LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10445 09.12.2015 Datum des Originals: 09.12.2015/Ausgegeben: 14.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4036 vom 4. November 2015 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/10172 Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. Euro Gesamtkosten je Maßnahme Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4036 mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für kleine Um- und Ausbauten an Landesstraßen bis 3 Mio. Euro Gesamtkosten je Maßnahme sieht der Entwurf des Landeshaushaltes (Kapitel 777 12) für das Jahr 2016 7 Mio. Euro vor. Damit sollen vor allem Unfallschwerpunkte beseitigt, Ortsdurchfahrten realisiert, die Verkehrssicherheit verbessert und der Straßenerhalt finanziert werden. Die Mittel für diesen Zweck wurden seit 2013 um 53% gekürzt. Entsprechend weniger der vielfach eigentlich erforderlichen Maßnahmen konnten realisiert werden. 1. Wie viele Maßnahmen zum Um- und Ausbau von Landesstraßen haben vollziehbares Baurecht (bitte nach Maßnahmen und geplanten Kosten aufschlüsseln)? Für die Um- und Ausbauvorhaben an Landesstraßen werden unter Berücksichtigung der jährlich im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Finanzmittel die in Frage kommenden Projekte gem. § 9(4) Landesplanungsgesetz von den Regionalräten bei den Bezirksregierungen und dem RVR priorisiert. Auf dieser Grundlage bereitet der Landesbetrieb Straßenbau die danach machbaren Maßnahmen so vor, dass diese bei Erlangung der Baureife in der Regel noch im aktuellen oder im nächsten Haushaltsjahr realisiert werden können. Um- und Ausbauvorhaben an Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme werden in den meisten Fällen ohne ein vorlaufendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Erforderlicher Grunderwerb wird möglichst auf freihändigem Wege verhandelt und getätigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10445 2 Die Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgen direkt mit dem Landesbetrieb Straßenbau. Sofern während der Planungsphase absehbar ist, dass dieses nicht möglich sein wird, wird ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Vor diesem Hintergrund haben derzeit folgende Maßnahmen Baurecht: L 670 Möhnesee/Berlingsen *) 0,915 Mio. € L 861 OD Kalletal/Hohenhausen *) 1,389 Mio. € L 364 Umbau/Verlegung Kreuzung mit L 461 bei Krefeld/Holterhöfe 1,429 Mio. € L 116 Umbau OD Jüchen/Dürselen 0,701 Mio. € L 300 Wesseling, Ausbau und Entwässerung „Urfeld“ 2,098 Mio. € L 182 Swistal-Bornheim, Ausbau Dützhöfe - Brenig, 2. BA *) 1,900 Mio. € L 47/B 57/B221, Alsdorf, Umbau Knoten „K.-Koblitz-Ring/Luisenstr. *) 0,230 Mio. € L 117 Umbau OD Hückelhoven/Baal (Lövenicher Str.) 0,997 Mio. € L 644 Herten, Umbau der Krzg. L644/L638/L639 *) 0,600 Mio. € L 924 Witten/Herbede, Steinenhaus (L 551) – OD *) 2,950 Mio. € *) ohne Planfeststellung 2. Welche Maßnahmen werden im Jahr 2016 realisiert? Für folgende Maßnahmen ist der Baubeginn bereits erfolgt oder für 2016 vorgesehen: L 713 OD Kirchhundem-Heinsberg L 861 OD Kalletal/Hohenhausen L 364 Umbau/Verlegung Kreuzung mit L 461 bei Krefeld/Holterhöfe L 300 Wesseling, Ausbau und Entwässerung „Urfeld“ L 38/L339/B256 Waldbröl/Boxberg, Umbau zum KVP L 47/B 57/B221, Alsdorf, Umbau Knoten „K.-Koblitz-Ring/Luisenstr.) L 604 westl. Bocholt, Ausbau und erneuerung Brücke“ Bocholter Aa“ L 506 Billerbeck-Altenberge, Knotenumgestaltung L506/L874/K71 L 644 Herten, Umbau der Krzg. L644/L638/L639 L 679 Unna/Kessebüren L 924 Witten/Herbede, Steinenhaus (L 551) – OD 3. Welche Maßnahmen konnten aufgrund der erheblichen Mittelreduzierung im Jahr 2015 nicht realisiert werden? Die Finanzmittelansätze im Titel 777 12 sind im Zeitraum 2013 bis 2015 unverändert auf dem Niveau von 7 Mio. € pro Jahr geblieben, eine Finanzmittelreduzierung hat im angegebenen Zeitraum in diesem Titel nicht stattgefunden. Folgende der o.g. baureifen Projekte können unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel und der regionalen Quotierung noch nicht begonnen werden: L 670 Möhnesee/Berlingsen L 117 Umbau OD Hückelhoven/Baal (Lövenicher Str.) L 116 Umbau OD Jüchen/Dürselen L 182 Swistal-Bornheim, Ausbau Dützhöfe – Brenig, 2. BA LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10445 3 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung für den schleppenden Fortschritt der Projekte vieler Maßnahmen selbst hoher Priorität? Der Landesbetrieb Straßenbau bereitet die Maßnahmen in Abstimmung mit den Regionalräten vor (siehe Antwort zu Frage 1.) Ein schleppender Fortschritt der Projekte ist daher nicht erkennbar. 5. Wie reagiert die Landesregierung auf die stark gestiegenen Grundstückspreise im Rahmen der Kaufverhandlungen für solche Grundstücke, die für die Begradigung , Aufweitung und ggfls. dem Umweltausgleich von Streckenabschnitten benötigt werden. Der Landesregierung sind die Preisentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt bekannt. Dem betroffenen Grundstückseigentümer wird vom Landesbetrieb Straßenbau der Verkehrswert der benötigten Grundstücksfläche als Entschädigung angeboten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10445