch mit Aufgaben im Außendienst betraut. 274. Wie stellen sich die Beschäftigtenzahlen der Überwachungsbehörden im Außendienst in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den anderen Bundesländern dar? Der Landesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Bezüglich des Arbeitsschutzes wird auf den Bericht des MAIS (Vorlage 15/184) verwiesen. 275. Wo und wie verändern sich jeweils die Prüfungsintervalle von Behörden bei den Unternehmen, bei denen dortige Kontrollen ohne Beanstandungen verlaufen sind? Die Landesregierung erfasst hierzu keine umfassenden Daten. Die Veränderung der Prüfungsintervalle ist je nach Fach- und Prüfgebiet unterschiedlich. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Die Überwachungstätigkeit der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen besteht zu einem hohen Anteil aus reaktiven Kontrollen im Rahmen externer Anlässe (Anzeigen, Beschwerden , schwere Unfälle etc.). Aktive Überprüfungen erfolgen durch bundes- oder lan- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 277 desweit abgestimmte Programme (GDA, Ressortzielvereinbarung) oder in eher seltenen Fällen auf Basis des landesinternen risikobasierten Überwachungskonzeptes. Regelmäßige Betriebsüberprüfungen mit festgelegten Zeitintervallen kommen in der Praxis nicht mehr vor. Betriebe, welche eine funktionsfähige innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation nachweisen , werden allerdings im Sinne der Prioritätensetzung ohne Anlass nicht mehr aufgesucht. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Die Durchführung von Kontrollbesuchen (= Inspektionen) erfolgt nach den Vorgaben des Erlasses zur Risikobasierten Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen vom 26.06.2015. Nach dem Erlass sind die Behörden gehalten, die Überwachung sachgerecht zu planen und durchzuführen. Konkrete Intervalle werden in dem Erlass nicht vorgegeben. Ergebnisse von Kontrollbesuchen fließen als sog. Betreiberbezogene Kriterien in die Risikobasierte Inspektionsplanung ein. Bei beanstandungslosen Kontrollen kann die Überwachungshäufigkeit reduziert werden. Für den Bereich der amtlichen Überwachung zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften wird auf die AVV RÜb vom 03.06.2008 verwiesen. 276. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen angekündigten und unangekündigten Kontrollbesuchen seitens der einzelnen Behörden in Unternehmen dar, und wird jeder angekündigte Kontrollbesuch auch tatsächlich durchgeführt? Die Landesregierung erfasst hierzu keine umfassenden Daten. Je nach Fach- und Prüfgebiet finden angekündigte und unangekündigte Kontrollbesuche in unterschiedlichem Verhältnis statt. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Ein festes Verhältnis zwischen angekündigten und unangekündigten Kontrollen gibt es nicht. Grundsätzlich werden die Kontrollen unangekündigt durchgeführt. Von diesem Grundsatz wird abgewichen, wenn bestimmte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Unternehmen zur Verfügung stehen müssen und darüber hinaus aussagekräftige Unterlagen vorzulegen sind, z. B. bei der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation des Unternehmens. In solchen Fällen werden angekündigte Kontrollen durchgeführt. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Hierzu liegen keine Angaben vor. Soweit die zuständigen Behörden im ISA ihre Kontrollbesuche entsprechend gekennzeichnet haben, ist die Zahl der unangemeldeten Inspektionen aktuell deutlich niedriger (unterhalb von 10 v.H.) als die Zahl der angemeldeten Kontrollbesuche im Umweltbereich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 275 verwiesen. 277. Welcher Aufwand entsteht konkret für die Unternehmen einerseits durch einen angekündigten bzw. andererseits durch einen unangekündigten Kontrollbesuch ? Der Landesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Beispielhaft wird auf Folgendes hingewiesen: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Der für ein Unternehmen entstehende Aufwand ist weitgehend unabhängig von der Art des Kontrollbesuches. Eine entscheidende Rolle spielt vielmehr die Tatsache, ob der Betrieb seinen gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen nachgekommen ist und insbesondere ein funktionierendes innerbetriebliches Arbeitsschutzsystem aufweisen kann oder nicht. Eine gut strukturierte Arbeitsschutzorganisation ermöglicht eine schnelle Klärung von Sachfragen und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 278 im Normalfall die zeitnahe Beseitigung etwaiger Mängel. Die erforderlichen Maßnahmen können durch das Unternehmen in eigener Verantwortung praxisnah und kostengünstig umgesetzt werden. Firmen mit mangelhaften Arbeitsschutzkenntnissen bedürfen hingegen zeitaufwändiger Beratung, weisen häufig erheblich mehr Sicherheitsmängel auf und zeigen sich in vielen Fällen weniger einsichtig. Dadurch steigt der Aufwand sowohl für die Verwaltung als auch für den Betrieb, um einen gesetzeskonformen Zustand im Arbeitsschutz zu erreichen. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Unangekündigte Kontrollbesuche sind in der Regel mit sehr geringem (Personal-) Aufwand für das Unternehmen verbunden. Kontrollen ziehen für die Unternehmen dann Aufwand nach sich, wenn es im Zuge der Kontrollen zu Beanstandungen kommt, so dass Mängel zu beseitigen wären. 278. Werden bei einem angekündigten Kontrollbesuch zusätzliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt? (bitte differenziert nach Ressorts) In der Regel werden keine zusätzlichen Anforderungen an die Unternehmen gestellt. VII. Möglichkeiten zur Entfesselung der Bürger 279. Welche melderechtlichen Vorgänge könnten theoretisch vom Bürger auch bei einem Amt in einer anderen Stadt wie beispielsweise dem Ort des Arbeitsplatzes durchgeführt werden? Die Verlagerung von melderechtlichen Vorgängen an andere Orte verlagert den Aufwand, nicht jedoch den Nutzen an eine andere Kommune. Kommunen mit hohem Pendleranteil würden über die Maßen in Anspruch genommen. Sinnvoller erscheint daher eher, den Grad der Automatisierung weiter zu steigern und den Betroffenen verstärkt die Möglichkeit einzuräumen , melderechtliche Belange via Internet zu erledigen bzw. die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache zu reduzieren. 280. Aus welchen Gründen schreiben Gutachterausschüsse zur Immobilienbewertung in nordrhein-westfälischen Kommunen die Erwerber von Wohneigentum mit der Aufforderung zur Mitteilung detaillierter Angaben zum Inhalt des Kaufvertrags einer Immobilie doppelt an, obwohl alle gesetzlichen Pflichtauskünfte bereits mit der vorgeschriebenen Übersendung des Kaufvertrags durch den Notar an die Gutachterausschüsse zuvor erteilt worden sind? Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erstatten gemäß § 193 Abs. 1 BauGB Gutachten über die Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Um die für die Wertermittlungen erforderlichen Daten ableiten zu können, führen sie gemäß § 193 Abs. 5 BauGB eine Kaufpreissammlung. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist gemäß § 195 Abs. 1 BauGB jeder Vertrag zur Übertragung von Grundstückseigentum oder zur Bestellung von Erbbaurechten von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Der Gutachterausschuss kann gemäß § 197 Abs. 1 BauGB verlangen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung notwendigen Unterlagen vorlegen. Die Gutachterausschüsse machen hiervon Gebrauch, sofern und soweit die zur Wertermittlung erforderlichen Daten nicht vollständig den Verträgen entnommen werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 279 281. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der flächendeckenden Einführung der Vorabzustimmung durch die Ausländerbehörden nach § 31 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung, indem die dort geregelte "Kann"-Bestimmung in eine "Soll"- Bestimmung geändert wird? Die Landesregierung hält diese Änderung für bedenklich. Sie ist nicht im Interesse der Länder . Die Zustimmung zur Visa Erteilung ist ein internes Verfahren, originär ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig. Würde sich das Land für eine Soll-Bestimmung einsetzen, würden dadurch in erster Linie die Bundesbehörden entlastet, und zwar zu Lasten der Ausländerbehörden , deren Arbeit bereits heute durch die bekannten besonderen Belastungen erschwert ist. Im Interesse von Ausländerinnen und Ausländern und zur Beschleunigung von Verfahren wird die Vorabzustimmung auch heute schon genutzt. 282. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, dass die Zuordnung der Zuständigkeit einer Ausländerbehörde im Falle von Erwerbsmigration mit Arbeitsplatzangebot vom Sitz des Arbeitgebers abhängen soll? Das Wohnortprinzip hat sich bei der aktuellen Rechtslage bewährt. Bereits jetzt wird die Ausländerbehörde, in deren Bereich sich die Arbeitgeberin und der Arbeitgeber angesiedelt hat, zumeist schon vor der Einreise im Visumverfahren beteiligt. Dies ist hilfreich, da diese die Gegebenheiten vor Ort kennt und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner hat. Eine generelle Zuständigkeit der Ausländerbehörde am Sitz der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers wird jedoch nicht befürwortet, da dies bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit ihren Familien in das Bundesgebiet einreisen, zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeit führen würde. Zudem würde es der Ausländerbehörde des Wohnortes erschweren , eine Willkommenskultur zu leben, wenn ein weiter von der Arbeit entfernter Wohnort gewählt wird. Nur wenn ihre Zuständigkeit gegeben ist, kann die Ausländerbehörde des Wohnortes die Betroffenen über passende Angebote vor Ort informieren, um deren gewünschte Integration zu unterstützen. 283. Welche einzelnen Vorgaben müssen Veranstalter von Großveranstaltungen beachten , und welche Nachweise sind zur Dokumentation anzufertigen? Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die sich speziell an Veranstalter von Großveranstaltungen richten. Sie unterliegen, je nach Form der Veranstaltung, den dafür notwendigen Genehmigungsverfahren, z.B. Sondernutzungserlaubnis für Straßennutzung, Baugenehmigung bei Errichtung von Sonderbauten, Regelungen aus dem Gaststättenrecht, bei Ausgabe von Getränken und Speisen. Einen Überblick über die wesentlichen Genehmigungstatbestände , die bei allen Formen von Veranstaltungen in Betracht kommen können, enthält der Anhang II. zum Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien (www.mik.nrw.de /fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Schutz_und_Sicher heit/sicherheitgrossveranstaltungen/ Orientierungsrahmen-Rechtsvorschriften .pdf). Zivilrechtlich trifft die Veranstalterinnen und Veranstalter eine Verkehrssicherungspflicht. Dieser können sie bei der Dimension einer Großveranstaltung nur mit der erforderlichen Sorgfalt nachkommen, wenn sie Fragen der Publikumssicherheit strukturiert planen und ein Sicherheitskonzept aufstellen. Die örtlichen Ordnungsbehörden prüfen bei Großveranstaltungen , ob von diesen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Dazu lassen sie sich regelmäßig das Sicherheitskonzept der Veranstalterinnen und Veranstalter vorlegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 280 284. Wie viele Veranstaltungen scheiterten in Nordrhein-Westfalen jeweils jährlich in den letzten fünf Jahren an der Genehmigung, weil ehrenamtliche Veranstalter die Auflagen nicht erfüllen konnten? Der Landesregierung liegt hierzu keine systematische Erhebung vor. Im Rahmen der Evaluierung des Orientierungsrahmens für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien wurden die Kommunen allgemein dazu befragt, ob Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Von den 207 Kommunen, die inhaltliche Rückmeldungen im Rahmen der Evaluierung gegeben haben, wurde insgesamt über 6 Großveranstaltungen berichtet, die nicht stattfinden konnten. Gründe waren ungeeigneter Veranstaltungsort, fehlende Fluchtwege, unzureichendes Sicherheitskonzept (2) und zu kurzfristig eingereichte Unterlagen (2). Die Befragung fand im 3. Quartal 2014 statt und bezieht sich auf den Zeitraum seit Bekanntgabe des Orientierungsrahmens im August 2012. 285. Für welche Leistungen und Auskünfte gibt es in Nordrhein-Westfalen landeseinheitliche Servicenummern von öffentlichen Einrichtungen des Landes? 286. Welche Servicenummern von öffentlichen Einrichtungen des Landes sind 24 Stunden an sieben Tagen die Woche erreichbar? Die Fragen 285 und 286 werden zusammen beantwortet. Landeseinheitliche Servicenummern (beispielhaft) Telefonnummer Bezeichnung Bemerkung 0201/714488 Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV Die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV ist täglich 24 Stunden erreichbar. Über diesen Kommunikationspunkt wird der Kontakt von Firmen, Behörden und Privatpersonen mit der jeweils zuständigen Bezirksregierung und ggf. auch anderen Behörden aufgenommen und abgewickelt . 110 Notruf Polizei Die Polizei ist für die Bürgerinnen und Bürger täglich 24 Stunden über den Notruf telefonisch erreichbar . 0211/939 40 40 Fachbereich Cybercrime Für KMU ist das LKA täglich 24 Stunden für Fragen aus dem Fachbereich Cybercrime erreichbar . 0211/4566-0 Info-Service Das MKULNV ist täglich 24 Stunden erreichbar. 08000 252 679 Service Management Center Über 24h erreichbare Hotline für Kunden des BLB bei Störungen und Notfällen an den Gebäuden und technischen Anlagen. 0211/837-1001 Nordrhein-Westfalen direkt - Service Center Bei Fragen zur Arbeit der nordrhein -westfälischen Landesregierung , Suche nach Informationsmaterial und Interesse bei be- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 281 stimmte Themen. Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. 0211/837–1905 Zukunftsberuf Lehrer Bürgerinnen und Bürger, die sich über den Lehrerberuf informieren möchten, können sich an die Infohotline wenden. Unter dieser Rufnummer können sie auch Auskünfte zum Vorbereitungsdienst , Seiteneinstieg, zur Pädagogischen Einführung oder zum Eignungspraktikum erhalten. 0231/9369 77–55 Beratungsstelle Lehramt an Berufskollegs Seit dem 15.06.2015 können sich Interessierte über den Lehrerberuf am Berufskolleg über die landesweite Beratungsstelle am Landesprüfungsamt für Lehrämter informieren. Die Hotline ist Montag und Dienstag von 09:30 bis 11:00 Uhr sowie am Donnerstag von 14:30 bis 16:00 Uhr zu erreichen 02151/897-555 Geoinfo Für allgemeine geowissenschaftliche Fachanfragen. 0211/837-1926 Aussteigerprogramm Islamismus Kontaktnummer für jeden, der sich aus dem islamistischen Umfeld lösen möchte, sowie für Angehörige oder Freunde, die einen Ausstieg auslösen oder unterstützen möchten 0211/837-1001 Aussteigerprogramm Rechtsextremismus Kontaktnummer für jeden, der sich aus dem rechtsextremistischen Umfeld lösen möchte, sowie für Angehörige oder Freunde, die einen Ausstieg auslösen oder unterstützen möchten 0211/855-3311 Arbeitsschutz-Telefon NRW Das Arbeitsschutz-Telefon ist für Arbeitsschutzbeschwerden erreichbar . 0211/837-1920 @nton Service Center Fragen zur elektronischen Antragstellung im Arbeitsschutz. 0211/855-3311 Kompetenznetze NRW - KomNet Fragen zum Themenfeld Arbeit 0211/837-1921 Kompetenznetze NRW - KomNet Fragen zum Themenfeld Berufsrückkehr 0211/837-1911 Kompetenznetze NRW - KomNet Fragen zum Themenfeld Mobbing , Mobbingline NRW 0211/837-1924 Hotline Haushaltschemikalien Fragen zu Haushaltschemikalien; Beschwerden zu gefährlichen Chemikalien Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 282 0241/9290624 0521/966350 Kompetenznetze NRW - KomNet Fragen zum Themenfeld Demografischer Wandel 08000-787277 Autobahnnetz in NRW Für Fragen zum Autobahnnetz von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar 0800-7239343 Radwegeverkehrsnetz Meldung von Beschädigungen an Schildern oder das Fehlen von Schildern 0800-654-654-6 Opfer von Gewalttaten Hotline der Landschaftsverbände für Opfer von Gewalttaten 0211/837-37 37 U 3-Ausbau Servicenummer für den Bereich des U 3-Ausbau/der Krippenkonferenz 0211/837-1922 Justizportal NRW Informationen z. B. zu Formularen oder dem Bürgerservice 0221/837-1919 Projekt „Knastladen“ Informationen zum Projekt 0221/837-1922 Projekt „Podknast“ Informationen zum Projekt 0211/837-1909 Projekt „Justiz-Auktion“ Informationen zum Projekt 0211/837-1001 Justizbroschüren Telefonische Bestellung 0211/837-1915 Bürgersprechstunde Fragen zur Streitschlichtung und zum Betreuungsrecht 0228/7031493 Servicenummer Transparenz Antworten zur Veröffentlichung von Agrarbeihilfen von der EU- Zahlstelle bei der Landwirtschaftskammer 115 115 - Einheitliche Behördennummer Über die Servicecenter der an der 115 teilnehmenden Kommunen können von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr auch Informationen zu den wichtigsten Leistungen des Landes erfragt werden. 0231/2224-3888 d-nrw Landeseinheitliche Servicenummer für das Altenpflegeausbildungsausgleichsverfahren (sog. Umlageverfahren) 0211/475-3499 Bezirksregierung Düsseldorf Service-Hotline für Fragen niedrigschwelliger Betreuungsangebote 287. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, eine Befragung von Bürgern dazu durchzuführen, welche bürokratischen Belastungen sie im Alltag konkret spüren? Für die Landesregierung ist der leicht zugängliche und kontinuierliche Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Grundlage ihres Handelns. Sie nutzt dazu unterschiedliche Kommunikationswege von der klassischen schriftlichen Eingabe, den telefonischen Angeboten wie dem ServiceCenter.NRW, dem OpenNRW-Portal bis zu vielfältigen digitalen Zugangsmöglichkeiten via Mail und Internet. Gegenstand dieses Austausches sind entweder persönliche Anliegen oder ein Meinungsaustausch zu konkreten Fragestellungen bis hin zu Onlinekonsultationen zu konkreten Geset- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 283 zesvorhaben. In diesem Zusammenhang schildern Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen im Umgang mit der Verwaltung oder erläutern grundsätzlich ihre Meinung zu bürokratischen Aufwänden. Dabei wird regelmäßig deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW den hohen Standard der Verwaltung und die dadurch gewährleistete Rechtssicherheit sehr schätzen. Das dadurch erlangte Wissen kann regelmäßig in die Verbesserung von konkreten Verwaltungsabläufen einbezogen werden und bietet gegenüber allgemein gehaltenen Meinungsumfragen große Vorteile. Weitere qualitative Verbesserungen für die elektronische Kommunikation wird der Gesetzentwurf zum EGovG NRW bringen. Verwaltungsangebote sollen künftig von allen Beteiligten einfach, schnell, ortsunabhängig und barrierefrei genutzt werden können. So sind die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörden . Anfragen, Anträge und Genehmigungen mit Unterschrift können elektronisch ausgetauscht werden. Der Gesetzentwurf, zu dem auch ein Online-Beteiligungsverfahren stattgefunden hat, sieht außerdem vor, dass die Landesbehörden bis 2022 ihre Akten elektronisch führen. Damit werden auch die elektronische Akteneinsicht und das elektronische Abrufen des Verfahrensstandes möglich. NRW ist im Hinblick auf eine moderne Verwaltung auf einem guten Weg. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 284 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 285 Anlagen Anlage zur Antwort zu Frage 13 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14, C / H 1 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 13 15 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 13 15 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich außertariflich 10 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei außertariflich 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT I 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT I 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ia 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ib 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei ein- BAT IIa, II, IIb 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 286 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schl. nachgeordneter Bereich 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa, II, IIb 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 15 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 15 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 12 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 12 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 11 15 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 11 15 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 10 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 10 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT III, Kr. XII 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVb, Kr. IX 15 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 S + Z 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 5 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 5 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei ein- BAT Vb S, Kr. VII S 15 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 287 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schl. nachgeordneter Bereich 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vc, Kr. VI 15 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 15 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 15 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 80 60 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VII, VIII, Kr. III 80 60 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 6 S, A 5 S + Z 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIII S 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 65 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 9, 8a, 8 65 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 288 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 2a, 2, 1a, 1 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 110 5 03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 335 30 03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 475 40 03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 15, R 1, C / H 2, W 1 120 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 490 55 03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 20 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 180 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 345 90 03 03010 Innenministerium A 13 25 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 105 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 289 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03010 Innenministerium außertariflich 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0 03 03010 Innenministerium BAT Ia 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 45 5 03 03010 Innenministerium BAT Ib 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 120 60 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 75 40 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 125 35 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 15 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 970 40 03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 710 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2090 120 03 03010 Innenministerium A 12 65 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 1670 40 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 3465 385 03 03010 Innenministerium A 11 40 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 2820 215 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 4665 240 03 03010 Innenministerium A 10 15 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 4435 165 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 290 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1900 170 03 03010 Innenministerium A 9 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 1710 65 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 260 20 03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 430 70 03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 25 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 430 100 03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 40 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 395 100 03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 85 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 145 40 03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 35 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 385 160 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 11305 335 03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 65 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 10880 170 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter A 8 11525 140 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 291 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 03 03010 Innenministerium A 8 15 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 11315 45 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 6340 1305 03 03010 Innenministerium A 7 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 6225 1245 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 75 40 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 15 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 105 65 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 5 20 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 540 195 03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 35 30 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 245 65 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 755 310 03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 25 20 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vc, Kr. VI 425 115 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2275 1355 03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 40 25 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1670 965 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3700 2975 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 105 105 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 2240 1735 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter mittlerer Dienst in 2900 1095 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 292 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich Ausbildung 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW mittlerer Dienst in Ausbildung 2700 995 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 20 0 03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 4 - A 2 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIII S 0 0 03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 235 130 03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 90 65 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 9, 8a, 8 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 550 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 385 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 365 5 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 180 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 375 25 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 293 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 210 10 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1065 600 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 745 440 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 25 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 10 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 5 0 04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 265 15 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1555 155 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 3775 990 04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 145 25 04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 30 04 04010 Justizministerium A 13 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter außertariflich 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 294 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 70 40 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 6030 2525 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 105 25 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 390 60 04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 750 205 04 04010 Justizministerium A 12 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1510 605 04 04010 Justizministerium A 11 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1135 505 04 04010 Justizministerium A 10 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 840 500 04 04010 Justizministerium A 9 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 35 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 70 0 04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter BAT Va, Vb, Kr. VIII, 15 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 295 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich VII 04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 95 95 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 35 35 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 610 430 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 2945 565 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 3355 935 04 04010 Justizministerium A 8 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 4055 955 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 450 260 04 04010 Justizministerium A 6 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 685 440 04 04010 Justizministerium A 5 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 75 55 04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 10 10 04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10 10 04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 540 0 04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 35 35 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 405 285 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1940 1525 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 6040 6040 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 296 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 2420 1745 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 855 0 04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 15 0 04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 530 10 04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 515 235 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 150 10 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1245 985 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 30 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 05 05010 Kultusministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 05 05010 Kultusministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 815 95 05 05010 Kultusministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 7875 1200 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 297 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 05010 Kultusministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 17870 5130 05 05010 Kultusministerium A 14, C / H 1 15 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 18765 7905 05 05010 Kultusministerium A 13 15 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 05 05010 Kultusministerium außertariflich 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 05 05010 Kultusministerium BAT I 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 545 245 05 05010 Kultusministerium BAT IIa, II, IIb 5 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 2565 1140 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 3530 2135 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 26525 14580 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 10 05 05010 Kultusministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 58630 43050 05 05010 Kultusministerium A 12 20 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 355 320 05 05010 Kultusministerium A 11 15 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2250 1670 05 05010 Kultusministerium A 10 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1245 825 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 298 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 480 290 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 3585 2655 05 05010 Kultusministerium BAT III, Kr. XII 5 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 2570 1570 05 05010 Kultusministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 3075 2465 05 05010 Kultusministerium BAT IVb, Kr. IX 15 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 945 795 05 05010 Kultusministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 2465 2120 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5 05 05010 Kultusministerium A 9 S + Z 10 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 5 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 395 355 05 05010 Kultusministerium BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 335 250 05 05010 Kultusministerium BAT Vc, Kr. VI 10 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 135 105 05 05010 Kultusministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 20 05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 50 50 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 260 210 05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 299 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 5 05 05010 Kultusministerium BAT VIII S 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 10 05 05010 Kultusministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 15 0 05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 60 60 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 90 90 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 300 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2400 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 2805 190 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 2675 240 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 2210 350 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 14, C / H 1 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 475 110 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 13 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 155 20 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung außertariflich 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 300 55 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT I 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 455 55 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Ia 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 2665 550 