LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10468 14.12.2015 Datum des Originals: 14.12.2015/Ausgegeben: 17.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4077 vom 19. November 2015 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/10260 Hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Überblick über die Integrationskurse ? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4077 mit Schreiben vom 14. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Flüchtlinge in unsere Gesellschaft zu integrieren, ist eine der bedeutendsten Aufgaben, die uns zurzeit beschäftigen. In Integrationskursen lernen die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch Inhalte unserer Geschichte, Kultur und Rechtsordnung. Im ersten Quartal des Jahres 2015 lag die Zahl der Integrationskurse in NRW insgesamt bei 772. In Dortmund werden Integrationskurse zum Beispiel von der Auslandsgesellschaft Deutschland (AgD) angeboten. Vorbemerkung der Landesregierung Der Integrationskurs wurde 2005 mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes eingeführt und ist seither die wichtigste integrationspolitische Fördermaßnahme der Bundesregierung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert das bundesweit flächendeckende Kurssystem . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10468 2 1. Wie sind die 772 Integrationskurse aufgebaut? Der allgemeine Integrationskurs umfasst in der Regel 660 Unterrichtseinheiten. Davon bilden 600 Unterrichtseinheiten den Sprachkurs und 60 Unterrichtseinheiten den Orientierungskurs . Weitere Integrationskursmodelle, wie z.B. Alphabetisierungskurse oder Kurse für Frauen, Eltern oder junge Erwachsene, werden der Vielfalt von Lernvoraussetzungen gerecht und haben einen größeren Stundenumfang. 2. Wer überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben? Die gesamte Koordination des Integrationskurses obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 3. Wer entscheidet über die dort unterrichteten Inhalte? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt die fachlichen Vorgaben. Konzepte, Grundstrukturen und Kursinhalte hat das Bundesamt nach § 21 der Integrationskursverordnung in Abstimmung mit der Bewertungskommission entwickelt und festgelegt. 4. Wer finanziert die (z.B. von der Auslandsgesellschaft Deutschland (AgD)) in Dortmund durchgeführten Integrationskurse? Alle Integrationskurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert. 5. Es wird gemeldet, dass die von der Landesregierung für dieses Jahr bereitgestellten 500.000 Euro für zusätzliche Integrationskurs-Angebote schon vollständig abgerufen wurden. Handelt es sich bei dieser Summe um Landesmittel oder um EU-Gelder? Bei den zusätzlichen Sprachkursangeboten handelt es sich nicht um Integrationskurse, sondern um Kurse, die Volkshochschulen und andere nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Weiterbildungseinrichtungen durchgeführt haben. Dafür wurden von der Landesregierung im Einzelplan 5 in 2015 zusätzlich 500.000 Euro bereitgestellt. Die Kurse richteten sich an neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren, die keinen Zugang zu den Integrationskursen haben. Die Landesregierung hat in ihren Antworten auf die Kleine Anfrage 3378 der Abgeordneten Kai Abruszat und Yvonne Gebauer der FDP-Fraktion (Drucksache 16/8802) und die Kleine Anfrage 3393 der Abgeordneten Kirsten Korte der CDU-Fraktion (Drucksache 16/8803) ausführlich zu diesen Sprachkursen Stellung bezogen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10468