LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10467 14.12.2015 Datum des Originals: 14.12.2015/Ausgegeben: 17.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4067 vom 5. November 2015 der Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder und Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/10250 Polizeiliche Ermittlungen im Kontext der Proteste gegen den Tagebau Garzweiler II und der Blockade der Hambachbahn (Anfrage 2) Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4067 mit Schreiben vom 14. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Proteste um den Tagebau Garzweiler II, die mit der Besetzungsaktion „EndeGelände“ am 15. August 2015 auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen vorläufigen Höhepunkt fanden, waren wiederholt Thema im Landtag. Bei den Debatten im Landtag blieben allerdings viele – auch teils mehrfach gestellte Fragen – offen (vgl. dazu auch Anfrage 1). In der 67. Sitzung des Innenausschusses verneinte der Polizeiinspekteur des Ministeriums für Inneres und Kommunales die Nachfrage, ob er die Video- und Bildmaterialien, die Übergriffe auf Journalisten oder Aktivisten zeigen, kenne. In der darauffolgenden regulären 70. Innenausschusssitzung wiederholte der Polizeiinspekteur die Aussage, die Video- und Bildmaterialien nicht gesehen zu haben. Allerdings habe er Kollegen mit der Sichtung beauftragt. Aus dieser Sichtung hätten sich keinerlei neue Ermittlungsansätze ergeben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung bezüglich der Besetzungsaktion EndeGelände: Vorbemerkung der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen werden im Zusammenhang wie folgt beantwortetet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10467 2 „Übergriffe“ auf Journalisten oder Aktivisten durch die eingesetzten Polizeibeamtinnen und - beamten sind hier nicht bekannt. Bislang hat die Auswertung des Bild- und Videomaterials noch keine Hinweise ergeben, die die pauschal erhobenen Vorwürfe gegen die Polizei konkretisieren könnten. Im Übrigen wurden nach hiesigem Kenntnisstand auch keine Strafanzeigen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erstattet. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen Straftaten - unabhängig von wem sie begangen wurden - konsequent verfolgt. Die Polizei fertigte einzelfallbezogen Bild- und Tonaufnahmen auf der Basis versammlungsrechtlicher und strafprozessualer Befugnisse. Eine flächendeckende „Videoüberwachung“ fand nicht statt. Im Zusammenhang mit dem Einsatz ist umfangreich vorliegendes Bild- und Videomaterial aus polizeilichen aber auch öffentlichen Quellen (Internet, TV) zu sichten und zu bewerten. Der Zeitpunkt der Sichtung wird von der ermittlungsführenden Polizeibehörde nicht standardisiert dokumentiert. Die Ermittlungen dauern an. 1. Hat die Polizei während der Besetzungsaktion eigene Videoaufnahmen durchgeführt bzw. durchführen lassen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wenn Videoaufnahmen angefertigt wurden: Wieso wurden offensichtlich keine der von den Aktivisten und Journalisten gemachten Vorwürfe dokumentiert? Siehe Vorbemerkung. 3. Wenn keine Videoaufnahmen angefertigt wurden: Wieso wurden keine Videoaufnahmen angefertigt? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Bild- und Videomaterialien wurden nach der 67. Innenausschusssitzung gesichtet? Siehe Vorbemerkung. 5. Aus welchen Gründen kam die Polizei zu dem Schluss, aus den zahlreichen Materialien ergäben sich keine neuen Ermittlungsansätze? Siehe Vorbemerkung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10467