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Ib 5 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IIa, II, IIb 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 12960 3295 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 815 325 06 Ministerium für Wissenschaft und For- A 16 L - A 13 L 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 301 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schung einschl. nachgeordneter Bereich 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 25 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 305 90 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 12 25 10 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 520 205 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 11 15 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 350 215 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 10 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 220 160 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IVb, Kr. IX 5 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 350 25 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 915 105 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 1210 285 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 2540 1605 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 2085 1545 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 190 150 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 65 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 302 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 10 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 140 55 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 115 60 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 35 25 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 5 65 50 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 1905 660 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Vc, Kr. VI 15 10 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT VII, VIII, Kr. III 45 35 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 4765 3590 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10725 9115 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 6140 4610 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 1625 1150 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 20590 6935 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 15 15 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und For- BAT IXa, IXb, IX, X, 555 300 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 303 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schung einschl. nachgeordneter Bereich Kr. II, I 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich einfacher Dienst in Ausbildung 110 80 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 1050 10 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1835 45 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 1245 230 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 4700 3315 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 705 110 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 25 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 110 10 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 125 20 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 410 130 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 105 30 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14, C / H 1 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 45 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 304 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 13 20 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außertariflich 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 15 5 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT I 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 25 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ia 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 50 30 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ib 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 55 25 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IIa, II, IIb 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 30 15 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 20 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 10 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 230 40 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 12 35 10 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 280 60 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 11 20 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 220 65 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 75 30 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und A 9 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 305 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Soziales 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 55 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT III, Kr. XII 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 85 25 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 215 90 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVb, Kr. IX 15 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 130 65 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 20 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 350 90 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 S + Z 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 8 290 65 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 7 235 50 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 25 15 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 5 40 25 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 295 170 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vb S, Kr. VII S 15 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vc, Kr. VI 25 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 306 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 320 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 350 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 55 55 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 355 250 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 690 690 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1675 1675 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 135 85 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 10 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 110 110 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 75 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 45 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 40 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 105 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Lohngruppe 3a, 3, 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 307 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Soziales 2a, 2, 1a, 1 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 420 275 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 5 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 105 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 80 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 14, C / H 1 15 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 13 75 25 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, A 13 25 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 308 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Technologie und Verkehr 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr außertariflich 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT I 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ia 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 20 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ib 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 25 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IIa, II, IIb 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 40 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 12 105 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 12 25 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge- A 11 120 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 309 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ordneter Bereich 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 11 15 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 10 35 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 10 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 9 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 50 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 35 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT III, Kr. XII 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 40 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 35 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVb, Kr. IX 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 15 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 310 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 50 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 9 S + Z 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 8 20 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 7 20 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 6 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 5 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 80 25 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vb S, Kr. VII S 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 125 75 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vc, Kr. VI 25 20 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 115 65 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 280 215 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 60 60 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgemittlerer Dienst in Ausbildung 35 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 311 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ordneter Bereich 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 6 S, A 5 S + Z 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 15 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 45 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 45 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 30 30 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten B 11 - B 5, R 10 - R 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 312 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 13 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 13 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT I 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT Ia 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT IIa, II, IIb 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT IVb, Kr. IX 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT Va, Vb, Kr. VIII, 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 313 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 VII 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 9 S + Z 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT Vc, Kr. VI 5 5 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten BAT VII, VIII, Kr. III 5 5 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 314 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 110 5 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 200 10 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 235 25 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 14, C / H 1 15 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 13 195 60 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 13 10 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft außertariflich 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT I 5 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 20 5 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Ia 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 50 10 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung BAT Ib 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 315 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Landwirtschaft 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 125 40 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IIa, II, IIb 5 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 180 75 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 165 5 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 12 265 15 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 12 30 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 11 335 20 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 11 20 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 10 240 40 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 10 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 9 110 20 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 160 5 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordne- BAT III, Kr. XII 270 35 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 316 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ter Bereich 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT III, Kr. XII 5 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 195 70 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVa, Kr. XI, X 10 10 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 220 90 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVb, Kr. IX 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 75 25 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 65 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 S + Z 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 85 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 8 90 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 7 100 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 6 10 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 5 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 317 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 315 115 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vb S, Kr. VII S 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 515 265 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vc, Kr. VI 25 20 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 565 360 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 980 810 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VII, VIII, Kr. III 65 55 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 110 70 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 6 S, A 5 S + Z 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 20 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 55 35 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 318 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 380 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 235 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 300 30 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 270 125 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 65 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be- A 14, C / H 1 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 319 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 reich 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 14, C / H 1 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 13 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 13 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann außertariflich 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT I 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ia 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ib 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IIa, II, IIb 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 12 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 320 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 12 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 11 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 11 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT III, Kr. XII 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IVb, Kr. IX 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 9 S + Z 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vc, Kr. VI 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau BAT VIa, VIb, Kr. 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 321 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Mann Va, V, IV 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 10 10 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT VII, VIII, Kr. III 10 10 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 0 12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 165 5 12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 350 20 12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 425 50 12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 15 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordne- A 13 405 110 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 322 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ter Bereich 12 12010 Finanzministerium A 13 15 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 12 12010 Finanzministerium BAT I 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 5 0 12 12010 Finanzministerium BAT Ib 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 15 5 12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1145 75 12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2400 325 12 12010 Finanzministerium A 12 40 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 3330 905 12 12010 Finanzministerium A 11 25 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2640 1065 12 12010 Finanzministerium A 10 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 2650 1490 12 12010 Finanzministerium A 9 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 75 0 12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 130 10 12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 210 60 12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 323 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 250 65 12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 110 55 12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 1745 965 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3135 1425 12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 2215 1230 12 12010 Finanzministerium A 8 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 1745 975 12 12010 Finanzministerium A 7 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 585 345 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 595 405 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 635 280 12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 15 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1780 990 12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 30 20 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2465 1830 12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 30 25 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3870 3345 12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 45 45 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 830 565 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 140 5 12 12010 Finanzministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 324 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 75 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5 12 12010 Finanzministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 615 275 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich einfacher Dienst in Ausbildung 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 170 5 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 610 420 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 16 + Z, A 16, R 2, 15 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 325 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 C / H 3, W 2 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 60 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 75 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14, C / H 1 5 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 13 50 15 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 13 10 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen außertariflich 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT I 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ib 55 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Ib 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa, II, IIb 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 40 20 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 15 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 12 115 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 12 15 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 11 125 25 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 11 10 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 10 100 30 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 326 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 10 5 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 9 0 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 9 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 410 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 720 30 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT III, Kr. XII 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 505 70 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 260 70 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVb, Kr. IX 5 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 35 10 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 15 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 9 S + Z 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 8 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 190 35 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 125 75 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vc, Kr. VI 5 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 300 225 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 530 455 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 327 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VII, VIII, Kr. III 35 35 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 65 45 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIII S 15 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 15 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 80 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 70 40 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 15 10 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 14, C / H 1 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 328 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 13 10 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT I 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Ia 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Ib 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 5 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IIa, II, IIb 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 70 20 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 20 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 12 20 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 11 15 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 9 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur BAT IIa S, II S, Kr. 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 329 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Sport einschl. nachgeordneter Bereich XIII 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT III, Kr. XII 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 10 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IVb, Kr. IX 10 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport A 9 S + Z 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Vb S, Kr. VII S 5 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 25 20 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT Vc, Kr. VI 15 10 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 20 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 55 50 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 40 40 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 330 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT VIII S 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 10 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 35 10 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 1995 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei ein- A 15, R 1, C / H 2, W 20 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 331 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schl. nachgeordneter Bereich 1 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 10 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14, C / H 1 10 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 13 10 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 13 10 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei außertariflich 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT I 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT I 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ia 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ib 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa, II, IIb 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 12 10 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 12 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 11 10 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 11 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 10 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 10 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 9 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 332 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT III, Kr. XII 5 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 15 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVb, Kr. IX 15 15 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 S + Z 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 7 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 7 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 20 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vb S, Kr. VII S 20 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 15 15 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vc, Kr. VI 15 15 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 30 15 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 30 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 75 60 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VII, VIII, Kr. III 75 55 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 333 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 6 S, A 5 S + Z 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 60 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 9, 8a, 8 60 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 115 15 03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 345 40 03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 334 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 525 55 03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 15, R 1, C / H 2, W 1 135 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 490 65 03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 15 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 170 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 365 100 03 03010 Innenministerium A 13 35 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 140 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 03 03010 Innenministerium außertariflich 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0 03 03010 Innenministerium BAT Ia 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 80 25 03 03010 Innenministerium BAT Ib 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Ib 40 20 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 70 30 03 03010 Innenministerium BAT IIa, II, IIb 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 30 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 80 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 25 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1440 55 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 335 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 115 15 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1160 20 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2870 230 03 03010 Innenministerium A 12 70 15 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 2430 135 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 4385 430 03 03010 Innenministerium A 11 45 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 3775 245 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 6570 150 03 03010 Innenministerium A 10 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 6390 85 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 9150 325 03 03010 Innenministerium A 9 35 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 8885 220 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 270 25 03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 435 70 03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 30 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 455 100 03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 50 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 336 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 475 115 03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 100 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 165 60 03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 55 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 695 270 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW gehobener Dienst in Ausbildung 445 150 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3680 215 03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 50 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 3280 35 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 9285 390 03 03010 Innenministerium A 8 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 9075 275 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 5450 1740 03 03010 Innenministerium A 7 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 5325 1670 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 45 25 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 10 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 120 65 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 5 25 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 625 210 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 337 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 35 30 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 305 60 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 695 305 03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 20 15 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vc, Kr. VI 380 120 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2380 1495 03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 25 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1740 1055 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3610 2900 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 115 115 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 2255 1750 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 2965 975 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW mittlerer Dienst in Ausbildung 2820 915 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 20 0 03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 4 - A 2 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIII S 0 0 03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter BAT IXa, IXb, IX, X, 185 100 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 338 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich Kr. II, I 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 85 55 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 9, 8a, 8 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 560 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 405 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 335 10 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 165 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 370 25 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 225 15 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1000 550 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 695 405 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 20 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 10 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 5 0 04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 339 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 260 15 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1595 170 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 3740 1055 04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 145 30 04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 45 04 04010 Justizministerium A 13 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 10 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 70 35 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 6450 2825 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 100 20 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 425 65 04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 800 245 04 04010 Justizministerium A 12 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 340 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1525 635 04 04010 Justizministerium A 11 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1110 540 04 04010 Justizministerium A 10 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 775 505 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 30 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 90 0 04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 0 04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 95 95 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 30 30 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 790 550 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3075 695 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 3290 960 04 04010 Justizministerium A 8 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 4145 1040 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 1235 800 04 04010 Justizministerium A 6 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 341 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 80 60 04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 