LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10526 17.12.2015 Datum des Originals: 16.12.2015/Ausgegeben: 22.12.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4101 vom 30. November 2015 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/10349 Wie viele Studienplätze blieben im Wintersemester 2015/16 in Nordrhein-Westfalen unbesetzt? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 4101 mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3145 von Abgeordneten der FDP- Landtagsfraktion zu entnehmen ist (Drs. 16/8227), blieben im Wintersemester 2014/15 insgesamt 11.882 örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze unbesetzt. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen nach der Vergabe der Studienplätze anhand des numerus clausus in der Regel nicht alle Studienbewerber den ihnen angebotenen Studienplatz an. Infolge dessen rücken weitere Studienbewerber in der Reihenfolge nach Durchschnittsnoten auf die wieder freigewordenen Plätze nach. Die Studierenden können in der Regel anhand von Nachrückerlisten sogar ablesen, wie viele Plätze noch freiwerden müssten, um den anvisierten Studienplatz zu erhalten. Am Ende des Nachrückverfahrens muss es daher möglich sein, zu überprüfen, wie viele Studienbewerber noch auf der Nachrückliste standen, ohne den anvisierten Studienplatz erworben zu haben. An das Nachrückverfahren folgt gelegentlich auch noch ein Losverfahren, falls trotz eines Nachrückverfahrens noch Plätze unbesetzt blieben: Dementsprechend muss es auch Listen über die Zahl der Studierenden geben, die sich für das Losverfahren beworben haben, dabei jedoch unberücksichtigt blieben. Allerdings konnte die Landesregierung weder in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3145, noch bei der Beantwortung der kleinen Anfrage 3293 (Drs. 16/8353) darlegen, für wie viele LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10526 2 der unbesetzten Studienplätze es noch potentielle Studienbewerber gab, die weder in den Nachrückverfahren noch in den Losverfahren berücksichtigt werden konnten. 1. Wie viele Bachelorstudienplätze blieben im Wintersemester 2015/16 unbesetzt (bitte nach Hochschulen, Studiengängen, Teilnahme am DoSV, numerus clausus, Anzahl der auf der Liste der Nachrücker unberücksichtigten Bewerber und Anzahl der am Losverfahren teilgenommenen, unberücksichtigten Bewerber aufschlüsseln )? Die aktuell laufende Erhebung der Kultusministerkonferenz zur Zulassungssituation an den Hochschulen für Bachelor- und Masterstudiengänge zum Wintersemester 2015/16 wird Ende Januar 2016 abgeschlossen sein. Damit werden die unbesetzt gebliebenen Studienplätze in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen turnusmäßig zu zwei Stichtagen (Stichtag 1: 1 Woche nach Vorlesungsbeginn; Stichtag 2: nach Abschluss der Zulassungsverfahren , spätestens bis 31. Dezember 2015) abgefragt. Die Abfrage erfolgt – wie in den Vorjahren auch – hierbei nicht aufgeschlüsselt nach einzelnen Studienangeboten, sondern bezogen auf Fächergruppen. Die entsprechende Aufstellung für Nordrhein-Westfalen wird wie üblich auf der Internetseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung veröffentlicht werden. Die hier gewünschten Daten können von den Hochschulen im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht erhoben werden. 2. Wie viele Masterstudienplätze blieben im Wintersemester 2015/16 unbesetzt (bitte nach Hochschulen, Studiengängen, Teilnahme am DoSV, numerus clausus, Anzahl der auf der Liste der Nachrücker unberücksichtigten Bewerber und Anzahl der am Losverfahren teilgenommenen, unberücksichtigten Bewerber aufschlüsseln )? Über das DoSV werden nur Studienplätze in grundständigen Studiengängen vergeben. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Frage 1 entsprechend. 3. Wie viele Studienbewerber erhielten im Wintersemester 2015/16 eine Zulassung im Zuge eines Losverfahrens (bitte nach Hochschulen, einzelnen Studiengängen und Teilnahme am DoSV aufschlüsseln)? Diese Daten liegen dem MIWF nicht vor und können auch im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht erhoben werden. 4. Wie will die Landesregierung in Erfahrung bringen, wie viele Studienbewerber trotz Nachrückverfahrens bzw. Losverfahrens den im Verfahren anvisierten Studienplatz nicht angeboten bekommen haben? Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 3145 (LT-Drs. 16/8227). Die dort unter b) gemachten Angaben gelten auch für Nachrück- und Losverfahren. Wenn jemand von einer Hochschule keinen Zulassungsbescheid bekommen konnte, ist ungewiss, ob er an einer anderen Hochschule zugelassen wurde oder nicht. Wenn jemand sich trotz Zulassung nicht einschreibt, ist ungewiss, ob er an einer anderen Hochschule (in Nordrhein-Westfalen, im übrigen Bundesgebiet, im Ausland) einen Studienplatz angenommen hat oder etwa eine Berufsausbildung außerhalb der Hochschule begonnen hat oder sich möglicherweise im Rahmen eines freiwilligen Dienstes engagiert. Frei ge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10526 3 bliebene Studienplätze sind in erster Linie ein Zeichen dafür, dass ausreichend Ausbildungskapazitäten vorhanden sind. 5. Warum interessiert sich die Landesregierung nicht dafür, ob unbesetzte Studienplätze mit numerus clausus angesichts potentieller Bewerber tatsächlich freigeblieben sind, oder der numerus clausus angesichts zu weniger Bewerber faktisch entfallen ist? Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 3293 (LT-Drs. 16/8524), wo die jährliche einzelfallbezogene Planung der Zulassungsbeschränkungen durch die Hochschulen und ihre Prüfung durch das MIWF detailliert beschrieben wird. Dieses Verfahren hat aktuell dazu beigetragen, dass die Anzahl der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge der Erstausbildung (Bachelor oder Staatsexamen) an den Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes von 939 im Wintersemester 2014/15 auf 845 im Wintersemester 2015/16 zurückgegangen ist. Es gab somit 94 zulassungsbeschränkte Studiengänge weniger. Dieses bewährte Verfahren wird auch im kommenden Studienjahr 2016/17 Anwendung finden. Vor diesem Hintergrund kann kein Desinteresse der Landesregierung unterstellt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10526