LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10408 07.12.2015 Datum des Originals: 07.12.2015/Ausgegeben: 10.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4043 vom 5. November 2015 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/10179 Sprachliche Integration von Flüchtlingen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4043 mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der anhaltende Flüchtlingsstrom erfordert ein hohes Maß an Engagement, um die Integration der Flüchtlinge voranzutreiben. Das wichtigste Instrument für eine gute Eingliederung in die Gesellschaft ist das Erlernen der deutschen Sprache. Um dies zu unterstützen wurden Förder- oder Sprachlernklassen an Schulen etabliert, die den Flüchtlingskindern die deutsche Sprache intensiv vermitteln. Dazu sind selbstverständlich Lehrkräfte notwendig, die bereit sind, über ihr bestehendes Dienstverhältnis hinaus oder nach ihrer Pensionierung Deutsch zu lehren. Es mehrt sich die Kritik, dass nur Deutschlehrerinnen und -lehrer in Teilzeit gebeten werden, ihre Wochenstundenzahl aufzustocken, um zusätzliche Integrationsarbeit zu leisten. Dabei wird die Kompetenz und Bereitschaft der anderen Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer sowie bereits pensionierter Lehrkräfte vernachlässigt. Aufgrund der anhaltenden Berichte über den Mangel an qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern , die für den Deutschunterricht befugt sind, ergeben sich folgende Fragen: Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die aktuelle Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Le- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10408 2 benslagen durch die Einstellung von zusätzlichem Personal sicherstellen zu können. Seit Februar 2015 sind 300 Stellen und seit Oktober weitere 900 Stellen für die Sprachförderung, seit Juni 674 Stellen und seit Oktober weitere 1.725 Stellen für den Grundbedarf zur Verfügung gestellt worden. Im Hinblick auf die Stellen zur Sprachförderung ist als Einstellungsvoraussetzung festgeschrieben , dass ein Nachweis für Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache mit einem Mindeststandard vorgelegt werden muss oder unmittelbar mit der Einstellung die vertragliche Verpflichtung erklärt wird, diesen im Rahmen der Lehrerfortbildung zu erwerben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen zu gewinnen. Dies obliegt der Verantwortung der Schulleitungen vor Ort. Ein besonderes Auswahlverfahren ist hierfür nicht vorgegeben. 1. Nach welchem Verfahren werden Lehrkräfte ausgewählt, die gebeten werden, Deutsch zur Integration von Flüchtlingen zu unterrichten? (Bitte begründen warum ) Ziel ist es, die Stellen für die Sprachförderung mit ausgebildeten Lehrkräften über das Lehrereinstellungsverfahren zu besetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Vermittlung der deutschen Sprache mit der notwendigen pädagogischen Kompetenz adressatengerecht erfolgt. 2. Werden auch Lehrerinnen und Lehrer angefragt, die nicht Deutsch als Unterrichtsfach haben? 3. Welche Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte anderer Fächer werden angeboten , um Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens werden Lehrkräfte gewonnen, die neben ihren Lehrbefähigungen eine Zusatzqualifikation für Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache mit einem festgelegten Mindeststandard nachweisen können. Entscheidend ist nicht die Lehrbefähigung für das Fach Deutsch, sondern die Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache, die auch mit anderen Unterrichtsfächern erworben werden kann. Sofern Lehrkräfte die Zusatzqualifikation nicht oder nicht in entsprechendem Umfang nachweisen können, verpflichten sie sich, im Rahmen der Lehrerfortbildung eine Qualifikationserweiterung Deutsch als Zweitsprache zu erwerben. Die Qualifikationserweiterung wird auch Lehrkräften angeboten, die sich bereits im Dienst befinden. 4. Wer trägt die Kosten dieser Weiterbildungsmaßnahmen? Die Kosten für diese Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Land getragen (Fortbildungsmittel ). 5. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben sich in welchem Dienstverhältnis bereits beim Schulministerium für den zusätzlichen Deutschunterricht als Zweitsprache gemeldet? In der Regel bewerben sich interessierte Lehrkräfte nicht unmittelbar im Ministerium für Schule und Weiterbildung. Sollten sich in Einzelfällen Lehrkräfte im Ministerium für Schule LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10408 3 und Weiterbildung melden, werden diese Bewerbungen an die jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden weitergeleitet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10408