10 10 04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5 04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 35 35 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 505 310 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1890 1575 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 6850 6200 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 2685 1855 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 845 0 04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0 04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 555 20 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 190 190 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 200 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 50 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 150 10 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 1120 820 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 10 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 342 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 2a, 2, 1a, 1 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 05 05010 Kultusministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5 05 05010 Kultusministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 915 115 05 05010 Kultusministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 8045 1260 05 05010 Kultusministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 18040 5325 05 05010 Kultusministerium A 14, C / H 1 15 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 17680 7780 05 05010 Kultusministerium A 13 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 05 05010 Kultusministerium außertariflich 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 05 05010 Kultusministerium BAT I 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 540 220 05 05010 Kultusministerium BAT Ib 0 0 05 05010 Kultusministerium BAT IIa, II, IIb 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 3085 1430 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 4975 2915 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 26390 14865 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 343 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 10 05 05010 Kultusministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 59265 44095 05 05010 Kultusministerium A 12 20 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 345 305 05 05010 Kultusministerium A 11 15 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2325 1750 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1115 760 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 600 380 05 05010 Kultusministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5605 4185 05 05010 Kultusministerium BAT III, Kr. XII 5 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 2455 1520 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 3010 2465 05 05010 Kultusministerium BAT IVb, Kr. IX 10 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 895 765 05 05010 Kultusministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 5295 4685 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5 05 05010 Kultusministerium A 9 S + Z 10 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 5 5 05 05010 Kultusministerium A 8 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 344 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 380 340 05 05010 Kultusministerium BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 345 260 05 05010 Kultusministerium BAT Vc, Kr. VI 15 10 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 125 105 05 05010 Kultusministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 25 05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 255 205 05 05010 Kultusministerium BAT VII, VIII, Kr. III 45 45 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 10 05 05010 Kultusministerium BAT VIII S 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 5 05 05010 Kultusministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 15 0 05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0 05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 65 50 05 05010 Kultusministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 05 Kultusministerium einschl. nachgeordneter in Ausbildung 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 345 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 115 115 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2345 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 2875 220 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 2550 245 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 2330 400 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 14, C / H 1 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 455 125 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 13 10 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 170 25 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung außertariflich 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 345 60 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT I 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 505 70 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 346 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Ia 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 2580 540 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Ib 5 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IIa, II, IIb 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 13455 3495 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 720 270 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 10 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 150 30 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 355 110 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 12 25 10 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 540 245 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 11 15 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 330 215 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 10 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 215 140 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT III, Kr. XII 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IVb, Kr. IX 5 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und For- BAT Va, Vb, Kr. VIII, 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 347 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schung VII 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 365 25 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 970 110 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 1305 330 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 2695 1715 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 2130 1610 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 205 160 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 80 20 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 10 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 150 70 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 110 65 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 35 20 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 5 60 45 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 2015 730 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Vc, Kr. VI 15 10 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT VII, VIII, Kr. III 45 40 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 4895 3720 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10595 8915 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 5125 4235 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 348 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 1695 1190 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 17205 5825 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 20 15 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 435 215 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich einfacher Dienst in Ausbildung 80 60 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 1065 15 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1850 55 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 1165 220 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 4475 3120 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 660 80 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 30 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und B 4 - B 1, R 4, R 3, 115 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 349 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Soziales einschl. nachgeordneter Bereich C/H 4, W 3 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 140 25 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 380 120 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 135 40 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14, C / H 1 15 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 105 50 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 13 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außertariflich 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 15 5 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT I 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 30 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ia 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 50 25 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Ib 10 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 50 20 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IIa, II, IIb 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 15 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 350 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 150 25 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 15 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 240 45 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 12 40 10 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 295 55 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 11 15 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 210 70 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 10 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 85 25 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 65 15 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT III, Kr. XII 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 120 40 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 220 95 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IVb, Kr. IX 10 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 120 65 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und gehobener Dienst in 25 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 351 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Ausbildung 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 345 90 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 S + Z 10 5 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 8 300 75 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 7 210 45 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 40 30 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 5 40 25 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 345 210 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vb S, Kr. VII S 20 15 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT Vc, Kr. VI 20 15 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 305 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 10 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 55 55 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 325 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 385 275 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 770 770 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1675 1675 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 75 60 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 10 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 352 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 85 85 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 55 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich einfacher Dienst in Ausbildung 0 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 40 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 100 5 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 07 07010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 390 255 07 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachge- A 15, R 1, C / H 2, W 1 100 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 353 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ordneter Bereich 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 90 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 14, C / H 1 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 13 50 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 13 15 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr außertariflich 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT I 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ia 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 20 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Ib 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 20 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IIa, II, IIb 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 25 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 354 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 80 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 12 115 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 12 20 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 11 115 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 11 20 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 10 35 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 10 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 50 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 35 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT III, Kr. XII 10 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 40 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 35 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 355 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IVb, Kr. IX 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 15 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 50 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 9 S + Z 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 8 20 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 7 25 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 6 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 5 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 75 30 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vb S, Kr. VII S 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 125 75 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT Vc, Kr. VI 30 20 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 95 60 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, BAT VIa, VIb, Kr. Va, 15 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 356 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Technologie und Verkehr V, IV 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 240 200 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 60 60 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 15 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr A 6 S, A 5 S + Z 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 15 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 45 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 40 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Lohngruppe 3a, 3, 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 357 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Technologie und Verkehr 2a, 2, 1a, 1 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 55 25 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 5 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 15, R 1, C / H 2, W 1 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 14, C / H 1 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) A 13 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 358 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 13 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) außertariflich 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) außertariflich 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT I 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT I 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT Ib 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT Ib 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) A 11 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) A 11 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT IVb, Kr. IX 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT IVb, Kr. IX 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) A 9 S + Z 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten A 9 S + Z 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 359 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 (wahrgenommen durch den MP) 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT Vc, Kr. VI 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT Vc, Kr. VI 5 5 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) BAT VII, VIII, Kr. III 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) BAT VII, VIII, Kr. III 5 5 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 09 Ministerium für Bundesangelegenheiten einschl. nachgeordneter Bereich (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 09 09010 Ministerium für Bundesangelegenheiten (wahrgenommen durch den MP) Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 360 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 5 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 95 5 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 220 10 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 235 30 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 14, C / H 1 10 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 13 150 65 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 13 10 10 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft außertariflich 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT I 5 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 20 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 361 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Ia 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 60 15 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Ib 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 95 35 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IIa, II, IIb 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 160 70 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 170 10 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 12 290 15 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 12 30 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 11 340 30 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 11 15 10 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 10 175 25 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 10 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 9 65 15 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung BAT IIa S, II S, Kr. 175 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 362 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich XIII 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 250 40 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT III, Kr. XII 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 180 60 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 235 85 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IVb, Kr. IX 5 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 65 30 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 25 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 9 S + Z 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 85 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 8 95 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 7 85 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 363 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 370 140 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 445 240 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT Vc, Kr. VI 15 15 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 500 330 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 725 595 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT VII, VIII, Kr. III 50 50 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 70 35 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft A 6 S, A 5 S + Z 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 20 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 364 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 20 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 365 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 205 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 245 25 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 10 10010 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 235 105 10 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 65 10 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Be- A 15, R 1, C / H 2, W 1 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 365 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 reich 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 15, R 1, C / H 2, W 1 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 14, C / H 1 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 13 5 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 13 5 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann außertariflich 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT I 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ia 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Ib 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IIa, II, IIb 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 366 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 12 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 12 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 11 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 11 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT IVb, Kr. IX 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann A 9 S + Z 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT Vc, Kr. VI 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 0 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau BAT VIa, VIb, Kr. Va, 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 367 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Mann V, IV 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 5 5 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann BAT VII, VIII, Kr. III 5 5 11 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 11 11010 Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 0 12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 165 10 12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 350 25 12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 430 55 12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 15 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 345 105 12 12010 Finanzministerium A 13 10 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 12 12010 Finanzministerium BAT I 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordne- BAT Ib 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 368 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ter Bereich 12 12010 Finanzministerium BAT Ib 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 15 5 12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1320 100 12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 70 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2740 455 12 12010 Finanzministerium A 12 40 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 3485 1080 12 12010 Finanzministerium A 11 15 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2310 1070 12 12010 Finanzministerium A 10 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 2760 1600 12 12010 Finanzministerium A 9 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 75 0 12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 130 15 12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 200 60 12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 260 75 12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 135 55 12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 369 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 VII 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 1725 935 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3460 1700 12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 2235 1270 12 12010 Finanzministerium A 8 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 1655 980 12 12010 Finanzministerium A 7 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 1010 730 12 12010 Finanzministerium A 6 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 5 40 30 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 660 305 12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 15 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1855 1090 12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 30 20 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2360 1830 12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 25 12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 40 40 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3340 2875 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 800 490 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 135 5 12 12010 Finanzministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 80 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 370 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 12010 Finanzministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 505 200 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 185 5 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 490 330 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 85 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 60 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14, C / H 1 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 371 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 13 40 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 13 10 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen außertariflich 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT I 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Ia 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ib 65 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Ib 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 20 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa, II, IIb 5 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 30 20 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 25 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 12 115 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 12 10 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 11 130 35 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 11 15 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 10 80 20 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 10 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 9 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 420 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 372 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 695 40 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT III, Kr. XII 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 485 70 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 270 90 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IVb, Kr. IX 5 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 30 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen A 9 S + Z 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 165 45 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 140 100 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT Vc, Kr. VI 10 10 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 280 220 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 15 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VII, VIII, Kr. III 35 35 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 475 400 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 50 35 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIII S 15 5 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 373 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 70 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 20 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Wohnen Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 14 Ministerium für Bauen und Wohnen einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 50 30 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 20 10 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 14, C / H 1 5 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 13 10 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver- BAT I 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 374 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 kehr 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT Ia 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT Ib 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 10 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT IIa, II, IIb 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 65 25 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 12 20 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 12 20 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 10 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 11 10 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 10 5 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 10 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 9 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 375 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT III, Kr. XII 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 10 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT IVb, Kr. IX 10 10 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 9 S + Z 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr A 9 S + Z 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT Vb S, Kr. VII S 5 5 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 30 25 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT Vc, Kr. VI 20 15 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 50 40 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 35 30 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Ver- mittlerer Dienst in 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 376 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 kehr Ausbildung 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 10 5 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 15 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 35 10 15 15010 Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 2000 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 25 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 377 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14, C / H 1 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 13 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 13 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich außertariflich 20 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei außertariflich 10 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT I 10 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT I 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Ia 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ib 25 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 50 25 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa, II, IIb 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 12 10 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 12 10 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 11 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 10 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 10 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 9 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 378 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT III, Kr. XII 5 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 10 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVa, Kr. XI, X 10 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 10 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IVb, Kr. IX 10 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 9 S + Z 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 25 20 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vb S, Kr. VII S 15 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 15 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT Vc, Kr. VI 15 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 25 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 65 50 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT VII, VIII, Kr. III 55 40 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei A 6 S, A 5 S + Z 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 55 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 379 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 9, 8a, 8 55 10 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 02 02010 Ministerpräsident und Staatskanzlei Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 02 Ministerpräsident und Staatskanzlei einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 115 20 03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 360 40 03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 560 70 03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und A 15, R 1, C / H 2, W 165 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 380 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Polizeieinrichtungen des Landes NRW 1 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 560 100 03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 25 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 230 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 235 70 03 03010 Innenministerium A 13 20 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 120 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 03 03010 Innenministerium außertariflich 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0 