LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10465 14.12.2015 Datum des Originals: 09.12.2015/Ausgegeben: 17.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4037 vom 5. November 2015 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/10173 Notrufmöglichkeiten für gehörlose bzw. gebärdende Bürgerinnen und Bürger Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4037 mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit , Integration und soziales und der Ministerin für Gesu8ndheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit einer Kleinen Anfrage hat der CDU-Abgeordnete Josef Rickfelder am 30. August 2011 die Landesregierung angemahnt, die unzureichenden Möglichkeiten für gehörlose bzw. nicht lautsprachlich kommunizierende Menschen in Nordrhein-Westfalen in den Blick zu nehmen, in Gefahrensituationen einen Notruf zu Polizei oder Rettungsdienst absetzen zu können. Insbesondere eine Notrufmöglichkeit per SMS, die ortsunabhängig in jeder Notsituation abgesetzt werden kann, war zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben. In der Antwort verwies die Landesregierung auf fehlende Technik in den Leitstellen und restriktive Regelungen in der Notrufverordnung, die einem SMS-Notruf entgegenstanden. Ein Austausch der Technik sollte in 2012 erfolgen. Die Empfehlungen einer gemeinsamen „Expertengruppe Notruf“ der Innenministerien der Länder wurden erwartet. Inzwischen gibt es zahlreiche technische Weiterentwicklungen. Private Dienstanbieter gewährleisten den Schutz der Betroffenen über Notruf-Apps und SMS-Dienste – wenn sie die geforderten Gebühren zahlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10465 2 1. Wie werden in Nordrhein-Westfalen Hilfeleistungen für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen in Notsituationen sichergestellt? Die Notrufabfragestellen sind nach wie vor auch per Fax erreichbar. Entsprechende Faxvordrucke sind in den Internetauftritten von Polizei und Feuerwehr vorhanden. 2. Genügen die Notrufmöglichkeiten den Anforderungen einer kurzen Notrufkette? Bei den bestehenden technischen und durch die Bundesebene vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Telefondienstbetreiber und Netzbetreiber sehe ich derzeit keine andere Möglichkeit eine kürzere Notrufkette anzubieten. 3. Hält die Landesregierung die Notrufmöglichkeiten für hörgeschädigte bzw. für nicht lautsprachlich kommunizierende Menschen für ausreichend? Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Erweiterung der Notfallmeldemöglichkeiten und hat im Polizeibereich mit dem Projekt MVL (Modernisierung und Vereinheitlichung der Leitstellentechnik) bereits technologische Vorkehrungen getroffen um solche Meldungen auch zukünftig auf anderen Wegen entgegen zu nehmen. 4. Wie steht die Landesregierung zur Einführung von Notruf-App oder Notruf-Sms? Die Einführung einer Notruf-App wird durch die Landesregierung unterstützt, hierzu wird die Expertengruppe Notrufe, deren Unterarbeitsgruppe „Notruf-App“ sowie die jetzt neu eingesetzte Arbeitsgruppe „Notruf 2.0“ unter der Federführung des BMWi durch Experten aus NRW unterstützt. Bislang gibt es allerdings in diesem Thema noch kein finales Ergebnis. Die Telefondienstbetreiber und Netzbetreiber können nach wie vor weder die sichere Übertragung von SMS in Echtzeit gewährleisten noch deren Zustellung an die zuständige Notrufabfragestelle überhaupt garantieren. Für den Absender eines Notrufs per SMS ist somit nicht erkennbar, ob die von ihm adressierte hilfeleistende Stelle den Notruf per SMS überhaupt erhalten hat. An dieselben technischen Voraussetzungen sind auch die in der Vorbemerkung des Antragstellers erwähnten „privaten Dienstanbieter“ gebunden. Eine verlässliche Zustellung von SMS oder App-gestützter Kommunikation an die zuständigen Notrufabfragestellen von Polizei und Feuerwehr können diese Dienste nicht gewährleisten. 5. Welche Initiativen hat das Innenministerium in der Expertengruppe Notruf unternommen , um Notrufmöglichkeiten und Notrufverordnung zum Schutz der Betroffenen zu verändern? siehe Antwort zu Frage 4. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10465