LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10385 03.12.2015 Datum des Originals: 02.12.2015/Ausgegeben: 08.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3967 vom 13. Oktober 2015 des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/9991 Steigerung der Ministergehälter ab 2015: Will Rot-Grün den Besoldungsverzicht wieder aufholen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3967 mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Drucksache 16/9807 hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2015/2016 im Land Nordrhein-Westfalen in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Danach werden die Dienst- und Versorgungsbezüge in 2015 linear ab 1. Juni 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. August 2016 um weitere linear 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro, erhöht. Nach einem Beschluss der Landesregierung erfolgt die Auszahlung unter Vorbehalt bereits mit den Augustgehältern rückwirkend zum 1. Juni. Über § 7 des Landesministergesetzes knüpfen die Amtsbezüge der Ministerinnen und Minister automatisch an die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen an. Auf die Gehaltsanpassung aus der rückwirkenden Besoldungsanpassung 2013/2014 hatte die Landesregierung nach massivem öffentlichem Druck verzichtet (Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 4. September 2014). Auf Nachfrage teilte der Finanzminister mit Schreiben vom 21. Oktober 2014 mit, dass entsprechend der Staatspraxis der für die gegenwärtige Anpassungsrunde ausgesprochene Verzicht als Kabinettbeschluss gefasst und von den Mitgliedern der Landesregierung sowie dem Parlamentarischen Staatssekretär bis auf Weiteres erklärt wurde. Über das weitere Verfahren sei bei erneuter gesetzlicher Änderung der Amts- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10385 2 bezüge zu entscheiden. Hierüber besteht nun Unklarheit, insbesondere hinsichtlich der Frage , ob die Landesregierung faktisch bereits seit August 2015 den Besoldungsverzicht 2013/2014 aufgeholt hat. 1. Wie wird die Landesregierung mit den Auswirkungen der Anpassung der Dienstund Versorgungsbezüge 2015/2016 auf die Ministergehälter ab 2015 umgehen? Das Landesministergesetz nimmt in seiner Regelung der Amtsbezüge der Minister Bezug auf die jeweiligen monatlichen Grundgehaltssätze für Beamte der Besoldungsgruppe B 11 in der Fassung des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes NRW. 2. Wie hoch waren die faktisch monatlich ausgezahlten Ministergehälter bis Juli 2015 (Bitte jeweils einzeln auflisten)? 3. Wie hoch sind die inzwischen monatlich ausgezahlten Ministergehälter seit August 2015 (Bitte jeweils einzeln auflisten)? 4. Welche Höhe werden die monatlichen Ministergehälter ab 1. August 2016 erreichen (Bitte einzeln auflisten)? 5. Wie hoch ist die jeweilige prozentuale Steigerung? (Bitte einzeln aufschlüsseln, jeweils zum 1. Juni 2015 bzw. zum 1. August 2016.) Das Landesministergesetz sieht in § 7 vor, dass die Ministerinnen und Minister Amtsbezüge erhalten, zu denen u.a. ein Amtsgehalt in Höhe des um ein Fünftel erhöhten Grundgehaltes der Besoldungsgruppe B 11 der Bundesbesoldungsordnung B in der Fassung des ÜBesG NRW gehört. In den Jahren 2013 und 2014 haben die Ministerpräsidentin sowie die Ministerinnen und Minister auf eine Besoldungserhöhung in Höhe von insgesamt je 1,3 % Steigerung und 70 Euro Festbetrag (in 2013 = 30 €, in 2014 = 70 €) verzichtet. Das entspricht insgesamt einem Verzicht in Höhe von 5.332 € für die Ministerpräsidentin und 4.799 € je Ministerin und Minister . Die Amtsbezüge und damit auch die Amtsgehälter ruhen gem. § 16 LMinG ggf. für den Zeitraum , in dem die Ministerinnen und Minister einen Anspruch auf Dienstbezüge oder sonstige Bezüge aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst haben bis zur Höhe des Betrages der Amtsbezüge. Weiterhin wird das Amtsgehalt nach § 17 LMinG nur insoweit gezahlt, als es einen eventuellen Anspruch auf Ruhegehalt oder auf eine ruhegehaltähnliche Versorgung, übersteigt. Insofern stellen die nachfolgenden Beträge eine Rechengröße dar, die in den tatsächlich zu berechnenden Zahlbetrag einfließen. Bei der Berechnung des konkreten Zahlbetrages finden mehrheitlich bestehende Passivbezüge Berücksichtigung, zu denen die Landesregierung nach ständiger Staatspraxis aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft gibt, da derartige Auskünfte den besonders schutzwürdigen Persönlichkeitsbereich betreffen. Die Aufschlüsselung des Gesamtansatzes für die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung und des Parlamentarischen Staatssekretärs im Einzelplan 20 findet sich nach ständiger Praxis im Übrigen in den Erläuterungen zu dem Einzelplan 20. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10385 3 Die Entwicklung der Amtsgehälter nach der o.g. Maßgabe bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Das Verfahren der Anpassung der Ministergehälter entspricht der üblichen Praxis vergangener Besoldungsrunden. 01.01.2012 Steigerung zum 01.09.2013 01.09.2013 Steigerung zum 01.09.2014 01.09.2014 Steigerung zum 01.06.2015 01.06.2015 Steigerung zum 01.08.2016 01.08.2016 11.524,40 € 1,3 % + 30 EUR 11.704,22 € 1,3 % + 40 EUR 11.896,37 € 1,9 % 12.122,40 € 2,1 % 12.376,97 € Ministerpräsidentin 15.365,87 € 1,3 % + 30 EUR* 15.605,63 € 1,3 % + 40 EUR* 15.861,83 € 1,9 % 16.163,20 € 2,1 % 16.502,63 € Minister 13.829,28 € 1,3 % + 30 EUR* 14.045,06 € 1,3 % + 40 EUR* 14.275,64 € 1,9 % 14.546,88 € 2,1 % 14.852,36 € * Auf die prozentuale Steigerung und den Festbetrag wurde verzichtet. Tatsächlich wurden ab 01.01.2012 bis zum 31.05.2015 die zum 01.01.2012 ausgewiesenen Beträge gezahlt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10385