03 03010 Innenministerium BAT I 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 5 03 03010 Innenministerium BAT Ia 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 50 25 03 03010 Innenministerium BAT Ib 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Ib 10 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 80 30 03 03010 Innenministerium BAT IIa, II, IIb 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 25 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 70 15 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 L - A 13 L 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 20 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1445 70 03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 115 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 381 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1170 30 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 2955 300 03 03010 Innenministerium A 12 70 20 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 2510 190 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 6455 495 03 03010 Innenministerium A 11 40 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 5825 280 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 9050 380 03 03010 Innenministerium A 10 45 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 8770 295 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 12360 840 03 03010 Innenministerium A 9 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 12205 780 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 295 40 03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 420 85 03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 35 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 470 105 03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 60 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 455 135 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 382 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 165 45 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 145 45 03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 85 20 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 930 410 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW gehobener Dienst in Ausbildung 825 345 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 1670 380 03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 45 20 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 1285 170 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4785 1300 03 03010 Innenministerium A 8 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 4585 1185 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 3885 1325 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 3730 1245 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 90 45 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 10 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 670 260 03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 45 35 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 340 65 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1185 650 03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 30 25 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und BAT Vc, Kr. VI 805 390 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 383 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Polizeieinrichtungen des Landes NRW 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2135 1585 03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 35 20 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1520 1145 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 2660 2055 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 95 95 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 1770 1305 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 1190 460 03 03010 Innenministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW mittlerer Dienst in Ausbildung 1000 385 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 15 0 03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 4 - A 2 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIII S 0 0 03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 45 25 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 105 50 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 9, 8a, 8 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 384 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 420 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 335 0 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 280 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 145 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 300 25 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 210 15 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 765 395 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 505 265 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 30 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 25 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 5 0 04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 320 30 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, 15 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 385 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 C/H 4, W 3 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1700 255 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 4030 1400 04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 160 40 04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 65 25 04 04010 Justizministerium A 13 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 80 45 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 6140 2845 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 80 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 465 105 04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 870 310 04 04010 Justizministerium A 12 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter A 11 1555 715 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 386 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 04 04010 Justizministerium A 11 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1155 640 04 04010 Justizministerium A 10 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1230 810 04 04010 Justizministerium A 9 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 65 25 04 04010 Justizministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 115 0 04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 15 0 04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 105 105 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 40 40 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 295 205 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3150 860 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 20 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 3385 1125 04 04010 Justizministerium A 8 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 4650 1420 04 04010 Justizministerium A 7 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 1220 820 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 387 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 04010 Justizministerium A 6 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 260 195 04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 0 0 04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 15 15 04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5 04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 30 25 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 5870 5870 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 905 710 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1960 1695 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 510 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 1305 755 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 880 5 04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0 04 04010 Justizministerium A 4 - A 2 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 510 40 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 120 120 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 180 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 50 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 250 40 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 388 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 735 525 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 12175 4540 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 10 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 170 170 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2310 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 3975 490 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 40 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 10365 1775 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 10 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 21190 6545 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 14, C / H 1 15 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 16690 8095 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 389 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 13 15 10 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 220 35 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung außertariflich 15 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 410 80 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT I 5 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 785 145 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Ia 5 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 3740 1030 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Ib 5 0 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IIa, II, IIb 5 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 19380 6610 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 7750 4720 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 26600 16110 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 16 L - A 13 L 0 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 195 50 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 15 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und A 12 59990 45815 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 390 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Forschung einschl. nachgeordneter Bereich 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 12 45 20 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 825 535 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 11 15 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2810 2100 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 10 10 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 820 610 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT III, Kr. XII 5 5 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IVb, Kr. IX 15 5 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 1975 1070 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 13955 9805 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 3800 1870 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 5450 4000 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Be- BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 3255 2535 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 391 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 reich 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 5420 4625 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 110 35 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 20 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 160 75 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 135 75 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 70 45 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 2705 1325 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Vb S, Kr. VII S 15 10 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT Vc, Kr. VI 25 15 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 50 35 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT VII, VIII, Kr. III 60 60 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT VII, VIII, Kr. III 10 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 5675 4360 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10755 8880 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 4780 3970 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und mittlerer Dienst in 1705 1235 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 392 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Ausbildung 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 25 15 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 255 120 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich einfacher Dienst in Ausbildung 45 35 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 1045 20 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1815 90 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 1120 195 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 05 05010 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 5 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 3895 2645 05 Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 875 115 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeord- B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 393 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 neter Bereich 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 75 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 65 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 60 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 110 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 15, R 1, C / H 2, W 1 45 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 80 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 14, C / H 1 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 13 40 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 13 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr außertariflich 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT I 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Ia 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 394 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 20 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Ib 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 20 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IIa, II, IIb 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 15 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 12 130 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 12 40 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 11 110 20 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 11 20 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 10 40 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 10 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 9 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 50 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 395 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IIa S, II S, Kr. XIII 20 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 35 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT III, Kr. XII 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 45 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 60 20 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IVb, Kr. IX 15 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 55 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr A 9 S + Z 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 8 20 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 7 15 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 65 30 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Vb S, Kr. VII S 15 10 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 130 80 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 396 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT Vc, Kr. VI 25 20 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 85 55 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 200 175 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT VII, VIII, Kr. III 70 70 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 35 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 10 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 45 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 30 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 397 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0 08 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 85 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 235 25 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 240 60 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 398 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14, C / H 1 20 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 65 25 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 13 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 5 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT I 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 20 5 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ia 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 80 25 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ib 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 100 40 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IIa, II, IIb 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 95 50 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 170 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, A 12 295 30 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 399 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 12 30 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 325 45 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 11 15 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 170 25 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 10 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 70 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 205 20 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 240 60 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT III, Kr. XII 10 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 175 60 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 235 110 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVb, Kr. IX 10 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 100 40 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, BAT Va, Vb, Kr. VIII, 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 400 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Landwirtschaft und Verbraucherschutz VII 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 45 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 9 S + Z 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 70 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 70 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 35 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 5 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 385 170 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vb S, Kr. VII S 10 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 405 250 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vc, Kr. VI 25 20 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 410 275 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 20 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 540 450 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 401 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 40 35 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 185 105 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 260 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 110 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 275 25 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 220 75 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 402 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 85 20 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 30 10 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 14, C / H 1 10 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 13 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie außertariflich 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 403 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Gesundheit 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT I 10 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Ia 5 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 15 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Ib 5 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 25 10 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 15 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 12 40 15 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 12 25 15 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 11 5 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie A 9 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 404 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Gesundheit 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 15 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT III, Kr. XII 5 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 20 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 35 25 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT IVb, Kr. IX 5 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 15 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 9 S + Z 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit A 9 S + Z 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter BAT Vb S, Kr. VII S 25 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 405 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Vb S, Kr. VII S 10 10 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 60 45 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT Vc, Kr. VI 15 10 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 45 30 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10 0 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT VII, VIII, Kr. III 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 100 90 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT VII, VIII, Kr. III 25 25 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 0 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 5 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 406 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 25 0 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 20 5 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 55 35 11 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 5 0 11 11010 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in Ausbildung 0 0 12 FinanzMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 5 12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 170 15 12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 340 30 12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 430 110 12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 215 65 12 12010 Finanzministerium A 13 15 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 12 12010 Finanzministerium außertariflich 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 407 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 0 0 12 12010 Finanzministerium BAT I 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 10 5 12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1515 145 12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 65 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3140 725 12 12010 Finanzministerium A 12 40 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 3950 1690 12 12010 Finanzministerium A 11 10 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2790 1470 12 12010 Finanzministerium A 10 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 2540 1375 12 12010 Finanzministerium A 9 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 20 0 12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 130 25 12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 180 55 12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 295 95 12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 408 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 85 35 12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 845 445 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 4425 2540 12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 2220 1430 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 1210 800 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 940 605 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 645 355 12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 20 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1655 1105 12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 30 25 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2170 1855 12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 15 12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1990 1655 12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 35 35 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 310 190 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 145 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 60 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 425 200 12 Finanzministerium einschl. nachgeordne- Lohngruppe 9, 8a, 8 40 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 409 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ter Bereich 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 180 5 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 305 190 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 10 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 95 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 70 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 14, C / H 1 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, A 13 15 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 410 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 13 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport außertariflich 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT I 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ia 5 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 40 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ib 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IIa, II, IIb 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 85 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 10 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 140 25 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 12 15 10 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter A 11 120 30 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 411 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 11 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 30 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 10 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 320 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 750 90 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT III, Kr. XII 5 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 230 65 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 155 65 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVb, Kr. IX 5 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter A 6 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 412 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 130 70 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vb S, Kr. VII S 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 165 120 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vc, Kr. VI 10 10 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 270 220 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 20 20 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 220 185 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 135 70 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 30 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Lohngruppe 7a, 7, 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 413 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Kultur und Sport 6a, 6 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 15 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich keine exakte Vergütungsgruppe 35 15 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 5 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 15 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 125 25 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 130 60 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Quali- A 14, C / H 1 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 414 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 fikation und Technologie 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 13 55 20 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie A 13 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 0 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie außertariflich 10 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT I 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 25 15 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT Ia 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 25 10 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT Ib 0 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 55 35 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT IIa, II, IIb 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 95 40 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 125 30 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 20 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachge- A 12 200 40 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 415 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ordneter Bereich 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie A 12 35 15 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 11 225 55 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie A 11 10 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 10 160 50 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 105 45 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 105 20 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT III, Kr. XII 5 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 70 30 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 170 65 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT IVb, Kr. IX 10 5 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 70 45 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgegehobener Dienst in Ausbildung 35 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 416 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ordneter Bereich 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 260 50 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie A 9 S + Z 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 8 245 60 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 7 130 45 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 6 60 30 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 415 265 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT Vb S, Kr. VII S 15 10 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT Vc, Kr. VI 25 20 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 20 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT VII, VIII, Kr. III 40 35 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 825 690 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 250 185 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 535 365 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 50 25 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 15 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 417 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 20 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 0 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 35 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 65 0 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 15 15010 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 195 125 15 Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 0 0 2005 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 02 02010 Ministerpräsident B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 02010 Ministerpräsident B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 418 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 5 02 02010 Ministerpräsident B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5 02 02010 Ministerpräsident A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10 02 02010 Ministerpräsident A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 5 5 02 02010 Ministerpräsident A 14, C / H 1 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 13 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 20 0 02 02010 Ministerpräsident außertariflich 15 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5 02 02010 Ministerpräsident BAT I 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 5 02 02010 Ministerpräsident BAT Ia 10 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 10 5 02 02010 Ministerpräsident BAT Ib 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 10 5 02 02010 Ministerpräsident BAT IIa, II, IIb 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 10 02 02010 Ministerpräsident A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 25 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 12 10 5 02 02010 Ministerpräsident A 12 10 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter A 11 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 419 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 02 02010 Ministerpräsident A 11 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 02 02010 Ministerpräsident A 9 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5 02 02010 Ministerpräsident BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 10 5 02 02010 Ministerpräsident BAT III, Kr. XII 10 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 02 02010 Ministerpräsident BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 15 15 02 02010 Ministerpräsident BAT IVb, Kr. IX 15 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5 02 02010 Ministerpräsident A 9 S + Z 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 25 20 02 02010 Ministerpräsident BAT Vb S, Kr. VII S 25 15 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 15 02 02010 Ministerpräsident BAT Vc, Kr. VI 15 