LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10463 14.12.2015 Datum des Originals: 10.12.2015/Ausgegeben: 17.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4050 vom 9. November 2015 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/10198 Nordrhein-Westfalens Beitrag zur Datei „Gewalttäter Sport“ in den Jahren 2014 und 2015 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4050 mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 1994 führt das Bundeskriminalamt auf Grundlage des BKA-Gesetzes die durch Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. In dieser Volltext-Datei werden Personen gespeichert, die im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen polizeilich in Erscheinung getreten sind. Zugriff auf diese Verbunddatei haben die Polizeibehörden der Länder, das BKA sowie die Bundespolizei . Da für Eintragungen und Pflege der Bestände das Tatortprinzip gilt, leistet NRW einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der Datenbestände der Datei. Erfasst werden Personendaten , personenbezogene Hinweise, Personenbeschreibungen, zusätzliche Personeninformationen , Maßnahmedaten und Fallgrundlagen. Die Eintragungen in die „Datei für Gewalttäter rund um Sportveranstaltungen“ erfolgt nicht aufgrund von Gewaltkriminalitätsdelikten wie z. B. Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, sondern kann wegen Diebstahl, Beleidigungen , Landfriedensbruch, Ingewahrsamnahmen, Besitz von Pyrotechnik oder auch wegen einfacher Personalienfeststellungen erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10463 2 1. Wie viele Personen sind jeweils zu den in der Antwort (Drs. 16/3977) aufgelisteten Anlässen von NRW-Behörden in den Jahren 2014 und 2015 in die Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen worden? (Bitte nach Anlass und Jahr wie in der Antwort Drs. 16/3977 aufschlüsseln) Mit Stand vom 16. November 2015 waren insgesamt 4.720 Personen durch nordrheinwestfälische Polizeibehörden in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert. Analog zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 1550 (Drucksache 16/3977) sind die zugrunde liegenden Ausschreibungsanlässe in tabellarischer Form der beigefügten Anlage zu entnehmen . Eine retrograde Auswertung der so genannten Datei „Gewalttäter Sport“ hinsichtlich der Anzahl der Neuspeicherungen ist nicht möglich. Eine regelmäßige statistische Erfassung der Neuspeicherungen in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ auf Landesebene erfolgt nicht. Vor dem Hintergrund zwischenzeitlich möglicher Löschungen ist aus den vorgenannten Gründen daher keine valide Aussage zu den seit 2014 erfolgten Neuspeicherungen im Sinne der Fragestellung möglich. 2. Wie viele Datenauskunftsersuchen richteten Fußballfans in den Jahren 2012 bis heute an die ZIS? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Eine statistische Erfassung der an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) gerichteten Auskunftsersuchen im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Auf Basis der für solche Zwecke vergebenen Tagebuchnummern ergibt sich -bei regelmäßig wellenförmigen Bewegungen-, dass der ZIS im Jahresschnitt etwa 250 Auskunftsersuchen Datenauskunftersuchen gemäß § 18 Datenschutzgesetz NRW übersandt werden. Eine detaillierte Auswertung hierzu müsste händisch erfolgen und ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Darüber hinaus sind hierzu vorliegende Unterlagen, die älter als zwei Jahre sind, aus datenschutzrechtlichen Gründen bereits vernichtet. 3. In wie vielen Fällen erfolgten 2012 bis 2015 Löschungen aus der Datei „Gewalttäter Sport“, weil die Staatsanwaltschaften den Polizeibehörden Verfahrenseinstellungen mitteilten? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Speicherungen in der sogenannten Datei „Gewalttäter Sport“ erfolgen aufgrund des Tatortprinzips durch die Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen, in denen sich der anlassbezogene Vorfall ereignet. Die speichernden Polizeibehörden sind als Datenbesitzer für die Rechtmäßigkeit der Speicherung, namentlich auch für die Richtigkeit der (personenbezogenen) Daten verantwortlich. Sofern ergänzende Sachverhalte bekannt werden, erfolgt durch den Datenbesitzer eine Aktualisierung der gespeicherten Daten. Für den Fall, dass die einer Speicherung zugrunde liegenden Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, erfolgt die Löschung dieser (personenbezogenen ) Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ unverzüglich. Eine Relation zwischen verfahrensrechtlichen (Ver-)Änderungen und daraus resultierenden vorzeitigen Löschungen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ wird statistisch nicht erfasst. Eine in der Datei „Gewalttäter Sport“ durchgeführte Löschung ist darüber hinaus tagesaktuell im Informationssystem der Polizei (INPOL) und in den parallel geführten Datenbeständen der Länder (für NRW: POLAS NRW) nicht mehr erkennbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10463 3 4. Die Fraktion der Grünen im Bundestag will die Löschfristen der DGS reduzieren. Wie ist die Position der Landesregierung dazu? Der „Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung“ (UA FEK) im Arbeitskreis II "Innere Sicherheit" (AKII) unterhalb der Ständigen Konferenz der Innenminister und - senatoren der Länder (IMK) richtete mit Beschluss vom 20. Oktober 2014 eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe (BLAG) zur Überprüfung und Anpassung der Datei „Gewalttäter Sport“ ein. Auftrag der BLAG ist es, diese Datei hinsichtlich ihrer Erfassungs- und Speicherkriterien in Bezug auf Praktikabilität, Transparenz und Zielorientierung zu überprüfen, um auf Dauer ihren Zweck zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollen auch die Erfassungs- und Speicherkriterien der Datei analysiert werden. Die Arbeit der BLAG dauert an, eine Befassung des UA FEK mit den Ergebnissen ist noch nicht erfolgt. 5. Die Fraktion der Grünen im Bundestag will das ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat für die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) eingesetzt wird. Hat sich die ablehnende Position der Landesregierung in NRW dazu geändert ? Die Aufgabe der ZIS ist es, den strukturierten Austausch einsatzrelevanter Informationen für die Polizeibehörden sicherzustellen. Das Verfahren und seine Inhalte orientieren sich an der Erhebung der für eine erfolgreiche Einsatzbewältigung erforderlichen Daten. Ein wissenschaftlicher Anspruch ist damit nicht verbunden und nicht erforderlich. Abgebildet werden Kennzahlen und Entwicklungen, die für die polizeiliche Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit Fußballspielen relevant sind. Verfahren und Inhalte werden fortlaufend überprüft. In die Erkenntnisse fließen neben polizeilichen Informationen zudem Erkenntnisse aus der örtlichen Netzwerkarbeit der Polizeibehörden ein. Der regelmäßige Dialog der ZIS mit anderen Netzwerkpartnern trägt dazu bei, dass polizeiliche Einschätzungen regelmäßig reflektiert werden und so Erkenntnisse über aktuelle Entwicklungen Eingang in die Bewertungen der ZIS finden. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirates für einzelne Organisationseinheiten von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden, wie die ZIS eine ist, nicht vorgesehen . Datei "Gewalttäter Sport" Datenbestand NRW Aufschlüsselung "Delikt" Anlage - 1 - Stand: 16.11.2015 Aufschlüsselung Anzahl Summe Gemäß Nr. 2.2. erster Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (eingeleitete Ermittlungsverfahren ...) 4062 Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben 1.195 Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Schadens 64 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 50 gefährliche Eingriffe in den Verkehr 12 Störung öffentlicher Betriebe 4 Nötigung 7 Verstöße gegen das Waffengesetz 8 Verstöße gegen das Sprenstoffgesetz 409 Landfriedensbruch 1.642 Hausfriedensbruch 133 Gefangenenbefreiung 33 Diebstahls- und Raubdelikte 122 Missbrauch von Notrufeinrichtungen 1 Handlungen nach § 27 Abs. 2 Versammlungsgesetz 118 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 16 Volksverhetzung 7 Beleidigung 241 Gemäß Nr. 2.2. zweiter Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (ppM) 1624 Ingewahrsamnahme 962 Personalienfeststellung 372 Platzverweis 290 Gemäß Nr. 2.2. dritter Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (Sicherstellungen/Beschlagnahmen von Waffen/gefährlichen Gegenständen) 8 Sicherstellung gefährlicher Gegenstände 6 Sicherstellung von Waffen 2 Gemäß Nr. 2.2. vierter Spielgelpunkt der EAO "Gewalttäter Sport" (Dateien des Auslandes) 0 GESAMTSUMME 5694 Betroffene PERSONEN 4720 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10463