LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10361 01.12.2015 Datum des Originals: 01.12.2015/Ausgegeben: 04.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4003 vom 22. Oktober 2015 des Abgeordneten Hendrik Schmitz CDU Drucksache 16/10047 Versorgung von „Vertrauten“ mit Beiratsposten Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4003 mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dem Jahresabschluss 2014 der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG ist zu entnehmen, dass die Landesregierung neben dem Leiter des Referats Glücksspielwesen im Ministerium für Inneres und Kommunales den Leiter des Ministerbüros im Finanzministerium als Vertreter in den Beirat der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG entsendet hat. Als Vergütung erhalten die Vertreter der Landesregierung jeweils 5.000 Euro. Fachlich zuständig ist lt. Organigramm des Finanzministeriums das Referat III A 1 „Glücksspiel, Spielbanken, Beteiligungen an Glücksspielunternehmen, THTR 300“. 1. Wer wurde vor der Entsendung des Leiters des Ministerbüros im Finanzministerium als Vertreter des Finanzministeriums an den Beirat der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG entsendet? (Bitte unter Angabe der Funktion im Finanzministerium.) Das Finanzministerium hatte vorher Herrn Ministerialdirigenten Gerhard Heilgenberg in den Beirat der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG entsandt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10361 2 2. Ist es aus Sicht der Landesregierung üblich, in einen Beirat anstelle eines Mitarbeiters aus dem fachlich zuständigen Referat einen „Vertrauten“ zu entsenden? Für die Entsendung in Aufsichtsgremien ist ein Vertrauensverhältnis zum Minister kein Hinderungsgrund. Zugleich wird darauf geachtet, dass dem Überwachungsorgan oder dem Beirat Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. 3. Welche Qualifikation zeichnet den Leiter des Ministerbüros des Finanzministers zur Wahrnehmung dieser Aufgabe aus? Der Leiter des Ministerbüros war vor seiner Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung Berater bei der Boston Consulting Group. Hier führte er Strategie- und Restrukturierungsprojekte durch. Zudem hat er in der Kommunalverwaltung in den Bereichen Liegenschaftsverwaltung, Wirtschaftsförderung und Kämmerei gearbeitet. Letztlich kommen seine Erfahrungen aus der Landesverwaltung und aus der Schnittstelle als Leiter des Ministerbüros zum politischen Bereich hinzu. Er erfüllt die für die Entsendung in den Beirat von WestSpiel erforderlichen Anforderungen. 4. Wurden bzw. werden in den anderen Ressorts der Landesregierung Mitarbeiter der Ministerbüros in Beiräte bzw. andere Gremien entsendet? (Wenn ja, bitte einzeln auflisten.) Abgefragt wurden nur Mitgliedschaften in Gremien im Sinne des Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen. Danach ist der Leiter des Ministerbüros im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport seit Juni 2013 im Kuratorium der ecce GmbH tätig. Im Übrigen war Dr. Marcus Optendrenk MdL in seiner Zeit im Finanzministerium stellvertretendes Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ sowie Mitglied der stiftungsinternen Arbeitsgruppe der Kulturstiftung der Länder. 5. Entsendet die Landesregierung andere als in Ministerbüros beschäftigte „Vertraute“ in Beiräte bzw. andere Gremien? (Wenn ja, bitte einzeln auflisten.) In Aufsichtsgremien entsandte Beschäftigte der Landesregierung genießen grundsätzlich das Vertrauen der entsendenden Stelle. Neben ihrer fachlichen Qualifikation ist das eine zwingende Voraussetzung für ihre Entsendung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10361