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 15 02 02010 Ministerpräsident BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 25 15 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 55 35 02 02010 Ministerpräsident BAT VII, VIII, Kr. III 50 30 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter mittlerer Dienst in 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 420 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich Ausbildung 02 02010 Ministerpräsident mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 02 02010 Ministerpräsident A 6 S, A 5 S + Z 0 0 02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 02 02010 Ministerpräsident Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 65 10 02 02010 Ministerpräsident nicht zuzuordnen 60 10 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 03 03010 InnenMinisterium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 125 25 03 03010 InnenMinisterium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 15 03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 405 70 03 03010 InnenMinisterium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 421 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 60 0 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 620 105 03 03010 InnenMinisterium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10 03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 15, R 1, C / H 2, W 1 165 15 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 550 120 03 03010 InnenMinisterium A 14, C / H 1 25 5 03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14, C / H 1 230 20 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 295 90 03 03010 InnenMinisterium A 13 20 10 03 03110 InnenMinisterium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 13 130 20 03 InnenMinisterium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 03 03010 InnenMinisterium außertariflich 0 0 03 Innenmiinisterium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 03 03010 Innenministerium BAT I 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 10 0 03 03010 Innenministerium BAT Ia 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 65 20 03 03010 Innenministerium BAT Ib 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Ib 10 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 125 55 03 03010 Innenministerium BAT IIa, II, IIb 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa, II, IIb 20 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 180 75 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und A 16 L - A 13 L 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 422 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Polizeieinrichtungen des Landes NRW 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 25 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1510 130 03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 35 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1155 55 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3045 330 03 03010 Innenministerium A 12 80 20 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 12 2525 205 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 7675 665 03 03010 Innenministerium A 11 80 20 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 11 6985 415 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10055 655 03 03010 Innenministerium A 10 25 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 10 9740 520 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 12730 2305 03 03010 Innenministerium A 9 20 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 12545 2205 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 340 55 03 03010 Innenministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 630 155 03 03010 Innenministerium BAT III, Kr. XII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT III, Kr. XII 80 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 423 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 650 135 03 03010 Innenministerium BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVa, Kr. XI, X 165 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 700 240 03 03010 Innenministerium BAT IVb, Kr. IX 10 10 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IVb, Kr. IX 285 85 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 170 60 03 03010 Innenministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 90 25 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 2800 1225 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW gehobener Dienst in Ausbildung 2540 1060 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 1605 690 03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 35 15 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 9 S + Z 1205 465 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 2660 850 03 03010 Innenministerium A 8 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 8 2460 735 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 2105 830 03 03010 Innenministerium A 7 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 7 1970 750 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 35 25 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter BAT Vb S, Kr. VII S 935 445 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 424 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 03 03010 Innenministerium BAT Vb S, Kr. VII S 55 45 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vb S, Kr. VII S 460 155 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1830 1155 03 03010 Innenministerium BAT Vc, Kr. VI 55 35 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT Vc, Kr. VI 1320 795 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 505 0 03 03010 Innenministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 60 50 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 315 0 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 50 50 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1555 1240 03 03010 Innenministerium BAT VII, VIII, Kr. III 10 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VII, VIII, Kr. III 900 715 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1635 1635 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 1125 1125 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 155 55 03 03010 Innenministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW mittlerer Dienst in Ausbildung 15 5 03 03010 Innenministerium A 6 S, A 5 S + Z 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 10 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW A 6 S, A 5 S + Z 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 425 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 0 03 03010 Innenministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 35 35 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 200 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 9, 8a, 8 185 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 225 0 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 105 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 285 20 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 210 5 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 0 03 03010 Innenministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 635 315 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 390 205 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 250 10 03 03010 Innenministerium nicht zuzuordnen 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 426 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW nicht zuzuordnen 190 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 35 5 03 03110 Innenministerium, Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes NRW in Ausbildung 30 5 04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 40 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 320 45 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 5 5 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1685 335 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 4090 1630 04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 150 45 04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 65 20 04 04010 Justizministerium A 13 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 0 0 04 04010 Justizministerium außertariflich 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 04 04010 Justizministerium BAT I 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter BAT Ib 35 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 427 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 95 55 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 5585 2815 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 70 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 490 145 04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 980 405 04 04010 Justizministerium A 12 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1600 855 04 04010 Justizministerium A 11 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1195 750 04 04010 Justizministerium A 10 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 805 540 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 25 0 04 04010 Justizministerium BAT III, Kr. XII 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 110 35 04 04010 Justizministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 205 125 04 04010 Justizministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 20 0 04 04010 Justizministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 60 60 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter gehobener Dienst in 250 205 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 428 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich Ausbildung 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3670 1090 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 20 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4540 1480 04 04010 Justizministerium A 8 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 3370 1405 04 04010 Justizministerium A 7 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 675 455 04 04010 Justizministerium A 6 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 745 635 04 04010 Justizministerium BAT Vb S, Kr. VII S 5 5 04 04010 Justizministerium BAT Vc, Kr. VI 15 15 04 04010 Justizministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 5 5 04 04010 Justizministerium BAT VII, VIII, Kr. III 20 20 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 3025 2745 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 3060 2825 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2095 1895 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 965 640 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 895 15 04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 10 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 495 100 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 75 75 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 80 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 429 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 280 70 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 225 0 04 04010 Justizministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 400 400 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 125 35 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1015 205 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 7290 1715 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 5 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 18600 6720 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 14, C / H 1 5 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 13 21250 11395 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 13 15 5 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder außertariflich 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 430 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 0 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT I 5 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 90 30 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Ia 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 1335 495 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Ib 0 0 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IIa, II, IIb 5 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 5730 2960 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 7790 4625 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 27930 18245 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 16 L - A 13 L 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 20 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 20 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 12 57775 45845 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 12 30 15 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 11 285 245 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 11 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 10 2010 1610 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 10 5 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 9 645 465 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 1850 1275 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 12465 9545 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT III, Kr. XII 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 431 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 4010 2395 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 2625 2060 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IVb, Kr. IX 5 5 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 1125 720 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 4955 3755 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder A 9 S + Z 10 5 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 415 320 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Vb S, Kr. VII S 10 10 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 310 210 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT Vc, Kr. VI 20 20 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 120 75 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT VII, VIII, Kr. III 30 30 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 100 85 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Lohngruppe 5a, 5, 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 432 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 4a, 4 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 05 05010 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 20 20 05 Ministerium für Schule, Jugend und Kinder einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 20 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 245 245 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 2185 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 2895 430 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 2035 315 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 1900 475 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 14, C / H 1 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 350 100 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 13 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 265 50 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung außertariflich 10 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 525 125 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 433 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT I 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 1065 230 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Ia 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 3375 995 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Ib 5 5 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IIa, II, IIb 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 16565 5885 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 125 35 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 10 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 130 50 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 15 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 325 135 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 12 20 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 470 265 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 11 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 335 255 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 10 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 145 115 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 9 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 550 65 06 Ministerium für Wissenschaft und For- BAT III, Kr. XII 1240 315 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 434 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schung einschl. nachgeordneter Bereich 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT III, Kr. XII 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 1170 310 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IVa, Kr. XI, X 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 1585 800 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IVb, Kr. IX 5 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 515 305 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 30 20 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 65 30 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 5 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 115 75 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 105 75 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 40 30 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 1870 855 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Vb S, Kr. VII S 10 10 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 2340 1795 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT Vc, Kr. VI 10 10 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 515 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 435 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT VII, VIII, Kr. III 20 15 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 2005 1540 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 3380 3380 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 810 425 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 10 5 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 25 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 15 15 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung nicht zuzuordnen 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 670 20 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 1170 85 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 660 90 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 06 06010 Ministerium für Wissenschaft und Forschung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 645 290 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 8540 3475 06 Ministerium für Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 805 95 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 436 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 5 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 120 15 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 10 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 15, R 1, C / H 2, W 1 65 5 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 140 30 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 14, C / H 1 10 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau A 14, C / H 1 80 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 437 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 (Landesbetrieb Straßenbau NRW) 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 55 15 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 13 5 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 13 45 10 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung außertariflich 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) außertariflich 0 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT I 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT I 5 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 30 0 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT Ia 5 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Ia 20 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 45 5 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT Ib 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Ib 30 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 438 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 40 5 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT IIa, II, IIb 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IIa, II, IIb 30 5 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 10 0 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung höherer Dienst in Ausbildung 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) höherer Dienst in Ausbildung 10 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 165 20 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 10 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 115 5 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 300 30 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 12 20 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 12 245 25 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 225 55 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 11 5 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 11 185 45 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan- A 10 90 45 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 439 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 desplanung einschl. nachgeordneter Bereich 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 10 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 10 80 45 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 9 10 5 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 295 20 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT IIa S, II S, Kr. XIII 15 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IIa S, II S, Kr. XIII 275 20 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 470 85 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT III, Kr. XII 10 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT III, Kr. XII 450 80 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 520 140 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IVa, Kr. XI, X 510 135 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 100 40 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan- BAT IVb, Kr. IX 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 440 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 desplanung 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IVb, Kr. IX 80 30 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 30 15 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 15 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 15 5 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung A 9 S + Z 5 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 9 S + Z 5 5 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 15 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 8 15 5 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 5 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 7 5 5 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) A 6 0 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 770 205 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 441 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT Vb S, Kr. VII S 10 10 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Vb S, Kr. VII S 735 185 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 300 190 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT Vc, Kr. VI 20 15 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT Vc, Kr. VI 255 150 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 480 340 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 10 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 455 320 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT VII, VIII, Kr. III 0 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 300 225 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung BAT VII, VIII, Kr. III 40 40 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT VII, VIII, Kr. III 225 150 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 210 40 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) mittlerer Dienst in Ausbildung 190 35 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Be- BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 442 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 reich 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 30 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 9, 8a, 8 30 0 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 2355 45 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 2355 45 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 120 5 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 120 5 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 40 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 25 0 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Lan- Lohngruppe 3a, 3, 40 40 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 443 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 desplanung einschl. nachgeordneter Bereich 2a, 2, 1a, 1 08 08010 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 35 35 08 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 15 0 08 08084 Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung , Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßenbau NRW) nicht zuzuordnen 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 240 40 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 225 50 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 444 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14, C / H 1 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 70 30 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 13 10 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT I 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 30 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ia 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 100 40 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Ib 10 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 120 65 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IIa, II, IIb 30 20 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 55 30 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz höherer Dienst in Ausbildung 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 175 30 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, A 14 S, A 13 S + Z, A 55 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 445 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Landwirtschaft und Verbraucherschutz 13 S 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 12 310 35 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 12 25 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 360 45 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 11 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 175 15 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 10 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 60 15 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 9 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 260 35 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 225 80 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT III, Kr. XII 15 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 190 65 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVa, Kr. XI, X 15 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 285 150 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IVb, Kr. IX 15 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 446 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 110 55 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 30 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 60 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 60 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 15 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 445 235 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vb S, Kr. VII S 10 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 450 305 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT Vc, Kr. VI 25 20 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 385 270 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 25 25 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, BAT VII, VIII, Kr. III 475 390 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 447 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT VII, VIII, Kr. III 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 215 100 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 25 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 10 5 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 115 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 80 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 320 30 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 25 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 65 65 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 448 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 110 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 130 20 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 15 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 10 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 45 15 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 85 45 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 14, C / H 1 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 13 30 15 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 13 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 5 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, außertariflich 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 449 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Frauen und Familie 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT I 10 5 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 25 15 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Ia 10 5 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 25 10 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Ib 0 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 30 20 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IIa, II, IIb 10 10 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 90 30 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 25 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 12 75 20 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 12 25 10 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 11 120 35 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 11 10 5 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordne- A 10 120 55 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 450 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ter Bereich 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 10 0 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 45 20 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 9 0 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 5 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 80 20 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT III, Kr. XII 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 55 25 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IVa, Kr. XI, X 5 5 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 150 75 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IVb, Kr. IX 15 10 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 0 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 0 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 25 25 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 40 30 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie A 9 S + Z 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 451 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 115 55 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 8 105 60 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 7 90 50 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 6 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 440 305 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Vb S, Kr. VII S 15 15 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 20 0 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT Vc, Kr. VI 25 20 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 55 0 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT VII, VIII, Kr. III 20 20 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 285 285 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 120 120 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 120 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 215 215 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 452 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 45 35 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 20 10 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 40 0 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 11 11010 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 25 0 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 55 55 11 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 15 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 15 12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 190 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 453 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 400 65 12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 525 145 12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 20 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 275 100 12 12010 Finanzministerium A 13 20 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 5 0 12 12010 Finanzministerium außertariflich 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 45 10 12 12010 Finanzministerium BAT Ib 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 10 12 12010 Finanzministerium BAT IIa, II, IIb 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1715 245 12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3505 1020 12 12010 Finanzministerium A 12 45 20 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 4500 2225 12 12010 Finanzministerium A 11 15 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 3130 1760 12 12010 Finanzministerium A 10 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1135 