LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10405 07.12.2015 Datum des Originals: 07.12.2015/Ausgegeben: 10.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4041 vom 5. November 2015 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/10177 Praxis der externen forensischen Begutachtung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Nordrhein-Westfalen Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4041 mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor ihrer Verlegung in den offenen Vollzug und vor der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen werden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Gefangene, Gefangene, gegen die eine sonstige freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet, aber noch nicht vollzogen worden ist sowie Sicherungsverwahrte extern forensisch begutachtet. 1. Wie läuft die externe forensische Begutachtung der o. g. Personen in Nordrhein- Westfalen konkret ab? Auf der Basis einer anstaltsinternen Begutachtung (unter Beteiligung des Psychologischen Dienstes und des Sozialdienstes) ergeht im Rahmen einer Vollzugskonferenz zunächst die Entscheidung darüber, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Verlegung in den offenen Vollzug oder vollzugsöffnende Maßnahmen vorliegen. Sodann bittet die Justizvollzugsanstalt das Justizministerium um Benennung einer / eines vollzugsexternen Sachverständigen . Nach Benennung der / des externen Sachverständigen erteilt die Justizvollzugsanstalt den Gutachterauftrag. Im Hinblick auf die kriminalprognostisch hohe Komplexität der hier in Rede stehenden Fälle umfasst die Begutachtung regelmäßig folgende Schritte: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10405 2 Anforderung und Auswertung der Vollstreckungsakten der Staatsanwaltschaft Anforderung und Auswertung der Gefangenenpersonalakten Ausführliche Exploration des Gefangenen in der JVA ggf. Gespräche mit Vollzugsbediensteten, die mit der Behandlung des Gefangenen betraut sind Fertigung des schriftlichen Sachverständigengutachtens. Nach Fertigstellung und Eingang in der Vollzugsanstalt wertet die Leitung des Psychologischen Dienstes das externe Gutachten aus. Die Auswertung beinhaltet eine Zusammenfassung der wesentlichen persönlichkeitsdiagnostischen Einschätzungen und der daraus abgeleiteten prognostischen Bewertungen und Empfehlungen des Gutachtens. Die Anstaltsleiterin / Der Anstaltsleiter entscheidet auf Basis des externen Gutachtens im Rahmen einer Konferenz abschließend über die Gewährung der beantragten Verlegung in den offenen Vollzug oder der erstmaligen Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen. 2. Wie viele externe forensische Gutachten der o. g. Art wurden seit dem 01.01.2014 eingeholt? (Bitte differenzieren nach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen / Gefangenen, gegen die eine sonstige freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet, aber noch nicht vollstreckt wurde / Sicherungsverwahrten jeweils monatsweise und insgesamt auflisten.) Im Jahr 2014 in Auftrag gegebene Gutachten: Monat Gefangene mit lebenslanger Freiheitsstrafe Gefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung oder einer sonstigen freiheitsentziehenden Maßregel In Sicherungsverwahrung Untergebrachte Gesamt Januar 1 1 2 4 Februar 3 0 1 4 März 3 0 0 3 April 1 0 0 1 Mai 2 1 0 3 Juni 1 0 0 1 Juli 2 0 2 4 August 0 0 0 0 September 0 0 0 0 Oktober 1 0 0 1 November 2 0 1 3 Dezember 3 0 1 4 19 2 7 28 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10405 3 Im Jahr 2015 (bis 10.11.2015) in Auftrag gegebene Gutachten: Monat Gefangene mit lebenslanger Freiheitsstrafe Gefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung oder einer sonstigen freiheitsentziehenden Maßregel In Sicherungsverwahrung Untergebrachte Gesamt Januar 0 1 2 3 Februar 1 0 0 1 März 2 0 0 2 April 2 0 2 4 Mai 2 0 1 3 Juni 0 1 1 2 Juli 0 0 1 1 August 2 0 0 2 September 3 0 1 4 Oktober 3 0 3 6 November 2 0 0 2 17 2 11 30 3. Wie lang war die durchschnittliche Wartezeit bis zur Vorlage der seit dem 01.01.2014 fertiggestellten externen forensischen Gutachten? (Bitte differenziert nach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen / Gefangenen, gegen die eine sonstige freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet, aber noch nicht vollzogen wurde / Sicherungsverwahrten jeweils getrennt auflisten.) Die durchschnittliche Wartezeit von dem Zeitpunkt der Beauftragung bis zum Eingang des Gutachtens in der Justizvollzugsanstalt betrug in dem Zeitraum 01.01.2014 bis 10.11.2015 bei ● Gefangenen mit lebenslanger Freiheitsstrafe 5,7 Monate, ● Gefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung oder einer sonstigen freiheitsentziehenden Maßregel 4,7 Monate sowie ● in Sicherungsverwahrung Untergebrachten 3 Monate. 4. In wie vielen Fällen wurde den zu begutachtenden Personen anschließend die Verlegung in den offenen Vollzug bzw. die Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen bewilligt? (Bitte differenziert nach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen / Gefangenen, gegen die eine sonstige freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet, aber noch nicht vollzogen wurde / Sicherungsverwahrten jeweils getrennt auflisten.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10405 4 Vorliegende Gutachten Bewilligung der Verlegung in den offenen Vollzug bzw. Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen Lebenslange Freiheitsstrafe 26 22 Angeordnete oder vorbehaltene Sicherungsverwahrung 3 1 Sicherungsverwahrung 14 12 In zwei Fällen liegen die externen Gutachten vor, die abschließende Entscheidung über die Verlegung in den offenen Vollzug bzw. die Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen steht aber noch aus. 5. In wie vielen Fällen ist es nach der Verlegung in den offenen Vollzug bzw. Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen zu sicherheitsrelevanten Vorfällen durch die betreffende Person gekommen? (Bitte differenziert nach zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen / Gefangenen, gegen die eine sonstige freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet aber noch nicht vollstreckt wurde / Sicherungsverwahrung jeweils unter kurzer Beschreibung des konkreten Vorfalls und Datumsangabe einzeln auflisten.) Es liegen keine Erkenntnisse über sicherheitsrelevante Vorfälle nach Verlegung in den offenen Vollzug oder Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen durch die betreffenden Personengruppen vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10405