LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10476 15.12.2015 Datum des Originals: 14.12.2015/Ausgegeben: 18.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4063 vom 10. November 2015 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse und André Kuper CDU Drucksache 16/10233 Wie kann die kurzfristige Deckung des Bedarfs von Flüchtlingsunterkünften nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung bedient werden? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4063 mit Schreiben vom 14. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Angesichts des bevorstehenden Winters ist die kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Abwendung des Wohnungsnotstandes in Nordrhein-Westfalen unabdingbar . Auch die mittel- und langfristige Wohnraumversorgung wird ein wesentliches Fördergebiet der sozialen Wohnraumförderung werden. Um zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, wurde von der nordrheinwestfälischen Landesregierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ein neues Förderprogramm, die " Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü)" entwickelt , das aus dem Wohnraumförderungsprogramm finanziert wird. Es ist seit dem 17.06.2015 in Kraft. In der Praxis hat sich jedoch schon jetzt gezeigt, dass die RL Flü in der vorliegenden Form offensichtlich kein Instrument ist, um kurzfristig Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können . So haben zum Beispiel private Bauherren einer sanierungswürdigen Immobile und die Stadt Neuklirchen-Vluyn vom Landratsamt Wesel die Auskunft erhalten, dass selbst bei sofortiger Antragstellung mit einem Förderbescheid frühestens Mitte Januar 2016 zu rechnen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10476 2 sei. Als Begründung wurden fehlende Mittel sowie eine mehrwöchige Prüfung der Bonität durch die NRW.Bank angegeben. Vorbemerkung der Landesregierung: Es ist zu unterscheiden zwischen „Flüchtlingsunterbringung“ und der Schaffung von „Wohnraum “ für Flüchtlinge: Bereits im Dezember 2014 wurde kurzfristig ein Programm der NRW.BANK „Flüchtlingsunterkünfte “ aufgelegt, das ausschließlich den Kommunen offen steht, die Finanzierung von Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen (in einem sehr breiten Ansatz von Erwerb, Neubau, Modernisierung oder Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften bis hin zu Containerlösungen) ermöglicht und aus den nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Wohnraumförderungsprogramms finanziert wird. Allerdings werden wohnungswirtschaftliche Investoren von diesem als Kommunalkredit ausgestalteten Programm nicht erreicht, auch nicht die kommunalen Wohnungsunternehmen, die von den Kommunen in der Praxis für die Flüchtlingsunterbringung in Dienst genommen werden. Deshalb hat die Landesregierung zusätzlich ein Förderprogramm im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung (WFNG NRW) auf den Weg gebracht, das seit Juni 2015 in Kraft ist und - neben den Kommunen - insbesondere die Wohnungswirtschaft, kommunale Wohnungsunternehmen und Privatpersonen gezielt bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt, darauf abzielt, mit Hilfe von zinsverbilligten Darlehen einschließlich Tilgungsnachlässen Wohnraum zu schaffen, für den die Kommunen Besetzungsrechte zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbewerbern erhalten. Neben Neubau und Neuschaffung von Wohnraum im Bestand wird auch die gering investive Herrichtung oder Anpassung von Wohnraum gefördert. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte wurden seit Erlass der RL Flü aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung bewilligt (Stand 12. November 2015)? Aus dem NRW.BANK-Programm „Flüchtlingsunterkünfte“ wurde bisher ein Fördervolumen in Höhe von 120,6 Mio. Euro für 127 Förderfälle mit insgesamt 11.156 geförderten Plätzen ausgezahlt. Im Rahmen der RL Flü wurde bisher ein Fördervolumen von 2,1 Mio. € in 5 Förderfällen mit 32 Wohneinheiten (WE) bewilligt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10476 3 Im Einzelnen: Ein Neubauprojekt mit 12 WE, bewilligt wurden 1,2 Mio. Euro, Ein Um- und Ausbauprojekt mit 2 WE, bewilligt wurden 0,1 Mio. Euro, drei Projekte in 18 WE mit gering investiven Maßnahmen, bewilligt wurden 0,7 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit Bonitätsanfragen bei der NRW.BANK sind weitere 19 Anträge für 390 Wohnungen und einem Fördervolumen von 13,6 Mio. Euro bekannt. Zusätzlich wurde bei 7 leerstehenden Wohnheimen die Zustimmung zur Nutzung durch Flüchtlinge (geschätzt rd. 500 Wohnheimplätze) erteilt. 2. In welcher Höhe wurden bewilligte Mittel bereits in Form von kurzfristigen Bauvorhaben umgesetzt? Daten liegen dazu nicht vor, die Dauer der Umsetzung ist abhängig vom jeweiligen Vorhaben und Aufwand. 3. Welcher Bauart sind die aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gebauten Flüchtlingsunterkünfte? Daten dazu liegen nicht vor, beide Förderprogramme sind technologieoffen und enthalten keine Präferenzen für bestimmte Bauweisen, jedoch sind bauordnungsrechtliche Vorschriften zwingend einzuhalten. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den akuten Finanzbedarf in den Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung, die aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gedeckt werden könnten? Dazu liegen keine validen Daten vor. 5. Wie will die Landesregierung zukünftig eine kurzfristige Bewilligungspraxis im Sinne einer raschen Zuteilung von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung an die Kommunen zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge sicherstellen ? Die beiden sich sinnvoll ergänzenden Programme gewährleisten durch ihren breiten Ansatz eine schnelle und auf den jeweiligen Bedarf ausgerichtete Unterstützung, sodass bezahlbarer Wohnraum schnell und unbürokratisch geschaffen werden kann. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10476