705 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 454 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 12010 Finanzministerium A 9 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 465 45 12 12010 Finanzministerium BAT IIa S, II S, Kr. XIII 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 720 135 12 12010 Finanzministerium BAT III, Kr. XII 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 450 135 12 12010 Finanzministerium BAT IVa, Kr. XI, X 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 355 165 12 12010 Finanzministerium BAT IVb, Kr. IX 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 80 40 12 12010 Finanzministerium BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 1050 655 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5625 3505 12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 15 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 2025 1360 12 12010 Finanzministerium A 8 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 605 400 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 215 145 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 1455 970 12 12010 Finanzministerium BAT Vb S, Kr. VII S 30 25 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 1655 1270 12 12010 Finanzministerium BAT Vc, Kr. VI 25 20 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 2120 1875 12 12010 Finanzministerium BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 20 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 455 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 1140 875 12 12010 Finanzministerium BAT VII, VIII, Kr. III 20 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 170 95 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 150 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 50 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 215 215 12 12010 Finanzministerium BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 225 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 10 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 30 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 195 5 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 12 12010 Finanzministerium Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 225 135 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 80 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich in Ausbildung 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 456 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Kultur und Sport 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 20 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 14, C / H 1 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 13 25 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 13 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich 10 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport außertariflich 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT I 10 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT I 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ia 5 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ia 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 457 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Ib 25 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Ib 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 35 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IIa, II, IIb 5 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 85 40 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 20 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 15 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 45 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 12 20 15 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 11 30 20 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 11 15 10 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 15 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 10 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 9 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 55 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 458 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IIa S, II S, Kr. XIII 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 20 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT III, Kr. XII 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 25 15 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 20 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IVb, Kr. IX 5 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 10 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 40 30 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vb S, Kr. VII S 15 15 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter BAT Vc, Kr. VI 65 50 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 459 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT Vc, Kr. VI 30 30 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 45 35 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT VII, VIII, Kr. III 10 10 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 80 50 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 10 10 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT VIII S 5 5 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 5 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 5 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 0 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 10 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 14 14010 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 0 0 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Lohngruppe 3a, 3, 25 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 460 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich 2a, 2, 1a, 1 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 15 15 14 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 60 35 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 15 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 85 15 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 60 15 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 14, C / H 1 5 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 13 25 15 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 13 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich außertariflich 10 5 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit außertariflich 10 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT I 10 5 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT I 10 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ia 15 5 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Ia 10 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT Ib 35 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 461 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Ib 15 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa, II, IIb 30 20 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IIa, II, IIb 10 10 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 125 20 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 20 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 12 160 25 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 12 25 15 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 11 140 25 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 11 15 10 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 10 70 15 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 10 5 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 9 15 0 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 9 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT IIa S, II S, Kr. XIII 30 0 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IIa S, II S, Kr. XIII 5 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT III, Kr. XII 60 20 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT III, Kr. XII 10 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVa, Kr. XI, X 55 20 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IVa, Kr. XI, X 10 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT IVb, Kr. IX 70 30 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IVb, Kr. IX 15 15 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT Va, Vb, Kr. VIII, VII 10 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 145 5 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 9 S + Z 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein- A 8 115 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 462 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schl. nachgeordneter Bereich 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich A 7 75 5 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit A 7 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vb S, Kr. VII S 80 50 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Vb S, Kr. VII S 30 25 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT Vc, Kr. VI 170 120 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT Vc, Kr. VI 40 35 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 115 75 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT VIa, VIb, Kr. Va, V, IV 15 10 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT VII, VIII, Kr. III 205 175 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT VII, VIII, Kr. III 40 35 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 45 20 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT VIII S 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 5 0 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BAT IXa, IXb, IX, X, Kr. II, I 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 9, 8a, 8 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 7a, 7, 6a, 6 35 0 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 0 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 5a, 5, 4a, 4 35 0 15 15010 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 10 0 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einschl . nachgeordneter Bereich Lohngruppe 3a, 3, 2a, 2, 1a, 1 5 5 15 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein- nicht zuzuordnen 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 463 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 schl. nachgeordneter Bereich 2010 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 02 02010 Ministerpräsident B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10 02 02010 Ministerpräsident B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 02 02010 Ministerpräsident A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15 02 02010 Ministerpräsident A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 20 5 02 02010 Ministerpräsident A 14, C / H 1 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 13 20 10 02 02010 Ministerpräsident A 13 15 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 35 10 02 02010 Ministerpräsident außertariflich, E 15 Ü 20 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 10 02 02010 Ministerpräsident E 15 15 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 14 10 5 02 02010 Ministerpräsident E 14 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 13 10 5 02 02010 Ministerpräsident E 13 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 464 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15 02 02010 Ministerpräsident A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 12 25 15 02 02010 Ministerpräsident A 12 20 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5 02 02010 Ministerpräsident A 11 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 10 15 5 02 02010 Ministerpräsident A 10 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 5 02 02010 Ministerpräsident E 12, E 12a 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 10 02 02010 Ministerpräsident E 11, E 11a, b 10 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 15 5 02 02010 Ministerpräsident E 10, E 10a 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 50 30 02 02010 Ministerpräsident E 9, E 9a - d 25 20 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 5 02 02010 Ministerpräsident A 9 S + Z 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 45 30 02 02010 Ministerpräsident E 8, E 8a 30 25 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 465 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsident E 7, E 7a 0 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 6 40 30 02 02010 Ministerpräsident E 6 20 15 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 5 100 65 02 02010 Ministerpräsident E 5 40 30 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 10 10 02 02010 Ministerpräsident mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 55 10 02 02010 Ministerpräsident E 4, E 4a 55 10 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 25 10 02 02010 Ministerpräsident E 3, E 3a 5 0 02 Ministerpräsident einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 25 20 02 02010 Ministerpräsident nicht zuzuordnen 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 03 03010 Innenministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 15 0 03 03110 Innenministerium, Polizei B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 25 03 03010 Innenministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 15 03 03110 Innenministerium, Polizei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 80 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 410 95 03 03010 Innenministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 15 03 03110 Innenministerium, Polizei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 75 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 466 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 695 155 03 03010 Innenministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 10 03 03110 Innenministerium, Polizei A 15, R 1, C / H 2, W 1 205 15 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 610 170 03 03010 Innenministerium A 14, C / H 1 20 5 03 03110 Innenministerium, Polizei A 14, C / H 1 240 25 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 215 75 03 03010 Innenministerium A 13 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizei A 13 115 20 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0 03 03010 Innenministerium außertariflich, E 15 Ü 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 30 10 03 03010 Innenministerium E 15 5 0 03 03110 Innenministerium, Polizei E 15 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 14 80 30 03 03110 Innenministerium, Polizei E 14 10 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 255 80 03 03010 Innenministerium E 13 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizei E 13 45 20 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 85 30 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 10 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1660 160 03 03010 Innenministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 145 45 03 03110 Innenministerium, Polizei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1235 75 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter A 12 3290 355 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 467 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 03 03010 Innenministerium A 12 80 20 03 03110 Innenministerium, Polizei A 12 2615 190 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 13655 1135 03 03010 Innenministerium A 11 75 20 03 03110 Innenministerium, Polizei A 11 12920 855 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 9855 1310 03 03010 Innenministerium A 10 30 10 03 03110 Innenministerium, Polizei A 10 9545 1160 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10760 3675 03 03010 Innenministerium A 9 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizei A 9 10695 3640 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 660 135 03 03010 Innenministerium E 12, E 12a 15 10 03 03110 Innenministerium, Polizei E 12, E 12a 120 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 1060 270 03 03010 Innenministerium E 11, E 11a, b 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizei E 11, E 11a, b 160 25 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 675 160 03 03010 Innenministerium E 10, E 10a 10 5 03 03110 Innenministerium, Polizei E 10, E 10a 275 30 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 2050 950 03 03010 Innenministerium E 9, E 9a - d 85 65 03 03110 Innenministerium, Polizei E 9, E 9a - d 1005 400 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 2725 1075 03 03110 Innenministerium, Polizei gehobener Dienst in Ausbildung 2655 1045 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 2265 935 03 03010 Innenministerium A 9 S + Z 30 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 468 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03110 Innenministerium, Polizei A 9 S + Z 1755 695 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 295 120 03 03010 Innenministerium A 8 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizei A 8 60 25 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 95 50 03 03110 Innenministerium, Polizei A 7 15 5 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 2425 1600 03 03010 Innenministerium E 8, E 8a 70 55 03 03110 Innenministerium, Polizei E 8, E 8a 1630 1030 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 95 0 03 03010 Innenministerium E 7, E 7a 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizei E 7, E 7a 55 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2330 1670 03 03010 Innenministerium E 6 45 35 03 03110 Innenministerium, Polizei E 6 1400 1040 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 1240 870 03 03010 Innenministerium E 5 35 30 03 03110 Innenministerium, Polizei E 5 625 385 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 240 65 03 03010 Innenministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizei mittlerer Dienst in Ausbildung 75 10 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 310 5 03 03010 Innenministerium E 4, E 4a 10 0 03 03110 Innenministerium, Polizei E 4, E 4a 210 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 469 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 455 205 03 03010 Innenministerium E 3, E 3a 25 10 03 03110 Innenministerium, Polizei E 3, E 3a 240 100 03 03010 Innenministerium E 2, E 2 Ü 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 75 60 03 03010 Innenministerium E 2, E 2 Ü 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizei E 2, E 2 Ü 55 50 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 1 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizei E 1 0 0 03 Innenministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 50 30 03 03010 Innenministerium nicht zuzuordnen 0 0 03 03110 Innenministerium, Polizei nicht zuzuordnen 25 15 04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 35 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 315 55 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1685 430 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 4110 1985 04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 145 40 04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 60 35 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 470 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 04010 Justizministerium A 13 5 0 04 04010 Justizministerium außertariflich, E 15 Ü 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 14 35 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 95 60 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 4155 2265 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 40 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 535 170 04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 985 465 04 04010 Justizministerium A 12 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1620 955 04 04010 Justizministerium A 11 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1145 760 04 04010 Justizministerium A 10 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 545 420 04 04010 Justizministerium A 9 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 235 115 04 04010 Justizministerium E 10, E 10a 5 0 04 04010 Justizministerium E 9, E 9a - d 15 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1420 1225 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 385 310 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 471 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3990 1290 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 20 20 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4600 1595 04 04010 Justizministerium A 8 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 2885 1430 04 04010 Justizministerium A 7 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 490 280 04 04010 Justizministerium A 6 5 0 04 04010 Justizministerium E 8, E 8a 10 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2125 1940 04 04010 Justizministerium E 6 10 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 2260 1895 04 04010 Justizministerium E 5 20 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 3155 2945 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 125 90 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 1225 745 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 775 30 04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 440 110 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 365 105 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 110 110 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 330 230 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 135 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 472 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 55 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1045 270 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 6970 2130 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 19075 8020 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14, C / H 1 25 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 25715 15000 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 13 15 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung außertariflich, E 15 Ü 15 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 15 200 70 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 15 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 14 1830 755 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 14 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 13 8465 4780 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 13 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 8235 5515 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 27275 18840 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 16 L - A 13 L 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 473 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 25 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 20 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 54360 44890 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 12 25 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 280 215 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 11 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1575 1300 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 550 375 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 1765 1025 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 12, E 12a 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 11495 8245 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 11, E 11a, b 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 7275 5070 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 10, E 10a 15 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 3675 2610 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 9, E 9a - d 25 20 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 6525 5445 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 20 10 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 9 S + Z 10 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 10 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 830 535 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 8, E 8a 25 25 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 474 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 7, E 7a 0 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 6 185 140 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 6 25 20 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 5 80 60 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 5 40 30 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 0 0 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 4, E 4a 0 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 20 10 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 3, E 3a 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 10 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 190 125 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht zuzuordnen 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 125 25 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 125 40 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 10 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 475 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 14, C / H 1 5 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 13 20 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 13 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 230 50 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie außertariflich, E 15 Ü 25 10 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 15 10 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 15 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 14 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 13 115 50 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 13 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 20 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 12 50 20 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, A 12 25 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 476 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Forschung und Technologie 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 11 35 25 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 11 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 10 20 15 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 10 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 9 5 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 35 15 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 85 20 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 11, E 11a, b 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 55 20 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 10, E 10a 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 165 115 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 9, E 9a - d 20 15 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 9 S + Z 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 0 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie A 9 S + Z 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 477 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 8 5 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 7 5 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 110 80 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 8, E 8a 20 15 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 6 110 85 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 6 20 15 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 5 95 55 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 5 15 15 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 15 10 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 10 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 35 15 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 3, E 3a 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 30 25 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 478 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie E 2, E 2 Ü 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 370 155 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie nicht zuzuordnen 15 5 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 45 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 50 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 14, C / H 1 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 13 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie außertariflich, E 15 Ü 15 5 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 479 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 15 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 14 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 13 35 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 13 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 20 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 15 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 12 65 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 12 15 10 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 11 40 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 11 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 9 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 40 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 12, E 12a 15 5 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 35 10 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 11, E 11a, b 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 45 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 10, E 10a 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und E 9, E 9a - d 110 70 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 480 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Energie einschl. nachgeordneter Bereich 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 9, E 9a - d 35 30 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 40 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie A 9 S + Z 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich A 8 15 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 105 55 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 8, E 8a 25 15 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 7, E 7a 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 6 100 30 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 6 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 5 70 60 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 5 35 35 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 30 15 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 5 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 15 5 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 3, E 3a 10 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 5 0 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie E 2, E 2 Ü 0 0 08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 481 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 08 08010 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie nicht zuzuordnen 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 55 20 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 125 25 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 105 30 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14, C / H 1 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 13 0 0 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich, E 15 Ü 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz außertariflich, E 15 Ü 15 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 15 35 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 482 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 15 10 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 14 60 15 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 14 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 13 110 40 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 13 30 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 25 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 30 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 25 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 12 70 15 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 12 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 180 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 120 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 25 10 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz A 9 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 120 35 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, E 12, E 12a 10 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 483 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Landwirtschaft und Verbraucherschutz 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 130 55 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 11, E 11a, b 20 15 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 120 50 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 10, E 10a 10 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 370 210 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 9, E 9a - d 25 20 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 15 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 15 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 20 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 10 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 355 185 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 8, E 8a 25 20 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 20 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 6 240 100 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 484 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 6 10 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 5 290 115 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 5 20 20 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 220 55 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 20 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 60 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 40 25 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz E 3, E 3a 0 0 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 15 10 10 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 80 60 10 10010 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht zuzuordnen 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 30 5 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und A 16 + Z, A 16, R 2, 30 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 485 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Soziales