LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10404 07.12.2015 Datum des Originals: 07.12.2015/Ausgegeben: 10.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4048 vom 28. Oktober 2015 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/10196 Sechs Monate Einsatz – Welche konkreten Erfahrungen konnten mit den im April 2015 eingeführten mobilen Sichtschutzwänden bis heute gemacht werden? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4048 mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im April 2015 führte Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland mobile Sichtschutzwände gegen Schaulustige und Gaffer ein. Fast eine halbe Million Euro aus Bundesmitteln hat das Land NRW in insgesamt zwölf Sichtschutzsysteme investiert. Jedes System besteht aus einem Anhänger mit rund 40 einzelnen Stahlrahmen (2,50 Meter lang; 2,10 Meter breit) in denen eine grüne blickdichte Folie gespannt ist. Zur Inbetriebnahme sind die Sichtschutzwände auf folgende Standorte der Autobahnmeistereien (AM) verteilt worden: AM Dortmund, AM Werl, AM Weilerswist, AM Titz, AM Recklinghausen , AM Ratingen, AM Münster, AM Lüdenscheid, AM Leverkusen, AM Kaarst, AM Isselburg sowie AM Herford. Die Polizei entscheidet dann am Unfallort, ob und wann die mobilen Sichtschutzwände von den Autobahnmeistereien aufgebaut werden müssen. Je nach Tageszeit und Unfallstelle kann es zwischen 40 und 90 Minuten dauern, bis die Stellwände vor Ort aufgebaut sind. Auch die Witterungsbedingungen spielen beim Aufbau eine Rolle, denn die mobilen Sichtschutzwände dürfen nur bis zur Windstärke fünf aufgebaut werden. Der Bund der Steuerzahler äußerte im April in einem Artikel des Westfälischen Anzeigers Zweifel an der Einführung der Sichtschutzwände. „So sei es fraglich, ob sich die Staus auf der Gegenfahrbahn nicht längst gebildet hätten, bevor die mobilen Wände herangeschafft und aufgebaut werden können. „Wir werden prüfen, ob Nutzen und Kosten in einem ange- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10404 2 messenen Verhältnis stehen“, kündigte eine Sprecherin an.“ (http://www.wa.de/nordrheinwestfalen /setzt-mobile-sichtschutzwaende-gegen-gaffer-4940068.html). Daneben mahnte der Deutschen Journalistenverbands NRW, die Arbeit der Pressefotografen dürfe nicht behindert werden. „Als Schutz der Unfallopfer ist die Maßnahme zu begrüßen. Wir gehen aber davon aus, dass die Pressefotografen durchgelassen und ihre Arbeit nicht behindert wird“, so eine Sprecherin (vgl. http://www.wa.de/nordrhein-westfalen/setzt-mobilesichtschutzwaende -gegen-gaffer-4940068.html). Berichten zu Folge gibt es einen weiteren Einwand. Lkw-Fahrer könnten aus dem Führerhaus über die mobilen Sichtschutzwände hinweg schauen. Im Tagesspiegel hat Minister Groschek die Lkw-Fahrer in Schutz genommen. In dem Artikel heißt es: „[…] Die (Lkw- Fahrer) seien schließlich Profis und nicht das Problem. Wenn er sich da mal nicht irrt: Nach einem Unfall im März auf der A1 bei Dortmund zeigte die Polizei 14 mutmaßliche Gaffer an – 12 von ihnen waren Lkw-Fahrer.“ (vgl. http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nordrheinwestfalen -erstes-bundesland-setzt-sichtschutzwaende-gegen-gaffer-ein/11683050.html) Bereits in meiner Kleinen Anfrage vom 26. Juni 2015 habe ich nach den ersten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Nutzung der mobilen Sichtschutzwände gefragt. In der Antwort des NRW-Verkehrsministers in der Drucksache 16/9367 vom 27. Juli 2015 heißt es: „Für eine abschließende Bewertung der aktuellen Erfahrungen mit der Nutzung von Sichtschutzzäunen bedarf es eines längeres Verwendungszeitraums.