LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10499 16.12.2015 Datum des Originals: 16.12.2015/Ausgegeben: 21.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4054 vom 11. November 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/10224 Wie ist der derzeitige Stand zum Genehmigungsverfahren für Castor-Transporte von 152 Castoren THTR/AVR aus Jülich in das TBL Ahaus? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4054 mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Jülich ist seit Jahren abgelaufen, es wird seitdem aufgrund von Anordnungen betrieben. Es liegt ebenfalls eine Anordnung zur Räumung vor. Für einen Transport, egal wohin, ist ein Genehmigungsverfahren notwendig. 1. Kann der angekündigte Termin von Ende 2015 zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens eingehalten werden? 2. Haben die Antragsteller alle benötigten Unterlagen eingereicht? 3. In wie weit werden in dem Genehmigungsverfahren die gestiegenen Gefahren durch Terroristen (Einwirkungen Dritter) sowie das anhängige Verfahren zur Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus berücksichtigt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10499 2 4. Welche Auswirkungen haben diese Punkte auf das Verfahren? Eine Zuständigkeit der Landesregierung für das Genehmigungsverfahren für eine Beförderung der 152 Behälter der Bauart CASTOR® THRT/AVR besteht nicht. Das Verfahren ist anhängig bei der dafür zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz. Die Landesregierung kommentiert nicht das Genehmigungsverfahren des Bundesamts für Strahlenschutz . Es wird darauf hingewiesen, dass die AVR GmbH nach wie vor alle drei Optionen zur zukünftigen Lagerung der 152 Castoren parallel verfolgt und eine Entscheidung zur gegebenen Zeit unter Zugrundelegung des Aspekts der Sicherheit der Bevölkerung treffen wird. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10499