einschl. nachgeordneter Bereich C / H 3, W 2 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 40 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14, C / H 1 20 10 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 13 5 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 25 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales außertariflich, E 15 Ü 20 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 15 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 14 30 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 14 5 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 13 30 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 13 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 85 30 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 30 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 50 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 12 40 15 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 25 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 486 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 11 20 10 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 5 5 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 10 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 0 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 15 5 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 12, E 12a 5 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 100 40 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 10, E 10a 25 15 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 540 350 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 9, E 9a - d 35 30 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales A 9 S + Z 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 115 100 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 8, E 8a 30 25 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 6 140 85 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 6 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 5 140 115 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und E 5 15 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 487 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Soziales 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 3, E 3a 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales E 2, E 2 Ü 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 5 5 11 11010 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht zuzuordnen 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 15 12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 190 25 12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 25 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 395 105 12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 465 150 12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 20 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 220 75 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 488 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 12010 Finanzministerium A 13 15 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 0 0 12 12010 Finanzministerium außertariflich, E 15 Ü 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 35 5 12 12010 Finanzministerium E 15 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 14 40 15 12 12010 Finanzministerium E 14 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 315 55 12 12010 Finanzministerium E 13 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1655 295 12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 70 20 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3375 1205 12 12010 Finanzministerium A 12 45 20 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 4365 2340 12 12010 Finanzministerium A 11 25 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 3050 1830 12 12010 Finanzministerium A 10 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 2055 1255 12 12010 Finanzministerium A 9 15 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 745 155 12 12010 Finanzministerium E 12, E 12a 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 455 150 12 12010 Finanzministerium E 11, E 11a, b 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 355 110 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 489 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 12010 Finanzministerium E 10, E 10a 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 725 0 12 12010 Finanzministerium E 9, E 9a - d 45 40 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1700 1700 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 855 540 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5060 3315 12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 1670 1185 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 45 25 12 12010 Finanzministerium A 7 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 10 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 1155 930 12 12010 Finanzministerium E 8, E 8a 30 30 12 12010 Finanzministerium E 7, E 7a 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 1895 1630 12 12010 Finanzministerium E 6 20 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 1195 685 12 12010 Finanzministerium E 5 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 30 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 435 270 12 12010 Finanzministerium mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 160 30 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 490 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 85 5 12 12010 Finanzministerium E 4, E 4a 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 230 110 12 12010 Finanzministerium E 3, E 3a 15 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 130 105 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 20 5 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 0 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 85 20 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 15, R 1, C / H 2, W 1 60 10 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 95 30 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 14, C / H 1 15 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 14, C / H 1 80 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 491 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 13 25 10 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 13 10 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 13 20 5 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr außertariflich, E 15 Ü 15 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) außertariflich, E 15 Ü 5 0 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 15 25 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 15 5 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 15 20 5 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 14 55 15 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 14 10 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 14 45 10 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 13 100 25 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 13 10 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 13 85 20 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 70 25 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) höherer Dienst in Ausbildung 5 0 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 140 35 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 25 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra- A 14 S, A 13 S + Z, A 90 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 492 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) 13 S 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 12 270 40 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 12 30 15 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 12 240 25 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 11 160 65 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 11 5 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 11 155 60 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 10 70 35 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 10 70 35 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 9 10 5 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 9 0 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 9 5 5 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 480 75 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 12, E 12a 10 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 12, E 12a 450 60 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 520 150 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 11, E 11a, b 15 10 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 11, E 11a, b 500 145 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 125 50 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 10, E 10a 15 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 493 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 10, E 10a 110 40 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 880 290 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 9, E 9a - d 30 25 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 9, E 9a - d 845 260 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 5 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) gehobener Dienst in Ausbildung 5 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr A 9 S + Z 0 0 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 20 15 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 9 S + Z 15 15 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 8 10 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 8 10 5 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich A 7 0 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 7 0 0 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 645 195 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 8, E 8a 35 30 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 8, E 8a 605 160 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 95 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 7, E 7a 95 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 494 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 6 2085 310 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 6 10 10 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 6 2070 300 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 5 300 130 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 5 25 20 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 5 270 110 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 250 55 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) mittlerer Dienst in Ausbildung 250 50 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 10 0 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 4, E 4a 0 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 4, E 4a 5 0 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 60 20 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr E 3, E 3a 0 0 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 3, E 3a 40 15 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 15 15 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Straßen - und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 2, E 2 Ü 15 15 14 Ministerium für Bauen und Verkehr einschl . nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 40 30 14 14010 Ministerium für Bauen und Verkehr nicht zuzuordnen 5 5 14 14150 Ministerium für Bauen und Verkehr, Stra- nicht zuzuordnen 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 495 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 15 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 15 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 15, R 1, C / H 2, W 1 10 5 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 5 5 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 14, C / H 1 5 5 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 13 5 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 13 5 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 5 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration außertariflich, E 15 Ü 5 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 15 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, außertariflich, E 15 Ü 15 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 496 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Frauen und Integration 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 15 10 5 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 15 10 5 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 14 10 5 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 14 5 5 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 13 15 10 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 13 15 10 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 20 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 20 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 12 10 10 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 12 10 10 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 11 5 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 11 5 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 10 0 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 5 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 9 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 497 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 5 5 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 12, E 12a 5 5 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 15 10 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 10, E 10a 15 10 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 20 20 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 9, E 9a - d 20 20 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 9 S + Z 0 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration A 9 S + Z 0 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 25 20 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 8, E 8a 25 20 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 6 10 10 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 6 10 10 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 5 15 15 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 5 15 15 15 Ministerium für Generationen, Familie, mittlerer Dienst in 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 498 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich Ausbildung 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 5 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 3, E 3a 5 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration E 2, E 2 Ü 0 0 15 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 5 0 15 15010 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration nicht zuzuordnen 5 0 2014 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 02 02010 Ministerpräsidentin B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 5 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 15 02 02010 Ministerpräsidentin B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 15 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 20 5 02 02010 Ministerpräsidentin A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 30 15 02 02010 Ministerpräsidentin A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 20 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 499 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsidentin A 14, C / H 1 20 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 13 5 5 02 02010 Ministerpräsidentin A 13 5 5 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 25 10 02 02010 Ministerpräsidentin außertariflich, E 15 Ü 20 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 5 02 02010 Ministerpräsidentin E 15 10 5 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 14 5 0 02 02010 Ministerpräsidentin E 14 5 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 13 20 10 02 02010 Ministerpräsidentin E 13 15 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15 02 02010 Ministerpräsidentin A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 15 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 12 15 10 02 02010 Ministerpräsidentin A 12 15 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 11 5 0 02 02010 Ministerpräsidentin A 11 5 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0 02 02010 Ministerpräsidentin A 10 0 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 15 10 02 02010 Ministerpräsidentin E 12, E 12a 10 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 10 10 02 02010 Ministerpräsidentin E 11, E 11a, b 10 5 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 500 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 02 02010 Ministerpräsidentin E 10, E 10a 10 5 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 40 30 02 02010 Ministerpräsidentin E 9, E 9a - d 35 30 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 02 02010 Ministerpräsidentin A 9 S + Z 5 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich A 6 0 0 02 02010 Ministerpräsidentin A 6 0 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 35 25 02 02010 Ministerpräsidentin E 8, E 8a 30 20 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0 02 02010 Ministerpräsidentin E 7, E 7a 0 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 6 30 25 02 02010 Ministerpräsidentin E 6 25 25 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 5 25 15 02 02010 Ministerpräsidentin E 5 20 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5 02 02010 Ministerpräsidentin mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 55 10 02 02010 Ministerpräsidentin E 4, E 4a 55 10 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 5 0 02 02010 Ministerpräsidentin E 3, E 3a 5 0 02 Ministerpräsidentin einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 25 10 02 02010 Ministerpräsidentin nicht zuzuordnen 10 0 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 03 Ministerium für Inneres und Kommunales B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 501 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 35 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 60 20 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 80 0 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 415 115 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 10 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 80 5 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 685 180 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 15 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 15, R 1, C / H 2, W 1 210 15 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 545 175 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 14, C / H 1 30 10 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 14, C / H 1 220 35 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 265 100 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 13 15 10 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 13 100 30 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 0 0 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales außertariflich, E 15 Ü 0 0 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 15 45 15 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 15 5 0 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - E 15 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 502 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Polizei 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 14 80 30 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 14 10 5 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 13 315 115 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 13 5 0 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 13 50 25 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 125 60 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 0 0 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 5 5 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1715 190 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 145 45 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1255 80 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3455 375 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 12 85 25 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 12 2765 185 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 17255 1860 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 11 85 25 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 11 16565 1530 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 9935 2685 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 10 20 10 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 10 9530 2490 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 8570 3365 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 9 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 503 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 9 8450 3310 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 795 180 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 12, E 12a 15 5 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 12, E 12a 195 20 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 1380 395 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 11, E 11a, b 20 5 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 11, E 11a, b 250 45 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 755 215 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 10, E 10a 25 15 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 10, E 10a 315 55 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1135 0 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 9, E 9a - d 75 60 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 9, E 9a - d 1225 595 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1350 1350 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 4400 1725 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei gehobener Dienst in Ausbildung 4085 1565 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 800 385 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales A 9 S + Z 15 5 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 9 S + Z 345 160 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 8 205 100 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei A 8 20 5 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 7 90 25 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - A 7 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 504 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Polizei 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 40 25 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 2030 1355 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 8, E 8a 60 45 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 8, E 8a 1495 970 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 85 0 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 7, E 7a 0 0 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 7, E 7a 50 5 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2020 1400 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 6 40 25 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 6 1235 895 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 5 975 650 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 5 35 25 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 5 475 275 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 10 10 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 260 95 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei mittlerer Dienst in Ausbildung 65 5 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 270 15 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 4, E 4a 5 0 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 4, E 4a 190 10 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 415 195 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 505 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 3, E 3a 20 10 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 3, E 3a 190 90 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 45 40 03 03010 Ministerium für Inneres und Kommunales E 2, E 2 Ü 0 0 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei E 2, E 2 Ü 30 30 03 Ministerium für Inneres und Kommunales einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 30 10 03 03110 Ministerium für Inneres und Kommunales - Polizei nicht zuzuordnen 5 0 04 04010 Justizministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 04 04010 Justizministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 40 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 315 70 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1710 540 04 04010 Justizministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 4130 2230 04 04010 Justizministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 50 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 135 50 04 04010 Justizministerium A 14, C / H 1 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 90 50 04 04010 Justizministerium A 13 10 5 04 04010 Justizministerium außertariflich, E 15 Ü 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 45 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 5 04 04010 Justizministerium E 15 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter E 14 30 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 506 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 04 04010 Justizministerium E 14 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 120 80 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 3380 1835 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 555 215 04 04010 Justizministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 20 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 945 475 04 04010 Justizministerium A 12 15 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 1600 1020 04 04010 Justizministerium A 11 15 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1120 795 04 04010 Justizministerium A 10 10 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 715 560 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 55 10 04 04010 Justizministerium E 11, E 11a, b 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 255 150 04 04010 Justizministerium E 10, E 10a 5 0 04 04010 Justizministerium E 9, E 9a - d 15 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 1560 1375 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 495 385 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 3925 1385 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 507 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 04 04010 Justizministerium A 9 S + Z 15 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 4580 1685 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 2935 1435 04 04010 Justizministerium A 7 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 510 435 04 04010 Justizministerium A 6 0 0 04 04010 Justizministerium E 8, E 8a 15 15 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 2875 2340 04 04010 Justizministerium E 6 10 10 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 1410 1290 04 04010 Justizministerium E 5 5 5 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 3420 3230 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 145 95 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 810 510 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 890 55 04 04010 Justizministerium A 6 S, A 5 S + Z 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 430 95 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 350 135 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 105 105 04 04010 Justizministerium E 3, E 3a 0 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 195 155 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 1 5 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 225 0 04 Justizministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 20 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 508 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 1010 310 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 6815 2495 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 20 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 19020 9115 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14, C / H 1 20 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 28190 17620 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 13 10 5 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung außertariflich, E 15 Ü 10 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 65 35 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 15 330 150 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 15 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 14 2115 970 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 14 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 13 10270 5990 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 13 10 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 6755 4535 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 L - A 13 L 27990 19810 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 25 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 14 S, A 13 S + Z, A 40 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 509 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 13 S 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 52345 44480 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 12 25 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 200 150 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 11 0 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 1050 855 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 10 10 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 185 115 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 1360 815 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 12, E 12a 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 14205 10430 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 11, E 11a, b 10 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 4255 2860 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 10, E 10a 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 3540 2415 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 9, E 9a - d 25 25 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 4800 3910 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung A 9 S + Z 0 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 380 260 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 8 25 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich A 7 15 10 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 405 275 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 8, E 8a 20 15 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 25 20 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 6 120 100 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 510 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 einschl. nachgeordneter Bereich 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 6 20 15 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 5 55 40 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 5 15 15 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 105 90 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 20 10 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung E 3, E 3a 5 0 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 5 5 05 Ministerium für Schule und Weiterbildung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 125 85 05 05010 Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht zuzuordnen 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 135 35 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 125 40 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 511 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 14, C / H 1 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 13 10 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung außertariflich, E 15 Ü 25 10 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 190 50 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 15 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 15 10 10 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 14 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 13 100 45 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 13 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 25 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 50 20 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 12 25 15 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 12 15 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft A 11 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 512 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 und Forschung 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 10 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 40 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 12, E 12a 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 100 45 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 11, E 11a, b 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 40 15 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 10, E 10a 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 145 105 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 9, E 9a - d 15 10 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung A 9 S + Z 0 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 85 70 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 8, E 8a 25 20 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter E 7, E 7a 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 513 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 6 65 50 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 6 20 15 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 5 40 15 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 5 10 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 10 0 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 10 5 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung E 3, E 3a 5 5 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 25 20 06 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 1040 395 06 06010 Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung nicht zuzuordnen 5 0 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, B 4 - B 1, R 4, R 3, 20 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 514 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich C/H 4, W 3 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 