LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10496 16.12.2015 Datum des Originals: 16.12.2015/Ausgegeben: 21.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4051 vom 11. November 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/10221 Wie ist der aktuelle Zustand der Kräne in den Lagern Jülich und Ahaus? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4051 mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Innovation , Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Jülich ist seit Jahren abgelaufen, es wird seitdem aufgrund von Anordnungen betrieben. Es liegt eine Räumungsanordnung vor. Für einen Transport von Jülich nach Ahaus müssen an beiden Standorten funktionsfähige und sichere Kräne bereitstehen. 1. Wie ist der aktuelle Stand zum Genehmigungsverfahren bezüglich des Umbaus des Krans im TBL Ahaus? Die 140t Krananlage im TBL Ahaus bzw. dessen Laufbahn musste im Empfangsbereich der Lagerhalle ertüchtigt werden. Die Maßnahme ist zwischenzeitlich baulich abgeschlossen. Ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren hierzu war nicht erforderlich. 2. Sind alle benötigten Unterlagen eingereicht worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10496 2 3. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Umbaus des Krans im Zwischenlager Jülich? Die Änderung der 50t Krananlage in der Verladehalle des Zwischenlagers in Jülich ist noch nicht abgeschlossen. 4. Läuft für die Sanierung des Krans noch ein Genehmigungsverfahren? Ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren für die Änderung der 50t Krananlage in der Verladehalle des Zwischenlagers in Jülich ist nicht erforderlich. 5. Wann ist mit Abschluss des Genehmigungsverfahren für die Kräne in Jülich und Ahaus zu rechnen? Hinsichtlich der 50t Krananlage in Jülich wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Hinsichtlich der 140t Krananlage im TBL Ahaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10496