LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10498 16.12.2015 Datum des Originals: 16.12.2015/Ausgegeben: 21.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4053 vom 11. November 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/10223 Wie steht es um die Sicherheit im Lager der 152 Castoren THTR/AVR in Jülich und dem anvisierten Transportziel Ahaus? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4053 mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Jülich ist seit Jahren abgelaufen, es wird seitdem aufgrund von Anordnungen betrieben. Es liegt eine Räumungsanordnung vor. Zurzeit gilt die Option eines Transports von Jülich nach Ahaus als die wahrscheinlichste. Unbekannt ist noch, wann das Jülicher Lager geräumt wird und wie es bis dahin um die Sicherheit dort sowie im zurzeit wahrscheinlichsten Zielort Ahaus steht. 1. Welche kurzfristigen Schutzmaßnahmen wurden an den Zwischenlager- Standorten Jülich und Ahaus bezüglich gestiegener Terrorgefahren (Einwirkungen Dritter) durchgeführt, beantragt oder geplant? Falls dazu aus Sicherheitsgründen keine Auskunft gegeben werden darf, bitte ich um Auskunft, ob überhaupt weitere Schutzmaßnahmen getroffen, beantragt oder geplant wurden. Die erforderlich gewordenen erhöhten Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Anlagen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) wurden in beiden Anlagen als Sofortmaßnahme durch die Einrichtung sogenannter ausreichend temporärer Maßnahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10498 2 (atM) gewährleistet. Die getroffenen Maßnahmen sind als Verschlusssachen eingestuft und können hier nicht näher erläutert werden. Für das TBL-Ahaus ist eine weitere Nachrüstung erforderlich, über die derzeit beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren geführt wird. Für das AVR-Behälterlager in Jülich ist vorgesehen, die in einem Genehmigungsverfahren beim BfS beantragte dreijährige Verlängerung der Gültigkeit der ehemaligen Aufbewahrungsgenehmigung hinsichtlich der Sicherungsfragen im Umfang der atM weiterzuführen . 2. Welche kurzfristigen Schutzmaßnahmen wurden in Jülich bezüglich der Erdbebengefahr durchgeführt, beantragt oder geplant? Den Fragestellungen über die erforderlichen Schutzmaßnahmen wird im anhängigen Genehmigungsverfahren beim BfS nachgegangen. 3. Wann ist mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens zur Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus gegen Einwirkungen Dritter zu rechnen? Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz, bei dem das atomrechtliche Genehmigungsverfahren geführt wird. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10498