20 10 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 5 0 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 15, R 1, C / H 2, W 1 5 5 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 14, C / H 1 5 5 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 5 07 07010 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 13 10 5 07 Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 5 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport außertariflich, E 15 Ü 20 5 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 15 10 10 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 15 10 10 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 14 5 5 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 14 5 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter E 13 15 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 515 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 13 10 5 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 5 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 12 15 10 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 12 10 10 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 11 10 5 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 11 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10 0 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 10 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 10 10 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 5 5 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 12, E 12a 5 5 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 10 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 11, E 11a, b 10 10 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter E 10, E 10a 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 516 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 10, E 10a 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 45 40 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 9, E 9a - d 25 25 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 5 5 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport A 9 S + Z 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 40 25 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 8, E 8a 25 20 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 7, E 7a 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 6 30 20 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 6 15 10 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 5 55 35 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 5 10 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 517 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport mittlerer Dienst in Ausbildung 5 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 5 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 15 10 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 3, E 3a 5 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport E 2, E 2 Ü 0 0 07 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0 07 07010 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport nicht zuzuordnen 0 0 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 5 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 0 0 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 45 10 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt- A 16 + Z, A 16, R 2, 30 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 518 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 entwicklung und Verkehr C / H 3, W 2 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 75 20 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 15, R 1, C / H 2, W 1 60 10 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 85 30 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 14, C / H 1 20 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 14, C / H 1 70 25 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 13 20 10 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 13 10 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 13 10 5 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr außertariflich, E 15 Ü 10 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) außertariflich, E 15 Ü 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 519 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 5 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) außertariflich, E 15 Ü 0 0 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 15 30 10 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 15 15 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 15 20 5 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 14 60 20 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 14 5 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 14 55 15 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 13 95 25 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 13 20 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 13 75 15 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 20 10 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) höherer Dienst in Ausbildung 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 520 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 125 35 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 45 25 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 10 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 12 255 45 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 12 15 10 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 12 235 35 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 11 170 65 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 11 10 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 11 160 60 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 10 70 35 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 10 0 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 10 70 35 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 0 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen A 9 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 521 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 NRW) 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 465 90 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 12, E 12a 15 10 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 12, E 12a 435 75 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 460 140 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 11, E 11a, b 10 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 11, E 11a, b 445 135 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 120 65 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 10, E 10a 30 25 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 10, E 10a 85 35 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 860 275 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 9, E 9a - d 30 25 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 9, E 9a - d 825 250 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 0 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadt- gehobener Dienst in 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 522 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 entwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) Ausbildung 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr A 9 S + Z 0 0 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 20 15 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 9 S + Z 15 15 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 8 0 0 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich A 7 0 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) A 7 0 0 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 565 160 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 8, E 8a 25 20 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 8, E 8a 535 135 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 80 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 7, E 7a 80 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 523 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 6 1935 300 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 6 10 5 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 6 1920 290 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 5 335 130 09 09010 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr E 5 20 15 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 5 310 110 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 200 55 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) mittlerer Dienst in Ausbildung 200 55 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 10 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 4, E 4a 5 0 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 45 15 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 3, E 3a 35 10 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 10 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 524 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) E 2, E 2 Ü 10 10 09 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0 09 09150 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW) nicht zuzuordnen 0 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 45 15 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 50 15 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 35 15 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 130 30 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 15, R 1, C / H 2, W 1 35 20 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 100 40 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 525 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 14, C / H 1 20 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 13 45 30 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 13 10 5 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 20 0 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz außertariflich, E 15 Ü 25 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 15 50 20 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 15 25 15 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 14 80 40 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 14 15 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 13 150 70 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 13 30 20 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 30 25 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 100 30 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 526 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 20 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 12 85 15 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 12 5 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 11 180 30 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 11 5 5 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 10 100 15 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 10 0 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz A 9 0 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 115 40 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 12, E 12a 15 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 150 65 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 11, E 11a, b 15 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 210 80 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 527 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 10, E 10a 10 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 330 210 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 9, E 9a - d 30 25 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 10 5 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 10 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 8 15 5 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 7 20 5 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 25 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 305 150 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 8, E 8a 30 25 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 75 5 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 7, E 7a 0 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 6 175 85 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 6 10 10 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 528 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 5 275 85 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz E 5 20 15 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 265 105 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mittlerer Dienst in Ausbildung 15 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 5 0 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 45 5 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 20 15 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 15 10 10 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 15 5 10 10010 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nicht zuzuordnen 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 0 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 15 5 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 15 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und So- A 16 + Z, A 16, R 2, 15 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 529 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ziales einschl. nachgeordneter Bereich C / H 3, W 2 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 15, R 1, C / H 2, W 1 15 10 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 25 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 14, C / H 1 15 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 5 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 13 5 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 25 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales außertariflich, E 15 Ü 20 10 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 15 25 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 15 15 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 14 5 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 13 30 20 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 13 15 10 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 40 15 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 35 15 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 12 30 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 12 25 10 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 11 15 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 530 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 11 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 10 0 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 9 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 10 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 12, E 12a 5 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 65 25 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 11, E 11a, b 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 45 20 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 10, E 10a 20 15 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 480 325 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 9, E 9a - d 35 30 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 9 S + Z 0 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales A 9 S + Z 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 70 60 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 8, E 8a 30 25 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 6 120 75 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und So- E 6 10 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 531 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ziales 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 5 75 60 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 5 10 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 0 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 4, E 4a 0 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 5 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 3, E 3a 5 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales E 2, E 2 Ü 0 0 11 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 0 0 11 11010 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales nicht zuzuordnen 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 10 0 12 12010 Finanzministerium B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 55 10 12 12010 Finanzministerium B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 50 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 190 40 12 12010 Finanzministerium A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 30 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 390 150 12 12010 Finanzministerium A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15 12 Finanzministerium einschl. nachgeordne- A 14, C / H 1 470 145 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 532 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 ter Bereich 12 12010 Finanzministerium A 14, C / H 1 30 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 13 265 130 12 12010 Finanzministerium A 13 20 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 0 0 12 12010 Finanzministerium außertariflich, E 15 Ü 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 15 40 10 12 12010 Finanzministerium E 15 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 14 35 15 12 12010 Finanzministerium E 14 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 13 380 90 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich höherer Dienst in Ausbildung 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 1625 395 12 12010 Finanzministerium A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 75 30 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 12 3395 1355 12 12010 Finanzministerium A 12 55 30 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 11 4405 2505 12 12010 Finanzministerium A 11 20 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 10 3045 1920 12 12010 Finanzministerium A 10 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 1830 1190 12 12010 Finanzministerium A 9 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 630 180 12 12010 Finanzministerium E 12, E 12a 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 533 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 455 160 12 12010 Finanzministerium E 11, E 11a, b 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 385 140 12 12010 Finanzministerium E 10, E 10a 5 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 2435 1790 12 12010 Finanzministerium E 9, E 9a - d 50 45 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich gehobener Dienst in Ausbildung 1395 845 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 5030 3405 12 12010 Finanzministerium A 9 S + Z 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 8 1240 945 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 7 20 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 670 420 12 12010 Finanzministerium A 6 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 930 770 12 12010 Finanzministerium E 8, E 8a 30 25 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 25 5 12 12010 Finanzministerium E 7, E 7a 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 6 1570 1340 12 12010 Finanzministerium E 6 15 10 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 5 1030 590 12 12010 Finanzministerium E 5 10 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 755 485 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 6 S, A 5 S + Z 140 25 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich A 4 - A 2 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 534 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 175 50 12 12010 Finanzministerium E 4, E 4a 0 0 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 250 135 12 12010 Finanzministerium E 3, E 3a 15 5 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 35 25 12 Finanzministerium einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 5 0 12 12010 Finanzministerium nicht zuzuordnen 0 0 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 40 10 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 35 10 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 15 5 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 40 15 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 55 20 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 14, C / H 1 15 10 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 13 10 5 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 13 5 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 535 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 15 5 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk außertariflich, E 15 Ü 15 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 15 20 5 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 15 10 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 14 25 5 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 14 10 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 13 40 15 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 13 10 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 15 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 30 10 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 12 60 10 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 12 15 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 11 30 10 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 11 5 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 10 10 0 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 10 5 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Indust- A 9 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 536 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 rie, Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk A 9 0 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 40 10 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 12, E 12a 15 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 45 15 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 11, E 11a, b 10 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 80 35 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 10, E 10a 10 10 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 90 60 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 9, E 9a - d 25 25 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 35 5 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 8 0 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich A 7 10 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 125 55 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 8, E 8a 20 15 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 15 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 537 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 6 85 35 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 6 10 10 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 5 40 25 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk E 5 10 10 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 20 10 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk mittlerer Dienst in Ausbildung 0 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 15 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 0 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0 14 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk einschl. nachgeordneter Bereich nicht zuzuordnen 5 5 14 14010 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie , Mittelstand und Handwerk nicht zuzuordnen 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter B 11 - B 5, R 10 - R 5 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter B 4 - B 1, R 4, R 3, C/H 4, W 3 25 10 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 538 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Bereich 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 16 + Z, A 16, R 2, C / H 3, W 2 10 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 15, R 1, C / H 2, W 1 25 15 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 15, R 1, C / H 2, W 1 20 10 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 14, C / H 1 15 5 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 14, C / H 1 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 13 15 10 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 13 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich außertariflich, E 15 Ü 10 5 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter außertariflich, E 15 Ü 10 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 15 15 10 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 15 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 14 20 10 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 14 5 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 13 25 15 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 13 10 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 60 30 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 539 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 14 S, A 13 S + Z, A 13 S 55 30 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 12 30 15 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 12 25 15 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 11 10 5 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 11 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 10 0 0 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 10 0 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 12, E 12a 10 5 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 12, E 12a 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 11, E 11a, b 15 10 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 11, E 11a, b 10 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 10, E 10a 25 20 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 10, E 10a 15 10 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 9, E 9a - d 55 45 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 9, E 9a - d 15 15 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich A 9 S + Z 0 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, A 9 S + Z 5 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 540 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter A 9 S + Z 5 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 8, E 8a 40 35 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 8, E 8a 25 25 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 7, E 7a 0 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 6 15 10 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 6 10 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 5 20 20 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 5 10 10 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich mittlerer Dienst in Ausbildung 10 5 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter mittlerer Dienst in Ausbildung 5 5 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 4, E 4a 0 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 3, E 3a 0 0 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 3, E 3a 0 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich E 2, E 2 Ü 0 0 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter E 2, E 2 Ü 0 0 15 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, nicht zuzuordnen 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 541 Geschlechterverteilung der Landesbeschäftigten in den Ministerien mit und ohne die Beschäftigten der nachgeordneten Bereiche nach Besoldungs- und Entgeltstufen in den Jahren 1993, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2014 EP Kapitel Ministerium mit und ohne die nachgeordneten Bereiche Besoldungs- oder Entgeltgruppe Beschäftigte gesamt davon Frauen 1993 Pflege und Alter einschl. nachgeordneter Bereich 15 15010 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter nicht zuzuordnen 0 0 Quelle: IT.NRW - Personalstandstatistik Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 542 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 543 Anlage zur Antwort zu Frage 109 Messsation Bezeichnung AABU Aachen-Burtscheid AAST Aachen, Adalbertsteinweg BIEL Bielefeld-Ost BISH2 Bielefeld, Stapenhorststr. BOBO Bonn, Bornheimer Str. BOEN Bönen, Bönener Str. BONN Bonn-Auerberg BORE Bonn, Reuterstr. BOST Bochum-Stahlhausen BOTT Bottrop-Welheim BUCH Duisburg-Buchholz CHOR Köln-Chorweiler DBIL Düsseldorf-Bilk DDCS Düsseldorf, Corneliusstraße DHUE Dinslaken, Hünxer Str. DMD2 Dortmund-Eving DNES Düren, Euskirchener Str. DOB11 Dortmund B1, Westfalendamm DOB12 Dortmund B1 Rheinlanddamm DUM2 Duisburg-Marxloh 2 DUUM Duisburg-Untermeiderich EFRO Essen-Frohnhausen EKRS Essen, Krayer Str. ELAN Essen-Schuir (LANUV) EMAL Essen, Alfredstr. EVOG Essen-Vogelheim EWER Essen, Brückstr. GELS Gelsenkirchen-Bismarck HAES Hagen, Enneper Str. HAMS Hamm, Münsterstr. HUE2 Hürtrh, Luxemburger Str. KJJB Köln-Junkersdorf, Jungbluthbrücke KJSH Köln-Junkersdorf, Statthalterhofweg KJUS Köln, Justinianstr. KNEU Köln, Neumarkt KREF Krefeld-Linn KRES Krefeld-Stahldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 544 Messsation Bezeichnung KRHA Krefeld-Hafen KRKS Krefeld, Kölner Str. KROR Krefeld, Oranierring KWEI Köln-Weiden LASS Langenfeld, Schneiderstr. MGHO Mönchengladbach, Aachener Str. MSGE Münster-Geist OVHS Overath, Hauptstr. PABA Paderborn, Bahnhofstr. PAFR Paderborn, Friedrichstr. REMF Remscheid, Freiheitstr. RODE Köln-Rodenkirchen SHW2 Schwerte STYR Mülheim-Styrum VACW Aachen, Wilhelmstraße VBIS Bielefeld, Stapenhorststr. VDOM Dortmund, Brackeler Straße VDOR Dortmund, Steinstraße VDUI Duisburg, Kardinal-Galen-Straße VDUR2 Duisburg, Friedrich-Ebert-Str. VEAE Essen, Gladbecker Straße VEAE3 Essen, In der Baumschule VEFD3 Essen, Hombrucher Str. VERW Erwitte, Soester Str. VESN Essen-Ost, Steeler Straße VHAG Hagen, Märkischer Ring VHAL Halle, Lange Str. VHAM Hagen, Graf-von-Galen-Ring VHAW Hagen, Wehringhäuser Str. VHUE2 Hürth VKCL Köln, Clevischer Ring VKTU Köln, Turiner Straße VMEB2 Mettmann, Breite Str. VMGF Mönchengladbach, Friedrich-Ebert-Straße VMGR Mönchengladbach, Düsseldorfer Straße VMHA Mülheim, Aktienstr. VMS2 Münster, Weseler Straße VMSB Münster, Bült VMSS2 Münster, Steinfurter Str. VNEB Neuss, Batteriestr. VNEM2 Neuss, Friedrichstr. VOBM Oberhausen, Mülheimer Straße LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 545 Messsation Bezeichnung VOBM2 Oberhausen, Mülheimer Straße VWEL Wuppertal, Gathe WALS Duisburg-Walsum WAST Warstein, Rangetriftweg WULA Wuppertal-Langerfeld LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 546 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 547 Anlage zur Antwort zu Frage 171 Verzeichnis der Abkürzungen für Besoldungs- und Tarifgruppen Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung A10 A-Besoldung A11 A-Besoldung A12 A-Besoldung A13 G.D. A-Besoldung A13 H.D. A-Besoldung A14 A-Besoldung A15 A-Besoldung A16 A-Besoldung A3 A-Besoldung A4 A-Besoldung A5 E.D. A-Besoldung A6 E.D. A-Besoldung A6 M.D. A-Besoldung A7 A-Besoldung A7 E.D. A-Besoldung A8 A-Besoldung A9 G.D. A-Besoldung A9 M.D. A-Besoldung AZU WAL Auszubildender - Waldarbeiter AZUBI Auszubildender öffentlicher Dienst B10 B-Besoldung B10 MFZK B-Besoldung Staatsregierung B11 B-Besoldung Staatsregierung B2 B-Besoldung B3 B-Besoldung B4 B-Besoldung B5 B-Besoldung B6 B-Besoldung B7 B-Besoldung B8 B-Besoldung C01A TV-L Arzt C02A TV-L Arzt C03A TV-L Arzt C04A TV-L Arzt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 548 Verzeichnis der Abkürzungen für Besoldungs- und Tarifgruppen Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung C2 C-Besoldung C3 C-Besoldung C4 C-Besoldung E10 Entgeltgruppe 10 TV-L / TVöD VKA E10J Entgeltgruppe 10 TV-L E11 Entgeltgruppe 11 TV-L / TVöD VKA E12 Entgeltgruppe 12 TV-L / TVöD VKA E13 Entgeltgruppe 13 TV-L / TVöD VKA E13UE Entgeltgruppe 13 TV-L E14 Entgeltgruppe 14 TV-L / TVöD VKA E15 Entgeltgruppe 15 TV-L / TVöD VKA E15UE Entgeltgruppe 15 TV-L /TVöD VKA E2 Entgeltgruppe 2 TV-Forst/TVöD VKA E2A Entgeltgruppe 2 TV-L E2B Entgeltgruppe 2 TV-L E2UE Entgeltgruppe 2 TV-Forst/TVöD VKA E3 Entgeltgruppe 3 TVöD VKA E3A Entgeltgruppe 3 TV-L E3B Entgeltgruppe 3 TV-L E4 Entgeltgruppe 4 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L E5 Entgeltgruppe 5 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L E6 Entgeltgruppe 6 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L E7 Entgeltgruppe 7 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L E8 Entgeltgruppe 8 TV-Forst/TVöD VKA/TV-L E9A Entgeltgruppe 9 TVöD VKA E9B Entgeltgruppe 9 TV-L E9X Entgeltgruppe 9 TVöD VKA E9Y Entgeltgruppe 9 TV-L E9Z Entgeltgruppe 9 TV-L EG3A Entgeltgruppe 3 TV-L Pflege EG4A Entgeltgruppe 4 TV-L Pflege EG7A Entgeltgruppe 7 TV-L Pflege EG7Z Entgeltgruppe 7 TV-L Pflege EG8A Entgeltgruppe 8 TV-L Pflege EG8Z Entgeltgruppe 8 TV-L Pflege EG9A Entgeltgruppe 9 TV-L Pflege EG9B Entgeltgruppe 9 TV-L Pflege FELLOWS Beschäftigter im Lehrerbereich, die im Rahmen des Kooperationsvertrags mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 549 Verzeichnis der Abkürzungen für Besoldungs- und Tarifgruppen Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung Teach First Deutschland (TFD) beschäftigt sind FESTBET Angestellter mit Festbetrag / Pauschalvergütung L06 Anwärter mittlerer Dienst L07 Anwärter mittlerer Dienst L09 Anwärter gehobener Dienst L10 Anwärter gehobener Dienst L12 Anwärter gehobener Dienst L13 Anwärter höherer Dienst L13+Z Anwärter höherer Dienst N09 Ortskraft/Fremdsprachenassistent PGR1 TV-L Kraftfahrer PGR1UE TV-L Kraftfahrer PGR2 TV-L Kraftfahrer PGR2UE TV-L Kraftfahrer PGR3 TV-L Kraftfahrer PGR3UE TV-L Kraftfahrer PGR4 TV-L Kraftfahrer PGR4UE TV-L Kraftfahrer PGR5 TV-L Kraftfahrer PGR5UE TV-L Kraftfahrer PRAK Praktikanten PRMB/KPF Praktikant TV-Praktikant PRPTA/ER Praktikant TV-Praktikant PRSO Praktikant TV-Praktikant R ANP Anwärter Lehrbereich R ANS Anwärter Lehrbereich R ANZ Anwärter Lehrbereich R1 R-Besoldung R2 R-Besoldung R3 R-Besoldung R4 R-Besoldung R5 R-Besoldung R6 R-Besoldung R8 R-Besoldung SHK Studentische Hilfskraft TVNA Nebenamtler/-berufler TVNB Nebenamtler/-berufler LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10351 550 Verzeichnis der Abkürzungen für Besoldungs- und Tarifgruppen Besoldungs- oder Tarifgruppe Bedeutung U FOG Anwärter Forstdienst U FOH Anwärter Forstdienst U Z13 Rechtsreferendar/-praktikant U Z14 Rechtsreferendar/-praktikant V13 Ortskraft/Fremdsprachenassistent V14 Ortskraft/Fremdsprachenassistent W2 W-Besoldung W3 W-Besoldung WHK Wissenschaftliche Hilfskraft Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10351