“ Seit der Einführung sind nun rund sechs Monate vergangen und in einzelnen Presseberichterstattungen war bereits von ersten Erfahrungen zu lesen. 1. Welche bisherigen Erfahrungen konnten seit der Einführung im April 2015 mit den mobilen Sichtschutzwänden in Nordrhein-Westfalen gemacht werden? Die in der Drucksache 16/9367 vom 27. Juli 2015 bereits dargelegten ersten positiven Erfahrungen haben sich weiter bestätigt. 2. Wie oft wurden die mobilen Sichtschutzwände im ersten Halbjahr insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Autobahnmeistereien eingesetzt (Bitte Gesamtzahl der Einsätze nennen, sowie aufgeschlüsselt nach jeder einzelnen Autobahnmeisterei und Einsatzort wie in Drs. 16/9367)? Die beigefügte Tabelle gibt einen Überblick über die bisher erfolgten 28 Einsätze der Sichtschutzwände (Stand: 16.11.2015). 3. Welche Probleme gab es bisher im Einsatz mit den mobilen Sichtschutzwänden (Zum Beispiel durch zu lange Wege zu den Unfallorten, Probleme beim Auf- und Abbau oder durch möglicherweise defekte Sichtschutzwände)? In Einzelfällen kam es durch die unfallbedingten Verkehrsstaus zu Verzögerungen bei der Anfahrt. Der Auf- und Abbau war problemlos. Defekte an dem Sichtschutz wurden bisher nicht gemeldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10404 3 4. Gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, die mobilen Sichtschutzwände auch für Bundes- und Landstraßen in NRW einzusetzen bzw. dafür weitere anzuschaffen? Ein Einsatz der mobilen Sichtschutzwände auf Bundes- und Landesstraßen ist derzeit nicht vorgesehen. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Sinnhaftigkeit der mobilen Sichtschutzwände , wenn Lkw-Fahrer sich drüber hinweg setzen und wie in dem Fall in Dortmund den Großteil der angezeigten Verkehrsteilnehmer ausmachen? Die Sinnhaftigkeit ergibt sich im Wesentlichen aus den zu Frage 1 angeführten positiven Erfahrungen . Mit dem Sichtschutz kann nicht immer erreicht werden, dass aus einem Lkw die Sicht auf die abgeschirmte Unfallstelle blockiert wird. Hier sind die jeweiligen örtlichen Bedingungen entscheidend . Eine Erhöhung des Sichtschutzes würde eine Einschränkung des Einsatzes bedeuten , da die Standfestigkeit des Sichtschutzes durch höhere Windlasten reduziert wird. Nach den bisherigen Erfahrungen der Polizei bemühten sich bis auf wenige Einzelfälle die Lkw-Fahrer, die Örtlichkeiten schnellstmöglich zu passieren. Anlage zur Kleine Anfrage 4048 Einsätze von Sichtschutzwänden (Stand: 16.11.2015) BAB Fahrtrichtung Ortsbereich / Streckenabschnitt Standort Sichtschtzwände (AM) A1 Koblenz Leverkusen Leverkusen A1 Koblenz Leverkusen Leverkusen A1 Köln Mechernich - Wißkirchen Weilerswist A1 Köln Schwerte / Kreuz Dortmund-Unna Lüdenscheid A1 Dortmund Ladbergen Münster A1 Koblenz Leverkusen Leverkusen A2 Oberhausen Bönen Münster A2 Oberhausen Bergkamen Recklinghausen A2 Dortmund AS OWL / AS Herford Bad Salzuflen Herford A2 Oberhausen Rhynern Münster A3 Oberhausen Leverkusen Leverkusen A3 Oberhausen AK Breitscheid Ratingen A3 Oberhausen nördlich AK Oberhausen Isselburg A3 Frankfurt Köln Leverkusen A3 Niederlande nördlich AS Wesel Isselburg A4 Aachen östlich AK Kerpen Leverkusen A4 Achen AK Aachen / Eschweiler-West Titz A43 Wuppertal Nottuln Münster A44 Dortmund AS Lichtenau Werl A45 Frankfurt Hagen-Süd / Lüdenscheid-Nord Lüdenscheid A46 Düsseldorf Düsseldorf Leverkusen A46 Düsseldorf Haan Leverkusen A52 Riermond Willich Schiefbahn Kaarst A57 Nijmwegen AK Meerbusch Kaarst A57 Nijmwegen RP Morgenstern Heide Kaarst A57 Niederlande westlich AS Alpen Isselburg A61 Venlo AS Kaldenkirchen-Süd Mönchengladbach A445 Hamm Wickede-Neheim Werl Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10404