LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10407 07.12.2015 Datum des Originals: 07.12.2015/Ausgegeben: 10.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4040 vom 6. November 2015 des Abgeordneten Rainer Deppe CDU Drucksache 16/10176 Veränderung der Schlüsselzuweisungen des GFG NRW in den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4040 mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zahlungen der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen haben sich in der Verteilung zwischen den Kommunen des ländlichen Raums und der kreisfreien Städte in diesem Jahrzehnt stark verändert. Im Zeitraum seit der Aufstellung des GFG für das Jahr 2009 ist beispielsweise der Gewichtungsfaktor des Soziallastenansatzes von 3,9 auf 17,63 gestiegen. Die Veränderungen in den Gewichtungen des Hauptansatzes und der Nebenansätze sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass es zu deutlichen Verschiebungen in den Auszahlungssummen der Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte im Verhältnis zu den kreisangehörigen Kommunen gekommen ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Vorbemerkung der kleinen Anfrage angesprochene Veränderung von Gewichtungsfaktoren ist regelmäßig das Resultat aus einer Aktualisierung der für den Finanzausgleich verwendeten Grunddaten. Obwohl die der Ausgestaltung des derzeitigen Soziallastenansatzes zu Grunde liegende Umstellung bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe (sog. Hartz-IV- Reform) seit dem Jahr 2005 gilt, ist eine Aktualisierung der Grunddaten in der Zeit zwischen 2005 und 2010 unterblieben. Die Gewichtung des anstelle des Arbeitslosenansatzes für den Finanzausgleich im Jahr 2008 auf der Basis des Indikators „Zahl der Bedarfsgemeinschaften LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10407 2 nach SGB II“ erstmals gebildeten Soziallastenansatzes wurde somit nicht durch finanzwissenschaftliche Berechnung ermittelt, sondern auf Grund quotaler Erfahrungen aus Vorjahren festgelegt. Die danach für den Finanzausgleich 2011 durchgeführte Aktualisierung der Datenbasis führte somit zwangsläufig zu dem bekannten sprunghaften Anstieg des Gewichtungsfaktors auf ein Niveau von 15,3 bzw. regressionsrechnerisch von 17,76 für das Jahr 2012, das mit wesentlich geringeren Schwankungen bei den anschließenden, regelmäßig zeitnahen Aktualisierungen der Grunddaten bis zum jetzigen GFG-Entwurf 2016 anzutreffen ist. Beim Gesamtansatz und den in der Anfrage hierzu sogenannten Komponenten (Hauptansatz und Nebenansätze) handelt es sich um Bedarfspunkte-Werte und nicht etwa um die Angabe von Geldbeträgen. Die Ansatzbildung erfolgt zum Zweck der fiktiven Bedarfsermittlung bei allen und somit auch bei den Gemeinden, die wegen Bedarf deckender oder sogar überschießender Steuerkraft keine Schlüsselzuweisungen erhalten (Abundanz). Aus den entsprechend den Fragestellungen im Folgenden aufgeführten Relationen der Bedarfsansätze kann somit kein sachgerechter Schluss auf die jeweilige Verteilung der Schlüsselzuweisungen gezogen werden. Vor dem Hintergrund dieser Darlegung erfolgt die Beantwortung der Fragen ausschließlich an Hand tabellarischer Darstellungen. 1. Wie groß sind landesweit die prozentualen Gewichtungen der Komponenten des Gesamtansatzes (§ 8 Abs. 2 GFG NRW) in den Jahren von 2009 bis 2016 (letzte Modellrechnung)? (bitte tabellarische Ausweisung je Jahr) Finanzausgleichs - jahr Hauptansatz Schüleransatz Soziallasten - ansatz Zentralitäts - ansatz Flächenansatz Gesamtansatz Anteil in Prozent 2009 76,6 8,8 11,4 3,1 0,0 100,0 2010 76,9 8,8 11,1 3,2 0,0 100,0 2011 65,4 7,1 24,8 2,7 0,0 100,0 2012 52,5 6,5 31,1 9,5 0,4 100,0 2013 52,8 6,7 30,4 9,8 0,4 100,0 2014 56,2 5,4 30,5 7,7 0,2 100,0 2015 52,6 6,2 33,3 7,6 0,3 100,0 2016 49,5 5,9 36,2 8,1 0,3 100,0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10407 3 2. Wie groß sind in den kreisfreien Städten des Landes NRW insgesamt die prozentualen Gewichtungen der Komponenten des Gesamtansatzes (§ 8 Abs. 2 GFG NRW) in den Jahren von 2009 bis 2016 (letzte Modellrechnung)? (bitte tabellarische Ausweisung je Jahr) Finanzausgleichs - jahr Hauptansatz Schüleransatz Soziallasten - ansatz Zentralitäts - ansatz Flächenansatz Gesamtansatz Anteil in Prozent 2009 1) 75,9 8,0 13,0 3,1 0,0 100,0 2010 76,1 8,0 12,7 3,2 0,0 100,0 2011 63,3 6,5 27,6 2,7 0,0 100,0 2012 50,5 6,0 34,3 9,1 0,0 100,0 2013 50,8 6,2 33,6 9,4 0,0 100,0 2014 53,5 5,1 34,1 7,4 0,0 100,0 2015 49,9 5,9 37,0 7,3 0,0 100,0 2016 46,5 5,5 40,2 7,8 0,0 100,0 ---------------- 1) ohne Stadt Aachen 3. Wie groß sind in den kreisangehörigen Kommunen des Landes NRW insgesamt die prozentualen Gewichtungen der Komponenten des Gesamtansatzes (§ 8 Abs. 2 GFG NRW) in den Jahren von 2009 bis 2016 (letzte Modellrechnung)? (bitte tabellarische Ausweisung je Jahr) Finanzausgleichs - jahr Hauptansatz Schüleransatz Soziallasten - ansatz Zentralitäts - ansatz Flächenansatz Gesamtansatz Anteil in Prozent 2009 2) 77,3 9,6 10,0 3,1 0,0 100,0 2010 77,7 9,4 9,7 3,2 0,0 100,0 2011 67,3 7,8 22,2 2,7 0,0 100,0 2012 54,5 6,9 28,1 9,8 0,7 100,0 2013 54,8 7,1 27,2 10,1 0,7 100,0 2014 58,8 5,7 27,1 7,9 0,5 100,0 2015 55,1 6,6 29,9 7,9 0,6 100,0 2016 52,4 6,3 32,3 8,5 0,5 100,0 ---------------- 2) inklusive Stadt Aachen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10407 4 4. Wie hoch ist der Anteil der Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtbevölkerung in den kreisfreien Städten insgesamt zu den Stichtagen der Jahre, die als Berechnungsgrundlage für die Aufstellung des GFG NRW von 2009 bis zum Jahr 2016 herangezogen wurden. Finanzausgleichsjahr 2009 3) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anteil in Prozent 6,1 6,0 6,2 6,2 6,1 6,2 6,3 6,3 ---------------- 3) ohne Stadt Aachen 5. Wie hoch ist der Anteil der Bedarfsgemeinschaften an der Gesamtbevölkerung in den kreisangehörigen Kommunen insgesamt zu den Stichtagen der Jahre, die als Berechnungsgrundlage für die Aufstellung des GFG NRW von 2009 bis zum Jahr 2016 heran-gezogen wurden. Finanzausgleichsjahr 2009 4) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anteil in Prozent 3,5 3,4 3,6 3,6 3,4 3,5 3,6 3,6 ---------------- 4) inklusive Stadt Aachen Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10407