LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10508 16.12.2015 Datum des Originals: 16.12.2015/Ausgegeben: 21.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4056 vom 11. November 2015 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/10226 Wie ist der aktuelle Zustand im Lager der 152 Castoren THTR/AVR in Jülich? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4056 mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz , Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Innovation , Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Jülich ist seit Jahren abgelaufen, es wird seitdem aufgrund von Anordnungen betrieben. 1. Wie ist der aktuelle Sach- und Bearbeitungsstand zum Verlängerungsantrag des derzeitigen Zwischenlagers der 152 THTR/AVR-Castoren in Jülich? 2. Wurden die fehlenden Unterlagen zur Erdbebensicherheit inzwischen nachgereicht ? Eine Zuständigkeit der Landesregierung für das Genehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz (AtG) für das AVR-Behälterlager am Standort Jülich besteht nicht. Das Verfahren ist anhängig bei der dafür zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz. Die Landesregierung kommentiert nicht das Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Strahlenschutz . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10508 2 3. Wurde das Verfahren (z. B. auf Wunsch des Antragstellers) ruhend gestellt? 4. Wurde das Genehmigungsverfahren wegen fehlender Unterlagen, auf Wunsch des Antragstellers oder aus welchen anderen Gründen abgebrochen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Zusätzlich wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10508