LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10497 16.12.2015 Datum des Originals: 21.12.2015/Ausgegeben: Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4052 vom 11. November 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/10222 Wie ist der aktuelle Stand zur angeordneten Räumung des Lagers der 152 Castoren THTR/AVR in Jülich - Option Transport nach Ahaus? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4052 mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Innovation , Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Jülich ist seit Jahren abgelaufen, es wird seitdem aufgrund von Anordnungen betrieben. Es liegt eine Räumungsanordnung vor. Zurzeit gilt die Option eines Transports von Jülich nach Ahaus als die wahrscheinlichste. 1. Ist mit einer sofortigen Umsetzung der Räumungsanordnung zu rechnen, wenn der Verladekran im Jülicher Zwischenlager saniert und genehmigt ist? 2. Wenn nein, warum nicht und wie lange wird die Verzögerung sein? 3. Ist das Zwischenlager Ahaus derzeit für die 152 Castorbehälter annahmebereit? 4. Wenn nein, welche Gründe sprechen derzeit gegen eine Annahme der Castoren und wann wird das Ahauser Zwischenlager annahmebereit sein? Voraussetzung für die Umsetzung der Räumungsanordnung (Option Ahaus) ist sowohl die Erteilung einer Beförderungsgenehmigung von Jülich nach Ahaus gem. § 4 AtG als auch LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10497 2 einer Aufbewahrungsgenehmigung für das TBL-Ahaus gem. § 6 AtG durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Die Erklärung der Annahmebereitschaft erfolgt durch den Betreiber des TBL-Ahaus für jeden zu befördernden CASTOR®-THTR/AVR-Behälter in zeitlichem Zusammenhang mit dem Beförderungsvorgang . Nach Angaben der AVR GmbH werden nach wie vor alle drei Optionen zur zukünftigen Lagerung der 152 Castoren parallel verfolgt. Eine Entscheidung wird zur gegebenen Zeit unter Zugrundelegung des Aspekts der Sicherheit der Bevölkerung getroffen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10497